Europäische Union

2005/381/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. Mai 2005 zur Einführung eines Fragebogens für die Berichterstattung über die Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1359) (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2025-06-24

Quellenkennung: 32005D0381. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen
Weitere gespeicherte Fassungen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

en Spalte angeben (2) % %   Anzahl geprüfter Berichte über Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr, die aufgrund von Verstößen gegen die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 abgelehnt wurden     Anzahl geprüfter Berichte über Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr, die aus anderen Gründen abgelehnt wurden Bitte die Gründe für die Ablehnung der Berichte über Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr in der dritten Spalte angeben     Maßnahmen, die infolge der Ablehnung geprüfter Berichte über Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr durchgeführt wurden     Sonstige Maßnahmen, die infolge von Kontrollen geprüfter Berichte über Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr durchgeführt wurden     (1)    Bitte Prüfprozentsatz angeben. (2)    Bitte eine der folgenden Optionen auswählen: Risikobewertung, prozentualer Anteil der Luftfahrzeugbetreiber, alle großen Luftfahrzeugbetreiber, Auswahl nach dem Zufallsprinzip oder Sonstiges (bei „Sonstiges“ bitte näher erläutern). 6.11. Wurde bei Kleinemittenten gemäß Artikel 55 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 auf Standortbegehungen verzichtet? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte die Anzahl der Kleinemittenten angeben, bei denen auf eine Standortbegehung verzichtet wurde. Gesamtzahl Standortbegehungen, auf die bei Kleinemittenten verzichtet wurde   6.12. Wurden virtuelle Standortbegehungen gemäß Artikel 34a oder Artikel 34b der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 durchgeführt? Ja/Nein Wenn ja, bitte in der nachstehenden Tabelle Folgendes angeben: —  Angabe der Art der betreffenden virtuellen Standortbegehung; —  für die Zwecke von Artikel 34a der Durchführungsverordnung: die Art des Falls höherer Gewalt und die Anzahl der Luftfahrzeugbetreiber, für die virtuelle Standortbegehungen durchgeführt wurden; —  ob die Genehmigung von einer zuständigen Behörde erteilt wurde oder ob eine allgemeine Genehmigung gemäß Artikel 34a Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 erteilt wurde; —  die Bestätigung, dass die Bedingungen für die Durchführung virtueller Standortbegehungen gemäß Artikel 34a der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 erfüllt waren. Art der virtuellen Standortbegehung (1) Art des Falls höherer Gewalt (2) Anzahl der Luftfahrzeugbetreiber, für die virtuelle Standortbegehungen durchgeführt wurden Genehmigung durch die zuständige Behörde oder Anwendung von Artikel 34a Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 (3) Bestätigung der Erfüllung der Bedingungen des Artikels 34a           (1)    Bitte eine der folgenden Optionen auswählen: virtuelle Standortbegehung im Rahmen der Emissionsprüfung (Artikel 34a), virtuelle Standortbegehung im Rahmen der Emissionsprüfung (Artikel 34b), virtuelle Standortbegehung im Rahmen der Prüfung von Nicht-CO2-Effekten (Artikel 34a), virtuelle Standortbegehung im Rahmen der Prüfung von Nicht-CO2-Effekten (Artikel 34b). (2)    Die Art der höheren Gewalt ist nur im Falle einer virtuellen Standortbegehung gemäß Artikel 34a der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 anzugeben. (3)    Bitte eine der folgenden Optionen auswählen: Genehmigung durch zuständige Behörde oder allgemeine Genehmigung gemäß Artikel 34a Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067. 6.D.    Beaufsichtigte Unternehmen 6.13. Für welche beaufsichtigten Unternehmen hat die zuständige Behörde gemäß Artikel 75r Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 eine konservative Schätzung der Emissionen vorgenommen? Zur Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Kennung (1) des beaufsichtigten Unternehmens Emissionsjahr Jährliche Gesamtemissionen des beaufsichtigten Unternehmens (t CO2-Äq) Grund für konservative Schätzung (2) Konservativ geschätzte Emissionen des beaufsichtigten Unternehmens (t CO2-Äq) Methode für die konservative Schätzung der Emissionen Durchgeführte oder vorgeschlagene Folgemaßnahmen (3)               (1)    Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 anerkannte Kennung eines beaufsichtigten Unternehmens. (2)    Bitte angeben: bis zum 30. April kein Emissionsbericht vorgelegt; kein positives Prüfergebnis aufgrund wesentlicher Falschangaben (Artikel 43r Absatz 1 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067); kein positives Prüfergebnis aufgrund eines eingeschränkten Prüfumfangs (Artikel 43r Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067); kein positives Prüfergebnis aufgrund von Artikel 43r Absatz 1 Buchstabe d der genannten Durchführungsverordnung; Emissionsbericht abgelehnt, weil er nicht der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 entspricht; Emissionsbericht nicht gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 geprüft. (3)    Bitte angeben, welche der folgenden Maßnahmen durchgeführt wurden oder vorgeschlagen werden: Erinnerung oder formelle Abmahnung bezüglich einer möglichen Verhängung von Sanktionen an beaufsichtigte Unternehmen, Blockierung des Besitzkontos für beaufsichtigte Unternehmen, Verhängung von Geldbußen oder andere Maßnahmen (bitte angeben). Es können mehrere Maßnahmen kombiniert werden. Wie viele beaufsichtigte Unternehmen haben ein negatives Prüfergebnis erhalten oder nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist einen Emissionsbericht vorgelegt? Bitte eine Option auswählen (1) Gesamtzahl beaufsichtigter Unternehmen Weitere Anmerkungen (falls zutreffend)       (1)    Bitte angeben: bis zum 30. April kein Emissionsbericht vorgelegt; kein positives Prüfergebnis aufgrund wesentlicher Falschangaben (Artikel 43r Absatz 1 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067); kein positives Prüfergebnis aufgrund eines eingeschränkten Prüfumfangs (Artikel 43r Absatz 1 Buchstabe c der genannten Durchführungsverordnung); kein positives Prüfergebnis aufgrund von Artikel 43r Absatz 1 Buchstabe d der genannten Durchführungsverordnung. 6.14. Wurden in einem Prüfbericht Falschangaben nicht wesentlicher Art, Nichtkonformitäten, die nicht zu einem negativen Prüfergebnis führten, oder Verstöße gegen die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 festgestellt oder Verbesserungsvorschläge gemacht? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte entsprechende Informationen angeben: Art des festgestellten Problems (1) Anzahl beaufsichtigter Unternehmen Anzahl der Probleme Anzahl geprüfter Emissionsberichte, die zu einer konservativen Schätzung der Emissionen durch die zuständige Behörde geführt haben         (1)    Bitte angeben: Falschangaben nicht wesentlicher Art, Nichtkonformitäten, die nicht zu einem negativen Prüfergebnis führten, Verstöße gegen die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066, Verbesserungsvorschläge. 6.15. Hat die zuständige Behörde Kontrollen der geprüften Emissionsberichte durchgeführt? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte angeben, welche Kontrollen durchgeführt wurden: Kontrollen der geprüften Emissionsberichte und Prüfberichte Im vorangegangenen Berichtszeitraum geprüfter Prozentsatz (%) Im aktuellen Berichtszeitraum geprüfter Prozentsatz (%) (1) Anmerkungen Anteil der Emissionsberichte, die auf Vollständigkeit und interne Konsistenz kontrolliert wurden % %   Anteil der Emissionsberichte, die auf Konsistenz mit dem Monitoringkonzept kontrolliert wurden % %   Anteil der Emissionsberichte, die einer Gegenkontrolle anhand sonstiger Daten unterzogen wurden Angaben darüber, anhand welcher Daten Gegenkontrollen durchgeführt wurden, bitte in der vierten Spalte eintragen. % %   Anteil der Emissionsberichte, die ausführlich analysiert wurden Bitte Informationen über die Kriterien für die Auswahl von Emissionsberichten für eine ausführliche Analyse in der vierten Spalte angeben (2) % %   Anzahl geprüfter Emissionsberichte, die aufgrund von Verstößen gegen die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 abgelehnt wurden     Anzahl geprüfter Emissionsberichte, die aus anderen Gründen abgelehnt wurden Bitte die Gründe für die Ablehnung der Emissionsberichte in der dritten Spalte angeben.     Maßnahmen, die infolge der Ablehnung geprüfter Emissionsberichte durchgeführt wurden     Sonstige Maßnahmen, die infolge von Kontrollen geprüfter Emissionsberichte durchgeführt wurden     (1)    Bitte Prüfprozentsatz angeben. (2)    Bitte eine der folgenden Optionen auswählen: Risikobewertung, prozentualer Anteil der beaufsichtigten Unternehmen, alle beaufsichtigten Unternehmen der Kategorie B, Auswahl nach dem Zufallsprinzip oder Sonstiges (bei „Sonstiges“ bitte näher erläutern). 6.16. Wurde bei beaufsichtigten Unternehmen auf Standortbegehungen verzichtet? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte die Anzahl der beaufsichtigten Unternehmen angeben, bei denen unter einer bestimmten Bedingung auf eine Standortbegehung verzichtet wurde. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Bedingung für den Verzicht auf die Standortbegehung (1) Anzahl beaufsichtigter Unternehmen     (1)    Bitte die entsprechenden Bedingungen gemäß Artikel 43w der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 auswählen. Wurde bei beaufsichtigten Unternehmen mit geringen Emissionen gemäß Artikel 75n Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 auf Standortbegehungen verzichtet? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte die Anzahl der beaufsichtigten Unternehmen angeben, bei denen auf eine Standortbegehung verzichtet wurde. Gesamtzahl Standortbegehungen, auf die bei beaufsichtigten Unternehmen mit geringen Emissionen verzichtet wurde   6.17. Wurden virtuelle Standortbegehungen gemäß Artikel 43x und Artikel 34a der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 durchgeführt? Ja/Nein Wenn ja, bitte in der nachstehenden Tabelle Folgendes angeben: —  die Art des Falls höherer Gewalt und die Anzahl der beaufsichtigten Unternehmen, für die virtuelle Standortbegehungen durchgeführt wurden; —  ob die Genehmigung von einer zuständigen Behörde erteilt wurde oder ob eine allgemeine Genehmigung gemäß Artikel 43x und Artikel 34a Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 erteilt wurde; —  die Bestätigung, dass die Bedingungen für die Durchführung virtueller Standortbegehungen gemäß Artikel 43x und Artikel 34a der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 erfüllt waren. Art des Falls höherer Gewalt Anzahl der beaufsichtigten Unternehmen, für die virtuelle Standortbegehungen durchgeführt wurden Genehmigung durch zuständige Behörde oder Anwendung von Artikel 43x und Artikel 34a Absatz 4 (1) Bestätigung der Erfüllung der Bedingungen des Artikels 43x und des Artikels 34a         (1)    Bitte eine der folgenden Optionen auswählen: Genehmigung durch zuständige Behörde oder allgemeine Genehmigung gemäß Artikel 43x und Artikel 34a Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067. 6.E.    Schifffahrtsunternehmen 6.18. Für welche Schifffahrtsunternehmen hat die Verwaltungsbehörde gemäß Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2849 der Kommission ( 13 ) eine konservative Schätzung der Emissionen vorgenommen? Zur Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Kennung (1) des Schifffahrtsunternehmens Emissionsjahr Jährliche Gesamtemissionen des Schifffahrtsunternehmens (t CO2-Äq) Grund für konservative Schätzung (2) Konservativ geschätzte Emissionen des Schifffahrtsunternehmens (t CO2-Äq) Methode für die konservative Schätzung der Emissionen Durchgeführte oder vorgeschlagene Folgemaßnahmen (3)               (1)    Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 anerkannte Kennung eines Schifffahrtsunternehmens. (2)    Bitte angeben: innerhalb der vorgeschriebenen Frist kein Emissionsbericht vorgelegt; kein positives Prüfergebnis aufgrund wesentlicher Falschangaben; kein positives Prüfergebnis aufgrund eines eingeschränkten Prüfumfangs; kein positives Prüfergebnis, weil aggregierte oder einzelne Nichtkonformitäten nicht klar genug sind und die Prüfstelle daran hindern, mit hinreichender Sicherheit festzustellen, dass der Bericht frei von wesentlichen Falschangaben ist; Emissionsbericht abgelehnt, weil er nicht der Verordnung (EU) 2015/757 oder der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1927 entspricht; Emissionsbericht nicht gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2917 geprüft. (3)    Bitte angeben, welche der folgenden Maßnahmen durchgeführt wurden oder vorgeschlagen werden: Erinnerung oder formelle Abmahnung bezüglich einer möglichen Verhängung von Sanktionen an Schifffahrtsunternehmen, Blockierung des Betreiberkontos eines Schifffahrtsunternehmens, Verhängung von Geldbußen oder andere Maßnahmen (bitte angeben). Es können mehrere Maßnahmen kombiniert werden. Wie viele Schifffahrtsunternehmen haben ein negatives Prüfergebnis erhalten oder nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist einen Emissionsbericht vorgelegt? Art der Prüfung (1) Bitte eine Option auswählen (2) Gesamtzahl der Schiffe oder Schifffahrtsunternehmen (3) Weitere Anmerkungen (falls zutreffend)         (1)    Bitte eine der folgenden Optionen auswählen: Bewertung von Monitoringkonzepten durch die Prüfstelle, Prüfung von Emissionsberichten, Prüfung von Berichten auf Unternehmensebene. (2)    Bitte angeben: innerhalb der vorgeschriebenen Frist kein Bericht vorgelegt; kein positives Prüfergebnis aufgrund wesentlicher Falschangaben; kein positives Prüfergebnis aufgrund eines eingeschränkten Prüfumfangs; kein positives Prüfergebnis, weil aggregierte oder einzelne Nichtkonformitäten nicht klar genug sind und die Prüfstelle daran hindern, mit hinreichender Sicherheit festzustellen, dass der Bericht frei von wesentlichen Falschangaben ist; Bericht abgelehnt, weil er nicht der Verordnung (EU) 2015/757 oder der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1927 entspricht; Bericht nicht gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2917 geprüft; Verstoß des Monitoringkonzepts gegen die Verordnung (EU) 2015/757 oder die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1927. (3)    Bitte geben Sie die Anzahl der Schifffahrtsunternehmen für die Bewertung von Monitoringkonzepten und die Prüfung von Berichten auf Unternehmensebene an. Bitte geben Sie die Anzahl der Schiffe für die Prüfung von Emissionsberichten an. 6.19. Wurden in einem Prüfbericht in Bezug auf verschiedene Arten der Prüfung Falschangaben nicht wesentlicher Art, Nichtkonformitäten, die nicht zu einem negativen Prüfergebnis führten, oder Verbesserungsvorschläge gemacht? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte entsprechende Informationen angeben: Art der Prüfung (1) Art des festgestellten Problems (2) Anzahl der Schiffe oder Schifffahrtsunternehmen (3) Anzahl der Probleme Anzahl geprüfter Berichte, die zu einer konservativen Schätzung der Emissionen durch die Verwaltungsbehörde geführt haben           (1)    Bitte eine der folgenden Optionen auswählen: Emissionsbericht oder Bericht auf Ebene des Schifffahrtsunternehmens. (2)    Bitte angeben: Falschangaben nicht wesentlicher Art, Nichtkonformitäten, die nicht zu einem negativen Prüfergebnis führten, Verbesserungsvorschläge. (3)    Bitte geben Sie die Anzahl der Schiffe für die Prüfung von Emissionsberichten und die Anzahl der Schifffahrtsunternehmen für die Prüfung von Berichten auf Ebene der Schifffahrtsunternehmen an. 6.20. Hat die Verwaltungsbehörde Kontrollen der geprüften Emissionsberichte des Schiffs oder der geprüften Berichte auf Ebene des Schifffahrtsunternehmens durchgeführt? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte angeben, welche Kontrollen durchgeführt wurden: Art des Berichts (1) Kontrollen der Prüfberichte Im vorangegangenen Berichtszeitraum geprüfter Prozentsatz (%) Im aktuellen Berichtszeitraum geprüfter Prozentsatz (%) (2) Anmerkungen   Anteil der Berichte, die auf Vollständigkeit und interne Konsistenz kontrolliert wurden % %     Anteil der Berichte, die auf Konsistenz mit dem Monitoringkonzept kontrolliert wurden % %     Anteil der Berichte, die einer Gegenkontrolle anhand sonstiger Daten unterzogen wurden Angaben darüber, anhand welcher Daten Gegenkontrollen durchgeführt wurden, bitte in der fünften Spalte eintragen. % %     Anteil der Berichte, die ausführlich analysiert wurden Bitte Informationen über die Kriterien für die Auswahl von Berichten für eine ausführliche Analyse in der fünften Spalte angeben (3) % %     Anzahl geprüfter Berichte, die aufgrund von Nichtkonformitäten abgelehnt wurden       Anzahl geprüfter Berichte, die aus anderen Gründen abgelehnt wurden Bitte die Gründe für die Ablehnung der Berichte in der vierten Spalte angeben       Maßnahmen, die infolge der Ablehnung geprüfter Berichte durchgeführt wurden       Sonstige Maßnahmen, die infolge von Kontrollen geprüfter Berichte durchgeführt wurden     (1)    Bitte eine der folgenden Optionen auswählen: Emissionsbericht oder Bericht auf Ebene des Schifffahrtsunternehmens. (2)    Bitte Prüfprozentsatz angeben. (3)    Bitte eine der folgenden Optionen auswählen: Risikobewertung, prozentualer Anteil der Schiffe oder Schifffahrtsunternehmen, großer Schiffe oder Schifffahrtsunternehmen, Auswahl nach dem Zufallsprinzip oder Sonstiges (bei „Sonstiges“ bitte näher erläutern). 6.21. Für die Angaben bitte die nachstehende Tabelle verwenden: —  die Anzahl der Schiffe bzw. Schifffahrtsunternehmen, bei denen auf Standortbegehungen für die Zwecke der Bewertung des Monitoringkonzepts gemäß Artikel 6 Absatz 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2917, der Prüfung des Emissionsberichts gemäß Artikel 18 Absatz 7 der genannten Delegierten Verordnung oder der Prüfung des Berichts auf Ebene des Schifffahrtsunternehmens gemäß Artikel 31 Absatz 5 der genannten Delegierten Verordnung verzichtet wurde; —  die Anzahl der Schiffe bzw. Schifffahrtsunternehmen, bei denen virtuelle Standortbegehungen für die Zwecke der Bewertung des Monitoringkonzepts gemäß Artikel 6 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2917, der Prüfung des Emissionsberichts gemäß Artikel 18 Absatz 6 der genannten Delegierten Verordnung oder der Prüfung des Berichts auf Ebene des Schifffahrtsunternehmens gemäß Artikel 31 Absatz 6 der genannten Delegierten Verordnung durchgeführt wurden.   Anzahl der Schiffe Anzahl der Schifffahrtsunternehmen Anzahl der Schifffahrtsunternehmen, bei denen auf Standortbegehungen für die Zwecke der Bewertung des Monitoringkonzepts verzichtet wurde     Anzahl der Schiffe, bei denen auf Standortbegehungen für die Zwecke der Prüfung des Emissionsberichts verzichtet wurde     Anzahl der Schifffahrtsunternehmen, bei denen auf Standortbegehungen für die Zwecke der Prüfung des Berichts auf Ebene des Schifffahrtsunternehmens verzichtet wurde     Anzahl der Schifffahrtsunternehmen, bei denen die Prüfstelle virtuelle Standortbegehungen für die Zwecke der Bewertung des Monitoringkonzepts durchgeführt hat     Anzahl der Schiffe, bei denen die Prüfstelle virtuelle Standortbegehungen für die Zwecke der Prüfung des Emissionsberichts durchgeführt hat     Anzahl der Schifffahrtsunternehmen, bei denen die Prüfstelle virtuelle Standortbegehungen für die Zwecke der Prüfung des Berichts auf Ebene des Schifffahrtsunternehmens durchgeführt hat     7.    Register 7.1. Bitte eine Kopie Ihrer mitgliedstaatenspezifischen Bedingungen beifügen, die von den Kontoinhabern zu unterzeichnen sind. 7.2. Für alle Fälle, in denen ein Konto geschlossen wurde, weil billigerweise nicht zu erwarten steht, dass der Anlagenbetreiber, der Luftfahrzeugbetreiber, das beaufsichtigte Unternehmen oder das Schifffahrtsunternehmen weitere Zertifikate abgibt, bitte in der nachste henden Tabelle erläutern, warum dies billigerweise nicht zu erwarten steht, und den Umfang der ausstehenden Zertifikate angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Anlagenbetreiber / Luftfahrzeugbetreiber / beaufsichtigtes Unternehmen / Schifffahrtsunternehmen Kennung (1) Anlagenbetreiber / Luftfahrzeugbetreiber / beaufsichtigtes Unternehmen / Schifffahrtsunternehmen Anlagenbetreiber / Luftfahrzeugbetreiber / beaufsichtigtes Unternehmen / Schifffahrtsunternehmen Anzahl der ausstehenden Zertifikate Grund, warum dies billigerweise nicht zu erwarten steht           (1)    Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 anerkannte Anlagenkennung. 7.3. Wie häufig haben Luftfahrzeugbetreiber im Berichtsjahr eine Beauftragung gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 der Kommission ( 14 ) genutzt? Bitte nachstehend die Anzahl der entsprechenden Fälle angeben. Anzahl der Fälle, in denen eine Beauftragung im Berichtszeitraum genutzt wurde   Welche Luftfahrzeugbetreiber nutzten im Berichtszeitraum eine Beauftragung gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122? Zur Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Kennung des Luftfahrzeugbetreibers (1) Name des Luftfahrzeugbetreibers     (1)    Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 anerkannte Kennung des Luftfahrzeugbetreibers. 8.    Zuteilung 8.A.    Allgemeine Informationen 8.1. Verwenden Sie die von der Kommission entwickelte Vorlage für Pläne zur Überwachungsmethodik, Bezugsdatenberichte, Berichte über die jährlichen Aktivitätsraten, Pläne zur Klimaneutralität, Klimaneutralitätsberichte und Prüfberichte? Ja/Nein Falls nein, bitte in der nachstehenden Tabelle angeben, ob Sie mitgliedstaatenspezifische elektronische Vorlagen oder spezielle Dateiformate für Pläne zur Überwachungsmethodik, Bezugsdatenberichte, Berichte über die jährlichen Aktivitätsraten, Pläne zur Klimaneutralität, Klimaneutralitätsberichte und Prüfberichte entwickelt haben und welche Elemente dabei von der Vorlage der Kommission abweichen.   Mitgliedstaatenspezifische Vorlage oder mitgliedstaatenspezifisches Dateiformat (1) Welche Elemente der Vorlage oder des spezifischen Dateiformats sind mitgliedstaatenspezifisch (2)? Plan zur Überwachungsmethodik     Plan zur Klimaneutralität     Bezugsdatenbericht     Bericht über die jährlichen Aktivitätsraten     Klimaneutralitätsbericht     Prüfberic

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.