Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2019/2170 der Kommission vom 27. September 2019 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019R2170. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

erbildung Alle förderfähigen Kosten, einschließlich: — direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung — indirekte Kosten — Arbeitsentgelt der Teilnehmer Anzahl der vom Beschäftigten besuchten Stunden 252 12. Interne  (9) berufliche Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen des operationellen Programms ‚Beschäftigung‘, Prioritätsachse 1 (2014CZ05M9OP001) Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines Schulungskurses, der von einem internen Ausbilder in einem der folgenden Bereiche durchgeführt wird: — Grundlagen der Informationstechnologie (IT) — persönliche Kompetenzen und Führungskompetenzen — Sprachen — IT-Spezialausbildung — Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht — technische Schulung oder andere berufliche Weiterbildung Alle förderfähigen Kosten, einschließlich: — direkte Personalkosten — indirekte Kosten — Arbeitsentgelt der Teilnehmer Anzahl der vom Beschäftigten besuchten Stunden 144 13. Unterstützung der Schule/Bildungseinrichtung durch zeitlich befristetes Personal im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 0,1 Vollzeitarbeitseinheit (Vollzeitäquivalent — VZÄ) wurde als Schulpsychologe und/oder spezialisierter Schulpädagoge pro Monat eingesetzt Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat 5 871 14. Unterstützung der Schule/Bildungseinrichtung durch zeitlich befristetes Personal im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 0,1 VZÄ wurde als Schulassistent und/oder Sozialpädagoge pro Monat eingesetzt Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat Schulassistent: 3 617 Sozialpädagoge: 4 849 15. Unterstützung der Schule/Bildungseinrichtung durch zeitlich befristetes Personal im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 0,1 VZÄ wurde als Kinderbetreuer/in pro Monat eingesetzt Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat 3 402 16. Veranstaltung außerschulischer Aktivitäten für Kinder/Schüler, bei denen das Risiko schulischer Misserfolge besteht, im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3, und des operationellen Programms ‚Wachstumszentrum Prag‘ (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4 Block von 16 Stunden außerschulischer Aktivitäten, jeweils 90 Minuten pro Stunde für eine Gruppe von mindestens 6 Kindern/Schülern, darunter 2 Kinder mit einem hohen Risiko von schulischem Misserfolg Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von jeweils 16 Stunden außerschulischer Aktivitäten, jeweils 90 Minuten pro Stunde für eine Gruppe von mindestens 6 Kindern/Schülern, darunter 2 Kinder mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg 17 833 17. Unterstützung von Schülern mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg durch Nachhilfe im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3, und des operationellen Programms ‚Wachstumszentrum Prag‘ (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4 Block von 16 Stunden Nachhilfe für eine Kindergruppe mit mindestens 3 registrierten Schülern mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von jeweils 16 Stunden Nachhilfe für eine Kindergruppe mit mindestens 3 registrierten Schülern mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg 8 917 18. Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen durch strukturierte Weiterbildungskurse im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3, und des operationellen Programms ‚Wachstumszentrum Prag‘ (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4 Stunden der Weiterbildung für Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Kosten für die Bereitstellung der Schulung Anzahl der besuchten Schulungsstunden pro Pädagoge 1) 435 für Schulungen während der regulären Unterrichtszeit 2) 170 für Schulungen außerhalb der regulären Unterrichtszeit 19. Elterninformationen auf Elterntreffen im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3, und des operationellen Programms ‚Wachstumszentrum Prag‘ (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4 Thematische Elterngespräche mit mindestens acht Eltern und mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden (120 Minuten) Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der thematischen Elterngespräche mit mindestens acht Eltern und mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden (120 Minuten) 3 872 20. Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen in Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Block von 30 Stunden externem Mentoring/Coaching für eine Gruppe von 3 bis 8 Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von 30 Stunden Mentoring/Coaching für eine Gruppe von 3 bis 8 Pädagogen 31 191 21. Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen in Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Schulungszyklus von 15 Stunden strukturierter Hospitation durch einen Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 15 Stunden pro Pädagoge, der an einer strukturierten Hospitation bei einem anderen Pädagogen in einer anderen Schule teilgenommen hat 4 505 22. Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen in Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Zyklus von 10 Stunden Schulung auf dem Wege der gegenseitigen Zusammenarbeit einer Gruppe von mindestens 3 Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 10 Stunden, unter Beteiligung einer Gruppe von mindestens 3 Pädagogen 8 456 23. Berufliche Weiterentwicklung des Lehrpersonals von Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Tandem-Unterricht  (10) von 2,75 Stunden Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der durchgeführten Tandem-Unterrichtsstunden 815 24. Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen von Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Zyklus von 19 Stunden Zusammenarbeit und gemeinsamen Lernens unter Beteiligung eines Experten und zweier Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der gemeinsam mit dem Experten und zwei anderen Pädagogen abgeschlossenen Zyklen von 19 Stunden 5 637 25. Berufsberatungsdienstleistungen in Schulen und Zusammenarbeit zwischen Schulen und Arbeitgebern im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 0,1 VZÄ pro Monat eines Berufsberaters und/oder eines Koordinators für die Zusammenarbeit zwischen einer Schule und Arbeitgebern Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat 4 942 26. Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen von Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Schulungszyklus von 8,5 Stunden mit strukturierter Hospitation durch einen Pädagogen und einen Mentor Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 8,5 Stunden pro strukturierter Hospitation in einer Schule, einem Unternehmen bzw. einer Bildungseinrichtung 2 395 27. Kompetenzweiterentwicklung von Pädagogen im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3, und des operationellen Programms ‚Wachstumszentrum Prag‘ (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4 Schulungszyklus von 3,75 Stunden oder 4 Schulungszyklen von 3,75 Stunden unter Beteiligung eines Pädagogen und eines Experten/einer ITK-Fachkraft Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 3,75 Stunden, unter Beteiligung eines Pädagogen und eines Experten/einer ITK-Fachkraft Ein Zyklus: 1 103 Vier Zyklen: 4 412 28. Mobilität von Forschern im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 2 Mobile Monate pro Forscher Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens Anzahl der mobilen Monate pro Forscher Komponenten Betrag  (11) (EUR) Lebenshaltungskostenzulage (für einen Zuzug nach CZ) Nachwuchsforscher 2 674   Leitender Forscher 3 990 Der Betrag für die Lebenshaltungskostenzulage bei einem Wegzug aus CZ errechnet sich durch Multiplikation der Beträge für einen Zuzug mit dem für das jeweilige Zielland geltenden Korrekturkoeffizienten laut nachstehendem Punkt 3. Mobilitätszulage 600 Familienzulage 500 Kosten für Forschung, Ausbildung und Networking 800 Verwaltungskosten und indirekte Kosten 650 29. Unterstützung von Schülern mit einer anderen Muttersprache, Lehrern oder Eltern durch Bereitstellung einer interkulturellen Arbeitskraft oder eines zweisprachigen Assistenten im Rahmen des operationellen Programms ‚Wachstumszentrum Prag‘ (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4 1) 0,1 VZÄ pro Monat einer interkulturellen Arbeitskraft  (12) oder eines zweisprachigen Assistenten 2) Eine Arbeitsstunde (60 Minuten) — von einer interkulturellen Arbeitskraft geleistet  (13) Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens 1) Anzahl der 0,1 VZÄ pro Monat, die eine interkulturelle Arbeitskraft bzw. ein zweisprachiger Assistent geleistet hat 2) Anzahl der von einer interkulturellen Arbeitskraft geleisteten Arbeitsstunden 1) Interkulturelle Arbeitskraft: 5 373 Zweisprachiger Assistent: 4 464 2) Interkulturelle Arbeitskraft: 308 30. Transnationale Mobilitätsprojekte zur Schulung von Lehrkräften im Rahmen des operationellen Programms ‚Wachstumszentrum Prag‘ (2014CZ16M2OP001), Prioritätsachse 4 ‚Ausbildung und Lernen und Förderung der Beschäftigung‘ Ein mindestens 24 Stunden Lehrtätigkeit umfassendes 4-Tages-Praktikum für Lehrkräfte in einer Schule eines anderen europäischen Staates Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, und zwar: 1) Gehälter der Teilnehmer 2) Kosten im Zusammenhang mit der Organisation des Praktikums in der gastgebenden und der entsendenden Schule 3) Reise- und Aufenthaltskosten Anzahl der 4-Tages-Praktika, an denen Lehrkräfte in einer Schule in einem anderen europäischen Staat teilgenommen haben 1) 5 087 2) 350 EUR 3) Für jedes 4-Tages-Praktikum können diese Beträge um einen Betrag pro Teilnehmer für Reise- und Aufenthaltskosten gemäß folgender Matrix ergänzt werden: Reisekosten nach Entfernung — wie folgt  (14): Betrag 10-99 km: 20 EUR 100-499 km: 180 EUR 500-1 999 km: 275 EUR 2 000 -2 999 km: 360 EUR 3 000 -3 999 km: 530 EUR 4 000 -7 999 km: 820 EUR 8 000 km und mehr: 1 300 EUR Aufenthaltskosten nach Land — wie folgt: Betrag Dänemark, Irland, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich 448 EUR Belgien, Bulgarien, Griechenland, Frankreich, Italien, Zypern, Luxemburg, Ungarn, Österreich, Polen, Rumänien, Finnland, 392 EUR Deutschland, Spanien, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, 336 EUR Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien. 280 EUR 31. Entwicklung der Kompetenzen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) des Lehrpersonals und der Schüler in Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Unterrichtsstunde mit IKT-Instrumenten von 45 Minuten, mit mindestens 10 Schülern, davon mindestens 3 Schüler mit dem Risiko eines Schulversagens Alle förderfähigen Kosten der Maßnahme, einschließlich der direkten IKT-Kosten und der direkten Personalkosten Anzahl der Unterrichtsstunden mit IKT-Instrumenten von 45 Minuten, mit mindestens 10 Schülern, davon mindestens 3 Schüler mit dem Risiko eines Schulversagens. 2 000 32. Berufliche Weiterentwicklung von Lehrpersonal im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Projekttag mit kooperativem Unterricht von Lehrkräften und einem externen Experten Alle förderfähigen Kosten, einschließlich Reisekosten und direkte Personalkosten Anzahl der Projekttage mit kooperativem Unterricht, die folgende Voraussetzungen erfüllen: — bestehend aus 4 Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten außerhalb des normalen Schulumfelds — für eine Gruppe von mindestens 10 Schülern, davon mindestens 3 Schüler mit dem Risiko eines Schulversagens, ergänzt durch mindestens 60 Minuten gemeinsame Vorbereitung und Reflexion 6 477 33. Schulung der Lehrkräfte durch transnationale Mobilität im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Schulungskurse für eine Lehrkraft oder einen Lehramtsstudenten an einer Schule in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Nicht-EU-Mitgliedstaat, der am EU-Programm Erasmus+ teilnimmt, bestehend aus 6 Stunden spezifischer Aktivitäten pro Tag Alle förderfähigen Kosten, einschließlich Reisekosten und direkte Personalkosten 1) Gehälter für teilnehmende Lehrkräfte; 2) Kosten im Zusammenhang mit der Organisaiton der Schulung in der aufnehmenden und der entsendenden Schule 3) Reise- und Aufenthaltskosten; Anzahl der Schulungskurse für Lehrkräfte an Schulen in einem anderen EU- Mitgliedstaat oder einem Nicht-EU-Mitgliedstaat, der am EU-Programm Erasmus+ teilnimmt. Ein Schulungskurs kann einen oder mehrere Tag mit 6 Stunden spezifischer Aktivitäten umfassen. 1. 1 388 CZK (pro Tag) 2. 350 EUR (pro Schulungskurs) 3. Reise- und Aufenthaltskosten Reisekosten für Hin- und Rückreise nach Entfernung — wie folgt  (15): Betrag 10-99 km: 20 EUR 100-499 km: 180 EUR 500-1 999 km: 275 EUR 2 000 -2 999 km: 360 EUR 3 000 -3 999 km: 530 EUR 4 000 -7 999 km: 820 EUR 8 000 km und mehr: 1 300 EUR Aufenthaltskosten nach Land und Anzahl der Tage — wie folgt: Betrag Dänemark, Irland, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich, Finnland, Luxemburg, Island, Liechtenstein 153 EUR pro Tag (1. bis 14. Tag), 107 EUR (15. bis 60. Tag). Niederlande, Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Zypern, Griechenland, Malta, Portugal 136 EUR pro Tag (1. bis 14. Tag), 95 EUR (15. bis 60. Tag). Slowenien, Estland, Lettland, Kroatien, Slowakei, Litauen, Türkei, Ungarn, Polen, Rumänien, Bulgarien, Nordmazedonien 119 EUR pro Tag (1. bis 14. Tag), 83 EUR (15. bis 60. Tag). 34. Zusammenarbeit von Forschungsorganisationen und anderen Einrichtungen im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 2 Praktika und praktische Schulungen in Forschungsorganisationen und entsprechende Zusammenarbeit der Forschungsorganisationen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich Reisekosten und direkte Personalkosten Anzahl der Personentage der Arbeit in Forschungsorganisationen im Ausland (Wegzug) oder in CZ Forschungsorganisationen (Zuzug) 219 EUR für Zuzug 219 EUR × dem entsprechenden Korrekturkoeffizienten (siehe Tabelle in Nummer 3) für Wegzug 35. Berufliche Weiterentwicklung von Lehrpersonal in Einrichtungen für informelle Bildung im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Bereitstellung von strukturierter Hospitation für Schulungszyklen von 20 Stunden Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der Schulungszyklen für strukturierte Hospitation durch Beschäftigte oder Freiwillige 1) 5 262 CZK (der Experte ist angestellt) 2) 3 070 CZK (der Experte ist freiwillig tätig) 36. Berufliche Weiterentwicklung von Lehrpersonal in Einrichtungen für informelle Bildung im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Bereitstellung von Tandem-Unterricht für Schulungszyklen von 9 Stunden Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der Tandem-Unterrichtszyklen von 9 Stunden, bereitgestellt durch Beschäftigte oder Freiwillige 1) 2 499 CZK (der Experte ist angestellt) 2) 1 184 CZK (der Experte ist freiwillig tätig) 37. Berufliche Weiterentwicklung von Lehrpersonal durch strukturierte Schulungen in Einrichtungen für informelle Bildung im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Bereitstellung von Schulungen in akkreditierten strukturierten Kursen 1) Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Kosten für die Bereitstellung der Schulung und der Verpflegungskosten 2) Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Kosten für die Bereitstellung der Schulung und der Verpflegungskosten + Reisekosten (1) Anzahl der Schulungsstunden pro Teilnehmer (2) Anzahl der Schulungsstunden pro reisekostenberechtigtem Teilnehmer (einfache Fahrt mindestens 10 km). (1) 200,50 CZK (2) 200,50 CZK +2,50 EUR 38. Berufliche Weiterentwicklung von Lehrpersonal in Einrichtungen für informelle Bildung im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Zyklus von 22 Stunden Zusammenarbeit und gemeinsamen Lernens unter Beteiligung eines Experten und zweier Lehrkräfte Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der gemeinsam mit dem Experten und zwei anderen Lehrkräften abgeschlossenen Zyklen von 22 Stunden 1) 6 227 CZK (der Experte ist angestellt) 2) 2 719 CZK (der Experte ist freiwillig tätig) 39. Berufliche Weiterentwicklung von Lehrpersonal in Einrichtungen für informelle Bildung im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Projekttag (mindestens vier Stunden) mit kooperativem Unterricht der Lehrkraft und eines externen Experten Alle förderfähigen Kosten, einschließlich Reisekosten, Personalkosten und indirekte Kosten Anzahl der für mindestens 10 Schüler mindestens 10 km vom Hauptsitz der Organisation entfernt vollendeten Projekttage 246 EUR 40. Veranstaltung außerschulischer Aktivitäten durch die Einrichtung für informelle Bildung für Kinder/Schüler, bei denen das Risiko schulischer Misserfolge besteht, im Rahmen des operationellen Programms ‚Forschung, Entwicklung und Bildung‘ (2014CZ05M2OP001), Prioritätsachse 3 Veranstaltung außerschulischer Aktivitäten von insgesamt 24 Stunden Dauer Alle förderfähigen Kosten, ausschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der durchgeführten 24-Stunden-Blöcke außerschulischer Aktivitäten 6 315 CZK 2.   Anpassungen der Beträge Der Satz der Einheitskosten 6-11 kann angepasst werden, indem der anfängliche Mindestlohnsatz in der Berechnungsmethode ersetzt wird. Die Berechnung berücksichtigt den Mindestlohn, die Bereitstellungskosten der Schulung und die indirekten Kosten. Der Satz der Einheitskosten 12 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge, und/oder das Arbeitsentgelt der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, und/oder die Löhne der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge. Der Satz der Einheitskosten 13-17, 19-27 und 29 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, plus indirekte Kosten. Der Satz der Einheitskosten 18 kann angepasst werden, indem die Gehälter der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die Bereitstellungskosten der Schulung sowie die Gehälter der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, plus indirekte Kosten. Die Beträge der Einheitskosten 28 können angepasst werden, indem die Beträge für die Lebenshaltungskostenzulage, die Mobilitätszulage, die Familienzulage, die Kosten für Forschung, Ausbildung und Networking sowie die Verwaltungskosten und die indirekten Kosten ersetzt werden. Der Satz der Einheitskosten 30 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, die Kosten in Zusammenhang mit der Organisation des Praktikums in der gastgebenden und der entsendenden Schule sowie die Reise- und Aufenthaltskosten in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, die Kosten in Zusammenhang mit der Organisation des Praktikums in der gastgebenden und der entsendenden Schule sowie die Reise- und Aufenthaltskosten. Der Satz der Einheitskosten 32 kann angepasst werden, indem der Betrag für Reisekosten in der Berechnungsmethode ersetzt wird. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Reisekosten, die direkten Personalkosten und die indirekten Kosten. Die Anpassungen werden anhand der aktualisierten Daten wie folgt vorgenommen: — beim Mindestlohn gemäß den Änderungen des Mindestlohns durch Regierungserlass Nr. 567/2006 Coll.; — bei den Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, festgelegt in Gesetz Nr. 589/1992 Coll. zur sozialen Sicherheit, und — bei den Krankenversicherungsbeiträgen gemäß den Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Krankenversicherung, festgelegt in Gesetz Nr. 592/1992 Coll. zu den Prämien der Krankenversicherung. — Zu den Durchschnittsgehältern: für die Bestimmung der Löhne/Personalkosten siehe die Änderungen der zuletzt veröffentlichten jährlichen Daten der entsprechenden Kategorien im Informationssystem der Durchschnittseinkommen (www.ISPV.cz). — Zur Lebenshaltungskostenzulage, Mobilitätszulage, Familienzulage und zu den Kosten für Forschung, Ausbild

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.