Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1722 der Kommission vom 18. Juni 2021 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten, die grenzüberschreitend Zahlungsdienste erbringen (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32021R1722. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

iedstaat innerhalb des Berichtszeitraums eingegangen sind, p) das Volumen der betrügerischen Zahlungsvorgänge und den Bruttowert der im Berichtszeitraum im Aufnahmemitgliedstaat aufgetretenen betrügerischen Zahlungsvorgänge, q) die Anzahl der Meldungen verdächtiger Zahlungsvorgänge, die an die zentrale Meldestelle im Aufnahmemitgliedstaat übermittelt wurden. (2)   Die Zahlungsinstitute melden die Werte in der Währung des Aufnahmemitgliedstaats und wenden, sofern eine Währungsumrechnung erforderlich ist, den durchschnittlichen Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank für den betreffenden Berichtszeitraum an. (3)   Die Zahlungsinstitute übermitteln der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats diese Informationen unter Verwendung der Formblätter in Anhang V. Die Zahlungsinstitute übermitteln diese Informationen jährlich für das Kalenderjahr innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Artikel 11 Zusätzliche Informationen und Daten, die zur Überwachung der Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Titel III und IV der Richtlinie (EU) 2015/2366 zu melden sind (1)   Schreibt die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats regelmäßige Meldungen vor, um die Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Titel III und IV der Richtlinie (EU) 2015/2366 zu überwachen, so übermitteln alle Zahlungsinstitute, die in ihrem Hoheitsgebiet über Zweigniederlassungen oder Agenten im Rahmen des Niederlassungsrechts Zahlungsdienste erbringen, in ihren Meldungen alle in Artikel 10 genannten Angaben sowie die folgenden Angaben: a) den Namen und die Kontaktdaten der für die Tätigkeit des Zahlungsinstituts verantwortlichen Person(en) und gegebenenfalls des Compliance-Beauftragten im Aufnahmemitgliedstaat, falls es sich dabei um eine andere Person handelt, b) gegebenenfalls den Namen und die Kontaktdaten der zentralen Kontaktstelle gemäß Artikel 29 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366, c) die Anzahl der Beschwerden, die von Zahlungsdienstnutzern im Aufnahmemitgliedstaat im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten gemäß den Titeln III und IV der Richtlinie (EU) 2015/2366 und mit sicherheitsbezogenen Kundenbeschwerden im Berichtszeitraum eingegangen sind, aufgeschlüsselt nach der Anzahl der beigelegten und der nicht beigelegten Beschwerden sowie nach der Anzahl der beantworteten und der nicht beantworteten Beschwerden je Agent oder Zweigniederlassung, d) eine kurze Beschreibung des Verfahrens zur Bearbeitung und Weiterverfolgung von Kundenbeschwerden, e) Änderungen von Rahmenverträgen im Berichtszeitraum, f) die Anzahl schwerwiegender Betriebs- und Sicherheitsvorfälle, von denen Zahlungsdienstnutzer im Aufnahmemitgliedstaat im Berichtszeitraum betroffen waren, g) die Gesamtzahl der Erstattungsbegehren, die von Zahlungsdienstnutzern im Berichtszeitraum wegen nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge eingegangen sind, und gegebenenfalls die Gesamtzahl der Erstattungsbegehren, die von Zahlungsdienstnutzern und kontoführenden Zahlungsdienstleistern im Berichtszeitraum für aufgrund einer oder mehrerer Haftungsverpflichtungen gemäß Artikel 5 Absätze 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2015/2366 entstandene Verluste eingegangen sind, aufgeschlüsselt nach der Zahl der Zahlungsvorgänge, die auf dem Zahlungskonto erstattet wurden, und der Zahl der Zahlungsvorgänge, die nicht erstattet wurden, h) den Gesamtwert der Erstattungen, die Zahlungsdienstnutzern im Berichtszeitraum gewährt wurden, aufgeschlüsselt nach nicht autorisierten und fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen, und gegebenenfalls den Gesamtwert der Erstattungen, die Zahlungsdienstnutzern und kontoführenden Zahlungsdienstleistern für aufgrund der Haftungsverpflichtungen gemäß Artikel 5 Absätze 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2015/2366 entstandene Verluste gewährt wurden, aufgeschlüsselt nach nicht autorisierten und fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen, nach nicht autorisiertem und betrügerischem Zugang zu Zahlungskontoinformationen und nach nicht autorisierter und betrügerischer Nutzung dieser Informationen, i) eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells des Zahlungsinstituts und insbesondere der Art und Weise, in der Zahlungsdienste im Aufnahmemitgliedstaat erbracht werden. (2)   Die Zahlungsinstitute melden die Werte in der Währung des Aufnahmemitgliedstaats und wenden, sofern eine Währungsumrechnung erforderlich ist, den durchschnittlichen Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank für den betreffenden Berichtszeitraum an. (3)   Die Zahlungsinstitute übermitteln der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats die in Absatz 1 genannten Angaben in dem in Anhang VI festgelegten Format. Die Zahlungsinstitute übermitteln diese Informationen jährlich für das Kalenderjahr innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres. Artikel 12 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 18. Juni 2021 Für die Kommission Die Präsidentin Ursula VON DER LEYEN (1)   ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35. (2)  Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12). (3)  Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG (ABl. L 267 vom 10.10.2009, S. 7). ANHANG I Ersuchen um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch Referenznummer: VON: Datum: AN:     Mitgliedstaat: Mitgliedstaat:     Zuständige Behörde: Zuständige Behörde:     Anschrift: Anschrift:         Name: Name:     Telefon: Telefon:     E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse:     Sehr geehrte(r) [Name einfügen], gemäß Artikel 29 der Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt bitten wir Sie um Informationen im Zusammenhang mit dem/den unten aufgeführten Sachverhalt(en). Bitte antworten Sie bis zum [vorläufiges Datum für die Antwort]; falls dies nicht möglich ist, geben Sie bitte den voraussichtlichen Termin für Ihre Antwort an. Art des Ersuchens Zutreffendes bitte ankreuzen. Bereitstellung von Informationen ☐ Inspektion vor Ort ☐ Übertragung der Durchführung von Inspektionen ☐ Sonstiges (bitte näher erläutern) ☐ Bitte geben Sie die Hauptgründe für das Ersuchen an: … … … … Bitte legen Sie ausführlich dar, welche Informationen angefordert werden: … … … … Bitte geben Sie alle zusätzlichen Informationen an, die von Interesse sein und der betreffenden Behörde eine zügige Antwort ermöglichen könnten: … … … … Wenn das Ersuchen dringend ist, begründen Sie bitte diese Dringlichkeit und die Kürze der Frist: … … … … Bitte machen Sie weitere Angaben zur Vertraulichkeit der Daten und dazu, wie Sie die bereitgestellten Informationen verwenden möchten: … … … … Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] ANHANG II Beantwortung eines Ersuchens um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch Referenznummer: VON: Datum: AN:     Mitgliedstaat: Mitgliedstaat:     Zuständige Behörde: Zuständige Behörde:     Anschrift: Anschrift:         Name: Name:     Telefon: Telefon:     E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse:     Sehr geehrte(r) [Name einfügen], die folgenden Informationen wurden in Antwort auf Ihr Ersuchen [Referenznummer] zusammengestellt. [Bitte geben Sie alle Informationen an, die erforderlich sind, um dem Ersuchen nachzukommen und die Zusammenarbeit oder den Informationsaustausch zu unterstützen.] … … … … [Wenn Sie nicht alle angeforderten Informationen bereitstellen und/oder die Antwortfrist nicht einhalten konnten, erläutern Sie bitte die Gründe und geben Sie an, bis wann Sie voraussichtlich antworten können.] … … … … [Bitte übermitteln Sie nach bestem Bemühen alle weiteren wesentlichen Informationen, die der Zusammenarbeit oder dem Informationsaustausch für die Zwecke des Ersuchens förderlich sind.] … … … … [Bitte machen Sie weitere Angaben zur Vertraulichkeit der Daten und dazu, wie Sie die bereitgestellten Informationen verwenden möchten.] … … … … Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] ANHANG III Mitteilung der Absicht, eine Inspektion vor Ort im Aufnahmemitgliedstaat durchzuführen Referenznummer: VON: Datum: AN:     Mitgliedstaat: Mitgliedstaat:     Zuständige Behörde: Zuständige Behörde:     Anschrift: Anschrift:         Name: Name:     Telefon: Telefon:     E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse:     Sehr geehrte(r) [Name einfügen], ich beabsichtige, gemäß Artikel 29 der Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt eine Inspektion vor Ort in Ihrem Land durchzuführen, wie im Folgenden beschrieben. Informationen über das zu überprüfende Zahlungsinstitut: … … … … Informationen über den Umfang und den Plan der Inspektion vor Ort, wenn möglich: … … … … Geplante Termine der Inspektion vor Ort … … Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] ANHANG IV Mitteilung einer Zuwiderhandlung oder mutmaßlichen Zuwiderhandlung Referenznummer: VON: Datum: AN:     Mitgliedstaat: Mitgliedstaat:     Zuständige Behörde: Zuständige Behörde:     Anschrift: Anschrift:         Name: Name:     Telefon: Telefon:     E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse:     Sehr geehrte(r) [Name einfügen], gemäß Artikel 29 der Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt informieren wir Sie im Folgenden über [eine Zuwiderhandlung/mutmaßliche Zuwiderhandlung]. [Bitte stellen Sie alle unerlässlichen Informationen über die Zuwiderhandlung/mutmaßliche Zuwiderhandlung zur Verfügung, wozu auch die Art der Zuwiderhandlung und alle von Ihrer zuständigen Behörde ergriffenen Maßnahmen, einschließlich etwaiger Sicherungsmaßnahmen oder Sanktionen, gehören.] … … … … [Bitte ergänzen Sie alle sonstigen Informationen über die Zuwiderhandlung/mutmaßliche Zuwiderhandlung, die für die benachrichtigte zuständige Behörde von Interesse und Nutzen sein könnten.] … … … … [Bitte machen Sie weitere Angaben zur Vertraulichkeit und zur möglichen Verwendung der bereitgestellten Informationen.] … … … … Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] ANHANG V Formblatt für die Meldung von Daten zu Informations- und statistischen Zwecken Zahlungsinstitute mit Hauptsitz in einem Mitgliedstaat, die in einem anderen Mitgliedstaat über Agenten oder Zweigniederlassungen Zahlungsdienste erbringen, oder E-Geld-Institute, die über Agenten, Zweigniederlassungen oder Vertreiber Dienste erbringen, müssen auf Verlangen der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats die folgenden Angaben machen, damit die Behörde des Aufnahmemitgliedstaats regelmäßig Informationen über die in ihrem Land ausgeübten Tätigkeiten erhält. Tabelle 1. Allgemeine Informationen über das Zahlungsinstitut/E-Geld-Institut 1) Name des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts   2) Art des Instituts ☐ Zahlungsinstitut ☐ E-Geld-Institut 3) Anschrift der Hauptverwaltung des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts   4) Identifikationscode des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts im Format des Herkunftsmitgliedstaats (falls zutreffend)   5) Rechtsträgerkennung (LEI) des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts (falls verfügbar)   6) Zulassungsnummer des Zahlungsinstituts/E-Geld-Instituts im Herkunftsmitgliedstaat (falls zutreffend)   7) Ansprechpartner beim Zahlungsinstitut/E-Geldinstitut (falls vorhanden, bitte Kontaktdaten des benannten Ansprechpartners im Aufnahmemitgliedstaat angeben) Name: Funktion: E-Mail-Adresse: Telefon: 8) Zu erbringende Zahlungsdienste ☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge ☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister: Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften ☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments ☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen ☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind: Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften ☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments ☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen ☐ Einschließlich Gewährung von Krediten im Einklang mit Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366? ☐ Ja ☐ Nein ☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten ☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen Einschließlich Gewährung von Krediten im Einklang mit Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366? ☐ Ja ☐ Nein ☐ Finanztransfer ☐ Zahlungsauslösedienste ☐ Kontoinformationsdienste 9) Zu erbringende E-Geld-Dienste (nur für E-Geld-Institute zutreffend) ☐ Vertrieb von E-Geld ☐ Rücktausch von E-Geld 10) Namen und Anschriften der zehn größten Agenten im Aufnahmemitgliedstaat, aufgeschlüsselt nach Wert der Zahlungsvorgänge Agent 1 Agent 2 … Agent 10 11) Namen und Anschriften der zehn größten Vertreiber im Aufnahmemitgliedstaat, aufgeschlüsselt nach Wert des Vertriebs/Rücktauschs von E-Geld Vertreiber 1 Vertreiber 2 … Vertreiber 10 Tabelle 2. Zweigniederlassungen       Anzahl Gesamtzahl der Zweigniederlassungen mit Anschrift, falls zutreffend   Gesamtzahl der Beschäftigten der Zweigniederlassungen, falls zutreffend   Tabelle 3. Agenten         Auf der Grundlage des freien Dienstleistungsverkehrs Auf der Grundlage des Niederlassungsrechts Anzahl der im Berichtszeitraum erfassten Agenten     Gesamtzahl der Agenten am Ende des Berichtszeitraums     Tabelle 4. Kunden/Zahlungsdienstnutzer         Im Berichtszeitraum erfasst Am Ende des Berichtszeitraums Anzahl der Kunden (Rahmenverträge)     Anzahl der Zahlungsdienstnutzer (Einzelzahlungen)     Tabelle 5. Kartengebundene Zahlungsinstrumente       Anzahl der   Kreditkarten Revolvierende Karten Debitkarten Guthaben-karten Sonstiges (bitte angeben) Im Berichtszeitraum ausgegeben           Am Ende des Berichtszeitraums im Umlauf                         Kreditkarten Revolvierende Karten Debitkarten Guthaben-karten Sonstiges (bitte angeben) Wert der kartengebundenen Zahlungsvorgänge, ausgeführt über           Tabelle 6. Zahlungskonten       Zahlungskonten Kontoeröffnung im Berichtszeitraum   Kontozugriff im Berichtszeitraum   Gesamtzahl der im Aufnahmemitgliedstaat betriebenen/unterhaltenen Zahlungskonten   Gesamtzahl der Zahlungskonten im Aufnahmemitgliedstaat, auf die zugegriffen wurde   Tabelle 7. Geldautomaten         Anzahl Betrag Anzahl der vom Zahlungsinstitut betriebenen/verwalteten Geldautomaten   k. A. Bargeldabhebungen     Bargeldeinzahlungen auf Zahlungskonten     Tabelle 8. Beschwerden           Agenten (Dienst-leistungs-freiheit) Agenten (Nieder-lassungs-freiheit) Zweig-nieder-lassungen Gesamtzahl der im Berichtszeitraum von Zahlungsdienstnutzern eingegangenen Beschwerden       Tabelle 9. Betrügerische Zahlungsvorgänge insgesamt         Volumen Bruttowert Betrügerische Zahlungsvorgänge insgesamt     Tabelle 10. Meldungen an die zentrale Meldestelle im Aufnahmemitgliedstaat       Volumen Anzahl der Meldungen verdächtiger Zahlungsvorgänge, die an die zentrale Meldestelle übermittelt wurden   Tabelle 11. In den Aufnahmemitgliedstaat eingehende und aus dem Aufnahmemitgliedstaat ausgehende Zahlungen         Volumen Wert   Agenten (Dienst-leistungs-freiheit) Agenten (Nieder-lassungs-freiheit) Zweig-nieder-lassung GESAMT Agenten (Dienst-leistungs-freiheit) Agenten (Nieder-lassungs-freiheit) Zweig-nieder-lassung GESAMT Zahlungs-dienste gemäß Anhang I der Richtlinie (EU) 2015/2366 Ein-ge-hen-de Aus-ge-hen-de Ein-ge-hen-de Aus-ge-hen-de Ein-ge-hen-de Aus-ge-hen-de Ein-ge-hende Aus-ge-hen-de Ein-ge-hen-de Aus-ge-hen-de Ein-ge-hen-de Aus-ge-hen-de Ein-ge-hen-de Aus-ge-hen-de Ein-ge-hen-de Aus-ge-hen-de 1                                 2                                 3a                                 3b                                 3c                                 4a                                 4b                                 4c                                 5 (Ausgabe von Zahlungsinstrumenten)                                 5 (Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen)                                 6                                 7                                 Tabelle 12. Bestimmungsland AUSGEHENDER Zahlungen (nur Länder angeben, auf die mehr als 10 % des Gesamtwerts entfallen)           Agenten (Niederlassungsfreiheit) Agenten (Niederlassungsfreiheit) Zweigniederlassung Zahlungsdienste gemäß Anhang I der Richtlinie (EU) 2015/2366 Land 1 Land 2 … Land 1 Land 2 … Land 1 Land 2 … 1                   2                   3a                   3b                   3c                   4a                   4b                   4c                   5 (Ausgabe von Zahlungsinstrumenten)                   5 (Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen)                   6                   7                   Tabelle 13. Herkunftsland EINGEHENDER Zahlungen (nur Länder angeben, auf die mehr als 10 % des Gesamtwerts entfallen)           Agenten (Niederlassungsfreiheit) Agenten (Niederlassungsfreiheit) Zweigniederlassung Zahlungsdienste gemäß Anhang I der Richtlinie (EU) 2015/2366 Land 1 Land 2 … Land 1 Land 2 … Land 1 Land 2 … 1                   2                   3a                   3b                   3c                   4a                   4b                   4c                   5 (Ausgabe von Zahlungsinstrumenten)                   5 (Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen)                   6                   7                   Tabelle 14. Zahlungsvorgänge nach Vertriebskanal         Volumen Wert Zahlungsdienste gemäß Anhang I der Richtlinie (EU) 2015/2366 Zweig-nieder-lassung Online Mobil Geld-auto-mat Tele-fon Sons-tiges Zweig-nieder-lassung Online Mobil Geld-automat Telefon Sons-tiges 1                         2                         3a                         3b                         3c                         4a                         4b                         4c                         5 (Ausgabe von Zahlungsinstrumenten)                         5 (Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen)                         6                         7                         Tabelle 15. E-Geld-Dienstleistungen       Betrag Während des Berichtszeitraums im Aufnahmemitgliedstaat vertriebenes E-Geld   Während des Berichtszeitraums im Aufnahmemitgliedstaat zurückgetauschtes E-Geld   Tabelle 16. E-Geld-Vertreiber         Auf der Grundlage des freien Dienstleistungsverkehrs Auf der Grundlage des Niederlassungsrechts Anzahl der im Berichtszeitraum erfassten Vertreiber     Gesamtzahl der Vertreiber am Ende des Berichtszeitraums     ANHANG VI Formblatt für die Meldung von Daten zur Überwachung der Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Titel III und IV der Richtlinie (EU) 2015/2366 Zahlungsinstitute oder E-Geld-Institute mit Hauptsitz in einem Mitgliedstaat, die in einem anderen Mitgliedstaat über Zweigniederlassungen oder Agenten auf der Grundlage des Niederlassungsrechts Zahlungsdienste erbringen, müssen auf Verlangen der zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats die folgenden zusätzlichen Daten bereitstellen, damit die Behörden die Einhaltung der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Titel III und IV der Richtlinie (EU) 2015/2366 überwachen können. Tabelle 1: Allgemeine Informationen über das Zahlungsinstitut/E-Geld-Institut 1) Für die Tätigkeit des Zahlungsinstituts verantwortliche Person(en) und/oder der Compliance-Beauftragte (falls abweichend) im Aufnahmemitgliedstaat, falls zutreffend a. Name des Vertreters b. Anschrift c. Telefonnummer d. E-Mail-Adresse 2) Zentrale Kontaktstelle, falls eine solche benannt wurde und/oder nach Artikel 2

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.