Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 der Kommission vom 15. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2025-02-13

Quellenkennung: 32020R0124. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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.F bei Weitersendung an den Sekretär durch die Vertragsparteien. Gegebenenfalls sendet jede Vertragspartei die Berichte und Mitteilungen, die sie von ihren Schiffen gemäß den Artikeln 28 und 29 erhält, mit folgenden Änderungen an den Sekretär weiter: a)  die Adresse (AD) wird durch die Adresse des Sekretärs (XNE) ersetzt; b)  die Datenfelder „Aufzeichnungsdatum“ (RD), „Aufzeichnungszeit“ (RT), „Aufzeichnungsnummer“ (RN) und „Absender“ (FR) sind einzufügen. D. 2.   Rückmeldungen Auf Antrag einer Vertragspartei sendet der Sekretär jedes Mal, wenn ein Bericht oder eine Mitteilung elektronisch eingegangen ist, eine Rückmeldung. A)   Format der Rückmeldung Datenelement Feldcode Obligatorisch/fakultativ Bemerkungen Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung Anschrift AD M Detail Meldung; Empfänger, Vertragspartei, von der die Meldung kam Absender FR M Detail Meldung; XNW ist NAFO (die die Rückmeldung sendet) Art der Meldung TM M Detail Meldung; Art der Meldung, „RET“ für Rückmeldung Rufzeichen RC O Detail Erfassung; internationales Rufzeichen des Schiffes, kopiert von der eingegangenen Meldung Sequenznummer SQ O Detail Erfassung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr, kopiert von der eingegangenen Meldung Rückmeldung RS M Detail Erfassung; Code, mit dem der korrekte Empfang bestätigt wird oder nicht (ACK oder NAK) Fehlerrückmeldung RE O Detail Erfassung; Ziffern zur Kennzeichnung der Fehlerart; vgl. Tabelle B) für Fehlerrückmeldungen Nummer des Eintrags RN M Detail Erfassung; Nummer der eingegangenen Meldung Datum DA M Detail Meldung; Datum der Übermittlung Uhrzeit TI M Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung Aufzeichnungsende ER M Systemdetail; Ende der Aufzeichnung B)   Fehlerrückmeldungen Gegenstand/Artikel Fehlernummern Fehlerursache Abgelehnt (NAK) Folgemaßnahme erforderlich Akzeptiert und gespeichert (ACK) Folgemaßnahme erforderlich Akzeptiert und gespeichert (ACK) mit Warnmeldung Mitteilung 101     Meldung unleserlich   102     Datenwert oder -größe außerhalb des Normalbereichs   104     Obligatorische Angaben fehlen   105     Meldung ist ein Duplikat; Versuch, einen abgelehnten Bericht nochmals zu senden   106     Unzulässige Datenquelle       150 Sequenzfehler       151 Datum/Uhrzeit in der Zukunft       155 Meldung ist ein Duplikat; Versuch, einen akzeptierten Bericht nochmals zu senden Artikel 25     250 Versuch einer wiederholten Notifizierung eines Schiffs     251   Schiff nicht notifiziert     252   Art nicht AUT oder SUS           Artikel 28   301   Fang vor Fang bei der Einfahrt     302   Umladung vor Fang bei der Einfahrt     303   Fang bei der Ausfahrt vor Fang bei der Einfahrt     304   Keine Positionsmeldung (CAT, TRA, COX)       350 Positionsmeldung ohne Fang bei der Einfahrt E.   Arten der Berichte und Meldungen ANHANG Bestimmungen Code Meldung/ Bericht Bemerkungen II.C Artikel 25.1a NOT Notifizierung Notifizierung von Fischereifahrzeugen II.C Artikel 25.1b WIT Streichung Notifizierung der Streichung eines registrierten Schiffes II.C Artikel 25.5a AUT Genehmigung Notifizierung von Schiffen, die eine Genehmigung zur Ausübung von Fischereitätigkeiten im Regelungsbereich haben II.C Artikel 25.5b SUS Aussetzung Notifizierung der Aussetzung einer Genehmigung zur Ausübung von Fischereitätigkeiten im Regelungsbereich innerhalb ihrer ursprünglichen Geltungsdauer II.E Artikel 29.2 ENT POS EXI Einfahrt Position Ausfahrt VMS-Meldungen Artikel 29.8 MAN Manuelle Position Von Fischereifahrzeugen mit defekter Satellitenanlage an die Vertragspartei übermittelte Berichte II.F Artikel 28.6(a) COE Fang bei der Einfahrt Vor Einfahrt in den Regelungsbereich von Fischereifahrzeugen übermittelte Meldung Artikel 28.6(c) CAT Fang Fangmeldung täglich für alle Arten nach Division Artikel 28.6(d) COB Grenzüberschreitend Fangmeldung vor Überfahren der Grenze nach 3L Artikel 28.6(e) TRA Umladung Meldung der im Regelungsbereich an Bord genommenen oder entladenen Mengen Artikel 28.6(f) POR Anlandehafen Bericht über die an Bord befindlichen Fänge und das anzulandende Gewicht Artikel 28.6(b) COX Fang bei der Ausfahrt Vor Ausfahrt aus dem Regelungsbereich von Fischereifahrzeugen übermittelte Meldung Artikel 28.6 CAN Annullieren Bericht über die Annullierung eines Berichts nach Artikel 28.6 II.D.D Artikel 29.10(a) Artikel 28.9(c) RET Rückmeldung Automatische elektronische Meldung nach Empfang der Aufzeichnungen II.G. Artikel 30.14(e) OBR Beobachter Täglicher Beobachterbericht 32.   MUSTER FÜR DIE AUFHEBUNG DES FANGBERICHTS IN ANHANG II.F DER CEM, GENANNT IN ARTIKEL 25 ABSÄTZE 6 UND 7 DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 Meldung „AUFHEBUNG“ Formatspezifikationen für die Übermittlung von Berichten von FÜZ an die NAFO (XNW), siehe auch Anhänge II.D.A, II.D.B, II.D.C und II.D.D.1 Datenelement Feldcode Obligatorisch/fakultativ Feldanforderungen Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung Absender FR M Detail Meldung; Adresse der übermittelnden Partei (ISO-3) Anschrift AD M Detail Meldung; Bestimmung, „XNW“ für NAFO Aufzeichnungsnummer RN M Detail Meldung; einmalige Seriennummer, jedes Jahr beginnend bei 1, für Meldungen des FÜZ an (XNW) (siehe auch Anhang II.D.C.) Aufzeichnungsdatum RD M Detail Meldung; Jahr, Monat und Tag in UTC der Übermittlung der Meldung durch das FÜZ Uhrzeit der Aufzeichnung RT M Detail Meldung; Uhrzeit (Stunden und Minuten) in UTC der Übermittlung der Meldung durch das FÜZ Art der Meldung TM M Detail Meldung; „CAN (1)“ für die Meldung der Aufhebung Rufzeichen RC M Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Schiffes Aufgehobener Bericht CR M Detail Meldung; Aufzeichnungsnummer des aufzuhebenden Berichts Jahr des aufgehobenen Berichts YR M Detail Meldung; Jahr des aufzuhebenden Berichts Datum DA M Detail Meldung; Datum (UTC) der Übermittlung vom Schiff (2) Uhrzeit TI M Detail Meldung; Uhrzeit (UTC) der Übermittlung vom Schiff (2) Aufzeichnungsende ER M Systemdetail; Ende der Aufzeichnung (1)    Aufhebungsberichte sollten nicht verwendet werden, um andere Aufhebungsberichte zu stornieren. (2)    Wird der Bericht nicht von einem Schiff übermittelt, kommt die Zeit vom FÜZ und ist identisch mit RD, RT. ▼B 33.   ANHANG II.N DER CEM, GENANNT IN ARTIKEL 25 ABSATZ 9 BUCHSTABE B DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 Logbuchinformationen je Hol Flagge Staat Rufzeichen des Schiffs Anzahl der Hols Art des Fanggeräts NAFO Div. Anfangsjahr (JJJJ) Anfangsmonat (MM) Anfangstag (TT) Start Breite (Dezimalgrade) Start Länge (Dezimalgrade) Start Tiefe (m) Anfangszeit (UTC) (SSMM) Endjahr (JJJJ) Endmonat (MM) Endtag (TT) Ende Breite (Dezimalgrade) Ende Länge (Dezimalgrade) Ende Tiere (m) Endzeit (UTC) (SSMM) Art (FAO-3-Alpha-Code) An Bord behalten (Lebendgewicht, kg) Zurückgeworfen (Lebendgewicht, kg) Bemerkungen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               34.   IN ANHANG II.E DER CEM FESTGELEGTES FORMAT, GENANNT IN ARTIKEL 26 ABSATZ 9 BUCHSTABE B DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 Format der VMS-Daten Meldungen „Einfahrt“, „Position“ und „Ausfahrt“ Formatspezifikationen für die Übermittlung von Berichten von FÜZ an die NAFO (XNW), siehe auch Anhänge II.D.A, II.D.B, II.D.C und II.D.D.1 der CEM Datenelement Feldcode Obligatorisch/ fakultativ Bemerkungen Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung Adresse AD M Detail Meldung; Bestimmung; „XNW“ für NAFO Absender FR M Detail Meldung; Name der übermittelnden Partei (ISO-3) Aufzeichnungsnummer RN M Detail Meldung; einmalige Seriennummer, jedes Jahr beginnend bei 1, für Meldungen des FÜZ an (XNW) (siehe auch Anhang II.D.C.) Aufzeichnungsdatum RD M Detail Meldung; Jahr, Monat und Tag in UTC der Übermittlung der Meldung durch das FÜZ Uhrzeit der Aufzeichnung RT M Detail Meldung; Uhrzeit (Stunden und Minuten) in UTC der Übermittlung der Meldung durch das FÜZ Art der Meldung TM M Detail Meldung; Meldungen ENT, POS oder EXI i.  „ENT“, erste von jedem Schiff bei Einfahrt in den Regelungsbereich übermittelte VMS-Position, wie vom FÜZ der Vertragspartei festgestellt; ii.  „POS“, jede von einem Schiff aus dem Regelungsbereich übermittelte weitere VMS-Position; iii.  „EXI“, erste von jedem Schiff bei Ausfahrt aus dem Regelungsbereich übermittelte VMS-Position, wie vom FÜZ der Vertragspartei festgestellt; Rufzeichen RC M Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Schiffes Sequenznummer SQ O Detail Meldung; einmalige Seriennummer, jedes Jahr beginnend bei 1, für Meldungen eines Schiffes an die Endbestimmung (XNW) (siehe auch Anhang II.D.C.) Nummer der Fangreise TN O Detail Tätigkeit; laufende Nummer der Fangreise im betreffenden Jahr Schiffsname NA O Detail Schiffsregistrierung; Name des Schiffes Vertragspartei Interne Referenz- Nummer IR O Detail Schiffsregistrierung. Einmalige Nummer von Mitgliedstaatsschiffen: ISO-3-Flaggenstaatcode, gefolgt von einer Zahl Externe Kennnummer XR O Detail Schiffsregistrierung; außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer Breitengrad (dezimal) LT M (1) Detail Tätigkeit; Breitengrad bei der Festlegung der vom Schiff übertragenen Position Längengrad (dezimal) LG M (1) Detail Tätigkeit; Längengrad bei der Festlegung der vom Schiff übertragenen Position Geschwindigkeit SP M Detail Tätigkeit; Geschwindigkeit bei der Festlegung der vom Schiff übertragenen Position Kurs CO M Detail Tätigkeit; Kurs bei der Festlegung der vom Schiff übertragenen Position Datum DA M Detail Meldung; Datum (UTC) bei der Festlegung der vom Schiff übertragenen Position Uhrzeit TI M Detail Meldung; Uhrzeit (UTC) bei der Festlegung der vom Schiff übertragenen Position Aufzeichnungsende ER M Systemdetail; Ende der Aufzeichnung (1)    Fakultativ für „EXI“-Meldungen. „Manuelle“ Positionsmeldung Formatspezifikationen für die Übermittlung von Berichten von FÜZ an die NAFO (XNW), siehe auch Anhänge II.D.A, II.D.B, II.D.C und II.D.D.1 Datenelement Feldcode Obligatorisch/ fakultativ Bemerkungen Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung Adresse AD M Detail Meldung; Bestimmung; „XNW“ für NAFO Absender FR M Detail Meldung; Name der übermittelnden Partei (ISO-3) Aufzeichnungsnummer RN M Detail Meldung; einmalige Seriennummer, jedes Jahr beginnend bei 1, für Meldungen des FÜZ an (XNW) (siehe auch Anhang II.D.C.) Aufzeichnungsdatum RD M Detail Meldung; Jahr, Monat und Tag in UTC der Übermittlung der Meldung durch das FÜZ Uhrzeit der Aufzeichnung RT M Detail Meldung; Uhrzeit (Stunden und Minuten) in UTC der Übermittlung der Meldung durch das FÜZ Art der Meldung TM M Detail Meldung; Art der Meldung; „MAN“ für Meldungen von Schiffen mit defektem Satellitenüberwachungsgerät gemäß Artikel 29.8 der CEM Rufzeichen RC M Detail Schiffsregistrierung; internationales Rufzeichen des Schiffes Sequenznummer SQ O Detail Meldung; einmalige Seriennummer, jedes Jahr beginnend bei 1, für Meldungen eines Schiffes an die Endbestimmung (XNW) (siehe auch Anhang II.D.C.) Nummer der Fangreise TN O Detail Tätigkeit; laufende Nummer der Fangreise im betreffenden Jahr Schiffsname NA O Detail Schiffsregistrierung; Name des Schiffes Vertragspartei Interne Referenz- Nummer IR O Detail Schiffsregistrierung. Einmalige Nummer von Mitgliedstaatsschiffen: ISO-3-Flaggenstaatcode, gefolgt von einer Zahl Externe Kennnummer XR O Detail Schiffsregistrierung; außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer Breitengrad LA M Detail Tätigkeit; Breitengrad bei der Festlegung der vom Schiff übertragenen Position Längengrad LO M Detail Tätigkeit; Längengrad bei der Festlegung der vom Schiff übertragenen Position Geschwindigkeit SP M Detail Tätigkeit; Geschwindigkeit bei der Festlegung der vom Schiff übertragenen Position Kurs CO M Detail Tätigkeit; Kurs bei der Festlegung der vom Schiff übertragenen Position Datum DA M Detail Meldung; Datum (UTC) bei der Festlegung der vom Schiff übertragenen Position Uhrzeit TI M Detail Meldung; Uhrzeit (UTC) bei der Festlegung der vom Schiff übertragenen Position Aufzeichnungsende ER M Systemdetail; Ende der Aufzeichnung ▼M1 35.   BEOBACHTERBERICHT GEMÄß ANHANG II.M DER CEM, GENANNT IN ARTIKEL 27 ABSATZ 11 BUCHSTABE a DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 ▼M5 Standard-Beobachterbogen 1.1.    Anhang II.M Angaben zum standardisierten Beobachterbericht Teil 1. A Fischereifahrzeug — Informationen über Fangreisen und Beobachter Angaben zum Fischereifahrzeug Schiffsname   Internationales Rufzeichen   Flaggenstaat   IMO-Nummer des Schiffs   Gesamtkapazität des Gefrierraums (m3)   Kapazität des Laderaums für Fischmehl (m3)   Kapazität anderer Laderäume (m3)   Angaben zur Fangreise Name des Fischereikapitäns   Zielart   Datum der Einfahrt in den Regelungsbereich (ENT)   Datum der Ausfahrt aus dem Regelungsbereich (EXI)   NAFO-Division(en)   Andere angefahrene Gebiete   Umladung   Anlandehafen   Angaben zu den Beobachtern Name des Beobachters   Datum des Beginns der Beobachtung   Datum des Endes der Beobachtung   Datum des Berichts   Anmerkungen   Teil 1.B Informationen über Fanggeräte Angaben zu den Schleppnetzen Anzahl Fanggeräte Art des Fanggeräts Marke des Fanggeräts Maschenöffnung (mm) Zubehör Abstand der Gitterstäbe Befestigungen (Bitte beschreiben) Anmerkungen Flügel Hauptteil Verlängerungsstück Steert Vom Beobachter/Inspektor/Kapitän gemessen Datum der Messung hoch niedrig Durchschnitt hoch niedrig Durchschnitt hoch niedrig Durchschnitt hoch niedrig Durchschnitt 1                                         2                                         3                                         Langleinenfänger Anzahl Fanggeräte Art des Fanggeräts Gesamtlänge Haken Größe der Haken Tonnen Anker Material der Hauptleine Material der Köderleine Anmerkungen Anzahl Durchschnittlicher Abstand (m) Art der Haken Mit Ja/Nein gekennzeichnet Anzahl 1                       2                       3                       …                       Teil 2. Angaben zu Fängen und Aufwand je Fangeinsatz Hol Anzahl Fanggeräte Beginn des Hols (1) Ende des Hols (2) NAFO Division Breitengrad (dezimal) Längengrad (dezimal) Tiefe (m) Zeit (UTC) (SSMM) Datum (JJJJMMTT) NAFO Division Breitengrad (dezimal) Längengrad (dezimal) Tiefe (m) Zeit (UTC) (SSMM) Datum (JJJJMMTT) 1                           2                           3                           …                           (1)    Datum des ersten Einsetzens des Fanggeräts ins Wasser. (2)    Datum der vollständigen Ausbringung des Fanggeräts. Beginn des Einholens des Fanggeräts (1) Ende des Einholens des Fanggeräts (2) Dauer (3) Art (FAO-3-Alpha-Code (4)) Zielarten (ja oder nein) Aufmachung/Erzeugnis Schätzungen des Beobachters NAFO Division Breitengrad (dezimal) Längengrad (dezimal) Tiefe (m) Zeit (UTC) (SSMM) Datum (JJJJMMTT) NAFO Division Breitengrad (dezimal) Längengrad (dezimal) Tiefe (m) Zeit (UTC) (SSMM) Datum (JJJJMMTT) Vom Beobachter verwendeter Umrechnungsfaktor An Bord behalten (kg Lebendgewicht) Zurückgeworfen (kg Lebendgewicht) Untermaßig (kg Lebendgewicht) Beobachtete Fangtätigkeit (J/N)                                                                                                                                                                         (1)    Datum des Beginns des Einholens des Fanggeräts. (2)    Datum des vollständigen Einholens des Fanggeräts und der Verstauung an Bord. (3)    Dezimalstunden. Im Falle von Schleppnetzfischerei die Zeit vom Ende des Aussetzens bis zum Beginn des Einholens des Fanggeräts. In allen anderen Fällen die Zeit vom Beginn des Aussetzens des Fanggeräts bis zum Ende des Einholens des Fanggeräts. (4)    Einschließlich der Indikatoren für gefährdete marine Ökosysteme. Fischereilogbuch Produktionslogbuch Mögliche Nichteinhaltung der CEM (ja/nein) Angaben zur möglichen Nichteinhaltung der Vorschriften Anmerkungen Verwendeter Umrechnungsfaktor An Bord behalten (kg Lebendgewicht) Zurückgeworfen (kg Lebendgewicht) An Bord behalten (kg)                                                         ▼M6 Teil 3. Feststellungen bei der Fangreise Bitte machen Sie Angaben über: Feststellungen J/N Informationen Jede Behinderung, Einschüchterung, Einmischung oder sonstige Hinderung des Beobachters an der Wahrnehmung seiner Aufgaben.     Zusammenfassung der möglichen Nichteinhaltung der CEM (bitte Referenzen angeben)     Funktionsweise des Satellitenüberwachungsgeräts (alle Unterbrechungen, Beeinträchtigungen und Störungen melden)     Umladungen (alle melden)     Inspektionen auf See (Daten, Uhrzeiten und sonstige Feststellungen melden)     Entsorgtes Material und andere Abfälle im Meer (einschließlich ableitendes Schiff, Längen-/Breitengrad, Datum/Uhrzeit und Beschreibung der Abfälle)     Sonstige Feststellungen     ▼M5 Teil 4. Aufwands- und Fangdaten  ( 4 ) 4A.    Aufwand Zusammenfassende Tabelle NAFO-Division Art des Fanggeräts Zielart (*1) Datum Anzahl Hols Tiefe (m) Fangstunden (*2) Fangtage (*3) Beginn Ende Minimum Maximum                                                                                                                         (*1)    Gemäß Artikel 5.2 der CEM. (*2)    Im Falle von Schleppnetzfischerei ist die Fangzeit die Zeit vom Ende des Aussetzens bis zum Beginn des Einholens des Fanggeräts. In allen anderen Fällen ist die Fangzeit die Zeit vom Beginn des Aussetzens des Fanggeräts bis zum Ende des Einholens des Fanggeräts. Gesamtdauer der Hols für alle Hols in der aufgeführten Division, aufgeschlüsselt nach Fanggerät und Zielarten. (*3)    Gemäß Artikel 1,6 der CEM. Anmerkungen   1 Zur Fischereitätigkeit je Division 2 Zur Datenübermittlung 3 Zur Maschenöffnung 4 Sonstiges 4B.    Fänge Zusammenfassung Fangreise (Fänge nach Division und Art)   Schätzungen des Beobachters Im Fischereilogbuch eingetragen Art (FAO-3-Alpha-Code) Division An Bord behalten (kg Lebendgewicht) Zurückgeworfen (kg Lebendgewicht) Insgesamt (kg Lebendgewicht) An Bord behalten (kg Lebendgewicht) Zurückgeworfen (kg Lebendgewicht) Insgesamt (kg Lebendgewicht)                

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.