Europäische Union

2013/743/EU: Beschluss des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG Text von Bedeutung für den EWR

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unabdingbar und trägt zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum bei. Schwerpunkte der Tätigkeiten sind die Folgenden: 6.3.1.   Erforschung des Erbes, des Gedächtnisses, der Identität und der Integration Europas und der kulturellen Wechselwirkungen und Transfers einschließlich der Darstellung dieser Aspekte in kulturellen oder wissenschaftlichen Sammlungen, Archiven und Museen, damit durch gehaltvollere Deutungen der Vergangenheit die Gegenwart besser erfasst und verstanden werden kann; Die Tätigkeiten werden zu einer kritischen Analyse der Frage beitragen, wie sich das materielle und immaterielle europäische Erbe – darunter Aspekte wie Sprache, Gedächtnis, Gebräuche, institutionelle Struktur und Identität – im Laufe der Zeit entwickelt hat. Sie werden auch Untersuchungen der Interpretationen und der praktischen Gepflogenheiten von kulturelle Wechselwirkungen, Integration und Exklusion umfassen. Durch einen verstärkten europäischen Integrationsprozess wurde herausgestellt, dass eine weiter gefasste europäische Identitätssphäre existiert, die andere Arten von Identität in Europa ergänzt. Ein breites Spektrum an Belegen und Zeugnissen europäischer Identitätssphären findet sich in europäischen und nichteuropäischen wissenschaftlichen Sammlungen, Archiven, Museen, Bibliotheken und Kulturerbestätten. Sie umfassen Materialien und Dokumente, die ein besseres Verständnis identitätsstiftender Prozesse ermöglichen, welche eine Reflexion über soziale, kulturelle oder gar wirtschaftliche Prozesse zulassen, die zu früheren, gegenwärtigen und künftigen Formen europäischer Identität beigetragen haben bzw. beitragen. Ziel ist es, Innovationen zu entwickeln und Objekte und/oder Dokumente in kulturellen und wissenschaftlichen Sammlungen, Archiven und Museen zu nutzen und zu analysieren, damit wir besser verstehen, wie europäische Identität zurückverfolgt, aufgebaut oder diskutiert werden kann. Es wird der Problematik von Mehrsprachigkeit, Übersetzungen und der Verbreitung von Ideen innerhalb Europas wie auch von Europa aus und nach Europa sowie der Frage nachgegangen, wie daraus ein Bestandteil eines gemeinsamen europäischen geistigen Erbes geworden ist. 6.3.2.   Erforschung der Geschichte, Literatur, Kunst, Philosophie und der Religionen der Länder und Regionen Europas und der Frage, wie diese die heutige Vielfalt in Europa geprägt haben Die kulturelle Vielfalt ist eine der wichtigen Facetten, die die Besonderheit Europas ausmachen, und eine Quelle von Stärke, Dynamik und Kreativität. Im Mittelpunkt der Tätigkeiten stehen die gegenwärtige europäische Vielfalt und die Frage, wie diese Vielfalt durch die Geschichte geprägt wurde; zugleich wird mit ihrer Hilfe analysiert, wie eine solche Vielfalt zu neuen interkulturellen Entwicklungen oder gar Spannungen und Konflikten führt. Eine Schlüsselstellung in Bezug auf diese Vielfalt kommt der Rolle von Kunst, Medien, Landschaften, Literatur, Sprachen, Philosophie und Religionen zu, da sie verschiedene Lesarten der sozialen, politischen und kulturellen Realitäten bieten und die Sicht- und Verhaltensweisen von Einzelpersonen wie auch sozialen Akteuren beeinflussen. 6.3.3.   Erforschung der Rolle Europas in der Welt, der gegenseitigen Beeinflussung und der Verknüpfungen zwischen den Regionen der Welt und der Wahrnehmung der Kulturen Europas in der Welt Gegenstand der Tätigkeiten sind die Komplexität der sozioökonomischen und kulturellen Verbindungen zwischen Europa und anderen Regionen der Welt sowie die Bewertung des Potenzials für eine Verbesserung des interkulturellen Austauschs und Dialogs, wobei umfassendere soziale, politische und wirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigt werden. Sie werden in die Analyse einfließen, wie sich verschiedene Sichtweisen in Europa auf andere Weltregionen und umgekehrt entwickelt haben. 6.4.   Besondere Aspekte der Durchführung Zur Förderung einer optimalen Kombination von Konzepten wird die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dieser gesellschaftlichen Herausforderung und dem Schwerpunkt "Führende Rolle der Industrie" in Form bereichsübergreifender Maßnahmen erfolgen, in deren Mittelpunkt die Wechselwirkung zwischen Mensch und Technologie steht. Der technologischen Innovation gestützt auf IKT wird eine wichtige Rolle zukommen, wenn es darum geht, die Produktivität zu erhöhen und die Kreativität der Bürger aller Generationen in eine innovative Gesellschaft einzubringen. Die Umsetzung im Rahmen dieser gesellschaftlichen Herausforderung wird durch die Verwaltung und die Koordinierung von internationalen Netzwerken von Spitzenforschern und Innovatoren wie COST und EURAXESS unterstützt und leistet somit einen Beitrag zum EFR. Es kann erwogen werden, einschlägige Initiativen zur gemeinsamen Programmplanung und einschlägige öffentlich-öffentliche und öffentlich-private Partnerschaften zu unterstützen. Ferner werden zweckdienliche Verknüpfungen mit den Maßnahmen einschlägiger europäischer Innovationspartnerschaften und den relevanten Aspekten der Forschungs- und Innovationsagenden der europäischen Technologieplattformen hergestellt. Im Rahmen dieser gesellschaftlichen Herausforderung ergriffene Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Innovation werden einen Beitrag zur Umsetzung der internationalen Zusammenarbeit der Union in diesen Bereichen leisten, indem mit den wichtigsten Partnern unter den Drittstaaten eine stärker strategisch ausgerichtete Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation eingegangen wird. In diesem Zusammenhang wird das Strategische Forum für die internationale wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (SFIC) den Rat und die Kommission bezüglich der internationalen Dimension des EFR weiterhin strategisch beraten. 7.   SICHERE GESELLSCHAFTEN – SCHUTZ DER FREIHEIT UND SICHERHEIT EUROPAS UND SEINER BÜRGER Die Union, ihre Bürger und ihre internationalen Partner sehen sich einer Reihe von Sicherheitsbedrohungen und -problemen gegenüber, darunter u. a. Kriminalität, Terrorismus und Massennotfälle (aufgrund von Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachter Katastrophen). Diese können grenzüberschreitend und sowohl auf physische als auch auf virtuelle Ziele (Cyberspace) gerichtet sein. Angriffe auf kritische Infrastrukturen, Netzwerke und Internetseiten von Behörden und auf private Webseiten schaden nicht nur dem Vertrauen der Bürger, sondern können wichtige Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, Finanzen oder Telekommunikation ernsthaft beeinträchtigen. Um solche Bedrohungen vorherzusehen, zu vermeiden und zu bewältigen, müssen innovative Technologien, Lösungen, Prognoseinstrumente und Erkenntnisgrundlagen entwickelt und angewendet, die Zusammenarbeit zwischen Anbietern und Nutzern gefördert, Lösungen für die Sicherheit der Bürger gefunden, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Sicherheitsunternehmen und -dienste, einschließlich IKT, verbessert und Verletzungen der Privatsphäre und der Menschenrechte im Internet und anderswo verhindert und bekämpft und gleichzeitig die individuellen Rechte und die Freiheit der europäischen Bürger geschützt werden. Die Koordinierung und Verbesserung von Forschung und Innovation im Sicherheitsbereich ist daher ein zentraler Aspekt und dient der Bestandsaufnahme der derzeitigen Forschungsanstrengungen, einschließlich der Vorausschau, sowie der Verbesserung der einschlägigen rechtlichen Bedingungen und Verfahren für die Koordinierung, einschließlich pränormativer Tätigkeiten. Die Tätigkeiten im Rahmen dieser gesellschaftlichen Herausforderung konzentrieren sich ausschließlich auf zivile Anwendungen und folgen einem auftragsorientierten Konzept, fördern die effiziente Zusammenarbeit zwischen Endnutzern, Industrie und Forschern und tragen unter Beachtung ethischer Grundsätze der entsprechenden gesellschaftlichen Dimension Rechnung. Sie unterstützen die Unionsstrategien für die interne und externe Sicherheit, einschließlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und stärken die Cybersicherheit, das Vertrauen und den Schutz personenbezogener Daten auf dem digitalen Binnenmarkt. Schwerpunkt der Tätigkeiten ist unter anderem die Erforschung und Entwicklung der nächsten Generation innovativer Lösungen, wobei an neuen Konzepten und Designs und interoperablen Normen gearbeitet wird.. Hierzu werden innovative Technologien und Lösungen entwickelt, die Sicherheitslücken beheben und eine Minderung des von Sicherheitsbedrohungen ausgehenden Risikos bewirken. Folgende Einzelziele werden verfolgt: 7.1.   Bekämpfung von Kriminalität, illegalem Handel und Terrorismus, einschließlich der Auseinandersetzung mit dem Gedankengut und den Überzeugungen von Terroristen und entsprechender Gegenmaßnahmen Es sollen sowohl Vorfälle verhindert als auch mögliche Konsequenzen abgemildert werden können. Hierfür sind neue Technologien und Kompetenzen zur Bekämpfung und Prävention von Kriminalität (einschließlich Cyberkriminalität), illegalem Handel und Terrorismus (einschließlich Cyberterrorismus) erforderlich, wozu auch das Erkennen der Gründe und Folgen der Radikalisierung und des gewalttätigen Extremismus sowie die Auseinandersetzung mit dem Gedankengut und den Überzeugungen von Terroristen und entsprechende Gegenmaßnahmen gehören, auch um Bedrohungen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr zu vermeiden. 7.2.   Schutz und Stärkung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen, Versorgungsketten und Verkehrsträger Neue Technologien, Verfahren, Methoden und spezifische Kompetenzen dienen dem Schutz kritischer Infrastrukturen (einschließlich in Stadtgebieten), Systeme und Dienste, die unerlässlich für das reibungslose Funktionieren von Gesellschaft und Wirtschaft sind (einschließlich Kommunikation, Verkehr, Finanzwesen, Gesundheitswesen, Lebensmittel, Wasser, Energie, Logistik und Lieferkette, Umwelt). Hierzu gehört die Analyse und Sicherung öffentlicher und privater vernetzter kritischer Infrastrukturen und Dienste gegen jede Art der Bedrohung, einschließlich Bedrohungen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr. Dies schließt auch den Schutz von Seeschifffahrtsrouten ein. 7.3.   Erhöhung der Sicherheit durch Grenzüberwachung Technologien und Kompetenzen sind ferner erforderlich, um Systeme, Ausrüstung, Werkzeuge, Prozesse und Methoden zur raschen Identifizierung und damit die Sicherheit der Grenzen zu Land, zu Wasser und an den Küsten sowie den Grenzschutz zu verbessern, wobei es auch um Fragen der Kontrolle und Überwachung geht. Das Potenzial des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) soll in vollem Umfang genutzt werden. Die Technologien und Kompetenzen werden im Hinblick auf ihre Wirksamkeit, die Übereinstimmung mit rechtlichen und ethischen Grundsätzen, Verhältnismäßigkeit, soziale Akzeptanz und Einhaltung der Grundrechte entwickelt und geprüft. Die Forschung dient ferner der Verbesserung des integrierten europäischen Grenzschutzes, u. a. durch verstärkte Zusammenarbeit mit Kandidatenländern, potenziellen Kandidatenländern und Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik. 7.4.   Verbesserung der Computer- und Netzsicherheit Die Computer- und Netzsicherheit ist für Bürger, Unternehmen und Behörden die Voraussetzung, um die Möglichkeiten des Internets oder anderer zusätzlicher Datennetzwerke und Kommunikationsinfrastrukturen zu nutzen. Dies beinhaltet, verbesserte Sicherheit für Systeme, Netze, Zugangsgeräte, Software und Dienste, einschließlich Cloud-Computing, zu gewährleisten, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Interoperabilität vielfältiger Technologien. Durch die Unterstützung von Forschung und Innovation sollen Cyberangriffe auf zahlreichen Gebieten und in zahlreichen Zuständigkeitsbereichen in Echtzeit verhindert, ermittelt und bewältigt und kritische IKT-Infrastrukturen geschützt werden. Die Entwicklung der digitalen Gesellschaft ist in vollem Gange, wobei Nutzung und Missbrauch des Internets sich ständig verändern, die soziale Interaktion immer neue Wege geht, neue mobile und standortgestützte Dienste entstehen und das "Internet der Dinge" in Erscheinung tritt. Daher ist eine neue Art von Forschungsarbeiten notwendig, die sich auf die neuen Anwendungen, Verwendungsarten und gesellschaftlichen Tendenzen stützen sollte. Zur schnellen Reaktion auf neue Entwicklungen im Zusammenhang mit Vertrauensschutz und Sicherheit sollte es flexible Forschungsinitiativen geben, einschließlich proaktiver Forschung und Entwicklung. Dem Schutz von Kindern ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da sie durch neu aufkommende Formen von Cyberkriminalität und Missbrauch stark gefährdet sind. Die diesbezüglichen Arbeiten sollten in enger Abstimmung mit dem Strang "IKT" des Schwerpunkts "Führende Rolle der Industrie" erfolgen. 7.5.   Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen Diese erfordert die Entwicklung spezifischer Technologien und Kompetenzen für unterschiedliche Arten von Notfallmaßnahmen in Krisen und bei Katastrophen (Katastrophenschutz, Brandbekämpfung, Umweltverseuchung, Meeresverschmutzung, Zivilschutz, Aufbau von medizinischen Informationsinfrastrukturen, Rettungsmaßnahmen und Verfahren zur Wiederherstellung des Normalzustands) und die Durchsetzung der Vorschriften. Gegenstand der Forschung ist die gesamte Krisenbewältigung und die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft; die Einrichtung einer Europäischen Notfallabwehrkapazität wird unterstützt. 7.6.   Gewährleistung der Privatsphäre und der Freiheit im Internet und besseres Verständnis der gesellschaftlichen, rechtlichen und ethischen Zusammenhänge in Bezug auf alle Teilbereiche von Sicherheit, Risiko und Gefahrenabwehr Um dem Recht auf Schutz der Privatsphäre auch in der digitalen Gesellschaft Rechnung zu tragen, müssen Rahmen und Technologien für einen "eingebauten" Datenschutz entwickelt werden, der auf neue Produkte und Dienste angewendet wird. Es werden Technologien entwickelt, anhand derer die Nutzer ihre personenbezogenen Daten und deren Verwendung durch Dritte kontrollieren können, außerdem Instrumente für die Ermittlung und das Blockieren von illegalen Inhalten und Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten sowie zum Schutz der Menschenrechte im Internet, um zu verhindern, dass das individuelle Verhalten oder das Gruppenverhalten von Personen durch unrechtmäßige Internetsuche oder Profilerstellung beeinträchtigt wird. Jede neue Lösung bzw. Technologie zur Erhöhung der Sicherheit muss für die Gesellschaft akzeptabel sein, dem Unionsrecht und dem internationalen Recht entsprechen und im Hinblick auf die Ermittlung und Bewältigung der Sicherheitsbedrohung wirksam und verhältnismäßig sein. Daher ist ein besseres Verständnis der sozioökonomischen, kulturellen und anthropologischen Dimension der Sicherheit, der Ursachen von Sicherheitsbedrohungen, der Rolle der Medien und der Kommunikation sowie der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit grundlegend. Ferner werden ethische und rechtliche Fragen, der Schutz menschlicher Grundwerte und Grundrechte sowie Risiko- und Managementfragen behandelt. 7.7.   Förderung der Normung und der Interoperabilität der Systeme, auch für Notfälle Pränormative und normungsgebende Tätigkeiten werden in allen Gegenstandsbereichen unterstützt. Der Schwerpunkt liegt auf den ermittelten Normungsdefiziten und der nächsten Generation von Instrumenten und Technologien. Bei den Tätigkeiten in allen Gegenstandsbereichen werden auch Integration und Interoperabilität der Systeme und Dienste behandelt, einschließlich Aspekten wie Kommunikation, verteilte Architekturen und "der Faktor Mensch", auch für Notfälle. 7.8.   Unterstützung der externen Sicherheitspolitik der EU, einschließlich durch Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung. Neue Technologien, Fähigkeiten und Lösungen sind erforderlich, um die externe Sicherheitspolitik der Union bei zivilen Aufgaben wie Katastrophenschutz, humanitäre Hilfe, Grenzschutz oder Friedensmissionen und Stabilisierung nach Krisen, einschließlich Konfliktverhütung, Friedenskonsolidierung und Vermittlung zu unterstützen. Hierfür ist Forschung in Bezug auf Konfliktlösung und Wiederherstellung von Frieden und Gerechtigkeit, die frühzeitige Ermittlung von Faktoren, die zum Konflikt führen, und die Auswirkungen von Wiedergutmachungsverfahren erforderlich. Hierfür muss bei zivilen Aufgaben wie Katastrophenschutz, humanitäre Hilfe, Grenzschutz oder Friedensmissionen auch die Interoperabilität zwischen zivilen und militärischen Kompetenzen gefördert werden. Hierzu gehören auch technologische Entwicklungen in dem sensiblen Bereich der Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, um die Interoperabilität zwischen Katastrophenschutzpersonal und militärischem Personal sowie zwischen Katastrophenschutzkräften weltweit zu stärken, und die Behandlung von Fragen der Zuverlässigkeit, organisatorischen, rechtlichen und ethischen Aspekten, Fragen des Handels, des Schutzes der Vertraulichkeit und der Integrität der Informationen sowie der Rückverfolgbarkeit aller Transaktionen und Verarbeitungsvorgänge. 7.9.   Besondere Aspekte der Durchführung Die Forschung- und Innovationstätigkeiten werden sich ausschließlich auf zivile Anwendungen richten, sollen jedoch aktiv mit der Tätigkeit der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) koordiniert werden, um die Zusammenarbeit mit dieser auszubauen, insbesondere über die bereits bestehende Rahmenvereinbarung für Zusammenarbeit (EFC), wobei anerkannt wird, dass es Technologien mit doppeltem Verwendungszweck gibt. Die Koordinierungsmechanismen mit den entsprechenden Unionsagenturen, wie die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX), die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) und das Europäische Polizeiamt (Europol) werden weiter ausgebaut, um eine bessere Koordinierung der Unionsprogramme und -strategien für interne und äußere Sicherheit sowie anderer Unionsinitiativen zu erreichen. Angesichts der besonderen Stellung der Sicherheit werden spezielle Vorkehrungen hinsichtlich Programmplanung und Governance getroffen, unter anderem mit dem in Artikel 10 genannten Ausschuss. Verschlusssachen und andere sensible sicherheitsrelevante Informationen werden geschützt; in den Arbeitsprogrammen können besondere Anforderungen und Kriterien für die internationale Zusammenarbeit festgelegt werden. Dieser Aspekt wird sich auch in der Programmplanung und Führungsvorgaben für das Einzelziel "Sichere Gesellschaften - Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger" niederschlagen (einschließlich Komitologieaspekte). TEIL IV VERBREITUNG VON EXZELLENZ UND AUSWEITUNG DER BETEILIGUNG Das Ziel besteht darin, das Potenzial des europäischen Pools an Talenten auszuschöpfen und dafür zu sorgen, dass die Vorteile einer innovationsgesteuerten Wirtschaft maximiert und im Einklang mit dem Exzellenzprinzip umfassend über die gesamte Union verteilt werden. Es gibt in Europa beträchtliche Unterschiede bei den Forschungs- und Innovationsleistungen, die durch spezifische Maßnahmen verringert werden müssen. Mit diesen Maßnahmen soll Exzellenz- und Innovationspotenzial freigesetzt werden. Sie sollen sich von den Strategien und Maßnahmen im Rahmen der ESI-Fonds unterscheiden, diese gegebenenfalls ergänzen und mit ihnen zusammenwirken. Die Maßnahmen umfassen u. a. Folgendes: a) Teambildung von Einrichtungen der Spitzenforschung mit bezüglich Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) leistungsschwachen Regionen: Ziel der Teambildung ist die Schaffung neuer (oder die umfassende Aufwertung bestehender) Exzellenzzentren in FEI-schwachen Mitgliedstaaten und Regionen. Der Schwerpunkt wird auf der Vorbereitungsphase für Aufbau oder Ausbau und Modernisierung solcher Einrichtungen liegen, die durch einen Prozess der Teambildung mit einem führenden Partner in Europa erleichtert wird, einschließlich der Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Geschäftsplans. Ein Beitrag der Empfängerregion oder des Empfängermitgliedstaats (z. B. Unterstützung durch die ESI-Fonds) wird erwartet. Je nach Qualität des Geschäftsplans kann die Kommission weitere Unterstützung in Form von Gründungskapital für die ersten Schritte der Umsetzung des Zentrums bereitstellen. In Erwägung gezogen werden der Aufbau von Verbindungen mit innovativen Clustern und die Anerkennung von Exzellenz in FEI-schwachen Mitgliedstaaten und Regionen, u. a. durch Fachgutachten und die Verleihung von Auszeichnungen für Exzellenz an Einrichtungen, die internationalen Standards entsprechen. b) Partnerschaften von Forschungseinrichtungen: Ziel der Partnerschaften ist es, einen bestimmten Forschungsbereich in einer aufstrebenden Einrichtung durch Verbindungen zu mindestens zwei international führenden Einrichtungen in diesem Bereich wesentlich zu stärken. Dabei würde ein umfassendes Paket von Maßnahmen zur Festigung dieser Verbindung unterstützt (z. B. Personalaustausch, Expertenbesuche, kurzfristige Schulungen vor Ort oder über Internet und Workshops, Teilnahme an Konferenzen, Organisation gemeinsamer Aktivitäten in der Art von Sommerkursen, Informationsweitergabe und Öffentlichkeitsarbeit). c) "EFR-Lehrstühle": die Einrichtung von EFR-Lehrstühlen zielt darauf ab, herausragende Wissenschaftler für Einrichtungen mit einem eindeutigen Potenzial für Exzellenz in der Forschung zu interessieren, damit diese Einrichtungen ihr Potenzial in vollem Umfang freisetzen können und so im EFR gleichberechtigte Bedingungen für Forschung und Innovation entstehen. Hierunter fällt die institutionelle Unterstützung für die Schaffung eines wettbewerbsorientierten Forschungsumfelds und der notwendigen Rahmenbedingungen, um Spitzentalente der Forschung für die Einrichtungen zu interessieren, sie dort zu halten und zu fördern. Mögliche Synergien mit den Tätigkeiten des ERC sollten erforscht werden. d) Fazilität für Politikunterstützung: Damit soll die Gestaltung, Durchführung und Bewertung nationaler/regionaler forschungs- und innovationspolitischer Maßnahmen verbessert werden. Die Fazilität wird auf freiwilliger Basis Expertenberatung für Behörden auf nationaler oder regionaler Ebene bieten, um folgende Erfordernisse abzudecken: Zugang zu dem entsprechenden Wissen, Nutzung der Erkenntnisse internationaler Experten, Nutzung von Methoden und Instrumenten auf dem aktuellen Stand der Technik und Inanspruchnahme maßgeschneiderter Beratung. e) Unterstützung des Zugangs herausragender Forscher und Innovatoren, die nicht ausreichend in europäische und internationale Netze eingebunden sind, zu internationalen Netzen. Hierunter fällt auch die Unterstützung durch COST. f) Ausbau der administrativen und operativen Kapazitäten der grenzüberschreitenden Netze nationaler Kontaktstellen durch finanzielle und technische Hilfe bei gleichzeitiger Verbesserung des Rahmens für die Arbeit der nationalen Kontaktstellen und des Informationsflusses zwischen ihnen und den Einrichtungen für die Durchführung von Horizont 2020, damit die nationalen Kontaktstellen den potenziellen Teilnehmern bessere Unterstützung bieten können. TEIL V WISSENSCHAFT MIT DER UND FÜR DIE GESELLSCHAFT Ziel ist es, eine wirksame Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Gesellschaft aufzubauen, neue Talente für die Wissenschaft zu rekrutieren und wissenschaftliche Exzellenz mit sozialem Bewusstsein und Verantwortung zu verknüpfen. Die Stärke des europäischen Wissenschafts- und Technologiesystems hängt von seiner Fähigkeit ab, Talente und Ideen anzuziehen, wo immer diese vorhanden sind. Vertrauen kann nur entstehen, wenn ein fruchtbarer und reicher Dialog und eine aktive Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Gesellschaft herbeigeführt werden, um mehr Verantwortungsbewusstsein der Wissenschaft und mehr Bürgernähe bei der Konzipierung von Maßnahmen zu gewährleisten. Schnelle Forts

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.