Europäische Union

1999/126/EG: Entscheidung des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Statistische Programm der Gemeinschaft 1998-2002

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n zu können. Es ist vorgesehen, eine Reihe vergleichbarer gemeinschaftlicher Daten zu Gesundheit und Gesundheitsdeterminanten zu erstellen, die Bereiche wie den Gesundheitszustand (einschließlich u. a. Behinderung, Krankheit, Unfälle und Todesfälle nach Todesursache), die Lebensweise, gesundheitsrelevante Gewohnheiten sowie Ressourcen des Gemeinschaftswesens und den Gesundheitsschutz abdecken. Die Arbeiten bauen im wesentlichen auf bestehendem Datenmaterial auf und werden in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen im Bereich der öffentlichen Gesundheit durchgeführt, insbesondere mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Zusammenfassung Während der nächsten fünf Jahre konzentriert sich die Arbeit auf folgende Bereiche: - Erstellung von gemeinschaftlichen Gesundheitsindikatoren einschließlich der Auswahl relevanter Informationen und des Datenaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission und internationalen Organisationen sowie der Konzeptausarbeitung im Zusammenhang mit der Vergleichbarmachung der Daten; - Entwicklung eines Netzes auf gemeinschaftlicher Ebene zur Teilung und Übertragung von Gesundheitsdaten zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und internationalen Organisationen (auf der Grundlage des Telematik-Projekts IDA-CARE); - Entwicklung von Methoden und Werkzeugen, die zur Analyse und Berichterstattung des Gesundheitsstatus, Trends und Determinanten und der Wirkung der Gesundheitspolitiken nötig sind. Relevante Rechtsvorschriften Vertrag zur Gründung der Europäischen Union, Teil 1 und Teil 3 Titel X Beschluß Nr. 1400/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft für Gesundheitsberichterstattung innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit (1997-2001) (ABl. L 193 vom 22.7.1997) Grundsatzdokumente Weißbuch über die Europäische Sozialpolitik Neue Rechtsvorschriften Abgesehen von der Anpassung geltender Vorschriften sind im wesentlichen keine neuen Rechtsvorschriften zur Statistik vorgesehen. Datenbedarf für Politiken und Output von Eurostat >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Durch Ressourcenbeschränkung verzögerte Arbeiten für diesen Titel Keine. TITEL XI VERBRAUCHERSCHUTZ Statistische Auswirkungen Artikel 3 des Vertrags bestimmt, daß die Tätigkeiten der Gemeinschaft einen Beitrag zur Verbesserung des Verbraucherschutzes umfassen muß. Gemäß Artikel 100a des Vertrags geht die Gemeinschaft in ihren Vorschlägen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Funktionieren des Binnenmarkts im Bereich des Verbraucherschutzes von einem hohen Schutzniveau aus. Artikel 129a des Vertrags sieht ausdrücklich vor, daß die Gemeinschaft spezifische Aktionen durchführen darf, welche die Politik der Mitgliedstaaten zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher und zur Sicherstellung einer angemessenen Verbraucherinformation unterstützen und ergänzen. Zusammenfassung Während des Programmzeitraums konzentrieren sich die Arbeiten auf folgenden Bereich: - technische Unterstützung bei der Sammlung und Evaluierung der Daten. Relevante Rechtsvorschriften Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Titel I, Titel V, Titel X Entscheidung des Rates vom 22. Mai 1995 zur Änderung der Entscheidung Nr. 3092/94/EG Grundsatzdokument Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen allgemeinen Rahmen für Gesundheitsaktivitäten zugunsten der Verbraucher - Mitteilung von E. Bonino vom 28. Januar 1998 Rechtsvorschriften zur Statistik Abgesehen von der Anpassung geltender Vorschriften sind im wesentlichen keine neuen Rechtsvorschriften zur Statistik vorgesehen. Datenbedarf für Politiken und Output von Eurostat >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Durch Ressourcenbeschränkung verzögerte Arbeiten für diesen Titel Keine. TITEL XII TRANSEUROPÄISCHE NETZE Energie Statistische Auswirkungen Die TEN-Initiative hat die Energiestatistik belebt und ihr eine neue Dimension gegeben. Energiestatistiken werden in erster Linie von der Gemeinschaft als Grundlage für ihre einschlägigen Maßnahmen herangezogen. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die unter den Aspekt "Energie" zahlreicher Politikbereiche fallen, z. B. Wettbewerb (und hier vor allem bei staatlichen Unternehmen), Binnenmarkt, Verkehr, Forschung und Entwicklung sowie Umwelt. Als objektive Basis für die Wahl der Maßnahmen dienen Struktur- und Konjunkturangaben über Energieerzeugung und -verbrauch und über die entsprechenden Preise. Die Handelsstatistiken im Bereich Energie werden konsolidiert und verbessert. Es sollen Meßgrößen für die Umweltaspekte der Energie entwickelt werden, wie sie z. B. zur Abschätzung der Umweltauswirkungen von Schadstoffemissionen und der Möglichkeiten zu ihrer Verminderung benötigt werden. Dies betrifft vor allem die Entwicklung erneuerbarer Energien, die rationelle Energienutzung und die Fortsetzung der Substitutionsanstrengungen. Zusammenfassung Die Arbeiten werden sich im wesentlichen konzentrieren auf - die Konsolidierung und Verbesserung der Handelsstatistiken im Bereich Energie mit dem Ziel, eine Beobachtung der Auswirkungen des Energie-Binnenmarkts zu ermöglichen; - die Entwicklung eines Satzes von Statistiken über die Umweltauswirkungen der Energie im Einklang mit den Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Strategie nach Kyoto eingegangen sind. Relevante Rechtsvorschriften Vertrag über die Europäische Union, Euratom, EGKS Richtlinie 90/377/EWG des Rates vom 29. Juni 1990 zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise Entscheidung Nr. 2390/96/EGKS der Kommission vom 16. Dezember 1996 und Empfehlung 88/96/EGKS der Kommission vom 16. Dezember 1996 zur Statistik für feste Brennstoffe Grundsatzdokumente Weißbuch "Eine Energiepolitik für die Europäische Union" (KOM(95) 682) Mitteilung der Kommission vom 20. November 1996 "Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energiequellen. Grünbuch für eine Gemeinschaftsstrategie" Dokument der Kommission "Der Energiesektor in Europa bis 2020: Szenarien" (1996) Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Organisation der Zusammenarbeit im Hinblick auf vereinbarte energiepolitische Ziele der Gemeinschaft (vorgelegt von der Kommission) (KOM(96) 431) Programm Altener vom 29. Juni 1992 zur Förderung erneuerbarer Energieträger Rechtsvorschriften zur Statistik Abgesehen von der Anpassung geltender Vorschriften sind im wesentlichen keine neuen Rechtsvorschriften zur Statistik vorgesehen. Telematiknetze Statistische Auswirkungen Im nächsten Programmzeitraum wird sich die Arbeit auf die Einführung neuer Technologien für die Informationsverarbeitung, von EDI und von Telematiknetzen zur Unterstützung des Gemeinschaftlichen Statistischen Systems in folgenden vorrangigen statistischen Bereichen konzentrieren: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Zahlungsbilanz, Ecu-Statistik, Außenhandelsstatistik, Industrie-Indikatoren, PRODCOM, Preisindizes, Verkehr, Versicherungen, Landwirtschaft, Gesundheit, Beschäftigung und Umwelt. Diese statistischen Bereiche werden im Lichte der politischen Prioritäten der Kommission überprüft; berücksichtigt werden dabei insbesondere die Termine für die Einführung des Euro, die Statistiken im Zusammenhang mit den Konvergenzkriterien, die Regional- und Sozialpolitik, die Industrie- und Handelspolitik, der Fortgang der Erweiterung der Union und der Bedarf an statistischer Information im Hinblick auf das Jahr 2000. Zusammenfassung Vorrang hat die Realisierung - eines organisationenübergreifenden Netzes mit allen Partnern des Gemeinschaftlichen Statistischen Systems zum Datenaustausch; - einer europäischen Referenzumgebung für die Verbreitung der Daten. Relevante Rechtsvorschriften Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Teil 3 Titel XII (Telematiknetze) Programm IDA (Datenaustausch zwischen Verwaltungen) (Beschluß 95/468/EG des Rates) Entscheidung 96/715/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 betreffend die Telematiknetze zwischen Behörden für die Statistiken über den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten (EDICOM) Grundsatzdokumente Europa und die globale Informationsgesellschaft - Empfehlungen für den Rat (Bangemann-Bericht) Eine Mitteilung an den Rat zum Thema elektronischer Handel ist in Vorbereitung. Eine neue Rechtsgrundlage für ein Programm "IDA 2" (Laufzeit 1998-2002) ist in Vorbereitung. Rechtsvorschriften zur Statistik Abgesehen von der Anpassung geltender Vorschriften sind im wesentlichen keine neuen Rechtsvorschriften zur Statistik vorgesehen. Verkehrsnetze Statistische Auswirkungen Die Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes setzt die neuen Zuständigkeiten der Gemeinschaft um, die ihr durch den Vertrag über die Europäische Union übertragen wurden. Die Durchführung dieser Entscheidung erfordert die Bereitstellung von sachdienlichen Statistiken, die es erlauben, die politischen Maßnahmen und die Tätigkeiten der Gemeinschaft zur Schaffung und zum Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze als Beitrag zur Verwirklichung des guten Funktionierens des Binnenmarkts und zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu verfolgen und zu bewerten. Statistiken werden auch benötigt, um Umweltauswirkungen der transeuropäischen Verkehrsnetze zu schätzen und Politiken so zu entwickeln, daß diese Auswirkungen minimiert werden. Diese mit einer geographischen Referenz versehenen Daten werden sich auf die Verkehrsströme in den transeuropäischen Netzen sowie auf das Verkehrsaufkommen an den Schnittpunkten der einzelnen Verkehrszweige beziehen. Überdies sollen die Daten über die Infrastrukturparameter und die entsprechenden Investitionen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler und regionaler Ebene (Aufteilung der Strukturfonds) erhoben werden. Zusammenfassung Die Arbeiten werden sich vorrangig erstrecken auf - die Analyse der Quellen und Methoden zur Erstellung von Statistiken über die Verkehrsinfrastrukturen im Rahmen eines geographischen Informationssystems. Relevante Rechtsvorschriften Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (ABl. L 228 vom 9.9.1996) Grundsatzdokumente Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen über öffentlich-private Partnerschaften bei transeuropäischen Verkehrsprojekten (KOM(97) 453 endg.) Rechtsvorschriften zur Statistik Abgesehen von der Anpassung geltender Vorschriften sind im wesentlichen keine neuen Rechtsvorschriften zur Statistik vorgesehen. Datenbedarf für Politiken und Output von Eurostat >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Durch Ressourcenbeschränkung verzögerte Arbeiten für diesen Titel Keine. TITEL XIII INDUSTRIE Statistische Auswirkungen Artikel 130 des EG-Vertrags legt fest, daß die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten dafür sorgen sollen, daß die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Gemeinschaft gewährleistet sind. Daraus ergibt sich auf Gemeinschaftsebene der Bedarf an verschiedenen harmonisierten Industriestatistiken, um den jeweiligen Stand und die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit zu beurteilen. Zu Beginn des von diesem Programm abgedeckten Zeitraums wird die Durchführung der Verordnung des Rates von 1996 über die strukturelle Unternehmensstatistik eine Hauptaktivität darstellen. Diese Statistik umfaßt mehrere neue Variablen zur wirksameren Beobachtung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Die Arbeiten zur Nutzung der Daten über die Industrie nach Regionen werden zur Bewertung der Ausgaben der Regionalfonds fortgeführt werden. Durch den systematischen Einsatz des PRODCOM-Systems, dessen Anfangsphase kürzlich abgeschlossen worden ist, wird sich die Überwachung der Fortschritte des Binnenmarkts durch neue Statistiken über die Marktgröße erheblich verbessern. Hinsichtlich der Umweltdimension der Industrie umfassen die Verbesserungsmöglichkeiten in wichtigen Bereichen Daten über Umweltausgaben, über Wirtschaftszweige, die auf Umweltgüter und -dienstleistungen spezialisiert sind, sowie die Nutzung von Produktions- und Input-Daten für Material- und Ressourcennutzungsrechnungen. Es soll eine Reihe von Konjunkturindikatoren entwickelt werden, um den Bedarf der Kommission und des Europäischen Währungsinstituts an besseren Industrieindikatoren zur Überwachung der Konvergenz und der Konjunkturentwicklung gerecht zu werden. Zur Vorbereitung auf die Zukunft des Sektors Eisen und Stahl werden Vorschläge dahin gehend erarbeitet, integrierte Stahlstatistiken nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags im Jahr 2002 in das bestehende System der Industriestatistiken einzubeziehen. Zusammenfassung Während des nächsten Programmzeitraums werden sich die Arbeiten im wesentlichen konzentrieren auf - die Durchführung der Verordnungen über die strukturelle Unternehmensstatistik und der Konjunkturindikatoren für die Industrie; - die stärkere Vereinfachung und Rationalisierung des PRODCOM-Systems; - die Einbeziehung künftiger Stahlstatistiken in das bestehende System der Industriestatistiken; - die Entwicklung von Indikatoren für immaterielle Investitionen, Zulieferwesen und Globalisierung im Kontext der Durchführung der Verordnung über die strukturelle Unternehmensstatistik. Relevante Rechtsvorschriften Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates vom 29. Oktober 1993 betreffend die statistische Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (CPA) Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 761/93 vom 24. März 1993 Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates vom 19. Dezember 1991 zur Einführung einer Gemeinschaftserhebung über die Produktion von Gütern (PRODCOM) Verordnung (EWG) Nr. 1588/90 des Rates vom 11. Juni 1990 über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates vom 20. Dezember 1996 über die strukturelle Unternehmensstatistik (ABl. L 14 vom 17.1.1997) in der durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 410/98 geänderten Fassung Richtlinie 72/211/EWG des Rates vom 30. Mai 1972 zur Durchführung koordinierter Konjunkturstatistiken in der Industrie und im warenproduzierenden Handwerk Richtlinie 78/166/EWG des Rates vom 13. Februar 1978 zur Durchführung koordinierter Konjunkturstatistiken im Baugewerbe Entscheidung Nr. 1566/86/EGKS der Kommission vom 24. Februar 1986 über die Eisen- und Stahlstatistiken Entscheidung Nr. 3731/91/EGKS der Kommission vom 18. Oktober 1991 zur Änderung der im Anhang zu den Entscheidungen Nr. 1566/86/EGKS, Nr. 4104/88/EGKS und Nr. 3938/89/EGKS enthaltenen Fragebögen Entscheidung Nr. 3641/92/EGKS der Kommission vom 24. November 1992 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1566/86/EGKS über die Eisen- und Stahlstatistiken Empfehlung der Kommission vom 16. November 1994 über die Statistiken des Stahlhandels Grundsatzdokumente Weißbuch "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung" vom Dezember 1993 Mitteilung der Kommission - "Die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Industrie - Eine Bewertung mittels Benchmarking" (KOM(96) 463 endg.) Beschluß 97/15/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 über ein drittes Mehrjahresprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union (1997-2000) Jahresbericht über die Strukturfonds Jahresbericht über die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie Rechtsvorschriften zur Statistik Verordnung des Rates über die konjunkturelle Unternehmensstatistik Datenbedarf für Politiken und Output von Eurostat >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Durch Ressourcenbeschränkung verzögerte Arbeiten für diesen Titel Finanzielle Unterstützung für Handlungen in den Mitgliedstaaten im Interesse einer rascheren Durchführung der neuen Verordnungen über Konjunkturindikatoren und die strukturelle Unternehmensstatistik im Bereich Industrie (Thema 44). TITEL XIV WIRTSCHAFTLICHER UND SOZIALER ZUSAMMENHALT Statistische Auswirkungen Die Korrektur sozialer und regionaler Ungleichgewichte ist neben der Verwirklichung der WWU und der Vollendung des Binnenmarkts einer der drei Grundpfeiler eines geeinten Europa. Sie ist auch eines der Hauptziele der Strukturfonds. Seit deren Reform im Jahr 1988 hat die Kommission eine integrierte Politik für den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt geschaffen, in deren Rahmen Regionalstatistiken bei der Ausführung von Entscheidungen eine wichtige Aufgabe zukommt. Die statistische Arbeit wird auch weiterhin von den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über die Strukturfonds bestimmt werden. So ist z. B. die Förderungswürdigkeit von Gebieten im Rahmen regionalpolitischer Ziele auf der Grundlage sozioökonomischer Kriterien in bezug auf bestimmte Schwellenwerte definiert; die Entscheidung über finanzielle Zuwendungen an Mitgliedstaaten erfolgt in objektiver Weise anhand von statistischen Indikatoren, und ein stärkeres politisches Interesse an städtischen Gebieten dürfte einen Bedarf an Statistiken schaffen. Außerdem werden zahlreiche Regionalstatistiken für die Bewertung der Auswirkungen der Gemeinschaftspolitik auf regionaler Ebene und für die Quantifizierung regionaler Ungleichgewichte benötigt. Die von der Kommission angefertigten regelmäßigen Bewertungsberichte ("Periodische Berichte" und "Bericht über den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt") über die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen erfordert ein umfangreiches Arsenal an statistischen Informationen. Da sie ein breites Themenspektrum abdecken, etwa Beschäftigung und Arbeitslosigkeit, Gesundheit, Bildung, Lebensstandard im allgemeinen, landwirtschaftliche Erzeugung, industrielle Entwicklung, Verkehr, Umweltbedingungen, Energiequellen und zahlreiche andere wichtige Politikbereiche, müssen die Entwicklungen in allen diesen Bereichen auf regionaler Ebene bewertet werden. Die statistische Information wird benötigt, um in allen diesen Bereichen sowohl die gegenwärtige Lage als auch die Entwicklungen im Zeitablauf zu beobachten. Angesichts der stetig zunehmenden Relevanz der Umweltpolitik und der Auswirkungen verschiedener politischer Maßnahmen auf die Umwelt ist der Aufbau geographisch aufgeschlüsselter Datenbanken erforderlich, damit für die Überwachung und die Formulierung politischer Konzepte Daten geliefert werden können. Regionen Der nächste Programmzeitraum wird geprägt sein durch die Festlegung (1998-1999), Umsetzung und Überwachung (von 2000 an) der neuen Leitlinien für die Regionalpolitik der Gemeinschaft sowie durch die Bewertung der während des gegenwärtigen Programmzeitraums 1994-1999 durchgeführten Maßnahmen. Geographische Information Der Schwerpunkt wird hier auf der Koordination der Arbeiten mit den nationalen statistischen Systemen liegen. Das Ziel wird hierbei die Schaffung eines aus den nationalen und dem Gemeinschaftssystem bestehenden europäischen geographischen Informationssystems (GIS) für die Statistik sein. Dazu müssen die Zusammenarbeit mit den NSÄ intensiviert, der Einsatz der GIS in der Statistik gefördert, Normungsarbeiten durchgeführt und ein gesamteuropäischer Erfassungsbereich auf dem Gebiet der geographischen Information angestrebt werden. Zusammenfassung Die Arbeiten werden sich im wesentlichen erstrecken auf - die Definition, Umsetzung und Überwachung der neuen Regionalpolitik der Gemeinschaft; - die sektorale und geographische Erweiterung des Erfassungsbereichs der Regionalstatistiken; - die Entwicklung eines europäischen geographischen Informationssystems in Zusammenarbeit mit den nationalen statistischen Ämtern. Relevante Rechtsvorschriften Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Teil 3 Titel XIV Verordnung (EWG) Nr. 2081/93 des Rates vom 20. Juli 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 über die Aufgaben der Strukturfonds und damit zusammenhängende Verordnungen (EWG) Nr. 2082/93 bis (EWG) Nr. 2085/93 des Rates Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates vom 20. Dezember 1996 über die strukturelle Unternehmensstatistik (ABl. L 14 vom 17.1.1997) in der durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 410/98 geänderten Fassung Verordnung (EWG) Nr. 3711/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Durchführung einer jährlichen Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft Verordnung (EWG) Nr. 571/88 des Rates zur Durchführung von Erhebungen der Gemeinschaft über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe im Zeitraum 1988 bis 1997, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2467/96 des Rates vom 24. Dezember 1996 Grundsatzdokumente "Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt: Fünfter Periodischer Bericht über die sozioökonomische Lage und Entwicklung der Regionen der Gemeinschaft" "Europa 2000+: Zusammenarbeit für eine europäische Raumentwicklung" "Erster Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt" Mitteilung der Kommission "Wege zur Stadtentwicklung in der Europäischen Union" (KOM(97) 197 endg.) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen über die Strukturfonds Rechtsvorschriften zur Statistik Abgesehen von der Anpassung geltender Vorschriften sind im wesentlichen keine neuen Rechtsvorschriften zur Statistik vorgesehen. Datenbedarf für Politiken und Output von Eurostat >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Durch Ressourcenbeschränkung verzögerte Arbeiten für diesen Titel Keine. TITEL XV FORSCHUNG UND TECHNOLOGISCHE ENTWICKLUNG Forschungs- und Innovationsstatistiken Statistische Auswirkungen Die Gemeinschaft hat gemäß Titel XV des EG-Vertrags zum Ziel, durch die Unterstützung von Forschungsmaßnahmen die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Nach Titel XIII des Vertrags sorgen die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten dafür, daß die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Gemeinschaft gewährleistet sind. Die Fähigkeit der Unternehmen zur Innovation und zur Ausnutzung der sogenannten Wissensindustrie ist mit Sicherheit ein wichtiger Aspekt für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. Zur Umsetzung dieser Politik benötigt die EU statistische Informationen über die FuE, die technologische Innovation und allgemein über Wissenschaft und Technologie, und zwar umfaßt dies sowohl die mit öffentlicher als auch die mit privater Finanzierung durchgeführten relevanten Tätigkeiten. Diese Informationen müssen gemäß Artikel 130h die Koordinierung der Tätigkeiten auf dem Gebiet der FuE, die Einführung mehrjähriger Rahmenprogramme (Artikel 130i) und die Erstellung des in Artikel 130p vo

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.