Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 17. April 2019 zur Festlegung der neuen Leistungsbeschreibung für die Methodik zur Bewertung auf Basis von Säulen gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates

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Quellenkennung: 32019D0606(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nationalen Rechnungsprüfungsgrundsätzen gleichwertigen Standards von der Stelle unabhängig ist? Wenn ja, bitte Fragen in Abschnitt 4 unten ausfüllen. Wenn ja, bitte Fragen unter 2.3 (Grundsätze) und 3 (Verfahren der externen Prüfung) ausfüllen. VDSA   SÄULE 3 — UNABHÄNGIGE EXTERNE PRÜFUNG 2. GRUNDSÄTZE — Fragen/Kriterien Bemerkungen der Stelle Bemerkungen des Rechnungsprüfers 2.1. Die externe Prüfung wird von einer unabhängigen professionellen externen Rechnungsprüfungsgesellschaft (des Privatsektors) nach Standards durchgeführt, die den internationalen Prüfungsstandards gleichwertig sind. Schlüsselfrage (Ebene 2): Unterliegt die Stelle einer externen Prüfung, die: — von einer professionellen externen Rechnungsprüfungsgesellschaft durchgeführt wird, die von der Stelle unabhängig ist und die berufsethische Grundsätze befolgt, wie Integrität, Objektivität, berufliche Kompetenz und erforderliche Sorgfalt, Vertraulichkeit und professionelles Verhalten? — in Übereinstimmung mit Prüfungsstandards durchgeführt wird, die den vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standards on Auditing („ISA“) gleichwertig sind? 2.1.1 Wird die Prüfung von einer professionellen externen Rechnungsprüfungsgesellschaft durchgeführt, die Mitglied einer etablierten nationalen Wirtschafts- oder Rechnungsprüfungseinrichtung ist? Ist die nationale Wirtschafts- oder Rechnungsprüfungseinrichtung Mitglied der IFAC?     2.1.2 Wird die Prüfung in Übereinstimmung mit den anwendbaren nationalen Prüfungsstandards durchgeführt, und stimmen diese Standards mit den vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standards on Auditing („ISA“) überein?     2.1.3 Unterliegt der Rechnungsprüfer, der die Prüfung durchführt, Berufsgrundsätzen, die die berufsethischen Leitlinien für Rechnungsprüfer im Hinblick auf Integrität, Objektivität, Unabhängigkeit, fachliche Kompetenz, Umsichtigkeits- und Sorgfaltspflichten, Vertraulichkeit, professionelles Verhalten und technische Standards festlegen? Sind diese Berufsgrundsätze mit dem Code of Ethics for Professional Accountants der IFAC, der vom International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA)der IFAC erstellt und herausgegeben wurde, konform?     2.1.4 Wird der fundamentale Grundsatz der Unabhängigkeit vollständig beachtet?     2.2. Die externe Prüfung wird von einer nationalen Rechnungsprüfungsinstitution (des öffentlichen Sektors) nach Standards durchgeführt, die den internationalen Prüfungsstandards gleichwertig sind. Schlüsselfrage (Ebene 2): Unterliegt die Stelle einer externen Prüfung, die: — von einer nationalen Rechnungsprüfungsinstitution oder einer übergeordneten Rechnungsprüfungsinstitution (z. B. einem nationalen Rechnungshof oder einer entsprechenden Behörde) durchgeführt wird, die von der Stelle unabhängig ist und die berufsethische Grundsätze befolgt, wie Integrität, Objektivität, berufliche Kompetenz und erforderliche Sorgfalt, Vertraulichkeit und professionelles Verhalten? — in Übereinstimmung mit Prüfungsstandards durchgeführt, die den von der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) herausgegebenen Grundsätzen, Standards und Leitlinien gleichwertig sind? 2.2.1 Wird die Prüfung von einer nationalen Prüfungsinstitution durchgeführt, die ein Mitglied von INTOSAI ist?     2.2.2 Wird die Prüfung in Übereinstimmung mit anwendbaren nationalen Prüfungsstandards durchgeführt, und sind diese Standards mit INTOSAI-Standards konform?     2.2.3 Unterliegt der Rechnungsprüfer, der die Prüfung durchführt, Berufsgrundsätzen, die die berufsethischen Leitlinien für Rechnungsprüfer im Hinblick auf Integrität, Objektivität, Unabhängigkeit, fachliche Kompetenz, Umsichtigkeits- und Sorgfaltspflichten, Vertraulichkeit, professionelles Verhalten und technische Standards festlegen? Sind diese Berufsgrundsätze mit dem INTOSAI Verhaltenskodex (ISSAI 30) oder gleichwertigen Berufsgrundsätzen konform?     2.2.4 Wird der fundamentale Grundsatz der Unabhängigkeit vollständig beachtet?     2.3. Die externe Prüfung wird durch eine externe Prüfungs- oder Aufsichtsstelle durchgeführt, die unter einem besonderen regulatorischen oder institutionellen Rahmen tätig ist (z. B. externer Prüfer der UN), und die gemäß internationalen Rechnungsprüfungsgrundsätzen gleichwertigen Standards von der Stelle unabhängig ist. Schlüsselfrage (Ebene 2): Unterliegt die Stelle einer externen Prüfung, die: — von einer externen Rechnungsprüfungs- oder Aufsichtseinrichtung durchgeführt wird, die von der Stelle unabhängig ist und die berufsethische Grundsätze befolgt, wie Integrität, Objektivität, berufliche Kompetenz und erforderliche Sorgfalt, Vertraulichkeit und professionelles Verhalten? — in Übersteinstimmung mit Prüfungsstandards durchgeführt wird, die den International Standards on Auditing („ISA“) oder den INTOSAI-Standards gleichwertig sind? 2.3.1 Wird die Prüfung von einer externen Prüfungs- oder Aufsichtsstelle durchgeführt, die unter einem besonderen regulatorischen oder institutionellen Rahmen arbeitet? Verschaffen Sie sich eine kurze Beschreibung des Rahmens.     2.3.2 Wird die Prüfung in Übersteinstimmung mit Prüfungsstandards durchgeführt, die den International Standards on Auditing („ISA“) oder den INTOSA-Standards gleichwertig sind?     2.3.3 Unterliegt der Rechnungsprüfer, der die Prüfung durchführt, Berufsgrundsätzen, die die berufsethischen Leitlinien für Rechnungsprüfer im Hinblick auf Integrität, Objektivität, Unabhängigkeit, fachliche Kompetenz, Umsichtigkeits- und Sorgfaltspflichten, Vertraulichkeit, professionelles Verhalten und technische Standards festlegen? Sind diese Berufsgrundsätze mit den Grundsätzen des Code of Ethics for Professional Accountants der IFAC, der vom International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA)der IFAC erstellt und herausgegeben wurde, dem INTOSAI Code of Ethics (ISSAI 30) oder gleichwertigen Berufsgrundsätzen konform?     2.3.4 Wird der fundamentale Grundsatz der Unabhängigkeit vollständig beachtet?     SÄULE 3 — UNABHÄNGIGE EXTERNE PRÜFUNG 3. VERFAHREN DEREXTERNEN PRÜFUNG — Fragen/Kriterien Bemerkungen der Stelle Bemerkungen des Rechnungsprüfers Schlüsselfrage (Ebene 2): Unterliegt die Stelle geeigneten externen Prüfungsverfahren?   2.1 Welche Arten externer Prüfung sind auf die Stelle anwendbar (z. B: jährliche Prüfungen der Jahresabschlüsse der Stelle, Konformitätsprüfungen und andere Prüfungen)? Was sind die Zwecke und Anwendungsbereiche dieser Prüfungen? Decken die Prüfungen auch Aspekte der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit in Bezug auf von der Europäischen Kommission und/oder anderen Geldgebern bereitgestellte Mittel ab? In welchen Zeitabständen werden Prüfungen durchgeführt? Wem übergibt der Prüfer seinen Bericht? VDSA   2.2 Von welchem/n Rechnungsprüfer(n) werden diese Prüfungen durchgeführt (siehe 1 — Rechtsrahmen)? VDSA   2.3 Innerhalb von wie vielen Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres der Stelle wird ein Prüfbericht über ihren Jahresabschluss herausgegeben? Welche Art des Bestätigungsvermerks wurde für die Jahresabschlüsse in den letzten drei Jahren abgegeben? VDSA   2.4 Werden die Feststellungen und Empfehlungen, die aus der externen Prüfung folgen, angemessen mitgeteilt (an die Leitung der Stelle und gegebenenfalls ein Aufsichtsorgan/Prüfungsausschuss) und gelöst? VDSA   2.5 Reagiert die Leitung der Stelle prompt auf die Feststellungen der externen Prüfung? VDSA   2.6 Werden die Empfehlungen der externen Prüfung vollständig und zeitnah umgesetzt? VDSA   SÄULE 4 — FINANZHILFEN SCHLÜSSELFRAGE (Ebene 1) Bemerkungen des Rechnungsprüfers Wendet die Stelle geeignete Vorschriften und Verfahren an, um Finanzierung aus EU-Mitteln durch Finanzhilfen in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien bereitzustellen?   Orientierungshilfe Die Stelle kann Verträge über Finanzhilfen unmittelbar mit den Begünstigten von Finanzhilfen abschließen (7). Eine Finanzhilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses, der einem bestimmten Begünstigter gewährt wird, um vom Begünstigten durchzuführende Tätigkeiten zu finanzieren oder das Geschäft (d. h. die Betriebskosten) des Begünstigten zu finanzieren. Die Stelle sollte über Verfahren verfügen, die in einem angemessenen Umfang sicherstellen, dass diese Begünstigten von Finanzhilfe Voraussetzungen der internen Kontrolle, der Rechnungsführung und externen Prüfung erfüllen. Die Grundsätze eines Systems von Finanzhilfen müssen in einem gut definierten und transparenten Rechts- und Regulierungsrahmen festgehalten werden, der klar die geeigneten Strategien, Verfahren, Verantwortlichkeiten und Kontrollen festlegt. Während das System der Finanzhilfen in seinem eigenen Rahmen wirkt, profitiert es doch vom allgemeinen Kontrollumfeld, einschließlich des öffentlichen Zugangs zu Informationen, der internen Kontrolle der Stelle, des Rechnungsführungssystems der Stelle und ihrer externen Prüfung. Die Kommission kann Vorschriften und Verfahren für die Finanzhilfe für angemessen ansehen, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen: a) Sie stehen mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung in Einklang. b) Sie stellen Transparenz durch angemessene Veröffentlichung von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen und die Beschränkung der direkten Gewährung auf angemessene Beträge oder begründete Fälle sicher. c) Sie beugen während des gesamten Gewährungsverfahrens bei Finanzhilfen Interessenkonflikten vor. SÄULE 4 — FINANZHILFEN 1. RECHTS- UND REGULIERUNGSRAHMEN — Fragen/Kriterien Bemerkungen der Stelle Bemerkungen des Rechnungsprüfers Schlüsselfrage (Ebene 2): Verfügt die Stelle über einen klaren Rechts- und Regulierungsrahmen für die Gewährung von Finanzhilfen?   1.1 Welche Arten von Finanzhilfe gewährt die Stelle? Definiert der Rechtsrahmen den Begriff „Finanzhilfe“ und die Arten von Finanzhilfen richtig (z. B. Maximalbetrag, Prozentsatz der (förderfähigen) Gesamtkosten der Maßnahmen, Nutzung von Pauschalbeträgen usw.)? VDSA   1.2 Wenn Finanzhilfen nach Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gewährt werden, existieren Leitlinien für Antragsteller und beschreiben diese Leitlinien die Verfahren und Vorschriften von der Antragstellung bis zur Zuerkennung der Finanzhilfe klar? — Sind diese Leitlinien veröffentlicht und leicht zugänglich? — Beschreiben die Leitlinien klar die Schlüsselprinzipien (siehe unten) und zentralen Fragen wie Vorschriften über die Förderfähigkeit, verlangte Nachweise und bieten sie eine Beschreibung der Tätigkeiten/Maßnahmen? — Schließen die Leitlinien Unterlagen wie Formulare für Finanzhilfeanträge und Muster für den Haushalt einer Maßnahme ein? — Sind Rechtsbehelfe verfügbar, leicht zugänglich, transparent, nichtdiskriminierend, effizient und wirksam? Werden die Begünstigten/Antragsteller während des gesamten Verfahrens über ihre Rechte informiert? VDSA   1.3 Nutzt die Stelle standardisierte Muster für Verträge über Finanzhilfen? Ermöglichen die Muster eine klare Definition der Maßnahmen/Tätigkeiten? Werden alle Begünstigten in den Verträgen identifiziert? Geben Verträge wenigstens den Gegenstand, den/die Begünstigten, die Dauer, den Maximalbetrag der Finanzierung, einen Haushalt für die Maßnahme oder ein Arbeitsprogramm und die Verantwortlichkeiten der Begünstigten an? VDSA   1.4 Legen Verträge klar die Bedingungen, Vorschriften und Kriterien fest, die eingehalten werden müssen? Wenn eine Finanzhilfe an mehrere Begünstigte gewährt wird, legen die Vertragsbedingungen klar die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten des Koordinators, soweit ein solcher existiert, und der anderen Begünstigten, sowie die Bedingungen fest, unter denen ein Begünstigter hinzugefügt oder entfernt werden kann? Ergänzungen zu Finanzhilfeverträgen dürfen keinerlei Änderungen enthalten, die den Beschluss über die Gewährung von Finanzhilfe oder, falls relevant, die Gleichbehandlung der Antragsteller beeinflussen würden. Werden diese Kriterien beachtet? Gibt es Grundregeln für Kosten, die berücksichtigt werden können (z. B: Kosten, die dem Begünstigten der Finanzhilfe tatsächlich entstanden sind)? VDSA   SÄULE 4 — FINANZHILFEN 2. GRUNDSÄTZE — Fragen/Kriterien Bemerkungen der Stelle Bemerkungen des Rechnungsprüfers Schlüsselfrage (Ebene 2): Sind die folgenden Grundsätze in die Verfahren, Vorschriften und Kriterien des Systems der Stelle für die Gewährung von Finanzhilfen integriert: Transparenz, Gleichbehandlung, Förderfähigkeitskriterien und Vermeidung von Interessenkonflikten? Diese Grundsätze müssen in die Verfahren, Vorschriften und Kriterien des Systems der Stelle für die Gewährung von Finanzhilfen in Übereinstimmung mit dem übergreifenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit integriert sein. Die Grundsätze gelten nicht absolut und eine begrenzte Zahl von Ausnahmen kann zugelassen werden, vorausgesetzt, dass sie klar benannt, vernünftig und gerechtfertigt sind.   2.1 Transparenz Werden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen weit und leicht zugänglich veröffentlicht? Haben Antragsteller für Finanzhilfe genügend Zeit, um ihre Vorschläge einzureichen?     2.2 Gleichbehandlung Werden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen von einem Evaluierungsausschuss beurteilt, der unparteiisch ist und klare und veröffentlichen Kriterien anwendet? Erfolgen die Auswahl und die Gewährung ausschließlich auf der Grundlage des Antrags? Ist Kommunikation mit den Antragstellern in diesen Phasen gestattet?     2.3.1 Förderfähigkeitskriterien Sieht das Gewährungssystem für Finanzhilfen Förderfähigkeitskriterien vor, die transparent und nichtdiskriminierend sind? Sind die Förderfähigkeitskriterien veröffentlicht und leicht zugänglich?     2.3.2 Förderfähigkeitskriterien Gibt es Förderfähigkeitskriterien für Antragsteller (z. B. rechtlicher und administrativer Status, Vorschriften über die Staatsangehörigkeit)?     2.3.3 Förderfähigkeitskriterien Gibt es Förderfähigkeitskriterien für die Art der zu fördernden Maßnahmen (z. B. Arten von Tätigkeiten, Sektoren oder Themen und geografische Gebiete, die von der Finanzhilfe abgedeckt werden)?     2.5 Vermeidung doppelter Finanzierung Enthält das Vergabesystem für Finanzhilfe Grundregeln, die klarstellen, dass dieselben Kosten für dieselbe Maßnahme nicht zweimal finanziert werden können?     2.6 Vermeidung von Interessenkonflikten Enthält das Gewährungssystem für Finanzhilfen Verfahren und Vorschriften, um Interessenkonflikte während des gesamten Gewährungsverfahrens zu vermeiden?   SÄULE 4 — FINANZHILFEN 3. GEWÄHRUNGSVERFAHREN — Fragen/Kriterien Bemerkungen der Stelle Bemerkungen des Rechnungsprüfers Schlüsselfrage (Ebene 2): Wendet die Stelle geeignete Vorschriften und Verfahren für die Gewährung von Finanzhilfen an?     3.1. Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — Wendet die Stelle geeignete Vorschriften und Verfahren für die Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen an?   3.1.1 Werden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in nationalen/internationalen Medien veröffentlicht (z. B. Presse, Internet)? VDSA   3.1.2 Sind relevante Unterlagen verfügbar und (z. B: auf Websites) für Antragsteller leicht zugänglich? Zu den relevanten Unterlagen können folgende gehören: Richtlinien für Antragsteller, die wichtige Kriterien wie Vorschriften über die Förderfähigkeit von Antragstellern enthalten, Maßnahmen und Ausgaben, Antragsformulare, Muster für Verträge oder Vereinbarungen über Finanzhilfen und Anhänge. VDSA   3.1.3 Bietet das Gewährungssystem die Möglichkeit, Finanzhilfen ohne eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu gewähren (d. h. direkte Gewährung)? Werden Ausnahmen für Verfahren zur direkten Gewährung strikt definiert und auf außergewöhnliche und begründete Situationen beschränkt, z. B. Finanzhilfen für begünstigte Länder, Krisensituationen, Monopolsituationen oder ähnliche Fälle? VDSA   3.1.4 Bietet das Gewährungssystem eine Hilfe- und Informationsfunktion (z. B. werden Informationssitzungen mit potentiellen Antragstellern organisiert, gibt es eine Kontaktperson/Auskunftsstelle, gibt es einen FAQ-Mechanismus, Handbücher)? — Können Antragsteller nach Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und vor der Frist für die Einreichung von Vorschlägen Fragen einreichen? — Werden Antworten auf Fragen eines Antragstellers anderen Antragstellern mitgeteilt? VDSA   3.2. Einreichung von Vorschlägen — Wendet die Stelle geeignete Vorschriften und Verfahren für die Einreichung von Vorschlägen an?   3.2.1 Verfügt die Stelle über Verfahren zur Entgegennahme, Registrierung und Aufbewahrung der von den Antragstellern eingereichten Vorschläge? Nutzt die Stelle elektronische/IT-Systeme zur Registrierung und Verarbeitung von Finanzhilfeanträgen? Gibt es Maßnahmen und Verfahren zur Sicherstellung der Integrität, Verfügbarkeit und gegebenenfalls Vertraulichkeit der Unterlagen und zum Schutz personenbezogener Daten? VDSA   3.2.2 Werden den Antragstellern die Fristen für die Einreichung von Vorschlägen mitgeteilt? VDSA   3.3. Sicherheits- und Vertraulichkeitsmaßnahmen für Vorschläge — Wendet die Stelle Maßnahmen an, die die Sicherheit und Vertraulichkeit der Vorschläge gewährleisten?   3.3.1 Umfasst das Gewährungssystem Vorschriften zum Schutz der Sicherheit und Vertraulichkeit der eingereichten Vorschläge, insbesondere durch: — Sicherstellung, dass Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Speicherung der Vorschläge vorhanden sind (z. B. Führung eines Dokumentenverzeichnisses, Nummerierung aller Unterlagen oder zentraler Lagerbereich für alle Unterlagen), sowie Beschränkung des Zugangs zu den Unterlagen und — Berücksichtigung von Fragen der elektronischen Sicherheit und Verwendung dokumentierter Prozesse für die elektronische Speicherung und Kommunikation (beispielsweise werden elektronisch eingereichte Vorschläge vor dem Einreichungsschluss vor Zugriff geschützt, das System hat die Fähigkeit, zu spät eingereichte Vorschläge automatisch zurückzuweisen). VDSA   3.4. Entgegennahme, Registrierung und Eröffnung der Vorschläge — Wendet die Stelle geeignete Vorschriften und Verfahren für die Entgegennahme, Registrierung und Eröffnung der Vorschläge an?   3.4.1 Legt das Gewährungssystem Verfahren zur Eröffnung der Vorschläge fest, insbesondere durch Folgendes: — Eröffnung und Authentifizierung der Vorschläge durch den Evaluierungsausschuss so bald wie möglich nach dem festgelegten Zeitpunkt, — Festlegung von Kriterien für die Benennung der Mitglieder des Ausschusses, — Durchführung der Eröffnung in öffentlicher Sitzung, in der die grundlegenden Informationen über die Vorschläge eröffnet und im offiziellen Protokoll aufgezeichnet werden, — Festlegung klarer Richtlinien, unter welchen Umständen Vorschläge ausgeschlossen würden (z. B: Vorschläge, die nach der Schlusszeit eintreffen, werden ausgeschlossen, außer wenn dies durch einen Fehler der Stelle, die Finanzhilfe gewährt, verursacht ist; Förderfähigkeitskriterien für Bieter), — Sicherstellung, dass alle Klärungen zu eingereichten Vorschlägen nicht zu substanziellen Änderungen nach dem Ende der Einreichungsfrist führen, und — Sicherstellung, dass ein klarer und förmlicher Bericht über alle entgegengenommenen Vorschläge erstellt wird, bevor sie an die für ihre Evaluierung verantwortlichen Beauftragten übergeben werden. VDSA   3.5. Auswahl- und Evaluierungsverfahren — Wendet die Stelle geeignete Vorschriften und Verfahren für die Auswahl und Evaluierung von Vorschlägen für Finanzhilfe an?   3.5.1 Evaluierungsbeauftragte/-ausschuss (für Orientierungshilfe zum Evaluierungsausschuss siehe Auftragsvergabe) — Werden Auswahl- und Evaluierungsverfahren durch mehr als einen Evaluierungsbeauftragten oder vorzugsweise durch einen Evaluierungsausschuss durchgeführt? — Sind Kriterien für die Benennung der Mitglieder des Evaluierungsausschusses spezifiziert? Je nach Wert der Vorschläge und dem Risikoniveau könnte der Ausschuss nicht nur Mitarbeiter verschiedener Abteilungen ohne hierarchische Verbindung, sondern auch externe Sachverständige umfassen. — Sind die Rolle, die Zusammensetzung und die Vorschriften für die Tätigkeit des Evaluierungsausschusses beschrieben? Sind die Verantwortlichkeiten des nicht stimmberechtigten Vorsitzenden und der stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses beschrieben? — Gibt es geeignete Verfahren zur Aufbewahrung und für den Zugang zu (vertraulichen) Vorschlagsunterlagen? — Sind die mit der Evaluierung betrauten Mitarbeiter nicht in Interessenkonflikte (z. B. durch Verpflichtung zur Offenlegung) involviert, und sind sie an Vertraulichkeitsanforderungen gebunden? Bei einem Evaluierungsausschuss müssen Integrität und professionelle Erwägungen bei der Auswahl der Mitglieder in Betracht gezogen werden. — Sind alle relevanten Aspekte der Evaluierung in einem von den Evaluierungsbeauftragten/dem Evaluierungsausschuss unterzeichneten schriftlichen Bericht enthalten? VDSA   3.5.2 Verwaltungskontrollen und förmliche Überprüfungen Werden die Vorschläge Verwaltungskontrollen und förmlichen Überprüfungen durch den Evaluierungsausschuss oder durch Mitarbeiter unterzogen, wobei im letzteren Fall die Ergebnisse ihrer Arbeit vom Ausschuss überprüft werden müssen? Konzentrieren sich diese Überprüfungen auf das vollständige und korrekte Ausfüllen des Antragsformulars und die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen? Können diese Überprüfungen zur Zurückweisung eines Vorschlags führen, was bedeutet, dass der Vorschlag bei der weiteren Evaluierung nicht berücksichtigt wird? Können Antragsteller innerhalb einer festgelegten Frist fehlende Informationen oder Unterlagen nachreichen oder eine Klärung herbeiführen? VDSA   3.5.3 För

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.