Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/124 der Kommission vom 15. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2025-02-13

Quellenkennung: 32020R0124. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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mmen; (6)  Daten und Methoden, um die Auswirkungen der Fischerei, die Identifizierung von Wissenslücken und eine Bewertung der Unsicherheiten bei den Ergebnissen der Prüfung zu identifizieren, zu beschreiben und zu bewerten; (7)  eine Risikobewertung der wahrscheinlichen Auswirkungen der Fangeinsätze, um festzustellen, welche Auswirkungen auf VME wahrscheinlich erhebliche nachteilige Auswirkungen sein werden, und (8)  die vorgeschlagenen Risikominderungsmaßnahmen und Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Vermeidung erheblicher schädlicher Auswirkungen auf VME sowie die Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen der Fischereitätigkeiten. 24.   FORMULAR VERSUCHSFISCHEREIDATEN GEMÄß ANHANG I.E DER CEM, GENANNT IN ARTIKEL 21 ABSATZ 4 BUCHSTABE A DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 Formular Versuchsfischereidaten A. Angaben zur Fangreise Flaggenstaat   Schiffsname   Rufzeichen   Datum des Treffens auf Indikatorarten (TTMMJJ)   B. Informationen zu Fanggerät und Fischerei (für jedes Fanggerät getrenntes Formular verwenden) Fanggerät (z. B. Schleppnetz, Kiemennetz, Haken und Leinen usw.)   Genaue Angaben zum Fanggerät Art des Fanggeräts (z. B. Grundschleppnetz, Stellnetz usw.)   Größe des Fanggeräts (Länge der Schließleine, Länge des Netzblatts usw.)   Sonstige Angaben (Maschenöffnung im Steert, Anzahl der Haken usw.)         h min   Grad Minuten   Meter Beginn des Hols: Uhrzeit (GMT)     Breitengrad N     Tiefe   Längengrad W     Ende des Hols: Uhrzeit (GMT)     Breitengrad N     Tiefe   Längengrad W     C. Fangdaten Gesamtgewicht lebende Korallen im Hol (kg) (*1)   Gesamtgewicht lebende Schwämme im Hol (kg) (*1)     Organismen bis zur niedrigstmöglichen taxonomischen Einheit identifiziert (*2) Wurden biologische Proben genommen? Wurden biologische Proben der empfindlichen Indikatorarten genommen? Gesamtgewicht (kg) beim Fang Gewicht geschätzt oder gewogen? Bitte ankreuzen Einschließlich Fische und Wirbellose Ja Nein Ja Nein Gew. Gesch.                                                                                                                                                                 D. Bemerkungen             (*1)    Darf nicht leer bleiben. Falls notwendig Nullfänge angeben (*2)    Bezug auf Anhang I der Internationalen FAO-Leitlinien für das Management der Tiefseefischerei auf Hoher See. Gegebenenfalls auch NAFO Coral and Sponge Identification Guides verwenden. 25.   IN ANHANG II.C1 DER CEM VORGESCHRIEBENES FORMAT FÜR DIE LISTE DER SCHIFFE, GENANNT IN ARTIKEL 22 ABSATZ 1 BUCHSTABE A DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 Format für das Schiffsregister Datenelement Code Obligatorisch/fakultativ Bemerkungen Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung Anschrift AD M Detail Meldung; Empfänger, „XNW“ für NAFO-Sekretariat Absender FR M Detail Meldung; ISO-3-Code des übermittelnden Mitgliedstaats Aufzeichnungsnummer RN M Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr Aufzeichnungsdatum RD M Detail Meldung; Datum der Übermittlung Uhrzeit der Aufzeichnung RT M Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung Art der Meldung TM M Detail Meldung; Art der Meldung, „NOT“— Meldung von Schiffen, die im NAFO-Regelungsbereich Fischfang betreiben dürfen Schiffsname NA M Name des Schiffes Rufzeichen RC M internationales Rufzeichen des Schiffes Flaggenstaat FS M Staat, in dem das Schiff registriert ist Interne Referenznummer IR O (1) Einmalige Nummer von Mitgliedstaatsschiffen: ISO-3-Flaggenstaatcode, gefolgt von einer Zahl Externe Kennnummer XR M Außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer IMO-Nummer des Schiffs IM M IMO-Nummer Hafenname PO M Register- oder Heimathafen Schiffseigner VO M (2) Eingetragener Eigner und Anschrift Schiffscharterer VC M (2) Verantwortlicher Betreiber des Schiffs Schiffstyp TP M FAO-Schiffscode (Anhang II.I) Fanggerät GE O Statistische Klassifikation der Fanggeräte - FAO (Anhang II.J) Tonnage des Schiffs Messmethode Tonnage VT M Tonnage der Schiffe, nach Bedarf kombiniert „OC“ = „OSLO“ Convention 1947, „LC“„London“Convention ICTM-69 Gesamtkapazität in Tonnen Schiffslänge Messmethode Länge VL M Länge in Metern, nach Bedarf kombiniert „OA“ = über alles; Länge in Metern Schiffsleistung Messmethode Leistung VP M Maschinenleistung, nach Bedarf kombiniert, in kW PE = Antriebsmotor AE = Hilfsmotoren Installierte Gesamtmaschinenleistung, gemessen in kW Aufzeichnungsende ER M Systemdetail; Ende der Aufzeichnung (1)    Obligatorisch, wenn es als Einzelkennzeichnung in anderen Meldungen verwendet wird. (2)    Je nach Fall. 26.   IN ANHANG II.C2 DER CEM VORGESCHRIEBENES FORMAT FÜR DIE STREICHUNG VON DER LISTE DER SCHIFFE, GENANNT IN ARTIKEL 22 ABSATZ 1 BUCHSTABE B DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 Format für die Streichung von Schiffen aus dem Register Datenelement Code Obligatorisch/fakultativ Bemerkungen Daten       Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung Anschrift AD M Detail Meldung; Empfänger, „XNW“ für NAFO-Sekretariat Absender FR M Detail Meldung; ISO-3-Code des übermittelnden Mitgliedstaats Aufzeichnungsnummer RN M Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr Aufzeichnungsdatum RD M Detail Meldung; Datum der Übermittlung Uhrzeit der Aufzeichnung RT M Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung Art der Meldung TM M Detail Meldung; Art der Meldung „WIT“ für die Streichung gemeldeter Schiffe Schiffsname NA M Name des Schiffes Rufzeichen RC M internationales Rufzeichen des Schiffes Interne Referenznummer IR O Einmalige Nummer von Mitgliedstaatsschiffen: ISO-3-Flaggenstaatcode, gegebenenfalls gefolgt von einer Zahl Externe Kennnummer XR M Außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer IMO-Nummer des Schiffs IM M IMO-Nummer Beginn SD M Datum ab dem die Streichung wirksam wird Aufzeichnungsende ER M Systemdetail; Ende der Aufzeichnung 27.   IN ANHANG II.C3 DER CEM VORGESCHRIEBENES FORMAT FÜR DIE EINZELZULASSUNG VON SCHIFFEN, GENANNT IN ARTIKEL 22 ABSATZ 5 BUCHSTABE A DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 Format für die Zulassung zur Betreibung von Fischereitätigkeiten Datenelement Code Obligatorisch/fakultativ Bemerkungen Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung Anschrift AD M Detail Meldung; Empfänger, „XNW“ für NAFO-Sekretariat Absender FR M Detail Meldung; ISO-3-Code des übermittelnden Mitgliedstaats Aufzeichnungsnummer RN M Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr Aufzeichnungsdatum RD M Detail Meldung; Datum der Übertragung Uhrzeit der Aufzeichnung RT M Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung Art der Meldung TM M Detail Meldung; Art der Meldung, „AUT“ für die Zulassung von Schiffen, die im NAFO-Regelungsbereich Fischereitätigkeiten betreiben dürfen Schiffsname NA M Name des Schiffes Rufzeichen RC M internationales Rufzeichen des Schiffes Interne Referenznummer IR O Einmalige Nummer von Mitgliedstaatsschiffen: ISO-3-Flaggenstaatcode, gegebenenfalls gefolgt von einer Zahl Externe Kennnummer XR M Außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer IMO-Nummer des Schiffs IM M IMO-Nummer Beginn SD M Angabe zur Zulassung; Datum ab dem die Zulassung wirksam wird Ende ED O Angabe zur Zulassung; Datum an dem die Zulassung endet. Die Höchstdauer der Gültigkeit beträgt 12 Monate. Zielarten und Gebiet TA M (1) Angabe zur Zulassung; für gezielte Fischerei zulässige Arten und Gebiete. Bei den in Anhang I.A oder I.B der CEM geregelten Arten muss auf die Bestandsspezifikation Bezug genommen werden. Bei nicht geregelten Arten Teilgebiet oder Division oder „ANY“ verwenden. Mehrere Feldcodes vorsehen, z. B.//TA/GHL 3LMNO COD 3M RED 3LN RED 3M HER ANY// Aufzeichnungsende ER M Systemdetail; Ende der Aufzeichnung (1)    Für Transportschiffe ist das Feld TA fakultativ. 28.   IN ANHANG II.C4 DER CEM VORGESCHRIEBENES FORMAT FÜR DIE AUSSETZUNG DER ZULASSUNG, GENANNT IN ARTIKEL 22 ABSATZ 5 BUCHSTABE B DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 Format für die Aussetzung der Zulassung zur Betreibung von Fischereitätigkeiten Datenelement Code Obligatorisch/fakultativ Bemerkungen Aufzeichnungsbeginn SR M Systemdetail; Beginn der Aufzeichnung Anschrift AD M Detail Meldung; Empfänger, „XNW“ für NAFO-Sekretariat Absender FR M Detail Meldung; ISO-3-Code des übermittelnden Mitgliedstaats Aufzeichnungsnummer RN M Detail Meldung; laufende Nummer der Meldung im betreffenden Jahr Aufzeichnungsdatum RD M Detail Meldung; Datum der Übertragung Uhrzeit der Aufzeichnung RT M Detail Meldung; Uhrzeit der Übermittlung Art der Meldung TM M Detail Meldung; Art der Meldung „SUS“ für die Aussetzung der Zulassung von Schiffen Schiffsname NA M Name des Schiffes Rufzeichen RC M internationales Rufzeichen des Schiffes Interne Referenznummer IR O Einmalige Nummer von Mitgliedstaatsschiffen: ISO-3-Flaggenstaatcode, gegebenenfalls gefolgt von einer Zahl Externe Kennnummer XR M Außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer IMO-Nummer des Schiffs IM M IMO-Nummer Beginn SD M Angabe zur Zulassung; Datum ab dem die Aussetzung wirksam wird Aufzeichnungsende ER M Systemdetail; Ende der Aufzeichnung 29.   LISTE DER CODES FÜR DIE AUFMACHUNG DER ERZEUGNISSE GEMÄß ANHANG II.K DER CEM, GENANNT IN ARTIKEL 24 ABSATZ 1 BUCHSTABE E DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 3-Alpha-Codes für die Aufmachung von Erzeugnissen 3-Alpha-Code Aufmachung Beschreibung CBF Kabeljau-Doppelfilet (Escalado) HEA mit Haut, mit Mittelgräte, mit Schwanz CLA Scheren Nur Scheren DWT ICCAT-Code Ausgenommen, ohne Kiemen, ohne Teil des Kopfes und ohne Flossen FIL Filetiert HEA+GUT+TLD ohne Gräten, jeder Fisch ergibt zwei Filets, die nicht zusammenhängen FIS Filetiert und enthäutet FIL+SKI, jeder Fisch ergibt zwei Filets, die nicht zusammenhängen FSB Als Filet, mit Haut und Gräten Filetiert, mit Haut und Gräten FSP Als Filet, enthäutet, mit Stehgräten Filetiert, Haut entfernt, mit Stehgräten GHT Ausgenommen, ohne Kopf und ohne Schwanz GUH+TLD GUG Ausgenommen ohne Kiemen Eingeweide und Kiemen entfernt GUH Ausgenommen ohne Kopf Eingeweide und Kopf entfernt GUL Ausgenommen, mit Leber GUT ohne Entfernen der Leber GUS Ausgenommen, ohne Kopf und enthäutet GUH+SKI GUT Ausgenommen Alle Eingeweide entfernt HEA Ohne Kopf Kopf entfernt HET Ohne Kopf und Schwanz Kopf und Schwanz entfernt JAP Japanisch zugeschnitten Querschnitt – Entfernen aller Teile von Kopf bis Bauch JAT Japanisch zugeschnitten und ohne Schwanz Japanisch zugeschnitten, Schwanz entfernt LAP Lappen Doppelfilet, HEA, mit Haut, Schwanz und Flossen LVR Leber Nur Leber OTH Andere Andere Aufmachungen ROE Rogen und Fischmilch Nur Rogen und Fischmilch SAD Trocken gesalzen Kopf entfernt, mit Haut, mit Mittelgräte, mit Schwanz und trocken gesalzen SAL Leicht feucht gesalzen CBF + gesalzen SGH Gesalzen (ausgenommen, ohne Kopf) GUH + gesalzen SGT Gesalzen (ausgenommen) GUT + gesalzen SKI Enthäutet Haut entfernt SUR Surimi Surimi TAL Schwanz Nur Schwänze TLD Ohne Schwanz Schwanz entfernt TNG Zunge Nur Zunge TUB Nur Rümpfe Nur Rümpfe (Kalmar) WHL Ganz Keine Verarbeitung WNG Flügel Nur Flügel 30.   MUSTER FÜR DAS FISCHEREILOGBUCH GEMÄß ANHANG II.A DER CEM, GENANNT IN ARTIKEL 25 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 Fangerfassung (Eintragungen in das Logbuch) FANGBEZOGENE LOGBUCHEINTRAGUNGEN Angaben (1)  Schiffsname (2)  Staatszugehörigkeit des Schiffes (3)  Registriernummer des Schiffes (4)  IMO-Nummer (5)  Registrierhafen (6)  Art des verwendeten Fanggeräts (*1) (*2) (7)  Datum der Fischereitätigkeit (Tag/Monat/Jahr: TT/MM/JJJJ (8)  Startzeit des Hols (UTC) (9)  Startposition des Hols: (a)  Breitengrad (b)  Längengrad (c)  Division (d)  Wassertiefe (10)  Endposition des Hols: (a)  Breitengrad (b)  Längengrad (c)  Division (d)  Wassertiefe (11)  Endzeit des Hols (UTC) (12)  In den einzelnen Hols gefangene Arten (Anhang I.C) (13)  Anordnung der einzelnen Hols: (*3) (*4) (a)  Gesamtfänge jeder Art (in kg Lebendgewicht) (b)  Rückwürfe jeder Art (in kg Lebendgewicht) (14)  Wurden die Beifanggrenzen gemäß Artikel 6.6 der CEM überschritten? (J/N) ▼M4 (15)  Wurde ein Versuchshol gemäß Artikel 6.6 Buchstabe b Ziffer iii oder Artikel 6.10 der CEM durchgeführt? (J/N) ▼B (16)  Anlandungen oder Umladungen von Fängen aus dem Regelungsbereich (a)  Angelandete oder umgeladene Mengen je Art (b)  Anlande- oder Umladeort(e) (c)  Datum der Anlandung oder Umladung (Tag/Monat/Jahr): TT/MM/JJJJ) (17)  Unterschrift des Kapitäns Anweisungen: (*1) Werden in demselben Zeitraum von 24 Stunden zwei oder mehrere Arten von Fanggeräten verwendet, so sind für jedes Fanggerät getrennte Angaben zu machen. (*2) Die Fanggeräte und Befestigungen sind durch die Codes in Anhang II.J der CEM zu kennzeichnen (*3) Mengenangaben in kg Lebendgewicht (*4) Die Arten sind durch die Codes in Anhang I.C der CEM zu kennzeichnen. ▼M1 31.   FORMAT FÜR DEN FANGBERICHT GEMÄß ANHANG II.D DER CEM, GENANNT IN ARTIKEL 25 ABSÄTZE 6 UND 8 UND ARTIKEL 26 ABSATZ 9 BUCHSTABE B DER VERORDNUNG (EU) 2019/833 Datenaustauschformat und Protokolle A.   Datenübermittlungsformat Jede Datenübertragung ist folgendermaßen aufgebaut: (1)  Datenangaben gemäß ISO 8859.1 (2)  Jede Datenübertragung ist folgendermaßen aufgebaut: •  Ein doppelter Schrägstrich (//) und der Code „SR“ stehen für den Beginn einer Meldung; •  ein doppelter Schrägstrich (//) und ein Feldcode bedeuten den Beginn eines Datenfelds; •  ein einfacher Schrägstrich (/) trennt den Feldcode von den Daten; •  Datenpaare werden durch Leertaste getrennt; •  der Code „ER“ und ein doppelter Schrägstrich (//) bedeuten das Ende der Datenübertragung. B.   Datenaustauschprotokolle Genehmigte Datenaustauschprotokolle für die elektronische Übermittlung von Berichten und Meldungen zwischen den Vertragsparteien und dem Sekretariat stehen im Einklang mit Anhang II.B, Regeln über die Vertraulichkeit. ▼M5 C.    Format für den elektronischen Austausch von Informationen der Fischereiüberwachung (Nordatlantikformat) Kategorie Datenelement Feldcode Art Inhalt Definitionen System Aufzeichnungsbeginn SR     Kennzeichnet Beginn der Aufzeichnung Informationen Aufzeichnungsende ER     Kennzeichnet Ende der Aufzeichnung Rückmeldung RS Char*3 Codes ACK/NAK = Bestätigt/Nicht Bestätigt Nr. der Fehlerrückmeldung RE Num*3 001-999 Codes zur Angabe von Fehlern, die in der Zentrale eingegangen sind, siehe Anhang II.D.D(2) Meldung Adresse Empfänger AD Char*3 ISO-3166 Adresse Adresse des Empfängers, „XNW“ für die NAFO Informationen Absender FR Char*3 ISO-3166 Adresse Adresse der übermittelnden Partei (Vertragspartei) Art der Meldung TM Char*3 Code Code für die Art der Meldung Sequenznummer SQ Num*6 NNNNNN Seriennummer der von einem Schiff an die Endbestimmung (XNW) versandten Meldungen. Für jedes Schiff für ein Kalenderjahr einmalig. Zu Beginn des laufenden Jahres wird dieser Wert für jedes Schiff auf 1 zurückgesetzt und bei der Versendung der einzelnen Meldungen erhöht. Aufzeichnungsnummer RN Num*6 NNNNNN Seriennummer der vom FÜZ an XNW versandten Meldungen. Für jedes FÜZ für ein Kalenderjahr einmalig. Zu Beginn des laufenden Jahres wird dieser Wert auf 1 zurückgesetzt und bei der Versendung der einzelnen Meldungen erhöht. Aufzeichnungsdatum RD Num*8 JJJJMMTT Jahr, Monat und Tag in UTC vom FÜZ Aufzeichnungszeit RT Num*4 SSMM Stunde und Minute in UTC vom FÜZ Datum DA Num*8 JJJJMMTT Jahr, Monat und Tag in UTC der ersten Übermittlung Bei RET-Meldungen erfolgt die erste Übermittlung vom FÜZ, in allen anderen Fällen vom Schiff. Uhrzeit TI Num*4 SSMM Stunden und Minuten in UTC der ersten Übermittlung. Bei RET-Meldungen erfolgt die erste Übermittlung vom FÜZ, in allen anderen Fällen vom Schiff. Annullierte Meldung CR Num*6 NNNNNN Nummer des Eintrags der zu annullierenden Meldung Jahr der annullierten Meldung YR Num*4 NNNN Jahr in UTC der zu annullierenden Meldung Schiff Rufzeichen RC Char*7 IRCS-Code Internationales Rufzeichen des Schiffs Registrierung Schiffsname NA Char*30   Name des Schiffs Informationen Äußere Kennnummer XR Char*14   Außen an der Schiffsseite angebrachte Nummer Flaggenstaat FS Char*3 ISO-3166 Registrierstaat Interne Referenznummer der Vertragspartei IR Char*3 Num*9 ISO-3166 +max. 9Z Vom Flaggenstaat nach der Registrierung zugeteilte einmalige Nummer des Schiffs Hafenname PO Char*20   Registrierhafen des Schiffes/Heimathafen Schiffseigner VO Char*60   Name und Anschrift des Schiffseigners Schiffscharterer VC Char*60   Name und Anschrift des Schiffscharterers IMO-Nummer des Schiffs IMO-Nummer IM Num*7 NNNNNNN IMO-Schiffskennnummer Art des Schiffs Informationen Tonnage des Schiffs VT Char*2 Num*4 „OC“/„LC“ Tonnage Gemäß: „OC“ OSLO 1947 Convention/„LC“ LONDON ICTM-69 Schiffsleistung Einheit VP Char*2 Num*5 0-99999 Hauptmaschinenleistung in kW Schiffslänge VL Char*2 Num*3 „OA“ Länge in Metern Länge über alles „OA“. Gesamtlänge des Schiffes in Metern, auf ganze Meter auf- oder abgerundet Schiffstyp TP Char*3 Code Gemäß Anhang II.I Fanggeräte GE Char*3 FAO-Code Internationale statistische Standardklassifizierung von Fischfanggeräten gemäß Anhang II.J Einzelheiten zur Zulassung Beginn SD Num*8 JJJJMMTT Angabe zur Zulassung; Datum des Beginns der Zulassung Enddatum ED Num*8 JJJJMMTT Angabe zur Zulassung; Datum des Endes der Zulassung Zielarten und Gebiet TA Char*3 Char*10 Bestandsspezifikationen, FAO-Artencode und NAFO-Gebietscode oder „ANY“ Für gezielte Fischerei zulässige Arten und Gebiete. Bei den in Anhang I.A oder I.B geregelten Arten muss auf die Bestandsspezifikation Bezug genommen werden. Bei nicht geregelten Arten Teilgebiet oder Division oder „ANY“ verwenden. Mehrere Feldcodes vorsehen, z. B.//TA/GHL 3LMNO COD 3M RED 3LN RED 3M HER ANY// Tätigkeit Informationen Breitengrad LA Char*5 NDDMM (WGS-84) z. B.//LA/N6235 = 62°35′ N Längengrad LO Char*6 E/WDDDMM (WGS-84) z. B.//LO/W02134 = 21°34‘ W Breitengrad (dezimal) LT Char*7 +/-DD.ddd Negative Werte bei Breitengraden in der südlichen Hemisphäre (1) (WGS84) Längengrad (dezimal) LG Char*8 +/-DDD.ddd Negative Werte bei Längengraden in der westlichen Hemisphäre (1) (WGS84) Nummer der Fangreise TN Num*3 001-999 Nummer der Fangreise im laufenden Jahr Fang Art Menge CA Char*3 Num*7 FAO-Artencode 0-9999999 Tägliche Fangmengen nach Arten und Divisionen, an Bord behalten, in kg Lebendgewicht Menge an Bord Art Menge OB Char*3 Num*7 FAO-Artencode 0-9999999 Gesamtmenge, aufgeschlüsselt nach Arten, an Bord des Schiffes zum Zeitpunkt der Versendung der betreffenden Meldung (in kg Lebendgewicht) Rückwurfarten Menge RJ Char*3 Num*7 FAO-Artencode 0-9999999 Rückwürfe nach Arten und Divisionen, in kg Lebendgewicht Untermaßige Fische Art Menge US Char*3 Num*7 FAO-Artencode 0-9999999 Untermaßige Fänge nach Arten und Divisionen, in kg Lebendgewicht Umgeladene Arten Art Menge KG Char*3 Num*7 FAO-Artencode 0-9999999 Angaben zu den Mengen, die während des Einsatzes im Regelungsbereich zwischen Schiffen umgeladen wurden, aufgeschlüsselt nach Arten, in kg Lebendgewicht, gerundet auf die nächsten 100 kg Gebiet RA Char*6 ICES-/NAFO-Codes Code für das betreffende Fanggebiet Zielart DS Char*3 FAO-Artencode Code der Arten die das Schiff gemäß Artikel 5.2 gezielt befischt. Mehrere Arten möglich, durch Leerzeichen zu trennen. z. B.//DS/Art Art Art// Beobachter an Bord OO Char*1 J oder N Anwesenheit eines Beobachters an Bord Umgeladen von TF Char*7 IRCS-Code Internationales Rufzeichen des abgebenden Schiffes Umgeladen auf TT Char*7 IRCS-Code Internationales Rufzeichen des aufnehmenden Schiffes Name des Kapitäns MA Char*30   Name des Schiffskapitäns Küstenstaat CS Char*3 ISO-3166 3-Alpha-Code Küstenstaat des Anlandehafens Voraussichtliches Datum PD Num*8 JJJJMMTT Voraussichtliches Datum (UTC), an dem der Kapitän plant, im Hafen zu sein Voraussichtliche Uhrzeit PT Num*4 SSMM Voraussichtliche Uhrzeit (UTC), zu der der Kapitän plant, im Hafen zu sein Hafenname PO Char*20   Name des tatsächlichen Anlandehafens Geschwindigkeit SP Num*3 Knoten*10 z. B.//SP/105 = 10,5 Knoten Kurs CO Num*3 360°-Skala z. B.//CO/270 = 270 Fänge unter einer Charterflagge CH Char*3 ISO-3166 Flagge der charternden Vertragspartei Einfahrtsgebiet AE Char*6 ICES-/NAFO-Codes NAFO-Division der Einfahrt Fangtage DF Num*3 1-365 Anzahl der Tage, die das Schiff während der Fangreise in der Fischereizone verbracht hat. Potenzielle Nichteinhaltung der CEM AF Char*1 J oder N Meldungen der Beobachter an Bord Maschenöffnung ME Num*3 0-999 Durchschnittliche Maschenöffnung in mm Logbuch LB Char*1 J oder N Bestätigung der Eintragungen im Schifflogbuch durch den Beobachter an Bord Funkmeldungen HA Char*1 J oder N Bestätigung der vom Schiff gesendeten Funkmeldungen durch den Beobachter an Bord Name des Beobachters ON Char*30 Text Name des Beobachters an Bord Freier Text MS Char*255 Text Detail Tätigkeit; weitere Anmerkungen des Beobachters (1)    Das Pluszeichen (+) muss nicht übermittelt werden; führende Nullen können weggelassen werden. ▼M1 D. 1.   Struktur der Berichte und Meldungen gemäß Anhang II.E und Anhang II

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.