Europäische Union

Beschluss (GASP) 2025/2587 des Rates vom 15. Dezember 2025 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan und bei den auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten in Südost- und Osteuropa

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D2587. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rlaubten Handels Ziel Verringerung der Bedrohung durch den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen durch den Ausbau der Kapazitäten der Zollbehörden des Westbalkans zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen. Beschreibung Im Jahr 2024 schloss die SEESAC die erste regionenweite Bewertung des Kapazitätenbedarfs der Zollverwaltungen im Westbalkan ab, um deren Kapazitäten zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen zu ermitteln. Die Bewertung wurde anhand einer zuvor von der SEESAC für die Grenz- und Kriminalpolizei entwickelten und angewandten Methodik durchgeführt, die alle relevanten Aspekte abdeckte, einschließlich Rechtsvorschriften, administrativer und institutioneller Kapazitäten, Schulungsbedarf und technischer Ausrüstung. In allen sechs Ländern wurden Bewertungsmissionen durchgeführt, die zu umfassenden Berichten führten, die von den Behörden gebilligt wurden. Sie bilden die Grundlage für eine gezielte Unterstützung und stellen sicher, dass die Zollbehörden systematisch in die regionalen und EU-weiten Anstrengungen zur Kontrolle von Feuerwaffen einbezogen werden. Die Stärkung der Zollkapazitäten ist erforderlich, um eine koordinierte grenzüberschreitende Reaktion durch die Grenzpolizei im Einklang mit den EU-Standards für ein integriertes Grenzmanagement und dem Fahrplan für die SALW-Kontrolle im Westbalkan zu ermöglichen und so die gemeinsame Fähigkeit der Region zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen zu stärken. Bislang haben die Zollverwaltungen in den meisten Ländern nicht von einem systematischen Kapazitätsaufbau im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Feuerwaffen, ihren wesentlichen Bestandteilen, Munition und Explosivstoffen an Grenzübergangsstellen profitiert. Dies ist eine kritische Lücke, da eine wirksame Kontrolle von Feuerwaffen eine gemeinsame und koordinierte Reaktion sowohl der Grenzpolizei als auch der Zollbehörden erfordert. Während die Grenz- und Kriminalpolizei durch die von der SEESAC umgesetzten Beschlüsse des Rates der EU (2018/1788 und 2019/2111) unterstützt wurden, fehlte eine vergleichbare maßgeschneiderte Unterstützung für den Zoll – abgesehen von der Beteiligung an regionalen Prozessen – weitgehend. Aufbauend auf den Erfahrungen und bewährten Verfahren, die bei der Grenz- und Kriminalpolizei angewandt wurden, wurde nun ein ähnlicher Ansatz für die Zollbehörden ins Auge gefasst. Im Rahmen des Beschlusses 2024/3006 des Rates der EU hat die SEESAC bereits Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau eingeleitet, indem sie die Ausarbeitung von Standardeinsatzverfahren für alle Zollverwaltungen im Westbalkan unterstützt hat. Darüber hinaus werden bis Ende 2025 gezielte Schulungen in allen Ländern und Gebieten durchgeführt. In den Bedarfsbewertungen wird der Mangel an spezialisierter Ausrüstung als eine der größten Lücken ermittelt. Diese Lücke wird im Rahmen dieses Projekts angegangen. Dies wird geschehen durch: — Beschaffung und Lieferung von spezialisierter Ausrüstung für die Zollbehörden Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung: — Bereitstellung von Ausrüstung 4.   Begünstigte Unmittelbar Begünstigte des Projekts werden die für die SALW-Kontrolle in Südost- und Osteuropa zuständigen nationalen Institutionen sein. Die Innenministerien, Polizeidienste und Grenzschutz- und Zollbehörden Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovo, Montenegros, Nordmazedoniens, der Republik Moldau, Serbiens und der Ukraine werden von der Beratung, den Koordinierungs- und Überwachungsanstrengungen oder dem Ausbau der Kapazitäten, der Gewinnung neuer Erkenntnisse, verbesserten Verfahren sowie kosteneffizienter Spezialausrüstung profitieren, die notwendig sind, um bei der SALW-Kontrolle Fortschritte auf politischer, operativer und technischer Ebene zu erzielen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen in vollem Einklang mit dem regionalen Durchführungsplan für Südosteuropa zur Bekämpfung der Verbreitung und der Auswirkungen von Kleinwaffen und leichten Waffen und dem Fahrplan für den Westbalkan sowie mit den Prioritäten der Partner bei der SALW-Kontrolle. Die Allgemeinheit in Südost- und Osteuropa und in der Union, die durch den unerlaubten Handel, den Missbrauch und die Verbreitung von SALW gefährdet ist, wird mittelbar vom Projekt profitieren. 5.   Außenwirkung der Union Die SEESAC ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die Sichtbarkeit der finanziellen Unterstützung durch die Europäische Union zu gewährleisten. Diese Maßnahmen werden unter uneingeschränkter Einhaltung der Anforderungen der Kommission für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union (2018) sowie der aktualisierten Leitlinien für die Kommunikation und Erhöhung der Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der EU (2022) durchgeführt. 6.   Dauer Auf der Grundlage der bei der Durchführung der Beschlüsse 2002/842/GASP, 2010/179/GASP, 2013/730/GASP, (GASP) 2016/2356, (GASP) 2018/1788 und (GASP) 2022/2321 des Rates gemachten Erfahrungen und unter Berücksichtigung der regionalen Tragweite des Projekts, der Zahl der Begünstigten sowie der Anzahl und Komplexität der beabsichtigten Tätigkeiten beträgt der Zeitrahmen für die Projektdurchführung 36 Monate. 7.   Allgemeine Struktur Mit der technischen Durchführung dieser Maßnahme werden das UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt, die regionale Initiative, die unter dem Mandat des UNDP tätig ist, und der RCC betraut. Als ausführendes Organ des regionalen Durchführungsplans zur Bekämpfung der Verbreitung von SALW wirkt die SEESAC als Anlaufstelle für alle die SALW betreffenden Fragen in Südost- und Osteuropa; dazu gehört es auch, die Koordinierung bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zu erleichtern. Das UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt, wird die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Projekttätigkeiten tragen und für die Durchführung des Projekts rechenschaftspflichtig sein. Das Projekt ist auf eine Dauer von drei Jahren (36 Monaten) angelegt. 8.   Partner Die SEESAC wird die Maßnahme in enger Zusammenarbeit mit den SALW-Ausschüssen sowie mit den zuständigen Innenministerien Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovo, Montenegros, Serbiens, Nordmazedoniens, der Republik Moldau und der Ukraine direkt ausführen. Weitere Institutionen werden gemäß dem ganzheitlichen, von mehreren Akteuren getragenen Ansatz für die Eindämmung von SALW eng einbezogen. 9.   Berichterstattung Die Berichterstattung sowohl über die sachbezogenen als auch über die finanziellen Aspekte muss die gesamte in der einschlägigen Vereinbarung über die Beiträge und im beigefügten Haushaltsplan beschriebene Maßnahme abdecken, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahme vollständig oder teilweise von der Kommission finanziert wird. Vierteljährlich werden sachbezogene Fortschrittsberichte vorgelegt, um die Fortschritte in Richtung der wichtigsten Ergebnisse festzuhalten und zu überwachen. (1)  Nach Angaben der SEESAC ist die Region nicht nur eine Herkunfts-, sondern auch eine Durchfuhr- und Zielregion für den illegalen Handel mit Feuerwaffen. (2)  Siehe https://www.seesac.org/SALW-Control-Roadmap. (3)  Der Fahrplan wurde auf dem Ministertreffen EU-Westbalkan zum Thema Justiz und Inneres im Oktober 2024 über das Jahr 2024 hinaus verlängert. (4)  Als das ausführende Organ des Regionalen Umsetzungsplans für Südosteuropa zur Bekämpfung der Verbreitung und der Auswirkungen von Kleinwaffen und leichten Waffen. (5)  Vollständiger Name: Koordinierungszentrum für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition. (6)  Zum Beispiel das Gipfeltreffen EU-Westbalkan am 13. Dezember 2023, das Gipfeltreffen EU-Westbalkan am 18. Dezember 2024 und das Gipfeltreffen des Berlin-Prozesses am 14. Oktober 2024. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2587/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.