Europäische Union

2005/381/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. Mai 2005 zur Einführung eines Fragebogens für die Berichterstattung über die Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1359) (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2025-06-24

Quellenkennung: 32005D0381. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ht     (1)    Bitte entweder die Option mitgliedstaatenspezifische Vorlage oder die Option mitgliedstaatenspezifisches Dateiformat auswählen. (2)    Im Vergleich zu den Anforderungen der Vorlage und der spezifischen Dateiformate, die von der Kommission veröffentlicht wurden. 8.2. Haben die Betreiber für Tätigkeiten gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 Gebühren zu entrichten? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte entsprechende Informationen angeben. Gegenstand der Gebühr/Beschreibung Betrag (EUR) Genehmigung des Plans zur Überwachungsmethodik   In Bezug auf die Einhaltung überprüfter Plan zur Klimaneutralität   Genehmigung erheblicher Änderungen des Plans zur Überwachungsmethodik   Aktualisierungen des Plans zur Klimaneutralität   Sonstiges (bitte angeben):   8.3. Falls Mitgliedstaaten ein IT-System verwenden: Deckt dieses System auch Tätigkeiten gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 ab? Ja/Nein 8.4. In der nachstehenden Tabelle bitte Informationen zum Verzicht auf und zur Aussetzung von Zertifikaten sowie zur Rückübertragung von zu viel zugeteilten Zertifikaten angeben.   Anzahl der Anlagen Für wie viele Anlagen wurde auf der Grundlage von Artikel 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 für sämtliche oder bestimmte Anlagenteile auf die kostenlose Zuteilung verzichtet?   Für wie viele Anlagen hat die zuständige Behörde die Gewährung von Zertifikaten gemäß Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 ausgesetzt?   Für wie viele Anlagen hat die zuständige Behörde die Gewährung von Zertifikaten gemäß Artikel 3 Absatz 3 Unterabsatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 ausgesetzt (1)?   Für wie viele Anlagen hat die zuständige Behörde Rückübertragungen von zu viel zugeteilten Zertifikaten gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 vorgenommen?   (1)    Diese Frage ist erstmals in dem bis zum 30. Juni 2027 einzureichenden Bericht zu beantworten. 8.5. Wird für bestimmte Anlagenteile, die die Brennstoff- oder Wärme-Benchmark verwenden, Artikel 6 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 angewandt ( 15 )? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte die Anzahl der betreffenden Anlagenteile angeben. Anzahl der betroffenen Anlagenteile mit Brennstoff-Benchmark Anzahl der betroffenen Anlagenteile mit Wärme-Benchmark     Wurde die Anwendung von Artikel 6 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 für einige Anlagenteile von der zuständigen Behörde abgelehnt? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte die Anzahl der betreffenden Anlagenteile angeben. Anzahl der betroffenen Anlagenteile mit Brennstoff-Benchmark Anzahl der betroffenen Anlagenteile mit Wärme-Benchmark     Wurde für bestimmte Anlagenteile, die die Brennstoff- oder die Wärme-Benchmark verwenden, Artikel 6 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 angewandt? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte die Anzahl der betreffenden Anlagenteile angeben. Anzahl der betroffenen Anlagenteile mit Brennstoff-Benchmark Anzahl der betroffenen Anlagenteile mit Wärme-Benchmark     8.6. Bitte geben Sie die Anzahl der Anlagen an, die im Berichtsjahr nicht mehr in den Anwendungsbereich des EU-EHS fallen. Grund Anzahl der Anlagen Betriebseinstellung   Kapazitätsverringerungen, wodurch die Anlage, in der Verbrennungstätigkeiten durchgeführt werden, 20 MW unterschreitet   Kapazitätsverringerungen, durch die die Anlage einen in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG genannten Kapazitätsschwellenwert unterschreitet   Verkauf oder Übertragung eines Teils der Anlage an eine andere juristische Person, wodurch die Anlage einen in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG genannten Schwellenwert unterschreitet   Änderungen der Anlagengrenzen oder der Anlagengenehmigung, wodurch die Anlage einen in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG genannten Schwellenwert unterschreitet   Sonstige Gründe dafür, Anlagen nicht mehr einzubeziehen (bitte angeben)   8.7. Haben Sie Artikel 10c der Richtlinie 2003/87/EG angewandt? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte die Gesamtzahl der im Berichtszeitraum zugeteilten Zertifikate und den Gesamtwert der getätigten Investitionen angeben.   Im Berichtszeitraum Gesamtzahl der gemäß Artikel 10c der Richtlinie 2003/87/EG zugeteilten Emissionszertifikate   Gesamtwert der gemäß Artikel 10c der Richtlinie 2003/87/EG getätigten Investitionen   8B.    Bezugsdatenberichte Die Fragen 8.8 und 8.9 sind in Bezug auf die jüngsten nationalen Umsetzungsmaßnahmen gemäß Artikel 11 der Richtlinie 2003/87/EG zu beantworten. 8.8. Wie viele Anlagen haben für die Bezugsdatenberichte ein negatives Prüfergebnis erhalten? Bitte eine Option auswählen (1) Gesamtzahl der Anlagen     (1)    Bitte angeben: kein positives Prüfergebnis aufgrund wesentlicher Falschangaben (Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067); kein positives Prüfergebnis aufgrund eines eingeschränkten Prüfumfangs (Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe c der genannten Durchführungsverordnung); kein positives Prüfergebnis aufgrund von Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe d der genannten Durchführungsverordnung. 8.9. Wurden in einem Prüfbericht, der sich auf einen Bezugsdatenbericht bezieht, Falschangaben nicht wesentlicher Art, Nichtkonformitäten, die nicht zu einem negativen Prüfergebnis führten, oder Verstöße gegen die Delegierte Verordnung (EU) 2019/331 festgestellt oder Verbesserungsvorschläge gemacht? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte entsprechende Informationen angeben: Haupttätigkeit gemäß Anhang I Art des festgestellten Problems (1) Anzahl der Anlagen Anzahl der Probleme Anzahl der Anlagen, für die von der zuständigen Behörde die historischen Aktivitätsraten gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 festgelegt wurden, da die Datenlücken, auf die sich das Gutachten der Prüfstelle stützt, außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Umständen zuzuschreiben waren, die selbst mit gebührender Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.           (1)    Bitte angeben: Falschangaben nicht wesentlicher Art, Nichtkonformitäten, die nicht zu einem negativen Prüfergebnis führten, Verstöße gegen die Delegierte Verordnung (EU) 2019/331, Verbesserungsvorschläge. 8.C.    Berichte über die jährlichen Aktivitätsraten und Klimaneutralitätsberichte 8.10. Hat die zuständige Behörde gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 Betreiber dazu verpflichtet, über die in Anhang IV der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 aufgeführten zusätzlichen Parameter Bericht zu erstatten? Ja/Nein Wenn ja, bitte die Art der zusätzlichen Parameter angeben. Art der zusätzlichen Parameter   8.11. Wie viele Anlagen haben ein negatives Prüfergebnis für einen Bericht über die jährlichen Aktivitätsraten oder Klimaneutralitätsbericht erhalten oder nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist einen Bericht über die jährlichen Aktivitätsraten oder Klimaneutralitätsbericht vorgelegt? Art des Berichts (1) Bitte eine Option auswählen (2) Gesamtzahl der Anlagen Anzahl der Anlagen, für die von der zuständigen Behörde eine konservative Schätzung der Zuteilungsdaten vorgenommen wurde (3)         (1)    Bitte angeben: Bericht über die jährlichen Aktivitätsraten oder Klimaneutralitätsbericht. (2)    Bitte angeben: bis zum 31. März keinen Bericht über die jährlichen Aktivitätsraten vorgelegt; bis zum 31. März kein Klimaneutralitätsbericht vorgelegt; kein positives Prüfergebnis aufgrund wesentlicher Falschangaben (Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067), kein positives Prüfergebnis, weil Etappenziele und Zielwerte nicht erreicht werden (Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe ba der genannten Durchführungsverordnung), kein positives Prüfergebnis aufgrund eines eingeschränkten Prüfumfangs (Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe c der genannten Durchführungsverordnung), kein positives Prüfergebnis aufgrund von Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe ca der genannten Durchführungsverordnung, kein positives Prüfergebnis aufgrund von Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe d der genannten Durchführungsverordnung. (3)    Diese Spalte ist nur für Berichte über die jährlichen Aktivitätsraten auszufüllen. 8.12. Wurden in einem Prüfbericht Falschangaben nicht wesentlicher Art, Nichtkonformitäten, die nicht zu einem negativen Prüfergebnis führten, oder Verstöße gegen die Delegierte Verordnung (EU) 2019/331 oder die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 festgestellt oder Verbesserungsvorschläge gemacht? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte entsprechende Informationen angeben: Art des Berichts (1) Haupttätigkeit gemäß Anhang I Art des festgestellten Problems (2) Anzahl der Anlagen Anzahl der Probleme Anzahl der Anlagen, für die von der zuständigen Behörde eine konservative Schätzung der Zuteilungsdaten vorgenommen wurde             (1)    Bitte eine der folgenden Optionen auswählen: Bericht über die jährlichen Aktivitätsraten oder Klimaneutralitätsbericht. (2)    Bitte angeben: Falschangaben nicht wesentlicher Art, Nichtkonformitäten, die nicht zu einem negativen Prüfergebnis führten, Verstöße gegen die Delegierte Verordnung (EU) 2019/331, die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 oder die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2441, Verbesserungsvorschläge. 8.13. Hat die zuständige Behörde Berichte über die jährlichen Aktivitätsraten oder Klimaneutralitätsberichte abgelehnt? Ja/Nein Wenn ja, bitte nachstehende Tabelle ausfüllen. Ablehnung von Berichten über die jährlichen Aktivitätsraten oder Klimaneutralitätsberichten Bericht über die jährlichen Aktivitätsraten Klimaneutralitätsbericht Anzahl der geprüften Berichte über die jährlichen Aktivitätsraten oder Klimaneutralitätsberichte, die aufgrund von Verstößen gegen die Delegierte Verordnung (EU) 2019/331, die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 oder die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2441 der Kommission (1) abgelehnt wurden     Anzahl der geprüften Berichte über die jährlichen Aktivitätsraten oder Klimaneutralitätsberichte, die aus anderen Gründen abgelehnt wurden Bitte die Gründe für die Ablehnung der geprüften Berichte über die jährlichen Aktivitätsraten oder Klimaneutralitätsberichte angeben.     Maßnahmen, die infolge der Ablehnung der geprüften Berichte über die jährlichen Aktivitätsraten durchgeführt wurden     Maßnahmen, die infolge der Ablehnung der geprüften Klimaneutralitätsberichte durchgeführt wurden     Sonstige Maßnahmen, die infolge von Kontrollen geprüfter Berichte über die jährlichen Aktivitätsraten durchgeführt wurden     Sonstige Maßnahmen, die infolge von Kontrollen geprüfter Klimaneutralitätsberichte durchgeführt wurden     (1)    Durchführungsverordnung (EU) 2023/2441 der Kommission vom 31. Oktober 2023 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Inhalts und des Formats der Pläne zur Klimaneutralität, die für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten erforderlich sind (ABl. L, 2023/2441, 3.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2441/oj). 8.14. Wurde während der Prüfung der Berichte über die jährlichen Aktivitätsraten auf Standortbegehungen verzichtet? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte die Anzahl der Anlagen angeben, bei denen unter einer bestimmten Bedingung auf eine Standortbegehung verzichtet wurde. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Bedingung für den Verzicht auf die Standortbegehung (1) Anzahl der Anlagen     (1)    Bitte die entsprechenden Bedingung gemäß Artikel 32 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 auswählen. 8.15. Wurden während der Prüfung der Berichte über die jährlichen Aktivitätsraten oder der Klimaneutralitätsberichte virtuelle Standortbegehungen gemäß Artikel 34a der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 durchgeführt? Ja/Nein Wenn ja, bitte in der nachstehenden Tabelle Folgendes angeben: —  die Art des Falls höherer Gewalt und die Anzahl der Anlagen, für die virtuelle Standortbegehungen durchgeführt wurden; —  ob die Genehmigung von einer zuständigen Behörde erteilt wurde oder ob eine allgemeine Genehmigung gemäß Artikel 34a Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 erteilt wurde; —  die Bestätigung, dass die Bedingungen für die Durchführung virtueller Standortbegehungen gemäß Artikel 34a der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 erfüllt waren. Art der Berichte (1) Art des Falls höherer Gewalt Anzahl der Anlagen, für die virtuelle Standortbegehungen durchgeführt wurden Genehmigung durch zuständige Behörde oder Anwendung von Artikel 34a Absatz 4 (2) Bestätigung der Erfüllung der Bedingungen des Artikels 34a           (1)    Bitte eine der folgenden Optionen auswählen: Bericht über die jährlichen Aktivitätsraten oder Klimaneutralitätsbericht. (2)    Bitte eine der folgenden Optionen auswählen: Genehmigung durch zuständige Behörde oder allgemeine Genehmigung gemäß Artikel 34a der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067. 8.16. Welche Sanktionen gelten für Verstöße gegen die Delegierte Verordnung (EU) 2019/331, die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842, die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2441 sowie gegen nationales Recht gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG? Zur Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden und bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Art des Verstoßes Bußgelder (EUR) Haftstrafe (Monate) Sonstiges Min. Max. Min. Max.   Fehlen eines von der zuständigen Behörde genehmigten Plans zur Überwachungsmethodik           Keine Überwachung und Umsetzung der Verfahren entsprechend dem genehmigten Plan zur Überwachungsmethodik, der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 und der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842           Keine Mitteilung von Änderungen des Plans zur Überwachungsmethodik und keine Aktualisierung des Plans zur Überwachungsmethodik gemäß Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331           Keine Vorlage eines Berichts über die jährlichen Aktivitätsraten innerhalb der vorgeschriebenen Frist           Keine Vorlage eines Klimaneutralitätsberichts innerhalb der vorgeschriebenen Frist           Nichteinhaltung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2441           Sonstiges (bitte angeben)           8.17. Welche Verstöße wurden im Berichtszeitraum festgestellt und welche Sanktionen gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG verhängt? Zur Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden und bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Art des Verstoßes Im Berichtszeitraum tatsächlich verhängte Sanktionen Gibt es im Zusammenhang mit der Sanktionsverhängung noch laufende Verfahren? Ja/Nein Wurde die Sanktion im selben Berichtszeitraum vollstreckt? Ja/Nein Bußgelder (EUR) Haftstrafe (Monate) Sonstiges Art des Verstoßes bitte aus der Liste in Frage 8.16 auswählen. Jede verhängte Sanktion in einer getrennten Zeile angeben.                       Wurden in früheren Berichtszeiträumen verhängte Sanktionen im aktuellen Berichtszeitraum vollstreckt? Wenn ja, bitte die nachstehende Tabelle ausfüllen. Art des Verstoßes Art der Sanktion (1) Berichtsjahr, in dem der Verstoß festgestellt wurde       (1)    Bitte eine der Optionen (Bußgelder, Haftstrafe oder Sonstiges) auswählen. 9.    Gebühren und Abgaben 9.A.    Anlagen und beaufsichtigte Unternehmen 9.1. Haben die Betreiber oder beaufsichtigten Unternehmen Gebühren zu entrichten? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte Einzelheiten zu den für die Erteilung und Aktualisierung von Genehmigungen sowie die Genehmigung und Aktualisierung von Monitoringkonzepten erhobenen Gebühren angeben. Gegenstand der Gebühr/Beschreibung Betrag für EHS1 (EUR) Betrag für EHS2 (EUR) Erteilung von Genehmigungen / Genehmigung von Monitoringkonzepten     Aktualisierung von Genehmigungen     Übertragung von Genehmigungen     Rückgabe von Genehmigungen     Beantragung von Zertifikaten aus der Reserve für neue Marktteilnehmer     Sonstiges (bitte angeben):     Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte nähere Angaben zu den jährlichen allgemeinen Verwaltungsgebühren vornehmen. Gegenstand der Gebühr/Beschreibung Betrag für EHS1 (EUR) Betrag für EHS2 (EUR) Jährliche allgemeine Verwaltungsgebühr     Sonstiges (bitte angeben)     9.B.    Luftfahrzeugbetreiber und Schifffahrtsunternehmen 9.2. Haben die Luftfahrzeugbetreiber oder Schifffahrtsunternehmen Gebühren zu entrichten? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte nähere Angaben zu den für die Genehmigung und Aktualisierung von Monitoringkonzepten erhobenen Gebühren vornehmen. Gegenstand der Gebühr/Beschreibung Betrag für Luftfahrzeugbetreiber (EUR) Betrag für Schifffahrtsunternehmen (EUR) Luft- und Seeverkehr   Genehmigung des Monitoringkonzepts für Emissionen     Genehmigung von Änderungen des Monitoringkonzepts für Emissionen     Übertragung des Monitoringkonzepts für Emissionen     Aufgabe des Monitoringkonzepts für Emissionen     Sonstiges (bitte angeben)     Nur Luftverkehrssektor   Genehmigung des Monitoringkonzepts für Berichte über Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr     Genehmigung von Änderungen des Monitoringkonzepts für Berichte über Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr     Übertragung der Monitoringkonzepte für Berichte über Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr     Aufgabe des Monitoringkonzepts für Berichte über Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr     Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte nähere Angaben zu den jährlichen allgemeinen Verwaltungsgebühren machen. Gegenstand der Gebühr/Beschreibung Betrag für Luftfahrzeugbetreiber (EUR) Betrag für Schifffahrtsunternehmen (EUR) Jährliche allgemeine Verwaltungsgebühr für Emissionen (1)     Jährliche allgemeine Verwaltungsgebühr für Berichte von Luftfahrzeugbetreibern über Nicht-CO2-Effekte aus Luftverkehrstätigkeiten     Sonstiges (bitte angeben)     (1)    Bitte geben Sie die Daten für den Luftverkehr und gegebenenfalls das EHS für den Seeverkehr an. 9.C.    Anlagen-/Luftfahrzeugbetreiber/beaufsichtigte Unternehmen/Schifffahrtsunternehmen 9.3. In den nachstehenden Tabellen bitte die einmaligen und die jährlichen Gebühren angeben, die von Anlagen-, Luftfahrzeugbetreibern, beaufsichtigten Unternehmen oder Schifffahrtsunternehmen im Zusammenhang mit Registerkonten zu entrichten sind. Tabelle für Angaben zu einmaligen Gebühren Gegenstand der Gebühr/Beschreibung Partei, von der Gebühren zu entrichten sind (1) Betrag (EUR)             (1)    Bitte eine der folgenden Optionen auswählen: Anlagenbetreiber/Luftfahrzeugbetreiber/beaufsichtigtes Unternehmen/Schifffahrtsunternehmen. Tabelle für Angaben zu jährlichen Gebühren Gegenstand der Gebühr/Beschreibung Partei, von der Gebühren zu entrichten sind (1) Betrag (EUR)             Weitere Informationen über die nationale Gebührenstruktur in nationalen Rechtsvorschriften oder auf nationalen Websites (falls zutreffend)   (1)    Bitte eine der folgenden Optionen auswählen: Anlagenbetreiber/Luftfahrzeugbetreiber/beaufsichtigtes Unternehmen/Schifffahrtsunternehmen. 10.    Fragen betreffend die Einhaltung der EU-EHS-Richtlinie 10.A.    Anlagen 10.1. In der nachstehenden Tabelle bitte angeben, durch welche Maßnahmen sichergestellt wurde, dass die Betreiber die Genehmigungsauflagen, die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 einhalten. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen Ja/Nein Anmerkungen Hat die zuständige Behörde Anlagenkontrollen durchgeführt? Bitte in der Spalte „Anmerkungen“ die Anzahl der Vor-Ort-Kontrollen angeben.     Wurde bei Unregelmäßigkeiten der Verkauf von Emissionszertifikaten untersagt?     Wurden vorbeugende Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Auflagen und Rechtsvorschriften durch den Betreiber sicherzustellen? Wenn ja, bitte in der Spalte „Anmerkungen“ die Art der Maßnahmen angeben.     Wurden im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen und Kontrollen wiederkehrende Mängel festgestellt?     Sonstiges (bitte angeben):   10.2. Welche Sanktionen gelten für Verstöße gegen die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 sowie gegen nationales Recht gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG? Zur Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden und bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Art des Verstoßes Bußgelder (EUR) Haftstrafe (Monate) Sonstiges Min. Max. Min. Max.   Betrieb der Anlage ohne Genehmigung           Nichteinhaltung der Genehmigungsauflagen           Fehlen eines von der zuständigen Behörde genehmigten Monitoringkonzepts           Versäumnis, Dokumentation gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 vorzulegen           Fehlen eines von der zuständigen Behörde genehmigten Probenahmeplans           Keine Überwachung und Umsetzung der Verfahren entsprechend dem genehmigten Monitoringkonzept und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066           Keine Mitteilung von Änderungen des Monitoringkonzepts und keine Aktualisierung des Monitoringkonzepts gemäß den Artikeln 14, 15 und 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066           Keine Vorlage eines geprüften Emissionsberichts bis zum 31. März oder früher, wenn die zuständige Behörde eine kürzere Frist gesetzt hat           Keine Vorlage von Verbesserungsberichten gemäß Artikel 69 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066           Keine Bereitstellung von Angaben für die Prüfstelle gemäß Artikel 10 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067           Feststellung, dass der geprüfte Emissionsbericht nicht den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 entspricht           Keine Rückübertragung von zu viel zugeteilten Zertifikaten durch die Anlagen trotz Aufforderung durch die zuständige Behörde           Sonstiges (bitte angeben)           Auf welcher nationalen Rechtsgrundlage wurden Verstöße festgestellt und Sanktionen verhängt?   10.3. Welche Verstöße wurden im Berichtszeitraum festgestellt und welche Sanktionen gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG verhängt? Zur Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehend

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.