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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/2587 |
16.12.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/2587 DES RATES
vom 15. Dezember 2025
zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan und bei den auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten in Südost- und Osteuropa
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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Am 19. November 2018 hat der Rat die Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition mit dem Titel „Waffen sicherstellen, Bürger schützen“ (im Folgenden „EU-SALW-Strategie“) angenommen, in der die Leitlinien für das Vorgehen der Union im Bereich Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden „SALW“) vorgegeben werden. Gemäß der EU-SALW-Strategie misst die Union der regionalen Zusammenarbeit als wirksames Mittel der Kontrolle von Kleinwaffen besondere Bedeutung bei. In der SALW-Strategie der EU wurde der Westbalkan als Region genannt, die es vorrangig zu unterstützen gilt. |
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Bei dem Treffen EU-Westbalkan vom 17. Mai 2018 in Sofia haben die Staats- und Regierungschefs der Union die Erklärung von Sofia vereinbart, der sich die Partnerländer auf dem Westbalkan angeschlossen haben und die eine Verpflichtung enthält, die operative Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität in prioritären Bereichen wie Feuerwaffen, Drogen, Migrantenschleusung und Menschenhandel deutlich auszubauen. |
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(3) |
Der Westbalkan ist nach wie vor eine der Regionen, in denen der illegale Waffenhandel in die Union seinen Ursprung hat. |
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Am 10. Juli 2018 richtete das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland in London den fünften Westbalkan-Gipfel aus, auf dem der „Regionale Fahrplan für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2024“ (im Folgenden „Fahrplan“) verabschiedet wurde. |
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Der Fahrplan wurde seitdem aktualisiert und bis 2030 verlängert. |
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In der am 25. September 2015 angenommenen Agenda 2030 der Vereinten Nationen (VN) für nachhaltige Entwicklung wird bekräftigt, dass nachhaltige Entwicklung ohne Frieden und Sicherheit nicht verwirklicht werden kann und dass illegale Waffenströme zu den Ursachen von Gewalt, Unsicherheit und Ungerechtigkeit zählen. |
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Auf der vierten Überprüfungskonferenz zur Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten, die im Juni 2024 in New York stattfand, bekräftigten die VN-Mitgliedstaaten, wie wichtig es ist, die regionale und subregionale Zusammenarbeit durch die Verbesserung von Koordinierung, Konsultation, Informationsaustausch und operativer Zusammenarbeit, soweit angemessen, mit einschlägigen regionalen und subregionalen Organisationen, Mechanismen, Fahrplänen und anderen Initiativen sowie mit Strafverfolgungs-, Grenzkontroll- und Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungsbehörden zu verstärken. |
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Die von den Westbalkan-Partnern vereinbarten Ziele des Fahrplans stehen im Einklang mit den Bemühungen innerhalb der Union und der VN zur Bekämpfung der Anhäufung von SALW und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit. Daher sollte die Union den Westbalkan bei der Umsetzung dieses Fahrplans unterstützen. |
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(9) |
Die Union hat die Umsetzung des Fahrplans bereits früher durch die Beschlüsse (GASP) 2018/1788 (1) und (GASP) 2022/2321 (2) des Rates unterstützt. |
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Die Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (South Eastern and Eastern Europe Clearinghouse for the Control of Small Arms and Light Weapons — SEESAC) wurde 2002 in Belgrad eingerichtet und ist gemäß dem gemeinsamen Mandat des Entwicklungsprogramms der VN (UNDP) und des Regionalen Kooperationsrats (RCC) tätig. SEESAC ist der Nachfolger des Stabilitätspakts für Südosteuropa, unterstützt nationale und regionale Akteure bei der Kontrolle und Eindämmung der Verbreitung und des Missbrauchs von SALW und Munition und leistet somit einen Beitrag zur Förderung von Stabilität, Sicherheit und Entwicklung in Südost- und Osteuropa. Die SEESAC legt besonderes Gewicht auf die Entwicklung regionaler Projekte, um dem grenzüberschreitenden Umlauf von Waffen konkret entgegenzuwirken. |
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Die Union betrachtet die SEESAC aufgrund der nachweislich bei ihr gegebenen Erfahrung und der von ihr aufgebauten Netzwerke, der erwiesenen Qualität ihrer Arbeit und ihrer Koordinierungsrolle bei der Ausarbeitung des Fahrplans als den bevorzugten Partner für die Durchführung des Fahrplans. |
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Ferner sollte das Vorgehen der Union die Bekämpfung des unerlaubten Waffenhandels in der Republik Moldau und in der Ukraine unterstützen, bei denen es sich um Staaten handelt, in denen sich ähnliche Herausforderungen in Bezug auf die Kontrolle von SALW stellen. Dies sollte durch den Transfer von Wissen und Erfahrungen sowie bewährten Verfahren geschehen, die in den westlichen Balkanstaaten seit 2001 gewonnen bzw. entwickelt wurden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Die Union unterstützt ihre Partner im Westbalkan bei der Umsetzung des „Regionalen Fahrplans für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von SALW/Feuerwaffen und dazugehöriger Munition und den unerlaubten Handel damit im Westbalkan“.
(2) Die neue Phase der Unterstützung durch die Union wird auf den Ergebnissen, die im Rahmen der Beschlüsse (GASP) 2018/1788 und (GASP) 2022/2321 erzielt wurden und auf dem Projekt „Unterstützung für ein verbessertes Vorgehen gegen den illegalen Besitz und den Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und den illegalen Handel im Westbalkan“, das durch das Instrument für Heranführungshilfe gefördert wird (IPA/2021/425-067), aufbauen; dies alles wird von der SEESAC durchgeführt.
(3) Die neue Phase der Unterstützung durch die Union wird in Ergänzung zum Beschluss (GASP) 2024/3006 des Rates (3) durchgeführt.
Artikel 2
(1) Dabei liegt der Schwerpunkt unter Beibehaltung des ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung der von SALW in der Region ausgehenden Bedrohung auf vier Hauptbereichen.
(2) Diese Hauptbereiche haben die strategischen und politischen Ebenen sowie die operativen Aspekte zum Gegenstand und dienen so der unmittelbaren Unterstützung der SALW-Kontrolle auf allen Ebenen, mit einer stärkeren Ausrichtung auf
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eine Koordinierung des regionalen Ansatzes für die Umsetzung des Fahrplans und die Kontrolle der Umsetzung, |
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einen verbesserten Austausch von Fachkenntnissen und eine vertiefte interregionale Zusammenarbeit bei der SALW-Kontrolle, |
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die Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden in Moldau und in der Ukraine zur Bekämpfung des illegalen Besitzes, des Missbrauchs und des illegalen Handels, |
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die Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden und des Zolls im Westbalkan zur Bekämpfung des illegalen Handels. |
(3) Der geografische Geltungsbereich der Maßnahme erstreckt sich auf die Westbalkanländer, wobei Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo (*1), Montenegro, Serbien und Nordmazedonien die unmittelbar Begünstigten sind. Gemäß den in Absatz 1 festgelegten Zielen werden durch diese Maßnahme auch die Republik Moldau und die Ukraine unterstützt.
(4) Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahme ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.
Artikel 3
(1) Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
(2) Die technisch-fachliche Durchführung der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Maßnahme erfolgt durch die SEESAC, die sich erforderlichenfalls mit dem Vorreiter der Projektgruppe „Feuerwaffen“ der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) abstimmt.
(3) Die SEESAC nimmt ihre Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die notwendigen Vereinbarungen mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt.
Artikel 4
(1) Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 Absatz 1 genannten, von der Union finanzierten Projekts beträgt 3 499 363,97 EUR.
(2) Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben. Hierzu trifft sie die erforderliche Vereinbarung mit dem UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass die SEESAC zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.
(4) Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und über den Zeitpunkt, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.
Artikel 5
(1) Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage halbjährlicher Berichte der SEESAC über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.
(2) Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 Absatz 1 genannten Projekts.
Artikel 6
(1) Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 4 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, falls innerhalb dieses Zeitraums von sechs Monaten keine solche Vereinbarung geschlossen worden ist.
Geschehen zu Brüssel am 15. Dezember 2025.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
K. KALLAS
(1) Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates vom 19. November 2018 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan (ABl. L 293 vom 20.11.2018, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/1788/oj).
(2) Beschluss (GASP) 2022/2321 des Rates vom 25. November 2022 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan und bei den auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten in Südost- und Osteuropa (ABl. L 307 vom 28.11.2022, S. 149, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/2321/oj).
(3) Beschluss (GASP) 2024/3006 des Rates vom 2. Dezember 2024 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa zur Verringerung der Bedrohung durch unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) und zugehöriger Munition (ABl. L, 2024/3006, 3.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/3006/oj).
(*1) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
ANHANG
PROJEKTDOKUMENT
PROJEKT BETREFFEND MASSNAHMEN ZUR SALW-KONTROLLE ZUR UMSETZUNG DES FAHRPLANS FÜR EINE DAUERHAFTE LÖSUNG IN BEZUG AUF DEN ILLEGALEN BESITZ UND DEN MISSBRAUCH VON SALW/FEUERWAFFEN UND DAZUGEHÖRIGER MUNITION UND DEN UNERLAUBTEN HANDEL DAMIT IM WESTBALKAN UND BETREFFEND AUF ABRÜSTUNG UND RÜSTUNGSKONTROLLE AUSGERICHTETE MAẞNAHMEN IN SÜDOST- UND OSTEUROPA
1. Einleitung und Ziele
Unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen tragen nach wie vor zu Instabilität und Gewalt in der Europäischen Union, ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und der übrigen Welt bei. Dies wird in der EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition anerkannt, wobei der Westbalkan und die östliche Nachbarschaft als vorrangige Problembereiche aufgeführt sind. Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahme besteht darin, einen weiteren Beitrag zu Frieden und Sicherheit in Europa und weltweit zu leisten, indem die Bedrohung, die durch den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie den unerlaubten Handel damit entsteht, bekämpft wird, und die regionale Stabilität zu verbessern, indem im Rahmen des Regionalen Kooperationsrats (RCC) und in Partnerschaft mit anderen einschlägigen internationalen Partnern und Initiativen zusammengearbeitet wird.
In Südost- und Osteuropa wurden kontinuierlich Fortschritte bei der Bekämpfung des unerlaubten Besitzes und des Missbrauchs von SALW sowie des unerlaubten Handels damit erzielt, was in erster Linie auf die umfassende und langfristige Unterstützung der Europäischen Union zurückzuführen ist. Der Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität in der Europäischen Union 2025 zufolge werden aus dem Balkan dennoch nach wie vor unerlaubte Feuerwaffen in die EU verbracht. (1) Obwohl derzeit keine Berichte über illegalen Handel mit Feuerwaffen aus der Ukraine vorliegen, könnte ein Post-Konflikt-Umfeld in Zukunft zu einer wichtigen Quelle entwickeln. Daher ist es für die Sicherheit der EU sowie für Frieden und Sicherheit in der Welt von größter Bedeutung, die Anstrengungen zur Kontrolle von SALW in den Nachbarregionen der EU weiter zu verstärken (und sicherzustellen, dass die bisher erzielten Fortschritte aufrechterhalten werden).
Aufbauend auf dem Regionalen Umsetzungsplan für Südosteuropa zur Bekämpfung der Verbreitung und der Auswirkungen von Kleinwaffen und leichten Waffen haben die Behörden der Westbalkanländer im Jahr 2018 auf dem Westbalkan-Gipfel in London den Fahrplan für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition und Sprengstoffen sowie den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2030 (2) (im Folgenden „Fahrplan“) angenommen und damit ihr Engagement für die Bewältigung der verbleibenden Herausforderungen für die Bekämpfung des illegalen Besitzes und des Missbrauchs von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie des unerlaubten Handels damit bekräftigt. (3)
Der Fahrplan soll bewirken, dass der Westbalkan zu einer sichereren Region und zu einem Exporteur von Sicherheit wird, zu einer Region, in der umfassende und nachhaltige Aufsichts- und Kontrollmechanismen bestehen, die vollständig an die Normen der Union und andere internationale Normen angeglichen sind und die es ermöglichen, den unerlaubten Besitz und den Missbrauch von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen sowie den illegalen Handel damit zu ermitteln, zu verhindern, zu verfolgen und zu kontrollieren. Die Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) (4) hat die Ausarbeitung des Fahrplans unterstützt und wurde von den Regierungen und der EU beauftragt, seine Umsetzung zu koordinieren , zu überwachen und zu unterstützen .
Seit 2018 wurden Fortschritte erzielt: Die Länder des westlichen Balkans haben mehr als 36 000 Feuerwaffen beschlagnahmt; mehr als 294 000 Feuerwaffen wurden freiwillig abgegeben; 4 447 Feuerwaffen wurden legalisiert und 5 064 deaktiviert. Darüber hinaus wurden mehr als 67 000 Kleinwaffen und leichte Waffen vernichtet. Der Fahrplan leistete auch einen weiteren Beitrag zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften mit dem EU-Besitzstand und unterstützte damit unmittelbar ihre Bestrebungen zur Integration in die EU; Verbesserung der operativen Zusammenarbeit nicht nur im Westbalkan, sondern auch mit wichtigen EU-Plattformen und -Einrichtungen wie FRONTEX, EUROPOL und EMPACT. Der Fahrplan hat auch dazu beigetragen, in einem instabilen Umfeld nach dem Konflikt die regionale Sicherheit und das Vertrauen zu stärken, die wesentliche Grundlagen für die Aufrechterhaltung von Frieden und Entwicklung bilden. Dennoch bleiben Herausforderungen bestehen. In der ersten Umsetzungsphase der des Fahrplans wurden im Westbalkan 17 798 Vorfälle mit Feuerwaffen verzeichnet, bei denen 794 Menschen getötet, 2 108 verletzt und 2 650 bedroht wurden und 333 Selbstmord begingen. Der Umstand, dass fast 50 % aller erfassten Vorfälle auf die Beschlagnahmung von Waffen entfielen, belegt das proaktive Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden, wenn es darum geht, Waffen aus dem Verkehr zu ziehen.
Die im Westbalkan umgesetzten bewährten Verfahren haben sich auf die gesamte Region ausgewirkt. Mit EU-Mitteln und Unterstützung der SEESAC hat die Republik Moldau Fortschritte bei der Verstärkung ihrer Bemühungen zur physischen Sicherung und Lagerung erzielt, indem die Sicherung von zwei SALW-Lagern und vier Asservatenkammern verbessert wurde. Seit 2005 wurden mehr als 13 000 SALW vernichtet und das elektronische Waffenregistersystem eingerichtet. Ferner wurden Anstrengungen zur Stärkung der Analysekapazitäten für Ermittlungen im Zusammenhang mit Feuerwaffen unternommen, indem die Kontaktstelle für Feuerwaffen eingerichtet wurden. Die Ukraine hingegen hat Fortschritte erzielt, indem sie die Koordinierungsbemühungen auf nationaler Ebene durch die Einrichtung des Koordinierungszentrums für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen (5), die Einleitung der Entwicklung der SALW-Strategie, die Bemühungen um die Angleichung ihres Rechtsrahmens an den EU-Besitzstand sowie durch die Stärkung ihrer Kapazitäten mittels verschiedener Schulungen verstärkt hat. Sowohl Vertreter der Republik Moldau als auch der Ukraine nehmen regelmäßig an den von der SEESAC unterstützten regionalen Kooperationsprozessen zur SALW-Kontrolle in Südost- und Osteuropa teil.
Darüber hinaus hat der Fahrplan für den Westbalkan mit einem klaren Überwachungsrahmen und einem Koordinierungsmechanismus auf der ganzen Welt Maßnahmen inspiriert, die zur Entwicklung des Fahrplans für die Karibik-Region zur Eindämmung von Feuerwaffen und des Fahrplans für Zentralamerika und die Dominikanische Republik geführt haben.
Die Auswirkungen des Fahrplans für die SALW-Kontrolle im Westbalkan und seine Bedeutung für die regionale Zusammenarbeit und die Sicherheit der EU wurden auf mehreren hochrangigen Tagungen anerkannt, wobei die EU eindeutig zugesagt hat, seine Umsetzung weiterhin zu unterstützen. (6)
Die neue Phase des SEESAC-Projekts wird auf den Ergebnissen aufbauen, die im Rahmen der mit den Beschlüssen (GASP) 2018/1788 und (GASP) 2022/2321 des Rates durchgeführten Projekte sowie des von der Kommission finanzierten Projekts IPA/2021/425-067 „Unterstützung für ein verbessertes Vorgehen gegen den illegalen Besitz und den Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und den illegalen Handel damit im Westbalkan“ erzielt wurden. Alle drei Projekte wurden von der SEESAC durchgeführt. Die beiden letztgenannten Projekte laufen bis Ende Dezember 2025 aus. Sie wird in Ergänzung zum Beschluss (GASP) 2024/3006 des Rates durchgeführt.
Die Maßnahme wird einen unmittelbaren Beitrag zur Umsetzung der Sicherheitsstrategie der EU, der SALW-Strategie der EU, des EU-Aktionsplans gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen, des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität (EMPACT-Projektgruppe „Feuerwaffen“), des Vertrags über den Waffenhandel, des VN-Aktionsprogramms zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit SALW unter allen Aspekten, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments, des VN-Feuerwaffenprotokolls, der Resolution 1325 (2000) des VN-Sicherheitsrates über Frauen und Frieden und Sicherheit und der VN-Agenda für die Abrüstung – die durch den Pakt für die Zukunft gestärkt wurde und vielen der ursprünglichen Abrüstungsverpflichtungen der Agenda neue politische Impulse und institutionelle Unterstützung verleiht – leisten. Mit der Maßnahme wird insbesondere die regionale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der von der Verbreitung von SALW und zugehöriger Munition ausgehenden Bedrohung weiter verstärkt. Die Ergebnisse des Projekts werden auch einen unmittelbaren Beitrag zur Durchführung des Ziels Nr. 16 der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung zu friedlichen und gerechten Gesellschaften leisten, insbesondere zu den Zielen Nr. 16.1 (alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern) und Nr. 16.4 (illegale Waffenströme deutlich verringern), sowie zur Durchführung des Ziels Nr. 5 zur Gleichstellung der Geschlechter. Sie werden auch zur Umsetzung des Regionalen Umsetzungsplans für Südosteuropa zur Bekämpfung der Verbreitung und der Auswirkungen von Kleinwaffen und leichten Waffen beitragen. Die Maßnahme wird als Teil des regionalen Programmdokuments des UNDP für Europa und die Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) (2026-2029) durchgeführt.
2. Auswahl der Durchführungsstelle und Koordinierung mit anderen wichtigen Finanzierungsinitiativen
Die SEESAC ist eine gemeinsame Initiative des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des Regionalen Kooperationsrats mit Kernfinanzierung durch die Europäische Union und ist die Anlaufstelle für SALW-bezogene Tätigkeiten in Südosteuropa. Als ausführendes Organ des regionalen Durchführungsplans für die Bekämpfung der Verbreitung von SALW für Südosteuropa hat die SEESAC die wichtige Aufgabe, die Durchführung von Maßnahmen zur Kontrolle von SALW zu koordinieren, Fortschritte zu überwachen und die Regierungen in der Region bei der Bekämpfung des unerlaubten Besitzes und des Missbrauchs von SALW sowie des unerlaubten Handels damit in technischer, beratender und projektbezogener Hinsicht zu unterstützen. Die regionale Eigenverantwortung wird durch den Regionalen Kooperationsrat sowie die regionale Steuerungsgruppe gewährleistet, in denen Vertreter aller südosteuropäischen Partner strategische Leitlinien für SEESAC-Tätigkeiten ausarbeiten.
Die SEESAC arbeitet seit 2002 gemeinsam mit nationalen und internationalen Akteuren in Südost- und Osteuropa an der Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung von SALW, indem sie unterschiedlichste Tätigkeiten durchführt, darunter: die Förderung der regionalen strategischen und operativen Zusammenarbeit, Unterstützung der Institutionen bei der Ausarbeitung von Strategien und beim Ausbau der Kapazitäten, Sensibilisierungskampagnen und Kampagnen zum Einsammeln von SALW, Bestandsverwaltung, Abbau überschüssiger Bestände, Stärkung der Kapazitäten für die Kennzeichnung und Rückverfolgung, der Kapazitäten für das Aufspüren und der Ermittlungskapazitäten sowie verbesserte Kontrolle der Waffenausfuhren. Somit verfügt die SEESAC nunmehr über eine einzigartige Kompetenz und Erfahrung bei der Durchführung regionaler, von mehreren Akteuren getragener Interventionen („multi-stakeholder“) vor dem Hintergrund gleichartiger politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Partner in der Region und unter Gewährleistung der nationalen und regionalen Eigenverantwortung sowie der Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten, und hat sie sich als die führende regionale Autorität im Bereich der Eindämmung von SALW etabliert.
Die SEESAC unterhält nach wie vor bilaterale und multilaterale Kommunikationskanäle zu allen wichtigen Akteuren und Organisationen. Dabei fungiert sie weiterhin als Sekretariat der regionalen Steuerungsgruppe für SALW (RSG) und koordiniert und überwacht in enger Zusammenarbeit mit der EU, Deutschland und Frankreich die Durchführung des Fahrplans für den Westbalkan. In diesem Zusammenhang nimmt die SEESAC außerdem die Sekretariatsaufgaben für den Multi-Partner-Treuhandfonds für den Fahrplan für SALW-Kontrolle im Westbalkan wahr.
Die SEESAC leistet regelmäßig Beiträge zu allen bedeutenden regionalen Foren. Die SEESAC leistet regelmäßig Beiträge zu den Ministertagungen EU-Westbalkan für Justiz und Inneres, zu den im Rahmen des Berlin-Prozesses organisierten Treffen und zum Prozess auf der Ebene der Verteidigungsminister der südosteuropäischen Länder. Sie unterhält nach wie vor ein umfassendes Netz förmlicher und informeller Partnerschaften mit Organisationen und Initiativen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE), der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) und den einschlägigen VN-Organisationen, insbesondere UNODA, UNODC, UNIDIR und UNWOMEN, sowie mit regionalen Organisationen wie dem regionalen Rüstungskontrollzentrum RACVIAC. Die SEESAC leistet regelmäßig einen Beitrag zum VN-Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen gegen Kleinwaffen (CASA), in dem alle mit Abrüstung und Rüstungskontrolle befassten VN-Agenturen zusammenkommen, sowie zu den Koordinierungssitzungen SALW/Antiminenmaßnahmen; dabei handelt es sich um einen informellen Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen zur SALW-Kontrolle zwischen NATO, Union, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und SEESAC. Darüber hinaus nimmt die SEESAC regelmäßig an Koordinierungssitzungen zur Ukraine, dem von der OSZE unterstützten Koordinierungstreffen internationaler Partner zur Unterstützung der Anstrengungen zur Kontrolle von SALW in der Ukraine und den von der EUAM unterstützten Untergruppe zur Kriminalitätsbekämpfung und zur Gewährleistung der Sicherheit der Gemeinschaft in der Ukraine der sektoralen Arbeitsgruppe „Strafverfolgung“ teil.
Zur wirksameren Einbindung der südosteuropäischen Ansprechpartner unterhält die SEESAC enge Kontakte zu den zuständigen Institutionen der Union und unterstützt diese, und zwar vorrangig die Generaldirektion Inneres der Kommission und Europol sowie unionsgeführte Initiativen wie die EMPACT Fachgruppe „Feuerwaffen“ und die Arbeitsgruppe der Europäischen Feuerwaffenexperten (EFE).
Die SEESAC hat eine Vorreiterrolle bei der Verwirklichung eines Ansatzes eingenommen, der auf der Bewältigung gemeinsamer Probleme durch regionale Initiativen beruht und in Südost- und Osteuropa zu beeindruckenden Ergebnissen geführt hat, nicht nur aufgrund des entscheidenden Informationsaustauschs und eines dadurch geförderten gesunden regionalen Wettbewerbs, sondern auch deshalb, weil sie auf diese Weise dazu beiträgt, auf nationaler und regionaler Ebene aussagekräftige und leicht messbare Ergebnisse im Wege ganzheitlicher Umsetzungsmodalitäten zu erzielen. Die Veranstaltung der jährlichen Sitzung der regionalen Steuerungsgruppe (RSG) und die Teilnahme der SEESAC an allen wichtigen Prozessen und Initiativen sorgen für einen rechtzeitigen und freimütigen Informationsaustausch, eine korrekte Lageerkennung und eine Vorausschau, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass bei der Umsetzung keine Überschneidungen auftreten und den aktuellen Bedürfnissen der Regierungen und Regionen sowie neu auftretenden Trends Rechnung getragen wird.
Die SEESAC stützt alle ihre Tätigkeiten auf den von ihren Ansprechpartnern geäußerten Bedarf sowie auf die erhobenen Bezugsdaten und Bedarfsermittlungen und sorgt für die Zustimmung und politische Unterstützung seitens der nationalen Akteure als eine Vorbedingung für ihr Tätigwerden. Zudem werden alle unternommenen Anstrengungen so gestaltet, dass sie unionsgeführte Prozesse unterstützen und dabei helfen, die Normen und Kriterien der Union zu erfüllen. Die SEESAC hat bei ihren bisherigen von der Union finanzierten Projekten die in Betracht gezogenen Tätigkeiten in hohem Maße erfolgreich durchgeführt, wobei sie durch Ausbau und Förderung einer Eigenverantwortung der Partner für ihre Projekte und Tätigkeiten nachhaltige Ergebnisse geliefert und die Koordinierung sowie den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren auf regionaler Ebene und die regionale Forschung gefördert hat. Aufgrund ihres Fachwissens im SALW-Bereich und ihrer eingehenden Kenntnis der regionalen Angelegenheiten und relevanten Akteure ist die SEESAC der am besten geeignete Partner für die Durchführung der vorliegenden Maßnahme.
Die SEESAC wird weiterhin im Zusammenspiel mit den laufenden internationalen Unterstützungsmaßnahmen, die im Rahmen der VN durchgeführt werden, tätig sein, insbesondere mit dem Multi-Partner-Treuhandfonds (MPTF) für den Fahrplan für die SALW-Kontrolle im Westbalkan. Bei dem Treuhandfonds für den Fahrplan handelt es sich um einen wichtigen Finanzierungsmechanismus, aus dem die Umsetzung des Fahrplans unterstützt wird. Der Treuhandfonds wurde im März 2019 von UNDP und UNODC als beteiligten VN-Organisationen eingerichtet, um bei der Umsetzung des Fahrplans ein zwischen Gebern und Zuständigkeiten koordiniertes Finanzierungskonzept zu gewährleisten. Mit ihm werden die Koordinierung, Planung und Kommunikation zwischen allen Partnern gestärkt, die Zusammenarbeit gefördert und die Risiken für Regierungen und Geldgeber durch ein umfassendes risiko- und ergebnisorientiertes Verwaltungssystem verringert. Der Treuhandfonds konnte sich auf eine enge Zusammenarbeit mit Deutschland und Frankreich, den Initiatoren des Fahrplans, stützen, denen sich das Vereinigte Königreich, Schweden, Norwegen und die Niederlande anschlossen. Über den Treuhandfonds wurden Beiträge in Höhe von rund 30 Mio. USD mobilisiert. UNDP SEESAC fungiert als Sekretariat des Treuhandfonds und ist für die allgemeine Koordinierung und Überwachung des Treuhandfonds zuständig, indem technische Unterstützung sowie Unterstützung bei Verwaltung, Planung und Programmplanung geleistet wird. Bis September 2025 wurden über den Treuhandfonds 25 von den teilnehmenden VN-Organisationen durchgeführte Projekte unterstützt, wovon 16 abgeschlossen wurden und neun aktuell am Laufen sind.
Die Arbeit der SEESAC wird durch die Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2024/3097 des Rates zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und konventioneller Munition in Südosteuropa durch die OSZE, sowie durch die Umsetzung des Beschlusses 2024/3003 des Rates zur Unterstützung der Stärkung der Kapazitäten der ukrainischen Behörden für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen auch durch die OSZE ergänzt.
Andere von der Union unterstützte Maßnahmen in Südost- und Osteuropa – vor allem jene von Europol, Frontex und Interpol sowie der operativen Aktionspläne der EMPACT Projektgruppe „Feuerwaffen“ – unterhalten regelmäßige Kontakte zur SEESAC, um die Komplementarität der Maßnahmen, Relevanz und angemessene Interventionszeiträume zu gewährleisten.
3. Projektbeschreibung
Die neue Phase des SEESAC-Projekts wird auf den Ergebnissen aufbauen, die im Rahmen der mit den Beschlüssen (GASP) 2018/1788 und (GASP) 2022/2321 des Rates durchgeführten Projekte sowie des von der Kommission finanzierten Projekts IPA/2021/425-067 „Unterstützung für ein verbessertes Vorgehen gegen den illegalen Besitz und den Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und den illegalen Handel damit im Westbalkan“ erzielt wurden. Alle drei Projekte wurden von der SEESAC durchgeführt. Die beiden letztgenannten Projekte laufen Ende Dezember 2025 aus. Die neue Phase des SEESAC-Projekts wird zudem in Ergänzung zum laufenden Projekt gemäß dem Beschluss (GASP) 2024/3006 des Rates der EU durchgeführt.
Dabei wird unter Beibehaltung des ganzheitlichen Ansatzes für die Eindämmung der von SALW in der Region ausgehenden Bedrohung der Schwerpunkt auf vier Hauptbereiche gelegt. Diese Bereiche haben die strategische/politische Ebene sowie die operativen Aspekte zum Gegenstand und dienen so der unmittelbaren Unterstützung der SALW-Kontrolle auf allen Ebenen, mit einer stärkeren Ausrichtung auf: eine Koordinierung des regionalen Ansatzes für die Umsetzung des Fahrplans und die Kontrolle der Umsetzung; einen verbesserten Austausch von Fachkenntnissen und eine vertiefte interregionale Zusammenarbeit bei der SALW-Kontrolle; die Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden in Moldau und in der Ukraine zur Bekämpfung des illegalen Besitzes, des Missbrauchs und des illegalen Handels sowie die Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden im Westbalkan, vorrangig der Strafverfolgungs- und Zollbehörden im Westbalkan zur Bekämpfung des illegalen Handels.
Das Projekt wird insbesondere zu folgenden Ergebnissen führen:
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koordinierte Umsetzung und Überwachung der Umsetzung des Fahrplans für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition und Sprengstoffen sowie den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2030; |
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vertiefte interregionale Zusammenarbeit, verbessertes Wissensmanagement und verbesserter Wissensaustausch über die Waffenkontrolle; |
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Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden in Moldau und in der Ukraine zur Bekämpfung des Missbrauchs und des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen sowie deren illegalen Besitzes; |
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Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungs- und Zollbehörden des Westbalkans zur Bekämpfung des illegalen Handels. |
Die Projektstrategie beruht auf dem von der SEESAC verfolgten unverwechselbaren Ansatz der Förderung von Vertrauen und Zusammenarbeit in der Region als Voraussetzungen für einen konkreten und messbaren tiefgreifenden Wandel. Insbesondere auf regionaler Ebene bildeten die verschiedenen von der SEESAC unterstützten Kooperationsprozesse, in die politische Entscheidungsträger und Praktiker der operativen Ebene gleichermaßen eingebunden sind, das Rückgrat des Ansatzes, um günstige und wettbewerbliche Rahmenbedingungen für den Wissenstransfer, den Austausch von Fachkenntnissen und die Weitergabe von Informationen zu schaffen. Hierbei geht es nicht nur darum, die Kapazitäten in der Region auszubauen, sondern vor allem darum, Vertrauen zu schaffen und eine direkte Zusammenarbeit zwischen Institutionen und einzelnen Experten zu fördern, was unter anderem die Ausarbeitung und Umsetzung des Fahrplans ermöglicht hat. Mit dem Projekt wird deshalb weiterhin die regionale Zusammenarbeit und die lokale Eigenverantwortung gefördert, die die Hauptvoraussetzungen für messbare Ergebnisse sind.
3.1. Koordinierung der Umsetzung des Fahrplan für eine dauerhafte Lösung in Bezug auf den illegalen Besitz und den Missbrauch von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition und Sprengstoffen sowie den unerlaubten Handel damit im Westbalkan bis 2030
Ziel
Ziel ist es, die Umsetzung des Fahrplans wirksam zu koordinieren und zu überwachen.
Beschreibung
Aufbauend auf den Beschlüssen (GASP) 2018/1788 und (GASP) 2022/2321 wird diese Komponente die Koordinierung und Überwachung der Umsetzung der zweiten Phase des Fahrplans (2025-2030) gewährleisten. Der Fahrplan wurde für die zweite Umsetzungsphase im Rahmen von Konsultationssitzungen der Kommissionen für Kleinwaffen und leichte Waffen in der Region in den Jahren 2023 und 2024 überarbeitet, um die regionale Eigenverantwortung und die Nachhaltigkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. An den Konsultationen nahmen Geldgeber, regionale und internationale Partner sowie Vertreter der Zivilgesellschaft teil. Der überarbeitete Wortlaut des Fahrplans wurde von den Innenministerinnen und -ministern des Westbalkans auf dem Ministerforum EU-Westbalkan für Justiz und Inneres im Oktober 2024 gebilligt.
Der Fahrplan leistet weiterhin einen Beitrag zu den bestehenden Maßnahmen der Union zur Bekämpfung des unerlaubten Besitzes und Missbrauchs von SALW und des unerlaubten Handels damit, insbesondere zur SALW-Strategie der EU und zum EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen, in den der Fahrplan für den Westbalkan integriert wurde; und die EMPACT-Arbeit in der Region. Der Fahrplan zeugt von dem zwischen allen Akteuren in der Region bestehenden Konsens in Bezug auf die bestehenden Probleme, die Gesamtziele, die es zu erreichen gilt, und die Zeitplanung für die zu ergreifenden Maßnahmen. Er bietet eine allgemeine Plattform für das Erreichen gemeinsam vereinbarter wesentlicher Leistungsindikatoren auf strategischer, politischer und operativer Ebene.
In der ersten Phase der Umsetzung des Fahrplans wurden 13 Fortschrittsberichte veröffentlicht, die einen messbaren und aktuellen Überblick über die Fortschritte bei der Umsetzung des Fahrplans vermitteln. Darüber hinaus wurde durch zweimal jährlich abgehaltene lokale und regionale Koordinierungssitzungen ein koordinierter Ansatz für die Umsetzung der Anstrengungen und Ressourcen bei Behörden, Gebern und Durchführungspartnern gewährleistet.
Insbesondere wird im Rahmen dieser Komponente weiterhin die Koordinierung und Überwachung der Umsetzung des Fahrplans durch Folgendes sichergestellt:
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Bereitstellung von fachlicher und technischer Unterstützung für die Koordinierung des Fahrplans, einschließlich regionaler Sitzungen, die auf die Ermittlung der Fortschritte und den Informationsaustausch ausgerichtet sind; |
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Bereitstellung von fachlicher und technischer Unterstützung für die lokalen Sitzungen zur Koordinierung der Fahrplanumsetzung, die der Überwachung der Umsetzung der Aktionspläne der Partner dienen; |
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Erstellung von Halbjahresüberwachungs- und -bewertungsberichten, in denen anhand gemeinsam vereinbarter wesentlicher Leistungsindikatoren die Fortschritte, Probleme und Bedürfnisse bei der Umsetzung des Fahrplans dokumentiert werden; |
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Halbzeitüberprüfung der Umsetzung des Fahrplans; |
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Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen zur Verbesserung der Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Fahrplan (darunter der Unterhalt einer Online-Plattform, die Einbeziehung der Akteure sowie Sensibilisierungsmaßnahmen). |
Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung:
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Veranstaltung von maximal drei Sitzungen auf regionaler Ebene zur Koordinierung der Fahrplanumsetzung; |
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Bestandsaufnahme bei den Fortschritten, Erleichterung des Informationsaustauschs, des Wissenstransfers und der Standardisierung; |
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Veranstaltung von Koordinierungssitzungen auf lokaler Ebene (maximal 36 insgesamt); |
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Erstellung der halbjährlichen Überwachungsberichte (maximal sechs); |
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Halbzeitüberprüfung des Fahrplans; |
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Betreiben einer Online-Plattform für sachgemäße Öffentlichkeitsarbeit und für eine gebührende Wahrnehmung des Fahrplans durch die Öffentlichkeit. |
3.2. Beitrag zu verstärkter interregionaler Zusammenarbeit sowie zum Austausch von Wissen und Informationen über die Rüstungskontrolle
Ziel
Diese Komponente wird den interregionalen Informationsaustausch, den Wissensaustausch und die Übernahme bewährter Verfahren und Erkenntnisse durch technische Beratung, Sitzungen, Workshops und Studienbesuche begünstigen.
Beschreibung
Südosteuropa hat seit mehr als zwei Jahrzehnten einen umfassenden regionalen Ansatz für die SALW-Kontrolle umgesetzt, der alle funktionalen Bereiche der SALW-Kontrolle abdeckt. So stand die Region in vorderster Reihe bei innovativen Lösungen für die SALW-Kontrolle, die andere Teile der Welt zum Handeln anregten und die von ihnen übernommen wurden. Die regionalen Standards und Leitlinien für Mikroabrüstung, die 2006 entwickelt wurden, um die Verfahren, Methoden und Normen der SALW-Kontrolle auf operativer Ebene zu standardisieren, haben die Entwicklung der Internationalen Standards für die Kontrolle von Kleinwaffen beeinflusst, die später in das modulare Kompendium für die Umsetzung der Kleinwaffenkontrolle (MOSAIC) übertragen wurden. Darüber hinaus wurde der Fahrplan für den Westbalkan von zahlreichen Interessenträgern als eine der erfolgreichsten regionalen Anstrengungen zur SALW-Kontrolle weltweit hervorgehoben. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat diesen Fahrplan in seinen Berichten an den Sicherheitsrat zur SALW-Kontrolle als positives Beispiel hervorgehoben und in seiner Agenda für den Frieden die Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Fahrplänen gefordert.
Der Fahrplan wurde in der Karibik sowie in Mittelamerika und der Dominikanischen Republik zusammen mit seinem Koordinierungs- und Überwachungsmechanismus übernommen und auch in den EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen aufgenommen. Die SEESAC unterstützte die Entwicklung der ersten Strategie zur SALW-Kontrolle in der Kirgisischen Republik und erleichterte den interregionalen Wissensaustausch durch Studienbesuche aus der Kirgisischen Republik, Kambodscha und Honduras in den Westbalkan mit dem Ziel, dass die Delegationen von den im Westbalkan entwickelten bewährten Verfahren lernen und ihre Erfahrungen im Bereich der SALW-Kontrolle austauschen.
Zudem wurde die SEESAC-Plattform für das Monitoring bewaffneter Gewalt, eine innovative Online-Plattform, die detaillierte Informationen enthält sowie die Visualisierung von Daten über Vorfälle mit Feuerwaffen in Südosteuropa ermöglicht, von der EU repliziert. Südosteuropa hat auch den Weg für die praktische Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung in die SALW-Kontrolle geebnet. Die Fortschritte, die bei der Kontaktstellen für Feuerwaffen in Südosteuropa erzielt wurden, werden den Kontaktstellen für Feuerwaffen (FFP) aus allen EU-Mitgliedstaaten in gemeinsamen Sitzungen regelmäßig mitgeteilt.
Die meisten dieser Verfahren wurden im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse des Rates der EU zur Unterstützung der Bemühungen der SEESAC um Abrüstung und Rüstungskontrolle in Südosteuropa in den letzten zwei Jahrzehnten entwickelt und umgesetzt.
Diese Komponente wird den Informationsaustausch, den Wissensaustausch, die Übernahme bewährter Verfahren und der in den Regionen gewonnenen Erfahrungen weiter erleichtern.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
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Bereitstellung von technischer Hilfe und Beratung |
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Organisation von Sitzungen, Workshops, Studienbesuche |
Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung:
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technische Hilfe und Beratung wurden bereitgestellt |
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Sitzungen, Workshops, Studienbesuche wurden organisiert |
3.3. Entwicklung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden in der Republik Moldau und in der Ukraine zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und des illegalen Besitzes solcher Waffen
Ziel
Ziel ist es, die vom unerlaubten Handel mit Feuerwaffen ausgehende Gefahr zu verringern, indem die Kapazitäten der Strafverfolgungsinstitutionen, einschließlich der Grenzpolizei, durch Beratungsdienste und technische Unterstützung auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs ausgebaut werden.
Beschreibung
Diese Komponente baut auf der früheren Unterstützung der SEESAC für die Republik Moldau und die Ukraine auf. Vertreter beider Länder haben sich an den von der SEESAC auf strategischer und operativer Ebene unterstützten regionalen Kooperationsprozessen, beteiligt und einen Beitrag dazu geleistet. Die Weitergabe von Wissen, Erfahrungen und bewährten Verfahren, die im Westbalkan seit 2001 gewonnen bzw. entwickelt wurden, war vor dem Hintergrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine besonders wertvoll.
Die Vertreter der moldauischen und ukrainischen Institutionen haben regelmäßig an den Sitzungen der SALW-Ausschüsse und der einschlägigen Institutionen in Südosteuropa und Osteuropa sowie an den Sitzungen des südosteuropäischen Netzes der Feuerwaffenexperten teilgenommen und dadurch vom Informationsaustausch und dem regionalen Wissensaustausch auf strategischer und operativer Ebene profitiert. Sie profitierten zudem von regionalen Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau, z. B. von Maßnahmen zur Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand, zu Online-Untersuchungen und zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Darknet.
Die SEESAC hat zudem gezielte Maßnahmen zur SALW-Kontrolle auf nationaler Ebene unterstützt. Die Ukraine wurde durch Beratung bei der Einrichtung des dem Innenministerium unterstellten Koordinierungszentrums für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, bei der Entwicklung des nationalen Rechtsrahmens für die SALW-Kontrolle und bei der Entwicklung der nationalen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung unerlaubter SALW unterstützt. Es wurden maßgeschneiderte Schulungen zur Verbesserung der Ermittlungskapazitäten der Strafverfolgungsbehörden durchgeführt.
Die SEESAC hat auch gezielte Maßnahmen zur SALW-Kontrolle in der Republik Moldau unterstützt. Dazu gehörten in den letzten beiden Jahrzehnten Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, einschließlich der Vernichtung von SALW, und die bessere Sicherung von Waffen- und Munitionslagern sowie Asservatenkammern. Unterstützung wurde auch für die Kennzeichnung, Rückverfolgung und Nachweisführung geleistet; es wurde ein Kennzeichnungsgerät beschafft und es wurden Schulungen für seinen Einsatz organisiert und die Einrichtung eines Waffenregistersystems unterstützt. Die SEESAC leistete auch erste technische Hilfe und Beratung bei der Einrichtung der Anlaufstelle für Feuerwaffen. Darüber hinaus wurden Sensibilisierungsmaßnahmen für die Gefahren des Missbrauchs und des illegalen Besitzes von Feuerwaffen unterstützt. Außerdem wurde Unterstützung für die Einrichtung des nationalen SALW-Ausschusses geleistet; die Datenerhebung wurde unterstützt, um das Verständnis der Lücken bei der SALW-Kontrolle zu verbessern, was zur Veröffentlichung der SALW-Erhebung in für die Republik Moldau führte, während über die Plattform für das Monitoring bewaffneter Gewalt aktuelle Erkenntnisse über Zwischenfälle mit Feuerwaffen bereitgestellt werden. Die SEESAC leistete zudem Unterstützung bei der Ausarbeitung des nationalen Programms für die SALW-Kontrolle für den Zeitraum 2026-2030. Nach einer detaillierten Bewertung des bei der Kriminalpolizei bestehenden Bedarfs wurde Unterstützung bei der Ausarbeitung von Standardeinsatzverfahren und der Entwicklung von Schulungen und Ausrüstung zur Verbesserung der Ermittlungskapazitäten geleistet.
Diese Komponente wird die Kapazitäten der Institutionen in der Republik Moldau und der Ukraine zur Bekämpfung des unerlaubten Besitzes und Missbrauchs von Feuerwaffen, Munition und Explosivstoffen sowie des unerlaubten Handels damit auf der Grundlage von Bedarfsbewertungen und im Einklang mit international bewährten Verfahren weiter stärken.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
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Bereitstellung von Beratung, technischer Unterstützung, Schulungen, Ausrüstung für Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen in der Republik Moldau und der Ukraine. |
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Unterstützung der Teilnahme an spezialisierten regionalen Plattformen für die SALW-Kontrolle |
Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung:
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Bereitstellung von Beratung und technischer Unterstützung |
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beschaffte Ausrüstung zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels |
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durchgeführte Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau |
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geplante und abgeschlossene Verbesserung der Sicherung eines SALW-Lagers in der Republik Moldau |
3.4. Weiterer Kapazitätsaufbau der Zollbehörden des Westbalkans zur Bekämpfung des unerlaubten Handels
Ziel
Verringerung der Bedrohung durch den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen durch den Ausbau der Kapazitäten der Zollbehörden des Westbalkans zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen.
Beschreibung
Im Jahr 2024 schloss die SEESAC die erste regionenweite Bewertung des Kapazitätenbedarfs der Zollverwaltungen im Westbalkan ab, um deren Kapazitäten zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen zu ermitteln. Die Bewertung wurde anhand einer zuvor von der SEESAC für die Grenz- und Kriminalpolizei entwickelten und angewandten Methodik durchgeführt, die alle relevanten Aspekte abdeckte, einschließlich Rechtsvorschriften, administrativer und institutioneller Kapazitäten, Schulungsbedarf und technischer Ausrüstung.
In allen sechs Ländern wurden Bewertungsmissionen durchgeführt, die zu umfassenden Berichten führten, die von den Behörden gebilligt wurden. Sie bilden die Grundlage für eine gezielte Unterstützung und stellen sicher, dass die Zollbehörden systematisch in die regionalen und EU-weiten Anstrengungen zur Kontrolle von Feuerwaffen einbezogen werden. Die Stärkung der Zollkapazitäten ist erforderlich, um eine koordinierte grenzüberschreitende Reaktion durch die Grenzpolizei im Einklang mit den EU-Standards für ein integriertes Grenzmanagement und dem Fahrplan für die SALW-Kontrolle im Westbalkan zu ermöglichen und so die gemeinsame Fähigkeit der Region zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen zu stärken.
Bislang haben die Zollverwaltungen in den meisten Ländern nicht von einem systematischen Kapazitätsaufbau im Zusammenhang mit der Aufdeckung von Feuerwaffen, ihren wesentlichen Bestandteilen, Munition und Explosivstoffen an Grenzübergangsstellen profitiert. Dies ist eine kritische Lücke, da eine wirksame Kontrolle von Feuerwaffen eine gemeinsame und koordinierte Reaktion sowohl der Grenzpolizei als auch der Zollbehörden erfordert. Während die Grenz- und Kriminalpolizei durch die von der SEESAC umgesetzten Beschlüsse des Rates der EU (2018/1788 und 2019/2111) unterstützt wurden, fehlte eine vergleichbare maßgeschneiderte Unterstützung für den Zoll – abgesehen von der Beteiligung an regionalen Prozessen – weitgehend. Aufbauend auf den Erfahrungen und bewährten Verfahren, die bei der Grenz- und Kriminalpolizei angewandt wurden, wurde nun ein ähnlicher Ansatz für die Zollbehörden ins Auge gefasst.
Im Rahmen des Beschlusses 2024/3006 des Rates der EU hat die SEESAC bereits Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau eingeleitet, indem sie die Ausarbeitung von Standardeinsatzverfahren für alle Zollverwaltungen im Westbalkan unterstützt hat. Darüber hinaus werden bis Ende 2025 gezielte Schulungen in allen Ländern und Gebieten durchgeführt. In den Bedarfsbewertungen wird der Mangel an spezialisierter Ausrüstung als eine der größten Lücken ermittelt. Diese Lücke wird im Rahmen dieses Projekts angegangen.
Dies wird geschehen durch:
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Beschaffung und Lieferung von spezialisierter Ausrüstung für die Zollbehörden |
Indikatoren für Projektergebnisse und -durchführung:
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Bereitstellung von Ausrüstung |
4. Begünstigte
Unmittelbar Begünstigte des Projekts werden die für die SALW-Kontrolle in Südost- und Osteuropa zuständigen nationalen Institutionen sein. Die Innenministerien, Polizeidienste und Grenzschutz- und Zollbehörden Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovo, Montenegros, Nordmazedoniens, der Republik Moldau, Serbiens und der Ukraine werden von der Beratung, den Koordinierungs- und Überwachungsanstrengungen oder dem Ausbau der Kapazitäten, der Gewinnung neuer Erkenntnisse, verbesserten Verfahren sowie kosteneffizienter Spezialausrüstung profitieren, die notwendig sind, um bei der SALW-Kontrolle Fortschritte auf politischer, operativer und technischer Ebene zu erzielen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen in vollem Einklang mit dem regionalen Durchführungsplan für Südosteuropa zur Bekämpfung der Verbreitung und der Auswirkungen von Kleinwaffen und leichten Waffen und dem Fahrplan für den Westbalkan sowie mit den Prioritäten der Partner bei der SALW-Kontrolle. Die Allgemeinheit in Südost- und Osteuropa und in der Union, die durch den unerlaubten Handel, den Missbrauch und die Verbreitung von SALW gefährdet ist, wird mittelbar vom Projekt profitieren.
5. Außenwirkung der Union
Die SEESAC ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die Sichtbarkeit der finanziellen Unterstützung durch die Europäische Union zu gewährleisten. Diese Maßnahmen werden unter uneingeschränkter Einhaltung der Anforderungen der Kommission für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union (2018) sowie der aktualisierten Leitlinien für die Kommunikation und Erhöhung der Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der EU (2022) durchgeführt.
6. Dauer
Auf der Grundlage der bei der Durchführung der Beschlüsse 2002/842/GASP, 2010/179/GASP, 2013/730/GASP, (GASP) 2016/2356, (GASP) 2018/1788 und (GASP) 2022/2321 des Rates gemachten Erfahrungen und unter Berücksichtigung der regionalen Tragweite des Projekts, der Zahl der Begünstigten sowie der Anzahl und Komplexität der beabsichtigten Tätigkeiten beträgt der Zeitrahmen für die Projektdurchführung 36 Monate.
7. Allgemeine Struktur
Mit der technischen Durchführung dieser Maßnahme werden das UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt, die regionale Initiative, die unter dem Mandat des UNDP tätig ist, und der RCC betraut. Als ausführendes Organ des regionalen Durchführungsplans zur Bekämpfung der Verbreitung von SALW wirkt die SEESAC als Anlaufstelle für alle die SALW betreffenden Fragen in Südost- und Osteuropa; dazu gehört es auch, die Koordinierung bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zu erleichtern. Das UNDP, das im Auftrag der SEESAC handelt, wird die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Projekttätigkeiten tragen und für die Durchführung des Projekts rechenschaftspflichtig sein. Das Projekt ist auf eine Dauer von drei Jahren (36 Monaten) angelegt.
8. Partner
Die SEESAC wird die Maßnahme in enger Zusammenarbeit mit den SALW-Ausschüssen sowie mit den zuständigen Innenministerien Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovo, Montenegros, Serbiens, Nordmazedoniens, der Republik Moldau und der Ukraine direkt ausführen. Weitere Institutionen werden gemäß dem ganzheitlichen, von mehreren Akteuren getragenen Ansatz für die Eindämmung von SALW eng einbezogen.
9. Berichterstattung
Die Berichterstattung sowohl über die sachbezogenen als auch über die finanziellen Aspekte muss die gesamte in der einschlägigen Vereinbarung über die Beiträge und im beigefügten Haushaltsplan beschriebene Maßnahme abdecken, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahme vollständig oder teilweise von der Kommission finanziert wird. Vierteljährlich werden sachbezogene Fortschrittsberichte vorgelegt, um die Fortschritte in Richtung der wichtigsten Ergebnisse festzuhalten und zu überwachen.
(1) Nach Angaben der SEESAC ist die Region nicht nur eine Herkunfts-, sondern auch eine Durchfuhr- und Zielregion für den illegalen Handel mit Feuerwaffen.
(2) Siehe https://www.seesac.org/SALW-Control-Roadmap.
(3) Der Fahrplan wurde auf dem Ministertreffen EU-Westbalkan zum Thema Justiz und Inneres im Oktober 2024 über das Jahr 2024 hinaus verlängert.
(4) Als das ausführende Organ des Regionalen Umsetzungsplans für Südosteuropa zur Bekämpfung der Verbreitung und der Auswirkungen von Kleinwaffen und leichten Waffen.
(5) Vollständiger Name: Koordinierungszentrum für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition.
(6) Zum Beispiel das Gipfeltreffen EU-Westbalkan am 13. Dezember 2023, das Gipfeltreffen EU-Westbalkan am 18. Dezember 2024 und das Gipfeltreffen des Berlin-Prozesses am 14. Oktober 2024.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2587/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)