Europäische Union

2013/743/EU: Beschluss des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG Text von Bedeutung für den EWR

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vationen, die Entwicklung regionaler Innovationscluster und neue Formen der Zusammenarbeit und des gemeinsamen Schaffens gefördert werden. Die Forschungstätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten unterstützen die Durchführung der Strategie Europa 2020 und andere relevante Bereiche der Unionspolitik. Die sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung muss in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen. Die Festlegung, Überwachung, Beurteilung und Verwirklichung der Ziele von EU-Strategien und -Maßnahmen erfordern gezielte Forschungsarbeiten, anhand derer die politisch Verantwortlichen die Wirkung und Effektivität geplanter Maßnahmen analysieren und einschätzen können, insbesondere solcher zugunsten der sozialen Inklusion. Dabei muss sich die uneingeschränkte soziale Inklusion und Teilhabe auf alle Lebensbereiche und Altersstufen erstrecken. Folgende Einzelziele (für die Klärung und Förderung oder Umsetzung nachstehender Aspekte) werden verfolgt: 6.1.1.   Mechanismen für die Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums In Europa gibt es eine spezifische und im Grunde einzigartige Kombination aus wirtschaftlichem Fortschritt, einer auf ein hohes Maß an sozialem Zusammenhalt abzielenden Sozialpolitik und gemeinsamen kulturellen Werten, die auf dem Humanismus gründen – Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Achtung und Erhaltung der Vielfalt sowie Förderung von Bildung und Wissenschaft, Kunst und Geisteswissenschaften als wesentliche Triebkräfte gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritts und Wohlergehens. Das permanente Streben nach Wirtschaftswachstum verursacht bedeutende menschliche, gesellschaftliche, ökologische und wirtschaftliche Kosten. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa setzt voraus, dass wir Wachstum und gesellschaftliches Wohlergehen auf ganz neue Weise definieren, messen (auch durch die Messung von Fortschritten über den gemeinhin verwendeten BIP-Indikator hinaus), schaffen und langfristig erhalten. Im Rahmen der Forschung wird die Entwicklung der Teilhabe der Bürger, nachhaltiger Lebensweisen, des kulturellen Verständnisses und sozioökonomischer Verhaltensformen und Werte analysiert und untersucht, in welchem Zusammenhang sie zu Paradigmen, Strategien und zur Funktionsweise von Institutionen, Gemeinschaften, Märkten, Unternehmen sowie zu Regierungshandeln und Weltanschauungen in Europa stehen und welche Verbindungen zwischen ihnen und anderen Regionen und Volkswirtschaften bestehen. Entwickelt werden Instrumente für eine bessere Evaluierung solcher Entwicklungen im jeweiligen Zusammenhang sowie ihre Wechselwirkungen; ferner werden die in den einzelnen Staaten zur Bewältigung der vielfältigen Probleme in Europa ergriffenen Maßnahmen verglichen und die politischen Optionen und Beschlussfassungsmechanismen in Bereichen wie Beschäftigung, Steuern, Ungleichheiten, Armut, soziale Integration, Bildung und Qualifikationen, Aufbau von Gemeinschaften, Wettbewerbsfähigkeit und Binnenmarkt analysiert, um die neuen Bedingungen und Chancen für eine umfassende europäische Integration zu verstehen und zu erkennen, inwieweit die sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bestandteile und Synergien der EU im Weltvergleich zum Vorteil gereichen. Dabei werden die Folgen des demografischen Wandels aufgrund der alternden Gesellschaften und Migrationsbewegungen für Wachstum, Arbeitsmarkt und Wohlergehen analysiert. Damit die Herausforderung künftigen Wachstums angegangen werden kann, ist es in diesem Kontext wichtig, die verschiedenen Komponenten des Wissens zu berücksichtigen und den Forschungsschwerpunkt auf Lern-, Bildungs- und Ausbildungsfragen oder auf die Rolle und den Platz Jugendlicher in der Gesellschaft zu legen. Im Rahmen der Forschung werden zudem bessere Instrumente für die Bewertung der Auswirkungen unterschiedlicher wirtschaftspolitischer Strategien auf die Nachhaltigkeit entwickelt. Ferner wird analysiert, wie sich die nationalen Volkswirtschaften weiterentwickeln und welche Formen des Regierens auf europäischer und internationaler Ebene dazu beitragen könnten, makroökonomische Ungleichgewichte, monetäre Schwierigkeiten, Steuerwettbewerb, Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsprobleme sowie sonstige gesellschaftliche, wirtschaftliche und finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. Die zunehmenden gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen der Union und der Weltwirtschaft sowie den globalen Märkten und Finanzsystemen und die daraus resultierenden Herausforderungen für die institutionelle Entwicklung und öffentliche Verwaltung werden dabei berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der europäischen Schuldenkrise werden zudem Forschungsarbeiten zur Festlegung der Rahmenbedingungen für stabile europäische Finanz- und Wirtschaftssysteme ein weiterer Schwerpunkt sein. 6.1.2.   Bewährte Organisationsstrukturen, Verfahren, Dienstleistungen und Strategien, die für den Aufbau widerstandsfähiger, integrativer, partizipatorischer, offener und kreativer Gesellschaften in Europa erforderlich sind, insbesondere unter Berücksichtigung der Migration, der Integration und des demografischen Wandels Um die gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Veränderungen in Europa zu verstehen, müssen die sich wandelnden demokratischen Praktiken und Erwartungen sowie die historische Entwicklung der Identitäten, Unterschiede, Gebiete, Religionen, Kulturen, Sprachen und Werte analysiert werden. Hierfür muss die Geschichte der europäischen Integration gut bekannt sein. Die Forschung wird bestrebt sein, Mittel zu finden, um die europäischen Sozialsysteme, die öffentlichen Dienstleistungen und insgesamt den Aspekt der sozialen Sicherung in der Politik im Interesse des Zusammenhalts, der Geschlechtergleichstellung, partizipatorischer, offener und kreativer Gesellschaften und einer größeren sozialen und wirtschaftlichen Gleichstellung und der Solidarität zwischen den Generationen anzupassen und zu verbessern. Im Rahmen der Forschung wird analysiert, wie Gesellschaft und Politik durch die Weiterentwicklung von Identitäten, Kulturen und Werten, die Verbreitung von Wissen, Ideen und Anschauungen und die Verbindung der Grundsätze von Gegenseitigkeit, Gemeinsamkeit und Gleichheit und ihrer Umsetzung in einem weiteren Sinne europäischer werden, wobei der Migration, der Integration und dem demografischen Wandel besonders Rechnung zu tragen ist. Untersucht wird, wie benachteiligte Bevölkerungsgruppen (z. B. Roma) voll an Bildung und am gesellschaftlichen und demokratischen Leben teilnehmen können, insbesondere durch den Erwerb von Fertigkeiten und den Schutz der Menschenrechte. Daher ist die Analyse der Art und Weise, wie politische Systeme sich weiterentwickeln und wie sie auf solche gesellschaftlichen Entwicklungen reagieren, von zentraler Bedeutung. Im Rahmen der Forschungsarbeiten wird auch die Weiterentwicklung der für menschliche und soziale Bindungen grundlegenden Systeme, wie Familie, Arbeitsstelle, Ausbildung und Beschäftigung, behandelt und ein Beitrag zur Bekämpfung von sozialen Ungleichheiten, Ausgrenzung und Armut geleistet. Sozialer Zusammenhalt und faire und verlässliche Rechtsprechung, Bildung, Demokratie, Toleranz und Vielfalt müssen genau betrachtet werden, um die Vorteile Europas im Weltvergleich zu erkennen und besser zu nutzen und für eine bessere, faktengestützte Förderung von Maßnahmen zu sorgen. Bei den Forschungsarbeiten wird die Bedeutung der Mobilität und Migration einschließlich der innereuropäischen Wanderungsbewegungen sowie der demografischen Gegebenheiten für die künftige Entwicklung von EU-Strategien berücksichtigt. Darüber hinaus ist es wichtig, die Belastungen und Möglichkeiten aufgrund der Nutzung von IKT sowohl auf der Ebene des Einzelnen als auch auf Ebene der Gesellschaft zu verstehen, um neue Wege einer integrativen Innovation zu eröffnen. Angesichts der zunehmenden sozioökonomischen Bedeutung der digitalen Integration werden im Rahmen von Forschungs- und Innovationsmaßnahmen integrative IKT-Lösungen und der effektive Erwerb digitaler Fertigkeiten gefördert, die den Bürgern eine Teilhabe ermöglichen und wettbewerbsfähige Arbeitskräfte hervorbringen. Der Schwerpunkt liegt auf technologischen Fortschritten, die drastische Verbesserungen in Bezug auf Personalisierung, Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit ermöglichen und die auf einem besseren Verständnis von Verhalten und Werten der Bürger, Verbraucher und Nutzer (einschließlich Personen mit Behinderungen) beruhen. Voraussetzung ist ein Forschungs- und Innovationskonzept, das die Integrationsaspekte in die Gestaltung mit einbezieht ("inclusion by design"). 6.1.3.   Rolle Europas als globaler Akteur, insbesondere in Bezug auf Menschenrechte und globales Recht Die besonderen historischen, politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten in Europa sind in verstärktem Maße globalen Veränderungen ausgesetzt. Europa muss seine Kapazitäten zur Festlegung, Priorisierung, Begründung, Beurteilung und Propagierung seiner politischen Ziele gegenüber anderen Weltregionen und Gesellschaften im Interesse einer besseren Zusammenarbeit und der Konfliktvermeidung bzw. -lösung erweitern, damit es seine Politik in Bezug auf die Nachbarländer und darüber hinaus und seine Rolle als globaler Akteur ausbauen kann. In diesem Zusammenhang muss es auch seine Kapazitäten zur Vorhersage von Entwicklungen und Auswirkungen der Globalisierung sowie seine diesbezügliche Reaktionsfähigkeit verbessern. Hierfür muss es die Geschichte, die Kulturen und die politisch-ökonomischen Systemen anderer Weltregionen sowie die Rolle und den Einfluss transnationaler Akteure besser verstehen und daraus lernen. Schließlich muss Europa auch einen effektiven Beitrag zur Weltordnungspolitik und zur globalen Justiz in zentralen Bereichen wie Handel, Entwicklung, Beschäftigung, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Umwelt, Bildung, Geschlechtergleichstellung und Menschenrechte, Verteidigung und Sicherheit leisten. Dies schließt die Fähigkeit ein, neue Kapazitäten aufzubauen, zum Beispiel in Form von Analysewerkzeugen, -diensten, -systemen und -instrumenten oder in Form von formellem und informellem diplomatischem Vorgehen auf der internationalen Bühne bei Akteuren auf Regierungsebene und auf Nichtregierungsebene. 6.1.4.   Förderung eines nachhaltigen und integrativen Umfelds durch innovative Raum- und Stadtplanung und -gestaltung 80 % der Unionsbürger leben heute in Städten oder stadtnah; eine ungenügende Raum- und Stadtplanung und -gestaltung kann somit schwere Folgen für diese Menschen haben. Erkenntnisse über die Funktionstüchtigkeit der Städte für alle Bürger und über ihre Gestaltung, Lebensqualität und Attraktivität unter anderem für Investoren und Fachkräfte ist daher entscheidend für Europas Erfolg im Hinblick auf die Schaffung von Wachstum, Arbeitsplätzen und einer nachhaltigen Zukunft. Im Rahmen der europäischen Forschung und Innovation sollten Instrumente und Methoden für eine nachhaltigere, offenere, innovativere und integrativere Stadt- und Raumplanung und -gestaltung bereitgestellt, ein besseres Verständnis der Dynamik städtischer Gesellschaften und sozialer Veränderungen sowie des Zusammenhangs zwischen Energie, Umwelt, Verkehr und Flächennutzung einschließlich der Wechselwirkungen mit den umliegenden ländlichen Gebieten und der Gestaltung und Nutzung öffentlicher Räume in den Städten, auch vor dem Hintergrund der Migration geweckt werden, um die soziale Inklusion und Entwicklung voranzutreiben und Gefahren und Kriminalität in den Städten zu bekämpfen, ferner neue Wege aufgezeigt werden, um die Belastung der natürlichen Ressourcen zu verringern und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum anzuregen und dabei gleichzeitig die Lebensqualität der europäischen Städter zu verbessern, und ein zukunftsweisendes Konzept für den Übergang von Gesellschaft und Wirtschaft zu einem neuen Modell der Stadtentwicklung ausgearbeitet werden, das den Städten der Union verstärkt die Rolle von Zentren für Innovation, Beschäftigungsförderung und sozialen Zusammenhalt zuweist. 6.2.   Innovative Gesellschaften Der Anteil der Union an der weltweiten Wissensproduktion ist nach wie vor beträchtlich, doch müssen deren sozioökonomische Auswirkungen maximiert werden. Es werden Anstrengungen unternommen, damit die Effizienz der Forschungs- und Innovationsstrategien sowie deren transnationale Synergien und Kohärenz gesteigert werden. Gegenstand der Maßnahmen ist die Innovation im weiteren Sinne, auch die Innovation in großem Maßstab, die durch die Politik, die Gesellschaft, die Nutzer und den Markt angeregt wird. Die Erfahrung und Innovationskraft der Kreativ- und der Kulturwirtschaft werden berücksichtigt. Diese Tätigkeiten unterstützen die Verwirklichung und das Funktionieren des EFR, insbesondere die Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 für eine "Innovationsunion" und "Digitale Agenda für Europa". Folgende Einzelziele werden verfolgt: 6.2.1.   Stärkung der Evidenzbasis und Unterstützung der Innovationsunion und des EFR Zur Bewertung und Priorisierung der Investitionen und zur Stärkung der Innovationsunion und des EFR werden die Analyse von Forschungs-, Bildungs- und Innovationsstrategien, -systemen und -akteuren in Europa und Drittländern sowie die Entwicklung von Indikatoren, Daten und Informationsinfrastrukturen unterstützt. Außerdem erforderlich sind vorausschauende Tätigkeiten und Pilotinitiativen, wirtschaftliche und Gleichstellungsanalysen, Überwachung der Maßnahmen, gegenseitiges Lernen, Koordinierungsinstrumente und -tätigkeiten sowie die Entwicklung von Methoden für Folgenabschätzungen und Bewertungen, wobei auf unmittelbare Rückmeldungen der Akteure, Unternehmen, Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft und Bürger zurückgegriffen wird. Die Analyse sollte im Einklang mit Untersuchungen zum Hochschulwesen in Europa und Drittländern im Rahmen des Programms "Erasmus+" vorgenommen werden. Im Interesse des Binnenmarktes für Forschung und Innovation werden Anreize für ein mit dem EFR zu vereinbarendes Verhalten geschaffen. Es werden Tätigkeiten zur Unterstützung der Strategien zugunsten der Qualität der Forscherausbildung, der Mobilität der Forscher und ihrer Laufbahnentwicklung gefördert, einschließlich Initiativen für Mobilitätsdienste, offene Einstellungsverfahren, Rolle der Frau in der Wissenschaft, Rechte der Forscher und Verbindungen mit der weltweiten Wissenschaftlergemeinde. Diese Tätigkeiten werden im Hinblick auf Synergien und eine enge Abstimmung mit den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen im Rahmen des Schwerpunkts "Wissenschaftsexzellenz" durchgeführt. Einrichtungen, die innovative Konzepte für die rasche Verwirklichung der Grundsätze des EFR vorlegen, einschließlich der Europäischen Charta für Forscher und des Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern sowie der Empfehlung der Kommission zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen (21), werden unterstützt. Mit Blick auf die Koordinierung der Politik wird eine Fazilität für Politikunterstützung eingerichtet, die den nationalen Behörden bei der Festlegung ihrer nationalen Reformprogramme und Forschungs- und Innovationsstrategien fachliche Beratung bietet. Für die Umsetzung der Leitinitiative "Innovationsunion" müssen auch die durch den Markt angeregte Innovation, die offene Innovation sowie die Innovation im öffentlichen Sektor und in der Gesellschaft gefördert werden, um die Innovationskapazität der Unternehmen und die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dies setzt voraus, dass die Rahmenbedingungen für Innovation insgesamt verbessert und die konkreten Hemmnisse angegangen werden, die dem Wachstum innovativer Unternehmen entgegenstehen. Es werden leistungsstarke Mechanismen der Innovationsförderung (z. B. ein besseres Clustermanagement, öffentlich-private Partnerschaften und Zusammenarbeit in Netzen), hochspezialisierte Dienste zur Innovationsförderung (wie beispielsweise für die Verwaltung und Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums, Vernetzung von Eigentümern und Nutzern von Rechten des geistigen Eigentums, Innovationsmanagement, unternehmerische Fähigkeiten und Netze öffentlicher Auftraggeber) und die Überprüfung staatlicher Politik im Hinblick auf Innovation unterstützt. KMU-spezifische Themen werden im Rahmen des Einzelziels "Innovation in KMU" gefördert. 6.2.2.   Erforschung neuer Innovationsformen, unter besonderer Betonung von sozialer Innovation und Kreativität, und Gewinnung von Erkenntnissen darüber, wie alle Innovationsformen entwickelt werden und Erfolg haben oder scheitern Soziale Innovation schafft neue Waren, Dienstleistungen, Prozesse und Modelle, die dem gesellschaftlichen Bedarf entsprechen und durch die neue gesellschaftliche Beziehungen entstehen. Da sich die Mittel zur Innovation ständig ändern, muss die Entwicklung aller Arten von Innovation sowie die Art und Weise, wie Innovation den Bedürfnissen der Gesellschaft entgegenkommt, weiter erforscht werden. Es ist wichtig zu verstehen, auf welche Weise soziale Innovation und Kreativität bestehende Strukturen, Vorgehensweisen und Strategien verändern können und wie beide gefördert und verstärkt werden können. Die Auswirkungen von Online-Plattformen auf Bürger, die Networking betreiben, müssen abgeschätzt werden. Die Nutzung der Gestaltung in Unternehmen, die Vernetzung und der experimentelle Einsatz von IKT zur Verbesserung von Lernprozessen sowie Netze sozialer Innovatoren und von Sozialunternehmern werden ebenfalls gefördert. Zentraler Forschungsgegenstand werden zudem die Innovationsprozesse und die Frage sein, wie sie sich entwickeln, Erfolg haben oder scheitern (einschließlich der Frage des Eingehens von Risiken und der Rolle von verschiedenen Regelungsumfeldern). Grundlegend ist die Förderung der Innovation zur Unterstützung effizienter, offener und bürgernaher öffentlicher Dienstleistungen (z. B. elektronische Behördendienste). Hierfür sind multidisziplinäre Forschungsarbeiten zu neuen Technologien und Innovationen in großem Maßstab insbesondere in folgenden Bereichen erforderlich: Schutz der Privatsphäre im digitalen Umfeld, Interoperabilität, personalisierte elektronische Identifizierung, offene Daten, dynamische Nutzerschnittstellen, lebenslanges Lernen und E-Learning-Plattformen, Systeme des verteilten Lernens, bürgernahe Gestaltung und Integration öffentlicher Dienstleistungen sowie von den Nutzern angeregte Innovationen – auch in den Sozial- und Geisteswissenschaften. Gegenstand dieser Maßnahmen sind auch die Dynamik sozialer Netze sowie Crowd-Sourcing und Smart-Sourcing für die gemeinsame Erarbeitung von Lösungen für soziale Probleme, beispielsweise auf der Grundlage offener Daten. Mit diesen sollen komplexe Entscheidungsfindungsprozesse – insbesondere die Handhabung und Analyse riesiger Datenmengen für die kooperative Politikmodellierung, die Simulation der Entscheidungsfindung, Visualisierungsverfahren, die Prozessmodellierung und partizipative Systeme – sowie die Analyse der sich wandelnden Beziehungen zwischen Bürger und Staat erleichtert werden. Zu konzipieren sind spezielle Maßnahmen, um den öffentlichen Sektor als Akteur von Innovation und Wandel auf nationaler und Unionsebene zu mobilisieren, insbesondere durch Unterstützungsmaßnahmen und grenzüberschreitende Innovationsmaßnahmen auf breitestmöglicher geografischer Ebene, damit öffentliche Stellen IKT intelligent nutzen können, um Bürgern und Unternehmen öffentliche Dienstleistungen kontinuierlich zur Verfügung zu stellen. 6.2.3.   Nutzung des innovativen, kreativen und produktiven Potenzials aller Generationen Durch entsprechende Tätigkeiten wird dazu beigetragen, die Innovationsmöglichkeiten Europas zu sondieren, und zwar im Hinblick auf neue Produkte und Technologien, bessere Dienstleistungen sowie neue Geschäfts- und Gesellschaftsmodelle, die der sich wandelnden demografischen Struktur der Gesellschaft Rechnung tragen. Durch die Tätigkeiten wird das Potenzial aller Generationen besser genutzt werden, indem einerseits die Entwicklung intelligenter Strategien, wie aktives Altern in einem sich wandelnden generationsübergreifenden Kontext Realität wird, gefördert und andererseits die Integration der Generationen junger Europäer in alle Bereiche des gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens unterstützt wird, wobei unter anderem berücksichtigt werden muss, wie im von hoher Arbeitslosigkeit in vielen Regionen der Union geprägten Wirtschaftsklima Innovationschancen wahrgenommen werden. 6.2.4.   Förderung einer kohärenten und wirksamen Zusammenarbeit mit Drittländern Durch horizontale Tätigkeiten wird die strategische Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit im gesamten Programm "Horizont 2020" erreicht, und es werden bereichsübergreifende Politikziele behandelt. Durch Tätigkeiten zur Unterstützung des bilateralen, multilateralen und biregionalen politischen Dialogs im Bereich Forschung und Innovation mit Drittländern, Regionen sowie internationalen Foren und Organisationen werden der politische Austausch, das Lernen voneinander und die Festlegung von Prioritäten erleichtert, der wechselseitige Zugang zu Programmen gefördert und die Wirkung der Zusammenarbeit verfolgt. Vernetzung und Partnerschaften erleichtern ein optimales Zusammenwirken zwischen den Akteuren der Forschung und Innovation auf beiden Seiten und erweitern die Kompetenzen und die Kooperationskapazität in weniger entwickelten Drittländern. Im Interesse einer erhöhten Gesamtwirkung werden die Koordinierung der Kooperationspolitik und der Kooperationsprogramme der Union und der Mitgliedstaaten sowie gemeinsame Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der assoziierten Länder mit Drittländern gefördert. Schließlich wird die Präsenz der EU im Zusammenhang mit Forschung und Innovation in Drittländern konsolidiert und ausgebaut, insbesondere durch die Erforschung der Einrichtung europäischer virtueller "Wissenschafts- und Innovationszentren" (science and innovation houses), die Erbringung von Dienstleistungen für europäische Organisationen, die auch in Drittländern tätig werden, sowie der Öffnung von gemeinsam mit Drittländern eingerichteten Forschungszentren für Organisationen und Forscher anderer Mitgliedstaaten und assoziierter Länder. 6.3.   Reflektierende Gesellschaften – Kulturerbe und europäische Identität Ziel ist ein Beitrag zum Verständnis der geistigen Grundlage Europas, seiner Geschichte und der vielen europäischen und außereuropäischen Einflüsse als Quelle der Inspiration für unser Leben in heutiger Zeit. Charakteristisch für Europa sind die Vielfalt der Völker (einschließlich der Minderheiten und indigenen Völker), Traditionen sowie regionalen und nationalen Identitäten und das unterschiedliche Ausmaß an wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung. Migration und Mobilität, Medien, Wirtschaft und Verkehr tragen zur Vielfalt der Sichtweisen und Lebensentwürfe bei. Diese Vielfalt und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten sollten gewürdigt und berücksichtigt werden. Die europäischen Sammlungen in Bibliotheken, auch digitalen Bibliotheken, in Archiven, Museen, Galerien und anderen öffentlichen Institutionen bieten eine Fülle von reichhaltigem, unerschlossenem Dokumentarmaterial und von Studienobjekten. Dieser Archivbestand bildet zusammen mit dem immateriellen Kulturerbe die Geschichte der einzelnen Mitgliedstaaten ab, stellt aber auch das gemeinsame Erbe einer Union dar, die sich im Laufe der Zeit geformt hat. Dieses Material sollte auch mit Hilfe der neuen Technologien Forschern und Bürgern zugänglich gemacht werden, damit sie durch die archivierte Vergangenheit einen Blick in die Zukunft werfen können. Die Zugänglichkeit und Erhaltung des in diesen Formen vorliegenden Kulturerbes ist für den dynamischen, lebendigen Austausch innerhalb der Kulturen Europas und zwischen ihnen in der Gegenwart

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.