Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2453 der Kommission vom 26. November 2024 in der Sache SA.101557 (2023/NN, ex-2022/PN) — Frankreich — Seeverkehrsverbindungen nach Korsika (2023-2030) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 8473)

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Quellenkennung: 32025D2453. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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der betreffende Mitgliedstaat die folgenden Informationen im Internet oder in sonstiger angemessener Weise: — die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation oder der unter Randnummer 14 genannten sonstigen angemessenen Mittel — Gegenstand und Dauer der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen — das Unternehmen und gegebenenfalls das betreffende Gebiet — den jährlichen Beihilfebetrag für das betreffende Unternehmen.“ (1156) Im vorliegenden Fall stellt die Kommission fest, dass die französischen Behörden die nach Randnummer 60 des DAWI-Rahmens erforderlichen Informationen veröffentlicht haben (315), mit Ausnahme der den Beihilfeempfängern jährlich gewährten Beihilfen, die nach Prüfung dieser Informationen veröffentlicht werden. (1157) Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Voraussetzungen von Randnummer 60 des DAWI-Rahmens erfüllt sind. 7.3.11.   Schlussfolgerung zur Vereinbarkeit der Maßnahmen mit dem Binnenmarkt (1158) Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahmen mit dem DAWI-Rahmen und der Seekabotageverordnung im Einklang stehen. Die Gemeinwohlaufträge sind daher mit dem Binnenmarkt vereinbar. 8.   SCHLUSSFOLGERUNGEN (1159) Die Kommission stellt fest, dass Frankreich die Gemeinwohlaufträge, die eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellen, unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig durchgeführt hat. Jedoch sind die Gemeinwohlaufträge mit dem Binnenmarkt vereinbar — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Die Ausgleichsleistungen in Höhe von insgesamt 853,6 Mio. EUR, die Frankreich Corsica Linea und La Méridionale (getrennt oder gemeinsam) im Rahmen der fünf Gemeinwohlaufträge für Seeverkehrsdienste für Korsika vom/zum Hafen Marseille für den Zeitraum 2023-2030 gewährt, stellen eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar. (2)   Die in Absatz 1 genannte staatliche Beihilfe, die Frankreich nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig gewährt hat, ist im Sinne des Artikels 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet. Brüssel, den 26. November 2024 Für die Kommission Margrethe VESTAGER Exekutiv-Vizepräsidentin (1)   ABl. C, C/2024/2266, 22.3.2024, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2266/oj. (2)   ABl. C, C/2024/2266, 22.3.2024, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/2266/oj. (3)  Corsica Linea, La Méridionale und die Stef Group beantragten mit E-Mails vom 8, 15. bzw. 16. April 2024 eine Verlängerung der Frist für die Einreichung von Stellungnahmen. Die Kommission gewährte ihnen eine Verlängerung dieser Frist bis zum 29. April 2024. (4)   https://www.insee.fr/fr/statistiques/6006409?sommaire=6006454 (abgerufen am 18. Oktober 2024). (5)   https://www.insee.fr/fr/statistiques/6006409?sommaire=6006454 (abgerufen am 18. Oktober 2024). Im Vergleich dazu liegt der nationale Durchschnitt bei 67 % für städtische Gebiete und 33 % für ländliche Gebiete. Die Insel Korsika ist demnach viel ländlicher als das übrige Frankreich. (6)   https://www.insee.fr/fr/statistiques/6006409?sommaire=6006454 (abgerufen am 18. Oktober 2024). (7)  Siehe beispielsweise den von der französischen Beobachtungsstelle für die Straßenverkehrssicherheit erstellten allgemeinen Leitfaden 2023-2027 für Südkorsika (S. 6), abrufbar unter: https://www.onisr.securite-routiere.gouv.fr/etat-de-linsecurite-routiere/diagnostics-et-politiques-locales-de-securite-routiere/2a-corse-du-sud-document-general-dorientations (abgerufen am 18. Oktober 2024). (8)  Nationales Institut für Statistik und Wirtschaftsplanung. (9)   https://www.insee.fr/fr/statistiques/6676021 (abgerufen am 18. Oktober 2024). (10)  Im Regionalplan der Region Korsika für Infrastruktur und Verkehrsdienstleistungen aus dem Jahr 2015 heißt es, dass „das große Gebirgsmassiv auf Korsika die Verbindungen innerhalb des Landes erschwert. Die Straßen- und Schienennetze sind kurvenreich, und die Entfernungen werden eher in Fahrzeit als in Kilometern gemessen“ (https://www.aue.corsica/attachment/619085/, S. 9, abgerufen am 18. Oktober 2024). Siehe auch den von der französischen Beobachtungsstelle für die Straßenverkehrssicherheit erstellten allgemeinen Leitfaden 2023-2027 für Südkorsika (S. 6) (vgl. Fußnote 7). (11)  Siehe die Berichtsreihe des öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders „France 3 Corse“ über den Zustand der Straßen auf Korsika: https://france3-regions.francetvinfo.fr/corse/dossier-etats-des-lieux-des-routes-de-corse-et-enjeux-2730762.html (abgerufen am 18. Oktober 2024). (12)  Vgl. die besonders ernste Situation im Jahr 2022, als die Zahl der Verkehrstoten auf Korsika 2,5 Mal höher war als der nationale Durchschnitt: https://www.corsematin.com/articles/le-lourd-bilan-de-2022-sur-les-routes-corses-135750 (abgerufen am 18. Oktober 2024). Siehe auch den von der französischen Beobachtungsstelle für die Straßenverkehrssicherheit erstellten allgemeinen Leitfaden 2023-2027 für Südkorsika (S. 6) (vgl. Fußnote 7). (13)  Siehe den von der französischen Beobachtungsstelle für die Straßenverkehrssicherheit erstellten allgemeinen Leitfaden 2023-2027 für Südkorsika (S. 6) (vgl. Fußnote 7). (14)   https://www.insee.fr/fr/statistiques/6006425?sommaire=6006454 (abgerufen am 18. Oktober 2024). (15)  Siehe INSEE-Analysen zur Bedeutung des Tourismus für die Beschäftigung auf Korsika: https://www.insee.fr/fr/statistiques/6439057 (abgerufen am 18. Oktober 2024). (16)  Laut dem INSEE entfallen 67 % des Handels der Insel auf den Einzelhandel, neun Prozentpunkte mehr als der französische Durchschnitt (https://www.insee.fr/fr/statistiques/6006439?sommaire=6006454, abgerufen am 18. Oktober 2024). (17)  Stellungnahme der französischen Behörden vom 5. April 2023. (18)  Stellungnahme 20-A-11 vom 17. November 2020. Die Wettbewerbsbehörde weist darauf hin, dass ihre Stellungnahme vom Wirtschaftsminister angefordert worden sei. Ziel dieser Verweisung sei es gewesen, Informationen für die Behörden über verschiedene Wettbewerbsfragen, insbesondere in Bezug auf die Kaufkraft der Gebietsansässigen, einzuholen. (19)  Ebd., Rn. 25. (20)  Ebd., Rn. 26. (21)  Die Wettbewerbsbehörde stellt fest, dass die korsischen Haushalte aufgrund der geografischen Lage Korsikas und des unterentwickelten öffentlichen Verkehrs in hohem Maße auf das Auto angewiesen sind. Obwohl der MwSt-Satz auf der Insel um 7 Prozentpunkte niedriger sei, sei der Preisunterschied zwischen den Kraftstoffpreisen auf Korsika und auf dem Festland mit rund 6,7 % für Diesel und 5,3 % für bleifreies Benzin 95 sehr groß. Dieser Punkt wurde auch vom INSEE bestätigt (https://www.insee.fr/fr/statistiques/7635831#titre-bloc-8, abgerufen am 18. Oktober 2024). (22)  Weitere Einzelheiten sind dem sektorspezifischen Schwerpunkt Nr. 2 der Stellungnahme der Wettbewerbsbehörde zu entnehmen. (23)  Siehe INSEE-Umfrage zum Preisniveau auf Korsika im Vergleich zum französischen Festland (2022): https://www.insee.fr/fr/statistiques/7635831#titre-bloc-8 (abgerufen am 18. Oktober 2024). Insgesamt sind die Preise auf Korsika um 7 % höher. Die Differenz hat sich seit 2015 vergrößert, obwohl auf Korsika ein deutlich reduzierter Mehrwertsteuersatz auf für den menschlichen Verzehr bestimmte Produkte gilt (2,1 % statt 5,5 % bzw. 20 % auf dem Festland je nach Produktfamilie). (24)  Stellungnahme der Wettbewerbsbehörde, Rn. 590-594. Der Wettbewerbsbehörde zufolge entstehen großen und mittelgroßen Supermärkten durch die Beförderung auf dem Seeweg beträchtliche Mehrkosten. Entgegen der gängigen Geschäftspraxis, wonach die Kaufpreise die Kosten für die Lieferung bis zum Bestimmungsort der Ware einschließen, sind die Seefrachtkosten nicht systematisch im Kaufpreis berücksichtigt. Die korsischen Geschäfte tragen demnach die Seefrachtkosten zwischen dem Festland und Korsika selbst. (25)  Stellungnahme der Wettbewerbsbehörde, Rn. 595-598. Nach Angaben der Wettbewerbsbehörde dauern Warenlieferungen nach Korsika länger als zu jedem anderen Ort im französischen Mutterland. Sie dauern in der Regel drei Tage, also im Durchschnitt einen Tag länger als bei einem Geschäft auf dem Festland. Darüber hinaus verfügen die Geschäfte auf dem Festland über bessere Logistiksysteme für ihre Waren, während die korsischen Geschäfte durch den mit der Beförderung auf dem Seeweg verbundenen Zeitaufwand (Entladen der Schiffe und Beförderung auf der Straße) benachteiligt sind. Schließlich gibt es auf Korsika keine lokale Logistikinfrastruktur (es gibt nur wenige Lagerflächen). Aus diesen drei Faktoren ergeben sich zwei Folgen für die korsischen Geschäfte: Erstens sind häufige Hin- und Rückfahrten zwischen Korsika und dem Festland erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Bestände in den Geschäften wiederaufgefüllt werden, wodurch sich die Lieferkosten erhöhen. Zweitens erhalten die korsischen Geschäfte geringere Rabatte von den Einkaufszentralen, da die korsischen Geschäfte geringere Mengen bestellen, insbesondere aufgrund der begrenzten Lagerflächen. (26)   https://www.insee.fr/fr/statistiques/5386057 (abgerufen am 18. Oktober 2024). (27)   https://www.insee.fr/fr/statistiques/6676021#tableau-figure3 (abgerufen am 18. Oktober 2024). Abbildung 4 des INSEE-Dossiers zeigt, dass viele Gemeindeverbände auf Korsika übermäßig stark der Inflation ausgesetzt sind, insbesondere fast die gesamte Nordhälfte der Insel und der Gemeindeverband Sartenais-Valinco-Taravo im Süden der Insel, dessen wichtigste Gemeinde Propriano ist. (28)  Siehe die Website der Eisenbahngesellschaft SNCF, abrufbar unter: https://www.ter.sncf.com/sud-provence-alpes-cote-d-azur/trajet-toulon-marseille (abgerufen am 18. Oktober 2024). Zwischen Marseille und Toulon verkehren täglich fast 20 Dienste mit einer durchschnittlichen Fahrtzeit von einer Stunde. (29)  Siehe die Website der SNCF, abrufbar unter: https://www.ter.sncf.com/sud-provence-alpes-cote-d-azur/trajet-nice-toulon (abgerufen am 18. Oktober 2024). Zwischen Toulon und Nizza verkehren täglich rund 15 Dienste mit einer durchschnittlichen Fahrtzeit von zwei Stunden. (30)  Eine Hin- und Rückfahrt entspricht zwei Fahrten. (31)   http://www.bastia.port.fr/developpement/ (abgerufen am 18. Oktober 2024). (32)  In den Verkehrsdaten in diesem Beschluss sind die Jahre 2021 und 2022 nicht berücksichtigt, da die französischen Behörden den Bedarf an öffentlichen Dienstleistungen erst ab Ende 2021 ermittelt haben. (33)  Laufender Meter (im Folgenden „ Lfm. “) ist eine Maßeinheit für nach Metern verkaufte Waren mit konstantem Querschnitt. Dieses Maß wird auch zur Angabe der Länge konstanter Elemente (z. B. Sattelzug) verwendet, unabhängig von ihren anderen Abmessungen. (34)  Ro-Ro-Verkehr bezeichnet die Beförderung von Gütern (Pkw, Lkw, Anhänger, Baumaschinen und Ausrüstung für übergroße Lasten) mit speziellen Schiffen, den sogenannten Ro-Ro-Schiffen. (35)  Nach Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2017/2110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2017 über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates (ABl. L 315 vom 30.11.2017, S. 61, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2017/2110/oj) ist ein „Ro-Ro-Fahrgastschiff“ (Ro-Pax) ein Schiff, das so gestaltet ist, dass Straßen- oder Eisenbahnfahrzeuge unmittelbar an und von Bord fahren können, und das mehr als zwölf Fahrgäste befördert. (36)  Stellungnahme der französischen Behörden vom 5. April 2023. (37)  Sattelauflieger sind Fahrzeuge ohne Motor, die nur Räder am hinteren Ende haben. Der vordere Teil hat keine Räder und ist an die Zugvorrichtung von Trägerfahrzeugen oder Sattelzugmaschinen angepasst. Die Kombination aus Zugmaschine und Sattelauflieger bildet ein Sattelkraftfahrzeug. (38)  Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 des Rates vom 7. Dezember 1992 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf den Seeverkehr in den Mitgliedstaaten (Seekabotage) (ABl. L 364 vom 12.12.1992, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1992/3577/oj). (39)  Der Beschluss Nr. 19/128 vom 25. April 2019 mit Einzelheiten zum Inhalt der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen 2019 ist abrufbar unter: https://www.isula.corsica/assemblea/downloads/Deliberations-AC-2019_t21928.html (abgerufen am 18. Oktober 2024). (40)  Beschluss 2013/435/EU der Kommission vom 2. Mai 2013 über die staatliche Beihilfe SA.22843 (2012/C) (ex 2012/NN) Frankreichs zugunsten der Société Nationale Corse Méditerranée und der Compagnie Méridionale de Navigation (ABl. L 220 vom 17.8.2013, S. 20, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/435/oj). In diesem Beschluss stellte die Kommission fest, dass die Finanzierung des ganzjährigen öffentlichen Dienstes im Personen- und Güterseeverkehr (Basisdienst) mit dem Binnenmarkt vereinbar sei. Sie erklärte jedoch die Ausgleichszahlungen, die die Gebietskörperschaft Korsika für die Finanzierung einer zusätzlichen Fahrgastbeförderung zwischen Marseille und jedem der fünf korsischen Häfen in den Sommermonaten gezahlt hatte, für mit dem Binnenmarkt unvereinbar. (41)  Die Verträge 2019-2020 betrafen die Personenbeförderung im Seeverkehr (Fahrgäste, die aus medizinischen Gründen reisen, Studierende, Fahrer, die Fracht mit Zugmaschine begleiten, und — ausschließlich auf der Strecke zwischen Marseille und Propriano — alle Fahrgäste) und die Güterbeförderung (Fracht mit und ohne Zugmaschine). (42)  Die Verträge 2021-2022 hatten denselben Zweck wie die Verträge 2019-2020. (43)   https://annuaire-entreprises.data.gouv.fr/entreprise/corsica-linea-815243852 (abgerufen am 18. Oktober 2024). (44)   https://www.corsicalinea.com/la-compagnie/l-entreprise/decouvrir-corsica-linea (abgerufen am 18. Oktober 2024). (45)   https://annuaire-entreprises.data.gouv.fr/entreprise/la-meridionale-la-meridionale-cmn-057801730 (abgerufen am 18. Oktober 2024). (46)   https://www.lameridionale.fr/fr/la-meridionale/a-propos/compagnie-maritime-la-meridionale (abgerufen am 18. Oktober 2024). (47)   https://www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000033463146/2023-01-01 (abgerufen am 18. Oktober 2024). (48)   Ebd. (49)  Nach Artikel L. 4424-18 CGCT legt die Gebietskörperschaft Korsika auf der Grundlage des Prinzips der räumlichen Kontinuität, das die Folgen des Insellage abschwächen soll, die Modalitäten für die Organisation des Seeverkehrs zwischen Korsika und dem jeweiligen Zielort auf dem französischen Festland fest. (50)  Bericht des regionalen Rechnungshofs Korsikas vom 2. November 2021, Abschnitt 2.1, veröffentlicht auf der Website des französischen Rechnungshofs: https://www.ccomptes.fr/fr/documents/57539 (abgerufen am 18. Oktober 2024). (51)  Diese allgemeinen Merkmale sind in Abschnitt 2.3 dieses Beschluss erläutert. (52)  In dem Begleitdokument zur Konsultation der Nutzer wurde ein möglicher intermodaler Wettbewerb zwischen dem See- und dem Luftverkehr für Beförderungen zwischen Korsika und dem französischen Festland ausgeschlossen, da „die Bewertung der Unternehmen und eine Analyse der Beförderungszeiten, der Frequenzen, der Preise und der Zuverlässigkeit der Beförderungsarten dazu führen, dass der Personenluftverkehr nicht in den gesamten oder einen Teil des relevanten Markts einbezogen wird“. (53)  Der Fahrgaststatus „Einwohner Korsikas“ wird vom korsischen Verkehrsamt jeder Person zugewiesen, die ihren Hauptwohnsitz auf Korsika nachweisen kann. (54)  Dem Begleitdokument zur öffentlichen Konsultation zufolge rechtfertigten mehrere Faktoren diese Unterscheidung, u. a. die Tatsache, dass die Einwohner Korsikas in den Genuss eines Sondertarifs kommen und regelmäßiger reisen als andere Fahrgäste. (55)  Ein dritter Fragebogen richtete sich an Studierende, die zwischen Korsika und dem französischen Festland pendeln. Da Frankreich jedoch nicht zu dem Schluss gekommen ist, dass für diese Kategorie von Nutzern ein Bedarf an öffentlichen Dienstleistungen besteht, enthält dieser Beschluss keine diesbezügliche Analyse. (56)  Nutzten die Teilnehmer der Konsultation mehr als eine Strecke, sollten sie für jede genutzte Strecke einen eigenen Fragebogen ausfüllen. (57)  Die Antwortvorschläge (es konnten mehrere Antworten ausgewählt werden) lauteten wie folgt: Besuch von Familienangehörigen oder Freunden; Urlaubs-/Freizeitreise; Geschäftsreise; Aus medizinischen Gründen; Pendeln im Studium; Sonstiges (bitte Grund angeben). (58)  Die Antwortvorschläge lauteten wie folgt: Nie; Einmal im Jahr; Zwei- bis fünfmal im Jahr; Sechs- bis neunmal im Jahr; Mehr als zehnmal im Jahr. (59)  Die Antwortvorschläge lauteten wie folgt: Mit Kabine und Auto; Ohne Kabine oder Auto; Mit Auto und ohne Kabine; Mit Kabine und ohne Auto. (60)  Die Antwortvorschläge lauteten wie folgt: Ich habe keine Wahl (Buchung wird mir vorgegeben); Systematisch; Bei einigen Fahrten nicht (bitte Art der Fahrt angeben, bei der nicht verglichen wird); Nie. (61)  Die Antwortvorschläge lauteten wie folgt: Günstigster Tarif; Fahrplan; Bessere Servicequalität; Nähe des Hafens zu meinem Ziel; Dauerkarte für diese Strecke; Art der Fahrt; Sonstiges (bitte geben). (62)  Die Antwortvorschläge lauteten wie folgt: Günstigster Tarif; Günstigerer Fahrplan; Mein Ziel lag näher an dem gewählten Hafen; Weiß nicht; Sonstiges (bitte geben). (63)  Die Antwortvorschläge lauteten wie folgt: Systematisch; Regelmäßig; Gelegentlich; Nie. (64)  Die Antwortvorschläge lauteten wie folgt: Günstigerer Tarif; Notwendigkeit, ein Fahrzeug dabei zu haben; Möglichkeit einer Nachtüberfahrt mit Kabine; Kann nicht fliegen; Sonstiges (bitte geben). (65)  Die Fragen 1-2 und 8-24 (mit Ausnahme der Frage 12) des Fragebogens für medizinische Fahrgäste waren mit denen des Fragebogens für alle Fahrgäste identisch. (66)  59 % der gebietsansässigen Fahrgäste (57 % der Gebietsfremden) geben an, dass sie im Durchschnitt zwei- bis fünfmal im Jahr mit dem Schiff unterwegs sind. 29 % der gebietsansässigen Fahrgäste sind einmal im Jahr mit dem Schiff unterwegs (38 % der Gebietsfremden). Fahrgäste, die mehr als sechsmal im Jahr mit dem Schiff unterwegs sind, sind in der Minderheit (12 % der Gebietsansässigen, 5 % der Gebietsfremden). Die Statistiken für die Strecke Marseille–Propriano sind recht ähnlich. (67)  Die Statistiken sind für die Strecke Marseille–Propriano recht ähnlich, wenngleich der Tourismus für gebietsansässige Fahrgäste weniger wichtig ist (46 %); dafür liegen Familienbesuche (80 %), medizinische Fahrten (27 %) und Geschäftsreisen (26 %) über dem Durchschnitt. Bei den gebietsfremden Fahrgästen ist der Anteil der touristischen Fahrten überdurchschnittlich hoch (63 %) und der Anteil der Familienbesuche niedriger (44 %). (68)  Die Statistiken für die Strecke Marseille–Propriano entsprechen im Großen und Ganzen dem Durchschnitt. (69)  Im Gegensatz dazu vergleichen 20 % der gebietsansässigen Teilnehmer der Konsultation (35 % der gebietsfremden Teilnehmer) nie und reisen nur ab/nach Marseille. Für 20 % der Gebietsansässigen (21 % der Gebietsfremden) sind Vergleiche keine Option (Buchung wird vorgegeben), und 5 % der Gebietsansässigen (3 % der Gebietsfremden) vergleichen nur bei einigen Reisen. (70)  31 % der gebietsansässigen Teilnehmer der Konsultation (27 % der gebietsfremden Teilnehmer) vergleichen systematisch, während 44 % (50 %) nie vergleichen. (71)  Diese Tarife sind für die Strecke Marseille–Propriano niedriger, daher würden dort mehr als die Hälfte der Teilnehmer der Konsultation nicht auf die anderen Festlandhäfen ausweichen. (72)  Dieser Anteil trifft auf alle Strecken nach Korsika zu (mit Ausnahme von Propriano); mehr als 60 % der Teilnehmer der Konsultation, die die Strecke Marseille–Propriano nutzen, gaben an, sie hätten 2019 keine anderen Festlandhäfen für Fahrten nach und von Propriano genutzt. (73)  Dieser Anteil ist auf der Strecke Marseille–Propriano deutlich niedriger, wo nur 40 % der Teilnehmer der Konsultation einen günstigeren Tarif an den anderen Häfen als Entscheidungskriterium ansehen; die Nähe des Hafens zum Endziel ist ein weiterer Hauptgrund für die Nutzung von Überfahrten zu/von den anderen Festlandhäfen (25 % der Teilnehmer). (74)  Aus der Zusammenfassung der Konsultation der Nutzer geht hervor, dass 33 % der Gebietsansässigen nie eine Überfahrt mit einem Flug vergleichen; 23 % tun dies gelegentlich; 13 % tun dies regelmäßig und 31 % systematisch. 64 % der Gebietsfremden vergleichen nie; 15 % tun dies gelegentlich; 7 % tun dies regelmäßig und 14 % systematisch. (75)  Fast 80 % der Teilnehmer der Konsultation vergleichen auf der Strecke Marseille–Propriano eine Überfahrt nicht oder nur selten mit einem Flug. (76)  Mehr als 60 % der Teilnehmer der Konsultation würden auf der Strecke Marseille–Propriano nicht auf das Flugzeug umsteigen. (77)  In der Frage wurden die Hafenbehörden gebeten, Folgendes anzugeben: i) die Größe der Abfertigungsbereiche; ii) die Verfügbarkeit von Abfertigungsbereichen für den Linienverkehr mit Korsika; iii) die Möglichkeit, täglich oder wöchentlich Abfertigungsbereiche für den Linienverkehr mit Korsika zuzuweisen; und iv) ob Terminals für den Linienverkehr mit Korsika zur Verfügung stehen. (78)  In der Frage wurden die Hafenbehörden gebeten, Folgendes anzugeben: i) die Anzahl der verfügbaren Kais; ii) Abfertigungszeiten in Abhängigkeit von der Kapazität des Schiffs; iii) die durchgeführten Umweltmaßnahmen. (79)  In der Frage wurden die Hafenbehörden gebeten, Folgendes anzugeben: i) tägliche Aufnahmekapazität für Fahrgäste, ii) Abfertigungszeiten für Fahrgäste; iii) Anzahl der ein- oder aussteigenden Fahrgäste, die pro Stunde abgefertigt werden können. (80)  In der Frage wurden die Hafenbehörden gebeten, Folgendes anzugeben: i) die Anzahl der möglichen Zwischenhalte pro Tag; ii) die Mindest- und Höchstdauer der Zwischenhalte; iii) die Regelungen für die Zuweisung von Liegeplätzen. (81)  In der Frage wurden die Hafenbehörden gebeten, Folgendes anzugeben: i) die Anzahl der möglichen Zwischenhalte pro Woche; ii) die Mindest- und Höchstdauer dieser Zwischenhalte und iii) die Regelungen für die Zuweisung von Liegeplätzen. (82)  In der Frage wurden die Hafenbehörden gebeten, die Anzahl der garantierten Zwischenhalte anzugeben. (83)  In dem Beitrag von Grand Port Maritime de Marseille ist Folgendes beschrieben: Hinterlandverbindungen des Hafens für den Güter- und Personenverkehr; Seeverkehrsrouten und Güterverkehrslogistikkette

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.