Europäische Union

2013/743/EU: Beschluss des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG Text von Bedeutung für den EWR

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Unternehmen, KMU oder bei sonstigen sozioökonomischen Akteuren ihrer Wahl (beispielsweise Organisationen der Zivilgesellschaft) auszubauen und zu vertiefen, indem sie an Forschungs- und Innovationsprojekten mitarbeiten, die ihren persönlichen Bedürfnissen und Interessen entsprechen. Begrüßt wird ein Wechsel vom öffentlichen zum privaten Sektor oder umgekehrt, weshalb eine zeitlich befristete Entsendung unterstützt wird. Dies dürfte die Innovationsfähigkeit des privaten Sektors steigern und die sektorübergreifende Mobilität fördern. Unterstützt wird auch eine Teilzeitaufteilung zwischen öffentlichem und privatem Sektor, um den Wissenstransfer zwischen den Sektoren zu verbessern und auch Unternehmensgründungen zu begünstigen. Solche maßgeschneiderten Forschungsmöglichkeiten helfen vielversprechenden Wissenschaftlern, vollständig unabhängig zu werden, und erleichtern den Laufbahnwechsel zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Um das bereits bestehende Potenzial von Forschern vollständig auszuschöpfen, werden auch Möglichkeiten, eine Ausbildung in einer hochkarätigen Forschungseinrichtung eines Drittlands zu absolvieren und dort Wissen zu erwerben, unterstützt, die Forscherlaufbahn nach einer Unterbrechung wieder fortzusetzen und Forscher nach einer transnationalen bzw. internationalen Mobilitätsmaßnahme, die Aspekte der Rückkehr und der Wiedereingliederung umfasst, in eine längerfristige Forscherstelle in Europa – einschließlich ihres Herkunftslands – zu (re-)integrieren. 3.3.   Innovationsanreize durch die gegenseitige Bereicherung mit Wissen Angesichts der immer globaler werdenden gesellschaftlichen Herausforderungen ist zu ihrer erfolgreichen Bewältigung eine grenzüberschreitende und sektorübergreifende Zusammenarbeit unerlässlich. Die Weitergabe von Wissen und Ideen von der Forschung bis zur Vermarktung (und umgekehrt) ist daher entscheidend und kann nur durch die Verbindungen zwischen Menschen erreicht werden. Hierzu wird der flexible Austausch von hoch qualifiziertem FuI-Personal zwischen Sektoren, Ländern und Disziplinen gefördert. Die EU-Finanzierung unterstützt den Austausch von FuI-Personal im Rahmen von Partnerschaften zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Forschungsinfrastrukturen, Unternehmen, KMU und anderen sozioökonomischen Akteuren in Europa und zwischen Europa und Drittländern, um die internationale Zusammenarbeit zu stärken. Sie steht dem FuI-Personal in allen Phasen der Laufbahn offen, vom postgraduierten Nachwuchswissenschaftler bis zum erfahrensten leitenden Wissenschaftler, und auch dem Verwaltungspersonal und technischen Personal. 3.4.   Steigerung der strukturellen Wirkung durch die Kofinanzierung von Tätigkeiten Quantitativ und strukturell lässt sich die Wirkung von Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen noch dadurch verbessern, dass Anreize für regionale, nationale oder internationale Programme gegeben werden, mit denen Exzellenz und bewährte Verfahren der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen im Hinblick auf europaweite Mobilitätsmöglichkeiten für Ausbildung, Laufbahnentwicklung und Austausch von Forschern weiter gefördert werden. Dies wird auch die Attraktivität der europäischen Exzellenzzentren erhöhen. Hierzu werden neue oder bereits bestehende regionale, nationale und internationale private und öffentliche Programme, die eine internationale, intersektorale und interdisziplinäre Ausbildung von Wissenschaftlern ermöglichen, sowie die grenzüberschreitende und sektorübergreifende Mobilität von FuI-Personal in allen Laufbahnphasen kofinanziert. Damit können Synergien zwischen EU-Maßnahmen und Maßnahmen auf regionaler und nationaler Ebene genutzt und die Fragmentierung im Hinblick auf Ziele, Bewertungsverfahren und Arbeitsbedingungen für Wissenschaftler vermieden werden. Im Rahmen kofinanzierter Tätigkeiten wird nachdrücklich auf den Abschluss von Arbeitsverträgen hingewirkt. 3.5.   Besondere Unterstützung und politische Maßnahmen Die Überwachung der Fortschritte ist für eine effiziente Bewältigung der Herausforderung unerlässlich. Die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen werden die Entwicklung von Indikatoren und die Auswertung von Daten zu Mobilität, Fähigkeiten, Laufbahnen und Geschlechtergleichstellung von Wissenschaftlern unterstützen, um feststellen zu können, wo diese Maßnahmen Lücken und Hindernisse aufweisen, und um ihre Wirkung weiter zu erhöhen. Bei der Durchführung dieser Tätigkeiten werden Synergien und eine enge Abstimmung mit den Unterstützungsmaßnahmen angestrebt, die im Rahmen des Einzelziels "Europa in einer sich verändernden Welt: integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften" für Forscher, ihre Arbeitgeber und Geldgeber durchgeführt werden. Finanziert werden besondere Maßnahmen zur Unterstützung von Initiativen, mit denen das Bewusstsein für die Bedeutung von wissenschaftlichen Laufbahnen geschärft wird und mit denen Forschungs- und Innovationsergebnisse verbreitet werden, die aus den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen hervorgehen. Um die Wirkung von Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen noch weiter zu erhöhen, wird die Vernetzung von bisherigen und aktuellen Marie-Skłodowska-Curie-Forschern durch Alumni-Angebote verbessert. Dies reicht von der Unterstützung eines Forums, über das Forscher sich über Möglichkeiten der Zusammenarbeit und über Arbeitsplatzangebote austauschen können, bis zur Organisation von gemeinsamen Veranstaltungen und die Einbeziehung von Ehemaligen in die Öffentlichkeitsarbeit als Botschafter für die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und für den EFA. 3.6.   Besondere Aspekte der Durchführung Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen stehen allen Tätigkeiten der Ausbildung und Laufbahnentwicklung in allen im AEUV genannten Forschungs- und Innovationsbereichen offen – von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung und innovativen Diensten. Die Forschungs- und Innovationsfelder sowie die Sektoren können von den Antragstellern frei gewählt werden. Zum Nutzen der weltweiten Wissensbasis werden die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen FuI-Personal, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Forschungsinfrastrukturen, Unternehmen und anderen sozioökonomischen Akteuren aus allen Ländern, auch aus Drittländern, zu den Bedingungen offen stehen, die in der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 festgelegt sind. Bei allen vorstehend genannten Tätigkeiten wird darauf geachtet, im Hinblick auf eine erfolgreiche Durchführung und positive Wirkung der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen eine starke Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von KMU, sowie von anderen sozioökonomischen Akteuren zu erzielen. Eine langfristige Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungsorganisationen und dem öffentlichen und dem privaten Sektor wird unter Berücksichtigung des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum über alle Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen hinweg gefördert. Die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen werden in enger Synergie mit anderen Programmen entwickelt, die diese strategischen Ziele unterstützen, einschließlich des Programms "Erasmus +" und der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des EIT. Bei besonderem Bedarf besteht nach wie vor die Möglichkeit, einige Tätigkeiten im Rahmen der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen gezielt auf bestimmte gesellschaftliche Herausforderungen, Arten von Forschungs- und Innovationseinrichtungen oder geografische Standorte auszurichten, um auf die veränderten Anforderungen Europas an Fähigkeiten, Forscherausbildung, Laufbahnentwicklung und Wissensweitergabe reagieren zu können. Damit die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen allen Talenten offen stehen, wird mit allgemeinen Maßnahmen sichergestellt, dass Verzerrungen beim Zugang zu den Finanzhilfen ausgeglichen werden, indem beispielsweise die Chancengleichheit von Forschern und Forscherinnen gefördert und Benchmarks für die geschlechterspezifische Beteiligung festgelegt werden. Darüber hinaus werden die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen so konzipiert sein, dass die Forscher bei der Verstetigung ihrer Laufbahnentwicklung unterstützt werden und dass sie Beruf und Privatleben unter Berücksichtigung ihrer Familiensituation angemessen miteinander vereinbaren und nach einer Berufspause leichter wieder in die Forschung einsteigen können. Es wird empfohlen, dass alle unterstützten Teilnehmer die Grundsätze der Europäischen Charta für Forscher und des Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern, mit denen eine offene Einstellung und attraktive Arbeitsbedingungen gefördert werden, akzeptieren und anwenden. Um die Verbreitung und das öffentliche Engagement weiter zu verbessern, können Empfänger von Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen angehalten werden, eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit vorzusehen. Die Planung für die Öffentlichkeitsarbeit wird während des Bewertungsverfahrens und im Nachgang zu dem Projekt begutachtet. 4.   FORSCHUNGSINFRASTRUKUREN Ziel der Tätigkeiten ist der Aufbau herausragender europäischer Forschungsinfrastrukturen bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus, die Förderung ihres Innovationspotenzials und ihrer Humanressourcen und die Stärkung der europäischen Politik. Um bei der Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen Synergien und Kohärenz zu gewährleisten, werden die Maßnahmen mit den Kohäsionsfonds koordiniert. Synergien mit den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen werden gefördert. 4.1.   Ausbau der europäischen Forschungsinfrastrukturen bis 2020 und darüber hinaus 4.1.1.   Schaffung von neuen Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau Das Ziel besteht darin, die Vorbereitung, die Umsetzung, die langfristige Tragfähigkeit und den effizienten Betrieb der vom Europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) benannten Infrastrukturen sowie anderer Forschungsinfrastrukturen von Weltrang, die Europa bei der Bewältigung der großen Herausforderungen in Wissenschaft, Industrie und Gesellschaft unterstützen werden, zu erleichtern und zu unterstützen. Hierbei geht es speziell um die Infrastrukturen, deren Lenkungssystem – beispielsweise ausgehend vom Europäischen Forschungsinfrastruktur-Konsortium oder einer ähnlichen Struktur auf europäischer oder internationaler Ebene – sich in Planung oder im Aufbau befindet oder bereits verwirklicht wurde. Die EU leistet je nach Bedarf einen Beitrag zu folgenden Phasen: a) zur Vorbereitungsphase künftiger Infrastrukturen (z. B. detaillierte Baupläne, rechtliche Vorkehrungen, Mehrjahresplanung, frühzeitige Mitwirkung der Industrie), b) zur Durchführungsphase (z. B. Forschung und Entwicklung (FuE) und technische Arbeiten gemeinsam mit Industrie und Nutzern, sowie Aufbau regionaler Partnereinrichtungen (6) im Hinblick auf eine ausgewogenere Entwicklung des EFR) und/oder c) zur operativen Phase (z. B. Zugang, Datenverwaltung, Information, Ausbildung und internationale Zusammenarbeit). Unter diese Tätigkeit fallen auch Konzeptstudien für neue Forschungsinfrastrukturen im Zuge eines Bottom-up-Ansatzes. 4.1.2.   Integration und Öffnung bestehender nationaler und regionaler Forschungsinfrastrukturen von europäischem Interesse Ziel ist es, gegebenenfalls wichtige (akademische und industrielle) nationale und regionale Forschungsinfrastrukturen für alle europäischen Wissenschaftler zu öffnen, sie optimal zu nutzen und diese Infrastrukturen gemeinsam zu entwickeln. Die EU unterstützt Netze und Cluster, die wichtige nationale Forschungsinfrastrukturen europaweit miteinander verbinden und integrieren. Finanziert wird insbesondere die Unterstützung des transnationalen und virtuellen Zugangs von Wissenschaftlern und die Harmonisierung und Verbesserung der von den Infrastrukturen angebotenen Dienste. 4.1.3.   Entwicklung, Einsatz und Betrieb von IKT-gestützten elektronischen Infrastrukturen (7) Bis 2020 soll weltweit eine Führungsrolle in den Bereichen Vernetzung, EDV und wissenschaftliche Daten eingenommen werden in einem einzigen und offenen europäischen Raum für Online-Recherchen, in dem Wissenschaftler modernste, überall verfügbare und zuverlässige Vernetzungs- und Rechendienste nutzen können und einen nahtlosen und offenen Zugang zum e-Wissenschaftsumfeld und zu globalen Datenressourcen haben. Zur Erreichung dieses Ziels wird Folgendes unterstützt: globale Forschungs- und Bildungsnetze für abrufbare fortgeschrittene, standardisierte und skalierbare bereichsübergreifende Dienste; Grid- und Cloud-Infrastrukturen mit virtuell unbegrenzter Rechen- und Datenverarbeitungskapazität; ein Ökosystem von Hochleistungsrechenanlagen mit Exa-Maßstab als Ziel; eine Software- und Dienste-Infrastruktur, z. B. für die Simulierung und Visualisierung; Echtzeit-Kooperationswerkzeuge; eine interoperable, offene und vertrauenswürdige wissenschaftliche Dateninfrastruktur. 4.2.   Steigerung des Innovationspotenzials der Forschungsinfrastrukturen und ihrer Humanressourcen 4.2.1.   Nutzung des Innovationspotenzials von Forschungsinfrastrukturen Ziel ist es, Anreize für Innovationen innerhalb der Infrastrukturen selbst und in der Industrie wie z. B. bei industriellen Anbietern und Nutzern zu geben. Zur Erreichung dieses Ziels wird Folgendes unterstützt: a) FuE-Partnerschaften mit der Industrie für den Ausbau der EU-Kapazitäten und des industriellen Angebots auf Hightech-Gebieten, wie wissenschaftliche Instrumente oder IKT; b) die vorkommerzielle öffentliche Auftragsvergabe durch Forschungsinfrastrukturen als Motor für Innovation und als frühe Anwender oder Entwickler von Spitzentechnologien; c) Anstöße für die Nutzung von Forschungsinfrastrukturen durch die Industrie, z. B. als Testeinrichtung oder Wissenszentren; d) Förderung der Integration von Forschungsinfrastrukturen in lokale, regionale und globale Innovations-Ökosysteme. Die Europäische Union wird auch die Nutzung von Forschungsinfrastrukturen, vor allem e-Infrastrukturen, für öffentliche Dienste, gesellschaftliche Innovation, Kultur, allgemeine und berufliche Bildung fördern. 4.2.2.   Stärkung des Humankapitals von Forschungsinfrastrukturen Die Komplexität der Forschungsinfrastrukturen und die vollständige Ausschöpfung ihres Potenzials erfordern entsprechende Fähigkeiten ihres Leitungspersonals, ihrer Ingenieure und Techniker sowie der Nutzer. Mit der EU-Förderung wird die Ausbildung von Personal unterstützt, das für die Leitung und den Betrieb von Forschungsinfrastrukturen von europaweitem Interesse zuständig ist, sowie der Austausch von Personal und bewährten Verfahren zwischen den Einrichtungen und die angemessene Ausstattung mit Humanressourcen in wichtigen Fachgebieten, einschließlich der Lehrpläne für bestimmte neu entstandene Bildungsinhalte. Synergien mit den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen werden gefördert. 4.3.   Stärkung der europäischen Infrastrukturpolitik und der internationalen Zusammenarbeit 4.3.1.   Stärkung der europäischen Politik auf dem Gebiet von Forschungsinfrastrukturen Ziel ist die Nutzung von Synergien zwischen nationalen und EU-Initiativen durch Partnerschaften zwischen den einschlägigen politischen Entscheidungsträgern, Finanzierungsgremien oder Beratergruppen (z. B. ESFRI, Reflexionsgruppe zu e-Infrastrukturen (e-IRG), EIROforum-Organisationen und nationale öffentliche Stellen), zur Entwicklung von Komplementaritäten und für die Kooperation zwischen Forschungsinfrastrukturen und Tätigkeiten zur Umsetzung anderer EU-Strategien (wie Regional- und Kohäsionspolitik, Industrie-, Gesundheits-, Umwelt-, Beschäftigungs- oder Entwicklungspolitik) sowie zur Gewährleistung der Koordinierung zwischen verschiedenen Finanzierungsquellen der Union. Unionsmaßnahmen unterstützen auch Erhebungen, Überwachung und Bewertung von Forschungsinfrastrukturen auf Unionsebene sowie entsprechende politische Studien und Kommunikationsaufgaben. Im Rahmen von "Horizont 2020" werden die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Optimierung ihrer Forschungseinrichtungen in der Weise flankiert, dass eine aktuelle unionweite Datenbank für frei zugängliche Forschungsinfrastrukturen in Europa unterstützt wird. 4.3.2.   Erleichterung der strategischen internationalen Zusammenarbeit Der Aufbau globaler Forschungsinfrastrukturen, d. h. solcher Infrastrukturen, die eine weltweite Finanzierung und weltweite Vereinbarungen erfordern, soll erleichtert werden. Auch soll die Zusammenarbeit europäischer Forschungsinfrastrukturen mit entsprechenden außereuropäischen Einrichtungen erleichtert werden, um ihre globale Interoperabilität und Reichweite zu gewährleisten und um internationale Vereinbarungen über gegenseitigen Nutzen, Offenheit oder eine Kofinanzierung von Infrastrukturen zu erreichen. Hierbei werden die Empfehlungen der "Carnegie Group of Senior Officials on Global Research Infrastructures" berücksichtigt. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der angemessenen Beteiligung der Europäischen Union an der Koordinierung mit internationalen Gremien wie den Vereinten Nationen (VN) oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). 4.4.   Besondere Aspekte der Durchführung Während der Durchführung werden zur Beratung unabhängige Expertengruppen und interessierte Kreise sowie Gremien wie das ESFRI und e-IRG gehört. Die Durchführung erfolgt nach einem dreigleisigen Ansatz: "Bottom-up", wenn der genaue Inhalt und die Partnerschaft von Projekten nicht bekannt sind; gezielt, wenn bestimmte Forschungsinfrastrukturen bzw. Gemeinschaften genau festgelegt sind; mit namentlich bekanntem Empfänger, wenn beispielsweise ein Infrastrukturbetreiber oder ein Konsortium von Infrastrukturbetreibern einen Beitrag zu den Betriebskosten erhält. Die Ziele der Maßnahmenschwerpunkte der Abschnitte 4.2 und 4.3 werden mit Hilfe gezielter Maßnahmen sowie gegebenenfalls als Teil der in Abschnitt 4.1 aufgeführten Maßnahmen verfolgt. TEIL II FÜHRENDE ROLLE DER INDUSTRIE 1.   FÜHRENDE ROLLE BEI GRUNDLEGENDEN UND INDUSTRIELLEN TECHNOLOGIEN Allgemeines Die erfolgreiche Beherrschung, Integration und Nutzung von Grundlagentechnologien durch die europäische Industrie ist ein entscheidender Faktor zur Stärkung der Produktivität und Innovationskapazität Europas und gewährleistet, dass die Wirtschaft Europas modern, nachhaltig und wettbewerbsfähig ist, dass die Sektoren mit Hightech-Anwendungen weltweit führend sind und dass Europa in der Lage ist, wirksame und nachhaltige Lösungen zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen zu entwickeln, wobei unter anderem den Bedürfnissen der Nutzer Rechnung zu tragen ist. Als vollwertiger Teil der Förderung werden dazu Innovationstätigkeiten mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten kombiniert. Ein integrierter Ansatz für Schlüsseltechnologien Einen wichtigen Teil des Einzelziels "Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien" bilden die Schlüsseltechnologien, nämlich die Mikro- und Nanoelektronik, Photonik, Nanotechnologie, Biotechnologie sowie fortgeschrittene Werkstoffe und Fertigungssysteme. Viele innovative Produkte enthalten als einzelne oder integrierte Bestandteile gleich mehrere dieser Technologien gleichzeitig. Jede dieser Technologien stellt zwar für sich schon eine technologische Innovation dar, der akkumulierte Nutzen, der sich aus den zahlreichen Wechselwirkungen von Schlüsseltechnologien und anderen industriellen Technologien und Kombinationen daraus ergibt, kann aber zudem einen Technologiesprung bedeuten. Durch den Einsatz übergreifender Schlüsseltechnologien wird die Wettbewerbsfähigkeit und Wirkung der Produkte gesteigert, werden Wachstum und Beschäftigung positiv beeinflusst sowie neue Chancen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen geschaffen. Die zahlreichen Wechselwirkungen dieser Technologien werden daher genutzt werden. Gezielte Unterstützung erhalten größere Pilot- und Demonstrationsprojekte, die in verschiedenen Umgebungen und unter unterschiedlichen Bedingungen durchzuführen sind. Dazu gehören Schlüsseltechnologien ("KETs") und übergreifende Tätigkeiten im Zusammenhang mit mehreren Schlüsseltechnologien ("multi KETs"), die mehrere Einzeltechnologien zusammenbringen und integrieren, was eine Technologievalidierung im industriellen Umfeld bis hin zu einem marktreifen oder nahezu marktreifen, vollständigen und qualifizierten System bedeutet. Voraussetzung ist eine starke Einbeziehung des Privatsektors in solche Aktivitäten und der Nachweis, wie die Projektergebnisse zum Marktwert für die Union beitragen werden, weshalb die Durchführung durch öffentlich-private Partnerschaften erfolgen könnte. Insofern wird durch die Durchführungsstelle von "Horizont 2020" ein gemeinsames Arbeitsprogramm für übergreifende Tätigkeiten im Zusammenhang mit Schlüsseltechnologien aufgestellt. Unter Berücksichtigung der Markterfordernisse und der aus den gesellschaftlichen Herausforderungen erwachsenen Anforderungen dient es der Bereitstellung generischer KETs- und multi KETs-Komponenten für verschiedene Anwendungsbereiche, darunter auch für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen. Darüber hinaus werden gegebenenfalls Synergien zwischen den Tätigkeiten im Zusammenhang mit Schlüsseltechnologien und den Tätigkeiten innerhalb des kohäsionspolitischen Rahmens im Kontext nationaler und regionaler FuI-Strategien für eine intelligente Spezialisierung sowie mit dem EIT, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und gegebenenfalls mit den von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Initiativen für gemeinsame Programmplanung betriebenen Tätigkeiten angestrebt. Besondere Aspekte der Durchführung Zu den Innovationstätigkeiten zählen die Integration von Einzeltechnologien, die Demonstration von Fähigkeiten zur Herstellung, Entwicklung bzw. Erbringung innovativer Produkte, Systeme, Prozesse und Dienste, Pilotprojekte mit Nutzern und Auftraggebern zur Erprobung der Machbarkeit und des Mehrwerts sowie groß angelegte Demonstrationsprojekte zur Erleichterung der Übernahme der Forschungsergebnisse in den Markt. Projekte im kleinen und mittleren Maßstab werden angemessen berücksichtigt. Ferner wird die Durchführung in Bezug auf diesen Teil die Einbeziehung kleiner und mittlerer Forschungsteams fördern und somit auch zu einer aktiveren Teilnahme von KMU beitragen. Es werden verschiedene Einzeltechnologien integriert, was eine Technologievalidierung im industriellen Umfeld bis hin zu einem marktreifen, vollständigen und qualifizierten System bedeutet. Voraussetzung ist eine starke Einbeziehung des Privatsektors in solche Aktivitäten, u. a. durch öffentlich-private Partnerschaften. Nachfrageseitige Maßnahmen werden den Technologieschub der Forschungs- und Innovationsinitiativen ergänzen. Diese umfassen eine bestmögliche Nutzung öffentlicher Innovationsaufträge, die Entwicklung geeigneter technischer Normen und technikbezogene Tätigkeiten zur Unterstützung von Normung und Regulierung, die Privatnachfrage und die Einbindung der Nutzer in die Schaffung innovationsfreundlicherer Märkte. Speziell in Bezug auf die Nanotechnologie und die Biotechnologie wird die Einbeziehung der Akteure und der Öffentlichkeit darauf abzielen, ein Bewusstsein für die Vorteile und Risiken zu schaffen. Die Einführung dieser Technologien wird systematisch durch eine Sicherheitsbewertung und das Management des Gesamtrisikos begleitet. Gegebenenfalls werden die Sozial- und Geisteswissenschaften dazu beitragen, dass dem Bedarf, den Präferenzen und der Akzeptanz der Nutzer Rechnung getragen wird und gesellschaftliches Engagement und fundierte Verbraucherentscheidungen sichergestellt sind. Die im Rahmen dieses Einzelziels geförderten Tätigkeiten werden die Unterstützung für Forschung und Innovation bei grundlegenden Technologien ergänzen, die von nationalen oder regionalen Stellen im Rahmen der intelligenten Spezialisierungsstrategien der Kohäsionsfondspolitik geleistet wird. Dieses Einzelziel wird als Teil der Finanzierung von Maßnahmen auch Tätigkeiten des Technologietransfers (sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene) unterstützten, einschließlich des Aufbaus internationaler und regionaler Innovationscluster, um für wirk

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.