Europäische Union

2006/176/EG: Entscheidung der Kommission vom 7. Juni 2005 über den Unternehmensplan zur Umstrukturierung der Fluggesellschaft Alitalia (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1651) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32006D0176. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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r auf der Grundlage des ursprünglichen Plans vom Oktober 2004 vor allem darauf zurückzuführen ist, dass ein Teil der Kapitalzufuhr durch Fintecna zeitlich verschoben wurde und nun erst 2006 statt 2005 erfolgt. V.1.3.   Schlussfolgerungen zu den in der gemeinsamen Absichtserklärung von Alitalia und Fintecna enthaltenen Annahmen (107) In ihrem Beschluss über die Einleitung des Verfahrens hat die Kommission darauf hingewiesen (39), dass sich drei Punkte, die nach der am 13. Oktober von Alitalia und Fintecna unterzeichneten Absichtserklärung noch ausgehandelt werden müssten, noch merklich auf die Rentabilität der Operation auswirken könnten. Daher hat die Kommission den Wirtschaftsprüfer mit der spezifischen Prüfung dieser Punkte beauftragt. V.1.3.2.   Behandlung der Umstrukturierungskosten (108) Der Wirtschaftsprüfer hat bestätigt, dass die Absichtserklärung vorsieht, dass die von Alitalia berechneten Umstrukturierungskosten zu Lasten von Alitalia gingen, falls sie sich als höher als die angelegten und auf AZ Servizi übertragenen Rückstellungen erweisen. Diese Rückstellungen beliefen sich im ursprünglichen Plan auf 88,8 Mio. EUR und entsprachen nach den dazu angestellten ausführlichen Berechnungen dem Teil der vorsorglich eingeplanten Kosten, die noch zusätzlich zu den Personalkosten abgedeckt werden mussten, die bereits bei den Passiva für 2005 mit berücksichtigt sind. Im überarbeiteten Plan vom April 2005 wurden diese Rückstellungen Ende 2004 auf 75 Mio. EUR verringert, weil rund 15 Mio. EUR davon bereits in der Rechnungslegung von 2004 erfasst waren. Der Wirtschaftsprüfer bestätigte, dass die Zusage von Alitalia sich voraussichtlich nicht auf den IRR von Fintecna auswirkt. V.1.3.2.   Behandlung der Ziele des Umstrukturierungsplans (109) Der Wirtschaftsprüfer konnte überprüfen, dass die im Umstrukturierungsplan von AZ Servizi enthaltenen Kosten, die ja mit in die Berechnung des IRR eingingen, in Einklang mit den darin vorgesehenen Effizienzzielen stehen. So sieht der Plan einen jährlichen Höchstsatz von […] % für die in Rechnung gestellten Leistungen vor, die bei Erreichung der Ziele an AZ Fly abzuführen sind. Dies entspricht ungefähr […] Mio. EUR pro Jahr oder im Zeitraum 2005-2008 […] Mio. EUR nach dem geänderten Plan. Der Wirtschaftsprüfer erklärt, dass diese Schätzung nach Aussage der Unternehmensleitung von Alitalia von den verschiedenen Verfassern des Planes einschließlich der Berater bestätigt wurde, die dies bereits in ihre Berechnungen einbezogen haben. V.1.3.3.   Behandlung des durch die Abtretung von Ertragsquellen und Geschäftsbereichen geschaffenen Mehrwerts (110) Der Wirtschaftsprüfer hat bestätigt, dass sich die Behandlung dieses eventuellen Mehrwerts, über den zum Zeitpunkt der Prüfung noch verhandelt wurde, nicht auf die Rentabilität von Fintecna auswirken würde, falls ihre teilweise Abtretung an AZ Fly erst nach allen bis zum 31. Dezember 2008 vorgesehenen Abtretungen erfolgen sollte, und ohnehin nur die IRR-Werte über 25,3 % betreffen würde. Dieser Wert wurde von Mediobanca als die voraussichtliche Rentabilität von Fintecna errechnet. Beide Parteien haben gegenüber dem Berater bestätigt, diesen Ansatz für die Aushandlung der entsprechenden Klausel anwenden zu wollen. V.1.4.   Schlussfolgerungen zur Verwendung von Vorzugsaktien zugunsten von Fintecna (111) Der Wirtschaftsprüfer erinnerte zunächst daran, welche zahlreichen Arten von Aktien es nach italienischem Recht gibt. Insbesondere nach der Reform des Gesellschaftsrechts vom 1. Januar 2004 setzt die Vorzugsbehandlung bei der Ausschüttung einer Dividende, die in diesem Fall gegeben ist, keine besonderen Einschränkungen des Stimmrechts der Aktionäre voraus. Die einzige effektive Einschränkung besteht darin, dass die Aktien mit einem eingeschränkten oder bedingten Stimmrecht — wie im Falle der Vorzugsaktien — nicht mehr als die Hälfte des Gesellschaftskapitals ausmachen dürfen (40). (112) Der Wirtschaftsprüfer hat 3 Beispiele von börsennotierten Privatunternehmen angeführt (FIAT SpA, Unipol Assicurazione SpA und Istituto Finanziario Industriale SpA) die ebenfalls Vorzugsaktien begeben und die u. a. mit einem Vorrecht bei der Ausschüttung der Gewinne ausgestattet sind, das an einen festen Betrag pro Aktie gebunden ist oder einem prozentuellen Anteil des Nennwerts der Aktie entspricht. (113) Der Wirtschaftsprüfer bestätigt, keinerlei Hinweise darauf angetroffen zu haben, dass die Ausgabe von Vorzugsaktien an einen einzigen öffentlichen oder privaten Aktionär mit italienischem Recht unvereinbar sei. Der einzige dabei festzustellende Vorteil besteht in einem bevorzugten und mit einem Aufschlag versehenen Zugang zur Gewinnausschüttung. V.1.5.   Schlussfolgerungen zur voraussichtlichen Fakturierung der von AZ Servizi erbrachten Leistungen gegenüber AZ Fly zu Marktbedingungen (114) Der Wirtschaftsprüfer hat einen umfangreichen Teil seines Berichts der detaillierten Darstellung seiner Untersuchungen gewidmet, aus denen die Modalitäten der Fakturierung hervorgehen, wie sie nach dem Plan von AZ Servizi zur Anwendung kommen sollen. Dieser Plan war von Alitalia mit Hilfe der Fa. McKinsey ausgearbeitet worden, die auch gleich die Analyseinstrumente mitgeliefert hat. Die Untersuchungen betrafen jeden einzelnen Geschäftsbereich des Unternehmens (Wartung, Bodenabfertigungsdienste, Informatik- und gemeinsam erbrachte Leistungen (gemeinsam erbrachte Leistungen: Personal und Call Center)). Die Schlussfolgerungen sind nachstehend aufgeführt. Insgesamt kam der Wirtschaftsprüfer zu dem Schluss, dass er auf keinerlei Anhaltspunkte angetroffen hat, die die Schlussfolgerung nahe legen könnten, die zur Bestimmung der Preise nach Marktkriterien angewandten Methoden im Plan von AZ Servizi seien nicht korrekt. (115) Es sei daran erinnert, dass bei einem voraussichtlichen Gesamtumsatz von […] Mio. EUR für AZ Servizi in 2008 die Aufteilung auf die verschiedenen Geschäftsbereiche nach dem Bericht des Finanzberaters von Fintecna, Citigroup, folgendermaßen aussähe: Wartung, […] Mio. EUR; ground handling (Bodenabfertigungsdienste), […] Mio. EUR; IKT (Informatik), […] Mio. EUR; Personal und Call Center (gemeinsam erbrachte Dienste) […] Mio. EUR (41). V.1.5.1.   Schlussfolgerungen zur voraussichtlichen Fakturierung von Wartungsdienstleistungen (116) Die Preisermittlungsmethode basiert im Wesentlichen auf einem Vergleich der in diesem Sektor praktizierten Preise, die aus der unabhängigen Studie der Gesellschaft Aero Strategy (42) stammen. Der Wirtschaftsprüfer hat die hier angewandte Berechnungsmethode für einige Elemente ausführlich dargelegt (z. B. Wartung im Bereich „heavy“ und bei Flugzeugen der A 320 Familie, Motorenwartung eines Düsentriebwerks CFM56-5B), um die Grundlagen zu überprüfen (Periodizität, Kosten pro Arbeitsstunde, Anzahl der Stunden, Preise usw.). Außerdem hat er zwei in der Preisberechnungsmethode vorgenommene Annahmen detailliert untersucht: a) Anwendung einer Marge in Höhe derer, die Alitalia für Dienstleistungen gegenüber Dritten praktiziert, b) Anwendung eines vom Auftragsumfang abhängigen Abschlags, der allerdings geringer ist als der, den AZ Fly normalerweise von seinen Wartungsdienstleistern eingeräumt bekommt. Dieser von […] auf […] % verringerte Abschlag entspricht der Tatsache, dass Alitalia höhere Preise akzeptiert, es aber auch keine Zusagen mehr zum Auftragsvolumen gibt. Zu diesem letzten Punkt konnte der Wirtschaftsprüfer anhand von Tests in Erfahrung bringen, dass ein Dienstleistungsvertrag mit AVIO mit einem maximalen Abschlag von 7,5 % tatsächlich mit einem garantierten Mindestauftragsvolumen von Alitalia verbunden war. Die Wirkung dieses verringerten Abschlags über das Jahr gerechnet entspricht einem zusätzlichen EBITDA für AZ Servizi, das von […] Mio. EUR im Jahr 2005 auf […] Mio. EUR im Jahr 2008 steigen würde. V.1.5.2.   Schlussfolgerungen zur voraussichtlichen Fakturierung von Bodenabfertigungsleistungen (ground handling) (117) Die für diesen Geschäftsbereich im Plan angegebenen Preise wurden anhand von Preisen geschätzt, die Alitalia auf vergleichbaren Flughäfen (43) zahlt, oder anhand von Angeboten, die die Gesellschaft auf den Flughäfen erhalten hat, auf denen AZ Servizi tätig werden wird (44). Auf diese Preise wurde eine mit Fintecna ausgehandelte Marge von […] aufgeschlagen. Über das Jahr gerechnet entspricht diese Marge einem zusätzlichen EBITDA für AZ Servizi von […] Mio. EUR im Jahr 2005, die bis 2008 auf […] Mio. EUR ansteigen würde. V.1.5.3.   Schlussfolgerungen zur voraussichtlichen Fakturierung von Informatik- und gemeinsam erbrachten Dienstleistungen (118) Da hierzu keine weiteren Informationen vorlagen, hat Alitalia die Preise anhand der Angebote von Gesellschaften geschätzt, die am Aufkauf solcher Unternehmen interessiert waren, und sie ebenso mit einem Abschlag in der von diesen Gesellschaften selbst angebotenen Höhe versehen. Der Wirtschaftsprüfer konnte feststellen, dass dieser Abschlag bei gemeinsam erbrachten Diensten dem Maximum und im Informatiksektor dem Minimum entsprach. Da diese beiden Sekundärtätigkeitsbereiche voraussichtlich einen in beiden Bereichen gleich hohen Umsatz erbringen (im Jahr 2005 62 Mio. EUR im ersten Fall und 64 Mio. EUR im zweiten Fall — ohne intern erbrachte Leistungen — von insgesamt 935 Mio. EUR), würde die Verwendung des Durchschnittswerts beider Werte zu keinen wesentlich anderen Ergebnissen führen. V.2.   Schlussfolgerungen zur Einhaltung der Bedingungen für die Gewährung der Rettungsbeihilfe (119) Diese Schlussfolgerungen wurden aus den ergänzenden Überprüfungen abgeleitet, die die Kommission in Auftrag gegeben hatte, da behauptet worden war, dass die von Italien zum Zeitpunkt der Genehmigung der Rettungsbeihilfe (20. Juli 2004) eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten worden seien. Bei diesen Verpflichtungen ging es um den Verzicht auf neue Investitionen, die Rentabilität der neu eröffneten Strecken, den Verzicht auf Verdrängungspreise. Außerdem wurde geprüft, wozu das durch die Rettungsbeihilfe garantierte Darlehen verwendet wurde. V.2.1.   Schlussfolgerungen zum Verzicht auf neue Investitionen (120) Der Wirtschaftsprüfer hat die Zusammensetzung der Flotte zum 31. Dezember 2003 und 2004 zugrunde gelegt und dann ihre weitere Entwicklung geprüft. Er kam zu dem Schluss, dass lediglich ein Flugzeug, eine Embraer 170, nach dem 1. Juli 2004 zur Flotte hinzugekommen ist, also nachdem die Kommission die Gewährung der Rettungsbeihilfe beschlossen hatte. Der Erwerb dieses Flugzeugs war vom Verwaltungsrat der Alitalia am 19. Juni 2002, also vor dem 31. Dezember 2002 beschlossen worden. V.2.2.   Schlussfolgerungen zur Rentabilitätsanalyse der ab dem Sommer 2004 neu eröffneten Strecken (121) Insgesamt kam der Wirtschaftsprüfer nach seinen Überprüfungen zu dem Schluss, dass sich die Gesamtlage auch unter Berücksichtigung der festgestellten und nachstehend erläuterten begrenzten Abweichungen nicht so verändert hat, dass man Grund zu der Vermutung hätte, Alitalia habe seine Verpflichtungen, die neuen Strecken mit positiven betrieblichen Margen zu betreiben, nicht eingehalten. (122) In Anbetracht der Tatsache, dass als Rentabilitätskriterium die Bruttomarge angesetzt wurde, hat der Wirtschaftsprüfer noch einmal überprüft, ob die dabei berücksichtigten Elemente Anlass zu Bemerkungen geben könnten. Die Bruttomarge (oder „flight contribution“) wird als der Erlös (durch Passagiere oder durch andere Faktoren) definiert, der auf einer bestimmten Strecke erwirtschaftet wird, vor Abzug der geschäftlichen Aufwendungen (Provisionen…), der Vertriebskosten (CRS und Kosten im Zusammenhang mit der Absatzstruktur und Werbeinitiativen, die den Erlösen pro Strecke angelastet werden) und der variablen Betriebskosten (Treibstoff, Flughafenbenutzungsgebühren, Bordservice, Vergütungen für die Besatzung, usw.). Die Marge ist unter zwei Aspekten bewertet worden: einerseits die unmittelbar von den Fluggästen eines Fluges erbrachte Bruttomarge und andererseits die durch den feeder value erzeugte Marge, die noch hinzugerechnet werden muss, also die von Fluggästen dieses Fluges erzeugte Marge, die andere Anschlussflüge der gleichen Gesellschaft nehmen. (123) Der Wirtschaftsprüfer erinnert daran, dass bei gleich bleibender angebotener Kapazität (Anzahl von Flugzeugen) und in Ableitung von den vor dem 31. Dezember 2002 beschlossenen Investitionen, die Grenzrentabilität nach betriebswirtschaftlicher Logik abnehmen müsste. Somit wurden die zusätzlichen Ressourcen, die durch eine bessere Ausnutzung der Flotte freigesetzt wurden, (wofür der Wirtschaftsprüfer insbesondere ab dem Winter 2004 an die bereits unter Punkt 47 des Beschlusses über die Einleitung des Verfahrens vorgelegten Angaben erinnert) zwangsläufig Strecken zugewiesen, die eine geringere Rentabilität als die bereits bestehenden aufweisen. (124) Der Wirtschaftsprüfer hat für die ab dem Sommer 2004 eröffneten Strecken die zum Stand Ende September 2004 feststellbare und die für Ende Dezember angesetzte sowie die im Haushalt 2005 eingeplante Rentabilität geprüft. Für die ab dem Sommer 2004 eröffneten Strecken wurden die letzten Vorausschätzungen für 2005 genommen. Er kam zu dem Schluss, dass in allen 25 untersuchten gewichtigen Fällen sämtliche Rentabilitätswerte, die bis Ende September 2004 vorgelegt (12 im Sommer 2004 eröffnete Strecken) oder im Haushalt 2005 angesetzt worden waren, für die 25 Strecken positiv bzw. in Ausnahmefällen Null sind (2 Fälle Ende September 2004, 1 Fall Ende Dezember 2004 1 Fall voraussichtlich in 2005). Nur 3 der ab dem Sommer 2004 eröffneten Strecken weisen Ende Dezember 2004 eine negative direkte Bruttomarge auf. Diese Fälle werden in den folgenden Absätzen ausführlich erläutert. (125) Die Strecken, die Ende Dezember 2004 eine negative Wirtschaftlichkeitsentwicklung aufweisen, sind die Strecken nach Skandinavien, nämlich Malpensa-Kopenhagen ([…] Mio. EUR Ende Dezember gegenüber noch […] Mio. EUR Ende September 2004); Malpensa — Stockholm ([…] Mio. EUR Ende Dezember gegenüber noch […] Ende September 2004) und Fiumicino — Stockholm ([…] Mio. EUR Ende Dezember 2004 gegenüber noch […] Ende September 2004). In den Vorausschätzungen für 2005 weisen alle drei wieder eine positive Marge auf ([…]; bzw. […] und […] Mio. EUR pro Jahr). Der Wirtschaftsprüfer hat die Bemerkungen der Unternehmensleitung von Alitalia zu dieser Situation erläutert, wobei diese behauptet, diese Strecken unterlägen inzwischen auch durch die low-cost-Fluglinien einem starken Wettbewerb und seien angesichts der Länge der Strecken mit hohen variablen Kosten behaftet. Schließlich seien diese Strecken wie bereits generell erwähnt durch den Einbruch der Geschäftstätigkeit bei Alitalia im Herbst 2004 besonders betroffen gewesen, weil der RATK-Wert (Erlös pro Tonne pro angebotener Kilometer) im Oktober 2004 gegenüber den vorausgegangenen Monaten um 14,2 % gesunken sei. Die schwierige Finanzlage der Gesellschaft hat zu einem gewissen Vertrauensverlust bei der Kundschaft geführt, der auf diesen neuen Strecken nach Nordeuropa besonders stark zu spüren war, auf denen größere Anstrengungen zur Gewinnung neuer Kunden gemacht werden mussten. Allerdings weist der Wirtschaftsprüfer auch darauf hin, dass die Alitalia übermittelten Elemente auf einen positiven feeder value für diese drei Strecken hindeuten. Dieser feeder value besteht im Beitrag zur Steigerung der Grenzerlöse, den die Fluggäste auf diesen Strecken für andere Flüge des Alitalia-Netzes bewirken, wenn sie einen Anschlussflug im Einklang mit der von der Gesellschaft entwickelten Hub-Strategie nehmen. Dieser feeder value belief sich für das Finanzjahr 2004 auf diesen Strecken auf […], bzw. […] und […] Mio. EUR (45). Insgesamt bleibt der Betrieb der neuen Strecken nach Skandinavien damit rentabel. (126) Die Strecke, die Ende Dezember 2004 eine voraussichtliche Direktmarge von Null aufweist, ist die Strecke Fiumicino — Zürich (angesichts von […] Mio. EUR Ende September 2004 und von […] Mio. EUR, die im Haushalt für 2005 vorgesehen sind). Sie zeichnet sich durch einen starken Wettbewerbsdruck durch Swiss aus, die 4 Verbindungen pro Tag anbietet gegenüber nur einem Flug von Alitalia. Trotzdem erbringt die Strecke 2004 einen positiven feeder value (von + […] Mio. EUR). (127) Desgleichen wird für 2005 mit einer Direktmarge von Null auf der Strecke Malpensa — Birmingham gerechnet, die jedoch einen feeder value von +[…] Mio. EUR erbringt, was eine positive Nettowirkung auf die Ergebnisse der Gesellschaft habe. V.2.3.   Schlussfolgerungen zur Untersuchung der auf den seit dem Sommer 2004 neu eröffneten Strecken praktizierten Preise (128) Der Wirtschaftsprüfer hat zu den seit dem Sommer 2004 neu eröffneten Strecken verschiedene Analysen und Überprüfungen durchgeführt und die Gesamtsituation der Tarifpraxis im Luftfahrtsektor erläutert. Diese ist äußerst komplex, da es viele Werbeangebote gibt, die in der Regel auf einen Monat befristet sind und meistens mit bestimmten Regeln wie einem Mindest- und/oder Höchstaufenthalt, eventuellen Änderungen an Flugplan und Reisetagen und Erstattungsmöglichkeiten des Tickets verbunden sind und von der Gesamtentwicklung der Reservierungen abhängen. Er weist darauf hin, dass die interessantesten Werbetarife nur für eine begrenzte Anzahl von Plätzen auf jedem Flug gelten. Letztendlich kam der Wirtschaftsprüfer zu dem Schluss, dass er angesichts der begrenzten Anzahl von Abweichungen im Hinblick auf eine price leadership insgesamt keine Situation feststellen konnte, die Grund zu der Annahme gegeben hätte, das Alitalia seine Zusage, auf diesen neuen Strecken keine Verdrängungspreise zu praktizieren, nicht eingehalten habe. (129) Die dazu durchgeführten Tests stammten aus zweierlei Quellen: einerseits die von Alitalia vorgelegten und vom Wirtschaftsprüfer überprüften Unterlagen und andererseits die vom Wirtschaftsprüfer auf eigene Initiative durchgeführten Tests im Buchungssystem (CRS) Galileo sowie auf der Webseite von Alitalia. V.2.3.1.   Tests an den von Alitalia gelieferten Daten (130) Für jede der seit Sommer 2004 eröffneten Strecken konnten Tests durchgeführt werden, die sich sowohl auf den Zeitpunkt der Eröffnung der Strecke als auch auf den Monat März 2005 bezogen. Die Tests betrafen die Preise für Hin- und Rückflug sowohl ausgehend von Italien als auch ausgehend von der jeweiligen Stadt im Ausland. Die von Alitalia und den Mitbewerbern angegebenen Preise wurden zur Berücksichtigung der surcharge cost (SC) korrigiert, um dem Kerosinkostenzuschlag oder den Versicherungskosten Rechnung zu tragen, die von einem Unternehmen zum anderen stark schwanken können. Auf diese Weise soll der vom Kunden gezahlte Endpreis hervorgehoben werden. Die Preise lassen sich wie folgt zusammenfassen: Dati alitalia (euro) AZ Competitor Delta (euro) SC Delta finale (euro) Prezzi all'apertura delle rotte summer 2004 Zurigo — Fiumicino 77 112 – 35 10 – 25 Prezzi all'apertura delle rotte winter 2004 — 2005 Timisoara — Malpensa 250 390 – 140 12 – 128 Shangai — Malpensa 513 533 – 20 19 – 1 Salonicco — Fiumicino 130 170 – 40 19 – 21 Prezzi a marzo 2005 delle rotte winter 2004 — 2005 Malpensa — Zagabria 169 199 – 30 22 – 8 Timisoara — Malpensa 129 149 – 20 12 – 8 Schanghai — Malpensa 461 533 – 72 19 – 53 SC: surcharge cost (131) Von den 12 ab dem Sommer 2004 eröffneten Strecken (24 Tests) weist nur die Strecke Zürich — Fiumicino bei Eröffnung der Strecke einen Alitaliatarif inklusive SC auf, der 25 EUR unter dem Tarif des Konkurrenten Swiss liegt. Alitalia hat in diesem Zusammenhang den abweichenden Preis mit der andersartigen Typologie des Produkts gerechtfertigt, weil es deutlich weniger Verbindungen gibt, nämlich nur eine pro Tag von Alitalia gegenüber vier des Konkurrenten Swiss. (132) Von denselben 12 Strecken, die seit Sommer 2004 eröffnet wurden (24 Tests) weist im März 2005 keine mehr Alitaliatarife — SC inbegriffen — auf, die unter dem Niveau des wirtschaftlichsten Angebots der Konkurrenz liegen. Im Falle der Verbindung Zürich — Fiumicino liegt der vom Alitaliakunden zu zahlende Preis derzeit über dem von Swiss praktizierten Preis. (133) Auf den 11 im Winter 2004 eröffneten Strecken (22 Tests) ist in drei Fällen mit Bestimmung Italien (Timisoara und Schanghai — Malpensa, Thessaloniki — Fiumicino) bei Eröffnung der Strecke ein Alitaliatarif — SC inbegriffen — unter dem Preisniveau der Konkurrenz festgestellt worden. a) Auf der Strecke Timisoara — Malpensa belief sich der Preisunterschied zu Austrian Airlines (0S) auf 128 EUR. Allerdings schien der Preis von OS (390 EUR) ohnehin recht hoch verglichen mit den Preisen, die diese Gesellschaft ausgehend von der gleichen Stadt in Richtung Amsterdam, Göteborg, Genf, Helsinki oder Luxemburg praktiziert (249 EUR gegenüber 250 EUR bei Alitalia nach Malpensa). Darüber hinaus hat der Wirtschaftsprüfer auch die von der Unternehmensleitung von Alitalia abgegebene Begründung vorgelegt, wonach eine rumänische Fluggesellschaft, die nicht über Galileo erreichbar ist, Carpatair, einen Hinflug Timisoara — Orio al Serio (Flughafen Mailand — Bergamo) zu 70 EUR anbietet, also einen Hin- und Rückflug zu 140 EUR, und damit über 100 EUR billiger als Alitalia. b) Auf der Strecke Schanghai — Malpensa ist der Preisunterschied zu vernachlässigen (1 EUR bei über 500 EUR). c) Auf der Strecke Thessaloniki — Fiumicino beträgt er 21 EUR, wenn man die Preise von Alitalia — SC inbegriffen — mit denen von Olympic Airlines vergleicht, die einen Hinflug zu 85 EUR anbietet und damit einen Hin- und Rückflug zu 170 EUR. Dies gilt jedoch nur für Flüge ab Griechenland, da der Flug ab Italien mit Alitalia wegen der SC teurer ist, wodurch auf dem Alitaliaflug Mehrkosten von 5 EUR entstehen. (134) Auf denselben 11 Strecken, die seit dem Winter 2004 eröffnet wurden (22 Tests) weisen zwei der vorstehend erwähnten Flüge mit Bestimmung Italien (Timisoara und Schanghai — Malpensa), zu denen noch die Verbindung Malpensa — Zagreb hinzukommt, im März 2005 einen Alitaliatarif — SC inbegriffen — unter dem Preisniveau der Konkurrenz auf. Nach Aussagen des Wirtschaftsprüfers rechtfertigt die Unternehmensleitung von Alitalia diesen Unterschied mit Werbetarifen von begrenzter Dauer, die auch mit der Erhöhung der Häufigkeit der Verbindungen zusammenhängen: a) Auf der Strecke Timisoara — Malpensa hat sich der Unterschied zu den Mitbewerbern auf 8 EUR verringert. Hier haben jedoch alle Konkurrenten (Alitalia, Tarom, Malev) ihre Preise um rund 130-150 EUR (nach Abzug des SC) wegen der bereits erwähnten Präsenz von Carpatair senken müssen, die für den Zielflughafen Orio al Serio (Mailand-Bergamo) einen Hin- und Rückflug für 140 EUR anbietet. b) auf der Strecke Schanghai — Malpensa beträgt der Preisabstand inzwischen 53 EUR, da Alitalia seine Preise gegenüber Lufthansa und KLM gesenkt hat. Inzwischen werden auf dieser Strecke fünf und nicht mehr nur drei Verbindungen pro Woche angeboten. c) Auf der Strecke Malpensa — Zagreb bietet Alitalia einen Preis — SC inbegriffen — an, der 8 EUR unter dem des Konkurrenten, Croatian, liegt. (135) Auf den beiden seit dem Sommer 2005 eröffneten Strecken (Malpensa — Krakau und Sarajevo) (4 Tests) lagen die Alitaliatarife stets über oder auf gleicher Höhe mit denen der Mitbewerber. V.2.3.2.   Auf Initiative des Wirtschaftsprüfers durchgeführte Tests (136) Der Wirtschaftsprüfer hat außerdem direkt über Galileo rund 110 zusätzliche Tests zu diesen neuen Strecken und den verschiedenen Flugplanperioden durchgeführt. Im Großen und Ganzen haben die Tests die zuvor von Alitalia gemachten Angaben bestätigt. Allerdings ist der Wirtschaftsprüfer der Auffassung, dass drei Fälle — unter etwas anderen Kriterien betrachtet — einen Tarifvorteil hätten schaffen können. (137) Der erste Fall betrifft die Strecke St. Petersburg — Malpensa, für die im November 2004 und im Ja

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.