Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 22. Februar 2011 über die Annahme eines Finanzierungsbeschlusses für das Jahr 2011 im Rahmen des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013) und zu den Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für Finanzhilfen für die Aktionen dieses Programms Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32011D0303(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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konzepten einbezogen und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Sozialdiensten genutzt werden. Die Maßnahme sollte zu einer Reihe von Instrumenten, Methoden und Materialien für Kurzinterventionen führen, die auf die spezifischen Situationen zugeschnitten und im Hinblick darauf bewertet wurden, zu Leitlinien zur Ausarbeitung und Umsetzung gezielter Kurzinterventionskonzepte in weiteren Ländern sowie zu konkreten Plänen für die Verbreitung in der gesamten EU. Daraus werden sich umfassendere Möglichkeiten für gezielte Interventionen bei alkoholbedingten Störungen in einer frühen Phase ergeben, und zwar so, dass schwerwiegendere und kostenintensivere negative Konsequenzen verhindert werden. [Finanzhilfe für Projekte] Richtwert: 350 000 EUR 3.2.2.6.   Bewertung der bestehenden Strukturen zur Umsetzung der EU-Alkoholstrategie Hiermit soll die EU-Alkoholstrategie evaluiert werden, einschließlich einer Bewertung des Europäischen Forums für Alkohol und Gesundheit sowie der Maßnahmen und Strukturen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, wie des Ausschusses „Nationale Alkoholpolitik und -maßnahmen“ (CNAPA), sowie der Arbeit auf EU-Ebene zur Entwicklung einer gemeinsamen Wissensbasis und bewährter Verfahren. Die Aktualisierung der Wissensbasis und die Evaluierung der Strukturen für die Umsetzung der Strategie werden zur allgemeinen Beurteilung des Nutzens der EU-Maßnahmen gegen alkoholbedingte Schäden beitragen. [Bestehender Rahmenvertrag] 3.2.2.7.   Wissenschaftliche und technische Unterstützung der Umsetzung der EU-Politik auf den Gebieten Ernährung, Alkohol und Gesundheitsforum Ziel der Maßnahme ist die wissenschaftliche und technische Unterstützung bei der Umsetzung der EU-Politik auf den Gebieten Ernährung und Alkohol sowie der Arbeit des Europäischen Gesundheitsforums. In Bezug auf Ernährung sollen hiermit die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Strategie „Ernährung, Übergewicht, Adipositas“ unterstützt werden, insbesondere die Arbeit der EU-Plattform für Ernährung, Bewegung und Gesundheit und der Hochrangigen Gruppe „Ernährung und Bewegung“. Hier geht es um die Ausarbeitung wissenschaftlicher Zusammenfassungen und Analysen in Schlüsselbereichen der Strategie, also zu mit Übergewicht und Adipositas zusammenhängenden Krankheiten, Faktoren, die Ernährungsentscheidungen beeinflussen, Verbraucherinformation, Neuformulierung von Produkten, Werbung, Infrastruktur und gesunder Lebensweise. Zum Thema Alkohol ist wissenschaftliche Unterstützung erforderlich bezüglich der Durchführung der Maßnahmen der Kommission zu alkoholbedingten Schäden. Dies deckt auch die Unterstützung der Umsetzung der EU-Alkoholstrategie durch Zusammenstellungen, Rezensionen und Analysen der vorhandenen Wissensbasis als Grundlage für die Ausarbeitung weiterer Maßnahmen und politischer Konzepte ab. In Bezug auf das EU-Gesundheitsforum soll die Kommission bei der Durchführung der Aktivitäten des Forums unterstützt werden. Dazu gehört die Organisation und Unterstützung der Arbeit des „EU-Forums zur Gesundheitspolitik“ und des „Offenen Forums“, einschließlich der einschlägigen wissenschaftlichen und technischen Arbeit. [Bestehender Rahmenvertrag] 3.2.3.   Prävention schwerer und seltener Krankheiten (Nummer 2.2.2 im Anhang zum Gesundheitsprogramm) 3.2.3.1.   Unterstützung für Maßnahmen im Rahmen der Mitteilung „Maßnahmen zur Krebsbekämpfung: Europäische Partnerschaft“ der Kommission Die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2010 begonnene gemeinsame Maßnahme „Europäische Partnerschaft bei der Krebsbekämpfung“ ist der Ausgangspunkt für Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Partnerschaft. Mit fortschreitender Zusammenarbeit werden neue Notwendigkeiten sichtbar werden, die über die in der Mitteilung KOM(2009) 291 endg. genannten Maßnahmen hinausgehen und durch die vorstehende gemeinsame Aktion nicht abgedeckt sind. Ziel dieser Maßnahme ist es, der Europäischen Partnerschaft zusätzliche Unterstützung im Hinblick auf neue Notwendigkeiten in den genannten Bereichen zu bieten. Schwerpunkte sind Gesundheitsförderung und Krebsprävention unter dem Gesichtspunkt Umweltfaktoren und Krebs. Dabei sollen relevante Umweltfaktoren identifiziert und aufgezeigt werden, ob, wie und welche dieser Faktoren in den politischen Konzepten der Mitgliedstaaten in Bezug auf Krebs gezielt angesprochen werden. Bewährte Verfahren in Mitgliedstaaten im Hinblick auf umweltbedingte Krebsursachen sollten genutzt werden, um zu zeigen, wie ein umfassender Krebsplan bzw. eine entsprechende Strategie diesen Aspekt berücksichtigen kann. [Finanzhilfe für Projekte] Richtwert: 300 000 EUR 3.2.3.2.   Wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Europäische Partnerschaft zur Krebsbekämpfung und Folgemaßnahmen zur Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Krebsfrüherkennung Mit dieser direkten Finanzhilfe für das Internationale Krebsforschungszentrum (IARC) soll der Europäischen Partnerschaft für Krebsbekämpfung eine hochwertige wissenschaftliche und technische Unterstützung gesichert werden. Das Internationale Krebsforschungszentrum (IARC) führt die Erforschung der Ursachen menschlicher Krebserkrankungen und der Mechanismen der Karzinogenese durch und koordiniert diese, außerdem entwickelt sie wissenschaftliche Strategien für die Krebsprävention und -bekämpfung. Das IARC ist die einzige Organisation dieser Art im Bereich der Krebsforschung und liefert hochwertige wissenschaftliche Unterstützung und fachliche Kenntnisse, die für die wirksame Arbeit der Europäischen Partnerschaft für Krebsbekämpfung unerlässlich sind. Die Maßnahme soll die notwendigen Folgemaßnahmen zu früheren Ergebnissen (z. B. Europäischer Kodex gegen Krebs, Europäische Leitlinien für die Krebsfrüherkennung) sicherstellen und zu den Zielen der Europäischen Partnerschaft für Krebsbekämpfung auf dem Gebiet der Information zur Krebsbelastung beitragen. Die Aktivitäten hängen unmittelbar zusammen mit den Aufgaben der Kommission, die sich aus der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2003 zur Krebsfrüherkennung oder aus Forderungen des Europäischen Parlaments (Entschließung des EP vom 10. April 2008 zur Bekämpfung von Krebs in der erweiterten Europäischen Union) und des Rates (Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Juni 2008 über die Verringerung der Krebsbelastungen) ergeben. Zu dieser Maßnahme gehören: die Ausarbeitung des überarbeiteten Europäischen Kodex gegen Krebs; eine Bewertung der Umsetzung der europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung in der Früherkennung im Kontext der Umsetzung der Empfehlung des Rates; Informationen über Krebsbelastungen als direkter Beitrag zu den Zielen der Europäischen Partnerschaft für Krebsbekämpfung in diesem Bereich. [Direkte Finanzhilfe an die IARC] Richtwert: 1 300 000 EUR 3.2.3.3.   Unterstützung der europäischen Informationsnetze für seltene Krankheiten Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung der verschiedenen europäischen Informationsnetze für seltene Krankheiten, die in Nummer 4.4 der Mitteilung KOM(2008) 679 endg. sowie in der Empfehlung des Rates vom 8. Juni 2009 für eine Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten genannt werden. Diese Maßnahme soll einen Beitrag zu den Prioritäten in der Mitteilung der Kommission und der Empfehlung des Rates leisten und einen unmittelbaren Nutzen für Patienten durch die Schaffung europäischer Pilot-Referenznetze, europäischer Register für seltene Krankheiten oder anderer Formen von Informationsnetzen für seltene Krankheiten schaffen. Mit dieser Maßnahme sollte mehr als ein Netz unterstützt werden können. [Finanzhilfe für Projekte] Richtwert: 1 500 000 EUR 3.2.3.4.   Unterstützung für die Umsetzung der Empfehlung des Rates und der Mitteilung der Kommission zu seltenen Krankheiten Der Rat fordert in seiner Empfehlung von 8. Juni 2009 für eine Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten die Mitgliedstaaten auf, vor Ende 2013 nationale Aktionspläne zu seltenen Krankheiten anzunehmen; die meisten Mitgliedstaaten benötigen hierbei noch Unterstützung. Die vorliegende Maßnahme basiert auf dem europäischen Projekt zur Entwicklung nationaler Pläne für seltene Krankheiten (EUROPLAN) und der gemeinsamen Maßnahme zur wissenschaftlichen Unterstützung der Taskforce für seltene Krankheiten. Sie bietet die notwendige EU-Unterstützung für die Ausarbeitung und Umsetzung nationaler Pläne zu seltenen Krankheiten in den verbleibenden 18 Mitgliedstaaten sowie technische Unterstützung für EFTA-/EWR-Länder und andere Drittländer in Übereinstimmung mit der genannten Empfehlung des Rates und der Mitteilung KOM(2008) 679 endg. Die Verfahren zur Akkreditierung und Benennung der Europäischen Referenznetze für seltene Krankheiten sollten mit den Mitgliedstaaten abgesprochen werden und Teil der nationalen Pläne für seltene Krankheiten sein. Es handelt sich hier um eine innovative Maßnahme, die den Projekten zu Europäischen Referenznetzen für seltene Krankheiten, die zwischen 2006 und 2009 finanzielle Unterstützung seitens der EU erhielten, Kontinuität und einen neuen technischen und politischen Rahmen bietet. Mit dieser Maßnahme wird auch dem mit dem Beschluss 2009/872/EG der Kommission vom 30. November 2009 zur Einsetzung eines Sachverständigenausschusses der Europäischen Union für seltene Krankheiten (12) eingesetzten EU-Sachverständigenausschuss für seltene Krankheiten wissenschaftliche Unterstützung geboten. Dazu gehört insbesondere ein Beitrag zum Umsetzungsbericht bezüglich der genannten Empfehlung des Rates und der Mitteilung der Kommission sowie die Organisation von Arbeitsgruppen und Workshops zur Unterstützung der Arbeit des Ausschusses und zur Sicherstellung einer angemessenen fachlichen Beteiligung von Interessengruppen. Die gemeinsame Maßnahme soll auch zur Vereinheitlichung von Nomenklaturen auf internationaler Ebene beitragen, um die Bedeutung der seltenen Krankheiten in Gesundheitsinformationssystemen deutlich zu machen, das Qualitätsmanagement für Diagnoselabors zu fördern und die Konzepte in Bezug auf den Aspekt „Seltenheit“, die zur Bestimmung von Aktionsbereichen genutzt werden (unterschiedliche Werte für Inzidenz und Prävalenz nach Aktionsbereich), zu klären. [Gemeinsame Maßnahme] Richtwert: 3 000 000 EUR 3.3.   Maßnahmen des dritten Aktionsbereichs „Schaffung und Verbreitung von Informationen und Wissen zu Gesundheitsfragen“ Maßnahmen unter diesem Ziel sollen den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zu Gesundheitsaspekten fördern und Gesundheitsinformationen erfassen, analysieren und verbreiten. 3.3.1.   Europäisches Gesundheitsüberwachungssystem (Nummer 3.2.1 im Anhang des Gesundheitsprogramms) 3.3.1.1.   Unterstützung der Schaffung eines Pilotnetzes von Krankenhäusern im Zusammenhang mit der Bezahlung von Dienstleistungen für Patienten aus anderen Mitgliedstaaten Hier geht es darum, ein Netz aufzubauen, das die Krankenhäuser untersucht, die eine erhebliche Zahl von Patienten aus anderen Mitgliedstaaten aufnehmen, wobei mehr als ein Drittel der Mitglieder Krankenhäuser in grenznahen Regionen sind. Die Krankenhäuser tauschen Berichte und Informationen zu administrativen Aspekten der Bezahlung von Leistungen für ausländische Patienten aus, darunter auch zu Fragen hinsichtlich der Leistungstarife, möglicher Einnahmeverluste für die Krankenhäuser, möglicher Nutzung von Vorauszahlungen und Verzögerungen bei Kostenerstattungen für die Krankenhäuser. Das Netz wird die Hauptursachen der Probleme untersuchen und Lösungsvorschläge unterbreiten. Außerdem wird es ein System zur Erfassung von Rückmeldungen seitens der Patienten zu ihrer Erfahrung bei der Erstattung ihrer eigenen Kosten für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung einrichten, basierend auf der Einwilligung in Kenntnis der Sachlage. Schließlich vergleicht das Netz DRG-basierte Tarife für eine gemeinsame Liste von Wahleingriffen und legt Schlussfolgerungen zu allgemeinen Kostenniveaus zwischen den Mitgliedstaaten und zu Diskrepanzen zwischen relativen Kostenniveaus vor. [Finanzhilfe für Projekte] Richtwert: 500 000 EUR 3.3.1.2.   Zusammenarbeit von Sachverständigen für Gesundheitssysteme Hiermit sollen der Kommission und den Mitgliedstaaten fachliche und politische Beratung zur wirtschaftlichen Effizienz von Gesundheitssystemen auf nationaler Ebene geleistet werden. Dies umfasst: 1. Gestaltung „politischer Modelle“, in denen Politikbereiche in Gesundheitssystemen identifiziert werden, die in relevanten Dimensionen unterschiedlich ausfallen, und Bemühungen um einschlägige Analysen; 2. Identifizierung und Anwerbung von Sachverständigen aus allen Mitgliedstaaten und identifizierten Politikbereichen sowie Identifizierung von und Kontaktaufnahme zu institutionellen Partnern (Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik, Weltbank, Europäischer Verband für Gesundheitsmanagement, Europäische Investitionsbank usw.), mit anderen Worten: Schaffung eines „Sachverständigenpools“; 3. Gestaltung eines langfristigen Governance-Modells für Strukturen mit dem Ziel, Sachverstand zu Gesundheitssystemen auf europäischer und nationaler Ebene zusammenzuführen und bereitzustellen, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der unter Nummer 3.3.1.8 vorgeschlagenen Maßnahme; 4. Entwicklung eines „Sachverständigenpools“, eines Governance-Modells oder anderer Strukturen mit Hilfe einer Pilotstudie. [Ausschreibung/Direkte Finanzhilfe für das Europäische Observatorium] 3.3.1.3.   Ergänzende gemeinsame Maßnahme zu Pilot-HTAs bei ausgewählten Gesundheitstechnologien Hiermit soll die gemeinsame Maßnahme zur Technikfolgenabschätzung im Gesundheitswesen (HTA) 2010-2012 ergänzt werden, indem eine größere Zahl von Pilot-HTAs durchgeführt wird; dabei soll der Schwerpunkt auf Pilotversuchen und der Umsetzung der Modelle und Instrumente für die gemeinsame Erstellung zentraler HTA-Daten liegen, mit verstärkter Sekretariats- und Koordinationstätigkeit, Weiterentwicklung produktionsbezogener IKT-Infrastruktur und Steigerung der HTA-Kapazitäten. Bei dieser Maßnahme geht es um die Erzeugung übertragbarer HTA-Kerndaten auf europäischer Ebene, zur Erleichterung der Arbeit auf nationaler Ebene, in Übereinstimmung mit dem HTA-Kernmodell des EUnetHTA-Projekts (European Network for Health Technology Assessment = Europäisches Netz für Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen) und der gemeinsamen Maßnahme 2010-2012. Dazu gehören: die gleichzeitige kollaborative Produktion strukturierter HTA-Kerndaten auf europäischer Ebene, also a) die Förderung spezifischer Zusammenarbeit zwischen Partnern gemeinsamer Maßnahmen zu gemeinsamen Themen für HTA, und b) die Prüfung der Kapazität nationaler HTA-Gremien, individuelle Schnell-HTAs gemeinsam durchzuführen (einschließlich Erfassung von Daten zu Kosten und Effizienzgewinnen beider Produktionsmodelle (a und b); Prüfung der Kapazitäten zur Produktion strukturierter HTA-Kerninformationen für verschiedene Technologiebereiche (Medikamente, Medizingeräte, Interventionen); Analyse verschiedener Koordinationskapazitäten für das ständige Sekretariat des Europäischen Netzes für HTA (Übernahme der Sekretariatsaufgaben durch Mitgliedstaaten oder EU-Institutionen); weitere Prüfung der Einbeziehung von Interessengruppen in die Arbeit des Netzes, was in Form eines Austauschs von Standpunkten geschehen soll, soweit die Mitglieder dies für angemessen halten, und Einbeziehung von Akademikern in die Produktion von HTA-Kerninformationen; Unterstützung der Entwicklung von HTA-Kapazitäten bei Interessengruppen, insbesondere Patientenverbänden und Organisationen der Fachkräfte im Gesundheitswesen. Mit dieser Maßnahme sollte die Zahl der HTAs auf nationaler Ebene mit Hilfe des europäischen Koordinierungsmechanismus gesteigert werden; Empfehlungen zu Gestaltung und Ablauf des HTA-Kooperationsprozesses in der EU; Erleichterung des Ausbaus der HTA-Kapazitäten der Interessengruppen, so dass diese einen entsprechenden Beitrag zum HTA-Prozess leisten können. Die Ergebnisse sollten in wissenschaftlicher, öffentlich zugänglicher Form veröffentlicht werden. Ziel der Maßnahme ist ein besseres Verständnis seitens der Kommission und der Mitgliedstaaten hinsichtlich des besten Wegs zum Aufbau einer nachhaltigen Struktur für HTA-Arbeit in der EU. Die Ergebnisse fließen in das Ziel 3 der EU-Gesundheitsstrategie 2008-2013 ein. [Gemeinsame Maßnahme] Richtwert: 6 600 000 EUR 3.3.1.4.   Grenzübergreifende e-Health-Instrumente zur Unterstützung medizinischer Information und Forschung Die gemeinsame Maßnahme zur e-Health soll die Arbeit auf zwei bislang unzureichend abgedeckten Feldern weiterführen: 1. e-Health-Instrumente, die die Forschung zu Krankheiten und Behandlungsmöglichkeiten unterstützen; und 2. nationale Kontaktstellen, die Informationen für Patienten bereitstellen. In Bezug auf den erstgenannten Aspekt sollte mit dieser Maßnahme eine Reihe detaillierter Empfehlungen vorgelegt werden, gestützt auf bewährte Verfahren zur Förderung von Gesundheitsinformation und -forschung. In Bezug auf den zweiten Aspekt soll die Einrichtung nationaler Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung vorbereitet werden. Diese nationalen Kontaktstellen werden den Patienten einschlägige Informationen zu allen wesentlichen Aspekten der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung bereitstellen. Das Netz soll außerdem relevante Informationen für Patienten auf EU-Ebene zur Verfügung stellen. Mit dieser Maßnahme soll die Patientenmobilität gefördert werden, indem klare Informationen über Patientenrechte bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung geboten werden; weiterhin soll die Patientensicherheit gefördert werden, indem Informationen zu den Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen geboten werden; und schließlich soll die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung gefördert werden. [Gemeinsame Maßnahme] Richtwert: 2 400 000 EUR 3.3.1.5.   Zusammenarbeit mit der OECD bei der Gesundheitsinformation Hier soll die Arbeit am Projekt „Health Care Quality Indicators“ (Indikatoren zur Qualität der Gesundheitsversorgung) vorangetrieben werden. Dazu gehören: Ausarbeitung der gemeinsamen Veröffentlichung „Gesundheit auf einen Blick: Europa“, die verschiedene Aspekte der Gesundheit in der EU abdeckt; Folgemaßnahmen zum „Health modelling“ (Modellbildung im Gesundheitswesen): Wirksamkeit, Effizienz und Verteilungseffekte von Gesundheitsinterventionen mit dem Ziel eines Modells für die Untersuchung der relativen Bedeutung verschiedener Faktoren für Alternativen in der Gesundheitsversorgung und für den entsprechenden Ressourcenbedarf; Folgemaßnahmen zur Revision des Systems der Gesundheitskonten, Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Eurostat/OECD/WHO Europa beim Datenmanagement mit dem Ziel eines hochintegrierten statistischen Systems, das umfassend vergleichbare Daten liefern kann; Analyse der Leistungsfähigkeit des Krankenhaussektors: Bewertung der Vergleichbarkeit der von Eurostat und OECD regelmäßig erfassten Daten zu Krankenhausverfahren, Empfehlungen an die Länder zur Verbesserung der Vergleichbarkeit von Daten. Evaluierung der Zusammenarbeit der Kommission mit der OECD im Gesundheitswesen, Bewertung des Zusatznutzens und der Schwerpunkte für die künftige Arbeit. Die Ergebnisse werden zu einer evidenzbasierten Politik beitragen. [Direkte Finanzhilfe an die OECD] Richtwert: 500 000 EUR 3.3.1.6.   Erarbeitung von Leitlinien zur Interoperabilität elektronischer Verschreibungen Hier geht es um die Fertigstellung von Leitlinien, die den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung der Interoperabilität elektronischer Verschreibungen (e-Prescriptions) helfen sollen. Grundlage ist das im Rahmen des Projekts epSOS (Smart Open Services for European Patients) gesammelte Fachwissen, insbesondere die Arbeiten zu elektronischen Verschreibungen. Diese Maßnahme hat zwei Ziele. Zunächst eine allgemeine Machbarkeitsstudie der Interoperabilitätsleitlinien für elektronische Verschreibungen, wobei untersucht werden soll, welche Aspekte (Privatsphäre und Vertraulichkeit, organisatorischer Rahmen, semantische und strukturelle/technische Interoperabilität) mindestens in solchen Leitlinien abgedeckt werden sollen und auf welcher Spezifikationsebene die Leitlinien für diese mindestens abgedeckten Aspekte ausgearbeitet werden können. Zum anderen werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Ausarbeitung eines Entwurfs der Leitlinien zu ausgewählten Aspekten auf der zuvor ermittelten Spezifikationsebene beitragen (etwa allgemeine, beschreibende Leitlinien im Gegensatz zur Auswahl spezifischer Standards). Diese Maßnahme wird beitragen zu: Patientenmobilität durch Förderung des Zugangs zu (grenzüberschreitender) Gesundheitsversorgung; Patientensicherheit durch Vermeidung von Verschreibungsfehlern in grenzüberschreitenden Situationen; Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. [Ausschreibung] 3.3.1.7.   Unterstützung des europäischen Systems für Gesundheitsinformation und Innovationsverbreitung Bei dieser Maßnahme geht es um einen Mechanismus zur Zusammenführung, Darstellung und Aktualisierung hochwertiger Gesundheitsinformationen in ganz Europa mit Hilfe der „Europäischen Gesundheits-Wikipedia HEIDI“. Der Zusatznutzen dieser Plattform ergibt sich aus der Kombination von vier Elementen: Einbeziehung aller Akteure im Gesundheitswesen aus ganz Europa in die Bereitstellung und Pflege von Informationen; europäischer Mehrwert durch eine einheitliche zentrale Gesundheitsreferenz für die EU; technische Plattform, die die jederzeitige Aktualisierung der Informationen erlaubt, im Gegensatz zu gedruckten Unterlagen, die zwangsläufig veralten; Qualitätssicherungsmechanismus, mit dem gewährleistet wird, dass die Informationen zuverlässig sind, durch Validierung der Aktualisierungen durch Experten auf dem jeweiligen Gebiet aus ganz Europa. Dazu gehören: Erarbeitung von Inhalten; Verbreitung von Innovationen; technische Unterstützung und Unterstützung der Mitgliedstaaten für rasche Informationen. [Ausschreibung] 3.3.1.8.   Mitgliedschaft der Kommission im Europäischen Observatorium für Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme Die Mitgliedschaft der Kommission im Europäischen Observatorium für Gesundheitspolitik und Gesundheitssysteme dient der Unterstützung der Kernaufgaben des Observatoriums und der Stärkung der Einbeziehung europäischer und grenzübergreifender Aspekte in die Arbeit des Observatoriums mit dem Ziel, dessen besondere Sachkenntnis und Handlungskompetenz für die Umsetzung der europäischen gesundheitspolitischen Strategie zu nutzen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden die Kommission und das Observatorium ein Instrument zur Bewertung der Leistungsfähigkeit europäischer Gesundheitssysteme ausarbeiten. Sie werden eine Veröffentlichung zur Bewertung des „Stands der Technik“ für den Vergleich der Leistungsfähigkeit von Gesundheitssystemen erstellen. Schwerpunkt sind Informationen über die Leistungsfähigkeit, die Auskunft über den Vergleich der Systemleistung geben. [Sonstige Maßnahmen] Richtwert: 500 000 EUR 3.3.2.   Verbreitung und Anwendung von Gesundheitsinformationen (Nummer 3.2.2 im Anhang zum Gesundheitsprogramm) 3.3.2.1.   Kommunikation und Förderung politischer Maßnahmen, Ergebnisse des Gesundheitsprogramms und Evaluierung kommunikationsbezogener Maßnahmen Ziel ist die Kommunikation über und die Förderung gesundheitspolitischer Konzepte und die Kommunikation über die Ergebnisse des Gesundheitsprogramms sowie die Evaluierung von Kommunikationsmaßnahmen. Darunter fällt Folgendes: 1. Förderung des EU-Gesundheitsportals. Hier geht es um Öffentlichkeitswirkung des Portals und Steigerung der Nutzerzahl; Erstellung und Evaluierung von Nutzerprofilen und -bedürfnissen; Evaluierung der Benutzerfreundlichkeit des Portals und der Benutzerzufriedenheit; Überprüfung der Struktur und des redaktionellen Konzepts; 2. Organisation des EU-Journalistenpreises: Zi

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.