Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/1167 der Kommission vom 29. November 2024 über die staatliche Beihilfe SA.50952 (2022/C) (ex 2018/FC) Deutschlands zugunsten der DB Cargo (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 8610)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D1167. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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tleistungen mit begrenztem Mehrwert ergeben, indem die Komplexität der verschiedenen Geschäftsbereiche des Unternehmens verringert wird und die IT-Systeme von DB Cargo modernisiert werden. Ebenso dürften die Verringerung der Büroraum- und Marketingausgaben sowie die Optimierung der Größe der Verwaltungsstruktur von DB Cargo zur Verbesserung der finanziellen Lage von DB Cargo beitragen. Zusammen dürften diese Maßnahmen ab 2025 mehr als 50 Mio. EUR an zusätzlichen EBIT (und danach über 100 Mio. EUR pro Jahr) generieren, wie in Abschnitt 4.1.5.2 dargelegt. (490) Insgesamt dürften die Umstrukturierungsmaßnahmen von DB Cargo ab 2025 und danach deutlich über 500 Mio. EUR an zusätzlichen EBIT beitragen. Die Umsetzung des Umstrukturierungsplans von DB Cargo dürfte daher dazu führen, dass das Unternehmen zu einem schlankeren, effizienteren und kundenlösungsorientierten Dienstleister wird, sodass für die Zeit ab 2026, dem letzten Jahr des Umstrukturierungszeitraums, eine Wiederherstellung der Rentabilität erwartet wird, denn es wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen dann seinen ersten echten Jahresüberschuss generiert (der danach weiter zunehmen dürfte). (491) Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen ist die Kommission der Auffassung, dass mit dem Umstrukturierungsplan die Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten von DB Cargo angemessen angegangen werden. Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass die Laufzeit des Umstrukturierungsplans bis zum Ende des Jahres 2026 angesichts der Anzahl und des Umfangs der oben erörterten Umstrukturierungsmaßnahmen sowie der erheblichen Verluste, die den Ausgangspunkt für DB Cargo bildeten, nicht unangemessen lang ist. (492) Nachfolgend muss die Kommission die Glaubwürdigkeit der Annahmen einschätzen, die dem Umstrukturierungsplan des begünstigten Unternehmens zugrunde liegen, und anschließend die Nachweise für die Wiederherstellung der Rentabilität des begünstigten Unternehmens am Ende des Umstrukturierungsplans bewerten. 5.4.2.3.2.   Einschätzung der Glaubwürdigkeit der Annahmen des Umstrukturierungsplans (493) Im Rahmen ihrer Bewertung der Annahmen des Umstrukturierungsplans von DB Cargo hat die Kommission die von Deutschland für die Dauer des Umstrukturierungszeitraums vorgelegten Einnahmen (sowohl in Bezug auf den Preis als auch die Mengen) sowie die Kostenprognosen überprüft. (494) Erstens stellt die Kommission in Bezug auf die Einnahmenprognosen fest, dass Deutschland davon ausgeht, dass die Einnahmen von DB Cargo während des Umstrukturierungszeitraums relativ konstant bleiben (+ 4,9 % über den Umstrukturierungszeitraum, wenn die sonstigen betrieblichen Erträge berücksichtigt werden) und sogar negativ (-2 %) sind, wenn die sonstigen betrieblichen Erträge unberücksichtigt bleiben (184) und nur das erwartete Wachstum der Einnahmen von DB Cargo aus ihren Haupttätigkeiten während des Umstrukturierungszeitraums berücksichtigt wird (Tabelle 21). Die Kommission hält diese Entwicklung insofern für angemessen, als sie mit den von DB Cargo im Rahmen der Umsetzung ihrer diesbezüglichen Umstrukturierungsmaßnahmen erwarteten Mengenreduzierungen im Einklang steht. (495) Darüber hinaus ist die Kommission nach einer eingehenderen Analyse der Mengen und der Preisbildung der Auffassung, dass die von Deutschland prognostizierte Entwicklung des Gesamtvolumens von DB Cargo auf Tonnenkilometerbasis angesichts des derzeitigen Marktes als angemessen und realistisch angesehen werden kann, da sie nach wie vor auf einen Anstieg der jährlichen Wachstumsrate von […] % im Zeitraum 2025 bis 2029 beschränkt ist. Die volumenbezogenen Wachstumsannahmen von DB Cargo sind in der Tat konservativ, da Deutschland keine zusätzlichen Auswirkungen des marktgetriebenen Wachstums im SWL-Segment sowie in den Segmenten Ganzzug und kombinierter Verkehr ein Wachstum unterhalb des Marktwachstums erwartet. (496) Darüber hinaus geht Deutschland zwar davon aus, dass die Einnahmen von DB Cargo pro Tonnenkilometer zwischen 2025 und 2029 mit einem jährlichen Wachstum von […] % steigen werden, doch hält die Kommission diese Annahmen auch insofern für angemessen und realistisch, als diese Weitergabe der meisten Kostensteigerungen auf der Verbesserung der Produktivität und der Dienstleistungsqualität von DB Cargo infolge der Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen im Rahmen des Umstrukturierungsplans beruht, die exakt darauf abzielen, für höhere Preise einen besseren Service anbieten zu können. (497) Auf dieser Grundlage ist die Kommission der Auffassung, dass die von Deutschland vorgelegten Annahmen in Bezug auf die Entwicklung der Gesamteinnahmen angemessen und glaubwürdig sind. (498) Zweitens stellt die Kommission in Bezug auf die Kostenprognosen fest, dass die drei wichtigsten Kostenkategorien (Material, Personal und sonstige betriebliche Aufwendungen), die für die Dauer des Umstrukturierungszeitraums prognostiziert werden, voraussichtlich um etwa 10 % (im Jahr 2026 gegenüber 2023) zurückgehen werden, was die Material- und Personalkosten betrifft, die zusammen deutlich über […] % der Gesamtkosten des begünstigten Unternehmens ausmachen (während die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von DB Cargo voraussichtlich noch weiter sinken werden). Diese Kostensenkungen, die in absoluten Zahlen erheblich, relativ gesehen jedoch nicht so bedeutend erscheinen, werden aus diesem besonderen Grund und aufgrund der Tatsache, dass sie auf klar definierten und vereinbarten Kostensenkungsprogrammen beruhen und somit die Verbesserung des EBITDA-Niveaus von DB Cargo unterstützen und es dem Unternehmen ermöglichen, bereits 2025, d. h. ein Jahr vor Ablauf des Umstrukturierungszeitraums, einen Überschuss (107 Mio. EUR) zu erwirtschaften, als angemessen angesehen. (499) Der Rückgang der Abschreibungskosten aufgrund geringerer Investitionsausgaben, der in der Bilanz von DB Cargo zu beobachten ist, trägt weiter zur Verbesserung des EBIT und der operativen Marge von DB Cargo bei, die auf dieser Grundlage bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums im Jahr 2026 voraussichtlich positiv werden ([…] EUR bzw. […] %). (500) Auf der Grundlage der verschiedenen Umstrukturierungsmaßnahmen, die DB Cargo im Rahmen des Umstrukturierungsplans ergriffen hat, können die von Deutschland vorgelegten Annahmen zur Kostenentwicklung, die der Wiederherstellung der Rentabilität von DB Cargo zugrunde liegen, als angemessen und glaubwürdig angesehen werden. (501) Abschließend hat die Kommission die wichtigsten Annahmen, die den von Deutschland vorgelegten Finanzprognosen des Umstrukturierungsplans von DB Cargo zugrunde liegen, sorgfältig geprüft und ist zu dem Schluss gelangt, dass diese Annahmen angemessen und glaubwürdig und daher plausibel sind. 5.4.2.3.3.   Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Wiederherstellung der Rentabilität des begünstigten Unternehmens (502) Nachdem die Kommission die Glaubwürdigkeit der den Finanzprognosen zugrunde liegenden Annahmen festgestellt hat, wird sie nun auf der Grundlage dieser Prognosen einschätzen, ob das begünstigte Unternehmen in der Lage ist, seine Rentabilität bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums wiederherzustellen. Insbesondere wird die Kommission prüfen, ob das begünstigte Unternehmen bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026 eine ausreichende Rendite aus seinem Vorhaben erzielen kann und in der Lage sein wird, aus eigener Kraft im Wettbewerb zu bestehen. (503) Die EBIT-Marge von DB Cargo (aus den Einnahmen ohne die sonstigen betrieblichen Erträge) wird Ende 2024 voraussichtlich mit […] % negativ und bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums im Dezember 2026 mit […] % positiv sein. Folglich dürfte sich die Rentabilität von DB Cargo, gemessen als EBIT-Marge, über die Dauer des Umstrukturierungszeitraums erheblich erhöhen (und sich danach stabilisieren) (185). Diese verbesserten Leistungen ermöglichen keinen angemessenen Vergleich mit früheren Leistungen, da diese im Wesentlichen negativ waren und diese deutliche Verbesserung auf der Umsetzung des Umstrukturierungsplans von DB Cargo beruht. (504) Darüber hinaus dürfte DB Cargo sowohl beim Basisszenario als auch beim pessimistischen Szenario einen Jahresüberschuss generieren. Zudem werden solche positiven Entwicklungen einen positiven Beitrag zur Eigenkapitalposition von DB Cargo leisten, da sie über den Umstrukturierungszeitraum hinaus fortgesetzt werden sollen. (505) Darüber hinaus zeigen die Finanzdaten des Umstrukturierungsplans von DB Cargo, dass sich die Renditeindikatoren während des gesamten Umstrukturierungszeitraums verbessern werden und bis Ende 2026 eine Kapitalrendite von […] % erreicht wird, die nach dem Ende des Umstrukturierungszeitraums, beispielsweise im Jahr 2030, weiter auf […] % steigen wird. Nach der Berechnung Deutschlands würde die Kapitalrendite von DB Cargo, gemessen an der Kapitalrendite, ab dem Ende des Umstrukturierungszeitraums im Jahr 2026 folglich kontinuierlich über dem Niveau von […] liegen (Fußnote 112). Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Kapitalrendite von DB Cargo ausreichend hoch ist, um sie als angemessene prognostizierte Kapitalrendite anzusehen, da sie es DB Cargo ermöglicht, nach Deckung aller Kosten, einschließlich Abschreibungen und Finanzierungskosten, aus eigener Kraft auf dem Markt zu konkurrieren. (506) Die Kommission ist der Auffassung, dass dies umso mehr der Fall ist, als die Prognose Deutschlands für die Kapitalrendite von DB Cargo den begrenzten Beitrag des SWL-Segments zur Gesamtrentabilität von DB Cargo umfasst, das, wie in Abschnitt 5.4.2.1 erläutert, vor zahlreichen Herausforderungen steht (hohe Fixkosten, begrenzte Abdeckung des Schienennetzes und Wettbewerb durch den schnelleren und anpassungsfähigeren Straßenverkehr), aber eine entscheidende Rolle im europäischen Logistiknetz spielt (insbesondere für Branchen wie die chemische Industrie, die Automobilindustrie und das produzierende Gewerbe, die von flexiblen Schienengüterverkehrsdienstleistungen abhängig sind) und für die Verringerung der CO2-Emissionen und das Erreichen des EU-Klimaziels als nachhaltigere und effizientere Alternative zum Straßenverkehr von wesentlicher Bedeutung ist. (507) Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass die erwartete Leistung von DB Cargo besser sein dürfte als die ihrer Peer-Gruppe. Beim Vergleich der jeweiligen EBIT-Margen (das EBIT ist ein wichtiger Bestandteil der Kapitalrendite) stellt die Kommission fest, dass die EBIT-Marge von DB Cargo bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums im Jahr 2026 voraussichtlich […] % erreichen wird, während die EBIT-Marge für vergleichbare Leistungen im Zeitraum 2021/2023 bei durchschnittlich 2 % lag (sowie bei 5 %, wenn man nur jene vergleichbaren Unternehmen betrachtet, die nicht im SWL-Segment aktiv sind). Von DB Cargo wird daher erwartet, dass die Leistungen auf dem Niveau der aktuellen Vergleichsunternehmen oder darüber liegen. (508) Was die Bonitätsindikatoren betrifft, so dürfte DB Cargo während der gesamten Umsetzung des Umstrukturierungsplans eine positive und wachsende Eigenkapitalposition aufrecht erhalten, und die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/Gesamtvermögen) des Unternehmens wird bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums ([…] % im Dezember 2026) und danach (bis zu […] % im Dezember 2030) stetig steigen. Ebenso dürfte sich die Zinsdeckungsquote (EBIT/Zinsaufwendungen) von DB Cargo während der Laufzeit des Umstrukturierungsplans positiv entwickeln und bis Ende 2026 ein Niveau von deutlich über 1x (und bis Dezember 2030 über 1,5x) erreichen. (509) Als Alternative zum Basisszenario der Finanzprognosen ist die Kommission der Auffassung, dass das im Umstrukturierungsplan definierte pessimistische Szenario auch insofern angemessen und glaubwürdig ist, als es von einer Reihe möglicher ungünstiger Entwicklungen ausgeht, die sich auf die Parameter zur Förderung der Leistung des begünstigten Unternehmens auswirken, wie etwa mögliche Verzögerungen bei der Durchführung von Maßnahmen des Umstrukturierungsplans von DB Cargo, erhebliche Mengenverluste oder ein intensiver Preiswettbewerb. Die Kommission stellt daher fest, dass das pessimistische Szenario effektiv plausible Schwankungen der Einnahmen- und Kostenfaktoren berücksichtigt, die alle – einzeln oder gemeinsam – die Rentabilität von DB Cargo beeinträchtigen könnten. Die Kommission stellt ferner fest, dass hinsichtlich der Faktoren, die im pessimistischen Szenario negativ auf die Einnahmen und Kosten wirken, von einem gleichzeitigen Auftreten ausgegangen wird. (510) In einem solchen pessimistischen Szenario sind die Ergebnisse von DB Cargo zwar beeinträchtigt, bleiben aber positiv und nachhaltig, sodass die Wiederherstellung der Rentabilität des begünstigten Unternehmens nicht gefährdet ist. Tatsächlich sind die im pessimistischen Szenario erwarteten Nettoeinnahmen nach Deckung aller Betriebskosten, einschließlich Zinsen und Abschreibungskosten, bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums im Jahr 2026 und danach wie im Basisszenario weiterhin positiv. Darüber hinaus würde sich die EBIT-Marge von DB Cargo gemäß dem pessimistischen Szenario im Jahr 2026 auf […] EUR (d. h. eine Marge von […] % der Einnahmen) belaufen, doch würde sie in den folgenden Jahren auf fast […] EUR (d. h. rund […] % der Einnahmen) steigen. (511) Ebenso wird davon ausgegangen, dass im pessimistischen Szenario die Kapitalrendite von DB Cargo im Vergleich zu den […] % des Basisszenarios auf […] % zurückgehen wird, jedoch davon ausgegangen wird, dass sie bis 2030 auf […] % steigt (im Vergleich zum Basisszenario von […] %). Dies bestätigt, dass die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität von DB Cargo im pessimistischen Szenario trotz aller ungünstigen Annahmen, die dieses Szenario enthält, solide bleibt. (512) Dies wird auch durch die erwartete Entwicklung der ROA von DB Cargo bestätigt, die nach dem pessimistischen Szenario am Ende des Umstrukturierungszeitraums bei fast […] % (gegenüber […] % im Basisszenario) liegen und bis 2030 auf 2,5 % steigen wird (gegenüber […] % im Basisszenario). (513) Was die Bonitätsindikatoren betrifft, so wird nach dem pessimistischen Szenario davon ausgegangen, dass DB Cargo während der gesamten Umsetzung des Umstrukturierungsplans weiterhin eine positive und wachsende Eigenkapitalposition aufweist. Die Eigenkapitalquote von DB Cargo (Eigenkapital/Gesamtvermögen) wird, wie im Basisszenario, bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums stetig steigen (auf bis zu […] %). Ebenso dürfte sich die Zinsdeckungsquote von DB Cargo (EBIT/Zinsaufwendungen) während der Laufzeit des Umstrukturierungsplans auch im pessimistischen Szenario positiv entwickeln und bis Ende 2026 ein Niveau nahe 1x (und bis Dezember 2030 über 1x) erreichen. (514) Angesichts der vorstehenden Ausführungen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der vorgeschlagene Umstrukturierungsplan sowohl in seinem Basisszenario als auch in seinem pessimistischen Szenario durchführbar, kohärent und weitreichend ist und geeignet ist, die langfristige Rentabilität von DB Cargo innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens wiederherzustellen. 5.4.3.   Die positiven Auswirkungen der Beihilfe auf die Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten oder Gebiete überwiegen die negativen Auswirkungen in Form von Wettbewerbsverfälschungen und nachteiligen Auswirkungen auf den Handel (515) Um beurteilen zu können, ob die Beihilfe die Wettbewerbs- und Handelsbedingungen übermäßig beeinträchtigt, müssen die Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der Beihilfe geprüft und die Transparenz sichergestellt werden. Ferner sind die Auswirkungen der Beihilfe auf Wettbewerb und Handel zu prüfen und die positiven Auswirkungen der Beihilfe auf die Entwicklung der Wirtschaftszweige und -gebiete, die mit der Beihilfe unterstützt werden sollen, sowie andere positive Auswirkungen dieser Beihilfe gegen ihre negativen Auswirkungen auf den Binnenmarkt abzuwägen. 5.4.3.1.   Notwendigkeit der Beihilfe und Anreizeffekt (516) Nach Randnummer 53 der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen müssen Mitgliedstaaten, die Umstrukturierungsbeihilfen zu gewähren planen, einen Vergleich mit einem realistischen alternativen Szenario ohne staatliche Beihilfen vorlegen, in dem sie aufzeigen, dass die mit der Beihilfe angestrebte Entwicklung der Wirtschaftszweige oder -gebiete nach Abschnitt 3.1.1 der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen ohne die Beihilfe überhaupt nicht oder nur in einem geringeren Maße erreicht würde. Um nachzuweisen, dass eine Umstrukturierungsbeihilfe einen Anreizeffekt hat, müssen die Mitgliedstaaten außerdem nachweisen, dass das begünstigte Unternehmen ohne die Beihilfe in einer Weise umstrukturiert, verkauft oder abgewickelt worden wäre, die das angestrebte Ziel der Vermeidung von Marktversagen oder sozialen Härten nicht erreicht hätte (Randnummer 59 der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen). (517) In dem alternativen Szenario, in dem die DB AG den GAV nicht gekündigt hätte und die Umstrukturierungsbeihilfe zur Behebung der negativen Eigenkapitalsituation gewährt worden wäre und noch gewährt werden würde, hätte DB Cargo potenziell Anlass zu Misstrauen der eigenen Kunden oder Lieferanten gegeben und wäre zunächst gezwungen gewesen, die eigenen Betriebsverluste in jenen Geschäftsbereichen, in denen sie größer sind, insbesondere SWL, abrupt zu verringern. DB Cargo hätte bald große Verluste erlitten, was de facto zur Insolvenz geführt hätte. (518) Da die DB AG historisch der einzige Anteilseigner von DB Cargo ist (siehe Erwägungsgrund 13), wäre es zudem unrealistisch, dass kurzfristig ein alternativer kontrollierender Anteilseigner für die Bereitstellung von Kapital zur Deckung der Verluste der DB Cargo gewonnen worden wäre oder noch wird. Es war daher Aufgabe der DB AG zu vermeiden, dass das begünstigte Unternehmen den Betrieb einstellt oder erheblich reduziert. In einem kontrafaktischen Szenario ohne Beihilfe hätte DB Cargo riskiert und würde noch immer riskieren, wichtige Landverkehrsdienste im SWL-Segment in Deutschland nicht mehr zu erbringen, was aufgrund der Größe und Art der Wettbewerber nicht leicht und rechtzeitig kompensiert werden könnte. (519) Die Umstrukturierungsbeihilfe bildete und bildet somit nachweislich einen entscheidenden Anreiz für die Durchführung aller geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen, um die langfristige Rentabilität wiederherzustellen, und hat die Gefahr einer Einstellung oder erheblichen Reduzierung der Transportprozesse im SWL-Segment oder anderen Schienengüterverkehrssegmenten, die wesentlich zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung des Güterverkehrs im Binnenmarkt beitragen, gebannt oder erheblich minimiert. 5.4.3.2.   Geeignetheit (520) Umstrukturierungsbeihilfen werden nicht als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen, wenn weniger verfälschende Maßnahmen es ermöglichen, dasselbe Ziel zu erreichen; die Beihilfe muss angemessen vergütet werden, und die gewählten Instrumente müssen dem Solvenz- oder Liquiditätsproblem, das sie beheben sollen, angemessen sein (186). (521) Die Umstrukturierungsbeihilfe erfolgt in Form einer Verlustübertragung von DB Cargo auf die DB AG. Diese Verlustübertragung wirkt sich positiv auf die Solvenz von DB Cargo aus, da sie die Eigenkapitalposition von DB Cargo vor negativen Auswirkungen der entstandenen Verluste schützt. Die Kommission stellt fest, dass die Verlustübertragung DB Cargo nicht direkt Liquidität verschafft, da DB Cargo keine Liquiditätsprobleme hatte, als sie zu einem Unternehmen in Schwierigkeiten wurde. (522) In Bezug auf den solvenzverbessernden Aspekt der Beihilfe sei angemerkt, dass, wie in Erwägungsgrund 442 erläutert, ohne die Beihilfe die Verluste über das Eigenkapital von DB Cargo absorbiert werden müssten, das damit 2022 negativ geworden wäre. Eine negative Eigenkapitalposition, was bedeutet, dass die Verbindlichkeiten eines Unternehmens höher sind als seine Vermögenswerte, wäre ein schwerwiegendes Solvenzproblem, das zwischen 2022 und 2024 durch die Gewährung der Beihilfe vermieden wurde. (523) In Bezug auf die Frage einer angemessenen Vergütung für die Instrumente stellt die Kommission fest, dass die Verluste im Rahmen des GAV automatisch zulasten der Muttergesellschaft von DB Cargo, der DB AG, verbucht werden. Die DB AG erhält für die Verlustübertragung keine direkte positive Nettovergütung. DB Cargo steht jedoch vollständig im Eigentum der DB AG, sodass die DB AG als alleiniger Anteilseigner von DB Cargo alle Vorteile, die sich aus der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität von DB Cargo ergeben, in vollem Umfang nutzen wird. (524) In diesem Zusammenhang geht die Bewertung von angemessenen künftigen finanziellen Erträgen von DB Cargo aus, wodurch die umfassenderen strategischen Interessen der DB AG gewahrt sein dürften, etwa die Erhaltung einer wichtigen Tochtergesellschaft wie DB Cargo, insbesondere durch die Erbringung von Dienstleistungen für Branchen wie die Stahl-, die Automobil- und die chemische Industrie, die einen erheblichen Teil des Jahresumsatzes von DB Cargo in Höhe von 4,5 Mrd. EUR generieren. Über die Beihilfe ist eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit von DB Cargo sichergestellt, und dadurch sichert Deutschland die langfristige strategische Positionierung des Unternehmens. Im Rahmen der Bewertung der Prognosen im Basisszenario werden die kumulierten finanziellen Erträge von DB Cargo in den nächsten fünf bis zehn Jahren angemessen prognostiziert, wobei die erwarteten Vergütungen während des gesamten Umstrukturierungszeitraums und darüber hinaus berücksichtigt werden. Die Renditen bleiben zwar unter dem, was ein marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber in einer ähnlichen Situation und nach Übernahme der jüngsten Verluste seit 2022 erzielen könnte, aber angemessen und adäquat, insbesondere ab dem letzten Jahr des Umstrukturierungszeitraums und danach. In diesem Zusammenhang hat die Kommission den internen Zinsfuß (IRR) berechnet, den die DB AG aus der erfolgreichen Umsetzung des Umstrukturierungsplans erwarten konnte. Die Kommission wendet den in den Erwägungsgründen 378 und 379 beschriebenen Ansatz an. Anstatt jedoch die mittelfristigen Pläne als Grundlage zu verwenden, stützt sich die Kommission auf die Prognosen des Basisszenarios des Umstrukturierungsplans. Auf der Grundlage dieser Berechnung konnte die DB AG einen IRR von rund […] % erwarten. Dieser interne Zinsfuß würde innerhalb der Renditespanne der jüngsten Anleihen der Deutschen Bahn Finance GmbH (187) liegen, mit denen derzeit zwischen […] % und […] % erzielt werden (188). Daher entspricht die Vergütung weitgehend den Finanzierungskosten der DB AG. (525) So wird mit dem erwarteten Beihilfeinstrument die verschlechterte Solvenzsituation angegangen und behoben, während die DB AG und damit der deutsche Staat, dessen Anteil am begünstigten Unternehmen wertmäßig gestiegen ist, ausreichend vergütet. (526) Daraus folgt, dass das Instrument der Umstrukturierungsbeihilfe angemessen ist. 5.4.3.3.   Angemessenheit der Beihilfe und Lastenverteilung (527) Gemäß Randnummer 38 Buchstabe e der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen dürfen Umstrukturierungsbeihilfen das zum Erreichen des mit der Beihilfe angestrebten Ziels erforderliche Mindestmaß nicht überschreiten. Höhe und Intensität von Umstrukturierungsbeihilfen müssen sich auf das Minimum beschränken, das angesichts der verfügbaren Finanzmittel des begünstigten Unternehmens, seiner Anteilseigner oder der Unternehmensgruppe, der es angehört, für die Umstrukturierung unbedingt erforderlich ist (Randnummer 61 der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen). Insbesondere müssen ein ausreichender Eigenbeitrag zu den Umstrukturierungskosten und, wenn die staatliche Unterstützung in einer Form gewährt wird, die die Eigenkapitalposition des begünstigten Unternehmens stärkt, eine ausreichende Lastenverteilung gewährleistet sein. Bei der

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.