Europäische Union

2013/743/EU: Beschluss des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG Text von Bedeutung für den EWR

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n und lokalen Kreditfinanzierungssystemen Garantien und/oder Rückbürgschaften gewährt werden. Sie umfasst auch einen KMU-Teil, der auf Forschung und Innovation (FuI) ausgerichteten KMU mit Darlehensbeträgen fördert, welche die KMU-Finanzierung durch die Kreditbürgschaftsfazilität des Programms für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) (2014-2020) ergänzen. Über die Beteiligungskapitalfazilität wird einzelnen Unternehmen in der Frühphase Risiko- und/ oder Mezzanine-Kapital zur Verfügung gestellt (Start-up-Fazilität). Außerdem bietet die Fazilität die Möglichkeit, Expansions- und Wachstumsinvestitionen in Verbindung mit der Wachstums-Beteiligungskapitalfazilität des COSME-Programms einschließlich Dachfonds zu unterstützen. Diese Fazilitäten bilden zwar den Kern des Einzelziels "Zugang zur Risikofinanzierung", können bei Bedarf aber auch für alle anderen Einzelziele von "Horizont 2020" genutzt werden. Die Beteiligungskapitalfazilität und der KMU-Teil der Kreditfazilität werden als Teil der beiden Union-Finanzierungsinstrumente umgesetzt, die FuI und Wachstum der KMU mit Beteiligungskapital und Darlehen unterstützen, und zwar in Verbindung mit der Beteiligungskapitalfazilität und der Kreditfazilität des COSME-Programms. 1.3.   Kommunikation, Verwertung und Verbreitung Auf Unionsebene geförderte Forschung und Innovation bietet den entscheidenden Mehrwert, dass die Ergebnisse europaweit verbreitet, verwertet und weitergegeben werden können und so noch größere Wirkung entfalten. Daher enthält "Horizont 2020" bei allen Einzelzielen auch eine gesonderte Unterstützung von Verbreitungsmaßnahmen (einschließlich eines offenen Zugangs zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen) sowie Kommunikations- und Dialogmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Weitergabe der Ergebnisse an Endnutzer, Bürger, Wissenschaft, Organisationen der Zivilgesellschaft, Industrie und politische Entscheidungsträger. Hierzu kann "Horizont 2020" auf Netze für die Informationsweitergabe zurückgreifen. Die Kommunikationstätigkeiten im Rahmen von "Horizont 2020" dienen dazu herauszustellen, dass die Ergebnisse mit finanzieller Unterstützung durch die Union erzielt wurden; ferner soll durch Veröffentlichungen, Veranstaltungen, Archive, Datenbanken, Webseiten oder den gezielten Einsatz sozialer Medien das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Bedeutung von Forschung und Innovation geschärft werden. 2.   KOMPLEMENTARITÄTEN, BEREICHSÜBERGREIFENDE ASPEKTE UND UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN Der Aufbau von "Horizont 2020" orientiert sich an den für die drei Schwerpunkte festgelegten Zielen: "Wissenschaftsexzellenz", "Führende Rolle der Industrie" und "Gesellschaftliche Herausforderungen". Besondere Aufmerksamkeit gilt der Gewährleistung einer angemessenen Koordinierung zwischen diesen Schwerpunkten und der vollständigen Ausschöpfung der Synergien, die sich aus allen Einzelzielen ergeben, um deren Gesamtwirkung auf die politischen Ziele auf höherer EU-Ebene zu maximieren. Die Herangehensweise an die Ziele von "Horizont 2020" zeichnet sich daher durch eine starke Betonung der Erforschung effizienter Lösungen aus, die weit über ein rein auf die herkömmlichen wissenschaftlichen und technologischen Disziplinen und Wirtschaftssektoren gestütztes Konzept hinausgehen. Zwischen Teil I ("Wissenschaftsexzellenz"), Teil II ("Führende Rolle der Industrie"), Teil III ("Gesellschaftliche Herausforderungen"), Teil IV ("Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung") und Teil V ("Wissenschaft mit der Gesellschaft und für die Gesellschaft") werden bereichsübergreifende Maßnahmen gefördert, um gemeinsam neues Wissen, künftige und sich abzeichnende Technologien sowie Forschungsinfrastrukturen und Schlüsselkompetenzen zu entwickeln. Forschungsinfrastrukturen werden auch für eine breitere Anwendung in der Gesellschaft mobilisiert, etwa für öffentliche Dienste, Wissenschaftsförderung, Zivilschutz und Kultur. Darüber hinaus wird während der Durchführung für die direkten Maßnahmen der JRC und die Tätigkeiten des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) die Festlegung der Schwerpunkte angemessen mit anderen Teilen von "Horizont 2020" koordiniert. Im Hinblick auf eine effiziente Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 und der Leitinitiative "Innovationsunion" bedarf es außerdem häufig interdisziplinärer Lösungen, die folglich mehrere Einzelziele von "Horizont 2020" umfassen. "Horizont 2020" enthält entsprechende Bestimmungen, um – auch durch eine effiziente Bündelung der Haushaltsmittel – Anreize für derartige bereichsübergreifende Maßnahmen zu geben. Dies beinhaltet beispielsweise auch die Möglichkeit, beim Schwerpunkt "Gesellschaftliche Herausforderungen" und dem Einzelziel "Führende Rolle bei den grundlegenden und industriellen Technologien" auf die Finanzierungsinstrumente und das KMU-spezifische Instrument zurückgreifen zu können. Bereichsübergreifende Maßnahmen sind auch ein wichtiger Anreiz für Wechselwirkungen zwischen dem Schwerpunkt "Gesellschaftliche Herausforderungen" und dem Einzelziel "Führende Rolle bei den grundlegenden und industriellen Technologien", die für entscheidende technologische Durchbrüche benötigt werden. Beispiele für derartige Wechselwirkungen sind elektronische Gesundheitsdienste, intelligente Stromnetze, intelligente Verkehrssysteme, Klimaschutzmaßnahmen, Nanomedizin, fortgeschrittene Werkstoffe für Fahrzeugleichtbau oder die Entwicklung biogestützter industrieller Prozesse und Produkte. Daher werden Synergien zwischen dem Schwerpunkt "Gesellschaftliche Herausforderungen" und der Entwicklung generischer grundlegender und industrieller Technologien berücksichtigt. Dies wird auch ausdrücklich bei der Ausarbeitung der mehrjährigen Strategien und der Festlegung von Schwerpunkten für jedes dieser Einzelziele unterstützt. Daher müssen die unterschiedliche Sichtweisen repräsentierenden interessierten Kreise in die Durchführung vollständig einbezogen werden, und in vielen Fällen sind Maßnahmen erforderlich, die die Mittel aus dem Einzelziel "Führende Rolle bei den grundlegenden und industriellen Technologien" sowie den jeweiligen Einzelzielen des Schwerpunkts "Gesellschaftliche Herausforderungen" bündeln. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der Koordinierung der Tätigkeiten, die auf der Grundlage von "Horizont 2020" und solcher, die auf der Grundlage anderer EU-Förderprogramme finanziert werden, wie beispielsweise der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Gemeinsamen Fischereipolitik, des Life-Programms, des Programms "Erasmus+", oder des Programms "Gesundheit für Wachstum" sowie der außenpolitischen und Entwicklungsförderprogramme der Union. Dies beinhaltet eine angemessene Abstimmung mit der Kohäsionspolitik im Rahmen der nationalen und regionalen Forschungs- und Innovationsstrategien für intelligente Spezialisierung; dabei kann die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für Forschung und Innovation auf regionaler Ebene die Funktion der "Stufenleiter auf dem Weg zur Exzellenz" erfüllen, der Aufbau regionaler Exzellenzzentren dazu beitragen, die Innovationslücke in Europa zu schließen, und die Unterstützung großmaßstäblicher Demonstrations- und Pilotprojekte die Erreichung des Ziels der führenden Rolle der europäischen Industrie untermauern. A.   Sozial- und Geisteswissenschaften Die sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung wird in jedes der Einzelziele von "Horizont 2020" uneingeschränkt einbezogen. Daraus ergeben sich weitreichende Möglichkeiten, die Forschung durch die Einzelziele "Europäischer Forschungsrat (ERC)", "Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen" oder der "Forschungsinfrastrukturen" zu unterstützen. Zu diesem Zweck werden auch die Sozial- und Geisteswissenschaften als ein wesentliches Element bei den Tätigkeiten, die zur Verbesserung der industriellen Führungsrolle und zur Bewältigung der jeweiligen gesellschaftlichen Herausforderungen benötigt werden, in die verschiedenen Bereiche einbezogen. Erforschung der gesundheitsbestimmenden Faktoren und Optimierung der Effizienz der Gesundheitsfürsorge, Unterstützung von Strategien zur Stärkung ländlicher Gebiete, Erforschung und Bewahrung des kulturellen Erbes und des kulturellen Reichtums Europas, Förderung der Aufklärung der Verbraucher, Schaffung eines auf Wissen und Information basierenden inklusiven digitalen Ökosystems, qualifizierte energiepolitische Entscheidungen sowie Gewährleistung eines verbraucherfreundlichen europäischen Stromnetzes und des Umstiegs auf ein nachhaltiges Energiesystem, Unterstützung evidenzbasierter Verkehrspolitik und Prognosen, Unterstützung der Eindämmung der Folgen des Klimawandels und Anpassungsstrategien, ressourcenschonende Initiativen und Maßnahmen mit Blick auf eine grüne und nachhaltige Wirtschaft, sowie kulturelle und sozioökonomische Aspekte der Themenfelder Sicherheit, Risiko und Problembewältigung (darunter auch rechtliche Aspekte und Menschenrechtsaspekte). Darüber hinaus wird mit dem Einzelziel "Europa in einer sich verändernden Welt: Integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften" die sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung zu Querschnittsfragen unterstützt, wie die Schaffung eines intelligenten und nachhaltigen Wachstums, soziale, kulturelle und verhaltensbezogene Veränderungen in den europäischen Gesellschaften, soziale Innovation, Innovation im öffentlichen Sektor oder die Stellung Europas als globaler Akteur. B.   Wissenschaft und Gesellschaft Durch Tätigkeiten im Rahmen von "Horizont 2020", werden die Beziehungen und die Interaktion zwischen Wissenschaft und Gesellschaft sowie die Vermittlung von verantwortbarer Forschung und Innovation sowie Wissenschaftsbildung, Wissenschaftskommunikation und Wissenschaftskultur intensiviert und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Wissenschaft und Innovation gestärkt; auf diese Weise wird ein auf fundierte Informationen gestütztes Engagement der Bürger und der Zivilgesellschaft im Bereich Forschung und Innovation und der Dialog mit Bürgern und Zivilgesellschaft begünstigt. C.   Gleichstellung der Geschlechter Die Union hat sich die Förderung der Geschlechtergleichstellung in Wissenschaft und Innovation zum Ziel gesetzt. Im Rahmen von "Horizont 2020" werden bereichsübergreifend Fragen der Gleichbehandlung der Geschlechter behandelt, um Ungleichgewichte zwischen Männern und Frauen zu korrigieren und um die Geschlechterdimension in die Programmplanung und die Inhalte von Forschung und Innovation aufzunehmen. D.   KMU "Horizont 2020" fördert und unterstützt die verstärkte Teilnahme von KMU, und zwar auf integrierte und zielübergreifende Weise. Zusätzlich zu der Verbesserung der Bedingungen für die Teilnahme der KMU an "Horizont 2020" gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 werden die unter dem Einzelziel "Innovation in KMU" (KMU-spezifisches Instrument) angegebenen Maßnahmen auch für das Einzelziel "Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien" und dem Schwerpunkt "Gesellschaftliche Herausforderungen" durchgeführt. Dieser integrierte Ansatz dürfte dazu führen, dass zusammengenommen mindestens 20 % sämtlicher Haushaltsmittel dieser Bereiche an KMU fließen. Besonderes Augenmerk gilt der angemessenen Vertretung von KMU in öffentlich-privaten Partnerschaften gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013. E.   "Der schnelle Weg zur Innovation" (Fast Track to Innovation – FTI) FTI wird die Zeit von der Idee bis zur Vermarktung wesentlich verkürzen und soll erwartungsgemäß die Teilnahme von Industrie und Erstantragstellern an "Horizont 2020" steigern. FTI gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 wird Innovationsmaßnahmen unter dem Einzelziel "Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien" und unter den gesellschaftlichen Herausforderungen unterstützen, mit einer "Bottom-up"-Logik auf Grundlage einer zeitlich unbefristeten Ausschreibung und mit einer Frist für die Gewährung von höchstens sechs Monaten. "Der schnelle Weg zur Innovation" wird zur Innovation in Europa und damit zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Union beitragen. F.   Ausweitung der Beteiligung Das Forschungs- und Innovationspotenzial der Mitgliedstaaten ist – trotz einer gewissen Konvergenz in jüngster Zeit – nach wie vor sehr unterschiedlich, wobei es große Spannen zwischen den "Innovationsführern" und den "eher mäßigen Innovatoren" gibt. Die Tätigkeiten sollten dazu beitragen, dass die Forschungs- und Innovationskluft in Europa geschlossen wird, indem Synergien mit den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI) gefördert werden und auch indem spezifische Maßnahmen getroffen werden, um das Exzellenzpotenzial der in Bezug auf Forschung, Entwicklung und Innovation leistungsschwachen Regionen zu erschließen und damit die Teilnahme an "Horizont 2020" zu erweitern und zur Verwirklichung des EFR beizutragen. G.   Internationale Zusammenarbeit Die internationale Zusammenarbeit mit Partnern in Drittländern ist notwendig, um viele der in "Horizont 2020" festgelegten Einzelzeile, insbesondere die Ziele im Zusammenhang mit der Außen- und der Entwicklungspolitik und den internationalen Verpflichtungen der EU, effizient angehen zu können. Dies gilt für alle in "Horizont 2020" genannten gemeinsamen gesellschaftlichen Herausforderungen. Die internationale Zusammenarbeit ist auch für die Pionier- und Grundlagenforschung überaus wichtig, um die Vorteile sich neu abzeichnender wissenschaftlicher und technologischer Möglichkeiten nutzen zu können. Die Förderung der internationalen Mobilität von FuI-Personal ist daher für die Verbesserung der weltweiten Zusammenarbeit unerlässlich. Auch sind die Tätigkeiten auf internationaler Ebene wichtig für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, indem durch die Entwicklung weltweiter Normen und Interoperabilitätsleitlinien sowie durch die Förderung der Akzeptanz und des Einsatzes europäischer Lösungen außerhalb Europas die Einführung von und der Handel mit neuartigen Technologien unterstützt werden. Alle internationalen Tätigkeiten sollten durch einen wirksamen und fairen Rahmen für den Wissenstransfer unterstützt werden; dies ist für Innovation und Wachstum von entscheidender Bedeutung. Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen von "Horizont 2020" ist die Zusammenarbeit mit den drei folgenden Ländergruppen: (1) Industrie- und Schwellenländer, (2) unter die Erweiterung und die Nachbarschaftspolitik fallende Länder und (3) Entwicklungsländer. Gegebenenfalls fördert "Horizont 2020" die Zusammenarbeit auf biregionaler oder multilateraler Ebene. Die internationale Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation ist ein wesentlicher Aspekt der globalen Verpflichtungen der EU und spielt eine wichtige Rolle bei den EU-Partnerschaften mit Entwicklungsländern, etwa bei der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. Artikel 27 von Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 legt die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme von Rechtsperson aus Drittländern und von internationalen Organisationen fest. Da Forschung und Innovation generell einen großen Nutzen aus der Offenheit gegenüber Drittländern ziehen, wird "Horizont 2020" den Grundsatz der allgemeinen Offenheit beibehalten und den gegenseitigen Zugang zu Drittlandprogrammen fördern. Gegebenenfalls kann jedoch insbesondere zur Wahrung der europäischen Interessen in Bezug auf geistiges Eigentum ein eher vorsichtiger Ansatz verfolgt werden. Ferner werden im Zuge eines strategischen Konzepts für die internationale Zusammenarbeit, das sich auf ein gemeinsames Interesse, gemeinsame Prioritäten und gegenseitigen Nutzen stützt und die Koordination und Synergien mit Tätigkeiten der Mitgliedstaaten fördert, gezielte Maßnahmen durchgeführt. Hierunter fallen Mechanismen für die Unterstützung gemeinsamer Aufforderungen und etwaige gemeinsame Kofinanzierungsprogramme mit Drittländern oder internationalen Organisationen. Zudem werden Synergien mit anderen Unionspolitiken angestrebt. Es wird weiterhin strategischer Rat seitens des Strategischen Forums für die internationale wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (SFIC) eingeholt. Unbeschadet anderer Kooperationsmöglichkeiten sind nachstehend einige Beispiele von Bereichen aufgeführt, die für eine solche strategische internationale Zusammenarbeit in Frage kommen: a) Fortsetzung der Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien (EDCTP2) zur Bekämpfung von HIV, Malaria, Tuberkulose und vernachlässigten Krankheiten; b) Unterstützung durch eine jährliche Mitgliedschaft im Human Frontier Science Programme (HFSP), damit Mitgliedstaaten, die nicht der G-7-Runde angehören, vollen Nutzen aus dem Programm zu ziehen können; c) das internationale Konsortium zu seltenen Krankheiten, an dem einige Mitgliedstaaten und Drittländer beteiligt sind. Ziel dieser Initiative ist die Entwicklung von Diagnosetests für seltenste Krankheiten und 200 neuer Therapien für seltene Krankheiten; d) Unterstützung der Tätigkeiten des Internationalen Forums zur wissensgestützten Biowirtschaft und der EU-US-Task Force zur biotechnologischen Forschung sowie Verbindungen zur Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Organisationen und Initiativen (wie weltweite Forschungsallianzen zu Treibhausgasen aus der Landwirtschaft und zur Tiergesundheit); e) Beitrag zu multilateralen Verfahren und Initiativen, wie dem Weltklimarat (IPCC), der zwischenstaatlichen Plattform für biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen (IPBES) sowie der Gruppe für Erdbeobachtung (GEO); f) die Raumfahrt-Dialoge zwischen der EU und den Vereinigten Staaten und Russland, den beiden führenden Raumfahrtnationen, sind äußerst wertvoll und bilden die Grundlage für den Aufbau einer strategischen Zusammenarbeit bei Raumfahrtpartnerschaften; g) die am 18. November 2010 unterzeichnete Durchführungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über Forschungszusammenarbeit im Bereich Heimatschutz/zivile Sicherheit; h) Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern, einschließlich mit afrikanischen Ländern südlich der Sahara, im Bereich der dezentralen Energieerzeugung zur Armutsbekämpfung; i) fortgesetzte Zusammenarbeit mit Brasilien in der Erforschung der nächsten Generation von Biokraftstoffen und von anderen Verwendungszwecken von Biomasse. Darüber hinaus werden spezifische horizontale Tätigkeiten gefördert, um die kohärente und effektive Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit im gesamten Bereich von "Horizont 2020" sicherzustellen. H.   Nachhaltige Entwicklung und Klimawandel Mit "Horizont 2020" werden Tätigkeiten gefördert und unterstützt, die darauf abzielen, aus dem Vorsprung Europas im Wettlauf um die Entwicklung neuer Prozesse und Technologien zur Förderung eines nachhaltigen Wachstums im weitesten Sinne und zur Bekämpfung des Klimawandels Nutzen zu ziehen. Dieser horizontale Ansatz, der uneingeschränkt in alle Schwerpunkte von "Horizont 2020" einbezogen ist, wird der Union helfen, in einer Welt mit knappen Ressourcen und niedrigem CO2-Ausstoß erfolgreich zu sein und gleichzeitig eine ressourcenschonende, nachhaltige und wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen. I.   Überbrückung von der Entdeckung bis zur Marktreife Die Überbrückungsmaßnahmen im Rahmen von "Horizont 2020" sollen dazu beitragen, dass Entdeckungen bis zur Marktreife weiterentwickelt werden, damit Ideen, wo immer dies sinnvoll ist, genutzt und vermarktet werden. Diese Maßnahmen sollten auf einem breiten Innovationskonzept beruhen und die sektorübergreifende Innovation anregen. J.   Bereichsübergreifende Unterstützungsmaßnahmen Die bereichsübergreifenden Aspekte werden mit einer Reihe von Querschnittsmaßnahmen unterstützt, und zwar durch Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Wissenschaftlers, einschließlich der allgemeinen Grundsätze der Europäischen Charta für Forscher, wie in der Empfehlung der Kommission vom 11. März 2005  (2); zur Stärkung der Evidenzbasis und zur Entwicklung und Förderung des EFR (einschließlich der fünf EFR-Initiativen) und der Leitinitiative "Innovationsunion", zur Würdigung der erfolgreichsten Empfänger von Horizont-2020-Mitteln bzw. Horizont-2020-Projekte in den verschiedenen Bereichen durch die Vergabe symbolischer Auszeichnungen, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Förderung der Leitinitiative "Innovationsunion" einschließlich der Grundsätze der Kommissionsempfehlung zum Umgang mit geistigem Eigentum (3) und zur Sondierung der Möglichkeiten für die Einführung eines Instruments für die Verwertung von Rechten des geistigen Eigentums, und zur Verwaltung und Koordinierung internationaler Netze für herausragende Forscher und Innovatoren wie beispielsweise die Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung (COST). 3.   PARTNERSCHAFTEN Um das Ziel eines nachhaltigen Wachstums in Europa zu erreichen, müssen die öffentlichen und privaten Akteure ihren Beitrag optimieren. Dies ist für die Konsolidierung des EFR sowie für die Verwirklichung von "Innovationsunion", der "Digitale Agenda für Europa" und anderer Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 unerlässlich. Eine verantwortbare Forschung und Innovation bedingt zudem, dass aus dem Zusammenspiel zwischen den Partnern, die zwar gemeinsame Interessen verfolgen, jedoch unterschiedliche Sichtweisen haben, die bestmöglichen Lösungen hervorgehen. "Horizont 2020" enthält genügend Spielraum und klare Kriterien für die Einrichtung öffentlich-öffentlicher und öffentlich-privater Partnerschaften. Öffentlich-private Partnerschaften können zwischen öffentlichen und privaten Akteuren vertraglich vereinbart werden, wobei es sich in einigen Fällen auch um institutionelle öffentlich-private Partnerschaften handeln kann (wie gemeinsamen Technologieinitiativen und andere gemeinsame Unternehmen). Bereits vorhandene öffentlich-öffentliche und öffentlich-private Partnerschaften können im Rahmen von "Horizont 2020" unterstützt werden, sofern sie Ziele von "Horizont 2020" verfolgen, zur Verwirklichung des EFR beitragen, die in "Horizont 2020" festgelegten Kriterien erfüllen und im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms nachweislich deutliche Fortschritte erzielt haben. Folgende Initiativen werden u. a. auf der Grundlage von Artikel 185 AEUV im Rahmen des durch den Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (4) eingerichteten Sechsten Rahmenprogramms für die Europäische Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration ("Sechstes Rahmenprogramm"), bzw. des Siebten Rahmenprogramms unterstützt und können zu den vorstehenden Bedingungen möglicherweise weiter gefördert werden: die Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien (EDCTP), das gemeinsame Programm für umgebungsunterstütztes Leben (AAL), das Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS), das Eurostars-Programm und das europäische Metrologie-Forschungsprogramm (EMRP). Weitere Unterstützung ist auch für das europäische Energieforschungsbündnis (EERA), das im Zusammenhang mit dem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) gegründet wurde, möglich. Initiativen für die gemeinsame Planung können von "Horizont 2020" durch die in Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 genannten Instrumente unterstützt werden, auch durch Initiativen nach Artikel 185 AEUV. Folgende gemeinsamen Unternehmen, die auf der Grundlage von Artikel 187 AEUV im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms gegründet wurden, können zu den vorstehenden Bedingungen möglicherweise weiter gefördert werden: die Initiative zur Innovativen Medizin (IMI), Clean Sky, Flugverkehrsmanagement im einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR), das gemeinsame Unternehmen "Brennstoffzellen und Wasserstoff" (FCH) und Elektronikkomponenten und -systeme für die gemeinsame Technologiein

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.