Europäische Union

1999/781/EG: Entscheidung der Kommission vom 15. September 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache Nr. IV/36.539 - Britisch Interactive Broadcasting/Open) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2935) (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31999D0781. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rnsehen und für interaktive Anwendungen eingesetzt werden können. "Leitlinien für Verrechnungspreise" sind die "Transfer Pricing Guidelines" der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen und Steuerbehörden in der jeweils neuesten Fassung. "Geltende Vorschriften" sind die nachstehend aufgeführten Rechtsakte, mit denen u. a. die maßgeblichen Teile der Richtlinie 95/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in britisches Recht umgesetzt wurden und die Fragen im Zusammenhang mit der Überwachung der Zugangsberechtigung und mit der Zugangskontrolle regeln: - die Verordnung über fortgeschrittene Fernsehdienste (The Advanced Television Services Regulations) von 1996 in der geltenden Fassung (SI 1996/3151 und SI 1996/3197) und - der Bescheid vom 7. Januar 1997 über die Erteilung einer Gruppengenehmigung für die Erbringung von Zugangsberechtigungsdiensten ("Conditional Access Services Class Licence") gemäß § 7 des Telekommunikationsgesetzes ("Telecommunications Act") von 1984; - der Bescheid vom 31. Dezember 1997 über die nach erfolgtem Widerruf erneute Erteilung einer Gruppengenehmigung für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten ("Telecommunications Class Licence") gemäß § 7 des Telekommunikationsgesetzes ("Telecommunications Act") von 1984; - jede neue Fassung der vorstehenden Rechtsakte, sofern der Bezug in Bedingung 15 Artikel 11 Absätze 4 bis 8 der Verordnung über fortgeschrittene Fernsehdienste von 1996 die Fassung der Verordnung betrifft, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Mitteilung/Entscheidung nach Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 gilt. Zur Erläuterung: Die geltenden Vorschriften enthalten Bestimmungen über verschiedene Verfahren, nach denen die Regulierungsbehörde für Telekommunikation Streitigkeiten beilegen kann.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.