Europäische Union

2013/743/EU: Beschluss des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG Text von Bedeutung für den EWR

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itiative europäische Führungsrolle (ECSEL). Sonstige öffentlich-private Partnerschaften, die im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms unterstützt werden und zu den vorstehenden Bedingungen möglicherweise weiter gefördert werden können sind: Fabriken der Zukunft, Energieeffiziente Gebäude (EeB), die europäische Initiative für umweltgerechte Kraftfahrzeuge und Internet der Zukunft. Auch können die europäischen Industrie-Initiativen (EII) des SET-Plans weiter unterstützt werden. Weitere öffentlich-öffentliche und öffentlich-private Partnerschaften können im Rahmen von "Horizont 2020" gegründet werden, sofern sie die festgelegten Kriterien erfüllen. TEIL I WISSENSCHAFTSEXZELLENZ 1.   EUROPÄISCHER FORSCHUNGSRAT (ERC) Der ERC fördert Pionierforschung auf Weltniveau. Die Forschung an und jenseits der Grenze unseres heutigen Wissens ist von entscheidender Bedeutung für wirtschaftliches und soziales Wohlergehen; gleichzeitig ist sie ein inhärent riskantes Unterfangen, bei dem neue und anspruchsvollste Forschungsgebiete betreten werden und das sich dadurch auszeichnet, dass die einzelnen Disziplinen nicht klar voneinander abgegrenzt sind. Zur Anregung wesentlicher Fortschritte an den Grenzen des Wissens wird der ERC einzelne Teams bei der Forschung auf allen Gebieten der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagenforschung unterstützen, die in den Anwendungsbereich von "Horizont 2020" fallen, einschließlich Ingenieurwissenschaften sowie Sozial- und Geisteswissenschaften. Gegebenenfalls können je nach Zielstellung des ERC im Interesse einer effizienten Durchführung spezifische Zielgruppen (z. B. Nachwuchsforscher, neu gebildete Teams) berücksichtigt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird neu aufkommenden und schnell wachsenden Gebieten an den Grenzen des Wissens und an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Disziplinen gewidmet. Unabhängige Forscherinnen und Forscher jeden Alters aus allen Ländern der Welt, auch Nachwuchsforscher, die dabei sind, sich als unabhängige Spitzenforscher zu etablieren, werden bei der Durchführung ihrer Forschungstätigkeit in Europa unterstützt. Ein besonderer Schwerpunkt des ERC besteht darin, die besten Nachwuchsforscher mit exzellenten Ideen beim Übergang zur Unabhängigkeit zu unterstützen, indem sie eine angemessene Hilfe während dieser kritischen Phase erhalten, in der sie ihr eigenes Forscherteam oder Forschungsprogramm aufstellen bzw. konsolidieren. Der ERC wird die etablierten Forscher auch weiterhin in angemessenem Umfang unterstützen. Das Konzept der "Anregung durch die Forscher" bedeutet, dass der ERC Projekte unterstützt, die Forscher zu Themen ihrer Wahl innerhalb des Geltungsbereichs der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchführen. Die Vorschläge werden ausschließlich anhand des Kriteriums der im Rahmen einer Gutachterprüfung festgestellten Exzellenz bewertet, wobei die Leistung in neuen Gruppen, bei Nachwuchsforschern sowie in etablierten Teams berücksichtigt wird und Vorschlägen mit hohem Potenzial für bahnbrechende Ergebnisse und entsprechend hohem wissenschaftlichem Risiko besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Der ERC wird die Aufgabe einer autonomen wissenschaftsorientierten Finanzierungsstelle wahrnehmen, bestehend aus einem unabhängigen Wissenschaftlichen Rat und einer ihn unterstützenden überschaubaren und kosteneffizienten Durchführungsstelle. Der Wissenschaftliche Rat wird die wissenschaftliche Gesamtstrategie festlegen und umfassende Entscheidungsgewalt über die Art der zu fördernden Forschung haben. Der Wissenschaftliche Rat legt das Arbeitsprogramm im Hinblick auf die Ziele des ERC fest, die sich auf seine nachstehend aufgeführte wissenschaftliche Strategie stützen. Im Einklang mit seiner wissenschaftlichen Strategie ergreift er die nötigen Initiativen für eine internationale Zusammenarbeit, was auch die Öffentlichkeitsarbeit zur besseren Profilierung des ERC gegenüber den besten Forschern aus aller Welt einschließt. Der Wissenschaftliche Rat wird die Tätigkeit des ERC und dessen Bewertungsverfahren ständig verfolgen und Überlegungen darüber anstellen, wie die übergeordneten Ziele des ERC am besten erreicht werden können. Ferner wird er die ERC-Unterstützungsmaßnahmen entsprechend den neu entstehenden Erfordernissen zusammenstellen. Der ERC strebt Exzellenz auch bei seiner eigenen Tätigkeit an. Die für den Wissenschaftlichen Rat und die Durchführungsstelle anfallenden Verwaltungs- und Personalkosten des ERC entsprechen den Grundsätzen einer schlanken und kosteneffizienten Verwaltung. Die Verwaltungsausgaben werden so niedrig gehalten, wie es mit der Sicherstellung der für eine Durchführung auf höchstem Qualitätsniveau notwendigen Ressourcen vereinbar ist, damit ein größtmöglicher Betrag für die Pionierforschung zur Verfügung steht. Der ERC verleiht Auszeichnungen und gewährt Fördermittel nach einfachen, transparenten Verfahren, die Spitzenleistungen in den Mittelpunkt stellen, den Unternehmungsgeist anregen und Flexibilität mit Verantwortlichkeit verbinden. Der ERC wird ständig nach weiteren Möglichkeiten zur Vereinfachung und Verbesserung seiner Verfahren suchen, um die Einhaltung dieser Grundsätze sicherzustellen. Angesichts der einzigartigen Struktur und Rolle des ERC als wissenschaftsorientierte Finanzierungsstelle werden die Durchführung und Verwaltung seiner Maßnahmen laufend unter vollständiger Einbeziehung des Wissenschaftlichen Rates überprüft und bewertet, um seine Erfolge zu beurteilen und die Verfahren anhand der Erfahrungen anzupassen und zu verbessern. 1.1.   Der Wissenschaftliche Rat Der Wissenschaftliche Rat nimmt seine in Artikel 7 festgelegten Aufgaben wie folgt wahr: (1) Wissenschaftliche Strategie: — Er legt die wissenschaftliche Gesamtstrategie für den ERC unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Möglichkeiten und des wissenschaftlichen Bedarfs in Europa fest. — Er sorgt kontinuierlich für die Ausarbeitung des Arbeitsprogramms in Übereinstimmung mit der wissenschaftlichen Strategie und für die notwendigen Änderungen, auch für die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und die Kriterien, sowie erforderlichenfalls für die Festlegung besonderer Zielgruppen (z. B. Nachwuchsteams/neu gebildete Teams). (2) Wissenschaftliche Abwicklung, Überwachung und Qualitätskontrolle: — Sofern aus wissenschaftlicher Sicht angebracht, nimmt er Stellung zur Durchführung und Abwicklung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zu Bewertungskriterien, Gutachterverfahren, einschließlich Auswahl der Sachverständigen und Verfahren für Prüfung und Bewertung der Vorschläge, und zu den notwendigen Durchführungsvorschriften und Leitlinien, auf deren Grundlage unter Aufsicht des Wissenschaftlichen Rates entschieden wird, ob ein Vorschlag finanziert werden soll, und nimmt Stellung zu sonstigen Angelegenheiten mit Einfluss auf Ergebnisse und Auswirkungen der Tätigkeiten des ERC und die Qualität der durchgeführten Forschungstätigkeiten, auch zu den wichtigsten Bestimmungen der ERC-Musterfinanzhilfevereinbarung. — Er überwacht die Qualität der durchgeführten Tätigkeiten, bewertet die Durchführung und Ergebnisse und empfiehlt korrigierende oder künftige Maßnahmen. (3) Kommunikation und Verbreitung: — Er sorgt für Transparenz bei der Kommunikation mit der Wissenschaftsgemeinschaft, den wichtigsten interessierten Kreisen und der Öffentlichkeit hinsichtlich der Tätigkeiten und Ergebnisse des ERC. — Er erstattet der Kommission regelmäßig Bericht über seine Tätigkeiten. Der Wissenschaftliche Rat hat umfassende Entscheidungsgewalt über die Art der zu finanzierenden Forschung und ist ein Garant für die wissenschaftliche Qualität der Tätigkeit. Der Wissenschaftliche Rat konsultiert gegebenenfalls die wissenschaftliche, technische und akademische Gemeinschaft, regionale und nationale Forschungsfinanzierungsstellen und sonstige Interessenträger. Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses enthalten eine Vergütung in Form eines Honorars und gegebenenfalls eine Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten. Der Präsident des ERC wird für die Dauer seiner Ernennung in Brüssel ansässig sein und seine Zeit überwiegend (5) den Geschäften des ERC widmen. Die Höhe seines Honorars orientiert sich an den Vergütungen für leitende Positionen in der Kommission. Der Wissenschaftliche Rat wählt aus seinen Mitgliedern drei stellvertretende Vorsitzende, die den Präsidenten bei seinen repräsentativen und organisatorischen Aufgaben unterstützen. Die stellvertretenden Vorsitzenden können auch den Titel "Vizepräsident des ERC" führen. Die drei stellvertretenden Vorsitzenden werden unterstützt, um eine angemessene verwaltungstechnische Hilfe am Standort ihres Heimatinstituts zu gewährleisten. 1.2.   Durchführungsstelle Die Durchführungsstelle ist für alle Aspekte der administrativen und praktischen Programmdurchführung gemäß dem Arbeitsprogramm zuständig. Sie wird insbesondere das Bewertungs-, Gutachter- und Auswahlverfahren gemäß der vom Wissenschaftlichen Rat festgelegten Strategie durchführen und die finanzielle und wissenschaftliche Abwicklung der Finanzhilfen sicherstellen. Die Durchführungsstelle unterstützt den Wissenschaftlichen Rat bei der Wahrnehmung seiner vorstehend genannten Aufgaben, sorgt für die Zugänglichkeit der notwendigen Dokumente und Daten in ihrem Besitz und hält den Wissenschaftlichen Rat über ihre Tätigkeiten auf dem Laufenden. Um eine effiziente Verzahnung mit der Durchführungsstelle in strategischen und operativen Fragen zu gewährleisten, halten die Leitung des Wissenschaftlichen Rates und der Direktor der Durchführungsstelle regelmäßige Koordinierungssitzungen ab. Die Verwaltung des ERC erfolgt durch eigens hierfür eingestelltes Personal, dem erforderlichenfalls auch Beamte der Unionsorgane angehören und das ausschließlich reine Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, um die für eine effiziente Verwaltung notwendige Stabilität und Kontinuität zu gewährleisten. 1.3.   Rolle der Kommission Um ihrer in den Artikeln 6, 7 und 8 erläuterten Verantwortung nachzukommen, wird die Kommission — die Kontinuität und die Neubesetzung des Wissenschaftlichen Rates sicherstellen und einen ständigen Ausschuss für die Benennung künftiger Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates unterstützen; — die Kontinuität der Durchführungsstelle und die Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten an diese Durchführungsstelle unter Berücksichtigung der Standpunkte des Wissenschaftlichen Rates gewährleisten; — unter Berücksichtigung der Standpunkte des Wissenschaftlichen Rates den Direktor und das leitende Personal der Durchführungsstelle benennen; — unter Berücksichtigung der Standpunkte des Wissenschaftlichen Rates die fristgerechte Annahme des Arbeitsprogramms, der Stellungnahmen zur Durchführungsmethodik und der notwendigen Durchführungsvorschriften gemäß den ERC-Regeln für das Verfahren zur Einreichung von Vorschlägen und der ERC-Musterfinanzhilfevereinbarung gewährleisten; — den Programmausschuss regelmäßig über die Durchführung der ERC-Tätigkeiten informieren und ihn diesbezüglich anhören. 2.   KÜNFTIGE UND NEU ENTSTEHENDE TECHNOLOGIEN Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit künftigen und neu entstehenden Technologien (Future and Emerging Technologies – "FET") folgen einer jeweils unterschiedlichen Logik: Themen, Gemeinschaften und Finanzierung reichen von einer vollständig offenen Struktur bis zu einer in unterschiedlichem Maße abgestuften Strukturierung, gegliedert in die drei Teilbereiche "offener Bereich", "proaktiver Bereich" und "Leitinitiativen". 2.1.   FET – offener Bereich: Förderung neuartiger Ideen Die Unterstützung einer Vielzahl hoch riskanter visionärer wissenschaftlich-technologischer kooperativer Forschungsprojekte in einem frühen Stadium ist für die erfolgreiche Erkundung neuer Wege für grundlegend neue wissenschaftliche Kenntnisse und Technologien notwendig. Da für diese Tätigkeit ausdrücklich keine Themen vorgegeben und auch keine sonstigen Vorgaben gemacht werden, besteht innerhalb eines größtmöglichen Spektrums von Themen und Disziplinen Raum für neue Ideen, wann immer und wo auch immer sie entstehen; außerdem wird durch diese Tätigkeit kreatives Querdenken aktiv angeregt. Die Pflege dieser noch nicht gefestigten Ideen erfordert einen geschickten, risikofreundlichen und höchst interdisziplinären Forschungsansatz, der über den rein technologischen Bereich weit hinausgeht. Im Interesse der wissenschaftlich-industriellen Führung der Zukunft kommt es auch darauf an, Anreize für die Teilnahme neuer hoch qualifizierter Akteure in Forschung und Innovation, wie beispielsweise Nachwuchswissenschaftler und Hightech-KMU, zu schaffen. 2.2.   Förderung sich neu abzeichnender Themen und Gemeinschaften Neuartige Gebiete und Themen müssen reifen, indem auf eine Strukturierung der neu entstehenden Gemeinschaften hingewirkt wird sowie Konzeption und Entwicklung transformativer Forschungsthemen unterstützt werden. Der größte Vorteil dieser strukturierenden, wenngleich sondierenden Vorgehensweise liegt darin, dass sich neuartige Bereiche abzeichnen, die noch zu unausgereift sind, um in die Forschungspläne der Industrie aufgenommen zu werden, und dass sich um diese Bereiche Forschungsgemeinschaften bilden und Struktur annehmen. Hierbei vollzieht sich der Schritt von der Zusammenarbeit einer kleinen Zahl von Forschern hin zu einem Cluster von Projekten, die sich jeweils mit bestimmten Aspekten eines Forschungsthemas befassen und die Ergebnisse austauschen. Dies erfolgt in enger Verbindung mit den Themen der Schwerpunkte "Führende Rolle der Industrie" und "Gesellschaftliche Herausforderungen". 2.3.   FET – Leitinitiativen: Beschäftigung mit großen interdisziplinären Herausforderungen in Wissenschaft und Technologie Die Forschungsinitiativen innerhalb dieses Teilbereichs sind wissenschafts- und technologieorientiert, großmaßstäblich und multidisziplinär angelegt und gruppieren sich um ein visionäres gemeinsames Ziel. Sie befassen sich mit großen wissenschaftlich-technologischen Herausforderungen, die die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Disziplinen, Gemeinschaften und Programmen erfordert. Der wissenschaftlich-technologische Fortschritt soll eine solide und breite Grundlage für künftige Innovationen und deren wirtschaftliche Nutzung schaffen und der Gesellschaft neuartige Möglichkeiten mit potenziell hohem Nutzeffekt eröffnen. Angesichts ihres bereichsübergreifenden Charakters und ihrer Größenordnung können sie nur im Zuge einer gemeinsamen, langfristigen und anhaltenden Anstrengung realisiert werden 2.4.   Besondere Aspekte der Durchführung Ein FET-Beratungsausschuss, dem unter anderem Wissenschaftler und Ingenieure höchsten Ansehens und Sachverstands angehören, wird es interessierten Kreisen ermöglichen, bei der wissenschaftlich-technologischen Gesamtstrategie und im Wege von Beratung bei der Festlegung des Arbeitsprogramms mitzuwirken. Die FET-Tätigkeiten werden weiterhin wissenschafts- und technologieorientiert sein, unterstützt von einer schlanken und effizienten Durchführungsstruktur. Um den Schwerpunkt auf Exzellenz bei der wissenschaftsorientierten technologischen Innovation zu wahren, den Initiativgeist anzuregen und rasche Entscheidungsfindung und Flexibilität mit Rechenschaftspflicht zu verbinden, werden einfache Verwaltungsverfahren festgelegt. Die am besten geeigneten Konzepte werden genutzt, um die Forschungslandschaft auf dem Gebiet der künftigen und neu entstehenden Technologien zu sondieren (z. B. Portfolio-Analysen) und um Gemeinschaften interessierter Kreise einzubeziehen (z. B. Konsultationen). Ziel ist die ständige Verbesserung und die Suche nach weiteren Möglichkeiten zur Vereinfachung und Verbesserung der Verfahren, um die Einhaltung dieser Grundsätze sicherzustellen. Ergänzend zu den Bewertungen auf Programmebene werden die FET-Tätigkeiten hinsichtlich ihrer Effizienz und Wirkung bewertet. Im Hinblick darauf, dass die wissenschaftsorientierte Erforschung künftiger Technologien gefördert werden soll, wird bei den FET angestrebt, Akteure aus den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation – gegebenenfalls unter Einschluss der Nutzer –, und zwar möglichst sowohl aus dem privaten als auch dem öffentlichen Sektor, zusammenzubringen. Die FET sollten daher eine aktive Rolle und Katalysatorfunktion dabei spielen, Anstöße für neues Denken, neue Vorgehensweisen und neue Kooperationen zu geben. Im offenen Bereich (FET – offener Bereich) werden Tätigkeiten zusammengefasst, mit denen vielversprechende, vollständig neue Ideen von der Basis aus aufgespürt werden sollen. Das mit jeder dieser Ideen verbundene hohe Risiko wird dadurch aufgefangen, dass viele derartige Ideen sondiert werden. Die wichtigsten Merkmale dieser Tätigkeiten sind Zeit- und Ressourcen-Effizienz, geringe Opportunitätskosten für Antragsteller und eine unbestreitbare Offenheit für unkonventionelle und interdisziplinäre Ideen. Mit unaufwendigen, schnellen und dauerhaft offenen Einreichungsverfahren sollen vielversprechende neue, hochriskante Forschungsideen aufgespürt werden; sie eröffnen Möglichkeiten für Innovationsakteure, die – beispielsweise als Nachwuchswissenschaftler und Hightech-KMU – über neues und hohes Innovationspotenzial verfügen. Zur Ergänzung der Tätigkeiten im offenen FET-Bereich können Tätigkeiten im Rahmen der Schwerpunkte "Führende Rolle der Industrie" und "Gesellschaftliche Herausforderungen" grundlegend neue Anwendungen von Wissen und Technologie vorantreiben. Im proaktiven Bereich (FET – proaktiver Bereich) werden regelmäßig offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu verschiedenen hochriskanten innovativen Themen mit großem Potenzial durchgeführt, die in einem Umfang finanziert werden, der die Auswahl mehrerer Projekte ermöglicht. Diese Projekte werden durch Maßnahmen für den Aufbau von Gemeinschaften unterstützt, die Tätigkeiten wie gemeinsame Veranstaltungen sowie die Ausarbeitung neuer Lehr- und Forschungspläne fördern. Bei der Themenauswahl werden Exzellenz in der wissenschaftsorientierten Erforschung künftiger Technologien, das Potenzial für die Schaffung einer kritischen Masse und die Auswirkungen auf Wissenschaft und Technologie berücksichtigt. Vorbehaltlich positiver Ergebnisse der FET-Vorbereitungsprojekte könnten einige großmaßstäbliche, zielgerichtete Initiativen (FET-Leitinitiativen) durchgeführt werden. Diese sollten sich auf offene Partnerschaften stützen, die die freiwillige Kombination von Beiträgen der EU, nationalen und privaten Beiträgen ermöglichen und eine ausgewogene Regelungsstruktur aufweisen, die den Programmverantwortlichen einen angemessenen Einfluss sichert, sowie ein hohes Maß an Autonomie und Flexibilität bei der Durchführung beinhalten und dafür sorgen, dass die Leitinitiative einen breit unterstützten Forschungsplan genau einhalten kann. Bei der auf der Grundlage von Wissenschafts- und Technologieexzellenz zu treffenden Auswahl der Themen, die im Rahmen einer Leitinitiative behandelt werden sollen, werden das gemeinsame Ziel, die potenzielle Wirkung, die Einbeziehung interessierter Kreise und Ressourcen im Rahmen eines kohärenten Forschungsplans und gegebenenfalls die Unterstützung interessierter Kreise sowie nationaler bzw. regionaler Forschungsprogramme berücksichtigt. Für diese Tätigkeiten wird auf die bestehenden Finanzierungsinstrumente zurückgegriffen. Die Tätigkeiten innerhalb der drei FET-Teilbereiche werden durch Vernetzungs- und Gemeinschaftstätigkeiten ergänzt, um eine fruchtbare und lebendige europäische Grundlage für die wissenschaftsorientierte Erforschung künftiger Technologien zu schaffen. Sie unterstützen die künftigen Entwicklungen im Rahmen der FET-Tätigkeiten, fördern die Diskussion über die Folgen neuer Technologien und beschleunigen deren Wirkung. 3.   MARIE-SKŁODOWSKA-CURIE-MASSNAHMEN 3.1.   Förderung neuer Fähigkeiten durch eine exzellente Erstausbildung von Forschern Europa braucht eine starke Grundlage an kreativen Humanressourcen mit länder- und branchenübergreifender Mobilität und der nötigen Kombination von Fähigkeiten, um zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft Innovationen hervorbringen und Wissen und Ideen in Produkte und Dienstleistungen verwandeln zu können. Hierzu gilt es insbesondere, in allen Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern bei einem beträchtlichen Teil der Erstausbildung von Forschern und Doktoranden in einem frühen Stadium die Leistung zu strukturieren und zu verbessern, gegebenenfalls auch unter Teilnahme von Drittländern. Erwerben Forscher zu einem frühen Zeitpunkt unterschiedlichste Fähigkeiten, mit denen sie aktuelle und künftige Herausforderungen angehen können, wird die nächste Generation von Forschern von den verbesserten Laufbahnperspektiven im privaten und öffentlichen Sektor profitieren und so auch die Attraktivität von wissenschaftlichen Laufbahnen für junge Menschen erhöhen. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt durch Unterstützung von EU-weit in einem Wettbewerb ausgewählten Ausbildungsprogrammen für Wissenschaftler, die im Rahmen von Partnerschaften von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Forschungsinfrastrukturen, Unternehmen, KMU und anderen sozioökonomischen Akteuren aus verschiedenen europäischen Ländern und darüber hinaus umgesetzt werden. Unterstützt werden auch einzelne Einrichtungen, die in der Lage sind, das gleiche bereichernde Umfeld zu bieten. Um den unterschiedlichen Erfordernissen gerecht zu werden, sind die Ziele flexibel umzusetzen. Erfolgreiche Partnerschaften bestehen in der Regel in wissenschaftlichen Ausbildungsnetzen, die innovative Ausbildungswege wie beispielsweise kombinierte oder mehrfache Doktorate bieten können, oder Doktoraten in der Industrie, während sich einzelne Einrichtungen meist an innovativen Promotionsprogrammen beteiligen. Doktorate in der Industrie sind eine wichtige Komponente zur Förderung des Innovationsgeistes bei den Forschern und zum Aufbau engerer Verbindungen zwischen Industrie und akademischer Welt. In diesem Rahmen soll die Teilnahme der besten Nachwuchswissenschaftler an diesen Exzellenzprogrammen, die unter anderem Mentoring-Programme für den Wissens- und Erfahrungstransfer einschließen können, unabhängig von ihrem Herkunftsland unterstützt werden. Diese Ausbildungsprogramme befassen sich mit der Entwicklung und Erweiterung von wissenschaftlichen Kernkompetenzen und fördern gleichzeitig bei den Forschern mit Blick auf die künftigen Bedürfnisse des Arbeitsmarkts Kreativität, Unternehmergeist und innovative Fähigkeiten. Zum Programminhalt zählt auch die Ausbildung in übertragbaren Kompetenzen, wie Teamarbeit, Risikobereitschaft, Projektmanagement, Normung, unternehmerische Kompetenz, ethische Grundsätze, Rechte am geistigen Eigentum, Kommunikation und gesellschaftlicher Dialog, die für die Generierung, Entwicklung, Vermarktung und Verbreitung von Innovationen entscheidend sind. 3.2.   Förderung von Exzellenz durch grenzüberschreitende und sektorübergreifende Mobilität Europa muss für die besten europäischen und außereuropäischen Wissenschaftler gleichermaßen attraktiv sein. Hierzu gilt es insbesondere, attraktive Laufbahnmöglichkeiten für erfahrene Forscher des öffentlichen und privaten Sektors zu unterstützen und ihnen Anreize für die länder-, sektor- und fachübergreifende Mobilität zu geben, damit sie auf diese Weise ihre Kreativität und ihr Innovationspotenzial erhöhen. Finanzielle Unterstützung erhalten – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – die besten oder vielversprechendsten erfahrenen Forscher, die ihre Fähigkeiten im Rahmen der praktischen transnationalen oder internationalen Mobilität ausbauen wollen. Sie können in jeder Phase ihrer Laufbahn, auch ganz zu Beginn unmittelbar nach ihrer Promotion oder einem vergleichbaren Abschluss unterstützt werden. Die Forscher werden unter der Bedingung gefördert, dass sie in ein anderes Land gehen, um ihre Kompetenzen an Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Forschungsinfrastrukturen, in

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.