Europäische Union

2013/743/EU: Beschluss des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG Text von Bedeutung für den EWR

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chritte in der aktuellen wissenschaftlichen Forschung und Innovation haben zu einer Zunahme wichtiger ethischer, rechtlicher und sozialer Fragen geführt, die die Partnerschaft zwischen Wissenschaft und Gesellschaft berühren. Die Verbesserung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Gesellschaft mit dem Ziel, die gesellschaftliche und politische Unterstützung für Wissenschaft und Technologie in allen Mitgliedstaaten zu fördern, ist eine zunehmend kritische Problematik, die durch die derzeitige Wirtschaftskrise stark verschärft wurde. Öffentliche Investitionen in die Wissenschaft erfordern eine große soziale und politische Wählerschaft, die die Werte der Wissenschaft teilt, in ihren Prozessen geschult und engagiert ist und Beiträge der Wissenschaft zum Wissen, zur Gesellschaft und zum wirtschaftlichen Fortschritt erkennen kann. Schwerpunkte der Tätigkeiten: a) Erhöhung der Attraktivität wissenschaftlicher und technologischer Laufbahnen für junge Studenten und Förderung einer nachhaltigen Interaktion zwischen Schulen, Forschungseinrichtungen, Wirtschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft; b) Förderung der Gleichbehandlung der Geschlechter insbesondere durch Unterstützung struktureller Veränderungen im Aufbau von Forschungseinrichtungen sowie bei Inhalt und Gestaltung von Forschungstätigkeiten; c) Einbeziehung der Gesellschaft in Fragen, Strategien und Tätigkeiten der Wissenschaft und Innovation, um die Interessen und Werte der Bürger zu berücksichtigen, sowie Verbesserung der Qualität, Relevanz, gesellschaftlichen Akzeptanz und Nachhaltigkeit von Forschungs- und Innovationsergebnissen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen von gesellschaftlicher Innovation bis zu Bereichen wie Biotechnologie und Nanotechnologie; d) Förderung der Bürgerbeteiligung in der Wissenschaft durch formelle und informelle wissenschaftliche Bildung und Verbreitung wissenschaftlicher Aktivitäten insbesondere in Wissenschaftszentren und über sonstige geeignete Kanäle; e) Ausbau der Zugänglichkeit und Nutzung der Ergebnisse von mit öffentlichen Mitteln finanzierter Forschung; f) Ausarbeitung einer Governance für den Ausbau von verantwortungsbewusster Forschung und Innovation durch alle Akteure (Forscher, öffentliche Stellen, Industrie und Organisationen der Zivilgesellschaft), die auf gesellschaftliche Bedürfnisse und Forderungen eingeht, sowie Förderung eines ethischen Rahmens für Forschung und Innovation; g) Ergreifen ausreichender und verhältnismäßiger Vorsichtsmaßnahmen bei Forschungs- und Innovationstätigkeiten durch Antizipierung und Bewertung potenzieller Folgen für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit; h) Verbesserung der Kenntnisse über Wissenschaftskommunikation, um die Qualität und Wirksamkeit von Interaktionen zwischen Wissenschaftlern, allgemeinen Medien und der Öffentlichkeit zu verbessern. TEIL VI DIREKTE MASSNAHMEN DER GEMEINSAMEN FORSCHUNGSSTELLE (JRC) AUSSERHALB DES NUKLEARBEREICHS Die JRC trägt, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den einschlägigen nationalen und regionalen Forschungsakteuren, durch ihre wissenschaftlich-technologische Unterstützung der EU-Politik zu dem allgemeinen Ziel und zu den Schwerpunkten von "Horizont 2020" bei. Die Tätigkeiten der JRC werden unter Berücksichtigung der einschlägigen Initiativen auf der Ebene der Regionen, der Mitgliedstaaten oder der Union im Hinblick auf die Ausgestaltung des EFR durchgeführt. 1.   WISSENSCHAFTSEXZELLENZ Die JRC wird Forschungsarbeiten ausführen, um die wissenschaftlichen Grundlagen der politischen Entscheidungsfindung zu verbessern und neue Wissenschafts- und Technologiebereiche zu untersuchen (u. a. durch ein Sondierungsforschungsprogramm). 2.   FÜHRENDE ROLLE DER INDUSTRIE Die JRC wird wie folgt zu Innovation und Wettbewerbsfähigkeit beitragen: a) Sie wird auch in Zukunft zur strategischen Ausrichtung und zur Forschungsagenda der relevanten Instrumente indirekter Forschungsmaßnahmen beitragen (u. a. europäische Innovationspartnerschaften, öffentlich-private Partnerschaften, öffentlich-öffentliche Partnerschaften). b) Sie wird den Wissens- und Technologietransfer durch Festlegung geeigneter Rahmenbedingungen für den Schutz des geistigen Eigentums für verschiedene Forschungs- und Innovationsinstrumente unterstützen und die Zusammenarbeit beim Wissens- und Technologietransfer zwischen großen öffentlichen Forschungseinrichtungen fördern. c) Sie wird die Nutzung, Normung und Validierung von Weltraumtechnologien und -daten erleichtern, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. 3.   GESELLSCHAFTLICHE HERAUSFORDERUNGEN 3.1.   Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen Die JRC wird zur Unterstützung von Unionsvorschriften zum Gesundheits- und Verbraucherschutz folgendermaßen an der Harmonisierung von Methoden, Normen und Verfahren mitwirken: a) Prüfung der Risiken und Möglichkeiten neuer Technologien und Chemikalien, einschließlich Nanowerkstoffen, für Lebens- und Futtermittel sowie Konsumgüter; Entwicklung und Validierung harmonisierter Mess-, Nachweis- und Quantifizierungsmethoden, integrierter Prüfstrategien und von Instrumenten nach dem neuesten Stand der Technik für die Analyse toxikologischer Gefahren, einschließlich Alternativen zu Tierversuchen; Untersuchung der gesundheitlichen Folgen der Umweltverschmutzung; b) Entwicklung medizinischer Untersuchungs- und Reihenuntersuchungsverfahren, einschließlich Gentests und Krebsvorsorge, sowie entsprechende Qualitätssicherung. 3.2.   Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung sowie Biowirtschaft Die JRC wird die Konzipierung, Umsetzung und Überwachung der Landwirtschafts- und Fischereipolitik der EU (einschließlich Ernährungssicherheit und Entwicklung der Biowirtschaft) wie folgt unterstützen: a) Schaffung eines globalen Systems und von Instrumenten für die Erntevorhersage und die Überwachung der Produktivität von Feldfrüchten; Unterstützung, um die kurz- bis mittelfristigen Perspektiven für Agrargüter zu verbessern, unter Berücksichtigung der erwarteten Auswirkungen des Klimawandels; b) Beitrag zur biotechnologischen Innovation und zu einer höheren Ressourceneffizienz ("mehr mit weniger produzieren") mittels technisch-wirtschaftlicher Analysen und Modelle; c) Erarbeitung von Szenarien für die Entscheidungsfindung in der Agrarpolitik und Analysen der Auswirkungen von Maßnahmen auf Makroebene, regionaler Ebene und Mikroebene; Untersuchung der Auswirkungen der Mitteilung "Die GAP bis 2020" (22) auf Entwicklungsländer bzw. Schwellenländer; d) Weiterentwicklung von Methoden für die Kontrolle und Durchsetzung von Fischereivorschriften sowie die Rückverfolgbarkeit von Fisch und Fischprodukten; Erarbeitung robuster Indikatoren für die Gesundheit der Ökosysteme sowie bioökonomischer Modelle zur Erforschung der direkten Auswirkungen (z. B. Fischerei) und der indirekten Auswirkungen (Klimawandel) menschlicher Tätigkeiten auf die Dynamik der Fischbestände und die Meeresumwelt sowie auf Wirtschaft und Gesellschaft. 3.3.   Sichere, saubere und effiziente Energie Die JRC wird den Schwerpunkt auf die 20-20-20-Klima- und Energieziele und den Übergang der Union zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis zum Jahr 2050 legen, wobei sie Forschungsarbeiten zu folgenden technologischen und sozioökonomischen Aspekten durchführt: a) Sicherheit der Energieversorgung, insbesondere im Hinblick auf Verbindungen zu und gegenseitigen Abhängigkeiten von außereuropäischen Energielieferanten und -transportsystemen; Kartierung einheimischer Primärenergiequellen und externer Energiequellen sowie grundlegender Infrastrukturen, von denen Europa abhängig ist; b) Energietransport-/Elektrizitätsübertragungsnetze, insbesondere Modellierung und Simulation transeuropäischer Energienetze, Analyse intelligenter Technologien bzw. von "Supernetz"-Technologien, Echtzeitsimulation von Stromsystemen; c) Energieeffizienz, insbesondere Methoden zur Überwachung und Beurteilung der Wirkung politischer Instrumente zur Energieeffizienzförderung, technisch-wirtschaftliche Analyse des Einsatzes energieeffizienter Technologien und Instrumente sowie von intelligenten Netzen; d) Technologien mit geringen CO2-Emissionen (einschließlich der Sicherheit der Kernenergie im Rahmen des Euratom-Programms), insbesondere Leistungsbewertung sowie pränormative Forschungsarbeiten zu möglichen künftigen CO2-emissionsarmen Technologien; Analyse und Modellierung von Triebkräften und Hemmnissen für ihre Entwicklung und Einführung; Beurteilung der erneuerbaren Energiequellen sowie der Engpässe (zum Beispiel bei grundlegenden Rohstoffen) in der Lieferkette CO2-emissionsarmer Technologien; Fortsetzung der Entwicklung des Informationssystems des SET-Plans (SETIS) und damit zusammenhängende Tätigkeiten. 3.4.   Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr Die JRC wird das für 2050 angestrebte Ziel eines wettbewerbsorientierten, intelligenten, ressourcenschonenden und integrierten Verkehrssystems für die sichere Beförderung von Menschen und Gütern durch Laboruntersuchungen, Modellierungstätigkeiten und Überwachungskonzepte zu folgenden Aspekten unterstützen: a) strategische CO2 -emissionsarme Technologien für alle Verkehrsträger (einschließlich Umstellung des Straßenverkehrs auf Elektroantriebe, mit alternativen Kraftstoffen betriebene Flugzeuge, Schiffe und Fahrzeuge) sowie Weiterentwicklung einer kommissionsinternen Informationsstelle, die Informationen über relevante Technologien sammelt und verbreitet; Verfügbarkeit und Kosten nicht fossiler Kraftstoffe und Energiequellen, einschließlich der Auswirkungen eines elektrifizierten Straßenverkehrs auf die Stromnetze und die Stromerzeugung; b) umweltfreundliche und effiziente Fahrzeuge, insbesondere Festlegung harmonisierter Prüfverfahren sowie Bewertung innovativer Technologien im Hinblick auf Emissionen, Kraftstoffeffizienz (konventionelle und alternative Kraftstoffe) und Sicherheit; Entwicklung besserer Methoden für die Emissionserfassung und die Berechnung von Umweltbelastungen; Koordinierung und Harmonisierung der Aktivitäten zur Bestandsaufnahme und Überwachung von Emissionen auf EU-Ebene; c) Intelligente Mobilitätssysteme für eine sichere, intelligente und integrierte Mobilität, einschließlich einer technisch-wirtschaftlichen Beurteilung neuer Verkehrssysteme und -komponenten, Anwendungen für ein besseres Verkehrsmanagement und Beitrag zur Entwicklung eines integrierten Konzepts für Verkehrsnachfrage und -management; d) integriertes Verkehrssicherheitskonzept, insbesondere Bereitstellung von Instrumenten und Diensten für die Sammlung, Verbreitung und Analyse von Daten über Vorfälle und Unfälle im Flug-, See- und Landverkehr; bessere Unfallverhütung durch Analysen und sicherheitstechnische Erkenntnisse für alle Verkehrsträger bei gleichzeitiger Kosteneindämmung und Effizienzsteigerung. 3.5.   Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe Die JRC wird zu einem umweltfreundlicheren Europa, zu einer sicheren Versorgung mit Ressourcen und zu einem insgesamt nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen durch folgende Maßnahmen beitragen: a) Ermöglichung des Zugangs zu interoperablen Umweltdaten- und -informationen durch die Weiterentwicklung von Standards und Interoperabilitätsvereinbarungen, Geodateninstrumenten und innovativen kommunikationstechnologischen Infrastrukturen wie der Geodateninfrastruktur der EU (INSPIRE – Infrastructure for Spatial Information in the European Union) sowie anderer Unionsinitiativen und internationaler Initiativen; b) Erfassung und Überwachung zentraler Umweltvariablen sowie Beurteilung der Lage bei den natürlichen Ressourcen und deren Veränderung durch Weiterentwicklung von Indikatoren und Informationssystemen als Beitrag zu Umweltinfrastrukturen; Bewertung der Ökosystemleistungen (einschließlich Wertbestimmung und Auswirkungen auf den Klimawandel); c) Entwicklung eines integrierten Modellierungsrahmens für die Nachhaltigkeitsanalyse anhand thematischer Modelle (Boden, Landnutzung, Wasser, Luftqualität, biologische Vielfalt, Treibhausgasemissionen, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Energie und Verkehr), wobei auch die Auswirkungen des Klimawandels sowie die Reaktion darauf behandelt werden; d) Unterstützung der Ziele der EU-Entwicklungspolitik durch Förderung des Technologietransfers, Überwachung grundlegender Ressourcen (Wälder, Böden, Nahrungsmittelversorgung) und Forschungsarbeiten zur Begrenzung der Folgen des Klimawandels sowie der ökologischen Folgen der Ressourcennutzung und im Interesse sinnvoller Kompromisse beim Wettbewerb um Land für Nahrungsmittelerzeugung oder Energiegewinnung und dem Erhalt der biologischen Vielfalt; e) integrierte Bewertung im Zusammenhang mit politischen Maßnahmen für eine nachhaltige Produktion und einen nachhaltigen Verbrauch, u. a. zu folgenden Aspekten: Sicherheit der Versorgung mit strategischen Rohstoffen, Ressourceneffizienz, umweltfreundliche Produktionsprozesse und -technologien mit niedrigen CO2-Emissionen, Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, Verbrauchsmuster und Handel; Weiterentwicklung der Lebenszyklusanalyse und ihre Einbeziehung in die Analyse politischer Maßnahmen. f) integrierte Folgenabschätzung bei Optionen für Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und/oder zur Anpassung daran, ausgehend von der Entwicklung quantitativer Instrumente (regionale und globale Modelle), die von der Sektorenebene bis zur makroökonomischen Ebene reichen. 3.6.   Europa in einer sich verändernden Welt: integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften Die JRC trägt zu den Zielen der Leitinitiative "Innovationsunion" und der Rubrik "globales Europa" des Mehrjährigen Finanzrahmens für 2014-2020 im Rahmen folgender Tätigkeiten bei: a) Umfassende Analyse von Triebkräften und Hemmnissen für Forschung und Innovation, Entwicklung einer Modellierungsplattform für die Bewertung ihrer mikro- und makroökonomischen Auswirkungen; b) Beiträge zur Überwachung der Verwirklichung der Leitinitiative "Innovationsunion" (Scoreboards, Entwicklung von Indikatoren usw., Betrieb eines öffentlichen Systems für die Ermittlung und Bereitstellung relevanter Informationen); c) Betrieb einer öffentlichen Plattform für die Ermittlung und Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung nationaler und regionaler Behörden bei der intelligenten Spezialisierung; quantitative ökonomische Analyse der räumlichen Muster der Wirtschaftstätigkeit, insbesondere Behandlung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Unterschiede und der Veränderungen der Muster infolge technologischer Entwicklungen; d) Ökonometrie und makroökonomische Analyse der Reform des Finanzsystems als Beitrag zur Aufrechterhaltung eines effizienten Unionsrahmens für die Bewältigung von Finanzkrisen; Fortsetzung der methodischen Hilfe bei der Überwachung der Haushaltssalden der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt; e) Überwachung der Funktionsweise des EFR und Analyse von Triebkräften und Hemmnissen für einige seiner zentralen Aspekte (z. B. Mobilität der Forscher und Öffnung nationaler Forschungsprogramme) sowie Vorschläge für relevante politische Optionen; auch in Zukunft Übernahme einer wichtigen Rolle im EFR durch Vernetzungstätigkeit, Ausbildungsmaßnahmen, Öffnung der Anlagen und Datenbanken für Nutzer in den Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und assoziierten Ländern; f) Entwicklung quantitativer wirtschaftlicher Analysemethoden für die digitale Wirtschaft; Forschungsarbeiten über die Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Ziele der digitalen Gesellschaft; Untersuchung der Folgen sensibler Sicherheitsfragen für das Leben des Einzelnen ("digitales Leben"). 3.7.   Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger Die JRC trägt zu den Zielen der Rubrik "Sicherheit und Unionsbürgerschaft" des Mehrjährigen Finanzrahmens für 2014-2020 im Rahmen folgender Tätigkeiten bei: a) schwerpunktmäßige Ermittlung und Bewertung der Anfälligkeit kritischer Infrastrukturen (einschließlich globaler Navigationssysteme und der Finanzmärkte); Verbesserung der Instrumente zur Bekämpfung des Betrugs zu Lasten des Gesamthaushaltsplans der Union sowie zur Überwachung der Meere; Bewertung der konkreten Leistung von Technologien zur Identifizierung von Personen bzw. die Identität von Personen betreffend ("digitale Identität"); b) Ausbau der Kapazitäten der Union für die Verringerung des Katastrophenrisikos und den Umgang mit natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophen, insbesondere durch die Entwicklung globaler Informationssysteme für die frühzeitige Warnung und das Risikomanagement bei unterschiedlichen Gefahren, unter Einbeziehung der Erdbeobachtungstechnologien; c) auch in Zukunft Bereitstellung von Instrumenten für die Beurteilung und Bewältigung globaler Sicherheitsfragen wie Terrorismus und Nichtweiterverbreitung (chemisch, biologisch, radiologisch, nuklear (Euratom-Programm)), und von Bedrohungen aufgrund soziopolitischer Instabilität und übertragbarer Krankheiten; neu zu behandelnde Bereiche sind u. a. die Anfälligkeit bzw. Widerstandsfähigkeit gegenüber neuen Bedrohungen oder Mehrfachbedrohungen, bei denen es z. B. um den Zugang zu Rohstoffen, Piraterie, Ressourcenknappheit/Wettbewerb um Ressourcen sowie um die Auswirkungen des Klimawandels auf das Eintreten von Naturkatastrophen geht. 4.   BESONDERE ASPEKTE DER DURCHFÜHRUNG Entsprechend den Prioritäten der Rubrik "globales Europa" des Mehrjährigen Finanzrahmens für 2014-2020 wird die JRC die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit wichtigen internationalen Organisationen und Drittländern (u. a. VN-Organisationen, OECD, Vereinigte Staaten, Japan, Russland, China, Brasilien und Indien) in Bereichen ausbauen, die eine starke globale Dimension aufweisen (z. B. Klimawandel, Ernährungssicherheit, Nanotechnologie). Diese Zusammenarbeit wird eng mit den internationalen Kooperationstätigkeiten der Union und der Mitgliedstaaten abgestimmt. Um die politische Entscheidungsfindung noch besser zu unterstützen, wird die JRC ihre Kapazitäten zur Analyse und Bereitstellung sektorübergreifender Strategieoptionen und zur Ausführung der entsprechenden Folgenabschätzungen erweitern. Dies geschieht im Wesentlichen durch verstärkte Tätigkeit in folgenden Bereichen: a) Modellierung für zentrale Bereiche (u. a. Energie und Verkehr, Landwirtschaft, Klima, Umwelt, Wirtschaft); der Schwerpunkt liegt auf sektorbezogenen und integrierten Modellen (Nachhaltigkeitsbewertung), es werden wissenschaftlich-technische und ökonomische Aspekte abgedeckt; b) vorausschauende Untersuchungen mit Analysen von Trends und Ereignissen in Wissenschaft, Technologie und Gesellschaft und deren möglicher Wirkung auf Politikgestaltung, Innovation und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigen Wachstums. So kann die JRC auf Fragen aufmerksam machen, bei denen ein politisches Eingreifen erforderlich sein könnte, und den Bedarf der Auftraggeber im Voraus ermitteln. Die JRC wird den Normungsprozess und Normen als horizontale Komponente der Wettbewerbsfähigkeit Europas verstärkt unterstützen. Zu diesen Tätigkeiten gehören die pränormative Forschung, die Entwicklung von Referenzmaterialien und -messungen sowie die Angleichung von Methoden. Es wurden fünf zentrale Themen ermittelt (Energie, Verkehr, die Leitinitiative "Digitale Agenda", Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen (auch im Nuklearbereich, s. Euratom-Programm), Verbraucherschutz). Die JRC wird auch in Zukunft die Verbreitung ihrer Ergebnisse betreiben und die EU-Institutionen und -Gremien beim Umgang mit den Rechten des geistigen Eigentums unterstützen. Die JRC wird im Hinblick auf die Unterstützung der Formulierung wirksamerer Vorschriften verhaltenswissenschaftliche Kapazitäten schaffen und so ihre Tätigkeit in ausgewählten Bereichen wie Ernährungs-, Energieeffizienz- und Produktstrategien ergänzen. Sozioökonomische Forschungsarbeiten sind Teil der Tätigkeiten zu wichtigen Themen wie der Leitinitiative "Digitale Agenda", der nachhaltigen Produktion und des nachhaltigen Verbrauchs und des Gesundheitswesens. Um Ihren Auftrag als Referenzzentrum für die Union erfüllen, weiterhin eine wichtige Rolle im EFR spielen und in neuen Forschungsbereichen tätig sein zu können, muss die JRC über Infrastrukturen verfügen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Die JRC wird mit ihrem Renovierungsprogramm fortfahren, um die geltenden Umwelt- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten, und in wissenschaftliche Infrastrukturen investieren, unter anderem Entwicklung von Modellierungsplattformen, Anlagen für neue Forschungsbereiche wie Gentests. Diese Investitionen werden in enger Abstimmung mit dem Fahrplan des ESFRI getätigt, wobei bestehende Anlagen in den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. (1)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1). (2)   ABl. L 75 vom 22.3.2005, S. 67 (3)  Empfehlung der Kommission vom 10. April 2008 zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen (K(2008) 1329 vom 10.4.2008). (4)  Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002—2006) ABl. L 232 vom 29.8.2002, S. 1). (5)  Grundsätzlich mindestens 80 %. (6)  Eine regionale Partnereinrichtung ist eine unter den Gesichtspunkten sozioökonomische Rendite, Ausbildung und Attraktivität für Forscher und Techniker national oder regional bedeutsame Forschungsinfrastruktur, die als Partner einer ESFRI Forschungsinfrastruktur von europaweitem Interesse oder einer anderen Forschungsinfrastruktur von Weltrang anerkannt ist. Die regionale Partnereinrichtung muss den gleichen Qualitätsansprüchen genügen wie die Forschungsinfrastrukturen von europaweitem Interesse; dies gilt auch für ihr wissenschaftliches Leistungsangebot, ihre Verwaltung und ihre Zugänglichkeit. (7)  Aufgrund der Rechen- und Datenintensität der gesamten Forschung ist es für alle Wissenschaftler unerlässlich, Zugang zu modernsten elektronischen Infrastrukturen zu haben. So verbindet GÉANT 40 Millionen Nutzer in über 8 000 Einrichtungen in 40 Ländern, während die europäische GRID-Infrastruktur mit 290 Standorten in 50 Ländern die weltweit größte Infrastruktur für die verteilte Datenverarbeitung ist. Die unablässige Weiterentwicklung der IKT und der angesichts immenser Datenmengen steigende Rechen- und Verarbeitungsbedarf der Wissenschaft macht die nahtlose Bereitstellung von Dienstleistungen für Wissenschaftler finanziell und organisatorisch immer schwieriger. (8)  Das "Internet der Dinge" wird als übergreifendes Thema koordiniert. (9)  Einschließlich weltraumgestützter Netze. (10)  Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und d

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.