Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 17. April 2019 zur Festlegung der neuen Leistungsbeschreibung für die Methodik zur Bewertung auf Basis von Säulen gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019D0606(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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inzutragen. Alternativ kann der Rechnungsprüfer Anlagen (z. B. lange Beschreibungen oder von der Stelle erhaltene Unterlagen) nutzen, auf die verwiesen werden kann. Der Rechnungsprüfer bleibt jederzeit für den Entwurf, die Planung und die Durchführung der Bewertungsverfahren, die er für notwendig hält, um für jede von der Bewertung abgedeckte Säule zu einer Schlussfolgerung zu kommen, voll verantwortlich. Der Rechnungsprüfer muss während des gesamten Bewertungsprozesses die besonderen Umstände des Auftrags berücksichtigen und fachliche Kriterien anwenden. SÄULE 1 — INTERNE KONTROLLE SCHLÜSSELFRAGE (Ebene 1) Bemerkungen des Rechnungsprüfers Verfügt die Stelle über ein wirksames, effizientes und wirtschaftliches, den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien entsprechendes, System der internen Kontrolle eingeführt und stellt sie sein Funktionieren in jeder wesentlichen Hinsicht sicher?   Orientierungshilfe Artikel 154 der Haushaltsordnung Die Kommission kann die Rechnungsführungs- und internen Kontrollsysteme der Stellen und Personen, die mit der Verwaltung von Unionsmitteln oder Haushaltsgarantien betraut sind, hinsichtlich des Niveaus des Schutzes der finanziellen Interessen der Union und der hinreichenden Gewähr für die Erreichung der verwaltungstechnischen Ziele als gleichwertig anerkennen. SÄULE 1 — INTERNE KONTROLLE 1. KONTROLLUMFELD — Fragen/Kriterien Bemerkungen der Stelle Bemerkungen des Rechnungsprüfers Schlüsselfrage (Ebene 2): Bietet das Kontrollumfeld der Stelle eine angemessene Basis zur Durchführung der internen Kontrolle in der gesamten Organisation? Hinweis: Das Kontrollumfeld umfasst die Leitungs- und Managementfunktionen, sowie die Einstellungen, das Bewusstsein und die Aktionen der mit der Leitung und dem Management der internen Kontrolle der Stelle betrauten Personen und die Bedeutung der internen Kontrolle innerhalb der Stelle.   1.1. Integrität und ethische Werte. Nimmt die Leitung ihre Verpflichtung auf Integrität und ethische Werte wahr?   1.1.1 Existiert ein schriftlicher Verhaltenskodex, der allen Mitarbeitern mitgeteilt wird, oder ein Mitarbeiterhandbuch mit Anweisungen, die ethisches Verhalten und ethische Werte fördern? VDSA   1.1.2 Betont die Leitung die Bedeutung von Integrität und ethischen Werten und teilt es diese den Mitarbeitern mit („Unternehmenskultur“)? VDSA   1.1.3 Bestehen Verfahren (z B. disziplinarische Sanktionen und persönliche Verantwortlichkeit) für Mitarbeiter, die Integritätsregeln und ethische Werte nicht befolgen? VDSA   1.1.4 Bestehen Verfahren zur Behandlung von Interessenkonflikten auf Führungsebene? VDSA   1.2. Organisationsstruktur und Zuweisung persönlicher Verantwortlichkeit. Verfügt die Stelle über eine klare und angemessene Organisationsstruktur und sind die Schlüsselverantwortlichkeiten klar definiert?   1.2.1 Verfügt die Stelle über ein klare Organisationsstruktur (d. h. der Rahmen, in dem die Tätigkeiten der Stelle zur Erreichung ihrer Ziele geplant, ausgeführt, kontrolliert und überprüft werden) die gutes Management und gute Unternehmensführung unterstützt? VDSA   1.2.2 Welches ist die Entscheidungsstruktur und wer hat die höchste entscheidende Autorität? VDSA   1.2.3 Sind Berichtslinien und Verantwortlichkeiten klar definiert? Zum Beispiel: sind Verantwortlichkeiten, Autorität und Berichtslinien in den Arbeitsverträgen bzw. Betriebshandbüchern klar festgelegt? VDSA   1.2.4 Sind Stellenbeschreibungen verfügbar? VDSA   1.2.5 Wie werden Autorität und die Verantwortlichkeit für die operativen Tätigkeiten zugeteilt und wie sind Berichtsverhältnisse und Genehmigungshierarchien eingerichtet? VDSA   1.2.6 Was sind die Strategien und Praktiken in Bezug auf z. B. Personalgewinnung, Orientierung, Training, Evaluierung, Beratung, Werbung, Vergütung und Abhilfemaßnahmen? VDSA   1.3. Aufsichtsstruktur für die Unternehmensführung. Verfügt die Stelle über eine angemessene Aufsichtsstruktur für die Unternehmensführung?   1.3.1 Existiert ein Aufsichtsorgan für die Unternehmensführung (z. B. Aufsichtsstellen, Prüfungsausschuss, Regulierungsbehörden, Leitungsgremium, Vorstand), das von der Leitung der Stelle unabhängig ist? VDSA   1.3.2 Gibt es Regeln für die Auswahl, Vergütung und den Rücktritt der Mitglieder des Aufsichtsorgans für die Unternehmensführung? VDSA   1.3.3 Wenn es kein Aufsichtsorgan gibt, hat die Leitung der Stelle Maßnahmen getroffen, um seine Verantwortung für die Aufsicht über die Unternehmensführung auszuüben? VDSA   1.3.4 Verfügt die Stelle über eine interne Kontrollfunktion? Falls Ja, siehe Abschnitt 5.2. VDSA   1.3.5 Falls nicht, wie (d. h. durch welche anderen Maßnahmen) übt die Leitung die Aufsicht über die Entwicklung und Leistung der internen Kontrolle aus? VDSA   1.4. Verfahren, um kompetente Individuen anzuziehen, sie weiterzuentwickeln und zu binden. Zeigt die Stelle eine Verpflichtung gegenüber dem Ziel, entsprechend den Zielen kompetente Mitarbeiter zu rekrutieren, zu fördern und sie zu binden?   1.4.1 Verfügt die Stelle über eine förmliche und schriftliche Personalstrategie und -praxis? VDSA   1.4.2 Verfügt die Stelle über Strategien für Personalgewinnung und Vergütung? VDSA   1.4.3 Verfügt die Stelle über ein System zur Personalentwicklung (das Entwicklungs- und Ausbildungsbedürfnisse abdeckt) und Personalbeurteilung? VDSA   SÄULE 1 — INTERNE KONTROLLE 2. RISIKOBEWERTUNG — Fragen/Kriterien Bemerkungen der Stelle Bemerkungen des Rechnungsprüfers Schlüsselfrage (Ebene 2): Ermittelt die Stelle Risiken für die Erreichung ihrer Ziele innerhalb der ganzen Stelle, und werden Risiken als Grundlage für die Entscheidung analysiert, um festzulegen, wie mit ihnen umgegangen werden soll?   2.1 Bestimmt die Stelle ihre Ziele mit ausreichender Klarheit, um die Ermittlung und Beurteilung von Risiken in Bezug auf Ziele zu ermöglichen?     2.2 Verfügt die Stelle über Risikobewertungsverfahren, die die Leitung in die Lage versetzen, bestehende oder mögliche Probleme, die die Erreichung der Ziele der Stelle beinträchtigen könnten, zu ermitteln, zu bewerten und ihnen zu begegnen? VDSA   2.3 Werden Risiken nach einzelnen Projekten oder für die Stelle als Ganzes bewertet? VDSA   2.4 Sind die Risikobewertungsverfahren dokumentiert? VDSA   2.5 Besitzt die Stelle ein Verzeichnis der Risiken? VDSA   2.6 Verfügt die Stelle über Risikobewertungsverfahren, die: — Ereignisse und Risiken ermitteln, die die Erreichung der Ziele der Stelle beeinträchtigen, einschließlich des Potentials für Betrug? — Die Bedeutung von Risiken und die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens analysieren? — Die als Antwort auf die Risiken notwendigen Aktionen und Nachverfolgungen bestimmen? — Kontrollen einführen und modifizieren, um auf Änderungen ermittelter Risiken zu reagieren? VDSA   SÄULE 1 — INTERNE KONTROLLE 3. KONTROLLTÄTIGKEITEN — Fragen/Kriterien Bemerkungen der Stelle Bemerkungen des Rechnungsprüfers Schlüsselfrage (Ebene 2): Führt die Stelle wirksame und effiziente Kontrolltätigkeiten durch?   3.1. Allgemeines Verfügt die Stelle über förmliche und schriftliche Strategien und Verfahren für Kontrolltätigkeiten?   3.1.1 Führt die Stelle Kontrolltätigkeiten — mithilfe förmlicher, schriftliche Strategien und Verfahren durch? — durch, die zur Verminderung der Risiken für die Erreichung der Ziele auf ein akzeptables Niveau beitragen? — die relevant sind, d. h. auf eine Bewertung der Risiken und der zur Beherrschung dieser Risiken notwendigen Kontrollen gestützt sind? VDSA   3.1.2 Werden die folgenden Schlüsselaspekte von den Kontrolltätigkeiten der Stelle behandelt? — Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und des Berichtswesens (siehe Abschnitt 4 — Information und Kommunikation), — Sicherung der Vermögenswerte und der Informationen, — Beachtung der Vorschriften für Auftragsvergabe- und andere mit Ausgaben verbundene Verfahren, — Prävention, Aufdeckung und Berichtigung von Fehlern, Betrug und Unregelmäßigkeiten. VDSA   3.2. Aufgabentrennung — Allgemein Besteht eine wirksame Aufgabentrennung für folgende Schlüsselaufgaben: — Anweisungsbefugter (d. h. der zur Genehmigung von Transaktionen für operationale und finanzielle Fragen Befugte) und Rechnungsführer (d. h. befugt, Zahlungen auszuführen), — Genehmigung, Verarbeitung, Aufzeichnung und Nachprüfung von Transaktionen, — operative und finanzielle Aufsicht.   3.2.1 Ist die Aufgabentrennung förmlich geregelt, zum Beispiel in einem Handbuch für Operationen oder Verfahren? VDSA   3.3. Informationssicherheit — Dokumentation, Archivierung und Aufbewahrungspflichten Verfügt die Stelle über angemessene und wirksame Verfahren zur Dokumentation, Archivierung und Aufbewahrung sowie Kontrollen für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen?   3.3.1 Was sind die Haupteigenschaften der Archivierungssysteme der Stelle (elektronisch, auf Papier, Betriebsanweisungen, Verwendung von Datenbanken und elektronischen Archivierungssystemen)? VDSA   3.3.2 Ermitteln und dokumentieren Sie die Haupteigenschaften des Archivierungssystems/der -verfahren. VDSA   3.3.3 Verfügt die Stelle über eine spezielle Strategie oder ein Verfahren für die Dokumentation und Archivierung betreffend die Prozesse für Finanzhilfen, Auftragsvergabe und Finanzierungsinstrumente? Hinweis: Hier können besondere Anforderungen zur Anwendung kommen, wie Transparenz und Vertraulichkeit. VDSA   3.4. Informationsverarbeitung und rechnergestützte Informationssysteme. Verfügt die Stelle über wirksame Verfahren und Kontrollen über ihre IT-Systeme zur Sicherstellung der Integrität der Informationen und der Sicherheit der von diesen Systemen verarbeiteten Daten?   3.4.1 Verfügt die Stelle über förmliche, schriftliche Verfahren und Kontrollen bezüglich ihrer IT-Systeme? VDSA   3.4.2 Verfügt die Stelle über angemessene und wirksame Verfahren für die Einleitung, Genehmigung, Aufzeichnung, Verarbeitung von Transaktionen und die Berichterstattung darüber?     3.4.3. Wendet die Stelle eine unter Berücksichtigung von Art und Komplexität der Nutzung von IT und rechnergestützten Informationssystemen durch die Stelle angemessene Mischung manueller und automatisierter Elemente in der internen Kontrolle an?     3.4.4 Umfassen die Kontrollen der IT-Systeme der Stelle wirksame allgemeine Kontrollen der IT und der Anwendungen?     Orientierungshilfe zu rechnergestützten Informationssystemen Die Geschäfte/Tätigkeitsprozesse der Stelle führen zu Vorgängen, die durch das Informationssystem angestoßen, aufgezeichnet, verarbeitet und berichtet werden, das entweder manuell oder durch Computer oder durch eine Mischung manueller und rechnergestützter Verfahren betrieben wird. Gibt es eine angemessene Aufgabentrennung für Schlüsselfunktionen der Rechnungsführung, d. h. für die Initiierung, Genehmigung, Aufzeichnung und Verarbeitung (z. B. Übertragung ins Hauptbuch) und Berichterstattung in den Finanzberichten? Die Verwendung von IT beeinflusst die Art, wie Kontrolltätigkeiten umgesetzt werden. Kontrollen von IT-Systemen sind wirksam, wenn sie die Integrität der Informationen und die Sicherheit der von diesen Systemen verarbeiteten Daten wahren und wirksame allgemeine Kontrollen der IT und der Anwendungen einschließen. Allgemeine Kontrollen der IT sind Strategien und Verfahren, die sich auf viele Anwendungen beziehen und das wirksame Funktionieren der Anwendungskontrollen unterstützen. Sie betreffen Großrechner-, Mehrbenutzer- und Endbenutzer-Umgebungen. Allgemeine Kontrollen der IT, die die Integrität der Informationen und die Datensicherheit wahren, umfassen im Allgemeinen Kontrollen über Folgendes: — Datenzentrum und Netzwerkbetrieb, — Erwerb, Veränderung und Wartung von Systemsoftware, — Änderung von Programmen, — Zugangssicherheit, — Anschaffung, Entwicklung und Instandhaltung von Anwendungssystemen. Anwendungskontrollen sind manuelle oder automatisierte Verfahren, die üblicherweise auf Unternehmensebene operieren und sich auf die Verarbeitung von Vorgängen durch einzelne Anwendungen beziehen. Anwendungskontrollen können der Art nach präventiv oder zur Aufdeckung bestimmt sein und werden dazu entwickelt, um die Integrität der Rechnungsführungsunterlagen sicherzustellen. Dementsprechend beziehen sich Anwendungskontrollen auf Anwendungen, die zur Initiierung, Aufzeichnung, Verarbeitung und Berichterstattung von Vorgängen und anderen Finanzdaten genutzt werden. Diese Kontrollen helfen sicherzustellen, dass Vorgänge genehmigt und vollständig und korrekt aufgezeichnet und verarbeitet werden. Beispiele umfassen Prüfungen von Eingabedaten und Prüfungen einer Zahlensequenz mit manueller Nachverfolgung berichteter Ausnahmen oder Berichtigung bei der Dateneingabe. Die Verwendung manueller oder automatisierter Elemente in der internen Kontrolle beeinflusst ebenfalls die Art, wie Vorgänge initiiert, aufgezeichnet und berichtet werden: — In einem manuellen System können Kontrollen Verfahren wie die Genehmigung und Überprüfung von Vorgängen sowie den Abgleich und die Nachverfolgung abgeglichener Elemente umfassen. Alternativ kann eine Stelle automatisierte Verfahren zur Initiierung, Aufzeichnung, Verarbeitung und Berichterstattung von Vorgängen nutzen, in diesem Fall ersetzen Aufzeichnungen in elektronischer Form Papierunterlagen. — Kontrollen in IT-Systemen bestehen aus einer Kombination automatisierter Kontrollen (zum Beispiel in Computerprogramme eingebetteter Kontrollen) und manueller Kontrollen. Manuelle Kontrollen können von der IT unabhängig sein, können von der IT erzeugte Informationen nutzen, oder sie können auf eine Überwachung des wirksamen Funktionierens der IT und automatischer Kontrollen und die Behandlung von Ausnahmen beschränkt sein. Wenn IT genutzt wird, um Vorgänge zu initiieren, aufzuzeichnen, zu verarbeiten oder zu berichten, können die Systeme und Programme Kontrollen der entsprechenden Behauptungen über Tatsachen enthalten, oder Kontrollen, die für das wirksame Funktionieren manueller Kontrollen, die von der IT abhängen, kritisch sind. Die Mischung manueller und automatisierter Kontrollelemente in einer Stelle variiert mit der Art und Komplexität der Nutzung von IT durch die Stelle. 3.5. Prävention, Aufdeckung und Berichtigung von Fehlern, Betrug und Unregelmäßigkeiten Verfügt die Stelle über angemessene und wirksame Verfahren zur Prävention, Aufdeckung und Berichtigung von Fehlern, Betrug und Unregelmäßigkeiten?   3.5.1 Berücksichtigt die Stelle das Potential von Fehlern, Betrug und Unregelmäßigkeiten bei der Bewertung von Risiken für die Erreichung ihrer Ziele? VDSA   3.5.2 Ermittelt die Stelle (sensitive) Posten mit einem Risiko von Absprachen (z. B. Bankmanagement und Kassenführung, Auftragsvergabe- und Einkaufsfunktion), und gibt es Aufsichtsmaßnahmen (z. B. Rotation der Funktionen, zusätzliche Kontrollen)? VDSA   3.5.3 Gibt es Verfahren zur Berichterstattung und zur Nachverfolgung von Fehlern, Betrug und Unregelmäßigkeiten? VDSA   3.6. Sicherung von Sachanlagen Verfügt die Stelle über ein angemessenes und wirksames System zur Verwaltung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, das die Sicherung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten gewährleistet und Sachanlagen zum Zweck der Finanzbuchhaltung, vorbeugender Instandhaltungsstrategien und zur Abschreckung gegen Diebstahl verfolgt?   3.6.1 Verfügt die Stelle über eine Beschreibung oder ein Verfahrenshandbuch ihres Vermögensverwaltungssystems? VDSA   3.6.2 Verschaffen Sie sich ein ausreichendes Verständnis des Vermögensverwaltungssystems der Stelle, d. h. der Praktiken und Verfahren für den Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden, Maschinen, Fahrzeugen, Ausstattung und immateriellen Vermögensgegenständen (z. B. geistiges Eigentum, Lizenzen). Hinweis: Ein besonderes Augenmerk sollte Beschaffungsregeln gewidmet werden, die auf den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen anwendbar sind (Verweis auf Säule 5 — Auftragsvergabe).     Orientierungshilfe Dokumentieren Sie das oben genannte Verfahren mit Beschreibungen und Verweisen auf relevante Quellenmaterialien (z. B. Systeme, Flussdiagramme, Handbücher usw.) und ermitteln Sie alle Mängel des Vermögensverwaltungssystems der Stelle. Relevante Fragen umfassen: Aufgaben und Verantwortlichkeiten (Aufgabentrennung) für die Verwaltung der Verfahren zum Vermögenserwerb und Einkauf, die Verzeichnung von Vermögensgegenständen (Nutzung von Vermögensregistern, Fahrzeuglogbüchern), Kontrollen und Verfahren für den Zugang, Kontrolle und Überwachung, die Veräußerung und Übertragung von Vermögensgegenständen. 3.7. Sicherung von Beständen, Kundenforderungen und Schulden Verfügt die Stelle über ein angemessenes und wirksames Bestandsverwaltungssystem, das die Sicherung des Bestands (Betriebsstoffe, Waren und Rohstoffe) gewährleistet und den Bestand für die Zwecke der Finanzbuchhaltung, vorbeugender Instandhaltungsstrategien und Abschreckung gegen Diebstahl verfolgt? Verfügt die Stelle über ein angemessenes und wirksames Verwaltungssystem, das den Abgleich zwischen Zahlungen und Forderungen sowie Schulden sicherstellt?   3.7.1 Verfügt die Stelle über eine Beschreibung oder ein Verfahrenshandbuch ihres Bestandsverwaltungssystems? VDSA   3.7.2 Verschaffen Sie sich ein ausreichendes Verständnis des Bestandsverwaltungssystems der Stelle, (Praktiken und Verfahren zum Erwerb, zum Kauf und zur Verwaltung von Betriebsmitteln wie Werkstoffen, Werkzeugen, Ersatzteilen und Büromaterialien). Hinweis: Ein besonderes Augenmerk sollte Beschaffungsregeln gewidmet werden, die auf den Erwerb von Betriebsstoffen, Waren und Rohstoffen anwendbar sind (Verweis auf Säule 5 — Auftragsvergabe).     Orientierungshilfe Dokumentieren Sie das obenstehende Verfahren mit Beschreibungen und Verweisen auf relevante Quellenmaterialien (z. B. Systeme, Flussdiagramme, Handbücher usw.) und ermitteln Sie alle Mängel des Bestandsverwaltungssystems der Stelle. Relevante Fragen umfassen: i) Aufgaben und Verantwortlichkeiten für die Bestandsverwaltung, Verfahren für Erwerb und Kauf und Bestandsunterlagen, ii) Sicherungen, Zugang und Nutzung, iii) Verfahren für Kontrolle und Überwachung, Bestandsaufnahme und Abgleich, iv) Nutzung und Veräußerung von Beständen. 3.8. Bankmanagement und Sicherung der Mittel in der Bank Verfügt die Stelle über ein angemessenes und wirksames Bankmanagementsystem, das die Sicherung der Bankkonten gewährleistet und die angemessene Abrechnung der eingenommenen und verwendeten Mittel ermöglicht?   3.8.1 Verfügt die Stelle über eine Beschreibung oder ein Verfahrenshandbuch ihres Bankmanagementsystems? VDSA   3.8.2 Führt die Stelle regelmäßige (mindestens monatliche) Abgleiche der in den Konten der Stelle (Hauptbuchkonto, Kassenbuch) geführten Abrechnungsdaten mit den Daten der Bankkonten durch, und zwar in einer Weise, dass keine wesentlichen Unterschiede unerklärt bleiben?     3.8.3 Verschaffen Sie sich ein ausreichendes Verständnis des Bankmanagementsystems (Praktiken und Verfahren zur Verwaltung von Bankkonten) der Stelle.     Orientierungshilfe Dokumentieren Sie das oben genannte Verfahren mit Beschreibungen und Verweisen auf relevante Quellenmaterialien (z. B. Systeme, Flussdiagramme, Handbücher usw.) und ermitteln Sie alle Mängel des Bankmanagementsystems der Stelle. Relevante Fragen umfassen: Aufgaben und Verantwortlichkeiten (Aufgabentrennung, Zugangsrechte, Nutzung einer eigenständigen Kassenfunktion) für die Verwaltung der Bankkonten, Kontoarten (z. B. verzinslich, genutzte Währungen), Nutzung von doppelten Signaturen, regelmäßiger Bankabgleich, Aufsicht und Kontrolle, Nutzung eigener/spezieller Bankkonten für Projekte, Kassenstrategien. 3.9. Kassenführung und Sicherung des Kassenbestandes Verfügt die Stelle über ein angemessenes und wirksames Kassenführungssystem, das die Sicherung der Barmittel (Kleingeld) gewährleistet und die angemessene Abrechnung der eingenommenen und verwendeten Barmittel ermöglicht?   3.9.1 Verfügt die Stelle über eine Beschreibung oder ein Verfahrenshandbuch ihres Kassenführungssystems? VDSA   3.9.2 Führt die Stelle regelmäßige (mindestens monatliche) Abgleiche der in ihren Konten (Hauptbuchkonto, Kassenbuch) geführten Abrechnungsdaten mit den Daten der Bankkonten durch, und zwar in einer Weise, dass keine wesentlichen Unterschiede unerklärt bleiben?     3.9.3 Gibt es geeignete Verfahren zur Aufbewahrung und Zählung von Bargeld?     3.9.5 Klärt und bereinigt die Stelle temporäre Konten und Vorschüsse, d. h. geleistete Barzahlungen, von denen noch keine Aufwendungen bestritten wurden, mindestens monatlich innerhalb von 30 Tagen ab Monatsende? Solche Vorschüsse können zum Beispiel Reisekostenvorschüsse und betriebliche Vorschusskonten (3) umfassen. Dies kann auch Übertragungen an andere Stellen einschließen, die als Aufwendungen klassifiziert werden, wenn sie gemacht werden, auch wenn der Bericht über jeden zugewiesenen Teil der Übertragungen periodisch erwartet wird.     3.9.6 Verschaffen Sie sich ein ausreichendes Verständnis des Kassenführungssystems (Praktiken und Verfahren zur Bargeldverwaltung) der Stelle.     Orientierungshilfe Dokumentieren Sie das oben genannte Verfahren mit Beschreibungen und Verweisen auf relevante Quellenmaterialien (z. B. Systeme, Flussdiagramme, Handbücher usw.) und ermitteln Sie alle Mängel des Kassenführungssystems der Stelle. Relevante Fragen umfassen: Aufgaben und Verantwortlichkeiten (Aufgabentrennung, Zugangsrechte, Nutzung einer eigenständigen Kassenfunktio

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.