Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 20. März 2014 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/202/EU)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D0202. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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16 sein, über die das Gerät werkseitig verfügt. Tabelle 16 Netz- oder Datenverbindungen für zu prüfende Geräte Rangfolge für die Prüfung (soweit im Gerät verfügbar) Verbindungen für alle Produkte 1 Ethernet — 1 Gbit/s 2 Ethernet — 100/10 Mbit/s 3 USB 3.x 4 USB 2.x 5 USB 1.x 6 RS232 7 IEEE 1284 (18) 8 Wi-Fi 9 Andere Kabelverbindungen — von der höchsten zur niedrigsten Geschwindigkeit 10 Andere Drahtlosverbindungen — von der höchsten zur niedrigsten Geschwindigkeit 11 Falls keine der obigen Verbindungen zur Verfügung steht, erfolgt die Prüfung mit einer sonstigen vom Gerät bereitgestellten Verbindung (oder ohne Verbindung). d) Produkte, die gemäß Absatz 6.1.2 Buchstabe c per Ethernet verbunden werden und energieeffizientes Ethernet (Energy Efficient Ethernet gemäß IEEE-Norm 802.3az) (19) unterstützen, müssen für die Dauer der Prüfung mit einem Switch oder Router verbunden werden, der auch energieeffizientes Ethernet unterstützt. e) Auf jeden Fall muss die während der Prüfung verwendete Verbindungsart angegeben werden. Service-/Wartungsmodi: Die zu prüfenden Geräte dürfen sich während der Prüfung niemals in einem Service-/Wartungsmodus (einschließlich Farbkalibrierung) befinden. f) Service-/Wartungsmodi müssen vor Beginn der Prüfung deaktiviert werden. g) Die Hersteller müssen Anweisungen dafür geben, wie Service-/Wartungsmodi deaktiviert werden können, wenn diese Informationen nicht in der mit dem zu prüfenden Geräte mitgelieferten Produktdokumentation enthalten oder online leicht abrufbar sind. h) Wenn Service-/Wartungsmodi nicht deaktiviert werden können und ein Service-/Wartungsmodus während der Ausführung eines Auftrags (außer des ersten Auftrags) auftritt, können die Ergebnisse dieses Auftrags durch Ergebnisse eines Ersatzauftrags ersetzt werden. In diesem Fall wird der Ersatzauftrag unmittelbar nach Auftrag 4 in das Prüfverfahren eingefügt; die Einbeziehung des Ersatzauftrags muss angegeben werden. Jede Auftragsphase beträgt 15 Minuten. 6.2.   Konfiguration von Faxgeräten Alle Faxgeräte und alle MZG mit Faxfunktion, die an eine Telefonleitung angeschlossen werden können, müssen während der Prüfung an eine Telefonleitung angeschlossen sein, und zwar zusätzlich zu der in Tabelle 16 genannten Netzverbindung, falls das zu prüfende Gerät netzfähig ist. a) Falls keine funktionierende Telefonleitung zur Verfügung steht, kann diese durch einen Leitungssimulator ersetzt werden. b) Nur Faxgeräte werden mit Verwendung der Faxfunktion geprüft. Faxgeräte werden mit einem Bild pro Auftrag geprüft. 6.3.   Konfiguration von Digitalvervielfältigern Außer in den unten genannten Fällen werden Digitalkopierer in Abhängigkeit von ihrem werkseitigen Funktionsumfang als Drucker, Kopierer oder MZG konfiguriert und geprüft. a) Digitalvervielfältiger werden mit ihrer ausgewiesenen Höchstgeschwindigkeit geprüft, anhand derer auch die Auftragsgröße zur Durchführung der Prüfung bestimmt wird, und nicht mit der werkseitig eingestellten Geschwindigkeit, falls diese von Ersterer abweicht. b) Bei Digitalkopierern wird nur ein Originalbild verwendet. 7.   Führen Sie für alle Produkte eine Vorprüfung der Initialisierung des zu prüfenden Gerätes durch Allgemeine Initialisierung Vor dem Beginn der Prüfung muss das Gerät wie folgt initialisiert werden: a) Richten Sie das zu prüfende Gerät nach der Anleitung oder Dokumentation des Herstellers ein. 1. Mit dem Grundprodukt geliefertes Zubehör, das vom Endnutzer zu installieren oder anzubringen ist, z. B. eine Papierquelle, muss wie für das Produktmodell vorgesehen installiert werden. Alle Papierquellen, die das zur Prüfung bestimmte Papier aufnehmen, müssen mit Papier gefüllt werden, und das zu prüfende Gerät muss das Papier aus der Standard-Papierquelle mit den werkseitig vorhandenen Einstellungen einziehen. 2. Wenn das Produkt während der Prüfung direkt oder über ein Netz an einen Computer angeschlossen ist, muss in dem Computer die neueste, zum Zeitpunkt der Prüfung verfügbare Version des Standardtreibers des Herstellers mit Einstellungen laufen, die den werkseitigen Standardeinstellungen entsprechen, sofern in diesem Prüfverfahren nicht anders angegeben. Die Version des zur Prüfung verwendeten Druckertreibers muss aufgezeichnet werden. i) Falls eine Einstellung keinen Standardwert hat und in diesem Prüfverfahren nicht festgelegt ist, nimmt der Prüfer diese Einstellung nach eigenem Ermessen vor und zeichnet dies auf. ii) Wenn beim Anschluss an ein Netz mehrere Computer mit dem Netz verbunden sind, betreffen die Druckertreiber-Einstellungen nur den Computer, der die Druckaufträge an das zu prüfende Gerät sendet. 3. Bei Produkten, die für den Batteriebetrieb ausgelegt sind, wenn sie nicht an ein Stromnetz angeschlossen sind, muss für alle Prüfungen die Batterie entfernt werden. Bei zu prüfenden Geräten, bei denen der Betrieb ohne eingelegtes Batteriepack von der Konfiguration her nicht zugelassen ist, kann die Prüfung mit eingesetzten, voll aufgeladenen Batteriepacks durchgeführt werden, wobei sicherzustellen ist, dass die betreffende Konfiguration in den Prüfungsergebnissen festgehalten wird. Unternehmen Sie folgende Schritte, um sicherzustellen, dass die Batterie voll aufgeladen ist: i) Bei zu prüfenden Geräten, die eine Anzeige für die voll aufgeladene Batterie haben, setzten Sie das Aufladen nach Erscheinen der Anzeige noch weitere 5 Stunden lang fort. ii) Wenn es keine Ladestandsanzeige gibt, die Anleitungen des Herstellers aber eine zeitliche Schätzung erlauben, wann das Laden der Batterie beendet oder die volle Kapazität erreicht wird, setzen Sie das Aufladen ab dem vom Hersteller genannten Zeitpunkt noch weitere 5 Stunden lang fort. iii) Gibt es keine Anzeige und keine zeitliche Schätzung in der Anleitung, so beträgt die Ladezeit 24 Stunden. b) Schließen Sie das zu prüfende Gerät an seine Stromquelle an. c) Schalten Sie das zu prüfende Gerät ein und führen Sie ggf. die Initialisierung der Systemkonfiguration durch. Vergewissern Sie sich, dass die Standardwartezeiten entsprechend den Spezifikationen und/oder Empfehlungen des Herstellers eingestellt sind. 1. Produktgeschwindigkeit bei der Prüfung: Das Produkt wird mit den Geschwindigkeitseinstellungen der werkseitig eingestellten Standardkonfiguration geprüft. 2. Selbstabschaltung bei TSV-Produkten: Wenn ein Drucker, Digitalvervielfältiger, Faxgerät oder Mehrzweckgerät mit Druckfunktion über eine Selbstabschaltfunktion verfügt, die werkseitig aktiviert ist, muss diese vor der Prüfung deaktiviert werden. 3. Selbstabschaltung bei BM-Produkten: Wenn ein Produkt eine werkseitig aktivierte Selbstabschaltung hat, muss diese während der Prüfung aktiviert bleiben. d) Durch den Benutzer regelbare Feuchtigkeitsschutzfunktionen müssen für die Dauer der Prüfung ausgeschaltet oder deaktiviert werden. e) Vorbereitung: Versetzen Sie das zu prüfende Gerät in den Aus-Zustand und lassen Sie es dann für 15 Minuten unbenutzt. 1. Bei Elektrofotografie-TSV-Produkten lassen Sie das zu prüfende Gerät für weitere 105 Minuten unbenutzt, so dass mindestens 120 Minuten (2 Stunden) erreicht werden. 2. Die Vorbereitung ist nur vor der ersten Prüfung jedes zu prüfenden Gerätes erforderlich. 8.   Prüfverfahren für den typischen Stromverbrauch (TSV) 8.1.   Struktur des Auftrags 8.1.1. Aufträge pro Tag: Die Zahl der Aufträge pro Tag (NJOBS) ist in Tabelle 17 angegeben. Tabelle 17 Zahl der Aufträge pro Tag (NJOBS) Produktgeschwindigkeit, s (Einfarbdruck) (ipm) Aufträge pro Tag (NJOBS) s ≤ 8 8 8 < s < 32 s s ≥ 32 32 8.1.2. Bilder pro Auftrag: Außer bei Faxgeräten wird die Zahl der Bilder nach der folgenden Gleichung 9 berechnet. Tabelle 21 am Ende dieser Anlage enthält zur Erleichterung eine Auflistung der Anzahl von Bildern pro Auftrag, die sich aus jeder ganzzahligen Produktgeschwindigkeit von 1 bis 100 Bildern pro Minute (ipm) ergeben. Gleichung 9: Berechnung der Zahl der Bilder pro Auftrag NIMAGES = 1 s < 4 s ≥ 4 Dabei gilt: — NIMAGES ist die Zahl der Bilder pro Auftrag, abgerundet auf die nächste ganze Zahl. — s ist die angegebene Höchstgeschwindigkeit (Einfarbdruck) in Bildern pro Minute (ipm), berechnet nach Abschnitt 6.1.1 dieses Prüfverfahrens, und — NJOBS ist die Zahl der Aufträge pro Tag, wie in Tabelle 17 berechnet. Prüfbild: Als Originalbild für alle Prüfungen wird das Testbild A aus der Norm ISO/IEC 10561:1999 der Internationalen Organisation für Normung verwendet. a) Die Prüfbilder müssen in der Punktgröße 10 in einem Courier-Zeichensatz mit fester Laufweite (oder dessen nächster Entsprechung) wiedergegeben werden. b) Der deutschen Sprache eigene Zeichen müssen nicht reproduziert werden, wenn das Produkt dazu nicht in der Lage ist. Druckaufträge: Druckaufträge müssen für die Prüfung unmittelbar vor dem Drucken jedes Auftrags über eine in Tabelle 16 genannte Netzverbindung gesendet werden. c) Jedes Bild in einem Druckauftrag ist einzeln zu senden. D. h. alle Bilder können Teil desselben Dokuments sein, dürfen jedoch im Dokument nicht als mehrere Kopien eines einzigen Originals auftreten (außer es handelt sich bei dem Produkt um einen Digitalvervielfältiger). d) Bei Druckern und Mehrzweckgeräten, die eine Seitenbeschreibungssprache (PDL) (z. B. PCL, Postscript) unterstützen, müssen die Bilder in einer Seitenbeschreibungssprache an das Produkt übertragen werden. Kopieraufträge: e) Bei Kopierern mit einer Geschwindigkeit bis 20 ipm wird ein Original pro gefordertem Bild verwendet. f) Bei Kopierern mit einer Geschwindigkeit über 20 ipm kann es (wegen der begrenzten Kapazität des Vorlageneinzugs) unmöglich sein, die Zahl der geforderten Originalbilder einzuhalten. In diesem Fall ist es zulässig, von jedem Originalbild mehrere Kopien zu erstellen, wobei die Zahl der Originale mindestens 10 betragen muss. Beispiel: Die Prüfung eines Geräts mit 50 ipm, von dem 39 Bilder pro Auftrag zu erstellen sind, kann anhand von vier Kopien von 10 Originalen oder anhand von 3 Kopien von 13 Originalen erfolgen. g) Die Originalvorlagen können vor Beginn des Prüfvorgangs in den Vorlageneinzug gelegt werden. Bei Produkten ohne Vorlageneinzug können alle Bilder von einem einzigen auf die Scanplatte gelegten Original erstellt werden. Faxaufträge: Faxaufträge werden unmittelbar vor Ausführung jedes Auftrags über die angeschlossene Telefonleitung oder einen Leitungssimulator übertragen. 8.2.   Messverfahren Die TSV-Messungen erfolgen für Drucker, Faxgeräte, Digitalvervielfältiger mit Druckfunktion und MZG mit Druckfunktion gemäß Tabelle 18 und für Kopierer, Digitalvervielfältiger ohne Druckfunktion und MZG ohne Druckfunktion gemäß Tabelle 19 nach folgenden Vorgaben: a) Papier: Im zu prüfenden Gerät muss sich genügend Papier für die Durchführung des jeweiligen Druck- und Kopierauftrags befinden. b) Duplex-Geräte: Die Prüfung der Produkte erfolgt im Simplex-Modus, es sei denn, die Ausgabegeschwindigkeit ist im Duplex-Modus höher als im Simplex-Modus; in diesem Fall erfolgt die Prüfung im Duplex-Modus. In jedem Fall sind der Modus, in dem das Gerät geprüft wurde, und die Druckgeschwindigkeit aufzuzeichnen. Bei den zu kopierenden Originalvorlagen muss es sich um einseitige Bilder handeln. c) Energiemessverfahren: Alle Messungen werden als kumulierter Stromverbrauch über einen bestimmten Zeitraum in Wh aufgezeichnet; alle Zeiten werden in Minuten aufgezeichnet. Ein „Nullsetzen des Messgeräts“ kann auch erreicht werden, indem der bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Stromverbrauch festgehalten wird, anstatt das Messgerät tatsächlich auf Null zu setzen. Tabelle 18 TSV-Prüfverfahren für Drucker, Faxgeräte, Digitalvervielfältiger mit Druckfunktion und Mehrzweckgeräte mit Druckfunktion Schritt Ausgangszustand Vorgang Aufzeichnung (nach Abschluss des Schritts) Maßeinheit Mögliche gemessene Zustände 1 Aus Zu prüfendes Gerät an das Messgerät anschließen. Das Gerät muss mit Strom versorgt werden und sich im Aus-Zustand befinden. Messgerät auf Null setzen. Stromverbrauch über mindestens 5 Minuten messen. Stromverbrauch und Zeit aufzeichnen. Stromverbrauch Aus-Zustand Wattstunden (Wh) Aus Zeit Prüfintervall Minuten (min) 2 Aus Gerät einschalten. Abwarten, bis das Gerät bereit ist. — — — 3 Bereit Auftrag mit mindestens einem Ausgabebild, aber nicht mehr als einen Auftrag nach Tabelle 21 ausdrucken. Zeit bis zur Ausgabe des ersten Blatts messen und aufzeichnen. Zeit Aktiv0 Minuten (min) — 4 Bereit (oder anderer Zustand) Abwarten, bis das Messgerät anzeigt, dass das Gerät in den letzten Ruhezustand eingetreten ist, oder bis die vom Hersteller angegebene Zeit abgelaufen ist. — — — 5 Ruhe Messgerät auf Null setzen. Stromverbrauch und Zeit über 1 Stunde messen. Stromverbrauch und Zeit aufzeichnen. Stromverbrauch Ruhezustand ESLEEP Wattstunden (Wh) Ruhe Zeit bis Ruhezustand tSLEEP (≤ 1 Stunde) Minuten (min) 6 Ruhe Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Einen Auftrag ausdrucken (wie oben berechnet). Stromverbrauch und Zeit messen. Zeit bis zur Ausgabe des ersten Blatts aufzeichnen. Stromverbrauch über 15 Minuten nach Auftragsstart messen. Der Auftrag muss innerhalb von 15 Minuten abgeschlossen sein. Stromverbrauch Auftrag1, EJOB1 Wattstunden (Wh) Wiederanlaufen, Aktiv, Bereit, Ruhe Zeit Aktiv1 Minuten (min) 7 Bereit (oder anderer Zustand) Schritt 6 wiederholen. Stromverbrauch Auftrag2, EJOB2 Wattstunden (Wh) Wie oben Zeit Aktiv2 Minuten (min) 8 Bereit (oder anderer Zustand) Schritt 6 wiederholen (ohne Messung der Aktiv-Zeit). Stromverbrauch Auftrag3, EJOB3 Wattstunden (Wh) Wie oben 9 Bereit (oder anderer Zustand) Schritt 6 wiederholen (ohne Messung der Aktiv-Zeit). Stromverbrauch Auftrag4, EJOB4 Wattstunden (Wh) Wie oben 10 Bereit (oder anderer Zustand) Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Stromverbrauch und Zeit messen, bis das Messgerät bzw. das Gerät anzeigt, dass es in den Ruhezustand oder den letzten Ruhezustand eingetreten ist, oder ggf. bis die vom Hersteller angegebene Zeit abgelaufen ist. Stromverbrauch und Zeit aufzeichnen. Gesamtstromverbrauch, EFINAL Wattstunden (Wh) Bereit, Ruhe Gesamtzeit, tFINAL Minuten (min) Erläuterungen: Schritte 4 und 10: Für Geräte, die nicht anzeigen, wann sie in den letzten Ruhezustand eintreten, müssen die Hersteller die Zeit bis zum letzten Ruhezustand zu Prüfzwecken angeben. Tabelle 19 TSV-Prüfverfahren für Kopierer, Digitalvervielfältiger ohne Druckfunktion und Mehrzweckgeräte ohne Druckfunktion Schritt Ausgangszustand Vorgang Aufzeichnung Maßeinheit Mögliche gemessene Zustände 1 Aus Zu prüfendes Gerät an das Messgerät anschließen. Das Gerät muss mit Strom versorgt werden und sich im Aus-Zustand befinden. Messgerät auf Null setzen. Stromverbrauch über mindestens 5 Minuten messen. Stromverbrauch und Zeit aufzeichnen. Stromverbrauch Aus-Zustand Wattstunden (Wh) Aus Zeit Prüfintervall Minuten (min) 2 Aus Gerät einschalten. Abwarten, bis das Gerät bereit ist. — — — 3 Bereit Auftrag mit mindestens einem Ausgabebild, aber nicht mehr als einen Auftrag laut Auftragstabelle kopieren. Zeit bis zur Ausgabe des ersten Blatts messen und aufzeichnen. Zeit Aktiv0 Minuten (min) — 4 Bereit (oder anderer Zustand) Abwarten, bis das Messgerät anzeigt, dass das Gerät in den letzten Ruhezustand eingetreten ist, oder bis die vom Hersteller angegebene Zeit abgelaufen ist. — — — 5 Ruhe Messgerät auf Null setzen. Stromverbrauch und Zeit über 1 Stunde messen oder bis sich das Gerät selbst abschaltet. Stromverbrauch und Zeit aufzeichnen. Stromverbrauch Ruhezustand Wattstunden (Wh) Ruhe Zeit bis Ruhezustand (≤ 1 Stunde) Minuten (min) 6 Ruhe Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Einen Auftrag kopieren (wie oben berechnet). Stromverbrauch und Zeit bis zur Ausgabe des ersten Blatts messen und aufzeichnen. Stromverbrauch über 15 Minuten nach Auftragsstart messen. Der Auftrag muss innerhalb von 15 Minuten abgeschlossen sein. Stromverbrauch Auftrag1, EJOB1 Wattstunden (Wh) Wiederanlaufen, Aktiv, Bereit, Ruhe, Selbstabschaltung Zeit Aktiv1 Minuten (min) 7 Bereit (oder anderer Zustand) Schritt 6 wiederholen. Stromverbrauch Auftrag2, EJOB2 Wattstunden (Wh) Wie oben Zeit Aktiv2 Minuten (min) 8 Bereit (oder anderer Zustand) Schritt 6 wiederholen (ohne Messung der Aktiv-Zeit). Stromverbrauch Auftrag3, EJOB3 Wattstunden (Wh) Wie oben 9 Bereit (oder anderer Zustand) Schritt 6 wiederholen (ohne Messung der Aktiv-Zeit). Stromverbrauch Auftrag4, EJOB4 Wattstunden (Wh) Wie oben 10 Bereit (oder anderer Zustand) Messgerät und Stoppuhr auf Null setzen. Stromverbrauch und Zeit messen, bis das Messgerät bzw. das Gerät anzeigt, dass sich das Gerät selbst abgeschaltet hat, oder bis die vom Hersteller angegebene Zeit abgelaufen ist. Stromverbrauch und Zeit aufzeichnen; Stromverbrauch und Zeit mit Null angeben, wenn sich das Gerät zu Beginn dieses Schritts im Selbstabschaltungszustand befand. Gesamtstromverbrauch, EFINAL Wattstunden (Wh) Bereit, Ruhe Gesamtzeit, tFINAL Minuten (min) 11 Selbstabschaltung Messgerät auf Null setzen. Stromverbrauch und Zeit über mindestens 5 Minuten messen. Stromverbrauch und Zeit aufzeichnen. Stromverbrauch Selbstabschaltung, EAUTO Wattstunden (Wh) Ruhe, Selbstabschaltung Zeit bis Selbstabschaltung, tAUTO Minuten (min) Erläuterungen: Schritte 4 und 10: Für Geräte, die nicht anzeigen, wann sie in den letzten Ruhezustand eintreten, müssen die Hersteller die Zeit bis zum letzten Ruhezustand zu Prüfzwecken angeben. 9.   Betriebsmodus-Prüfverfahren (BM-Prüfverfahren) Messverfahren Die Messung der BM-Leistungsaufnahme und Wartezeiten erfolgen gemäß Tabelle 20 unter folgenden Bedingungen: a) Messung der Leistungsaufnahme: Alle Messungen der Leistungsaufnahme erfolgen entweder nach dem Verfahren der durchschnittlichen Leistungsaufnahme oder des kumulierten Stromverbrauchs wie folgt: 1. Verfahren der durchschnittlichen Leistungsaufnahme: Die Messung der tatsächlichen durchschnittlichen Leistungsaufnahme erfolgt über einen vom Benutzer gewählten Zeitraum, der mindestens 5 Minuten beträgt. Für Zustände, die weniger als 5 Minuten dauern, wird die tatsächliche Leistungsaufnahme über die gesamte Dauer des jeweiligen Zustandes gemessen. 2. Verfahren des kumulierten Stromverbrauchs: Wenn das Messgerät die tatsächliche durchschnittliche Leistungsaufnahme nicht messen kann, so wird der kumulierte Stromverbrauch über einen vom Benutzer gewählten Zeitraum gemessen. Der Prüfzeitraum darf nicht kürzer als 5 Minuten sein. Zur Ermittlung der durchschnittlichen Leistungsaufnahme wird der kumulierte Stromverbrauch durch die Dauer des Prüfzeitraums geteilt. 3. Wenn die Leistungsaufnahme im geprüften Zustand zyklisch ist, muss der Prüfzeitraum einen oder mehrere vollständige Zyklen umfassen. Schritt Ausgangszustand Vorgänge Aufzeichnung Maßeinheit 1 Aus Messgerät an das zu prüfende Gerät anschließen. Gerät einschalten. Abwarten, bis das Gerät bereit ist. —   2 Bereit Ein Bild drucken, kopieren oder scannen. —   3 Bereit Leistungsaufnahme im Bereitzustand messen. Leistungsaufnahme Bereitzustand, PREADY Watt (W) 4 Bereit Standardwartezeit bis Ruhezustand abwarten und messen. Standardwartezeit bis Ruhezustand, tSLEEP Minuten (min) 5 Ruhe Leistungsaufnahme im Ruhezustand messen. Leistungsaufnahme Ruhezustand, PSLEEP Watt (W) 6 Ruhe Warten und Standardwartezeit bis Selbstabschaltung messen. (Entfällt, wenn keine Selbstabschaltung vorhanden ist.) Standardwartezeit bis Selbstabschaltung Minuten (min) 7 Selbstabschaltung Leistungsaufnahme im Selbstabschaltungszustand messen. (Entfällt, wenn keine Selbstabschaltung vorhanden ist.) Leistungsaufnahme Selbstabschaltung PAUTO-OFF Watt (W) 8 Selbstabschaltung Gerät manuell ausschalten und abwarten, bis das Gerät ausgeschaltet ist. (Falls kein manueller Aus-Schalter vorhanden ist, dies vermerken und dann auf das Eintreten des Ruhezustands mit der niedrigsten Leistungsaufnahme warten.) — — 9 Aus Leistungsaufnahme im Aus-Zustand messen. (Falls kein manueller Aus-Schalter vorhanden ist, dies vermerken und die Leistungsaufnahme im Ruhezustand messen.) Leistungsaufnahme Aus POFF Watt (W) Erläuterungen: — Schritt 1: Wenn das Gerät über keine Bereitschaftsanzeige verfügt, wird jener Zeitpunkt herangezogen, zu dem sich die Leistungsaufnahme auf das Niveau des Bereitzustands stabilisiert hat, und dieser Umstand in den Produktprüfungsunterlagen vermerkt. — Schritt 4: Die Standardwartezeit wird vom Abschluss des Auftrags bis zum Eintritt des Gerätes in den Ruhezustand gemessen. — Schritte 4 und 5: Bei Produkten mit mehr als einem Ruhezustand werden die Schritte so oft wie nötig wiederholt, um sämtliche aufeinander folgenden Ruhezustände zu durchlaufen und diese Daten zu dokumentieren. Üblicherweise verfügen Großformat-Kopierer und Mehrzweckgeräte mit hitzeintensiven Druckverfahren über zwei Ruhezustände. Bei Produkten ohne diesen Betriebszustand sind die Schritte 4 und 5 zu überspringen. — Schritte 4 und 5: Bei Produkten ohne Ruhezustand werden die Werte im Bereitzustand gemessen und aufgezeichnet. — Schritte 4 und 6: Messungen der Standardwartezeiten sind parallel und kumulativ ab Beginn von Schritt 4 vorzunehmen. Beispielsweise hat ein Produkt, das nach 15 Minuten in den ersten und nach weiteren 30 Minuten in den zweiten Ruhezustand wechselt, eine 15-minütige Standardwartezeit für den ersten und eine 45-minütige Standardwartezeit für den zweiten Ruhezustand. 10.   Prüfverfahren für Produkte mit digitalem Front-End (DFE) Dieser Schritt betrifft nur Produkte mit einem digitalen Front-End gemäß der Begriffsbestimmung in Abschnitt 1 der Anforderungen des ENERGY-STAR-Programms für bildgebende Geräte. 10.1.   DFE-Prüfung im Bereitzustand 10.1.1. Produkte, die werkseitig netzfähig sind, müssen während der Prüfung an ein Netz angeschlossen sein. Die zu verwendende Netzverbindung wird anhand von Tabelle 16 b

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.