Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 22. Februar 2011 über die Annahme eines Finanzierungsbeschlusses für das Jahr 2011 im Rahmen des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013) und zu den Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für Finanzhilfen für die Aktionen dieses Programms Text von Bedeutung für den EWR

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zu informieren, werden im Rahmen dieser Maßnahme allgemeinverständlich formulierte Fassungen der für die Öffentlichkeit interessantesten Stellungnahmen erstellt. Abgedeckt wird auch die Organisation wissenschaftlicher Anhörungen und wissenschaftlicher Arbeitssitzungen oder thematischer Workshops im Zusammenhang mit der Ausarbeitung bestimmter Stellungnahmen. [Bestehender Rahmenvertrag] 3.1.3.   Mehr Sicherheit für die Bürger — Sicherheit von Blut, Gewebe, Zellen und Organen (Nummer 1.2.2 im Anhang zum Gesundheitsprogramm) 3.1.3.1.   Ad-hoc-Zusammenarbeit mit dem Europarat bei bestimmten Fragen im Zusammenhang mit Substanzen menschlichen Ursprungs Der Europarat ist mit seiner Europäischen Direktion für die Qualität von Medikamenten und Gesundheitsvorsorge (EDQM) ein wichtiger europäischer Partner bei der Harmonisierung und Koordinierung von Normung, Regulierung und Qualitätskontrolle bei Arzneimitteln, Bluttransfusion, Organtransplantation, Pharmazeutika und pharmazeutischer Versorgung. Er gilt als sachverständige, vertrauenswürdige und neutrale Organisation auf dem Gebiet der Substanzen menschlichen Ursprungs und bietet der Kommission kontinuierlich fachliche Beratung und Unterstützung. Die Kommission erarbeitet ständig gemeinsam mit dem Europarat Qualitätsstandards für die Sammlung/Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von Blut und Blutbestandteilen. Der Europarat unterstützt die Kommission bei der Umsetzung der Richtlinie 2002/98/EG und den nachfolgenden Durchführungsrichtlinien. Spezifische Themen werden jährlich in Abhängigkeit vom wissenschaftlichen und technischen Bedarf festgelegt. Für 2011 gehören dazu einheitliche Testverfahren, die die Sicherheit von Blut in allen Mitgliedstaaten gewährleisten sollen. Mit dieser Maßnahme wird die Entwicklung und Anwendung von mittels Leistungstests validierten Testverfahren gefördert. An den Leistungstests beteiligen sich Laboratorien aus allen 27 Mitgliedstaaten; dabei werden Proben nach dem Doppelblindverfahren erzeugt und verteilt. [Direkte Finanzhilfe an den Europarat] Richtwert: 100 000 EUR 3.1.3.2.   Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für Inspektoren auf dem Gebiet Blut und Blutbestandteile Gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2002/98/EG müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die zuständigen Behörden Inspektionen und angemessene Kontrollmaßnahmen in Blut verarbeitenden Betrieben organisieren, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind. Bei dieser Maßnahme geht es darum, Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet Blut und Blutbestandteile für eine bestimmte Zahl von Inspektoren zu veranstalten. Ziel ist es, einheitliche Kenntnisse und Verfahrensweisen bei Inspektionen in der gesamten EU zu erreichen und die Anzahl der geschulten Fachleute auf diesem Gebiet zu erhöhen. Im Kontext der Richtlinie 2002/98/EG werden solche Fortbildungsveranstaltungen dazu beitragen, die Qualität und Sicherheit von Blut und Blutbestandteilen in der EU sicherzustellen. Die Angleichung der Inspektionsverfahren wird auch das gegenseitige Vertrauen stärken und damit zur Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten anregen. Die Maßnahme entspricht den Zielen der Gesundheitsstrategie, in einem alternden Europa einen guten Gesundheitsstatus zu fördern und dynamische Gesundheitssysteme und -technologien zu unterstützen. Die Fortbildung der Inspektoren, die Blut verarbeitende Betriebe kontrollieren, wird sich positiv auf Qualität und Sicherheit von Blut und Blutbestandteilen auswirken und damit Patienten in der ganzen EU zugute kommen. Die Laufzeit der Maßnahme beträgt 18 bis 24 Monate. Mindestens zwei Inspektoren pro Mitgliedstaat können an dieser Fortbildung teilnehmen. Dies wird zu einem Multiplikatoreffekt führen: die Absolventen dürften weitere nationale Inspektoren in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat ausbilden. Die Fortbildungsinstrumente und Materialien werden auf nationaler Ebene wiederverwendet. Eine abschließende Evaluierung wird eine Messung der Ergebnisse und des Multiplikatoreffekts umfassen. [Ausschreibung] 3.1.3.3.   Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der bestmöglichen Nutzung von postmortalen und Lebend-Organspenden Gemäß Artikel 15 der Richtlinie 2010/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe (6) müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ein Register der Lebendspender geführt oder Aufzeichnungen über Lebendspender angefertigt werden. Mit dieser gemeinsamen Maßnahme wird angestrebt: Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Einrichtung und Betrieb von Lebendspenderprogrammen durch die Entwicklung von Leitlinien für Lebendspender-Register bzw. -Aufzeichnungssysteme; Aufbau von Registern/Aufzeichnungssystemen für Lebendspenden; Bereitstellung eines Instruments für den Aufbau von Registern/Aufzeichnungssystemen für die Mitgliedstaaten. Ein gut konzipiertes Register/Aufzeichnungssystem für Lebendspenden ist nicht nur entscheidend für die Gesundheit und Sicherheit von Lebendspendern, sondern auch zur Bekämpfung des illegalen Organhandels, da es den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bietet, die Praxis der Lebendspenden innerhalb der EU und grenzübergreifend genau zu überwachen und zu bewerten. In Übereinstimmung mit der Richtlinie 2010/53/EU und der Mitteilung KOM(2008) 819 endg. sollen mit dieser Maßnahme die Mitgliedstaaten bei der umfassenden Nutzung der postmortalen Organspende unterstützt werden, und zwar durch: Stärkung der Beziehungen zwischen Intensivpflegeeinrichtungen und Transplantationskoordinatoren; Bereitstellung eines Ausbildungsmoduls für eine bessere Koordinierung für die Mitgliedstaaten; Erleichterung der Identifizierung potenzieller Organspender; Erhöhung der Zahl verfügbarer Organe in Europa. Mit dieser gemeinsamen Maßnahme soll die Effizienz und Zugänglichkeit der Organtransplationssysteme durch Partnerschaften und Peer-Reviews verbessert werden. Auch soll eine einheitliche Anwendung der Richtlinie 2010/53/EU in den 27 Mitgliedstaaten erleichtert werden; die Mitgliedstaaten sollen konkrete Hilfe im Hinblick auf die Ziele des Aktionsplans erhalten; die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Organspende und -transplantation soll durch Partnerschaften gefördert werden, und die umfassende Nutzung postmortaler Spenden soll durch eine effizientere Identifizierung potenzieller Spender und mehr Sicherheit für Lebend-Organspender in der EU ermöglicht werden. [Gemeinsame Maßnahme] Richtwert: 1 440 000 EUR 3.1.3.4.   Unterstützung von Registern für das einheitliche europäische Kodierungssystem für menschliches Gewebe und Zellen Hiermit soll a) ein europäisches Register eingerichtet und betrieben werden, in dem die Daten aus den nationalen Registern der mit Gewebe arbeitenden Einrichtungen in einem geeigneten Format zusammengeführt werden, so dass Wirtschaftsakteure und die Öffentlichkeit Zugang haben; dieses soll entsprechend im Rahmen des europäischen Kodierungssystems für Gewebe und Zellen genutzt werden; und b) ein zweites europäisches Register mit einer Referenznomenklatur menschlichen Gewebes und menschlicher Zellen zur Verwendung im europäischen Kodierungssystem für Gewebe und Zellen gemäß Richtlinie 2006/86/EG der Kommission vom 24. Oktober 2006 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, der Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und unerwünschter Reaktionen sowie bestimmter technischer Anforderungen an die Kodierung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen (7) sowie gemäß Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen (8). Damit soll zum einen ein einheitlicher Zugangspunkt für die Erfassung, Konsolidierung und Bereitstellung (für Nutzer und die Öffentlichkeit) von Informationen über EU-Gewebeeinrichtungen, wie Kontaktdaten und zulässige Tätigkeiten, geschaffen werden. Die Schaffung und Pflege des Registers wird einen erheblichen Arbeitsaufwand mit sich bringen, es werden Mitgliedstaaten, Interessengruppen und die Kommission daran beteiligt sein. Zum anderen soll ein einheitlicher Zugangspunkt mit gemeinsamen Definitionen und Beschreibungen verschiedener Arten menschlicher Gewebe und Zellen geschaffen werden. Die Diskussionen zur einvernehmlichen Festlegung von Definitionen sowie Schaffung und Pflege des Registers werden einen erheblichen Arbeitsaufwand mit sich bringen, es werden Mitgliedstaaten, Interessengruppen und die Kommission daran beteiligt sein. Diese zwei Register sind die entscheidenden Elemente für ein ordnungsgemäßes Funktionieren des europäischen Kodierungssystems für menschliches Gewebe und menschliche Zellen. Das europäische Register der Gewebeeinrichtungen wird den Mitgliedstaaten und der Kommission helfen, ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/23/EG nachzukommen. Diese Maßnahme wird einen Beitrag zur Gewährleistung von Qualität und Sicherheit von Gewebe und Zellen in der EU darstellen. [Ausschreibung] 3.1.4.   Mehr Sicherheit für die Bürger — Verbesserung der Patientensicherheit durch hochwertige und sichere Gesundheitsversorgung (Nummer 1.2.3 im Anhang zum Gesundheitsprogramm) 3.1.4.1.   Patientensicherheit und Qualität der Gesundheitsversorgung Hier geht es um einen Beitrag zu einer sicheren und hochwertigen Gesundheitsversorgung für alle EU-Bürger. Die Maßnahme trägt bei: 1. zur Umsetzung der Empfehlung 2009/C 151/01 des Rates vom 9. Juni 2009 zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen, unter besonderer Berücksichtigung der Sammlung und Weitergabe vergleichbarer Daten und Informationen zu Fortschritten bei der Patientensicherheit, der Weitergabe von Wissen, Erfahrung und bewährten Verfahren zu Strategien für die Patientensicherheit; Wissensaustausch über die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Patientensicherheit, Bewertung ihrer Übertragbarkeit; 2. zu einer Einigung in der Hochrangigen Arbeitsgruppe für das Gesundheitswesen, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zur Qualität der Gesundheitsversorgung zu verstärken; 3. zur Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Austausch bewährter Verfahren auf dem Gebiet der Patientenbeteiligung. Ziele sind: ein solides verstärktes Netz für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei Patientensicherheit und Qualität der Gesundheitsversorgung; ein gemeinsamer Satz an Terminologie/Kategorien für Themen der Patientensicherheit, unerwünschte Ereignisse und Ursachen; eine interaktive Plattform (etwa in Form einer Website) zum Austausch bewährter Verfahren zu Patientensicherheit, Qualitätssicherungssystemen und Patientenbeteiligung; die Umsetzung ausgewählter bewährter Verfahren in einer begrenzten Zahl von Gesundheitsversorgungsszenarien und Evaluierung anhand entsprechender Indikatoren für Patientensicherheit und Qualität; eine umfassende frei zugängliche Datenbank für Sicherheits- und Qualitätssysteme in der EU, mit Angaben zu ihrer Übertragbarkeit innerhalb der EU; und ein EU-Leitfaden zur Evaluierung von Qualitäts- und Sicherheitssystemen, mit Schwerpunkt auf spezifischen Aspekten wie Ziele, Organisation, Transparenz und Patientenbeteiligung. [Gemeinsame Maßnahme] Richtwert: 3 600 000 EUR 3.2.   Maßnahmen des zweiten Aktionsbereichs „Gesundheitsförderung“ Maßnahmen unter diesem Abschnitt sollen helfen, eine gesündere Lebensweise zu fördern und gesundheitliche Ungleichheit zu verringern; außerdem sollen durch die Beschäftigung mit wichtigen Gesundheitsfaktoren eine gesündere Lebensweise gefördert und größere Krankheiten eingedämmt werden. 3.2.1.   Ermittlung der Ursachen, Bekämpfung und Reduzierung von Ungleichheiten sowie Förderung der Investitionen in die Gesundheit in Zusammenarbeit mit anderen Politikbereichen und Fonds der EU (Nummer 2.1.2 im Anhang zum Gesundheitsprogramm) 3.2.1.1.   Reduzierung gesundheitlicher Ungleichheit: Vorbereitung von Aktionsplänen und Strukturfondsprojekten Hier sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, Aktionspläne zur Reduzierung der gesundheitlichen Ungleichheit auszuarbeiten, gleichzeitig sollen sie Hilfe im Kontext der Strukturfondsmaßnahmen im nächsten Programmplanungszeitraum ab 2013 erhalten. Die Maßnahme trägt bei zur Umsetzung der Mitteilung „Solidarität im Gesundheitswesen: Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU“ der Kommission vom 20. Oktober 2009 (KOM(2009) 567 endg.), in der die Kommission ihre Absicht einer „Überprüfung der Möglichkeiten, die Mitgliedstaaten bei einer besseren Nutzung der EU-Kohäsionspolitik und der Strukturfonds zu unterstützen, damit Aktivitäten im Hinblick auf Faktoren der gesundheitlichen Ungleichheit gefördert werden“ darlegt. Vorzugsweise geht es dabei um die Mitgliedstaaten und Regionen, in denen die Mortalität bei Menschen unter 65 Jahren um 20 % über dem EU-Durchschnitt liegt. Zu den Maßnahmen sollten gehören: Analyse der gesundheitlichen Ungleichheit und ein Entwurf von Maßnahmen zur Verringerung dieser Ungleichheit innerhalb der und zwischen den Regionen und Subregionen; Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen in Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheit; Ausarbeitung von Plänen zur Bekämpfung der Ungleichheit bei a) dem Zugang zu Gesundheitsversorgung und Präventionsdiensten, mit Schwerpunkt auf gefährdeten Gruppen und Gemeinschaften und unterversorgten Regionen, b) Ursachen der gesundheitlichen Ungleichheit im Zusammenhang mit gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen, und c) Ursachen der gesundheitlichen Ungleichheit im Zusammenhang mit Lebens- und Arbeitsbedingungen, einschließlich Zugang zu Diensten der Grundversorgung wie Wasser und Sanitär. Ziele der Maßnahme: Analyse des Bedarfs sowie mit Kostenangaben versehene Pläne zur Bedarfsdeckung, mit dem Ziel, gesundheitliche Ungleichheit in Bezug auf den Zugang zu Gesundheitsversorgung, gesundheitsrelevante Verhaltensweisen und Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verringern; Integration der Ergebnisse in die Gesamtprozesse zur Nutzung der Strukturfonds; Synthesebericht mit einer Analyse bewährter Verfahren auf EU-Ebene mit Fallstudien aus beteiligten Regionen und Mitgliedstaaten. Weiter sollen Mitgliedstaaten und Regionen bei der Entwicklung integrierter Konzepte gegen gesundheitliche Ungleichheit im Rahmen allgemeiner Programme für wirtschaftliche und soziale Entwicklung mit Unterstützung durch die Strukturfonds Hilfe erhalten, und Anstrengungen zur Überwindung regionaler und sozioökonomischer Ungleichheit im Gesundheitswesen sollen gestärkt werden. [Finanzhilfe für Projekte] Richtwert: 1 200 000 EUR 3.2.1.2.   European Review of Social Determinants and the Health Divide: Zusammenarbeit mit der WHO bei der Erstellung von Leitlinien und Instrumenten zur Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheit Diese Maßnahme soll einen Beitrag zur Umsetzung der Mitteilung KOM(2009) 567 endg. leisten und die enge Zusammenarbeit zwischen der WHO und der Europäischen Kommission bei der Ausarbeitung von Initiativen gegen gesundheitliche Ungleichheit weiter vertiefen. Dieser Beitrag ist unerlässlich zur Erleichterung von Synergien in Informationsgewinnung und Interaktion zwischen den Mitgliedstaaten zu dieser Frage und zur Stärkung der Kohärenz bei politischen Konzepten gegen gesundheitliche Ungleichheit zwischen WHO und EU. Diese direkte Finanzhilfe für das Regionalbüro Europa der Weltgesundheitsorganisation würde die Arbeit an der „Europäischen Überprüfung der Sozialdeterminanten und der Gesundheitskluft“ (Europäische Marmot-Studie) sowie die Entwicklung von Leitlinien und Instrumenten gegen gesundheitliche Ungleichheit in Europa unterstützen. Mit der Finanzhilfe soll ein Beitrag zur zweiten und dritten Phase der Arbeit der WHO-EURO geleistet werden, als Folgemaßnahme zum WHO-Weltbericht über soziale Determinanten für Gesundheit „Closing the Gap in a Generation“. Ziele der Maßnahme: politische Leitlinien für Maßnahmen gegen gesundheitliche Ungleichheit im Zusammenhang mit der „Europäischen Überprüfung der Sozialdeterminanten und der Gesundheitskluft“; Entwicklung von Instrumenten zur Erfassung und Verbreitung statistischer Informationen über gesundheitliche Ungleichheit. Ferner umfasst sie auch Verbreitungstätigkeiten. [Direkte Finanzhilfe an die WHO] Richtwert: 400 000 EUR 3.2.2.   Befassung mit Gesundheitsfaktoren zur Förderung und Verbesserung der körperlichen und geistigen Gesundheit, Maßnahmen zu Schlüsselfaktoren wie Ernährung, körperliche Betätigung, Tabak und Alkohol (Nummer 2.2.1 im Anhang zum Gesundheitsprogramm) 3.2.2.1.   Überwachung der Umsetzung der Europäischen Strategie für Ernährung und körperliche Betätigung, gemeinsam mit der WHO Mit dieser Maßnahme soll ein solides EU-Informations- und -Berichtssystem weiterentwickelt werden, das in der Lage ist, die Fortschritte bei Themen im Zusammenhang mit der Europäischen Strategie für Ernährung, Übergewicht und Adipositas 2007-2013 zu beschreiben, und es soll ein vorbildhaftes System vorgestellt werden, das sich auf ein von der WHO geführtes Netz 27 nationaler Kontaktstellen stützt. Die Arbeiten wurden mit einer vorangegangenen direkten Finanzhilfe für die WHO in die Wege geleitet. Ziele dieser Maßnahme: Bereitstellung von Informationen bezüglich des Stands der Umsetzung der europäischen Strategie in allen Mitgliedstaaten im Vergleich zu den Benchmarks von 2007 und 2009 für 2011 und 2013 zum Abschluss der Laufzeit der Strategie; Betreuung und Unterstützung eines EU-Netzes nationaler Kontaktstellen in enger Zusammenarbeit mit der Hochrangigen EU-Gruppe für Ernährung und Bewegung und einschlägigen Kommissionsdienststellen; Betrieb einer umfassenden Datenbank über politische Entwicklungen und Maßnahmen in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene; Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den 27 Mitgliedstaaten. Weiterhin geht es um Folgendes: jährliche Aktualisierung der öffentlichen Datenbank, die im ersten Zeitraum für die 27 Mitgliedstaaten eingerichtet wurde (2007-2010); Bericht über die Umsetzung der Strategie durch die Mitgliedstaaten und Beitrag zum Evaluierungsbericht der Kommission zu dieser Strategie; Konsolidierung des WHO-Netzes der Kontaktstellen für Ernährung und körperliche Betätigung, Aufbau von Kapazitäten zur Datenerfassung und Steuerung des Netzes. Die Maßnahme soll einen Beitrag dazu leisten, solide Informationen über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten gegen Gesundheitsprobleme durch schlechte Ernährung, Übergewicht und Adipositas zu erzeugen. Die über den Zeitraum von sechs Jahren gesammelten Informationen werden als Grundlage für die Bewertung der Strategie im Jahr 2013 dienen. [Direkte Finanzhilfe an die WHO] Richtwert: 700 000 EUR 3.2.2.2.   Kommunikationskampagne zur Tabakprävention Hiermit soll eine europaweite Kampagne unterstützt werden, mit der Menschen dazu bewegt werden sollen, das Rauchen aufzugeben. Dabei sollen die Bürger dazu aufgefordert werden, über das Rauchen nachzudenken; sie sollen ermutigt werden, es aufzugeben, und erfahren, dass sie dabei auch Unterstützung bekommen können. Die Kampagne konzentriert sich auf junge Erwachsene zwischen 25 und 34 Jahren. Besondere Aufmerksamkeit erhalten dabei benachteiligte Gruppen und solche mit einem hohen Anteil an Rauchern. Bei Themen und Umfang der verschiedenen Maßnahmen wird die besondere Situation im jeweiligen Mitgliedstaat berücksichtigt. Spezifische Maßnahmen werden in geeigneter Weise gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten entwickelt, um Koordinierung und Synergieeffekte mit Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Eindämmung des Tabakkonsums zu sichern. Die Kampagne wird eine deutlich sichtbare EU-Identität aufweisen. Die Kommunikationskampagne soll Bewusstsein schaffen und zur Änderung von Einstellung und Verhalten mit dem Ziel einer tabakfreien Gesellschaft beitragen. [Ausschreibung] 3.2.2.3.   Studie zu neuen Vermarktungs-, Verkaufs- und Produktstrategien der Tabakindustrie Bei dieser Maßnahme geht es darum, einen umfassenden Überblick über die Tätigkeit der Tabakindustrie in der EU zu gewinnen; so sollen die mit der Eindämmung des Tabakkonsums befassten Gremien in die Lage versetzt werden, sich auf Veränderungen und neue Trends einzustellen, Hindernisse wirksam anzugehen, neue Strategien zu antizipieren und ggf. Strukturen zu ändern, um so die Wirksamkeit der Bekämpfung des Tabakkonsums zu verstärken. Es sollen Veränderungen in den Vermarktungs-, Verkaufs- und Produktstrategien der Tabakindustrie seit der Verabschiedung der Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen (9), der Richtlinie 2003/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen (10), der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2002 zur Prävention des Rauchens und für Maßnahmen zur gezielteren Eindämmung des Tabakkonsums und dem WHO-Rahmenabkommen von 2005 zur Eindämmung des Tabakkonsums (11) identifiziert werden; außerdem soll festgestellt werden, wie diese Strategien auf Unterschiede in Alter, Geschlecht, Einkommen, Bildung und Wohnort ausgerichtet sind, unter Berücksichtigung von Unterschieden zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen ländlichen und städtischen Gebieten. Ziele sind: Analyse der Veränderungen in den Vermarktungs-, Verkaufs- und Produktstrategien der Tabakindustrie; Empfehlungen für entsprechende Maßnahmen. [Bestehender Rahmenvertrag/Ausschreibung] 3.2.2.4.   Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinsamen Forschungsstelle zwecks wissenschaftlicher Unterstützung bei der Umsetzung der Tabakrichtlinie und des Rahmenabkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums Bei dieser Maßnahme geht es um eine neutrale wissenschaftliche Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinie 2001/37/EG und des Rahmenabkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums. Ziele: Unterstützung der Kommission in ihrer Rolle als treibende Kraft bei der Ausarbeitung des Rahmenabkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums; Entwicklung von Leitlinien für Prüfung und Analyse von Tabakerzeugnissen; Unterstützung der ordnungsgemäßen Arbeit des Europäischen Netzes für staatliche Tabaklabors; Unterstützung der Untersuchung und Analyse von Inhaltsstoffen und Emissionen von Tabakerzeugnissen; Analyse der Daten über Inhaltsstoffe. [Sonstige Maßnahmen] Richtwert: 100 000 EUR 3.2.2.5.   Bewährte Verfahren für Kurzinterventionen im Fall alkoholbedingter Störungen in der Primärgesundheitsversorgung, bei Gesundheitsdiensten am Arbeitsplatz, Notfallversorgung und sozialen Diensten Hier geht es darum, bewährte Verfahren für Kurzinterventionen bei alkoholbedingten Störungen in der Primärgesundheitsversorgung, bei Gesundheitsdiensten am Arbeitsplatz, Notfallversorgung und sozialen Diensten zu identifizieren und systematisch einzusetzen; gezielte Instrumente, Verfahren und Materialien für frühzeitige Erkennung, Kurzinterventionen und Überweisung in Behandlung in jeder der genannten Situationen zu entwickeln und in der Praxis zu testen; und die weitere Verbreitung und Anpassung gezielter Schnellmaßnahmen in der gesamten EU zu fördern. Die Arbeit sollte aufbauen auf Wirksamkeits- und Erfahrungsdaten aus der Umsetzung von Kurzinterventionskonzepten in der Primärgesundheitsversorgung. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass insbesondere Akteure aus Mitgliedstaaten mit geringerer Erfahrung mit Kurzinterventions

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.