Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 17. April 2019 zur Festlegung der neuen Leistungsbeschreibung für die Methodik zur Bewertung auf Basis von Säulen gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates

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Quellenkennung: 32019D0606(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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n) für die Kassenmittelbewirtschaftung, Verfahren der Kassenmittelbewirtschaftung und Grenzen der vorzuhaltenden Barmittel, regelmäßige Zählungen des Kassenbestands und Abgleiche; Verwaltung von Kassenvorschüssen (Verwendung, Genehmigung, Grenzen, Überwachung und Freigabe). 3.10. Einstellung. Verfügt die Stelle über geeignete und wirksame Verfahren zur Einstellung von Mitarbeitern (sowohl unbefristet als auch befristet)?   3.10.1 Verfügt die Stelle über eine Beschreibung oder ein Verfahrenshandbuch ihres Einstellungssystems? VDSA   3.10.2 Verschaffen Sie sich ein ausreichendes Verständnis des Einstellungssystems (Praktiken und Verfahren zur Verwaltung von entsandten, örtlichen und anderen Mitarbeitern) der Stelle.     3.10.3 Gehen Sie dem Einstellungsprozess von der Genehmigung des Ergebnisses des Auswahlverfahrens bis zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrags nach.     Orientierungshilfe Dokumentieren Sie das oben genannte Verfahren mit Beschreibungen und Verweisen auf relevante Quellenmaterialien (z. B. Systeme, Flussdiagramme, Handbücher usw.) und ermitteln Sie alle Mängel des Einstellungssystems der Stelle. Relevante Fragen umfassen: Aufgaben und Verantwortlichkeiten für die Verwaltung von Personal, Auswahl- und Genehmigungsverfahren, Festlegung von Bewilligung von Löhnen und Gehältern, Zuwendungen und anderen Beschäftigungsbedingungen, Verwendung von Arbeitsverträgen, Stellenbeschreibungen. 3.11. Gehaltsabrechnung und Zeitmanagement. Verfügt die Stelle über ein angemessenes und wirksames System für Gehaltsabrechnung und Zeitmanagement?   3.11.1 Verfügt die Stelle über eine Beschreibung oder ein Verfahrenshandbuch ihres Gehaltsabrechnungs- und Zeitmanagementsystems? VDSA   3.11.2 Verschaffen Sie sich ein ausreichendes Verständnis des Gehaltsabrechnungs- und Zeitmanagementsystems, d. h. der Praktiken und Verfahren für Gehaltsabrechnung und Zeitmanagement.     3.11.3 Sind die Personaldatenbank (4) und die Gehaltsabrechnung direkt verknüpft, um Datenkonsistenz zu gewährleisten? Wird regelmäßig (in der Regel monatlich) ein Abgleich durchgeführt?     3.11.4 Sind die Systeme der Gehaltsabrechnung und des Zeitmanagements verknüpft, um, falls anwendbar, eine korrekte Berechnung der Gehälter und Löhne zu gewährleisten?     3.11.5 Sind die Vollmachten zur Änderung der Aufzeichnungen und der Gehaltsliste beschränkt, und sind Prüfpfade verfügbar?     3.11.6 Gibt es geeignete (Genehmigungs-)Verfahren zur Änderung der Personaldaten?     3.11.7 Gibt es Verfahren zur Identifizierung von Schwachstellen und Phantombeschäftigten? Zum Beispiel: werden (jährliche) Überprüfungen der Gehaltsliste von einer internen Prüfungsinstanz vorgenommen?     3.11.8 Verfügt die Stelle über ein System zur Zuweisung von Mitarbeitern, Vergütungen und verbundenen Kosten an Projekte?     3.11.9 Welche Grundsätze (d. h. Plausibilität der verwendeten Grundannahmen und Zuweisungsschlüssel) nutzt die Stelle bei der Zuweisung von Vergütungen und damit verbundenen Kosten an Projekte? Wie wird die von Mitarbeitern bei einem Projekt verbrachte Zeit genehmigt und aufgezeichnet?     Orientierungshilfe Dokumentieren Sie das obenstehende Verfahren mit Beschreibungen und Verweisen auf relevante Quellenmaterialien (z. B. Systeme, Flussdiagramme, Handbücher usw.) und ermitteln Sie alle Mängel des Gehaltsabrechnungs- und Zeitmanagementsystems der Stelle. Relevante Fragen umfassen: Aufgaben und Verantwortlichkeiten für Gehaltsabrechnung und Zeitmanagement, Aufzeichnung, Berechnung und Genehmigung von Gehalt und Gehaltsbestandteilen (fix/veränderlich, Überstunden, Sozialversicherung). Besonderes Augenmerk sollte dem Zeitmanagementsystem der Stelle gewidmet werden: Zeitmessungsverfahren und Aufzeichnungen (Verwendung von Stundenzetteln), Aufsicht, Kontrolle und Genehmigungsverfahren. 3.12. Kontrollen anderer Aufwendungen im Zusammenhang mit Vergütungen und Zuwendungen. Verfügt die Stelle über geeignete und wirksame Kontrollen für andere Aufwendungen im Zusammenhang mit Vergütungen und für Zuwendungen?   Schlüsselfrage (Ebene 3):   3.12.1 Verfügt die Stelle über eine Beschreibung oder ein Verfahrenshandbuch für ihre Kontrollen anderer Aufwendungen im Zusammenhang mit Vergütungen und von Zuwendungen? VDSA   3.12.2 Welche Verfahren und Kontrollen sind vorhanden, um Erstattungen für Reisekosten und Unterkunftskosten zu bestimmen und zu bezahlen (d. h. Tagegelder)?     3.12.3 Welche Verfahren und Kontrollen gibt es zur Bestimmung und Bezahlung der Aufwendungen für Fortbildung und Personalentwicklung?     3.13. Einkauf von Dienstleistungen und Kosten von Dienstleistungen. Verfügt die Stelle über geeignete und wirksame Kontrollen für den Einkauf von Dienstleistungen und die Abrechnung der Kosten für Dienstleistungen?   3.13.1 Über welche Verfahren verfügt die Stelle zum Bezug von Dienstleistungen von externen Dienstleistern (z. B. Studien und Forschung, Maßnahmen im Bereich Werbung, Promotion, Veröffentlichung und Sichtbarkeit, Evaluierungen, Prüfungen, Rechnungsführung und rechtliche Dienstleistungen, technische Unterstützung, Übersetzen und Dolmetschen, Veranstaltung von Konferenzen und Seminaren, Maßnahmen zur Förderung der Sichtbarkeit)? Hinweis: Ein besonderes Augenmerk sollte Beschaffungsregeln gewidmet werden, die auf den Erwerb von Dienstleistungen anwendbar sind (Verweis auf Säule 5 — Auftragsvergabe). VDSA   3.14. Kontrollen der Aufwendungen für andere Aufwendungen (außer zur Vergütung). Verfügt die Stelle über geeignete und wirksame Kontrollen für andere Aufwendungen (außer zur Vergütung)? Hinweis: dies schließt alle Kosten außer Vergütungen, damit verbundene Ausgaben und Kosten für Dienstleistungen ein. Beispiele sind: Bürokosten wie Miete, Verbrauchsmaterialien und Bürobedarf, Nebenkosten (Elektrizität, Wasser, Gas, Brennstoff), Steuern und Abgaben (z. B. Abwasser und Müllabfuhr), Reinigung und Instandhaltung, Kommunikation (Telefon, Fax, Internet), Versicherung, Verwaltung und Rechnungsführung, Druck.   3.14.1 Verfügt die Stelle über eine Beschreibung oder ein Verfahrenshandbuch für ihre Kontrollen anderer Aufwendungen (außer zur Vergütung)? VDSA   3.14.2 Verschaffen Sie sich ein ausreichendes Verständnis des Systems der Stelle zur Kontrolle von Aufwendungen (Praktiken und Verfahren zur Kontrolle von Aufwendungen).     Orientierungshilfe Dokumentieren Sie das oben genannte Verfahren mit Beschreibungen und Verweisen auf relevante Quellenmaterialien (z. B. Systeme, Flussdiagramme, Handbücher usw.) und ermitteln Sie alle Mängel des Systems der Stelle zur Kontrolle von Aufwendungen. Relevante Fragen umfassen: Aufgaben und Verantwortlichkeiten für die Kontrolle von Aufwendungen, Managementverfahren zur Sicherstellung, dass die Kontrolle von Ausgaben mit den Verfahren der Stelle übereinstimmt, Autorisierung und Genehmigung von Aufwendungen, Durchführung regelmäßiger Soll-Ist-Vergleiche für Ausgaben. 3.15. Überwachung der betrieblichen Leistungsfähigkeit. Verfügt die Stelle über geeignete und wirksame Kontrollen ihrer betrieblichen Leistungsfähigkeit?   3.15.1 Verfügt die Stelle über eine Beschreibung oder ein Verfahrenshandbuch für ihre Kontrollen der betrieblichen Leistungsfähigkeit? VDSA   3.15.2 Welche Maßnahmen hat die Stelle zur Überprüfung der betrieblichen Leistungsfähigkeit, d. h. des Fortschritts bei der Umsetzung von Tätigkeiten und Projekten? VDSA   3.15.3 Verfügt die Stelle über angenommene Qualitätsstandards (z. B. ISO)? VDSA   3.15.4 Falls keine externen Standards genutzt werden, gibt es interne Standards? VDSA   3.15.5 Verfügt die Stelle über Verfahren zur Evaluierung der betrieblichen Leistungsfähigkeit (vor, während und nach der Umsetzung)? VDSA   3.15.6 Von wem (intern oder extern) werden diese Evaluierungen durchgeführt, wie wird über die Ergebnisse berichtet und wie werden sie nachverfolgt? VDSA   3.16. Übereinstimmung mit Verordnungen und Vorschriften für die Verwendung von Mitteln. Verfügt die Stelle über geeignete und wirksame Kontrollen zur Sicherstellung der Übereinstimmung mit EU-Verordnungen und Vorschriften für die Verwendung von Mitteln zur Finanzierung der Tätigkeiten und Projekte der Stelle?   3.16.1 Verfügt die Stelle über eine Beschreibung oder ein Verfahrenshandbuch zur Sicherstellung der Übereinstimmung mit Verordnungen und Vorschriften für die Verwendung von Mitteln? VDSA   3.16.2 Verfügt die Stelle über Verfahren, die sicherstellen, dass die tatsächlich getätigten Ausgaben und die bei ihren Tätigkeiten und Projekten erzielten Einnahmen mit den anwendbaren Vorschriften, d. h. den in Verträgen und Vereinbarungen festgelegten Bedingungen stehen?     3.16.3 Verfügt die Stelle über Verfahren, die sicherstellen, dass spezifische Vorschriften und Bedingungen bekannt sind und respektiert werden? Solche Vorschriften und Bedingungen können sich zum Beispiel auf Folgendes beziehen: die Förderfähigkeit von Ausgaben, Vorschriften für die Auftragsvergabe (siehe Säule 5), Vorschriften über die Herkunft, Vorschriften für die Sichtbarkeit EU-finanzierter Maßnahmen, und Vorschriften für die Übertragung von Mitteln am Ende eines Projekts.     SÄULE 1 — INTERNE KONTROLLE 4. INFORMATION UND KOMMUNIKATION — Fragen/Kriterien Orientierungshilfe Informationen sind für die Stelle notwendig, um ihrer internen Kontrollverantwortung nachzukommen, um die Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen. Die Leitung der Stelle erhält oder erzeugt und nutzt relevante und hochwertige Informationen sowohl von internen als auch von externen Quellen, um das Funktionieren anderer Komponenten der internen Kontrolle zu unterstützen. Interne Berichterstattung (Interne Kommunikation und Information) Dies betrifft die interne Berichterstattung, die Finanzberichte und Berichte an die Leitung der Stelle über qualitative Aspekte der Umsetzung der Tätigkeiten und Projekte innerhalb der Stelle umfasst. Externe Berichterstattung (Externe Information und Kommunikation) Es können zwei Flüsse der externen Information und Kommunikation unterschieden werden: — Die nach außen gerichtete externe Berichterstattung: Finanzberichte und Berichte an externe Interessenträger über qualitative und quantitative Aspekte der Umsetzung der Tätigkeiten und Projekte der Stelle. Dies betrifft im Wesentlichen die jährlichen Finanzberichte der Stelle und ihre Rechenschaftsberichte gegenüber ihren (externen) Interessenträgern. — Die nach innen gerichtete externe Berichterstattung: Finanzberichte und Berichte an die Stelle über qualitative und quantitative Aspekte der Umsetzung von Tätigkeiten und Projekten durch Begünstigte von Finanzhilfen. Dies betrifft den Berichtsfluss von Begünstigten von Finanzhilfen an die Stelle und ihre Rechenschaftspflicht gegenüber der Stelle. Die Berichterstattung ist auf spezifische Vorschriften und Bedingungen gestützt, die von der Stelle festgelegt werden, um die Voraussetzungen (einschließlich Anforderungen an die Berichterstattung) für die Finanzierung durch die EU und andere Geber zu erfüllen. Diese Berichtsflüsse stellen ein wichtiges Element der internen Kontrolle dar. Die oben erwähnten zwei Säulen der externen Berichtserstattung werden unter Säule 2 — Rechnungsführung — behandelt. SÄULE 1 — INTERNE KONTROLLE 4. INFORMATION UND KOMMUNIKATION (Fortsetzung) — Fragen/Kriterien Bemerkungen der Stelle Bemerkungen des Rechnungsprüfers Schlüsselfrage (Ebene 2): Verfügt die Stelle über Kontrollen und Verfahren, die eine zuverlässige Berichterstattung — sowohl intern als auch extern (nach innen und nach außen) — entsprechend den anwendbaren Anforderungen und Standards sicherstellen?   4.1. Interne Berichterstattung Verfügt die Stelle über geeignete und wirksame Kontrollen, um sicherzustellen, dass die interne Berichterstattung der Leitung relevante und hochwertige Informationen zur Verfügung stellt?   4.1.1 Erhält die Stelle relevante und hochwertige Informationen oder erzeugt und nutzt sie sie (aus internen bzw. externen Quellen) zur Erstellung von Managementberichten? VDSA   4.1.2 Erhält die Leitung der Stelle regelmäßige (monatliche, vierteljährliche) Berichte über den Fortschritt bei Zielen, Tätigkeiten und Projekten? VDSA   4.1.3 Decken die Informationen qualitative Aspekte der Umsetzung ab, wie die Nutzung von Leistungsindikatoren, Umsetzungsstand und Verzögerungen, Schlüsselprobleme und -fragen? VDSA   4.1.4 Decken die Informationen finanzielle Aspekte wie Soll-Ist-Vergleiche und Analysen der von jeder Aktivität/jedem Projekt getätigten Ausgaben ab? VDSA   4.1.5 Kommuniziert die Stelle intern Informationen, einschließlich Zielen und Aufgaben der internen Kontrolle, die zur Unterstützung des Funktionierens der internen Kontrolle notwendig sind? VDSA   4.2. Externe Berichterstattung (nach außen) — Finanzberichte Legt die Stelle verlässliche Jahresabschlüsse vor, die verlässlich sind und anwendbaren internationalen Standards entsprechen?   4.2.1 Legt die Stelle verlässliche Jahresabschlüsse vor? „Verlässlich“ bedeutet, dass die Jahresabschlüsse: — die Finanzlage der Stelle, ihr Ergebnis und die Kapitalflüsse wahrheitsgemäß widerspiegeln, — den wirtschaftlichen Gehalt von Ereignissen und Vorgängen widerspiegeln und nicht nur deren rechtliche Form, — neutral sind, das heißt frei von verzerrenden Einflüssen, — vorsichtig sind und — in allen wesentlichen Hinsichten vollständig sind.     Orientierungshilfe Jahresabschlüsse sind eine wesentliche Voraussetzung für Transparenz. Die Fähigkeit, Jahresabschlüsse zeitnah zu erstellen, ist ein zentrales Indiz dafür, wie gut das Rechnungsführungssystem arbeitet, sowie für die Qualität der geführten Aufzeichnungen. Um nützlich zu sein und zur Transparenz beizutragen, müssen Jahresabschlüsse für den Leser verständlich sein und Vorgänge, Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in einer transparenten und konsistenten Weise darstellen. Diesem Zweck dienen Standards für Finanzberichte. Manche Länder haben eigene Standards für Finanzberichte des öffentlichen Sektors, die von der Regierung oder einer anderen dazu ermächtigten Stelle festgelegt werden. Um allgemein akzeptiert zu werden, orientieren sich solche nationalen Standards üblicherweise an internationalen Standards wie den internationalen Standards für das öffentliche Rechnungswesen (IPSAS), von denen manche für Länder einschlägig sind, die das Konzept der Periodenabgrenzung übernehmen, während andere für das Verfahren der Kassenbuchführung relevant sind. 4.2.2 Erfüllen die Informationen in den Finanzberichten die folgenden Anforderungen, die sie für die Nutzer nützlich machen? — Relevanz Finanzdaten sollten für die Entscheidungsfindung der Nutzer relevant sein. — Wesentlichkeit Der Schwerpunkt sollte auf Finanzdaten liegen, von denen zu erwarten ist, dass sie die Entscheidungen der Nutzer beeinflussen. — Getreue Darstellung Die Finanzinformationen sollten wahr und fair und frei von falschen Darstellungen sein. — Vergleichbarkeit Finanzdaten sollten zwischen Perioden und Organisationen vergleichbar sein. — Überprüfbarkeit Die Informationen sollten die zugrunde liegende wirtschaftliche Lage der Tätigkeiten der Stelle mitteilen. — Aktualität Die Veröffentlichung der Informationen sollte nicht übermäßig verzögert werden. — Verständlichkeit Die Finanzdaten müssen für Nutzer mit angemessener Kenntnis von den Tätigkeiten der Stelle verständlich sein.     4.2.3 Legt die Stelle Jahresabschlüsse vor, die anwendbaren internationalen Standards entsprechen? Welches Regelwerk ist für die Finanzberichte anwendbar? Welche grundlegenden Verordnungen und Vorschriften muss die Stelle bei der Erstellung und Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse befolgen? VDSA   4.2.4 Sonstige übliche Angaben Gibt der Jahresabschluss Folgendes an: — die Anschrift und die Rechtsform sowie das Hoheitsgebiet, in dem die Stelle tätig ist? — die Art der Geschäftstätigkeit der Stelle und ihre Haupttätigkeiten? — einen Verweis auf den Rechts- und Regulierungsrahmen, dem die Tätigkeiten der Stelle unterliegen? — falls anwendbar, den Namen und die Identität der kontrollierenden Stelle? — Haushalt — aktuelle Gegenüberstellungen von Mitteln/Verpflichtungen und Auszahlungen? — Einzelheiten zu Förderquellen (erhaltene/zu erhaltende Beträge, Identität der Förderer)? — Bilanz und Ergebnisrechnung, aufgeschlüsselt nach Art der Aktivität, Programm, Projekt, (Treuhand-)Fonds in Finanzierungsinstrumenten für den vom Jahresabschluss abgedeckten Zeitraum?     4.2.5 Befolgt die Stelle die nationalen Rechnungsführungsstandards (einschließlich Standards für Finanzberichte) des Landes, in dem sie ihren Sitz hat? Zum Beispiel: die Weltbank, d. h. die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) und die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) befolgen die allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze der Vereinigten Staaten (US GAAP).     4.2.6 Befolgt die Stelle internationale Rechnungslegungsstandards (einschließlich Standards für Finanzberichte) oder durch spezifische Verordnungen oder Vereinbarungen vorgeschriebene Rechnungslegungsvorschriften und -methoden? — Internationale Standards für das öffentliche Rechnungswesen IPSAS) — International Financial Reporting Standards (IFRS) — Sonstige spezifische Vereinbarungen und Vorschriften wie zum Beispiel die Normen des Buchhaltungs- und Finanzwesens der Vereinten Nationen (UNSAS) VDSA   4.2.7 Auf welcher Rechnungsführungsgrundlage werden die Finanzberichte der Stelle erstellt: — Periodengerechte Rechnungsführung — kassenbasierte Rechnungsführung — Modifizierte Einnahmenüberschuss- oder Periodenrechnung (d. h. gemischt). Fußnote: „Periodengerechte Rechnungsführung“ bedeutet eine Grundlage der Rechnungsführung, bei der Vorgänge und andere Ereignisse erfasst werden, wenn sie stattfinden (und nicht erst, wenn Geld oder Äquivalente empfangen oder gezahlt werden). Daher werden die Vorgänge und Ereignisse in den Rechnungsführungsunterlagen der Periode, zu der sie gehören, aufgezeichnet bzw. den Jahresabschlüssen der entsprechenden Periode ausgewiesen. Die im Verfahren der periodengerechten Rechnungsführung anerkannten Elemente sind Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Nettovermögen, Einkünfte und Ausgaben. VDSA   4.2.8 Welcher Zeitraum wird von der Stelle als Geschäftsjahr verwendet? VDSA   4.2.9 Enthalten die Jahresabschlüsse der Stelle die folgenden Bestandteile: — Übersicht über Veränderungen des Nettovermögens, Bilanz (auch als Übersicht über Aktiva und Passiva bezeichnet), — Ergebnisrechnung (auch als Einnahme/Ausgaberechnung, Einnahmerechnung, oder Gewinn- und Verlustrechnung bezeichnet), — Übersicht über Veränderungen des Nettovermögens, — Kapitalflussrechnung und — Rechnungsführungsgrundsätze und Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen. VDSA   4.2.10 Werden die Jahresabschlüsse der Stelle innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres zur externen Prüfung vorgelegt? VDSA   4.3. Externe Berichterstattung (nach außen) — spezifische Berichterstattung gegenüber Gebern/Zuwendern Verfügt die Stelle über Berichtsverfahren, die eine angemessene und zeitnahe Berichterstattung an Spender/Geldgeber (einschließlich der Europäischen Kommission) über die Verwendung der von ihnen zur Verfügung gestellten Mittel für Projekte, (Treuhand-)Fonds und Finanzierungsinstrumente ermöglichen?   4.3.1 Verfügt die Stelle über spezifische und besondere Berichtsverfahren für von der EU oder anderen Geldgebern finanzierte Tätigkeiten, Projekte oder (Treuhand-)Fonds und Finanzierungsinstrumente? VDSA   4.4. Externe Berichterstattung (nach innen) — Berichterstattung durch Weiterbevollmächtigte und Begünstigte von Finanzhilfen Trifft die Stelle geeignete Maßnahme, die in angemessenem Umfang sicherstellen, dass die Begünstigte von Finanzhilfen verlässliche und zeitnahe Berichte über die Verwendung der durch die Stelle an sie gewährten Mittel vorlegen?   4.4.1 Verfügt die Stelle über spezifische und besondere Berichtsverfahren für von der EU oder anderen Geldgebern finanzierte Tätigkeiten, Projekte, (Treuhand-)Fonds und Finanzierungsinstrumente? VDSA   4.4.2 Sieht die Stelle Bedingungen für die Berichterstattung durch die Begünstigte von Finanzhilfen über die finanziellen und qualitativen Aspekte der Durchführung von Tätigkeiten, Projekten, (Treuhand-)Fonds und Finanzierungsinstrumenten vor? VDSA   4.4.3 Werden die Bedingungen für die Berichterstattung klar und in geeigneter Weise kommuniziert (z. B. Verwendung von Leistungsbeschreibungen, (webbasierten) Richtlinien, Anweisungen, Broschüren)? — Welches sind die wichtigsten Bedingungen für die Berichterstattung? — Sind diese Bedingungen verbindlich? Zum Beispiel: sind die Bedingungen in Anhängen zu Vereinbarungen oder Verträgen festgelegt, die die Stelle mit den Begünstigten von Finanzhilfen abschließt? — Werden Folgen der Nichteinhaltung der Bedingungen (z. B. in Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben) erklärt? VDSA   4.4.4 Überwacht/verifiziert die Stelle, ob die Bedingungen über die Berichterstattung eingehalten werden? VDSA   4.4.5 Erhält und überprüft die Stelle regelmäßig Fortschrittsberichte der Begünstigten von Finanzhilfen? VDSA   4.4.6 Reagiert die Stelle in wirksamer und zeitnaher Weise auf Fragen, die bei der Prüfung dieser Berichte aufkommen? Solche Fragen können Folgendes umfassen: bedeutende Unterschiede bei Soll-Ist-Vergleichen der Ausgaben, ungewöhnliche Ausgaben, (möglicherweise) nicht förderfähige Ausgaben, Verzögerungen bei der Projektumsetzung, Projektaktivitäten, die nicht wie geplant umgesetzt werden. VDSA   SÄULE 1 — INTERNE KONTROLLE 5. ÜBERWACHUNG — Fragen/Kriterien Bemerkungen der Stelle Bemerkungen des Rechnungsprüfers Schlüsselfrage (Ebene 2): Überwacht die Stelle (die Komponenten) ihres internen Kontrollsyst

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.