Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 17. April 2019 zur Festlegung der neuen Leistungsbeschreibung für die Methodik zur Bewertung auf Basis von Säulen gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates

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Quellenkennung: 32019D0606(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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haftliches, den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien entsprechendes System der internen Kontrolle eingeführt hat und sein Funktionieren in allen wesentlichen Punkten sicherstellt. SÄULE 2 — RECHNUNGSFÜHRUNGSSYSTEM Zum Gegenstand unseres Auftrags gehört eine Bewertung, ob die Stelle ein Rechnungsführungssystem nutzt, das richtige, vollständige, zuverlässige und zeitnahe Informationen zur Verfügung stellt. Die von uns durchgeführten Prüfverfahren decken die Gestaltung und die operative Effizienz des Rechnungsführungssystems ab. Unsere Arbeiten konzentrierten sich auf diejenigen Aspekte des Rechnungsführungssystems, die die Kommission für wichtig hält und die im Einzelnen in den Bewertungsfragebögen aufgeführt sind. Schlussfolgerung <Wortlaut für eine positive Schlussfolgerung; diesen Teil entfernen, falls nicht zutreffend> Insgesamt meinen wir, gestützt auf die von uns durchgeführten Arbeiten, dass die Stelle ein Rechnungsführungssystem nutzt, das entsprechend den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien in allen wesentlichen Punkten richtige, vollständige, zuverlässige und zeitnahe Informationen zur Verfügung stellt. <Wortlaut für eine negative Schlussfolgerung; diesen Teil entfernen, falls nicht zutreffend> Wir verweisen auf unsere Feststellungen in Abschnitt 1.3: Zusammenfassung der Ergebnisse unseres detaillierten Berichts zur Beschreibung der wesentlichen Schwächen und Mängel im Rechnungsführungssystem der Stelle. Insgesamt meinen wir, wegen der Wesentlichkeit der im vorhergehenden Absatz erwähnten Probleme und gestützt auf die von uns durchgeführten Arbeiten, dass die Stelle kein Rechnungsführungssystem nutzt, das entsprechend den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien in allen wesentlichen Punkten richtige, vollständige, zuverlässige und zeitnahe Informationen zur Verfügung stellt. SÄULE 3 — UNABHÄNGIGE EXTERNE PRÜFUNG Der Gegenstand unseres Auftrags umfasst eine Bewertung, ob die Stelle verpflichtet ist, sich einer unabhängigen externen Prüfung zu unterziehen, die gemäß international anerkannten Prüfungsstandards von einer Prüfstelle vorgenommen wird, die von der jeweiligen Stelle funktional unabhängig ist. Demzufolge konzentrierten sich die von uns durchgeführten Verfahren auf die Gestaltung des Rahmens für die externe Prüfung, der die Stelle unterliegt. Unsere Arbeiten konzentrierten sich auf diejenigen Aspekte des Rahmens für die unabhängige externe Prüfung, die die Kommission für wichtig hält und die im Einzelnen in den Bewertungsfragebögen aufgeführt sind. Schlussfolgerung <Wortlaut für eine positive Schlussfolgerung; diesen Teil entfernen, falls nicht zutreffend> Insgesamt meinen wir, gestützt auf die von uns durchgeführten Arbeiten, dass die Stelle einer unabhängigen externen Prüfung unterliegt, die von einem von der Stelle funktional unabhängigen Rechnungsprüfungsdienst in jeder wesentlichen Hinsicht in Übereinstimmung mit international anerkannten Prüfungsstandards und mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien durchgeführt werden muss. <Wortlaut für eine negative Schlussfolgerung; diesen Teil entfernen, falls nicht zutreffend> Wir verweisen auf unsere Feststellungen in Abschnitt 1.3: Zusammenfassung der Ergebnisse unseres detaillierten Berichts zur Beschreibung der wesentlichen Schwächen und Mängel im Rahmen der Stelle für die unabhängige externe Prüfung. Insgesamt meinen wir, wegen der Wesentlichkeit der im vorhergehenden Absatz erwähnten Probleme und gestützt auf die von uns durchgeführten Arbeiten, dass die Stelle nicht einer unabhängigen externen Prüfung unterliegt, die von einem von der Stelle funktional unabhängigen Rechnungsprüfungsdienst in jeder wesentlichen Hinsicht in Übereinstimmung mit international anerkannten Prüfungsstandards und mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien durchgeführt werden muss. SÄULE 4 —FINANZHILFEN Der Gegenstand unseres Auftrags umfasst eine Bewertung, ob die Stelle geeignete Vorschriften und Verfahren zur Bereitstellung von Finanzierung aus EU-Mitteln durch Finanzhilfen anwendet. Demzufolge deckten die von uns durchgeführten Prüfverfahren die Gestaltung und die operative Effizienz des Finanzhilfesystems ab. Unsere Arbeiten konzentrierten sich auf diejenigen Aspekte des Finanzhilfesystems, die die Kommission für wichtig hält und die im Einzelnen in den Bewertungsfragebögen aufgeführt sind. Schlussfolgerung <Wortlaut für eine positive Schlussfolgerung; diesen Teil entfernen, falls nicht zutreffend> Insgesamt meinen wir, gestützt auf die von uns durchgeführten Arbeiten, dass die Stelle in allen wesentlichen Aspekten geeignete Vorschriften und Verfahren zur Bereitstellung von Finanzierung aus EU-Mitteln durch Finanzhilfen in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien anwendet. <Wortlaut für eine negative Schlussfolgerung; diesen Teil entfernen, falls nicht zutreffend> Wir verweisen auf unsere Feststellungen in Abschnitt 1.3: Zusammenfassung der Ergebnisse unseres detaillierten Berichts zur Beschreibung der wesentlichen Schwächen und Mängel im Finanzhilfesystem der Stelle. Insgesamt meinen wir, wegen der Wesentlichkeit der im vorhergehenden Absatz erwähnten Probleme und gestützt auf die von uns durchgeführten Arbeiten, dass die Stelle nicht in allen wesentlichen Aspekten geeignete Vorschriften und Verfahren zur Bereitstellung von Finanzierung aus EU-Mitteln durch Finanzhilfen in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien anwendet. SÄULE 5 — AUFTRAGSVERGABE Der Gegenstand unseres Auftrags umfasst eine Bewertung, ob die Stelle geeignete Vorschriften und Verfahren zur Bereitstellung von Finanzierung aus EU-Mitteln durch Auftragsvergabe anwendet. Demzufolge deckten die von durchgeführten Prüfverfahren die Gestaltung und die operative Effizienz des Auftragsvergabesystems ab. Unsere Arbeiten konzentrierten sich auf diejenigen Aspekte des Auftragsvergabesystems, die die Kommission für wichtig hält und die im Einzelnen in den Bewertungsfragebögen aufgeführt sind. Schlussfolgerung <Wortlaut für eine positive Schlussfolgerung; diesen Teil entfernen, falls nicht zutreffend> Insgesamt meinen wir, gestützt auf die von uns durchgeführten Arbeiten, dass die Stelle in allen wesentlichen Aspekten geeignete Vorschriften und Verfahren zur Bereitstellung von Finanzierung aus EU-Mitteln durch Auftragsvergabe in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien anwendet. <Wortlaut für eine negative Schlussfolgerung; diesen Teil entfernen, falls nicht zutreffend> Wir verweisen auf unsere Feststellungen in Abschnitt 1.3: Zusammenfassung der Ergebnisse unseres detaillierten Berichts zur Beschreibung der wesentlichen Schwächen und Mängel im Auftragsvergabesystem der Stelle. Insgesamt meinen wir, wegen der Wesentlichkeit der im vorhergehenden Absatz erwähnten Probleme und gestützt auf die von uns durchgeführten Arbeiten, dass die Stelle nicht in allen wesentlichen Aspekten geeignete Vorschriften und Verfahren zur Bereitstellung von Finanzierung aus EU-Mitteln durch Auftragsvergabe in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien anwendet. SÄULE 6 — FINANZIERUNGSINSTRUMENTE (2) Der Gegenstand unseres Auftrags umfasst eine Bewertung, ob die Stelle geeignete Vorschriften und Verfahren zur Bereitstellung von Finanzierung aus EU-Mitteln durch Finanzierungsinstrumente anwendet. Demzufolge deckten die von durchgeführten Prüfverfahren die Gestaltung und die operative Effizienz der von der Stelle genutzten Finanzierungsinstrumente ab. Unsere Arbeiten konzentrierten sich auf diejenigen Aspekte der von der Stelle genutzten Finanzierungsinstrumente, die die Kommission für wichtig hält und die im Einzelnen in den Bewertungsfragebögen aufgeführt sind. Schlussfolgerung <Wortlaut für eine positive Schlussfolgerung; diesen Teil entfernen, falls nicht zutreffend> Insgesamt meinen wir, gestützt auf die von uns durchgeführten Arbeiten, dass die Stelle in allen wesentlichen Aspekten geeignete Vorschriften und Verfahren zur Bereitstellung von Finanzierung aus EU-Mitteln durch Finanzierungsinstrumente in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien anwendet. <Wortlaut für eine negative Schlussfolgerung; diesen Teil entfernen, falls nicht zutreffend> Wir verweisen auf unsere Feststellungen in Abschnitt 1.3: Zusammenfassung der Ergebnisse unseres detaillierten Berichts zur Beschreibung der wesentlichen Schwächen und Mängel in den von der Stelle genutzten Finanzierungsinstrumenten. Insgesamt meinen wir, wegen der Wesentlichkeit der im vorhergehenden Absatz erwähnten Probleme und gestützt auf die von uns durchgeführten Arbeiten, dass die Stelle nicht in allen wesentlichen Aspekten geeignete Vorschriften und Verfahren zur Bereitstellung von Finanzierung aus EU-Mitteln durch Finanzierungsinstrumente in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien anwendet. SÄULE 7 — AUSSCHLUSS VOM ZUGANG ZU FINANZMITTELN Der Gegenstand unseres Auftrags umfasst eine Bewertung, ob die Stelle geeignete Vorschriften und Verfahren zum Ausschluss Dritter vom Zugang zu Finanzmitteln anwendet. Demzufolge deckten die von durchgeführten Prüfverfahren die Gestaltung und die operative Effizienz der von der Stelle zu diesem Zweck ergriffenen Maßnahmen ab. Unsere Arbeiten konzentrierten sich auf diejenigen Ausschlussgründe und von der Stelle ergriffenen Maßnahmen, die die Kommission für wichtig hält und die im Einzelnen in den Bewertungsfragebögen aufgeführt sind. Schlussfolgerung <Wortlaut für eine positive Schlussfolgerung; diesen Teil entfernen, falls nicht zutreffend> Insgesamt meinen wir, gestützt auf die von uns durchgeführten Arbeiten, dass die Stelle in allen wesentlichen Aspekten geeignete Vorschriften und Verfahren zum Ausschluss Dritter vom Zugang zu Finanzmitteln in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien anwendet. <Wortlaut für eine negative Schlussfolgerung; diesen Teil entfernen, falls nicht zutreffend> Wir verweisen auf unsere Feststellungen in Abschnitt 1.3: Zusammenfassung der Ergebnisse unseres detaillierten Berichts zur Beschreibung der wesentlichen Schwächen und Mängel im System der Stelle für den Ausschluss vom Zugang zu Finanzmitteln. Insgesamt meinen wir, wegen der Wesentlichkeit der im vorhergehenden Absatz erwähnten Probleme und gestützt auf die von uns durchgeführten Arbeiten, dass die Stelle nicht geeignete Vorschriften und Verfahren zum Ausschluss Dritter vom Zugang zu Finanzmitteln in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien anwendet. SÄULE 8 — VERÖFFENTLICHUNG VON INFORMATIONEN ZU DEN EMPFÄNGERN Der Gegenstand unseres Auftrags umfasst eine Bewertung, ob die Stelle Informationen zu den Empfängern von Finanzmitteln in geeigneter Weise und zeitnah veröffentlicht. Demzufolge deckten die von durchgeführten Prüfverfahren die Gestaltung und die operative Effizienz der von der Stelle zu diesem Zweck ergriffenen Maßnahmen ab. Unsere Arbeiten konzentrierten sich auf diejenigen Anforderungen, die die Kommission für wichtig hält und die im Einzelnen in den Bewertungsfragebögen aufgeführt sind. Schlussfolgerung <Wortlaut für eine positive Schlussfolgerung; diesen Teil entfernen, falls nicht zutreffend> Insgesamt meinen wir, gestützt auf die von uns durchgeführten Arbeiten, dass die Stelle angemessen und zeitnah geeignete Vorschriften und Verfahren zur Veröffentlichung von Informationen zu den Empfängern von Finanzmitteln in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien anwendet. <Wortlaut für eine negative Schlussfolgerung; diesen Teil entfernen, falls nicht zutreffend> Wir verweisen auf unsere Feststellungen in Abschnitt 1.3: Zusammenfassung der Ergebnisse unseres detaillierten Berichts zur Beschreibung der wesentlichen Schwächen und Mängel im System der Stelle zur Veröffentlichung von Informationen zu den Empfängern. Insgesamt meinen wir, wegen der Wesentlichkeit der im vorhergehenden Absatz erwähnten Probleme und gestützt auf die von uns durchgeführten Arbeiten, dass die Stelle nicht angemessen und zeitnah geeignete Vorschriften und Verfahren zur Veröffentlichung von Informationen zu den Empfängern von Finanzmitteln in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien anwendet. SÄULE 9 — SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN Der Gegenstand unseres Auftrags umfasst eine Bewertung, ob die Stelle einen Schutz personenbezogener Daten sicherstellt, der dem in Artikel 5 der Haushaltsordnung erwähnten gleichwertig ist. Demzufolge deckten die von durchgeführten Prüfverfahren die Gestaltung und die operative Effizienz der von der Stelle zu diesem Zweck ergriffenen Maßnahmen ab. Unsere Arbeiten konzentrierten sich auf diejenigen Anforderungen und von der Stelle ergriffenen Maßnahmen, die die Kommission für wichtig hält und die im Einzelnen in den Bewertungsfragebögen aufgeführt sind. Schlussfolgerung <Wortlaut für eine positive Schlussfolgerung; diesen Teil entfernen, falls nicht zutreffend> Insgesamt meinen wir, gestützt auf die von uns durchgeführten Arbeiten, dass die Stelle in allen geeignete Vorschriften und Verfahren zur Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien anwendet. <Wortlaut für eine negative Schlussfolgerung; diesen Teil entfernen, falls nicht zutreffend> Wir verweisen auf unsere Feststellungen in Abschnitt 1.3: Zusammenfassung der Ergebnisse unseres detaillierten Berichts zur Beschreibung der wesentlichen Schwächen und Mängel im System der Stelle für den Ausschluss vom Zugang zu Finanzmitteln. Insgesamt meinen wir, wegen der Wesentlichkeit der im vorhergehenden Absatz erwähnten Probleme und gestützt auf die von uns durchgeführten Arbeiten, dass die Stelle nicht geeignete Vorschriften und Verfahren zur Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien anwendet. Verteilung und Verwendung Die Stelle hat diesen Bericht in Auftrag gegeben, und er ist ausschließlich zur Information der Stelle und der Europäischen Kommission und zur Nutzung durch diese bestimmt. Unterschrift des Rechnungsprüfers <natürliche Person oder Unternehmen bzw. beides>. Name des unterzeichnenden Rechnungsprüfers <natürliche Person oder Unternehmen bzw. beides>. Anschrift des Rechnungsprüfers <für die Prüfung zuständiges Büro>. Datum der Unterzeichnung <nicht für Berichtsentwürfe verwenden. Das Datum, an dem der endgültige Bericht unterzeichnet wird.> 1.   ZUSAMMENFASSUNG 1.1.   Schlussfolgerungen Eine Zusammenfassung unserer Schlussfolgerungen für jede Säule ist unten angegeben. SÄULE SCHLUSSFOLGERUNG 1. System der internen Kontrolle JA/NEIN Verfügt die Stelle über ein wirksames, effizientes und wirtschaftliches, den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien entsprechendes System der internen Kontrolle und stellt sie sein Funktionieren in jeder wesentlichen Hinsicht sicher?   2. Rechnungsführungssystem JA/NEIN Nutzt die Stelle ein Rechnungsführungssystem, das in allen wesentlichen Punkten richtige, vollständige, zuverlässige und zeitnahe Informationen zur Verfügung stellt und mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien übereinstimmt?   3. unabhängige externe Prüfung JA/NEIN Unterliegt die Stelle einer unabhängigen externen Prüfung, die von einem von der Stelle funktional unabhängigen Rechnungsprüfungsdienst in jeder wesentlichen Hinsicht in Übereinstimmung mit international anerkannten Prüfungsstandards und mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien durchgeführt werden muss?   4. Finanzhilfe JA/NEIN/ENTFÄLLT Wendet die Stelle geeignete Vorschriften und Verfahren an, um Finanzierung aus EU-Mitteln durch Finanzhilfen in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien bereitzustellen?   5. Auftragsvergabe JA/NEIN/ENTFÄLLT Wendet die Stelle geeignete Vorschriften und Verfahren an, um Finanzierung aus EU-Mitteln durch Auftragsvergabe in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien bereitzustellen?   6. Finanzierungsinstrumente JA/NEIN/ENTFÄLLT Wendet die Stelle geeignete Vorschriften und Verfahren an, um Finanzierung aus EU-Mitteln durch Finanzierungsinstrumente in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Kriterien bereitzustellen? Insbesondere: wendet die Stelle geeignete Vorschriften und Verfahren in Bezug auf Folgendes an:   Kreditrisikomanagementsystem und Nutzung eines internen Risikoeinstufungssystems? JA/NEIN/ENTFÄLLT Steuervermeidung und nicht kooperative Gebiete? JA/NEIN/ENTFÄLLT Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung? JA/NEIN/ENTFÄLLT 7. Ausschluss vom Zugang zu Finanzmitteln JA/NEIN/ENTFÄLLT Wendet die Stelle geeignete Vorschriften und Verfahren an, um Dritte vom Zugang zur Finanzierung durch Auftragsvergabe, Finanzhilfen bzw. Finanzierungsinstrumente auszuschließen? JA/NEIN/ENTFÄLLT 8. Veröffentlichung von Informationen zu den Empfängern JA/NEIN/ENTFÄLLT Veröffentlicht die Stelle Informationen über die Empfänger von Finanzmitteln in geeigneter Weise und innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens? JA/NEIN/ENTFÄLLT 9. Schutz personenbezogener Daten JA/NEIN/ENTFÄLLT Sorgt die Stelle für einen Schutz personenbezogener Daten, der dem Schutz nach Artikel 5 der HO entspricht (3)? JA/NEIN/ENTFÄLLT 1.2.   Fahrplan <Vorgeschlagener Umfang des Fahrplans: maximal zwei Seiten> Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Stelle die Voraussetzungen der Säule(n) [Säule angeben] nicht vollständig erfüllt. Wir haben wesentliche Mängel und Schwächen in … gefunden <beschreiben Sie kurz die wichtigsten Schwächen und Mängel der betreffende(n) Säule(n) entsprechend den Feststellungen in Abschnitt 1.3> festgestellt. Wir haben eine Reihe kritischer Empfehlungen zur Abhilfe für diese wichtigsten Schwächen abgegeben <beschreiben Sie kurz die kritischen Empfehlungen für die betreffende(n) Säule(n) entsprechend den Empfehlungen in Abschnitt 1.3>. Wir schlagen vor, dass die Stelle diese Empfehlungen umsetzt, um für die Betrauung mit Aufgaben des Haushaltsvollzugs unter indirekter Mittelverwaltung durch die Europäische Kommission förderfähig zu werden. Zu diesem Zweck schlagen wir einen Aktionsplan, d. h. einen Fahrplan, vor, der einen Zeitplan zur Behandlung und Abhilfe für die identifizierten Mängel und Schwächen enthält. Dieser Fahrplan und der begleitende Zeitplan zur Umsetzung der von uns vorgeschlagenen Maßnahmen wurde der Stelle vorgelegt und mit ihr diskutiert <Der Fahrplan sollte so weit wie möglich vor der Vorlage des endgültigen Berichtes des Rechnungsprüfers mit der Stelle abgestimmt werden. Falls dies nicht möglich ist, sollten die Gründe klar erläutert werden>. Fahrplan <Beschreiben Sie hier den Fahrplan anhand der folgenden zentralen Aspekte für jede betroffene Säule: — eine kurze Darstellung der wichtigsten Feststellungen, d. h. wesentlicher Schwächen oder Mängel in Systemen, Kontrollen, Vorschriften und Verfahren, — eine kurze Darstellung des vorgeschlagenen Aktionsplans zur Abhilfe gegen diese Schwächen oder Mängel. Der Aktionsplan sollte klar festlegen, welche vorgeschlagenen Maßnahmen (d. h. kritische Empfehlungen) umgesetzt werden und wie sie umgesetzt werden, sowie einen klaren und realistischen Zeitplan.> 1.3.   Zusammenfassung der Feststellungen und Empfehlungen Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung unserer Feststellungen und Empfehlungen zu jeder Säule. Feststellungen Wesentliche Feststellungen sind Feststellungen, die sich auf wesentliche Schwächen oder Mängel in Systemen, Kontrollen, Vorschriften und Verfahren beziehen. „Wesentlich“ bedeutet, dass der Rechnungsprüfer diese Faktoren für so wichtig für die Kommission hält, dass sie ihre Entscheidung, die Stelle mit Aufgaben des Haushaltsvollzugs im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung zu betrauen, beeinflussen könnte. Sofern wir wesentliche Feststellungen für eine Säule gefunden haben, hat uns das demzufolge veranlasst, eine negative Schlussfolgerung für diese Säule auszusprechen. Wesentliche Feststellungen schließen auch Fälle ein, in denen mehrere Feststellungen, die jeweils einzeln nicht auf eine wesentliche Schwäche oder einen wesentlichen Mangel verweisen, zusammen genommen zur Feststellung einer wesentlichen Schwäche oder eines wesentlichen Mangels führen. Das Gewicht solcher Feststellungen ist zusammen genommen so bedeutend (d. h. wesentlich), dass es uns zu der Schlussfolgerung geführt hat, dass die Stelle die Anforderungen für die betreffende Säule nicht erfüllt (d. h. die Schlussfolgerung lautet „Nein“). Sonstige Feststellungen sind alle nicht wesentlichen Feststellungen, von denen wir meinen, dass sie der Stelle zur Kenntnis gebracht werden sollten. Solche Feststellungen beziehen sich auf Schwächen und Mängel in Systemen, Kontrollen, Vorschriften oder Verfahren, die für sich oder zusammen genommen ein weniger unmittelbares Risiko darstellen, dass Ziele der betreffenden Säule nicht erreicht werden. Empfehlungen Kritische Empfehlungen beziehen sich auf wesentliche Schwächen und Mängel in Systemen, Kontrollen, Vorschriften oder Verfahren und auf Fälle, in denen die Kriterien der Kommission bzw. international anerkannte Standards für Säulen nicht (regelmäßig) erfüllt werden. Unsere sonstigen Empfehlungen beziehen sich auf alle anderen Feststellungen, die nicht wesentlicher Art sind. In diesen Fällen haben die Schwächen und Mängel der Systeme, Kontrollen, Vorschriften oder Verfahren keinen wesentlichen und unmittelbaren Einfluss auf die Ziele der Systeme, Kontrollen, Vorschriften oder Verfahren. Dennoch meinen wir, dass es wichtig ist, dass die Stelle die empfohlenen Maßnahmen umsetzt, weil dies ihr eine Gelegenheit bietet, ihre Systeme, Kontrollen, Vorschriften oder Verfahren zu verbessern und bessere Wirksamkeit bzw. Effizienz zu erreichen. Jede unserer Empfehlungen ist in Kapitel 3 bis 8 im Einzelnen dargelegt. Wir empfehlen, dass die Stelle unsere kritischen Empfehlungen, wie im Fahrplan in Abschnitt 1.2 dieses Berichts dargelegt, umsetzt. SÄULE 1 —

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.