Europäische Union

2000/199/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. März 1999 über eine staatliche Beihilfe der griechischen Regierung zugunsten der Heracles General Cement Company (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 716) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der griechische Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32000D0199. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Mitgliedstaaten, sieben nationalen Verbänden, vier Wettbewerbern von Heracles und den ehemaligen Aktionären von Heracles ein. Sämtliche Beteiligten unterstützten die Haltung der Kommission. (42) Die Zementherstellerverbände Belgiens, der Niederlande, Frankreichs und Deutschlands wiesen darauf hin, daß ihre Mitglieder tiefgreifende Umstrukturierungen mit Kürzungen der Produktionskapazitäten und erheblichen Investitionen vornehmen mußten, ohne mit Beihilfen unterstützt zu werden. Der belgische Verband fügte hinzu, daß seine Mitglieder mit erheblichen Störungen im Marktgeschehen zu kämpfen hätten, die u. a. auf Billigeinfuhren aus Griechenland zurückzuführen seinen. Der niederländische Verband äußerte die Befürchtung, daß die in Griechenland durch staatliche Beihilfen geschaffenen und aufrechterhaltenen Überkapazitäten die griechische Zementindustrie und insbesondere Heracles dazu zwingen würden, große Mengen ins Ausland zu verkaufen, auch wenn dafür ein sehr niedriger Preis in Kauf genommen werden müßte. Der deutsche Verband wies darauf hin, daß griechischer Zement insbesondere von Heracles in mehreren westeuropäischen Ländern, darunter Deutschland, zu Preisen unterhalb vergleichbarer Produktionskosten angeboten worden sei. (43) Der luxemburgische Verband der Baumaterialhersteller und -händler schrieb, daß Heracles-Zement über die Niederlande nach Luxemburg gelangt sei und dort zu Preisen angeboten würde, die um ein Drittel unter dem Preis der luxemburgischen Hersteller liegen. (44) Der italienische Verband der Zementhersteller protestierte gegen die zunehmenden Einfuhren billigen griechischen Zements nach Italien, der zu über 50 % von Heracles käme. Sowohl der italienische als auch ein irischer Hersteller wiesen darauf hin, daß die griechische Zementindustrie von zahlreichen generellen Beihilferegelungen und insbesondere von Ausfuhrbeihilfen profitiert hätte. Jede weitere Betriebsbeihilfe wie die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Kapital würde eindeutig nicht unter die Kriterien von Artikel 92 Absatz 3 EG-Vertrag fallen. (45) Die Regierung des Vereinigten Königreichs protestierte speziell gegen nicht mit einem soliden Umstrukturierungsplan verbundene Rettungsbeihilfen. (46) Zwei griechische Wettbewerber von Heracles äußerten die Auffassung, daß die beste Hilfe für die griechische Zementindustrie in der Abschaffung der Zementpreiskontrolle in Griechenland bestuende. (47) Die Regierungen Dänemarks und Deutschlands, ein Verband aus dem Vereinigten Königreich und ein dänischer Hersteller protestierten in allgemeineren Worten gegen die Beihilfe. (48) Die Kommission leitete diese Bemerkungen mit Schreiben vom 18. September 1989 an die griechische Regierung zur Stellungnahme weiter; die griechische Regierung kam dieser Aufforderung mit Schreiben vom 6. März 1990 nach. (49) Die früheren Eigentümer von Heracles legten im November 1990 vertrauliche Informationen vor, die der griechischen Regierung nicht übermittelt werden konnten und daher unberücksichtigt bleiben. b) Reaktionen auf die am 21. März 1996 veröffentlichte Mitteilung der Kommission(11) (50) Die Reaktionen sonstiger Beteiligter auf die Mitteilung der Kommission über die Erweiterung des Verfahrens werden nachstehend zusammengefaßt. Geäußert haben sich ein Konkurrent von Heracles, drei nationale Zementverbände und die ehemaligen Aktionäre von Heracles. Nach der Erweiterung des Verfahrens haben überdies Anwälte, die einen französischen Zementhersteller vertreten, sich mehrfach gegenüber der Kommission geäußert. (51) Generell vertreten die übrigen Verfahrensbeteiligten die Auffassung, daß die illegal gewährte Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und daher mit den aufgelaufenen Zinsen zurückzufordern sei. Die Beihilfe könne nicht gemäß Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe b) genehmigt werden, da sie keine schwerwiegende Störung im griechischen Wirtschaftsleben behebe. Die Kommission wird in diesem Zusammenhang kritisiert, weil sie weder nachgewiesen habe, wie diese Beihilfe eine solche Störung beheben könne, noch geprüft habe, welche Folgen eine Nichtgewährung der Beihilfe für die Wirtschaft nach sich gezogen hätte. Titan AG (52) Titan führt aus, die Beihilfe für Heracles - seinen Hauptkonkurrenten im Gemeinsamen Markt - habe das eigene Unternehmen schwer geschädigt. Die Kommission hätte das für eine zur Verringerung der veschuldungsbedingten Finanzierungskosten ausreichende Beihilfeniveau auf einer Höhe ansetzen sollen, wo sie durch Cash-flow hätten gedeckt werden können; hierzu hätte sie die Umwandlung von Verbindlichkeiten nur in jener Höhe zulassen sollen, die das Überleben von Heracles gesichert hätte. (53) Titan hält den Vergleich der Finanzlage von Heracles mit der von Titan aus mehreren Gründen für fehlerhaft. Zum einen würde beim Rentabilitätskriterium nicht berücksichtigt, daß sich Heracles auch in einer schwächeren Finanzlage als der Marktführer Titan ohne weiteres am Markt behaupten könnte; höhere Finanzkosten wären aufgrund der viel umfangreicheren und weniger lange zurückliegenden Investitionen völlig normal gewesen. Zum anderen stellt Titan die Zuverlässigkeit der von der Kommission zum Vergleich herangezogenen Daten insbesondere für 1987 in Frage. Die Zementindustrie des Vereinigten Königreichs (54) Nach Auffassung der Zementindustrie des Vereinigten Königreichs(12) ermöglichte die Beihilfe Heracles Lieferungen ins Vereinigte Königreich in einem ohne diese Beihilfen unhaltbaren Umfang (die Zementausfuhren von Heracles ins Vereinigte Königreich stiegen von 12500 t 1986 auf 388000 t 1988 und blieben in den Folgejahren bis 1995 deutlich über 400000 t). Dank der Beihilfe konnte Heracles zu niedrigen Stückkosten produzieren, ohne Belastung durch die mit dem Bau und der Modernisierung der Fabrik verbundenen Finanzkosten, die durch die Beihilfe gedeckt wurden. Die Rentabilität ermöglichte Heracles massive Ausfuhren in das Vereinigte Königreich, die für das Unternehmen keinen Gewinn abwarfen. (55) Ohne Beihilfen hätte Heracles nach Ansicht der Zementindustrie des Vereinigten Königreichs nicht etwa seine Geschäftstätigkeit ganz einstellen müssen, sondern wäre lediglich zur rascheren Durchführung angemessener Umstrukturierungsmaßnahmen einschließlich einer weiteren Anpassung der Produktionskapazitäten an die Nachfrage gezwungen gewesen. Die Kommission würde in ihrer Mitteilung nicht ausführen, inwieweit eine solche Umstrukturierung unausweichlich schwere Störungen im griechischen Wirtschaftsleben verursacht hätte. (56) Die staatlich verordnete Preiskontrolle in Griechenland hinderte die Hersteller daran, auf dem Inlandmarkt für verkauften Zement marktgerechte Erlöse zu erzielen, und trug zu den generellen Schwierigkeiten der griechischen Zementindustrie bei. Hätte die griechische Regierung sich schon z. B. 1986 und nicht erst 1989 um eine Korrektur bemüht, hätte sie die Probleme der Zementindustrie auch ohne Beihilfen lindern können. Außerdem hätte die Branche früher mit Rationalisierungen begonnen, wenn Heracles früher geschlossen worden wäre, anstatt von unrechtmäßigen Beihilfen zu profitieren. (57) Die Zementindustrie des Vereinigten Königreichs fordert die Kommission auf zu prüfen, ob die Beihilfe für die Behebung einer schwerwiegenden Störung im griechischen Wirtschaftsleben notwendig gewesen wäre, wenn die griechische Regierung erstens auf Beihilfen zugunsten von Halkis verzichtet und die Schließung des Unternehmens und damit die erforderliche Umstrukturierung der griechischen Zementindustrie ermöglicht und zweitens die Preiskontrolle früher aufgehoben hätte. (58) Auf den Zahlen von 1987 basierend, würde dieser Vergleich nach Auffassung der Zementindustrie des Vereinigten Königreichs allerdings Heracles bevorteilen; eine korrekte Analyse würde demgegenüber erweisen, daß die überschüssige Kapitalzuführung sogar noch höher ausgefallen sei. Zudem kritisieren die Parteien, daß die Kommission lediglich geprüft habe, wie hoch die Kapitalzuführung sein müsse, damit Heracles seine Geschäfte im wesentlichen im bisherigen Umfang weiterführen könnte; letzteres habe sie als für die Behebung schwerwiegender Störungen des griechischen Wirtschaftslebens einfach als unabdingbar vorausgesetzt. AITEC (59) AITEC verweist in seiner Stellungnahme auf die durch zunehmende Lieferungen von Heracles nach Italien ab 1988 verursachten Wettbewerbsverzerrungen (diese Lieferungen stiegen von 34000 t 1987 auf 885000 t 1991, d. h. von 1 % auf 32 %). AITEC führt aus, daß Heracles mittels einer aggressiven Dumpingpreispolitik auf dem italienischen Markt Fuß gefaßt habe, und verweist zum Beleg auf Zahlen, wonach griechischer Zement in Italien durchschnittlich um 22 % unter dem einheimischen und um 30 % unter dem griechischen Marktpreis liegt. (60) Laut AITEC hat die Beihilfe Heracles einen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern in Italien und nennenswerte Marktanteile verschafft. Da mit der Umwandlung der Verbindlichkeiten von Heracles 1986 keine Umstrukturierung einherging, blieben die Produktionskapazitäten des Unternehmens unverändert auf dem Stand von 1985. Der Jahresausstoß von Heracles nahm zu, obwohl die Beschäftigtenzahl zwischen 1988 und 1994 beträchtlich zurückging (von 3600 auf 3000). Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Investitionen des Unternehmens von 2 % des Umsatzes auf über 4 %. Dies ist nach Ansicht von AITEC auf die Beihilfe zurückzuführen. Die Ausfuhren von Heracles nach Italien hätten dort nach Schätzung des Verbandes zu einem Verlust von 350-400 Arbeitsplätzen geführt. OFICEMEN (61) Laut OFICEMEN ist die Ausfuhr eines Großteils der Produktion für die griechische Zementindustrie typisch. Der Anteil der Lieferungen nach Spanien an den Gesamtexporten griechischen Zements in den Jahren 1989-1995 habe sich von 1 % auf 12 % (in absoluten Zahlen von 62000 t auf 929000 t) erhöht. Die Ausfuhren von Heracles seien von 29000 t im Jahr 1989 auf 370000 t im Jahr 1994 gestiegen; im letztgenannten Jahr seien damit 50 % der Einfuhren aus Griechenland auf Heracles entfallen. Eine so hohe Steigerung binnen fünf Jahren hätte das Unternehmen nur dank der vom griechischen Staat erhaltenen Beihilfen erzielen können, die es ihm erlaubt hätten, den Zement zu einem Preis unterhalb der Produktionskosten anzubieten. Die spanischen Hersteller seien deswegen Heracles gegenüber im Nachteil. Die ehemaligen Heracles-Aktionäre (62) Die ehemaligen Eigentümer von Heracles bezeichnen sich als Verfahrensbeteiligte, weil sie durch die erzwungene Kapitalaufstockung des Unternehmens die Kontrolle über das Unternehmen verloren hätten. Nach ihrer Auffassung überrascht es nicht, daß Heracles überkapitalisiert worden sei, da die Kapitalaufstockung ein verschleiertes Manöver zur Übernahme der Kontrolle über das Unternehmen gewesen sei, das nicht auf rein finanziellen Erwägungen beruht hätte. Bei der Vergabe der Beihilfe sei illegal verfahren worden, da sie nicht vorab angemeldet gewesen sei und gegen die Richtlinie 77/91/EWG des Rates(13), zuletzt geändert durch die Akte über den Beitritt Österreichs, Schwedens und Finnlands (Zweite Gesellschaftsrechts-Richtlinie), verstoßen habe. Eine Beihilfe könne demnach nicht gemäß Artikel 92 Absatz 3 EG-Vertrag als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar eingestuft werden, wenn das Gewährungsverfahren gegen eine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts (in diesem Fall die Zweite Gesellschaftsrechts-Richtlinie) verstoßen habe, die nicht in den Artikeln 92, 93 und 94 EG-Vertrag enthalten sei. Außerdem solle die Beihilfe wegen der illegalen Vergabe auch dann nicht genehmigt werden, wenn sie mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sei. Im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs müßten die früheren Aktionäre wieder in ihre Kontrollrechte eingesetzt werden. Lafarge Coppée S.A. (63) Der französische Zementproduzent Lafarge wirft der Kommission vor, bei der Erweiterung des Verfahrens nicht berücksichtigt zu haben, daß die Beihilfe Heracles die Übernahme eines Verluste machenden Konkurrenten, Halkis, und damit eine weitere Erhöhung seiner Kapazitäten ermöglichen würde. In diesem Zusammenhang verweist Lafarge auf den Umstand, daß Heracles, selbst von Concretum SA über die CAL-NAT SA kontrolliert, von Concretum mindestens 50 % der Concretum-Anteile an Halkis übernommen habe. Concretum kontrolliere Halkis und verfüge über 70 % der Unternehmensanteile. Auch wenn es sich bei dem Aktienkauf nicht um eine formelle Übernahme von Halkis durch Heracles handele, wäre doch das Ergebnis in wirtschaftlicher Hinsicht das gleiche, nämlich die Stärkung der Kapazitäten zweier Hersteller, die in den Genuß staatlicher Beihilfen gelangt seien. Daher reiche laut Lafarge die Erweiterung des Verfahrens nicht aus, weil sie die Frage der wirtschaftlichen Vereinigung von Heracles und Halkis unberührt lasse. VII Anwendung von Artikel 92 des EG-Vertrags VII.1 Anwendung von Artikel 92 Absatz 1 (64) Aus den nachstehend geschilderten Gründen ist die Kommission der Auffassung, daß die Heracles 1986 gewährte Beihilfe unter Artikel 92 Absatz 1 EG-Vertrag fällt, da sie aus staatlichen Mitteln einem bestimmten Unternehmen gewährt wurde und somit den Wettbewerb zu verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen drohte. (65) Wie in der Entscheidung 88/167/EWG der Kommission über die Anwendung des Gesetzes 1386/83 festgehalten wird, gilt grundsätzlich jede Intervention der OAE als staatliche Beihilfe. Auf Heracles, das seit 1983 rote Zahlen erwirtschaftete und dessen kumulierte Verluste sich Ende 1985 auf 7,249 Mrd. GRD (etwa das Dreifache seines damaligen Aktienkapitals) belaufen hatten, wurde mit Erlaß vom 7. August das Gesetz 1386/83 angewandt, und seine Verbindlichkeiten wurden in eine Beteiligung umgewandelt. Durch die Kapitalisierung von Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand von 27,755 Mrd. GRD erhöhte sich das Aktienkapital mit einem Male um das Zehnfache; 93 % waren im Besitz des griechischen Staates. (66) Wie die Kommission in ihrem Beschluß vom 15. November 1995 zur Erweiterung des Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag feststellte, wurde und wird durch die Beihilfe im Sinne von Artikel 92 Absatz 1 der Wettbewerb verfälscht und der Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt. VII.2 Verzerrung des Wettbewerbs und Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten a) Der europäische Zementmarkt(14) (67) Zement ist ein handelsfähiges Erzeugnis, auch wenn es wegen seines niedrigen Preis-/Gewichtverhältnisses nur dann wettbewerbsfähig ist, wenn es vom Produktionsstandort über kurze Entfernungen hinweg zu Lande befördert wird. Infolgedessen wird praktisch der gesamte internationale Zementhandel im kleinen Grenzverkehr oder über viel größere Entfernungen hinweg in Großraumschiffen im Seeverkehr getätigt. (68) Die Tätigkeit der Zementindustrie ist eng mit der der Bauwirtschaft verbunden und damit eng von der gesamtwirtschaftlichen Lage abhängig. Zement ist ein wichtiger Grundstoff für Hoch- und Tiefbauarbeiten, bei denen umfangreiche öffentliche und private Investitionen getätigt werden. (69) Zement wird in zwei Phasen hergestellt: - Herstellung eines Vorprodukts, des sogenannten Klinkers, der durch Kalzinierung von Rohstoffen (Lehm oder Kalk) in einem Hochofen gewonnen und je nach Produktionsverfahren (naß oder trocken) als Paste oder Pulver verarbeitet wird; - Herstellung des fertigen Zements durch homogene Mischung des Klinkers mit Kalziumsulfat sowie - je nach Zementsorte - weiteren Beisetzungen wie Schlacke, Flugasche, Puzzolanerde, Füller. (70) Bei der Zementherstellung wird ausgesprochen viel Energie verbraucht. In den letzten Jahrzehnten wurden bedeutende Fortschritte bei der Energieeinsparung in der Zementproduktion erzielt. (71) Es gibt keine allgemeingültigen Kriterien für den Vergleich von Zementunternehmen oder -konzernen, da sowohl Umsatz als auch Kapazität auf unterschiedliche Weise definiert werden können. Der veröffentlichte Konzernumsatz kann Ergebnisse aus anderen Geschäftsbereichen enthalten, und das Vorhandensein von konzerneigenen Handelsunternehmen kann dazu führen, daß Zementproduktion und Zementabsatz nicht identisch sind. Die Kapazitäten von Unternehmen, die nur zum Teil im Besitz des Mutterunternehmens sind, können auf unterschiedliche Weise angerechnet werden. Unter diesem Vorbehalt gelten im allgemeinen folgende Betriebsgesellschaften mit Zementproduktion in Europa als die größten (in alphabetischer Reihenfolge): Blue Circle (VK), Cemex (Mexiko), Dyckerhoff (Deutschland), Heidelberger (Deutschland), Holderbank (Schweiz), Italcementi (Italien), Lafarge (Frankreich) und Scancem AB (Schweden). (72) Infolge des Niedergangs der Bauindustrie in Europa zwischen 1979 und 1985 ging der Gesamtverbrauch in der Gemeinschaft im gleichen Zeitraum von 164 Mio. t auf 134 Mio. t zurück. Die zunehmende Verwendung von Beton im Straßenbau bzw. Stahlbeton im Schienenbau, die notwendige Erneuerung veralteter Infrastrukturen usw. trugen jedoch dazu bei, daß die Nachfrage nach Zement in allen Mitgliedstaaten in der zweiten Hälfte der 80er Jahre wieder anstieg. Einfuhren hatten am Gesamtverbrauch in der Gemeinschaft lediglich einen geringen Anteil: 3,9 % im Jahr 1979 und 4,6 % im Jahr 1986. Die Gesamteinfuhren in die Gemeinschaft waren zwischen 1979 und 1986 stabil und beliefen sich auf 6,4 Mio. t. Die Gesamtproduktion in Europa ging von 185 Mio. t im Jahr 1979 auf 153 Mio. t im Jahr 1986 zurück, worin sich die Verlangsamung des Zementverbrauchs und der Bautätigkeit in diesem Zeitraum widerspiegelt. Von der Gesamterzeugung in der Gemeinschaft wurden 1986 13 %, d. h. 19,1 Mio. t, ausgeführt. (73) In dieser Zeit ging auch in Griechenland wie im übrigen Europa der Zementverbrauch zurück, auch wenn dieser Abwärtstrend im Gemeinschaftsdurchschnitt viel steiler ausfiel. Der Anteil Griechenlands an der Gemeinschaftserzeugung insgesamt erhöhte sich von 6,5 % im Jahr 1979 auf 8,6 % im Jahr 1985, da die Produktion in Griechenland zunahm, während sie im Gemeinschaftsdurchschnitt zurückging. (74) Zwischen der zweiten Hälfte der siebziger und dem Beginn der achtziger Jahre erhöhten die griechischen Zementerzeuger ihre Produktionskapazitäten um etwa 7 Mio. t, um der starken Nachfrage aus dem Nahen Osten nachzukommen, der wegen der hohen Erdölpreise schnell expandierte. Die griechischen Exporte gingen traditionell in den Nahen Osten und nach Nordafrika, und bis 1986 hatte Griechenland kaum Zement in andere Mitgliedstaaten geliefert. Seit Mitte der achtziger Jahre jedoch, als der Sturz der Ölpreise die Märkte im Nahen Osten zusammenbrechen ließ und ortsansässige Anbieter expandierten, mußte sich Griechenland wegen der überschüssig gewordenen Kapazitäten nach neuen Märkten umsehen, da auch die Inlandsnachfrage weit unter der Produktion lag. Seither leiteten die griechischen Hersteller einen immer größeren Teil der einheimischen Erzeugung in andere Mitgliedstaaten um. 1987 exportierte Griechenland noch 6 Mio. t in Drittländer und nur 0,5 Mio. t in andere Mitgliedstaaten; 1990 waren es jedoch schon 2,6 Mio. t und 1992 2,8 Mio. t. (75) Ende 1985/Anfang 1986 versuchten die griechischen Hersteller, in Westeuropa und insbesondere auf scheinbar leicht zugänglichen Märkten Fuß zu fassen; dabei hatten sie vor allem das Vereinigte Königreich im Auge, das die höchsten Zementpreise in Europa hatte, und Italien, wo kleine Abnehmerverbände und Import-/Exportfirmen bereits griechischen Zement einführten. b) Die Struktur der griechischen Zementbranche(15) (76) Die Zementherstellung ist eine der ältesten Industriebranchen Griechenlands. Die beiden größten Unternehmen, Heracles und Titan, teilen sich etwa 80 % des griechischen Marktes (beide kommen auf einen Anteil von ca. 40 %). Das drittgrößte Unternehmen, Halkis, erzielt einen Marktanteil von 13-14 %, Halpis 6-7 %. Die Marktanteile dieser Hersteller unterscheiden sich erheblich von Region zu Region. Jedes Unternehmen ist in der näheren Umgebung seiner Standorte und Vertriebszentren besonders stark vertreten. (77) Der griechische Zementmarkt ist oligopolistisch strukturiert. Nur einer der vier Hersteller (Titan) ist ein rein griechisches Unternehmen. Die drei anderen werden von ausländischen Multinationalen über Mehrheitsbeteiligungen kontrolliert, zwei von ihnen (Heracles und Halkis) von dem gleichen italienischen Unternehmen. In Wirklichkeit kontrollieren somit zwei Unternehmen, nämlich Heracles/Halkis und Titan, 93 % des griechischen Inlandsmarkts, der folglich ein hohes Konzentrationsniveau aufweist. Wettbewerb aus dem Ausland findet derzeit nicht statt, da die Einfuhren keinen nennenswerten Umfang erreichen und sich ausländische Unternehmen nur schwer in Griechenland niederlassen können (strenge Umweltauflagen, behördliche Genehmigungen wie in allen europäischen Ländern, hohe Transportkosten sowie die starke Wettbewerbsstellung und die komparativen Vorteile der einheimischen Unternehmen usw.). (78) Der Marktanteil der vier griechischen Hersteller (Titan, Heracles, Halkis und Halips) hat sich seit Mitte der achtziger Jahre wie folgt entwickelt: Marktanteil der griechischen Zementhersteller im Inland, 1985-1994 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (79) Was die Rentabilität und die finanziellen Kennziffern der griechischen Zementindustrie in der Mitte der achtziger Jahre betrifft, so ist festzuhalten, daß der Brutto-Betriebsgewinn je Tonne zwischen 1979 und 1985 wegen der hohen Betriebskosteneffizienz der Branche insgesamt stieg, obwohl die Ausfuhren zurückgingen und die Inlandspreise vergleichsweise niedrig waren. Eine Analyse der Erlöse vor und nach Finanzierungskosten zeigt die nachteiligen Auswirkungen der Finanzierungskosten auf die Gewinnlage der Unternehmen. Diese hohen Ausgaben waren die Folge der Modernisierungsaufwendungen. Ihr Betrag wuchs dadurch noch zusätzlich, daß die meisten im Zuge der Modernisierung eingegangenen langfristigen Verbindlichkeiten auf ausländische Währungen lauteten und jede Abwertung der Drachme automatisch zu einem relativen Anstieg der Zinsaufwendungen und der Restschulden führte, was sich auf die finanzielle Struktur der Unternehmen unmittelbar auswirkte (die Drachme verlor gegenüber dem USD zwischen 1979 und 1985 um das 3,2fache an Wert). Konsolidierter Gewinn der griechischen Zementindustrie >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (80) Mit Blick auf die finanziellen Kennziffern der Branche ist festzuhalten, daß die schwerwiegenden Auswirkungen der kumulierten Verluste auf die Kapitalstruktur von zwei der Unternehmen 1985 zum vollständigen Verlust des Buchwerts ihres Eigenkapitals führten, was zu einer negativen Kapitalstruktur der gesamten Branche führte. Die nachstehende Tabelle zeigt, daß - sich das Verhältnis Verbindlichkeiten/Kapital in der Branche ab 1982 verschlechterte und daß ab 1985 die langfristigen Verbindlichkeiten das Gesamtkapital überstiegen, d. h., daß das Gesamtkapital der Branche insgesamt durch lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten finanziert wurde; - die bis dato ausreichende Liquidität ab 1982 ebenfalls zurückging und akute Cash-flow-Probleme in der gesamten Branche zutage traten; - die Rentabilität (der Reingewinn) in diesem Zeitraum zurückging. Finanzielle Kennziffern der griechischen Zementindustrie >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Das genaue Profil der einzelnen Hersteller im Jahr 1985 läßt sich wie folgt darstellen: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (81) Zu den für die Entwicklung der Zementindustrie in Griechenland entscheidenden Faktoren zählte der relativ geringe Abgabepreis im Inland im Verhältnis zu anderen nationalen Märkten in der Gemeinschaft. Das lag zum Teil an der Festsetzung des Zementpreises durch den Staat. Die griechischen Ausfuhrpreise fielen nach 1983 rasch, was sich auf die Konkurrenz innerhalb der Gemeinschaft ungünstig auswirkte. Wie erwähnt lauteten die langfristigen Darlehen, die zur Finanzierung der Investitionen Anfang der achtziger Jahre gedient hatten, zum Großteil auf ausländische Währungen. Die Hersteller sahen sich hohen Finanzierungsau

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.