Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2016/155 der Kommission vom 29. September 2015 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung bestimmter Leitlinien auf dem Gebiet der öffentlich unterstützten Exportkredite

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32016R0155. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

ern; diese Beschreibungen sind in Anhang XI zu finden. Länderrisikokategorie 1 2 3 4 5 6 7 SOV+ SOV+ SOV+ SOV+ SOV+ SOV+ SOV+ SOV/CC0 SOV/CC0 SOV/CC0 SOV/CC0 SOV/CC0 SOV/CC0 SOV/CC0 CC1 AAA bis AA- CC1 A+ bis A- CC1 BBB+ bis BBB- CC1 BB+ bis BB CC1 BB- CC1 B+ CC1 B CC2 A+ bis A- CC2 BBB+ bis BBB- CC2 BB+ bis BB CC2 BB- CC2 B+ CC2 B CC2 B-oder schlechter CC3 BBB+ bis BBB- CC3 BB+ bis BB CC3 BB- CC3 B+ CC3 B CC3 B-oder schlechter   CC4 BB+ bis BB CC4 BB- CC4 B+ CC4 B CC4 B-oder schlechter     CC5 BB- oder schlechter CC5 B+ oder schlechter CC5 B oder schlechter CC5 B-oder schlechter       Die ausgewählte Käuferrisikokategorie in Verbindung mit der geltenden Länderrisikokategorie bestimmt den Käuferrisikokoeffizienten (cin); er ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Käuferrisikokategorie Länderrisikokategorie 1 2 3 4 5 6 7 SOV+ 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 SOV/CC0 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 CC1 0,110 0,120 0,110 0,100 0,100 0,100 0,125 CC2 0,200 0,212 0,223 0,234 0,246 0,258 0,271 CC3 0,270 0,320 0,320 0,350 0,380 0,480 entfällt CC4 0,405 0,459 0,495 0,540 0,621 entfällt entfällt CC5 0,630 0,675 0,720 0,810 entfällt entfällt entfällt Risikohorizont (Horizon of Risk, HOR) Der Risikohorizont (HOR) wird wie folgt berechnet: Bei Standardtilgungsverfahren (mit gleichen halbjährlichen Raten zur Tilgung des Kapitals): HOR = (Auszahlungszeitraum × 0,5) + Kreditlaufzeit Bei anderen Tilgungsverfahren: HOR = (Auszahlungszeitraum × 0,5) + (gewogene durchschnittliche Kreditlaufzeit – 0,25/0,5) Die Maßeinheit für die Zeit in den vorstehenden Formeln ist das Jahr. Deckungsquote für das kommerzielle (Käufer-) Risiko (Percentage of Cover for Commercial (Buyer) Risk, PCC) und das politische (Länder-) Risiko (Political (Country) Risk, PCP) Die Deckungsquoten (PCC und PCP) werden als Dezimalwert angegeben (z. B. wird 95 % als 0,95 ausgedrückt). Käuferrisiko-Bonitätsverbesserung Bei einem Geschäft ohne Käuferrisiko-Bonitätsverbesserungen hat der Bonitätsverbesserungsfaktor (Credit Enhancement Factor, CEF) den Wert 0. Bei Geschäften mit Käuferrisiko-Bonitätsverbesserungen bestimmt sich der Wert des CEF nach Anhang XII des Übereinkommens (vorbehaltlich der Beschränkungen des Artikels 31 Buchstabe c), er darf 0,35 jedoch nicht überschreiten. Faktor für die Qualität des Produkts (Quality of Product Factor, QPF) Der QPF ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Qualität des Produkts Länderrisikokategorie 1 2 3 4 5 6 7 Unterhalb des Standards 0,9965 0,9935 0,9850 0,9825 0,9825 0,9800 0,9800 Standard 1,0000 1,0000 1,0000 1,0000 1,0000 1,0000 1,0000 Oberhalb des Standards 1,0035 1,0065 1,0150 1,0175 1,0175 1,0200 1,0200 Faktor für die Deckungsquote (Percentage of Cover Factor, PCF) Der PCF wird wie folgt ermittelt: Erster Fall: (max(PCC, PCP) ≤ 0,95, PCF = 1) Zweiter Fall: (max(PCC, PCP) > 0,95, PCF = 1 + ((max(PCC, PCP) – 0,95)/0,05) × (Koeffizient für die Deckungsquote)) Die Deckungsquote ergibt sich aus der folgenden Tabelle:   Länderrisikokategorie 1 2 3 4 5 6 7 Koeffizient für die Deckungsquote 0,00000 0,00337 0,00489 0,01639 0,03657 0,05878 0,08598 Faktor ‚besser als SOV‘ (Better than Sovereign Factor, BTSF) Wird ein Schuldner in die Käuferrisikokategorie ‚besser als SOV‘ (SOV+) eingestuft, ist BTSF = 0,9, sonst BTSF = 1. Landeswährungsfaktor (Local Currency Factor, LCF) Bei Geschäften mit Begrenzung des Landeswährungs-Länderrisikos darf der LCF den Wert 0,2 nicht übersteigen. Bei allen anderen Geschäften hat der LCF den Wert 0. „ANHANG IX MARKTREFERENZWERTE FÜR GESCHÄFTE IN LÄNDERN DER KATEGORIE 0 Unbesicherter Teil von Exportkrediten oder nicht ECA-gedeckter Teil eines Konsortialkredits Der Preis, der von privaten Banken/Instituten hinsichtlich des nicht gedeckten Teils des jeweiligen Exportkredits (oder gelegentlich des nicht ECA-gedeckten Teils eines Konsortialkredits) genannt wird, dürfte der ECA-Deckung am ehesten entsprechen. Die Bepreisung solcher unbesicherten Teile oder nicht gedeckten Teile sollte nur herangezogen werden, wenn sie zu kommerziellen Bedingungen erfolgt ist (dies würde z. B. von den internationalen Finanzinstitutionen finanzierte Teile ausschließen). Namensspezifische Unternehmensanleihen Unternehmensanleihen spiegeln ein namensspezifisches Kreditrisiko wider. Bei einer Anpassung sollte besonders auf die ECA-Vertragseigenschaften wie Laufzeit, Vertragswährung und etwaige Bonitätsverbesserungen geachtet werden. Werden Primärmarkt-Unternehmensanleihen (d. h. Gesamtrendite bei Emission) oder am Sekundärmarkt erworbene Unternehmensanleihen (d. h. der optionsbereinigte Spread gegenüber dem entsprechenden Kurvenverlauf, der in der Regel die relevante Währungs-Swapkurve darstellt) herangezogen, sollten in erster Linie die auf den Schuldner entfallenden Anleihen herangezogen werden; stehen solche Anleihen nicht zur Verfügung, sollte auf Primär- oder Sekundärmarkt-Unternehmensanleihen für vergleichbare Kreditnehmer und vergleichbare Geschäfte zurückgegriffen werden. Namensspezifische Kreditausfallswaps Kreditausfallswaps (Credit Default Swaps, CDS) sind eine Möglichkeit, sich gegen Kreditausfall zu schützen. Beim CDS-Spread handelt es sich um die vom CDS-Erwerber für die Laufzeit gezahlte Prämie, einem Prozentsatz des fiktiven Kapitalbetrags, der gewöhnlich in Basispunkten ausgedrückt wird. Tatsächlich kauft der CDS-Erwerber eine Absicherung gegen Kreditausfall, indem er für die Laufzeit des Swaps oder bis zum Eintritt des Kreditereignisses Zahlungen an den Verkäufer des CDS leistet. In erster Linie wäre eine auf den Schuldner bezogene CDS-Kurve heranzuziehen; steht sie nicht zur Verfügung, sollte auf CDS-Kurven für vergleichbare Kreditnehmer und vergleichbare Geschäfte zurückgegriffen werden. Indexierte Kreditausfallswaps Ein indexierter Kreditausfallswap ist eine Zusammenstellung eingetragener CDS, die sich auf einen Wirtschaftszweig oder einen Teil davon oder auf ein geografisches Gebiet beziehen. Der auf diese Weise erstellte CDS-Spread spiegelt das Kreditrisiko des jeweiligen vom Index erfassten Marktsegments wider. Solche Spreads sind möglicherweise besonders dann relevant, wenn keine namensspezifischen CDS zur Verfügung stehen oder der Markt für einen namensspezifischen CDS illiquide ist. Referenzwerte für Darlehen Referenzwerte für Primärmarkt-Darlehen (d. h. Bepreisung bei Emission) oder für Darlehen am Sekundärmarkt (d. h. die aktuelle Rendite des Darlehens, mit der das Finanzinstitut rechnet, das den Kredit von einem anderen Finanzinstitut erwirbt). Bei den Referenzwerten für Primärmarkt-Darlehen müssen sämtliche Gebühren bekannt sein, damit die Gesamtrendite berechnet werden kann. Werden Referenzwerte für Darlehen herangezogen, sollten in erster Linie die auf den Schuldner entfallenden Darlehen herangezogen werden; stehen solche nicht zur Verfügung, sollte auf Darlehen für vergleichbare Kreditnehmer und vergleichbare Geschäfte zurückgegriffen werden. Referenzmarktkurven Referenzmarktkurven geben das Kreditrisiko eines ganzen Wirtschaftszweigs oder einer Kategorie von Käufern wieder. Diese Marktinformationen können relevant sein, wenn keine namensspezifischen Informationen vorliegen. Allgemein hängt die Qualität der sich aus diesen Märkten ergebenden Informationen von der Liquidität dieser Märkte ab. Auf jeden Fall sollte man nach Marktinstrumenten suchen, deren Merkmale den ECA-Vertragseigenschaften wie Datum, Rating, Laufzeit und Vertragswährung am nächsten kommen. Gewogene Durchschnittskosten der Finanzmittel (WACFR) Aus dem Jahresabschluss des Käufers lassen sich möglicherweise die gewogenen Durchschnittskosten der Finanzmittel (Weighted Average COST of Financing Resources, WACFR) ermitteln. Wird diese Methode angewandt, ist darauf zu achten, dass die WACFR eines Unternehmens die tatsächlichen Bedingungen widerspiegeln, unter denen die Finanzmittel bereitgestellt wurden. „ANHANG X KRITERIEN UND BEDINGUNGEN FÜR DIE ANWENDUNG EINER RÜCKZAHLUNGSGARANTIE EINES DRITTEN UND DIE EINSTUFUNG MULTILATERALER ODER REGIONALER ORGANISATIONEN ZWECK In diesem Anhang sind die Kriterien und Bedingungen für die Anwendung von Rückzahlungsgarantien Dritter, einschließlich der Rückzahlungsgarantie einer eingestuften multilateralen oder regionalen Organisation, nach Artikel 24 Buchstabe e des Übereinkommens festgelegt; ebenso die Kriterien, nach denen multilaterale oder regionale Organisationen bewertet werden sollten, wenn es zu bestimmen gilt, ob eine Organisation nach Artikel 28 des Übereinkommens eingestuft werden sollte. ANTRAG Fall 1: Garantie für den gesamten Risikobetrag Wird von einer Einrichtung eine Sicherheit in Form einer Rückzahlungsgarantie für den gesamten Risikobetrag (d. h. Kapital und Zinsen) geleistet, so kann die geltende Länderrisikoeinstufung und Käuferrisikokategorie die des Garantiegebers sein, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: — Die Garantie gilt für die gesamte Kreditlaufzeit. — Die Garantie ist unwiderruflich, unbedingt und abrufbar. — Die Garantie ist rechtsgültig und im Land des Garantiegebers vollstreckbar. — Der Garantiegeber ist in Anbetracht des Umfangs der gesicherten Schuld kreditwürdig. — Der Garantiegeber unterliegt den in seinem Sitzland geltenden Rechtsvorschriften über die geldpolitische Kontrolle und den Transfer. Treten eingestufte multilaterale oder regionale Organisationen als Garantiegeber auf, so gelten folgende Kriterien: — Die Garantie gilt für die gesamte Kreditlaufzeit. — Die Garantie ist unwiderruflich, unbedingt und abrufbar. — Der Garantiegeber ist rechtlich für den gesamten Kreditbetrag verpflichtet. — Die Raten werden direkt an den Gläubiger gezahlt. Ist der Garantiegeber eine Tochter-/Muttergesellschaft des Garantienehmers, so ermitteln die Teilnehmer im Einzelfall, 1) ob die Tochter-/Muttergesellschaft in Anbetracht des Verhältnisses zwischen Tochter- und Muttergesellschaft und des Grades der rechtlichen Verpflichtung der Muttergesellschaft rechtlich und finanziell unabhängig ist und ihre Zahlungspflichten erfüllen könnte, 2) ob die Tochter-/Muttergesellschaft von örtlichen Ereignissen/Rechtsvorschriften oder staatlichen Eingriffen betroffen sein könnte und 3) ob das Stammhaus im Falle der Nichterfüllung seine Leistungspflicht anerkennen würde. Fall 2: Betragsmäßig beschränkte Garantie Wird von einer Einrichtung eine Sicherheit in Form einer Rückzahlungsgarantie für einen beschränkten Risikobetrag (d. h. Kapital und Zinsen) geleistet, so kann die geltende Länderrisikoeinstufung und Käuferrisikokategorie für den unter die Garantie fallenden Teil des Kredits die des Garantiegebers sein, sofern alle sonstigen unter Fall 1 aufgeführten Kriterien erfüllt sind. Für den nicht unter die Garantie fallenden Teil entspricht die geltende Länderrisikoeinstufung und Käuferrisikokategorie der des Schuldners. Einstufung multilateraler und regionaler Organisationen Multilaterale und regionale Organisationen kommen für eine Einstufung in Betracht, wenn sie allgemein von den Rechtsvorschriften ihres Sitzlandes über die geldpolitische Kontrolle und den Transfer befreit sind. Diese Organisationen werden im Einzelfall aufgrund einer Bewertung des jeweiligen Risikos in die Länderrisikokategorien 0 bis 7 eingestuft; zu diesem Zweck wird geprüft, ob — die Organisation satzungsmäßig und finanziell unabhängig ist — das gesamte Vermögen der Organisation Immunität gegen Verstaatlichung oder Beschlagnahme genießt — die Organisation Mittel frei transferieren und umrechnen kann — die Organisation in ihrem Sitzland staatlichen Eingriffen ausgesetzt ist — die Organisation Steuerfreiheit genießt und — alle ihre Mitgliedstaaten verpflichtet sind, zur Erfüllung der Verpflichtungen der Organisation zusätzliches Kapital bereitzustellen Bei der Bewertung sind neben anderen für zweckmäßig erachteten Faktoren auch die Zahlungen zu berücksichtigen, die in der Vergangenheit in Fällen von Nichterfüllung bei Eintritt von Länderkreditrisiken entweder in ihrem Sitzland oder im Land des Schuldners geleistet wurden. Die Liste der eingestuften multilateralen und regionalen Organisationen ist keine erschöpfende Aufzählung; ein Teilnehmer kann eine Organisation für eine Überprüfung anhand der genannten Erwägungen vorschlagen. Die Einstufung der multilateralen und regionalen Organisationen wird von den Teilnehmern veröffentlicht. „ANHANG XI QUALITATIVE BESCHREIBUNG DER KÄUFERRISIKOKATEGORIEN Besser als SOV (SOV+) Hierbei handelt es sich um eine besondere Einstufung. Eine so eingestufte Einrichtung verfügt über ein außerordentlich robustes Kreditprofil, und es ist davon auszugehen, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen auch in Zeiten einer kritischen Schuldenlage oder sogar Zahlungsunfähigkeit des Staates erfüllt. Internationale Ratingagenturen führen in regelmäßigen Berichten Bonitäts- und Kontrahentenratings auf, die über das Fremdwährungsrating des Staates hinausgehen. Außer wenn das staatliche Risiko anhand der Methodik für die Bewertung des Hoheitsrisikos als erheblich höher als das Länderrisiko bewertet wurde, belegen Teilnehmer, die die Einstufung einer Einrichtung als besser als SOV vorschlagen, ihre Empfehlung mit diesen SOV+-Ratings. Eine Einrichtung kann nur dann eine bessere Einstufung als der staatliche Schuldner des Bestellerlandes (SOV) erreichen, wenn sie mehrere oder normalerweise die meisten der nachstehenden Merkmale oder Gleichwertiges aufweist: — robustes Kreditprofil — Fremdwährungserlöse, die im Verhältnis zu den Fremdwährungsschulden der Einrichtung erheblich sind — Produktionsanlagen und Selbstfinanzierungskapazität aufgrund von Tochtergesellschaften und Geschäftstätigkeiten im Ausland, insbesondere solchen, die in Staaten mit hohen Ratings domiziliert sind, d. h. multinationale Unternehmen — ein ausländischer Eigentümer oder ein strategischer Partner, auf den, falls keine förmliche Garantie vorliegt, als Quelle für finanzielle Unterstützung zurückgegriffen werden könnte — nachweisliche Vorzugsbehandlung der Einrichtung durch den Staat; hierzu gehören die Befreiung von Übertragungs- und Konvertibilitätsbeschränkungen und Abgabepflichten für Exporterlöse sowie Vergünstigungen bei der steuerlichen Behandlung — festgelegte Kreditlinien internationaler Banken mit hohem Rating, insbesondere Kreditlinien ohne eine Klausel bezüglich einer bedeutenden negativen Veränderung (material adverse change, MAC), der zufolge Banken fest zugesagte Fazilitäten im Fall einer Staatschuldenkrise oder anderer eintretender Risiken zurückziehen können, und — im Ausland gehaltene Vermögenswerte, insbesondere liquide Mittel, die häufig auf Vorschriften beruhen, denen zufolge Ausführer Kassenbestände im Ausland vorhalten und entsprechende Konten unterhalten können, die dann für den Schuldendienst zur Verfügung stehen Für folgende Einrichtungen gilt die Käuferrisikokategorie SOV+ normalerweise nicht: — öffentliche Unternehmen und Versorgungsunternehmen, dem Zentralstaat nachgeordnete staatliche Einheiten wie Fachministerien, Regionalverwaltungen usw. — Finanzinstitute mit Sitz im Hoheitsgebiet des betreffenden Staats und — Einrichtungen, die hauptsächlich auf dem Inlandsmarkt gegen lokale Währung verkaufen Zentralbank oder Finanzministerium (SOV) Staatliche Schuldner/Garantiegeber sind Einrichtungen, die von Rechts wegen ausdrücklich befugt sind, im Namen des Staats, normalerweise des Finanzministeriums oder der Zentralbank, Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf Schulden einzugehen. (15 18 22 *1 29 31 36 *2 37) Als ‚sovereign‘ (SOV) wird ein Risiko bezeichnet, auf das Folgendes zutrifft: — Der Schuldner/Garantiegeber ist von Rechts wegen befugt, im Namen des Staats und somit gedeckt durch dessen Kreditwürdigkeit Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf Schulden einzugehen und — im Fall einer Umschuldung, bei der SOV-Risiken betroffen sind, geht die jeweilige Schuld in die Umschuldungs- und Zahlungsverpflichtungen ein, die dem Staat aufgrund der Umschuldung zukommen. Den staatlichen Schuldnern/Garantiegebern gleichgestellt (CC0): außerordentlich hohe Bonität Zur Kategorie der dem Staat gleichgestellten Käufer zählen zwei Grundtypen von Schuldnern/Garantiegebern: — öffentliche Einrichtungen, bei denen sich nach einer mit verkehrsüblicher Sorgfalt vorgenommenen Prüfung ergibt, dass entweder der Käufer implizit die Kreditwürdigkeit und die Unterstützung des betreffenden Staats genießt oder dass die Wahrscheinlichkeit der Zahlungsfähigkeit dieses Staats und der Solvenzsicherung durch diesen Staat sowohl bezüglich der Beitreibungsaussichten als auch hinsichtlich des Ausfallrisikos ausgesprochen hoch ist. Zu dem Staat gleichgestellten nicht zentralstaatlichen öffentlichen Einrichtungen zählen auch Unternehmen in staatlichem Besitz, die über ein Monopol oder Quasi-Monopol für die Tätigkeit in einem bestimmten Bereich (z. B. Energie, Öl, Gas) verfügen. — Unternehmen mit einem außerordentlich robusten Kreditprofil, die sowohl in Bezug auf einen Forderungsausfall als auch im Hinblick auf die Beitreibungsaussichten über Merkmale verfügen, die darauf hindeuten, dass das Risiko als ‚dem Staat gleichgestellt‘ betrachtet werden könnte. In Frage kämen hier etwa solide Großunternehmen oder besonders bedeutende Banken, bei denen die Wahrscheinlichkeit der Liquiditätsunterstützung und Solvenzsicherung durch diesen Staat hoch ist. Außerordentlich hohe Bonität bedeutet, dass das Risiko einer Unterbrechung der Zahlungen zu vernachlässigen sein dürfte und dass die Schuldentilgungskapazität der Einrichtung außerordentlich groß ist und von vorhersehbaren Ereignissen wahrscheinlich nicht beeinträchtigt wird. Die Bonität lässt sich in der Regel an einer Kombination mehrerer oder aller nachstehender Merkmale des Unternehmens- und Finanzierungsprofils der Einrichtung ablesen: — außerordentlich gute bis sehr gute Erwirtschaftung von Barmitteln und Einnahmen — außerordentlich gute bis sehr gute Liquidität — außerordentlich geringe bis sehr geringe Fremdfinanzierung — ausgezeichnetes bis sehr robustes Unternehmensprofil mit erprobten und sehr robusten Managementfähigkeiten Darüber hinaus legt die Einrichtung qualitativ hochwertige Daten über Finanzverhältnisse und Unternehmensbeteiligungen offen, oder aber es besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der Unterstützung durch eine Muttergesellschaft (oder den Staat), deren Käuferrisikoeinstufung dieser Einstufung entspricht oder besser ausfällt. Je nach der Einstufung des Landes, in dem der Schuldner/Garantiegeber ansässig ist, ist zu erwarten, dass ein Schuldner/Garantiegeber der Käuferrisikokategorie CC0 von akkreditierten Ratingagenturen ein Rating zwischen AAA (Länderkategorie 1) und B (Länderkategorie 7) erhält. Sehr hohe Bonität (CC1) Das Risiko einer Unterbrechung der Zahlungen dürfte gering oder sehr gering sein. Der Schuldner/Garantiegeber verfügt über eine sehr große Schuldentilgungskapazität, und diese Kapazität wird von vorhersehbaren Ereignissen wahrscheinlich nicht beeinträchtigt. Der Schuldner/Garantiegeber ist begrenzt oder sehr begrenzt anfällig für negative Auswirkungen, die sich aus Änderungen der Umstände oder der Wirtschaftslage ergeben. Die Bonität lässt sich in der Regel an einer Kombination mehrerer oder aller nachstehender Merkmale des Unternehmens- und Finanzierungsprofils ablesen: — sehr gute bis gute Erwirtschaftung von Barmitteln und Einnahmen — sehr gute bis gute Liquidität — sehr geringe bis geringe Fremdfinanzierung — sehr robustes Unternehmensprofil mit erprobten Managementfähigkeiten Darüber hinaus legt die Einrichtung qualitativ hochwertige Daten über Finanzverhältnisse und Unternehmensbeteiligungen offen, oder aber es besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der Unterstützung durch eine Muttergesellschaft (oder den Staat), deren Käuferrisikoeinstufung dieser Einstufung entspricht oder besser ausfällt. Je nach der Einstufung des Landes, in dem der Schuldner/Garantiegeber ansässig ist, ist zu erwarten, dass ein Schuldner/Garantiegeber der Käuferrisikokategorie CC1 von akkreditierten Ratingagenturen ein Rating zwischen AAA (Länderkategorie 1) und B (Länderkategorie 7) erhält. Hohe bis relativ hohe Bonität, überdurchschnittlich (CC2) Das Risiko einer Unterbrechung der Zahlungen dürfte gering sein. Der Schuldner/Garantiegeber verfügt über eine gute bis relativ gute Schuldentilgungskapazität, und diese Kapazität wird von vorhersehbaren Ereignissen wahrscheinlich nicht beeinträchtigt. Der Schuldner/Garantiegeber ist begrenzt anfällig für negative Auswirkungen, die sich aus Änderungen der Umstände oder der Wirtschaftslage ergeben. Die Bonität lässt sich in der Regel an einer Kombination mehrerer oder aller nachstehender Merkmale des Unternehmens- und Finanzierungsprofils ablesen: — gute bis relativ gute Erwirtschaftung von Barmitteln und Einnahmen — gute bis relativ gute Liquidität — geringe bis relativ geringe Fremdfinanzierung — relativ robustes Unternehmensprofil mit erprobten Managementfähigkeiten Darüber hinaus legt die Einrichtung qualitativ hochwertige Daten über Finanzverhältnisse und Unternehmensbeteiligungen offen, oder aber es besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der Unterstützung durch eine Muttergesellschaft (oder den Staat), deren Käuferrisikoeinstufung dieser Einstufung entspricht oder besser ausfällt. Je nach der Einstufung des Landes, in dem der Schuldner/Garantiegeber ansässig ist, ist zu erwarten, dass ein Schuldner/Garantiegeber der Käuferrisikokategorie CC2 von akkreditierten Ratingagenturen ein Rating zwischen A+ (Länderkategorie 1) und B- oder schlechter (Länderkategorie 7) erhält. Mittlere Bonität, durchschnittlich (CC3) Das Risiko einer Unterbrechung der Zahlungen dürfte mäßig oder relativ gering sein. Der Schuldner/Garantiegeber verfügt über eine mäßige oder relativ gute Schuldentilgungskapazität. Es könnte sich ein Kreditrisiko entwickeln, da der Schuldner/Garantiegeber erheblichen anhaltenden Ungewissheiten oder einem entsprechend negativen Geschäfts-, Finanz- oder Wirtschaftsumfeld ausgesetzt ist, was dazu führen könnte, dass er nicht mehr hinreichend in der Lage ist, Zahlungen pünktlich zu leisten. Gleichwohl können geschäftliche oder finanzielle Alternativen zur Verfügung stehen, die die Einhaltung der finanziellen Verpflichtungen ermöglichen. Die Bonität lässt sich in der Regel an einer Kombination mehrerer oder aller nachstehender Merkmale des Unternehmens- und Finanzierungsprofils ablesen: — relativ gute bis mäßige Erwirtschaftung von Barmitteln und Einnahmen — relativ gute bis mäßige Liquidität — relativ geringe bis mäßige Fremdfinanzierung — mäßiges Unternehmensprofil mit erprobten Managementfähigkeiten Darüber hinaus legt die Ein

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.