Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 17. April 2019 zur Festlegung der neuen Leistungsbeschreibung für die Methodik zur Bewertung auf Basis von Säulen gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates

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Quellenkennung: 32019D0606(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ems regelmäßig und wirksam?     5.1. Überwachung (der Komponenten) des internen Kontrollsystems (wenn die Stelle keine interne Prüfungsfunktion hat) Wenn die Stelle keine interne Prüfungsfunktion hat, hat sie geeignete und wirksame Maßnahmen zur Überwachung der internen Kontrolle?   5.1.1 Welches sind die Hauptaktivitäten, die von der Stelle zur Überprüfung (der Komponenten) ihres internen Kontrollsystems genutzt werden? VDSA   5.1.2 Wie initiiert die Stelle Abhilfemaßnahmen für Mängel (der Komponenten) ihres internen Kontrollsystems? VDSA   5.2. Interne Prüfungsfunktion. Verfügt die Stelle über eine wirksame interne Prüfungsfunktion?   5.2.1 Standards und Charta der internen Prüfung Entspricht die interne Prüfungsfunktion den internationalen Berufsstandards und dem vom Institute of Internal Auditors (www.theiia.org) herausgegebenen Verhaltenskodex? VDSA   Orientierungshilfe Die Leitung muss durch eine Interne Prüfungsfunktion oder eine gleichwertige Funktion zur Systemüberwachung regelmäßiges und geeignetes Feedback über die Leistung des Systems der internen Kontrolle erhalten. In manchen Ländern befasst sich die interne Prüfungsfunktion nur mit der Vorprüfung der Vorgänge, was dann als Teil der internen Kontrollaktivitäten gilt. 5.2.2 Standards und Charta der internen Prüfung (Fortsetzung) Verfügt die interne Prüfungsfunktion über eine Charta der internen Prüfung, die mit der Definition der internen Prüfung, dem Verhaltenskodex und den Standards übereinstimmt, die vom Institute of Internal Auditors herausgegeben werden? Fußnote: Eine Charta der internen Prüfung ist ein förmliches Dokument, das den Zweck, die Vollmachten und Verantwortlichkeit der internen Prüfung festlegt. Die Charta der internen Prüfung: i) legt die Stellung der internen Prüfungsaktivität innerhalb der Organisation fest, einschließlich der Art der funktionellen Berichterstattung des Hauptverantwortlichen Prüfers mit dem Vorstand, ii) autorisiert den Zugang zu Aufzeichnungen, Personal und physikalischen Eigenschaften, die für die Durchführung der Aufträge relevant sind, und iii) bestimmt den Anwendungsbereich der Tätigkeiten der internen Prüfung. Die endgültige Genehmigung der Charta der internen Prüfung erfolgt durch die Unternehmensleitung oder, falls angemessen, durch ein Aufsichtsorgan (Prüfungsausschuss). VDSA   5.2.3 Unabhängigkeit Wie ist die Stellung der internen Prüfungsfunktion innerhalb der Organisationsstruktur der Stelle? VDSA   5.2.4 Unabhängigkeit Ist die interne Prüfungsfunktion unabhängig, d. h. genießt sie Freiheit von Bedingungen, die ihre Fähigkeit zur Durchführung von Aufgaben der internen Prüfung in unverzerrter Weise bedrohen würden? VDSA   5.2.5 Unabhängigkeit (Fortsetzung) Verfügt der Leiter der internen Prüfungsfunktion unmittelbaren und uneingeschränkten Zugang zur Unternehmensleitung und gegebenenfalls dem Aufsichtsorgan? VDSA   5.2.6 Ziele und Anwendungsbereich der Arbeit Was ist die Art der Verantwortlichkeiten der internen Prüfungsfunktion? VDSA   5.2.7 Ziele und Anwendungsbereich der Arbeit (Fortsetzung) Welches sind die durchgeführten oder durchzuführenden Tätigkeiten der internen Prüfungsfunktion? VDSA   5.2.8 Ziele und Anwendungsbereich der Arbeit Definiert die Charta der internen Prüfung die Art der für die Stelle erbrachten Dienstleistungen (zur Erlangung von Prüfungssicherheit)? Hinweis: „Dienstleistungen zur Erlangung von Prüfungssicherheit“ umfassen die objektive Bewertung von Nachweisen durch den internen Rechnungsprüfer, um eine unabhängige Meinung oder Schlussfolgerungen hinsichtlich einer Stelle, eines Geschäfts, einer Funktion, eines Prozesses, Systems oder eines anderen Gegenstandes abzugeben. Die Art und der Anwendungsbereich des Auftrags zur Erlangung von Prüfungssicherheit werden von den International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing bestimmt. VDSA   5.2.9 Ziele und Anwendungsbereich der Arbeit Bereitet die interne Prüfungsfunktion eine Risikobewertung der Tätigkeiten bzw. Funktionen der Organisation (z. B. Abteilungen, Einheiten) vor? Hinweis: Zu den Nachweisen für eine wirksame interne Prüfung (oder Systemüberwachung) würde auch eine Konzentration auf Bereiche mit hohem Risiko gehören. VDSA   5.2.10 Ziele und Anwendungsbereich der Arbeit Stellt die interne Prüfungsfunktion einen mehrjährigen (üblicherweise dreijährigen) Prüfungsplan sowie jährliche Tätigkeitspläne auf? Wie und von wem werden die Gegenstände der Überprüfung ausgewählt und genehmigt? VDSA   5.2.11 Ziele und Anwendungsbereich der Arbeit (Fortsetzung) Enthalten diese Pläne eine angemessene Skala von Prüfungsarten einschließlich Konformitätsprüfungen, Finanzprüfungen, Prüfungen der Vergütungen, Systemprüfungen einschließlich Prüfungen der Informationstechnologie, forensische und Leistungsprüfungen? VDSA   5.2.12 Ziele und Anwendungsbereich der Arbeit Ist die interne Prüfung für alle von der Stelle verwalteten Tätigkeiten funktionsfähig? VDSA   5.2.13 Berichterstattung Werden interne Prüfungsberichte nach einem festen Zeitplan vervollständigt und ausgegeben und werden sie der Leitung und einem Aufsichtsorgan oder gegebenenfalls einem Prüfungsausschuss übergeben? VDSA   5.2.14 Berichterstattung (Fortsetzung) Legt die interne Prüfungsfunktion regelmäßige (d. h monatliche, vierteljährliche) Fortschrittsberichte der Leitung der Stelle und gegebenenfalls einem Aufsichtsorgan/Prüfungsausschuss vor? VDSA   5.2.15 Nachverfolgung der Feststellungen und Empfehlungen der internen Prüfung Werden die Feststellungen und Empfehlungen, die aus der internen Prüfung folgen, angemessen mitgeteilt (an die Leitung der Stelle und gegebenenfalls ein Aufsichtsorgan/Prüfungsausschuss) und gelöst? VDSA   5.2.16 Nachverfolgung der Feststellungen und Empfehlungen der internen Prüfung Reagiert die Leitung der Stelle prompt auf die Feststellungen der internen Prüfung? VDSA   5.2.17 Nachverfolgung der Feststellungen und Empfehlungen der internen Prüfung Werden die Empfehlungen der internen Prüfung vollständig und zeitnah umgesetzt? Hinweis: Zu den Nachweisen für eine wirksame interne Prüfung (oder Systemüberwachung) würde auch die Reaktion der Leitung auf Feststellungen der internen Prüfung gehören. Dies ist von kritischer Bedeutung, weil eine mangelnde Reaktion auf Feststellungen die Daseinsberechtigung der internen Prüfungsfunktion vollständig unterminiert. VDSA   5.3. Aussagen der Leitung zur Wirksamkeit des Systems der internen Kontrolle Trifft die Leitung der Stelle eine Aussage zur Wirksamkeit des Systems des Systems der internen Kontrolle?   5.3.1 Fügt die Leitung einen Bericht zur Wirksamkeit des Systems der internen Kontrolle der Stelle (d. h. einen internen Kontrollbericht) den Jahresabschlüssen/Jahresberichten der Stelle hinzu? Wenn ja, überprüfen Sie die internen Kontrollberichte der Stelle für die letzten drei Jahre und den Bericht des unabhängigen Prüfers über die Darstellungen der Leitung bezüglich der Wirksamkeit des Systems der internen Kontrolle. Wenn ja, welche Art des Bestätigungsvermerks (uneingeschränkt, eingeschränkt) haben die unabhängigen Prüfer zu den Darstellungen der Leitung bezüglich der Wirksamkeit des System der internen Kontrolle abgegeben? VDSA   SÄULE 2 — RECHNUNGSFÜHRUNG SCHLÜSSELFRAGE (Ebene 1) Bemerkungen des Rechnungsprüfers Nutzt die Stelle ein Rechnungsführungssystem, das in jeder wesentlichen Hinsicht richtige, vollständige und zuverlässige Informationen zeitnah, auf nationale bzw. internationale Buchführungsstandards gestützt und den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien entsprechend zur Verfügung stellt?   Orientierungshilfe Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren sind alle Grundsätze, Grundlagen, Konventionen, Vorschriften und Verfahren, die ein Unternehmen bei der Aufstellung und Darstellung seiner Abschlüsse anwendet. Eine verlässliche Grundlage bedeutet, dass die Stelle Rechnungslegungsmethoden anwendet, die für die Entscheidungsfindung der Nutzer relevant sind und insofern verlässlich sind, als die Finanzberichte: — die Finanzlage der Stelle, ihr Ergebnis und die Kapitalflüsse wahrheitsgemäß widerspiegeln, — den wirtschaftlichen Gehalt von Ereignissen und Vorgängen widerspiegeln und nicht nur deren rechtliche Form, — neutral sind, das heißt frei von verzerrenden Einflüssen, — vorsichtig sind und — in allen wesentlichen Hinsichten vollständig sind. Artikel 154 der Haushaltsordnung Die Kommission kann die Rechnungsführungssysteme und internen Kontrollsysteme der Stellen und Personen, die mit Aufgaben des Haushaltsvollzugs betraut werden sollen, hinsichtlich des Niveaus des Schutzes der finanziellen Interessen der Union und der hinreichenden Gewähr für die Erreichung der verwaltungstechnischen Ziele als gleichwertig anerkennen. SÄULE 2 — RECHNUNGSFÜHRUNG 1. RECHNUNGSFÜHRUNGSSYSTEM UND RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN — Fragen/Kriterien Bemerkungen der Stelle Bemerkungen des Rechnungsprüfers 1. Rechnungsführungssystem und Rechnungslegungsmethoden     Schlüsselfrage (Ebene 2): Nutzt die Stelle ein geeignetes Rechnungsführungssystem, und hat sie klare und schriftliche Rechnungslegungsmethoden?   1.1 Wendet die Stelle Rechnungslegungsmethoden an, die: — für die Entscheidungsfindung der Nutzer relevant sind und eine verlässliche Grundlage zur Erstellung der Finanzberichte der Stelle bieten? — internationale Rechnungslegungsstandards (einschließlich Standards für Finanzberichte) oder durch spezifische Verordnungen oder Vereinbarungen vorgeschriebene Rechnungslegungsmethoden und -vorschriften befolgen?     1.2 Verfügt die Stelle über ein Handbuch der Rechnungslegungsmethoden und -verfahren einschließlich detaillierter Beschreibungen von Rechnungslegungsverfahren für die verschiedenen Arten von finanziellen Vorgängen und Buchungstransaktionen? VDSA   1.3 Betreibt die Stelle ein System der doppelten Buchführung/Rechnungsführung? Hinweis: Ein Rechnungsführungssystem mit „doppelter Buchführung“ ist ein Regelwerk zur Aufzeichnung von Finanzinformationen in einem Rechnungsführungssystem, in dem jeder Vorgang mindestens zwei verschiedene nominale Kassenbuchkonten verändert. VDSA   1.4 Verfügt die Stelle über einen Kontenplan, der ihre Geschäfte und Tätigkeiten angemessen widerspiegelt? VDSA   1.5 Führt die Stelle einen regelmäßigen Bankabgleich und gegebenenfalls Kassenbuchabgleich durch? VDSA   1.6 Führt die Stelle einen regelmäßigen Abgleich und eine Klärung von Zwischenkonten und Vorschüssen durch? Werden für die Buchung von Vorschuss- und Abschlusszahlungen verschiedener Projekte unterschiedliche (Hauptbuch-)Konten geführt? Hinweis: die verlässliche Berichterstattung über finanzielle Informationen erfordert ständige Überprüfung und Verifizierung der Aufzeichnungspraxis. Dies ist ein wichtiger Teil der internen Kontrolle und eine Grundlage für hochwertige Informationen für die Leitung und für externe Berichte. Der zeitnahe und häufige Abgleich von Daten aus verschiedenen Quellen ist für die Verlässlichkeit der Daten von fundamentaler Bedeutung. VDSA   1.7 Ermöglicht das Rechnungsführungssystem die Verarbeitung und Berichterstattung von finanziellen und Abrechnungsinformationen zu spezifischen Projekten, Tätigkeiten, (Treuhand-)Fonds und Finanzierungsinstrumenten, unabhängig davon, ob diese durch die Stelle selbst bzw. durch externe Quellen (wie die Europäische Kommission) finanziert werden? VDSA   1.8 Kann die Stelle einen buchhalterischen Zusammenhang für Transaktionen (Einkünfte und Ausgaben) zu spezifischen Projekten, Tätigkeiten, (Treuhand-)Fonds und Finanzierungsinstrumenten sicherstellen, unabhängig davon, ob diese durch die Stelle selbst bzw. durch externe Quellen (wie die Europäische Kommission) finanziert werden? VDSA   1.9 Wie werden Vorschüsse externer Stellen (z. B. die Europäische Kommission) an die Stelle zur Finanzierung bestimmter Projekte, Tätigkeiten, (Treuhand-)Fonds, und Finanzierungsinstrumente in den Rechnungsführungsunterlagen der Stelle verbucht? VDSA   1.10 Verfügt die Stelle über Verfahren zur „Klärung“ von Vorschüssen, die sie an Begünstigte von Finanzhilfen gezahlt hat (werden Vorschüsse z. B. auf der Grundlage von durch die Begünstigten vorgelegten Prüfungsberichten über die Verwendung der Finanzhilfen geklärt)?     SÄULE 2 — RECHNUNGSFÜHRUNG 2. HAUSHALTSPLANUNG — Fragen/Kriterien Bemerkungen der Stelle Bemerkungen des Rechnungsprüfers 2. Haushaltsplanung     Schlüsselfrage (Ebene 2): Verfügt die Stelle über Systeme und Verfahren der Haushaltsplanung, die zu transparenten und zuverlässigen Haushalten für ihre Geschäfte und Tätigkeiten führen?   2.1 Sind die Verfahren der Haushaltsplanung formalisiert (z. B: durch ein Haushaltshandbuch oder Rundschreiben)? VDSA   2.2 In welchen Zeiträumen werden Haushalte geplant (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich)? VDSA   2.3 Wer sind die hauptsächlichen Akteure im Verfahren der Haushaltsplanung? VDSA   2.4 Welche Quellen aus der Buchhaltung und welche anderen Datenquellen werden genutzt? VDSA   2.5 Verfügt die Stelle über ein geeignetes Klassifizierungssystem für den Haushalt (Kriterien für die Klassifizierung könnten zum Beispiel Folgendes einschließen: Geschäfts- und Kapitalausgaben, auf Tätigkeiten basierende Haushalte oder eine funktionelle analytische Klassifizierung nach Projekt/Unterprojekt). VDSA   2.6 Bieten die Haushalte eine kohärente und klare Darstellung der geplanten/geschätzten Kosten in Übereinstimmung mit den Tätigkeiten, Geschäften und Projekten der Stelle? VDSA   2.7 Sind die Haushalte transparent und umfassend und spiegeln sie die Geschäfte der Stelle korrekt wider?     2.8 Sind die zur Erstellung der Haushalte und zur Berechnung der geplanten und geschätzten Ausgaben verwendeten Annahmen plausibel? Sind die Kostenzuweisungsschlüssel, die zur Berechnung der Kostendaten verwendet werden, auf logische, konsistente und plausible Annahmen und Grundsätze gestützt?     2.9 Sind die Haushaltsdaten relevant und verlässlich, sodass sie für die Leitung bzw. andere Nutzer wirklich von Nutzen sind? VDSA   2.10 Wie und von wem werden Haushalte genehmigt? VDSA   2.11 Kann das Rechnungsführungssystem umfassende Berichte über die tatsächlichen Ausgaben im Vergleich mit dem ursprünglichen Haushalt erstellen? VDSA   2.12 Werden Berichte über die tatsächlichen Gesamtausgaben im Vergleich mit den ursprünglich vorgesehenen Gesamtausgaben regelmäßig (vierteljährlich, halbjährlich) erstellt und innerhalb eines angemessenen Zeitraums (ein Monat) nach dem Periodenende herausgegeben? VDSA   2.13 Werden Unterschiede zwischen den tatsächlichen Ausgaben und den ursprünglich angesetzten Ausgaben untersucht und angemessen erklärt? VDSA   2.14 Werden in Fällen, in denen die tatsächlichen Ausgaben von den ursprünglich angesetzten Ausgaben bedeutend abweichen, solche Abweichungen angemessen genehmigt? VDSA   2.15 Beziehen Berichte über den Haushaltsvollzug auch Ausgaben durch Mittelübertragungen an andere Teile der Stelle (z. B. Büros an anderen Orten) ein, die autonom/selbstständig von der Hauptstelle der Stelle arbeiten? VDSA   SÄULE 2 — RECHNUNGSFÜHRUNG 3. RECHNUNGSFÜHRUNG UND HAUSHALTSPLANUNG FÜR BESTIMMTE PROJEKTE, TÄTIGKEITEN, (TREUHAND-)FONDS, FINANZIERUNGSINSTRUMENTE UND HAUSHALTSGARANTIEN — Fragen/Kriterien Bemerkungen der Stelle Bemerkungen des Rechnungsprüfers Der Zweck der Fragen in diesem Abschnitt ist die Bewertung, ob das Rechnungsführungssystem der Stelle verlässliche und zeitnahe Berichte über die Verwendung von Mitteln durch die Stelle — bzw. durch Begünstigte von Finanzhilfen — für bestimmte Tätigkeiten, Projekte, (Treuhand-)Fonds und Finanzierungsinstrumente (5) erstellen kann. Die Nutzer solcher Berichte sind die Leitung der Stelle bzw. externe Dritte, die Finanzmittel bereitgestellt haben (wie die Europäische Kommission). 3. Rechnungsführung und Haushaltsplanung für Projekte, Tätigkeiten, (Treuhand-)Fonds und Finanzierungsinstrumente     Schlüsselfrage (Ebene 2): Verfügt die Stelle über Verfahren für die Rechnungslegung und Haushaltsplanung, die eine angemessene und zeitnahe Berichterstattung an Spender/Geldgeber (einschließlich der Europäischen Kommission) über die Verwendung der von ihnen für Projekte, Tätigkeiten, (Treuhand-)Fonds und Finanzierungsinstrumente zur Verfügung gestellten Mittel ermöglicht, sowie über Kapazitäten und Verfahren, um Finanzberichte zu erstellen  (6)?   3.1 Verfügt die Stelle über ein Rechnungsführungssystem und Verfahren, die es ermöglichen, relevante und verlässliche Informationen zur Erstellung von Berichten (mit finanziellen und qualitativen Informationen) und Kostenaufstellungen zu Tätigkeiten, Projekten, (Treuhand-)Fonds und Finanzierungsinstrumenten, die von der EU und anderen Geldgebern finanziert werden, zu erstellen? VDSA   3.2 Ermöglicht das Rechnungsführungssystem der Stelle die Erstellung von Kostenaufstellungen zu bestimmten Tätigkeiten, Projekten, (Treuhand-)Fonds und Finanzierungsinstrumenten, oder die Erzeugung aggregierter Finanzdaten, die unmittelbar zur Erstellung von Finanzberichten und Jahresabschlüssen verwendet werden können? VDSA   Orientierungshilfe Das Informationssystem einer Stelle schließt üblicherweise die Nutzung von Standardjournaleinträgen ein, die auf wiederkehrender Grundlage genutzt werden, um Vorgänge aufzuzeichnen. Beispiele sind etwa Journaleinträge zur Aufzeichnung von Gehaltskosten im Hauptbuch. Das Rechnungsführungsverfahren einer Stelle umfasst auch die Nutzung von Nichtstandardeinträgen, um nicht widerkehrende, ungewöhnliche Vorgänge oder Berichtigungen aufzuzeichnen. Diese können notwendig sein, um Kosten (einschließlich der Zuweisung von Kosten) aufzuzeichnen, die mit einem bestimmten Projekt zusammenhängen und von den gewöhnlichen Rechnungsführungsverfahren und Journaleinträgen nicht abgedeckt sind. In manuell geführten Buchführungssystemen können solche ungewöhnlichen Journaleinträge durch die Inspektion der Bücher, Journale und der unterstützenden Dokumentation identifiziert werden. 3.3 In welchem Umfang muss die Stelle zusätzliche Journaleinträge vornehmen, Einträge berichtigen bzw. andere manuelle Verarbeitungsschritte und Manipulationen von finanziellen und Kostendaten vornehmen, um vollständige und verlässliche Berichte zu erstellen? VDSA   3.4 In welchem Umfang nutzt die Stelle Zwischentabellen bzw. Kostenzuweisungstabellen, die die in projektspezifischen Informationen dargestellten finanziellen Informationen auf die allgemeinen Hauptbuchkonten und Kostenkonten der Stelle abbilden? VDSA   3.5 In welchem Umfang nutzt die Stelle zusätzliche Software (z. B: Tabellenkalkulationsprogramme wie MS Excel) außerhalb ihrer normalen Buchungssoftware zur Erstellung von Finanzberichten? VDSA   3.6 Verschaffen Sie sich ein ausreichendes Verständnis davon, wie finanzielle Informationen (d. h. Ausgaben) für Projekte im Rechnungsführungssystem der Stelle verbucht werden (d. h. Schlüsselannahmen, Zuweisungsgrundsätze) und wie diese Informationen extrahiert und in die Finanzberichte eingebunden wurden (automatisch/manuelle Berichtigungen). VDSA   3.7 Verfügt die Stelle über Haushaltsplanungssysteme und -verfahren, die die Erzeugung relevanter und verlässlicher Informationen zur Erstellung von Haushaltsplänen für Tätigkeiten, Projekte, (Treuhand-)Fonds und Finanzierungsinstrumente ermöglichen? Hinweis: grundsätzlich sind dieselben Fragen anwendbar wie für das Verfahren für den Gesamthaushalt der Stelle. VDSA   SÄULE 3 — UNABHÄNGIGE EXTERNE PRÜFUNG SCHLÜSSELFRAGE (Ebene 1) Bemerkungen des Rechnungsprüfers Unterliegt die Stelle einer unabhängigen externen Prüfung, die von einem von der Stelle funktional unabhängigen Rechnungsprüfungsdienst in jeder wesentlichen Hinsicht in Übereinstimmung mit international anerkannten Prüfungsstandards und mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien durchgeführt werden muss?   Orientierungshilfe Eine externe Prüfung von hoher Qualität ist eine wesentliche Voraussetzung zur Herstellung von Transparenz bei der Nutzung von Ressourcen, einschließlich von Geldgebern bereitgestellten Mitteln, durch die Stelle. Schlüsselelemente für die Qualität der externen Prüfung sind: die Zwecke und der Anwendungsbereich der Prüfung und die Befolgung geeigneter Prüfungsstandards einschließlich der Unabhängigkeit des externen Prüfers, d. h. der Prüfungsinstitution. SÄULE 3 — UNABHÄNGIGE EXTERNE PRÜFUNG 1. REGULIERUNGSRAHMEN — Fragen/Kriterien Bemerkungen der Stelle Bemerkungen des Rechnungsprüfers Schlüsselfrage (Ebene 2): Verfügt die Stelle über einen klaren Regulierungsrahmen für die externe Prüfung?   1.1 Unterliegt die Stelle einer externen Prüfung, die von einer unabhängigen professionellen externen Rechnungsprüfungsgesellschaft (des Privatsektors) nach Standards durchgeführt wird, die den internationalen Prüfungsstandards gleichwertig sind? Wenn ja, bitte Fragen unter 2.1 (Grundsätze) und 3 (Verfahren der externen Prüfung) ausfüllen. VDSA   1.2 Unterliegt die Stelle einer externen Prüfung, die von einer nationalen Prüfungsinstitution (des öffentlichen Sektors) in Übereinstimmung mit Standards durchgeführt wird, die den internationalen Prüfungsstandards gleichwertig sind? Wenn ja, bitte Fragen in Abschnitt 3 unten ausfüllen. Wenn ja, bitte Fragen unter 2.2 (Grundsätze) und 3 (Verfahren der externen Prüfung) ausfüllen. VDSA   1.3 Unterliegt die Stelle einer externen Prüfung, die von einer externen Prüfungs- oder Aufsichtsstelle durchgeführt wird, die unter einem besonderen regulatorischen oder institutionellen Rahmen tätig ist (z. B. externer Prüfer der UN), und die gemäß inter

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.