Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 22. Februar 2011 über die Annahme eines Finanzierungsbeschlusses für das Jahr 2011 im Rahmen des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008-2013) und zu den Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für Finanzhilfen für die Aktionen dieses Programms Text von Bedeutung für den EWR

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ximal 50 % der tatsächlich anfallenden erstattungsfähigen Kosten. Die Präsidentschaft stellt mindestens vier Monate vor der betreffenden Konferenz über die Ständige Vertretung bei der Exekutivagentur einen Antrag auf Finanzhilfe. Dieser Antrag muss das Thema der Konferenz, den Programmentwurf, die veranschlagten Finanzmittel und die Zusammensetzung der wissenschaftlichen Ausschüsse und der Organisationsausschüsse enthalten. Folgende Konferenzen im Rahmen der Präsidentschaft werden unter diesem Arbeitsplan finanziert: „European Brain Policy Forum; Ageing, Stroke and Alzheimer — finding innovative solutions“ im November 2011 unter der polnischen Präsidentschaft, sowie eine Konferenz in der ersten Hälfte 2012 unter der dänischen Präsidentschaft, die Gegenstand eines getrennten Finanzierungsbeschlusses sein wird, sobald die Einzelheiten bekannt sind. 2.4.2.   Sonstige Konferenzen Finanzhilfen für Konferenzen können für die Organisation von Konferenzen gewährt werden, die den Prioritäten des Gesundheitsprogramms und den unter Nummer 3 dieses Arbeitsplans für 2011 festgelegten Prioritäten entsprechen und eine umfassende europäische Dimension aufweisen. Sie müssen von einer auf europäischer Ebene tätigen öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtung mit Sitz in einem Land, das am Gesundheitsprogramm beteiligt ist, und mit Erfahrung in der Zusammenarbeit auf EU-Ebene veranstaltet werden. Konferenzen können mit bis zu 100 000 EUR (höchstens 50 % der Gesamtkosten) kofinanziert werden. Anhang V enthält die Ausschluss-, Zulassungs-, Auswahl- und Gewährungskriterien für Finanzhilfen für Konferenzen, ausgenommen die im Rahmen der Präsidentschaft veranstalteten Konferenzen. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen für Konferenzen wird voraussichtlich im ersten Quartal 2011 veröffentlicht. 2.5.   Vereinbarungen mit internationalen Organisationen über direkte Finanzhilfen Der Richtwert für direkte Finanzhilfen wird auf insgesamt 3 200 000 EUR veranschlagt. Grundlage hierfür bildet die effektive Zusammenarbeit mit der Kommission. Für die Zwecke des vorliegenden Arbeitsplans ist eine internationale Organisation als eine Form der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit definiert, die durch Unterzeichnung einer internationalen Übereinkunft erfolgt, welche beim Sekretariat der Vereinten Nationen eingetragen worden ist oder zur Eintragung vorliegt, über eine ständige Organisationsstruktur und einen auf der betreffenden internationalen Übereinkunft beruhenden Rechtsstatus verfügt, der die Ausübung ihrer Funktionen und die Erfüllung ihres Zwecks ermöglicht. Gemäß Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe f der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung werden Finanzhilfen für Maßnahmen internationaler Organisationen zu ausdrücklich in diesem Arbeitsplan genannten Themen durch Finanzhilfevereinbarungen ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt. Internationale Organisationen und ihre nationalen oder regionalen Büros können nicht als Haupt- oder Nebenempfänger im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gefördert werden. Der EU-Kofinanzierungssatz beträgt maximal 60 % der tatsächlich anfallenden erstattungsfähigen Kosten. Gemäß Erwägungsgrund 33 des Programmbeschlusses gelten Maßnahmen, an denen Drittländer mitwirken, welche nicht am Gesundheitsprogramm beteiligt sind, nicht als erstattungsfähige Kosten. Reise- und Aufenthaltskosten für Sachverständige, die aus solchen Ländern kommen oder in diese reisen, können jedoch in ordnungsgemäß begründeten Ausnahmefällen als erstattungsfähige Kosten gelten, sofern dies unmittelbar den Zielen des Gesundheitsprogramms dient. Nur die folgenden internationalen Organisationen können 2011 finanziell gefördert werden: — Europarat, — das Europäische Observatorium für Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik, — das Internationale Krebsforschungszentrum (IARC), — Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), — die Weltgesundheitsorganisation (WHO). 2.6.   Öffentliche Auftragsvergabe Der Richtwert für die Auftragsvergabe wird auf insgesamt 17 753 028 EUR veranschlagt. Ausschreibungen werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2011 im Amtsblatt veröffentlicht. Rahmenverträge und neue Dienstleistungsverträge werden wie im vorliegenden Arbeitsplan angegeben eingesetzt. 2.7.   Sonstige Maßnahmen Der Richtwert für sonstige Maßnahmen wird auf insgesamt 870 000 EUR veranschlagt. Diese Mittel sind für Zahlungen der EU als Mitgliedsbeiträge für Gremien, deren Mitglied die Union ist, gemäß Artikel 108 Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung sowie für eine Verwaltungsvereinbarung mit der gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) und für besondere Erstattungszahlungen an Experten für die Teilnahme an Sitzungen und die Mitarbeit an wissenschaftlichen Gutachten gemäß dem Beschluss 2008/721/EG der Kommission (2) bestimmte, besondere Erstattungszahlungen. 3.   PRIORITÄTEN FÜR 2011 In ihrer Mitteilung KOM(2010) 2020 stellt die Europäische Kommission eine Strategie zur Wiedererstarkung Europas in den nächsten zehn Jahren vor. Die Maßnahmen des vorliegenden Arbeitsplans konzentrieren sich im Wesentlichen auf zwei Prioritäten der Strategie: Intelligentes und integratives Wachstum. Unter anderem geht es um die Herausforderung, eine aktive und gesunde alternde Bevölkerung zu fördern und gesundheitliche Ungleichheit zu verringern. Die Priorität „Intelligentes Wachstum“ baut auf Wissen und Innovation auf. Die Flagschiff-Initiative „Innovative Union“ soll politische Maßnahmen darauf konzentrieren, den demografischen Wandel in der EU nach der Baby-Boom-Generation zu bewältigen. Bis zum Jahr 2050 steigt die Zahl der über 50-Jährigen um 35 %, die Zahl der über 85-Jährigen wird sich verdreifachen. Dies bedeutet für die Gesundheitssysteme eine zunehmende Belastung. Mit der in ihrer Mitteilung „Leitinitiative der Strategie Europa 2020: Innovationsunion“ (KOM(2010) 546 endg.) vom 6. Oktober 2010 beschriebenen europäischen Innovationspartnerschaft im Bereich „Aktives und gesundes Altern“ fordert die Kommission Maßnahmen zur Verhütung und Behandlung von Krankheiten, die alte Menschen betreffen, mit Schwergewicht auf chronischen und seltenen Krankheiten. Mit dem vorliegenden Arbeitsplan sollen dazu Faktoren wie Ernährung, Tabak- und Alkoholkonsum untersucht werden, die vielen dieser altersbezogenen chronischen Krankheiten zugrunde liegen, aber auch die Forschung zu Krebs und seltenen Krankheiten vorangetrieben werden. Die EU-Zusammenarbeit bei der Technikfolgenabschätzung im Gesundheitsbereich unterstützt dieses Ziel. Der Arbeitsplan fördert auch Arbeiten zur Sicherheit von Blut, Gewebe, Zellen und Organen, die zur Verbesserung der Gesundheit über das gesamte Leben und damit zu einem gesunden Altern beitragen. Eine weitere Flagschiffinitiative der Priorität „Intelligentes Wachstum“, nämlich „Eine digitale Agenda für Europa“, soll den wirtschaftlichen und sozialen Nutzen eines digitalen Binnenmarktes fördern. Das vorliegende Arbeitsprogramm kann zur Erreichung dieses Ziels beitragen, indem es Maßnahmen zur Anwendung von IKT im Gesundheitssektor fördert. Ziel der Priorität „Integratives Wachstum“ der Strategie Europa 2020 ist eine Wirtschaft mit hoher Beschäftigungsquote, die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sichert. Eine gesunde Arbeitnehmerschaft mit weniger Fehlzeiten kann die Produktivität in Europa verbessern helfen. Dieser Arbeitsplan soll außerdem das Wachstum durch Maßnahmen zur Reduzierung gesundheitlicher Ungleichheit und damit eine bessere Gesundheit für alle und einen besseren Zugang zu Gesundheitsfürsorgesystemen fördern. Damit sollen wiederum die Bürger in die Lage versetzt werden, ihren Beitrag zur Gesellschaft zu leisten; Armut und soziale Ausgrenzung sollen verringert werden, auch als Beitrag zu der Leitinitiative gegen Armut. Der Arbeitsplan für 2011 hat fünf Schwerpunkte: Gesundheitsinformation und -beratung, Krankheiten, Gesundheitsfaktoren, Gesundheitssysteme, Rechtsvorschriften zu Produkten und Stoffen. Gesundheitsinformation und -beratung Mit dem Arbeitsplan wird auch die Erarbeitung von Daten und wissenschaftlichen Gutachten unterstützt, die allen Akteuren — Politikern wie Bürgern — sachlich begründete Entscheidungen ermöglichen sollen. Es reicht jedoch nicht, diese Informationen zu erstellen. Für eine ausreichende Wirkung müssen sie auch ihre Zielgruppen erreichen. Dazu müssen wirksame und benutzerfreundliche Verbreitungskanäle eingerichtet werden. Dies schließt insbesondere Schaffung und Betrieb eines Wissensmanagementsystems ein. Krankheiten Die Arbeit zum Thema „Krankheiten“ im Arbeitsplan 2011 konzentriert sich auf Krebs und seltene Krankheiten. Krebs ist die zweithäufigste Todesursache bei Männern und Frauen. Das in der Mitteilung „Maßnahmen zur Krebsbekämpfung: Europäische Partnerschaft“ (KOM(2009) 291 endg.) der Kommission vom 24. Juni 2009 dargelegte Ziel ist es, die Krebsinzidenz bis 2020 um 15 % zu senken. In diesem Arbeitsplan werden Maßnahmen unterstützt, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen sollen. Mit den Maßnahmen der EU zum Thema „seltene Krankheiten“ werden die in den Mitgliedstaaten verteilten Ressourcen gebündelt. Damit werden Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten verbessert. Mit der Mitteilung „Seltene Krankheiten — eine Herausforderung für Europa“ der Kommission vom 11. November 2008 (KOM(2008) 679 endg.) und der Empfehlung 2009/C 151/02 des Rates vom 8. Juni 2009 für eine Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten (3) wurde der Rahmen für in diesem Arbeitsplan unterstützte Maßnahmen geschaffen. Mit der Vogelgrippe und der H1N1-Pandemie in jüngster Zeit ist Pandemiebereitschaft noch wichtiger geworden. Mit dem vorliegenden Arbeitsplan werden Bemühungen unterstützt, die sich darauf konzentrieren, die Lehren aus der H1N1-Pandemie anzuwenden. Außerdem wird die Arbeit an Präventionsstrategien in Bezug auf HIV und Koinfektionen finanziell gefördert. Gesundheitsfaktoren Viele der Krankheiten, die heutzutage das Leben beeinträchtigen, wie etwa Krebs und Diabetes, stehen in engem Zusammenhang mit Ernährungs- und Trinkgewohnheiten und der allgemeinen Lebensweise. Arbeiten zu Gesundheitsfaktoren sind entscheidend für die Förderung der Gesundheit und damit die Verhütung von Krankheiten und tragen so zu einem aktiven und gesunden Altern bei. Mit diesem Arbeitsplan werden Maßnahmen zu einer Reihe von Gesundheitsfaktoren unterstützt: soziale Faktoren und gesundheitliche Ungleichheit; Ernährung und körperliche Bewegung; Alkohol- und Tabakkonsum. Gesundheitssysteme Maßnahmen in diesem Abschnitt sollen eine hochwertige, sichere und effiziente grenzübergreifende Gesundheitsversorgung sicherstellen. Für eine solide grenzübergreifende Gesundheitsversorgung ist der Einsatz neuer Technologien ein Schlüsselelement. Mit dem vorliegenden Arbeitsplan werden Maßnahmen zu Patientensicherheit, Gesundheitstechnologien und der entsprechenden Folgenabschätzung sowie zu den Beschäftigten im Gesundheitswesen unterstützt. Rechtsvorschriften zu Produkten und Substanzen Arbeiten in Bezug auf die Qualität und Sicherheit von Substanzen menschlichen Ursprungs unterstützen die Umsetzung der Mitteilung „Aktionsplan im Bereich Organspende und -transplantation (2009-2015): Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten“ der Kommission vom 8. Dezember 2008 (KOM(2008) 819 endg.) und der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG (4). Außerdem werden zu den Themen „Tabak“ und „Medizinprodukte“ Arbeiten mit Bezug zu EU-Recht finanziell unterstützt. Neben Maßnahmen auf den genannten Gebieten wird auch die Organisation von Konferenzen gefördert, die sich mit den genannten Themen befassen, sowie einschlägig tätige Organisationen. Außerdem sind finanzielle horizontale Maßnahmen zur Unterstützung der Durchführung des Gesundheitsprogramms vorgesehen. Das zweite Gesundheitsprogramm zielt darauf ab, Synergieeffekte mit anderen Gemeinschaftsprogrammen zu fördern, die im Gesundheitsbereich wirksam werden, insbesondere mit dem Gesundheitsthema des 7. Forschungsrahmenprogramms. Vorschläge, die im Rahmen des zweiten Gesundheitsprogramms eingereicht werden, sollten daher keine wesentlichen Bestandteile enthalten, die die Forschung betreffen. Man wird sich bemühen, Überschneidungen und Doppelarbeit zwischen dem zweiten Gesundheitsprogramm, dem 7. Forschungsrahmenprogramm und anderen Gemeinschaftsprogrammen zu vermeiden. Soweit angemessen, werden Maßnahmen in engem Zusammenhang mit anderen Politikbereichen, insbesondere der Informationsgesellschaft, durchgeführt. 3.1.   Maßnahmen des ersten Aktionsbereichs „Besserer Gesundheitsschutz der Bürger“ Maßnahmen in diesem Abschnitt zielen darauf ab, die Gesundheitssicherheit der Bürger zu verbessern durch den Schutz vor Gesundheitsbedrohungen und durch Verbesserung der Sicherheit. 3.1.1.   Schutz der Bürger vor Gesundheitsbedrohungen (Nummer 1.1.1 im Anhang zum Gesundheitsprogramm) 3.1.1.1.   Projekt zu sektorübergreifender Bereitschaft und Gesundheitssicherheit: Bereitschafts- und Reaktionsplanung im Gesundheitswesen in Bezug auf Influenza-Pandemien und andere grenzübergreifende Gesundheitsbedrohungen einschließlich Bedrohungen durch biologische Faktoren Bei dieser Maßnahme wird die Bereitschafts- und Reaktionsplanung auf europäischer Ebene in Bezug auf Influenza-Pandemien und andere schwerwiegende grenzübergreifende Gesundheitsbedrohungen untersucht. Damit werden die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. September 2010 zu den Lehren aus der A/H1N1-Pandemie und zum Thema Gesundheitssicherheit unterstützt. Die Überwachung der Fortschritte in den Mitgliedstaaten wird ein Schlüsselelement der Maßnahmen unter dieser Aktion sein. Auch sollten der potenzielle Nutzen der Lehren aus anderen Gesundheitskrisen und der entsprechenden Instrumente zur Abwehrbereitschaft wie auch die Erfahrungen aus der sektorenübergreifenden Arbeit (etwa das Konzept „One Health“) untersucht werden. Ziel dieser Aktion ist es, a) das Bewusstsein für die Notwendigkeit zu stärken, ein robustes, fortgesetztes und koordiniertes Funktionieren auch in Wirtschaftszweigen außerhalb des Gesundheitssektors zu sichern; b) die Mitgliedstaaten bei der Planung für ein verstärktes robustes Funktionieren wichtiger Gesellschaftsbereiche während einer Pandemie, gestützt auf den Austausch bewährter Verfahren, zu unterstützen; c) Leitlinien für die Abwehrbereitschaft bei anderen Gesundheitskrisen bereitzustellen, insbesondere bei biologischen und/oder chemischen Bedrohungen, gestützt auf Bereitschaftspläne für Influenza-Pandemien; und d) bei der Entwicklung eines effizienten Informationsforums zu bewährten Verfahren der bestehenden europäischen Netze für die Bekämpfung biologischer Bedrohungen, auch zur Sicherheit von Laboratorien und Ersthelfern, mitzuwirken. In diesem Zusammenhang geht es um Folgendes: Bestandsaufnahme bestehender Strukturen, Verfahren und Mechanismen der Mitgliedstaaten zur verbesserten koordinierten Funktionsweise der einzelnen Sektoren im Falle einer Pandemie oder anderer größerer grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen; Identifizierung von Kriterien zur Auswahl prioritärer Sektoren von entscheidender Bedeutung; Identifizierung bewährter Verfahren; Feststellung verbleibender Lücken in der Reaktionsfähigkeit; Ratschläge und Empfehlungen für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Bereitschafts- und Reaktionsplanung für den Fall einer Gesundheitsbedrohung. Die Mitgliedstaaten sollten ermutigt werden, ihre Erfahrungen zu teilen, und es sollten Modelle für den Erfahrungsaustausch vorgeschlagen werden. Ein Monitoring-Instrument zur Bewertung und Beurteilung der Fortschritte in der Bereitschafts- und Reaktionsplanung in Bezug sowohl auf Influenza-Pandemien wie auch auf andere Gesundheitsbedrohungen (allgemeine Bereitschaft) muss ebenfalls bereitgestellt werden. [Finanzhilfe für Projekte] Richtwert: 500 000 EUR 3.1.1.2.   Projekt zu Krisenkommunikation im Bereich Risikomanagement Hier wird eine verbesserte Kommunikation mit der Öffentlichkeit im Fall einer größeren Gesundheitskrise unterstützt und auf den Lehren aus der Reaktion auf die H1N1-Pandemie aufgebaut, die Gegenstand einer Konferenz der belgischen Präsidentschaft im Juli 2010 war. Die Überwachung der Fortschritte in den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kommunikation während einer Krise wird ein Schlüsselelement der Maßnahme sein. Auch sollten der potenzielle Nutzen der Lehren aus anderen Gesundheitskrisen und der entsprechenden Instrumente zur Abwehrbereitschaft wie auch die Erfahrungen aus der sektorenübergreifenden Arbeit (etwa das Konzept „One Health“) untersucht werden. Zu der Aktion gehört die Krisenkommunikation zum Risikomanagement mit wichtigen Akteuren, insbesondere Beschäftigten im Gesundheitswesen, wie auch mit der Öffentlichkeit und bestimmten Zielgruppen. Ziele der Maßnahme: Unterstützung wichtiger Akteure auf EU-Ebene, insbesondere von Organisationen der Beschäftigten im Gesundheitswesen und von Sozialpartnern, bei der Entwicklung und Verbreitung von Mitteilungen an die Öffentlichkeit, zu gewinnen; Steigerung des Vertrauens der Öffentlichkeit in medizinische Maßnahmen zur Pandemiebereitschaft (etwa Vorbeugungsmaßnahmen, Impfstoffe); Erarbeitung von Leitlinien für die Krisenkommunikation bei anderen Gesundheitsbedrohungen auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Pandemie-Bereitschaft. Bei dieser Aktion geht es um: Identifizierung von Akteuren auf EU-Ebene, insbesondere Organisationen der Beschäftigten im Gesundheitssektor, Sozialpartner und Behörden der Mitgliedstaaten; Nutzung der Ergebnisse von Bewertungen und Berichten über die H1N1-Pandemie zur Analyse der Gründe für unterschiedliche Reaktionen der Öffentlichkeit auf Abwehrmaßnahmen gegen H1N1, insbesondere auf Impfkampagnen; Anregung von Strategien und Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in medizinische Maßnahmen zur Pandemie-Bereitschaft und -Reaktion (Vorbeugungsmaßnahmen, Impfung); Partnerschaften mit wichtigen Organisation für die Vorbereitung und Verbesserung der öffentlichen Kommunikation im Fall einer Gesundheitskrise; Erarbeitung von Leitlinien für die Krisenkommunikation auf EU-Ebene in Bezug auf andere Gesundheitsbedrohungen, gestützt auf die Erfahrung mit der Pandemie-Bereitschaft; Organisation von Übungen und Fortbildung gemeinsam mit dem EU-Gesundheitssicherheitsausschuss und dem Netz der Kommunikationsbeauftragten; Entwicklung eines gemeinsamen Kommunikationssystems für Krisenfälle, Stärkung der gemeinsamen Kommunikationskapazitäten zur Vorbereitung auf eine Pandemie; Entwicklung von Instrumenten und Mechanismen zur Echtzeitüberwachung der Wirkung von Gesundheitsbotschaften; Erstellung eines Umsetzungsberichts einschließlich Leitlinien für die Krisenkommunikation, die sich auch auf andere Gesundheitsnotfälle übertragen lassen. [Finanzhilfe für Projekte] Richtwert: 300 000 EUR 3.1.1.3.   Studie zu den Umweltrisiken von Medizinprodukten Hier soll der Kommission eine Bewertung der Umweltrisiken von Medizinprodukten und der Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung vorgelegt werden. Eine solche Bewertung könnte auch als Beitrag zu einem Bericht der Kommission zu diesem Thema dienen, der in der ersten Lesung eines Kommissionsvorschlags zur Änderung des Pharmarechts im Hinblick auf die Pharmakovigilanz (5) angeregt wurde. Ziele der Maßnahme: Untersuchung des Umfangs des Problems der Verschmutzung von Wasser und Boden mit Pharmazeutika und ihren Rückständen; Bewertung des Ausmaßes der Folgen dieser Verschmutzung für Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung; Identifizierung der Ursachen des Problems; entsprechende Empfehlungen. Dies sollte zu einer gründlichen Analyse führen, die es der Kommission ermöglicht, etwa notwendige Maßnahmen in diesem Bereich zu prüfen, und die als Beitrag zum oben genannten Bericht dienen kann. Insbesondere sollte die Studie es erlauben, Daten aus einer großen Bandbreite von Quellen (für Arzneimittelfragen zuständige Behörden, für Umweltfragen zuständige Behörden, Wirtschaftsteilnehmer und andere Akteure) zu sammeln, um so der Kommission eine detaillierte Analyse der Situation vor Ort zu bieten. Die Studie sollte bis Ende 2012 abgeschlossen sein. [Bestehender Rahmenvertrag] 3.1.1.4.   Strategien zur Verhütung von HIV und Koinfektionen — Konzepte für die Zukunft Hier geht es um die Umsetzung der Mitteilung „Bekämpfung von HIV/Aids in der Europäischen Union und in den Nachbarländern (2009-2013)“ der Kommission vom 26. Oktober 2009 (KOM(2009)569 endg.). Ziele: Entwicklung neuer und integrierter Präventionsstrategien für HIV und damit verbundene Infektionen, wobei vor allem die osteuropäischen Nachbarländer mit hoher HIV-/Aids-Prävalenz im Mittelpunkt stehen; Unterstützung bei der Umsetzung dieser Präventionsstrategien in diesen prioritären Regionen; Hilfe bei der Verbreitung und Förderung dieser Strategien. Mit dieser Maßnahme sollte Folgendes erreicht werden: eine detaillierte Analyse der Parameter für maßgeschneiderte HIV-Präventionsstrategien, unter besonderer Berücksichtigung der medizinischen, sozialen und politischen Aspekte; eine Bewertung des Nutzens wirksamer integrierter Präventionsmaßnahmen gegen HIV und damit zusammenhängende Infektionen, in Kombination mit maßgeschneiderten Empfehlungen für die effiziente Beschaffung von HIV-Arzneimitteln; ein Satz evidenzbasierter Präventionsstrategien gegen HIV und Koinfektionen, mit besonderem Schwerpunkt auf den Bedürfnissen prioritärer Regionen und Gruppen, die von HIV und damit zusammenhängenden Infektionen besonders betroffen sind. Ergebnis sollte ein Leitfaden zu effizienten integrierten Präventionsstrategien gegen HIV (und damit zusammenhängenden Infektionen) für prioritäre Regionen sein, unter besonderer Berücksichtigung von HIV und damit zusammenhängenden Infektionen besonders betroffener prioritärer Gruppen (wie in KOM(2009) 569 endg. dargelegt). [Ausschreibung] 3.1.2.   Mehr Sicherheit für die Bürger — Wissenschaftliche Begutachtung (Nummer 1.2.1 im Anhang zum Gesundheitsprogramm) 3.1.2.1.   Besondere Entschädigungen für wissenschaftliche Ausschüsse Mit dieser Maßnahme soll der Kommission hochwertige unabhängige Beratung zu Gesundheitsrisiken gesichert werden, indem die Arbeit wissenschaftlicher Ausschüsse gemäß Beschluss 2008/721/EG gewährleistet wird. Diese Entschädigungen werden den Sachverständigen für ihre Arbeit an wissenschaftlichen Stellungnahmen gezahlt. [Sonstige Maßnahmen] Richtbetrag: 270 000 EUR 3.1.2.2.   Technische und organisatorische Unterstützung der Arbeit der wissenschaftlichen Ausschüsse und der Risikokommunikation Mit dieser Maßnahme soll der Kommission durch die Arbeit dreier unabhängiger wissenschaftlicher Ausschüsse hochwertige unabhängige Beratung zu Verbraucher- und Gesundheitsrisiken gesichert werden. Die Ausschüsse geben auf Ersuchen der Kommission wissenschaftliche Stellungnahmen ab, die die unabhängigen und autoritativen wissenschaftlichen Elemente enthalten, die die Kommission zur Ausarbeitung wissenschaftlich begründeter Maßnahmen und Vorschläge benötigt. Die Arbeit der wissenschaftlichen Ausschüsse erfordert die technische Unterstützung durch qualifizierte Stellen. Dazu gehören Recherche, Analyse und Synthese wissenschaftlicher Literatur, Zusammenfassungen, Datensammlung, Erstellung von Bibliographien zu von den Ausschüssen bearbeiteten Themen, Überprüfung von Texten auf Vollständigkeit und Konsistenz. Im Rahmen der Transparenz- und Kommunikationsstrategie in Bezug auf die wissenschaftliche Beratung gemäß dem Beschluss 2008/721/EG und um die Rolle der Wissenschaft in der politischen Debatte in der EU zu stärken und die Bürger zu Risikofragen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.