Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 17. Dezember 2009 über Mindestanforderungen an die Daten, die in die einzelstaatlichen elektronischen Register der Kraftverkehrsunternehmen einzugeben sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9959) (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2024-03-06

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02009D0992 — DE — 06.03.2024 — 001.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2009 über Mindestanforderungen an die Daten, die in die einzelstaatlichen elektronischen Register der Kraftverkehrsunternehmen einzugeben sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9959) (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/992/EU) (ABl. L 339 vom 22.12.2009, S. 36) Geändert durch:     Amtsblatt   Nr. Seite Datum ►M1 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2024/773 DER KOMMISSION  vom 4. März 2024   L 773 1 6.3.2024 ▼B BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2009 über Mindestanforderungen an die Daten, die in die einzelstaatlichen elektronischen Register der Kraftverkehrsunternehmen einzugeben sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 9959) (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/992/EU) Artikel 1 Die Mindestanforderungen an die Daten, die in die von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 einzurichtenden einzelstaatlichen elektronischen Register einzugeben sind, sind im Anhang zu diesem Beschluss festgelegt. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ▼M1 ANHANG Datenkategorie Datenelement Zusätzliche Beschreibung des Datenfelds Länge Verkehrsunternehmen Name Freitext, alphanumerisch 1 -100 Rechtsform Freitext, alphanumerisch 1 -50 Zahl der Beschäftigten Freitext, numerisch 1 -7 Risikoeinstufung Freitext, numerisch 1 -5 Risikoeinstufungsgruppe Angabe — „Grau“ — „Grün“ — „Gelb“ — „Rot“   Gesamtzahl der verwalteten Fahrzeuge Freitext, numerisch 1 -6 Anschrift Anschrift Freitext, alphanumerisch 1 -150 Postleitzahl Freitext, alphanumerisch 1 -10 Ort Freitext, alphanumerisch 1 -50 Ländercode Zweistelliger Buchstabencode gemäß ISO 3166-1 alpha-2 2 Zulassung Art der Zulassung Angabe — „Gemeinschaftslizenz zur Beförderung von Personen“ — „einzelstaatliche Lizenz zur Beförderung von Personen“ oder — „Gemeinschaftslizenz zur Beförderung von Gütern“ — „Gemeinschaftslizenz zur Beförderung von Gütern, ausschließlich ≤ 3,5 t“ — „einzelstaatliche Lizenz zur Beförderung von Gütern“   Laufende Nummer der Gemeinschaftslizenz (1) Freitext, alphanumerisch 1 -20 Gemeinschaftslizenz gültig ab Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Gemeinschaftslizenz gültig bis Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Zahl der im Rahmen der Zulassung verwalteten Fahrzeuge Freitext, numerisch 1 -6 Fahrzeugkennzeichen Freitext, alphanumerisch 1 -15 Status der Zulassung Angabe — „gültig“ — „ausgesetzt“ — „entzogen“ — „abgelaufen“ — „verloren/gestohlen“ — „annulliert“ — „zurückgegeben“   Datum des Entzugs der Gemeinschaftslizenz Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Datum der Aussetzung der Gemeinschaftslizenz Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Datum, an dem die Aussetzung der Gemeinschaftslizenz endet Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Grund für die Aussetzung oder den Entzug der Gemeinschaftslizenz Angabe — „keine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung“ — „keine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit“ — „fachliche Eignung entspricht nicht den Anforderungen“ — „fehlende Zuverlässigkeit“ — „andere Gründe“   Laufende Nummer der beglaubigten Abschrift der Gemeinschaftslizenz (2) Freitext, alphanumerisch 1 -20 Beglaubigte Abschrift gültig ab Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Beglaubigte Abschrift gültig bis Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Datum des Entzugs der beglaubigten Abschrift Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Datum der Aussetzung der Gültigkeit der beglaubigten Abschrift Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Datum, an dem die Aussetzung der Gültigkeit der beglaubigten Abschrift endet Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Rechtlicher Vertreter des Unternehmens (falls zutreffend) (3) Erster Vorname Freitext, alphanumerisch 1 -100 Familienname(n) Freitext, alphanumerisch 1 -100 Geburtsdatum Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Geburtsort Freitext, alphanumerisch 1 -50 Verkehrsleiter Erster Vorname Freitext, alphanumerisch 1 -100 Familienname(n) Freitext, alphanumerisch 1 -100 Geburtsdatum Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Geburtsort Freitext, Buchstaben 1 -50 Nummer der Bescheinigung der fachlichen Eignung Freitext, alphanumerisch 1 -20 Datum der Ausstellung der Bescheinigung der fachlichen Eignung Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Land, in dem die Bescheinigung der fachlichen Eignung ausgestellt wurde Zweistelliger Buchstabencode gemäß ISO 3166-1 alpha-2 2 Gültigkeit der Bescheinigung der fachlichen Eignung Angabe — „gültig“ — „ungültig“   schwerwiegender Verstoß Kategorie des Verstoßes Alphanumerische Codewerte   Art des Verstoßes Alphanumerische Codewerte   Datum des Verstoßes Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Datum der Überprüfung, bei der der Verstoß nachgewiesen wurde Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Mitgliedstaat, in dem der Verstoß nachgewiesen wurde Zweistelliger Buchstabencode gemäß ISO 3166-1 alpha-2 2 Begründung, weshalb die Aberkennung der Zuverlässigkeit eine unverhältnismäßige Reaktion darstellt (4) Freitext, alphanumerisch 1 -500 Ungeeignete Person Erster Vorname Freitext, alphanumerisch 1 -100 Familienname(n) Freitext, alphanumerisch 1 -100 Geburtsdatum Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Geburtsort Freitext, Buchstaben 1 -50 Nummer der Bescheinigung der fachlichen Eignung Freitext, alphanumerisch 1 -20 Datum der Ausstellung der Bescheinigung der fachlichen Eignung Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Land, in dem die Bescheinigung der fachlichen Eignung ausgestellt wurde Zweistelliger Buchstabencode gemäß ISO 3166-1 alpha-2 2 Begründung für die Erklärung der Nichteignung Angabe — „Verstoß gegen einzelstaatliche Vorschriften“ — „Verstoß gegen Gemeinschaftsvorschriften“   Laufende Rehabilitierungsmaßnahme Angabe — „angemessene Ausbildung von mindestens drei Monaten“ — „Prüfung zu den in Anhang I Teil I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 aufgeführten Sachgebieten“   Erklärung der Nichteignung gilt ab Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 Erklärung der Nichteignung gilt bis Numerischer Eintrag gemäß ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) 10 (1)    Die Nummer ist auf jedes zur Aufbewahrung im Fahrzeug ausgestellte Dokument im selben Format zu drucken wie im einzelstaatlichen Register verzeichnet. (2)    Die Nummer ist auf jedes zur Aufbewahrung im Fahrzeug ausgestellte Dokument im selben Format zu drucken wie im einzelstaatlichen Register verzeichnet. (3)    Siehe Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. (4)    Dieses Feld darf keine anderen personenbezogenen Daten enthalten als die den Verkehrsleiter betreffenden erforderlichen Daten.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.