Europäische Union

2013/743/EU: Beschluss des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG Text von Bedeutung für den EWR

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en Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (Siehe Seite 320 dieses Amtsblatts). (11)  Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19). (12)  Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SEK(2009) 1295), Begleitdokument zur Mitteilung über Investitionen in die Entwicklung von Technologien mit geringen CO2-Emissionen (SET-Plan) (KOM(2009) 519 endg.). (13)  KOM(2007) 723. (14)  Weißbuch der Kommission "Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem", (KOM(2011) 144 endgültig). (15)  Schätzungen von PricewaterhouseCoopers für nachhaltigkeitsbezogene globale Geschäftsmöglichkeiten im Zusammenhang mit natürlichen Ressourcen (Energie, Forstwirtschaft, Lebensmittel- und Agrarwirtschaft, Wasser und Metalle) und WBCSD (2010) ("Vision 2050: The New Agenda for Business", World Business Council for Sustainable Development, Genf, URL: http://www.wbcsd.org/web/projects/BZrole/Vision2050-FullReport_Final.pdf). (16)  KOM(2008) 699 endgültig. (17)  Europäisches Parlament: "Policy Department Economic and Scientific Policy, Eco-innovation – putting the EU on the path to a resource and energy efficient economy, Study and briefing notes", März 2009. (18)  Öko-Innovationsbeobachtungsstelle: "The Eco-Innovation Challenge – Pathways to a resource-efficient Europe – Annual Report 2010", Mai 2011. (19)  Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1). (20)  Unbeschadet der für diese gesellschaftliche Herausforderung vorgesehenen Haushaltsmittel. (21)  KOM(2008) 1329 endg. vom 10.4.2008. (22)  KOM(201) 672 endg. ANHANG II LEISTUNGSINDIKATOREN Die folgende Tabelle enthält einige Schlüsselindikatoren für die Bewertung der Ergebnisse und Wirkungen der Einzelziele von "Horizont 2020". Diese Schlüsselindikatoren können im Laufe der Durchführung von "Horizont 2020" weiterentwickelt werden. 1.   TEIL I – SCHWERPUNKT "WISSENSCHAFTSEXZELLENZ" Indikatoren für die Einzelziele: — Europäischer Forschungsrat (ERC) — Anteil der Veröffentlichungen aus im Rahmen des ERC geförderten Projekten, die zu dem 1 % der meist zitierten Veröffentlichungen pro Wissenschaftsbereich zählen — Künftige und neu entstehende Technologien (FET) — Veröffentlichungen in von Fachgutachtern geprüften renommierten Publikationen — Patentanmeldungen und Patenterteilungen für künftige und neu entstehende Technologien — Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen — Bereichs- und länderübergreifende Mobilität von Forschern, auch von Doktoranden — Forschungsinfrastrukturen (inklusive elektronische Infrastrukturen) — Anzahl von Forschern, die dank Unterstützung durch die Union Zugang zu Forschungsinfrastrukturen haben. 2.   TEIL II – SCHWERPUNKT "FÜHRENDE ROLLE DER INDUSTRIE" Indikatoren für die Einzelziele: — Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien — Patentanmeldungen und Patenterteilungen für verschiedene wichtige Grundlagentechnologien und industrielle Technologien — Anteil der teilnehmenden Unternehmen, die Innovationen einführen, die für das Unternehmen bzw. den Markt neu sind (für den Zeitraum der Projektlaufzeit und der drei darauffolgenden Jahre) — Anzahl gemeinsamer öffentlich-privater Veröffentlichungen — Zugang zur Risikofinanzierung — Mithilfe von Kreditfinanzierung und Risikokapitalinvestitionen insgesamt mobilisierte Investitionen — Anzahl finanzierter Organisationen und Betrag der mobilisierten privaten Mittel — Innovation in KMU — Anteil der teilnehmenden KMU, die Innovationen einführen, die für das Unternehmen bzw. den Markt neu sind (für den Zeitraum der Projektlaufzeit und der drei darauffolgenden Jahre) — Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen bei teilnehmenden KMU 3.   TEIL III – SCHWERPUNKT "GESELLSCHAFTLICHE HERAUSFORDERUNGEN" Indikatoren für die Einzelziele: — für alle gesellschaftlichen Herausforderungen: — Veröffentlichungen in von Fachgutachtern geprüften renommierten Publikationen auf dem Gebiet verschiedener gesellschaftlicher Herausforderungen — Patentanmeldungen und Patenterteilungen auf dem Gebiet der verschiedenen gesellschaftlichen Herausforderungen — Anzahl von Prototypen und Erprobungstätigkeiten — Anzahl gemeinsamer öffentlich-privater Veröffentlichungen Darüber hinaus werden die Fortschritte für jede der Herausforderungen anhand des Beitrags zu den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 104/2013 eingehend beschriebenen Einzelzielen bewertet. 4.   TEIL VI – DIREKTE MASSNAHMEN DER GEMEINSAMEN FORSCHUNGSSTELLE (JRC) AUSSERHALB DES NUKLEARBEREICHS Indikatoren für das Einzelziel: — Zahl der greifbaren Auswirkungen auf die europäische Politik, die speziell auf die technische und wissenschaftliche Unterstützung der JRC zurückzuführen sind — Anzahl der von Fachgutachtern geprüften Veröffentlichungen in renommierten Publikationen. ANHANG III ÜBERWACHUNG Die Kommission überwacht die Durchführung von "Horizont 2020" und insbesondere Folgendes: 1. Beitrag zur Verwirklichung des EFR 2. Ausweitung der Beteiligung 3. Beteiligung von KMU 4. Sozial- und Geisteswissenschaften 5. Wissenschaft und Gesellschaft 6. Gleichstellung der Geschlechter 7. Internationale Zusammenarbeit 8. Nachhaltige Entwicklung und Klimawandel, einschließlich Informationen über Klimaschutzausgaben 9. Überbrückung von der Entdeckung bis zur Marktreife 10. Digitale Agenda 11. Beteiligung der Privatwirtschaft 12. Finanzierung für öffentlich-private und öffentlich-öffentliche Partnerschaften 13. Kommunikation und Verbreitung 14. Beteiligungsmuster unabhängiger Experten ANHANG IV Informationen, die die Kommission nach Artikel 9 Absatz 2 vorlegen muss 1. Informationen über einzelne Projekte, die die Überwachung jedes Vorschlags während seiner gesamten Laufzeit ermöglichen, darunter insbesondere: — unterbreitete Vorschläge; — Bewertungsergebnisse für jeden Vorschlag; — Zuschussvereinbarungen; — abgeschlossene Projekte. 2. Informationen über die Ergebnisse aller Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und über die Durchführung von Projekten, darunter insbesondere: — Ergebnisse jeder Aufforderung; — Ergebnisse der Verhandlungen über Finanzhilfevereinbarungen; — Durchführung der Projekte, einschließlich Zahlungsangaben und Projektergebnisse. 3. Informationen über die Durchführung des Programms, einschließlich einschlägiger Informationen auf Ebene des Rahmenprogramms, des spezifischen Programms, sämtlicher Einzelziele und verwandter Themen sowie des JRC, sowie Synergien mit anderen einschlägigen Programmen der Union. 4. Informationen über die Ausführung des Haushalts von Horizont 2020, einschließlich Informationen über Verpflichtungen und Zahlungen für Initiativen nach den Artikeln 185 und 187 AEUV. ANHANG V Zusammensetzungen des Programmausschusses Verzeichnis der Zusammensetzungen (1) des Programmausschusses gemäß Artikel 10 Absatz 2: 1. Strategische Zusammensetzung: Strategischer Überblick über die Umsetzung des gesamten Programms, Kohärenz bei den verschiedenen Teilen des Programms und bei bereichsübergreifenden Fragen, einschließlich der Einzelziele "Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung" und "Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft". Teil I —   Wissenschaftsexzellenz: 2. Europäischer Forschungsrat (ERC), Künftige und neu entstehende Technologien und Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen 3. Forschungsinfrastrukturen Teil II —   Führende Rolle der Industrie: 4. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) 5. Nanotechnologien, fortgeschrittene Werkstoffe, Biotechnologie, fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung 6. Raumfahrt 7. KMU und Zugang zur Risikofinanzierung Teil III —   Gesellschaftliche Herausforderungen: 8. Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen 9. Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung und Biowirtschaft 10. Sichere, saubere und effiziente Energie 11. Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr 12. Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe 13. Europa in einer sich verändernden Welt: integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften 14. Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger (1)  Um die Durchführung des Programms zu erleichtern, erstattet die Kommission im Einklang mit ihren geltenden Leitlinien für jede Tagung des Programmausschusses entsprechend der Tagesordnung die Kosten für einen Vertreter je Mitgliedstaat sowie in Bezug auf diejenigen Tagesordnungspunkte, für die ein Mitgliedstaat besonderen Sachverstand benötigt, die Kosten für einen Experten/Berater je Mitgliedstaat.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.