Europäische Union

2005/381/EG: Entscheidung der Kommission vom 4. Mai 2005 zur Einführung eines Fragebogens für die Berichterstattung über die Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1359) (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2025-06-24

Quellenkennung: 32005D0381. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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e Tabelle verwenden und bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Art des Verstoßes Im Berichtszeitraum tatsächlich verhängte Sanktionen Gibt es im Zusammenhang mit der Sanktionsverhängung noch laufende Verfahren? Ja/Nein Wurde die Sanktion im selben Berichtszeitraum vollstreckt? Ja/Nein Bußgelder (EUR) Haftstrafe (Monate) Sonstiges Art des Verstoßes bitte aus der Liste in Frage 10.2 auswählen. Jede verhängte Sanktion in einer getrennten Zeile angeben.                       Wurden in früheren Berichtszeiträumen verhängte Sanktionen im aktuellen Berichtszeitraum vollstreckt? Wenn ja, bitte die nachstehende Tabelle ausfüllen. Art des Verstoßes Art der Sanktion (1) Berichtsjahr, in dem der Verstoß festgestellt wurde       (1)    Bitte eine der Optionen (Bußgelder, Haftstrafe oder Sonstiges) auswählen. 10.4. In der nachstehenden Tabelle bitte die Namen der Betreiber angeben, gegen die im Berichtszeitraum Sanktionen wegen Emissionsüberschreitungen gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG verhängt wurden. Anlagenkennung (1) Name des Betreibers     (1)    Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 anerkannte Anlagenkennung. 10.B.    Luftfahrzeugbetreiber 10.5. In der nachstehenden Tabelle bitte angeben, durch welche Maßnahmen sichergestellt wurde, dass die Luftfahrzeugbetreiber die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 einhalten. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Maßnahmen Ja/Nein Anmerkungen Wurden von der zuständigen Behörde Kontrollen der Luftfahrzeugbetreiber durchgeführt? Bitte in der Spalte „Anmerkungen“ die Anzahl der Vor-Ort-Kontrollen angeben.     Wurde bei Unregelmäßigkeiten der Verkauf von Emissionszertifikaten untersagt?     Wurden vorbeugende Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Auflagen und Rechtsvorschriften durch den Luftfahrzeugbetreiber sicherzustellen? Wenn ja, bitte in der Spalte „Anmerkungen“ die Art der Maßnahmen angeben.     Wurden im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen und Kontrollen wiederkehrende Mängel festgestellt?     Sonstiges (bitte angeben):   10.6. Welche Sanktionen gelten für Verstöße gegen die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 sowie gegen nationales Recht gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG? Zur Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden und bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Art des Verstoßes Bußgelder (EUR) Haftstrafe (Monate) Sonstiges Min. Max. Min. Max.   Fehlen eines von der zuständigen Behörde genehmigten Monitoringkonzepts           Versäumnis, Dokumentation gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 vorzulegen           Keine Überwachung und Umsetzung der Verfahren entsprechend dem genehmigten Monitoringkonzept und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 der Kommission           Keine Mitteilung von Änderungen des Monitoringkonzepts und keine Aktualisierung des Monitoringkonzepts gemäß den Artikeln 14, 15 und 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066           Keine Berichtigung von Diskrepanzen bei der Berichterstattung zur Vollständigkeit von Flügen           Keine Vorlage eines geprüften Emissionsberichts bis zum 31. März oder früher, wenn die zuständige Behörde eine kürzere Frist gesetzt hat           Keine Vorlage eines geprüften Berichts über Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr bis zum 31. März oder früher, wenn die zuständige Behörde eine kürzere Frist gesetzt hat           Keine Vorlage von Verbesserungsberichten gemäß Artikel 69 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066           Keine Bereitstellung von Angaben für die Prüfstelle gemäß Artikel 10 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067           Feststellung, dass der geprüfte Emissionsbericht nicht den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 entspricht           Feststellung, dass der geprüfte Bericht über Nicht-CO2-Effekte aus dem Luftverkehr nicht den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 entspricht           Keine Rückübertragung von zu viel zugeteilten Zertifikaten durch den Luftfahrzeugbetreiber trotz Aufforderung durch die zuständige Behörde           Nichteinhaltung CORSIA-spezifischer Anforderungen (1)           Sonstiges (bitte angeben):           (1)    Bitte geben Sie unter „Sonstiges“ an, welche CORSIA-spezifischen Anforderungen nicht erfüllt wurden. Auf welcher nationalen Rechtsgrundlage wurden Verstöße festgestellt und Sanktionen verhängt?   10.7. Welche Verstöße wurden im Berichtszeitraum festgestellt und welche Sanktionen gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG verhängt? Zur Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden und bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Art des Verstoßes Im Berichtszeitraum tatsächlich verhängte Sanktionen Gibt es im Zusammenhang mit der Sanktionsverhängung noch laufende Verfahren? Ja/Nein Wurde die Sanktion im selben Berichtszeitraum vollstreckt? Ja/Nein Bußgelder (EUR) Haftstrafe (Monate) Sonstiges Art des Verstoßes bitte aus der Liste in Frage 10.6 auswählen. Jede verhängte Sanktion in einer getrennten Zeile angeben.                       Wurden in früheren Berichtszeiträumen verhängte Sanktionen im aktuellen Berichtszeitraum vollstreckt? Wenn ja, bitte die nachstehende Tabelle ausfüllen. Art des Verstoßes Art der Sanktion (1) Berichtsjahr, in dem der Verstoß festgestellt wurde       (1)    Bitte eine der Optionen (Bußgelder, Haftstrafe oder Sonstiges) auswählen. 10.8. In der nachstehenden Tabelle bitte die Namen der Luftfahrzeugbetreiber angeben, gegen die im Berichtszeitraum Sanktionen wegen Emissionsüberschreitungen gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG verhängt wurden. Kennung des Luftfahrzeugbetreibers (1) Name des Luftfahrzeugbetreibers     (1)    Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 anerkannte Kennung des Luftfahrzeugbetreibers. 10.9. Welche Maßnahmen müssten in Ihrem Mitgliedstaat ergriffen werden, bevor die Kommission um eine Betriebsuntersagung gemäß Artikel 16 Absatz 10 der Richtlinie 2003/87/EG ersucht wird? Bitte nachstehend die Art der Maßnahmen angeben.   10.C.    Beaufsichtigte Unternehmen 10.10. In der nachstehenden Tabelle bitte angeben, durch welche Maßnahmen sichergestellt wurde, dass die beaufsichtigten Unternehmen die Genehmigungsauflagen, die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 einhalten. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen Ja/Nein Anmerkungen Wurden von der zuständigen Behörde Kontrollen der beaufsichtigten Unternehmen durchgeführt? Bitte in der Spalte „Anmerkungen“ die Anzahl der Vor-Ort-Kontrollen angeben.     Wurde bei Unregelmäßigkeiten der Verkauf von Emissionszertifikaten untersagt?     Wurden vorbeugende Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Auflagen und Rechtsvorschriften durch das beaufsichtigte Unternehmen sicherzustellen? Wenn ja, bitte in der Spalte „Anmerkungen“ die Art der Maßnahmen angeben.     Wurden im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen und Kontrollen wiederkehrende Mängel festgestellt?     Sonstiges (bitte angeben):   10.11. Welche Sanktionen gelten für Verstöße gegen die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 sowie gegen nationales Recht gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG? Zur Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden und bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Art des Verstoßes Bußgelder (EUR) Haftstrafe (Monate) Sonstiges Min. Max. Min. Max.   Betrieb der Anlage ohne Genehmigung           Nichteinhaltung der Genehmigungsauflagen           Fehlen eines von der zuständigen Behörde genehmigten Monitoringkonzepts           Versäumnis, Belege gemäß Artikel 75b und Artikel 12 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 vorzulegen           Fehlen eines von der zuständigen Behörde genehmigten Probenahmeplans           Keine Überwachung und Umsetzung der Verfahren entsprechend dem genehmigten Monitoringkonzept und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066           Keine Mitteilung von Änderungen des Monitoringkonzepts und keine Aktualisierung des Monitoringkonzepts gemäß Artikel 75b und den Artikeln 14, 15 und 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066           Keine Vorlage eines geprüften Emissionsberichts bis zum 30. April oder früher, wenn die zuständige Behörde eine kürzere Frist gesetzt hat           Keine Vorlage von Verbesserungsberichten gemäß Artikel 75q der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066           Keine Bereitstellung von Angaben für die Prüfstelle gemäß Artikel 43e der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067           Feststellung, dass der geprüfte Emissionsbericht nicht den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 entspricht           Sonstiges (bitte angeben)           Auf welcher nationalen Rechtsgrundlage wurden Verstöße festgestellt und Sanktionen verhängt?   10.12. Welche Verstöße wurden im Berichtszeitraum festgestellt und welche Sanktionen gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG verhängt? Zur Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden und bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Art des Verstoßes Im Berichtszeitraum tatsächlich verhängte Sanktionen Gibt es im Zusammenhang mit der Sanktionsverhängung noch laufende Verfahren? Ja/Nein Wurde die Sanktion im selben Berichtszeitraum vollstreckt? Ja/Nein Bußgelder (EUR) Haftstrafe (Monate) Sonstiges Art des Verstoßes bitte aus der Liste in Frage 10.11 auswählen. Jede verhängte Sanktion in einer getrennten Zeile angeben.                       Wurden in früheren Berichtszeiträumen verhängte Sanktionen im aktuellen Berichtszeitraum vollstreckt? Wenn ja, bitte die nachstehende Tabelle ausfüllen. Art des Verstoßes Art der Sanktion (1) Berichtsjahr, in dem der Verstoß festgestellt wurde       (1)    Bitte eine der Optionen (Bußgelder, Haftstrafe oder Sonstiges) auswählen. 10.13. In der nachstehenden Tabelle bitte die Namen der beaufsichtigten Unternehmen angeben, gegen die im Berichtszeitraum Sanktionen wegen Emissionsüberschreitungen gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG verhängt wurden. Kennung (1) des beaufsichtigten Unternehmens Name des beaufsichtigten Unternehmens     (1)    Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 anerkannte Kennung eines beaufsichtigten Unternehmens. 10.D.    Schifffahrtsunternehmen 10.14. In der nachstehenden Tabelle bitte angeben, durch welche Maßnahmen sichergestellt wurde, dass die Schifffahrtsunternehmen die Verordnung (EU) 2015/757 und die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2917 einhalten. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Maßnahmen Ja/Nein Anmerkungen Wurden von der Verwaltungsbehörde Überprüfungen an Bord von Schiffen zur Bewertung von Monitoringkonzepten und zur Prüfung von Emissionsberichten durchgeführt? Bitte in der Spalte „Anmerkungen“ die Anzahl der Vor-Ort-Kontrollen angeben.     Wurden von der Verwaltungsbehörde Vor-Ort-Kontrollen an Land bei Schifffahrtsunternehmen durchgeführt? Bitte in der Spalte „Anmerkungen“ die Anzahl der Vor-Ort-Kontrollen angeben.     Wurde bei Unregelmäßigkeiten der Verkauf von Emissionszertifikaten untersagt?     Wurden vorbeugende Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Auflagen und Rechtsvorschriften durch das Schifffahrtsunternehmen sicherzustellen? Wenn ja, bitte in der Spalte „Anmerkungen“ die Art der Maßnahmen angeben.     Wurden im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen und Kontrollen wiederkehrende Mängel festgestellt?     Sonstiges (bitte angeben):   10.15. Welche Sanktionen gelten für Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2015/757 und die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2917 sowie gegen nationales Recht gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG? Zur Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden und bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Art des Verstoßes Bußgelder (EUR) Haftstrafe (Monate) Sonstiges Min. Max. Min. Max.   Fehlen eines von der zuständigen Behörde genehmigten Monitoringkonzepts           Versäumnis, Dokumentation zum Monitoringkonzept gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2015/757 vorzulegen, oder Versäumnis der rechtzeitigen Vorlage dieser Konzepte           Keine Überwachung und Umsetzung der Verfahren entsprechend dem genehmigten Monitoringkonzept und der Verordnung (EU) 2015/757           Keine Mitteilung von Änderungen des Monitoringkonzepts und keine Aktualisierung des Monitoringkonzepts gemäß Artikel 7 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/757           Keine Vorlage eines geprüften anteiligen Emissionsberichts innerhalb der vorgeschriebenen Frist           Keine Vorlage eines geprüften Emissionsberichts und keine Erlangung einer gültigen Konformitätsbescheinigung innerhalb der vorgeschriebenen Frist           Keine Vorlage eines geprüften Berichts auf Ebene des Schifffahrtsunternehmens innerhalb der vorgeschriebenen Frist           Keine Bereitstellung von Informationen für die Prüfstelle gemäß Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2917           Keine Bereitstellung von Informationen für die Prüfstelle gemäß Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2917           Keine Bereitstellung von Informationen für die Prüfstelle gemäß Artikel 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2917           Feststellung, dass der geprüfte Emissionsbericht nicht den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/757 entspricht           Nichtbeantragung der Eröffnung eines Seeschiffsbetreiberkontos innerhalb der vorgeschriebenen Frist           Unzureichende Abgabe von Zertifikaten           Versäumnis, den nationalen Verwalter innerhalb der geltenden Fristen über Änderungen bei den Schiffen, für die er die Verantwortung für die Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen im Rahmen des EU-EHS für den Seeverkehr übernommen hat, zu unterrichten           Sonstiges (bitte angeben):           Auf welcher nationalen Rechtsgrundlage wurden Verstöße festgestellt und Sanktionen verhängt?   10.16. Welche Verstöße wurden im Berichtszeitraum festgestellt und welche Sanktionen gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG verhängt? Zur Beantwortung dieser Frage bitte die nachstehende Tabelle verwenden und bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Art des Verstoßes Im Berichtszeitraum tatsächlich verhängte Sanktionen Gibt es im Zusammenhang mit der Sanktionsverhängung noch laufende Verfahren? Ja/Nein Wurde die Sanktion im selben Berichtszeitraum vollstreckt? Ja/Nein Bußgelder (EUR) Haftstrafe (Monate) Sonstiges Art des Verstoßes bitte aus der Liste in Frage 10.15 auswählen. Jede verhängte Sanktion in einer getrennten Zeile angeben.                       Wurden in früheren Berichtszeiträumen verhängte Sanktionen im aktuellen Berichtszeitraum vollstreckt? Wenn ja, bitte die nachstehende Tabelle ausfüllen. Art des Verstoßes Art der Sanktion (1) Berichtsjahr, in dem der Verstoß festgestellt wurde       (1)    Bitte eine der Optionen (Bußgelder, Haftstrafe oder Sonstiges) auswählen. 10.17. In der nachstehenden Tabelle bitte die Namen der Schifffahrtsunternehmen angeben, gegen die im Berichtszeitraum Sanktionen wegen Emissionsüberschreitungen gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG verhängt wurden. Kennung (1) des Schifffahrtsunternehmens Name des Schifffahrtsunternehmens     (1)    Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 anerkannte Kennung eines Schifffahrtsunternehmens. 11.    Rechtlicher Status der Zertifikate und steuerliche Behandlung 11.1. Welchen rechtlichen Status hat ein Zertifikat in Ihrem Mitgliedstaat?   11.2. Wie werden Emissionszertifikate in Ihrem Mitgliedstaat bilanziell behandelt?   11.3. Wird bei der Vergabe und bei Transaktionen von Emissionszertifikaten Mehrwertsteuer fällig? Ja/Nein Wenn ja, wird in Ihrem Mitgliedstaat der Mechanismus der umgekehrten Steuerschuldnerschaft angewandt? Ja/Nein 11.4. Werden Emissionszertifikate besteuert? Ja/Nein Wenn ja, in der nachstehenden Tabelle bitte die Art der Steuer und die anwendbaren Steuersätze angeben. Bei Bedarf weitere Zeilen hinzufügen. Art der Steuer Angewandter Steuersatz         12.    Betrug 12.1. In der nachstehenden Tabelle bitte angeben, welche Regelungen in Bezug auf betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten bestehen. Regelungen in Bezug auf betrügerische Aktivitäten Nähere Angaben zu Regelungen und Verfahren im nationalen Recht Gibt es Verfahren oder Regelungen, damit Anlagenbetreiber, Luftfahrzeugbetreiber oder Dritte Bedenken in Bezug auf potenziell betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten äußern können? Wenn ja, bitte gegebenenfalls die entsprechenden Verfahren angeben.   Werden betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten durch dieselben Rechtsvorschriften geregelt wie andere Arten von Betrug? Wenn nein, bitte die einschlägigen Rechtsvorschriften angeben.   Welche Behörden sind für die Betrugsermittlungen im Zusammenhang mit der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten zuständig?   Finden in Ihrem Mitgliedstaat bei den Betrugsermittlungen im Zusammenhang mit der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten im Rahmen des EU-EHS dieselben Verfahren Anwendung wie bei anderen Arten von Betrug? Ja/Nein Wenn nein, bitte die Verfahren und die Rolle der für das EU-EHS zuständigen Behörde in diesen Verfahren erläutern.   Finden in Ihrem Mitgliedstaat bei der Strafverfolgung von Betrug im Zusammenhang mit der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten im Rahmen des EU-EHS dieselben Verfahren Anwendung wie bei anderen Arten von Betrug? Ja/Nein Wenn nein, bitte die Verfahren und die Rolle der für das EU-EHS zuständigen Behörde in diesen Verfahren erläutern.   Was sind die Höchststrafen im Fall einer Strafverfolgung betrügerischer Aktivitäten? Bitte die Bedingungen für Geldbußen und Haftstrafen erläutern.   12.2. In der nachstehenden Tabelle bitte angeben, welche Regelungen sicherstellen, dass die mit der Durchführung des EU-EHS für in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführte Tätigkeiten und des EHS für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Tätigkeiten, die unter Kapitel IVa der genannten Richtlinie fallen, befassten zuständigen Behörden über betrügerische Aktivitäten informiert werden ( 16 ). Regelungen für die Übermittlung von Informationen über betrügerische Aktivitäten an die zuständige Behörde (1) Nähere Angaben zu Regelungen und Verfahren Wird die für das EU-EHS1 bzw. EU-EHS2 zuständige Behörde informiert, wenn die für die Ermittlungen und die Strafverfolgung von Betrug zuständigen Behörden Ermittlungen zu betrügerischen Aktivitäten eines Betreibers, eines Luftfahrzeugbetreibers, eines beaufsichtigten Unternehmens oder eines Schifffahrtsunternehmens durchführen? Wenn ja, bitte die Vorgehensweise erläutern.   Wird die zuständige Behörde über erhobene Anklagen im Zusammenhang mit betrügerischen Aktivitäten informiert? Wenn ja, bitte die Vorgehensweise erläutern.   Wird die zuständige Behörde über außergerichtlich beigelegte Fälle von betrügerischen Aktivitäten informiert? Wenn ja, bitte die Vorgehensweise erläutern.   Wird die zuständige Behörde über Gerichtsurteile im Zusammenhang mit betrügerischen Aktivitäten informiert? Wenn ja, bitte die Vorgehensweise erläutern.   (1)    Falls es Unterschiede zwischen dem EU-EHS für Anlagen und den Luftverkehr, dem EHS2 für beaufsichtigte Unternehmen und dem EHS für Seeverkehrstätigkeiten gibt, geben Sie bitte diese Unterschiede an. 12.3. In der nachstehenden Tabelle bitte die folgenden Informationen über betrügerische Aktivitäten angeben, soweit diese der mit der Durchführung des EU-EHS für in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführte Tätigkeiten und des EHS für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Tätigkeiten, die unter Kapitel IVa der genannten Richtlinie fallen, befassten in Ihrem Mitgliedstaat zuständigen Behörde bekannt sind: —  Anzahl der im Berichtszeitraum durchgeführten Ermittlungen (einschließlich noch laufender Ermittlungen); —  Anzahl der erhobenen Anklagen im Berichtszeitraum; —  Anzahl der Fälle, die im Berichtszeitraum ohne Verurteilung außergerichtlich beigelegt wurden, und Anzahl der Fälle, die in diesem Zeitraum mit einem Freispruch endeten; —  Anzahl der Fälle im Berichtszeitraum, die zu einer Verurteilung wegen betrügerischer Aktivitäten führten. Informationen über betrügerische Aktivitäten Anzahl EHS1 Anzahl EHS2 Anzahl EHS für Seeverkehr Anzahl der durchgeführten Ermittlungen       Anzahl der Anklagen       Anzahl der Fälle, die ohne Verurteilung außergerichtlich beigelegt wurden, und Anzahl der Fälle, die mit einem Freispruch endeten       Anzahl der Fälle, die zu einer Verurteilung wegen betrügerischer Aktivitäten führten       13.    Sonstige Anmerkungen 13.1. Geben Sie in der nachstehenden Tabelle bitte Einzelheiten zu etwaigen sonstigen Problemen, die in Ihrem Mitgliedstaat Anlass zur Sorge geben, oder sonstige, in Ihren Augen relevante Informationen an. Abschnitt Sonstige Informationen oder Probleme Allgemeine Informationen   Abschnitt 2   Abschnitt 3   Abschnitt 4   Abschnitt 5   Abschnitt 6   Abschnitt 7   Abschnitt 8   Abschnitt 9   Abschnitt 10   Abschnitt 11   Abschnitt 12   13.2. Haben Sie alle Fragen in diesem Fragebogen bearbeitet und gegebenenfalls erforderliche Aktualisierungen der Antworten vorgenommen? Ja/Nein Wenn nein, kehren Sie bitte wieder zu den betreffenden Fragen zurück. ( 1 ) Falls sich die für CORSIA zuständigen Behörde von der für das EU-EHS für den Luftverkehr zuständigen Behörde unterscheidet, geben Sie bitte auch den Namen, die Abkürzung und die Kontaktdaten dieser zuständigen Behörde an. ( 2 ) Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2008/765/oj). ( 3 ) Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067 der Kommission vom 19. Dezember 2018 über die Prüfung von Daten und die Akkreditierung von Prüfstellen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 334 vom 31.12.2018, S. 94, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2018/2067/oj). ( 4 ) Delegierte Verordnung (EU) 2023/2917 der Kommission vom 20. Oktober 2023 über die Prüftätigkeiten, die Akkreditierung von Prüfstellen und die Genehmigung von Monitoringkonzepten durch die Verwaltungsbehörden gemäß der Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr, di

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.