Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 20. März 2014 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/202/EU)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D0202. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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usgangsleistung in Watt (W) und — ln ist der natürliche Logarithmus. Nennausgangsleistung Eingangsabhängigkeit VFD VI VFI P > 10 000  W 0,960 0,940 0,0099 × In(P) + 0,795 3.2.2. USV im Mehrfach-Normalbetrieb, bei denen bei Auslieferung nicht standardmäßig die höchste Eingangsabhängigkeit aktiviert ist: Wird die USV mit Mehrfach-Normalbetrieb nicht mit standardmäßig aktivierter höchster Eingangsabhängigkeit ausgeliefert, so ist der nach Gleichung 1 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens so groß wie a) die Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 2 für die Nennausgangsleistung und die niedrigste Eingangsabhängigkeit der USV, für Modelle mit einer Ausgangsleistung von höchstens 10 000 W oder ohne Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6, oder b) die Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 3 für die Nennausgangsleistung und die niedrigste Eingangsabhängigkeit der USV, für Modelle mit einer Ausgangsleistung von mehr als 10 000 W und mit Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6. 3.2.3. USV im Mehrfach-Normalbetrieb, bei denen bei Auslieferung standardmäßig die höchste Eingangsabhängigkeit aktiviert ist: Wird die USV mit Mehrfach-Normalbetrieb mit standardmäßig aktivierter höchster Eingangsabhängigkeit ausgeliefert, so ist der nach Gleichung 2 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens so groß wie a) die Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 2 für die Nennausgangsleistung und die niedrigste Eingangsabhängigkeit der USV, für Modelle mit einer Ausgangsleistung von höchstens 10 000 W oder ohne Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6, oder b) die Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 3 für die Nennausgangsleistung und die niedrigste Eingangsabhängigkeit der USV, für Modelle mit einer Ausgangsleistung von mehr als 10 000 W und mit Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6. Gleichung 2: Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads von WS-USV im Mehrfach-Normalbetrieb Dabei gilt: — EffAVG ist der durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad, — Eff1 ist der durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad in der niedrigsten Eingangsabhängigkeit (d. h. VFI oder VI), berechnet nach Gleichung 1, und — Eff2 ist der durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad in der höchsten Eingangsabhängigkeit (d. h. VFD), berechnet nach Gleichung 1. 3.3.   Energieeffizienzanforderungen an GS-USV/Gleichrichter Der nach Gleichung 3 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) muss der Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 4 entsprechen. Diese Anforderung gilt sowohl für Komplettsysteme als auch einzelne Module. Die Hersteller können das eine oder andere prüfen, sofern folgende Anforderungen erfüllt werden: a) Komplettsysteme, die gleichzeitig auch modular sind, müssen als modulare USV-Produktfamilie eingestuft werden, wobei ein bestimmtes Modell eines Moduls installiert ist. b) Die Einstufung eines einzelnen Moduls hat keine Bedeutung für die Einstufung modularer Systeme, sofern die Gesamtsysteme nicht ebenfalls wie oben angegeben eingestuft worden sind. c) Bei Produkten mit einer Nennausgangsleistung von mehr als 10 000 W und mit Mess- und Kommunikationsfunktion entsprechend Abschnitt 3.6 muss der nach Gleichung 3 berechnete durchschnittliche belastungsbezogene Wirkungsgrad (EffAVG) mindestens der Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) laut Tabelle 5 entsprechen. Gleichung 3: Berechnung des durchschnittlichen Wirkungsgrads für alle GS-USV Tabelle 4 Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad von GS-USV/Gleichrichtern Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) 0,955 Tabelle 5 Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad von GS-USV/Gleichrichtern für Produkte mit Mess- und Kommunikationsfunktion Nennausgangsleistung Anforderung an den minimalen durchschnittlichen Wirkungsgrad (EffAVG_MIN) P > 10 000  W 0,945 3.4.   Anforderungen an den Leistungsfaktor Der gemessene Eingangsleistungsfaktor für alle WS-USV bei 100 Prozent der Bezugsprüflast muss größer oder gleich der Anforderung an den minimalen Leistungsfaktor gemäß Tabelle 6 für alle zur Einstufung geforderten VFI- und VI-Normalbetriebsarten sein. Tabelle 6 Anforderung an den minimalen USV-Eingangsleistungsfaktor für WS-USV Anforderung an den Leistungsfaktor 0,90 3.5.   Anforderungen an die anzugebenden Standardinformationen 3.5.1. Für jedes Modell oder für jede Produktfamilie müssen dem US-EPA und/oder der Europäischen Kommission Daten für ein Standard-Power and Performance Data Sheet (Strom- und Leistungsdatenblatt — PPDS) übermittelt werden. 3.5.2. Weitere Einzelheiten zum PPDS finden sich auf der ENERGY-STAR-Webseite zu USV unter www.energystar.gov/products. Das PPDS enthält: a) Allgemeine Angaben (Hersteller, Modellbezeichnung und -nummer); b) elektrische Merkmale (Stromumrichtverfahren, Topologie, Eingangs- und Ausgangsspannung und -frequenz); c) zur Einstufung herangezogener durchschnittlicher Wirkungsgrad; d) Wirkungsgrad an jedem Belastungspunkt und Ergebnisse der Leistungsfaktorprüfung in jedem anwendbaren Normalbetrieb sowie bei modularen USV-Produktfamilien für die geprüfte Maximal- und Minimalkonfiguration; e) Mess- und Kommunikationsfunktion (im Messgerät angezeigte Daten, per Netzanbindung übertragene Daten und verfügbare Protokolle); f) Weblink zu einer vorhandenen öffentlichen Unterlage mit Hinweisen zu modellspezifischen Prüfverfahren, falls zutreffend; g) Merkmale der Batterie/Energiespeichereinrichtung; h) physische Abmessungen. 3.5.3. Das US-EPA und die Europäische Kommission können dieses PPDS je nach Bedarf regelmäßig überarbeiten und werden den Partnern den Überarbeitungsprozess bekanntgeben. 3.6.   Anforderungen an Messung und Kommunikation 3.6.1. WS-USV und GS-USV/Gleichrichter mit einer Nennausgangsleistung von mehr als 10 000 W kommen für einen 1-Prozentpunkt-Effizienzanreiz entsprechend Tabelle 3 und Tabelle 5 in Betracht, wenn sie mit einem Energiemessgerät verkauft werden, das folgende Merkmale aufweist: a) Das Messgerät wird entweder als unabhängige, externe Komponente im Paket mit der USV am Verkaufspunkt ausgeliefert oder ist fester Bestandteil der USV. b) Das Messgerät misst in jedem Normalbetrieb die USV-Ausgangsenergie in kWh. c) Das Messgerät kann die Messergebnisse über ein Netz mit einem der folgenden Protokolle übermitteln: Modbus RTU, Modbus TCP oder SNMP (V1, 2 oder 3). d) Wenn das Messgerät nicht Bestandteil der USV ist, erfüllt es die Anforderungen in Abschnitt 3.6.2. e) Wenn das Messgerät Bestandteil der USV ist, erfüllt es die Anforderungen in Abschnitt 3.6.3. 3.6.2. Anforderungen an externe Messgeräte: Externe Messgeräte, die im Paket mit der USV verkauft werden, müssen eine der folgenden Anforderungen erfüllen, damit die USV den Messeffizienzanreiz erhalten kann: a) Es entspricht mindestens der Genauigkeitsklasse 2 (z. B. Klasse 1, Klasse 0,5 S oder Klasse 0,2 S) gemäß IEC 62053-21 (7), IEC 62053-22 (8) oder ANSI C12.2 (9); b) es weist unter den in Abschnitt 3.6.4 angegebenen Bedingungen einen relativen Messfehler von höchstens 2 Prozent im Vergleich zum Normwert auf, außer beim Strom, der bei 25 Prozent und 100 Prozent der maximalen Stromwerte des Messgeräts zu prüfen ist, oder c) es weist unter den in Abschnitt 3.6.4 angegebenen Bedingungen einen relativen Energiemessfehler von höchstens 5 Prozent im Vergleich zum Normwert auf, wenn es Teil eines kompletten Messsystems ist (einschließlich in Messgerät und USV integrierter Stromtransformatoren); 3.6.3. Anforderungen an integrierte Messgeräte: Integrierte Messgeräte müssen unter den in Abschnitt 3.6.4 angegebenen Bedingungen die folgenden Anforderungen erfüllen, damit die USV den Messeffizienzanreiz erhalten kann: Es weist einen relativen Energiemessfehler von höchstens 5 Prozent im Vergleich zum Normwert auf, wenn es Teil eines kompletten Messsystems ist (einschließlich in Messgerät und USV integrierter Stromwandler); 3.6.4. Umgebungsbedingungen und elektrische Bedingungen für die Messgenauigkeit: Das Messgerät muss die in Abschnitt 3.6.2 oder 3.6.3 angegebenen Anforderungen unter folgenden Bedingungen erfüllen: a) Umgebungsbedingungen: in Übereinstimmung mit dem ENERGY-STAR-Prüfverfahren und den darin genannten Normen; b) Elektrische Bedingungen: in Übereinstimmung mit jedem der Belastungspunkte entsprechend den ENERGY-STAR-Prüfverfahren und den darin genannten Normen; 4.   Prüfung 4.1.   Prüfverfahren Für Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen die Hersteller die Prüfungen in eigener Verantwortung durchführen und selbst bescheinigen, welche Produktmodelle den ENERGY-STAR-Spezifikationen entsprechen. Die ENERGY-STAR-Einstufung von USV-Systemen erfolgt nach den in Tabelle 7 aufgeführten Prüfverfahren. Tabelle 7 Prüfverfahren für die ENERGY-STAR-Einstufung Produktart Prüfverfahren Alle USV ENERGY-STAR-Prüfverfahren für die unterbrechungsfreie Stromversorgung, Rev. Mai 2012 4.2.   Anzahl zu prüfender Geräte 4.2.1. Zur Prüfung werden repräsentative Modelle nach folgenden Anforderungen ausgewählt: a) Zur Einstufung eines einzelnen Modells wird als repräsentatives Modell eine Produktkonfiguration betrachtet, welche der entspricht, die als ENERGY-STAR-gerecht vermarktet und gekennzeichnet werden soll; b) zur Einstufung einer modularen USV-Produktfamilie, deren Modelle sich in der Anzahl der installierten Module unterscheiden, muss der Hersteller die maximale und die minimale Konfiguration als repräsentative Modelle auswählen, denn ein modulares System muss die Einstufungskriterien sowohl in seiner minimalen als auch seiner maximalen nicht-redundanten Konfiguration erfüllen. Erfüllen die repräsentativen Modelle in der maximalen und der minimalen Konfiguration bei ihren jeweiligen Ausgangsleistungen die ENERGY-STAR-Einstufungskriterien, so können alle Zwischenkonfigurationen einer modularen USV-Produktfamilie ebenfalls als ENERGY-STAR-gerecht eingestuft werden; c) zur Einstufung einer USV-Produktfamilie, deren Modelle sich durch ein anderes Merkmal als die Anzahl der installierten Module unterscheiden, wird die Konfiguration mit dem höchsten Energieverbrauch innerhalb der Produktfamilie als repräsentatives Modell betrachtet, wobei Unterschiede im Energiespeichersystem unberücksichtigt bleiben — der Hersteller kann für die Prüfung ein beliebiges Energiespeichersystem im Rahmen der Anforderungen des ENERGY-STAR-Prüfverfahrens auswählen. Andere Produkte einer Produktfamilie brauchen zur Einstufung nicht geprüft zu werden, müssen aber die einschlägigen ENERGY-STAR-Einstufungskriterien erfüllen und können nach der ursprünglichen Einstufung jederzeit einer Nachprüfung unterzogen werden. 4.2.2. Zur Prüfung wird von jedem repräsentativen Modell ein einzelnes Gerät ausgewählt. 4.2.3. Alle geprüften Geräte müssen die ENERGY-STAR-Einstufungskriterien erfüllen. 5.   Inkrafttreten 5.1. Der Tag, an dem die Hersteller beginnen dürfen, ihre Produkte nach dieser Version 1.0 der Spezifikationen als ENERGY-STAR-gerecht einzustufen, wird im Abkommen als Datum des Inkrafttretens festgelegt. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Produktmodell die zum Herstellungsdatum geltenden ENERGY-STAR-Spezifikationen erfüllen. Das Herstellungsdatum bezieht sich stets auf das jeweilige Einzelgerät und ist der Zeitpunkt, zu dem das Gerät vollständig zusammengebaut worden ist. 5.2. Künftige Änderungen der Spezifikationen: Das US-EPA und die Europäische Kommission behalten sich vor, diese Spezifikationen zu ändern, wenn deren Nützlichkeit für die Verbraucher, die Industrie oder die Umwelt aufgrund der technischen Entwicklung oder veränderter Marktbedingungen beeinträchtigt werden sollte. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets im Gespräch mit den Interessengruppen ausgearbeitet. Für den Fall einer Änderung der Spezifikationen wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Produktmodells gilt. III.   SPEZIFIKATION FÜR COMPUTERSERVER (VERSION 2.0) 1.   Begriffsbestimmungen 1.1.   Produktarten: 1.1.1. Computerserver: ein Computer, der für Client-Geräte Dienste bereitstellt und Netzressourcen verwaltet (z. B. für Desktop-Computer, Notebook-Computer, Thin-Clients, Drahtlosgeräte, PDAs, IP-Telefone, andere Computerserver oder andere Netzgeräte). Ein Computerserver wird im Firmenkundenvertrieb für den Einsatz in Rechenzentren und Unternehmen/Büros verkauft. Der Zugang zu einem Computerserver erfolgt hauptsächlich über Netzverbindungen anstelle von direkt angeschlossenen Benutzereingabegeräten wie Tastatur oder Maus. Für die Zwecke dieser Spezifikation muss ein Computerserver alle folgenden Kriterien erfüllen: a) Er wird als Computerserver vermarktet und verkauft; b) er ist darauf ausgelegt und dafür bestimmt, Computerserver-Betriebssysteme und/oder Hypervisoren zu unterstützen; c) er ist dafür bestimmt, vom Benutzer installierte Anwendungen auszuführen, und zwar in der Regel, jedoch nicht ausschließlich, Unternehmensanwendungen; d) er unterstützt Fehlerkorrekturcode (Error Correcting Code, ECC) und/oder Pufferspeicher, sowohl in gepufferten Dual-Inline-Memory-Modul-Konfigurationen (DIMM) als auch in Buffered-on-Board-Konfigurationen (BOB); e) er wird im Paket mit einem oder mehreren WS/GS- oder GS/GS-Netzteilen verkauft und f) er ist so ausgelegt, dass alle Prozessoren Zugriff auf gemeinsam genutzten Systemspeicher haben und für ein einzelnes Betriebssystem oder einen Hypervisor sichtbar sind. 1.1.2. Verwalteter Server: ein Computerserver, der für eine hohe Verfügbarkeit in einem intensiv verwalteten Umfeld ausgelegt ist. Für die Zwecke dieser Spezifikation muss ein verwalteter Server alle folgenden Kriterien erfüllen: a) Er ist für eine Konfiguration mit redundanten Netzteilen ausgelegt, und b) er enthält einen installierten, eigenen Verwaltungscontroller (z. B. einen Dienstprozessor). 1.1.3. Blade-System: ein System, das aus einem Blade-Gehäuse und einem oder mehreren entnehmbaren Blade-Servern und/oder anderen Einheiten (z. B. Blade-Speicher, Blade-Netzausrüstung) besteht. Blade-Systeme bieten eine skalierbare Möglichkeit für die gemeinsame Unterbringung mehrerer Blade-Server oder -Speichergeräte in einem einzigen Gehäuse und sind so ausgelegt, dass Blades von einem Servicetechniker in der Praxis leicht hinzugefügt oder ausgetauscht (Hot-Swap) werden können. a) Blade-Server: ein Computerserver, der für den Einsatz in einem Blade-Gehäuse ausgelegt ist. Ein Blade-Server ist ein Gerät mit hoher Packungsdichte, das als unabhängiger Computerserver dient und mit mindestens einem Prozessor und Systemspeicher ausgestattet ist, im Betrieb aber von gemeinsam genutzten Ressourcen im Blade-Gehäuse abhängt (z. B. Netzteile, Kühlung). Ein Prozessor- oder Speichermodul, das einen eigenständigen Server erweitern soll, gilt nicht als Blade-Server. 1. Mehrfach-Blade-Server: ein Blade-Server, der bei Installation in einem Blade-Gehäuse mehr als einen Einschub belegt. 2. Einfachbreiter Blade-Server ein Blade-Server, der die Breite eines Standard-Blade-Server-Einschubs belegt. 3. Doppeltbreiter Blade Server: ein Blade-Server, der die doppelte Breite eines Standard-Blade-Server-Einschubs belegt. 4. Halbhoher Blade Server: ein Blade-Server, der die halbe Höhe eines Standard-Blade-Server-Einschubs belegt. 5. Viertelhoher Blade Server: ein Blade-Server, der die Viertelhöhe eines Standard-Blade-Server-Einschubs belegt. 6. Multi-Node-Blade Server: ein Blade-Server, der mehrere Nodes hat. Der Blade-Server selbst kann bei laufendem Betrieb ausgetauscht werden (Hot-Swap), nicht aber die einzelnen Nodes. b) Blade-Gehäuse: ein Gehäuse, das gemeinsam genutzte Ressourcen für den Betrieb von Blade-Servern, Blade-Speichern und anderen Geräten im Blade-Format enthält. Gemeinsam genutzte Ressourcen, die von einem Gehäuse bereitgestellt werden können, sind beispielsweise Netzteile, Datenspeicher sowie Hardware für Gleichstromverteilung, Wärmeregelung, Systemverwaltung und Netzdienste. c) Blade-Speicher: ein Speichergerät, das für den Einsatz in einem Blade-Gehäuse ausgelegt ist. Der Betrieb eines Blade-Speichergeräts hängt von gemeinsam genutzten Ressourcen des Blade-Gehäuses (Netzteile, Kühlung) ab. 1.1.4. Vollständig fehlertoleranter Server: ein mit vollständig redundanter Hardware ausgestatteter Computerserver, in dem jede Rechenkomponente zwischen zwei Nodes repliziert wird, die identische Arbeitsvorgänge gleichzeitig ausführen (d. h. wenn bei einem Node ein Fehler auftritt oder ein Node repariert werden muss, kann der zweite Node sämtliche Arbeitsvorgänge allein bewältigen, ohne dass es zum Ausfall kommt). Ein vollständig fehlertoleranter Server führt einen einzigen Arbeitsvorgang gleichzeitig und wiederholt mit zwei Systemen aus, um in einer betriebskritischen Anwendung eine ununterbrochene Verfügbarkeit zu gewährleisten. 1.1.5. Ausfallsicherer Server: ein Computerserver, bei dem umfangreiche Funktionsmerkmale für hohe Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Wartbarkeit (RAS) sowie für Skalierbarkeit vorgesehen und in die Mikroarchitektur von System, Prozessor (CPU) und Chipsatz integriert sind. Für die Zwecke der ENERGY-STAR-Einstufung nach dieser Spezifikation muss ein ausfallsicherer Server die in Anlage B dieser Spezifikation aufgeführten Merkmale haben. 1.1.6. Multi-Node-Server: ein Computerserver mit zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Server-Nodes, die sich in einem einzigen Gehäuse befinden und ein oder mehrere Netzteile gemeinsam nutzen. In einem Multi-Node-Server erfolgt die Stromzufuhr zu allen Nodes mittels gemeinsam genutzter Netzteile. Server-Nodes in einem Multi-Node-Server sind nicht für den Austausch bei laufendem Betrieb ausgelegt. Dual-Node-Server: eine gängige Multi-Node-Serverkonfiguration, die aus zwei Server-Nodes besteht. 1.1.7. Server-Appliance: ein mit vorinstalliertem Betriebssystem und Anwendungssoftware gebündelter Computerserver, der zur Ausführung spezieller Funktionen bzw. mehrerer spezieller, eng miteinander verbundener Funktionen genutzt wird. Server-Appliances stellen Dienste über ein oder mehrere Netze (z. B. IP oder SAN) bereit und werden in der Regel über eine Web- oder Kommandozeilenschnittstelle verwaltet. Die Hardware- und Softwarekonfigurationen von Server-Appliances werden vom Verkäufer für eine bestimmte Aufgabe (z. B. Namens-, Firewall-, Authentifizierungs-, Verschlüsselungs- und VoIP-Dienste) vorgenommen und sind nicht für die Ausführung von Software des Benutzers bestimmt. 1.1.8. Hochleistungsrechnersystem (HPC-System): ein speziell für die Ausführung hochgradig paralleler Anwendungen ausgelegtes und optimiertes Rechnersystem. HPC-Systeme haben eine große Anzahl homogener, in Clustern zusammengefasster Nodes, häufig mit Hochgeschwindigkeitsverbindungen für die Interprozessorkommunikation sowie sehr großer Arbeitsspeicherkapazität und -bandbreite. HPC-Systeme können eigens hergestellt oder aus handelsüblichen Computerservern zusammengebaut werden. HPC-Systeme müssen alle folgenden Kriterien erfüllen: a) Sie werden als Computerserver vermarktet und verkauft, der für Hochleistungsrechenanwendungen optimiert ist; b) sie werden für die Ausführung hochgradig paralleler Anwendungen entworfen (oder zusammengebaut) und optimiert; c) sie bestehen aus einer Reihe üblicherweise homogener Rechner-Nodes, die vor allem zur Steigerung der Rechenkapazität in Clustern zusammengefasst sind; d) sie verfügen über Hochgeschwindigkeitsverbindungen für die Interprozessorkommunikation zwischen den Nodes. 1.1.9. Gleichstrom-Server (GS-Server): ein Computerserver, der nur für den Betrieb mit Gleichstromversorgung ausgelegt ist. 1.1.10. Großserver: ein ausfallsicherer/skalierbarer Server, der als vorintegriertes/vorgetestetes System in einem oder mehreren vollständigen Rahmen oder Racks ausgeliefert wird und mit einem E/A-Subsystem mit zahlreichen Anschlussmöglichkeiten ausgestattet ist und über mindestens 32 dedizierte E/A-Anschlüsse verfügt. 1.2.   Produktkategorie Eine sekundäre Klassifizierung oder Unterart innerhalb einer Produktart, die auf Produktmerkmalen und installierten Komponenten beruht. Produktkategorien werden in dieser Spezifikation zur Festlegung der Einstufungs- und Prüfungsanforderungen verwendet. 1.3.   Computerserver-Formate 1.3.1. Rack-Server: ein Computerserver, der für den Einbau in ein für Rechenzentren bestimmtes 19-Zoll-Standard-Gestell (Rack) gemäß EIA-310, IEC 60297 oder DIN 41494 ausgelegt ist. Für die Zwecke dieser Spezifikation bilden Blade-Server eine eigene Kategorie und gehören nicht zur Kategorie der Rack-Server. 1.3.2. Standserver: ein eigenständiger Computerserver mit Netzteilen, Kühlung und E/A-Geräten sowie anderen für einen selbständigen Betrieb erforderlichen Komponenten. Der Gehäuserahmen eines Standservers ähnelt dem Turmgehäuse eines Client-Computers. 1.4.   Computerserver-Komponenten 1.4.1. Netzteil (Stromversorgung): ein Gerät, das Eingangs-Wechselstrom (WS) oder Eingangs-Gleichstrom (GS) in einen oder mehrere Ausgangs-Gleichströme zur Stromversorgung eines Computerservers umwandelt. Das Netzteil eines Computerservers muss ein eigenständiges Gerät sein, das von der Hauptplatine physisch getrennt werden kann; es muss über einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit dem System verbunden sein. a) WS-GS-Netzteil: ein Netzteil, das die Wechselstrom-Eingangsspannung des Stromnetzes in einen oder mehrere Ausgangs-Gleichströme zur Stromversorgung eines Computerservers umwandelt. b) Gleichstrom/Gleichstrom-Netzteil: ein Netzteil, das die Gleichstrom-Eingangsspannung des Stromnetzes in einen oder mehrere Ausgangs-Gleichströme zur Stromversorgung eines Computerservers umwandelt. Für die Zwecke dieser Spezifikation wird ein GS-GS-Wandler (auch als Spannungsregler bezeichnet), der in einem Computerserver eingebaut ist und dazu dient, niedrigere GS-Spannungen (z. B. 12 V GS) in andere GS-Ausgangsspannungen für die Komponenten des Computerservers umzuwandeln, nicht als GS-GS-Netzteil betrachtet. c) Netzteil mit Einzelausgang: ein Netzteil, das dafür ausgelegt ist, den Hauptteil seiner Nennausgangsleist

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.