Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2021/2268 der Kommission vom 6. September 2021 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission festgelegten technischen Regulierungsstandards in Bezug auf die zugrunde liegende Methodik und Darstellung von Performance-Szenarien, die Darstellung von Kosten und die Methodik für die Berechnung von Gesamtkostenindikatoren, die Darstellung und den Inhalt von Informationen über die frühere Wertentwicklung und die Darstellung von Kosten von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten (PRIIP) mit verschiedenen Anlageoptionen und die Anpassung der Übergangsregelung nach Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates für PRIIP-Hersteller, die Fondsanteile als zugrunde liegende Anlageoptionen anbieten, an die in diesem Artikel festgelegte verlängerte Übergangsregelung (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2022-07-14

Quellenkennung: 32021R2268. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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gs- oder Betriebskosten‘ bezeichnet) stellen die zu berücksichtigenden Kosten die Differenz zwischen den Gesamtkosten gemäß Nummer 61 dieses Anhangs und der Summe des Indikators für einmalige Kosten gemäß Nummer 64 dieses Anhangs zuzüglich des Indikators für die Transaktionskosten gemäß Nummer 66 dieses Anhangs und der Indikatoren für die zusätzlichen Kosten gemäß den Nummern 68 und 69 dieses Anhangs dar.“ 22.  Die Überschrift nach Nummer 67 und die Nummern 68 und 69 erhalten folgende Fassung: „ Zusätzliche Kosten und Indikatoren für die zusätzlichen Kosten (Erfolgsgebühren und Carried Interests) 68.  Der Indikator für die zusätzlichen Kosten des PRIIP wird wie folgt berechnet: a)  bei Versicherungsanlageprodukten als die Minderung der jährlichen Rendite aufgrund von Erfolgsgebühren oder Carried Interest oder beidem unter der Annahme, dass das PRIIP bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer gehalten wird, berechnet gemäß den Nummern 70, 71 und 72 dieses Anhangs; b)  bei PRIIP als die Kosten in monetären Einheiten, wenn das PRIIP ein Jahr lang gehalten wird (oder für die empfohlene Haltedauer, falls diese kürzer ist), berechnet unter der Annahme einer Nettowertentwicklung von 0 %. 69.  Bei Investmentfonds werden für die Berechnung der Erfolgsgebühren die Kosten gemäß Nummer 6 Buchstabe a dieses Anhangs berücksichtigt. Bei Investmentfonds werden für die Berechnung von Carried Interests die Kosten gemäß Nummer 6 Buchstabe b dieses Anhangs berücksichtigt.“ 23.  Nach Nummer 69 wird folgende Überschrift eingefügt: „III. BERECHNUNG DER KOSTENWERTE“. 24.  Die Nummern 70 und 71 erhalten folgende Fassung: „70.  Die in den Teilen I und II dieses Anhangs genannte Renditeminderung wird anhand von Beträgen berechnet, die mit den in den Nummern 90 und 91 dieses Anhangs genannten Beträgen übereinstimmen. Die Renditeminderung wird berechnet als Differenz zwischen den beiden Prozentsätzen i und r, wobei r dem jährlichen internen Zinsfuß im Verhältnis zu den Bruttozahlungen des Kleinanlegers und den geschätzten Leistungszahlungen an den Kleinanleger während der relevanten Haltedauer und i dem jährlichen internen Zinsfuß für das jeweilige kostenfreie Szenario entspricht. 71.  Die Schätzung der künftigen Leistungszahlungen für die Berechnung der Kosten gemäß Nummer 70 dieses Anhangs erfolgt auf der Grundlage der folgenden Annahmen: a)  bei PRIIP gemäß Anhang IV Nummer 30 und bei allen PRIIP für die Kostenindikatoren, die anzeigen, dass das PRIIP für höchstens ein Jahr gehalten wird, wird eine standardisierte Nettowertentwicklung von 0 % angenommen; b)  außer in den Fällen, in denen Buchstabe a Anwendung findet, wird die Wertentwicklung des PRIIP unter Anwendung der Methodik und der zugrunde liegenden Hypothese berechnet, die für die Schätzung des mittleren Szenarios im Abschnitt ‚Performance-Szenarien‘ im Basisinformationsblatt herangezogen wurde; c)  die Leistungszahlungen werden unter der Annahme geschätzt, dass alle in die Gesamtkosten gemäß Nummer 61 dieses Anhangs einberechneten Kosten abgezogen werden.“ 25.  Nach Nummer 75 wird folgende Überschrift eingefügt: „ Spezifische Anforderungen für PRIIP mit einer empfohlenen Haltedauer von weniger als einem Jahr “ 26.  Nach Nummer 76 wird die Überschrift „Berechnung der Quoten“ gestrichen. 27.  Folgende Nummer 76a wird eingefügt: „76a.  Die prozentualen Kostenindikatoren werden anhand der kumulierten Kosten in dem Zeitraum, dividiert durch den Anlagebetrag, berechnet, und es wird eine Fußnote hinzugefügt, um diese Berechnung zu erläutern und auf die fehlende Vergleichbarkeit mit den jährlichen prozentualen Kostenindikatoren anderer PRIIP hinzuweisen.“ 28.  Nach Nummer 76a werden folgende Überschrift und folgende Nummer 76b eingefügt: „ Spezifische Anforderungen für PRIIP, bei denen es sich um Terminkontrakte, Future-Kontrakte, Differenzkontrakte oder Swaps handelt 76b.  Die prozentualen Kostenindikatoren werden anhand des Nominalbetrags des Kontrakts berechnet, und es wird eine Fußnote zur Erläuterung dieser Berechnung hinzugefügt.“ 29.  Nach Nummer 76b werden folgende Überschrift und folgende Nummer 76c eingefügt: „ Spezifische Anforderungen für PRIIP, die vor Ablauf der empfohlenen Haltedauer automatisch gekündigt oder aufgelöst werden können, wenn bestimmte zuvor festgelegte Bedingungen erfüllt sind 76c.  Die Kostenwerte werden unter der Annahme von zwei unterschiedlichen Szenarien dargestellt: a)  das PRIIP wird zum ersten möglichen Zeitpunkt gekündigt; b)  das Fälligkeitsdatum des PRIIP ist erreicht. Die Kostenwerte werden unter der Annahme berechnet, dass die Wertentwicklung mit jedem Szenario übereinstimmt.“ 30.  Die Nummern 78, 79 und 80 erhalten folgende Fassung: „78.  Die Kostenwerte in Geldbeträgen werden auf den nächsten Euro aufgerundet. Die Kostenindikatoren in Prozent werden mit einer Dezimalstelle angegeben. 79.  Die Kostenwerte werden mindestens einmal jährlich berechnet. 80.  Die Kostenwerte beruhen auf den aktuellen Kostenberechnungen des PRIIP-Herstellers. Unbeschadet der Nummer 77 dieses Anhangs werden die Kosten inklusive aller Steuern bewertet. Bei Investmentfonds gilt Folgendes: a)  für jede Anteilsklasse wird eine separate Berechnung durchgeführt, doch wenn die Anteile von zwei oder mehr Klassen gleichrangig sind, ist eine einzige Berechnung zulässig; b)  im Falle eines Dachfonds wird jeder zugehörige Teilfonds oder Unterfonds für die Zwecke dieses Anhangs getrennt behandelt, doch werden Kosten, die dem Fonds insgesamt zuzurechnen sind, zwischen allen Unterfonds auf einer für alle Anleger gerechten Basis aufgeteilt.“ 31.  Nummer 82 erhält folgende Fassung: „82.  Grundlage für diese Ex-post-Zahlen sind aktuelle Kostenberechnungen, die der PRIIP-Hersteller aus berechtigten Gründen als für diesen Zweck geeignet ansieht. Die Zahlen können auf den Kosten basieren, die in der im letzten Jahres- oder Halbjahresbericht veröffentlichten Gewinn- und Verlustrechnung für das PRIIP angegeben wurden, sofern diese Rechnung hinreichend aktuell ist. Ist dies nicht der Fall, wird stattdessen eine vergleichbare Rechnung basierend auf den Kosten, die während eines aktuelleren 12-Monats-Zeitraums berechnet wurden, verwendet.“ 32.  Nummer 84 erhält folgende Fassung: „84.  Wenn die einem zugrunde liegenden OGAW oder AIF zuzuschreibenden Kosten zu berücksichtigen sind, gilt Folgendes: a)  der Kostenindikator jedes zugrunde liegenden OGAW oder AIF wird entsprechend dem proportionalen Nettoinventarwert des PRIIP, der zum Stichtag (Datum, an dem die Zahlen des PRIIP ermittelt werden) auf diesen OGAW oder AIF entfällt, anteilsmäßig bestimmt; b)  alle anteiligen Zahlen werden dem Gesamtkostenwert des investierenden PRIIP selbst hinzuaddiert, sodass sich eine einzige Gesamtsumme ergibt.“ 33.  Die Überschrift II von Teil 2 wird gestrichen. 34.  Nummer 90 erhält folgende Fassung: „90.  Die in Artikel 5 genannten Tabellen enthalten Angaben zu den dem PRIIP-Hersteller bekannten Kosten in Geldbeträgen und Prozentsätzen für den Fall, dass der Kleinanleger 10 000 EUR in das PRIIP (bei allen PRIIP außer denjenigen, bei denen es sich um Produkte mit regelmäßiger Prämie oder regelmäßiger Zahlung handelt) bzw. 1 000 EUR jährlich (bei PRIIP mit regelmäßiger Prämie oder Zahlung) anlegt. Die Kostenwerte werden für verschiedene Haltedauern, einschließlich der empfohlenen Haltedauer, wie folgt ausgewiesen: a)  bei PRIIP mit einer empfohlenen Haltedauer von höchstens einem Jahr werden nur die Kosten bei einem Ausstieg am Ende der empfohlenen Haltedauer ausgewiesen; b)  bei PRIIP mit einer empfohlenen Haltedauer von mehr als einem Jahr und weniger als zehn Jahren werden die Kosten bei einem Ausstieg am Ende des ersten Jahres und am Ende der empfohlenen Haltedauer ausgewiesen; c)  bei PRIIP mit einer empfohlenen Haltedauer von mindestens zehn Jahren wird eine zusätzliche Haltedauer angegeben, wobei die Kostenwerte bei einem Ausstieg zur Hälfte der empfohlenen Haltedauer, auf das Ende des nächsten Jahres aufgerundet, ausgewiesen werden; d)  lässt ein PRIIP einen Ausstieg vor dem Ablauf der empfohlenen Haltedauer nicht zu, oder hat ein PRIIP keine alternative Liquiditätsfazilität, die von dem PRIIP-Hersteller oder Dritten bereitgestellt wird, oder bestehen keine Liquiditätsvereinbarungen, oder handelt es sich um PRIIP gemäß Anhang IV Nummer 30, ist es zulässig, diese Kosten nur am Ende der empfohlenen Haltedauer auszuweisen.“ 35.  Die Nummern 92, 93 und 94 werden gestrichen. ANHANG VII „ ANHANG VII DARSTELLUNG DER KOSTEN Unmittelbar nach der Überschrift des Abschnitts ‚Welche Kosten entstehen?‘ wird folgender Warnhinweis eingefügt, es sei denn, dem PRIIP-Hersteller ist bekannt, dass die Person, die das PRIIP verkauft oder zu diesem berät, keine zusätzlichen Kosten berechnet: ‚Die Person, die Ihnen dieses Produkt verkauft oder Sie dazu berät, kann Ihnen weitere Kosten berechnen. Sollte dies der Fall sein, teilt diese Person Ihnen diese Kosten mit und legt dar, wie sich diese Kosten auf Ihre Anlage auswirken werden.‘ In den nachstehenden Kostentabellen wird der Begriff ‚aussteigen‘ für das Ende der Anlage verwendet. Sollte dieser Begriff für bestimmte Arten von PRIIP irreführend sein, kann ein alternativer Begriff wie ‚kündigen‘ oder ‚zurückkaufen‘ verwendet werden. Tabelle 1 für alle PRIIP mit Ausnahme der in Anhang VI Artikel 13 Buchstabe b und Nummer 76c genannten PRIIP (Autocallables) Der PRIIP-Hersteller fügt die folgenden Überschriften, Erläuterungen sowie Tabelle 1 ein, in der die kumulierten Kostenwerte in Geldbeträgen und Prozentsätzen gemäß Anhang VI Nummern 61 und 62 mit den unter Nummer 90 dieses Anhangs genannten Haltedauern angegeben sind: ‚ Kosten im Zeitverlauf In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden. Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten [und wie gut sich das Produkt entwickelt (sofern zutreffend)]. Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume. Wir haben folgende Annahme zugrunde gelegt: —  [Im ersten Jahr] würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite). [Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt] —  [10 000 /1 000 EUR pro Jahr] werden angelegt‘   Wenn Sie nach 1 Jahr [aussteigen] (sofern zutreffend) Wenn Sie nach [Hälfte der empfohlenen Haltedauer] [aussteigen] (sofern zutreffend) Wenn Sie nach [empfohlene Haltedauer] [aussteigen] Kosten insgesamt [] EUR [] EUR [] EUR Jährliche Auswirkungen der Kosten (*1) [] % [] % pro Jahr [] % pro Jahr (*1)    ‚Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich [] % vor Kosten und [] % nach Kosten betragen.‘ (Sofern zutreffend):  ‚Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken. (Sofern zutreffend) [Der Betrag wird Ihnen mitgeteilt].‘ (Sofern zutreffend):  ‚Diese Zahlen enthalten die höchste Verwaltungsgebühr, die die Person, die Ihnen das Produkt verkauft, berechnen kann ([] % des Anlagebetrags/[] EUR). Diese Person teilt Ihnen die tatsächliche Vertriebsgebühr mit.‘; Tabelle 1 für PRIIP gemäß Artikel 13 Buchstabe b Der PRIIP-Hersteller fügt folgende Überschriften, Erläuterungen sowie Tabelle 1 ein, in der die kumulierten Kostenwerte in Geldbeträgen und Prozentsätzen gemäß Anhang VI Nummern 61 und 62 mit den unter Nummer 90 dieses Anhangs genannten Haltedauern angegeben sind und die eine Aufschlüsselung der Kosten des PRIIP, abgesehen von den Kosten der zugrunde liegenden Anlageoptionen, (‚Versicherungsvertrag‘) und der Spanne der Kosten der zugrunde liegenden Anlageoptionen (‚Anlagenoptionen‘) enthält: ‚ Kosten im Zeitverlauf In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden. Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten [und wie gut sich das Produkt entwickelt (sofern zutreffend)]. Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume. Wir haben folgende Annahme zugrunde gelegt: —  Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite). Für die anderen Halteperioden haben wir angenommen, dass sich das Produkt wie im mittleren Szenario dargestellt entwickelt —  [10 000 /1 000 EUR pro Jahr] werden angelegt [Hinweis darauf, dass die Gesamtkosten für den Kleinanleger aus einer Kombination der Kosten des PRIIP, abgesehen von den Kosten der zugrunde liegenden Anlageoptionen, und der Kosten für die Anlageoption bestehen und je nach den zugrunde liegenden Anlageoptionen variieren]‘   Wenn Sie nach 1 Jahr [aussteigen] (sofern zutreffend) Wenn Sie nach [Hälfte der empfohlenen Haltedauer] [aussteigen] (sofern zutreffend) Wenn Sie nach [empfohlene Haltedauer] [aussteigen] Kosten insgesamt — Versicherungsvertrag — Anlageoptionen [] EUR [] — [] EUR [] EUR [] — [] EUR [] EUR [] — [] EUR Jährliche Auswirkungen der Kosten (*1) — Versicherungsvertrag — Anlageoptionen [] % [] — [] % [] % pro Jahr [] — [] % pro Jahr [] % pro Jahr [] — [] % pro Jahr (*1)    ‚Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie beispielsweise zum Ende der empfohlenen Haltedauer aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich [] % vor Kosten und [] % nach Kosten betragen.‘ (Sofern zutreffend):  ‚Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken. (Sofern zutreffend) [Der Betrag wird Ihnen mitgeteilt.]‘ (Sofern zutreffend):  ‚Diese Zahlen enthalten die höchste Verwaltungsgebühr, die die Person, die Ihnen das Produkt verkauft, berechnen kann ([] % des Anlagebetrags/[] EUR). Diese Person teilt Ihnen die tatsächliche Vertriebsgebühr mit.‘ Tabelle 1 für PRIIP gemäß Anhang VI Nummer 76c (Autocallables) Bei PRIIP gemäß Anhang VI Nummer 76c sind die Überschrift, Erläuterung und Tabelle 1 ‚Kosten im Zeitverlauf‘ wie folgt: ‚ Kosten im Zeitverlauf In den Tabellen werden Beträge dargestellt, die zur Deckung verschiedener Kostenarten von Ihrer Anlage entnommen werden. Diese Beträge hängen davon ab, wie viel Sie anlegen, wie lange Sie das Produkt halten [und wie gut sich das Produkt entwickelt (sofern zutreffend)]. Die hier dargestellten Beträge veranschaulichen einen beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene Anlagezeiträume. Die Laufzeit dieses Produkts steht nicht mit Sicherheit fest, da es je nach Marktentwicklung zu unterschiedlichen Zeitpunkten auslaufen kann. Bei den hier angegebenen Beträgen wurden zwei verschiedene Szenarien (vorzeitige Kündigung und Fälligkeit) berücksichtigt. Sollten Sie sich für einen Ausstieg vor Ablauf des Produkts entscheiden, können zusätzlich zu den hier angegebenen Beträgen noch Ausstiegskosten anfallen. Wir haben folgende Annahme zugrunde gelegt: —  [10 000 /1 000 EUR pro Jahr] werden angelegt —  es wird eine Wertentwicklung des Produkts angegeben, die mit jeder angegebenen Haltedauer übereinstimmt.   Wenn das Produkt zum ersten möglichen Zeitpunkt [] gekündigt wird Wenn das Produkt sein Fälligkeitsdatum erreicht Kosten insgesamt [] EUR [] EUR Jährliche Auswirkungen der Kosten (*1) [] % [] % pro Jahr (*1)    Diese Angaben veranschaulichen, wie die Kosten Ihre Rendite pro Jahr während der Haltedauer verringern. Wenn Sie zum Beispiel am Fälligkeitsdatum aussteigen, wird Ihre durchschnittliche Rendite pro Jahr voraussichtlich [] % vor Kosten und [] % nach Kosten betragen.‘ (Sofern zutreffend):  ‚Wir können einen Teil der Kosten zwischen uns und der Person aufteilen, die Ihnen das Produkt verkauft, um die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu decken. (Sofern zutreffend) [Der Betrag wird Ihnen mitgeteilt.]‘ (Sofern zutreffend):  ‚Diese Zahlen enthalten die höchste Verwaltungsgebühr, die die Person, die Ihnen das Produkt verkauft, berechnen kann ([] % des Anlagebetrags/[] EUR). Diese Person teilt Ihnen die tatsächliche Vertriebsgebühr mit.‘ Tabelle 2 für alle PRIIP mit Ausnahme der in Artikel 13 Buchstabe b genannten PRIIP Der PRIIP-Hersteller fügt eine Aufschlüsselung der Kosten nach der in Anhang VI Nummern 64 bis 69 genannten Klassifizierung unter Verwendung der nachstehenden Überschriften und Tabelle 2 ein. Für jede Kostenart wird eine sehr kurze Beschreibung eingefügt. Dazu gehören ein numerischer Indikator (Geldbetrag oder Prozentsatz) und die für die Berechnung verwendete Grundlage, soweit dies in einfachen Worten dargestellt werden kann, die von den Kleinanlegern verstanden werden dürften, an die das PRIIP vermarktet werden soll. Die Beschreibung beruht auf einem oder mehreren Beispielen aus der nachstehenden Tabelle, es sei denn, diese sind nicht anwendbar. ‚ Zusammensetzung der Kosten Einmalige Kosten bei Einstieg oder Ausstieg (PRIP): Wenn Sie nach [1 Jahr/empfohlene Haltedauer (sofern weniger als 1 Jahr)] aus (Versicherungsanlageprodukte) [aussteigen]: Jährliche Auswirkungen der Kosten, wenn Sie nach [empfohlene Haltedauer] [aussteigen] Einstiegskosten [Beschreibung der Kostenart in höchstens 300 Zeichen. Beispiele: — ‚[] % des Betrags, den Sie beim Einstieg in diese Anlage zahlen‘ — ‚[] % der ersten [] Prämien, die Sie zahlen‘ — ‚Diese Kosten sind bereits im/in den [Preis/Prämien] enthalten, den/die Sie zahlen‘ — ‚Darin enthalten sind Vertriebskosten in Höhe von [[] % des Anlagebetrags/[] EUR]. [Dies ist der Höchstbetrag, der Ihnen berechnet wird]. [Die Person, die Ihnen das Produkt verkauft, teilt Ihnen die tatsächliche Gebühr mit]‘ — ‚Wir berechnen keine Einstiegsgebühr‘] [Bis zu] [] EUR (PRIP) oder [] % (IBIP) Ausstiegskosten [Beschreibung der Kostenart in höchstens 300 Zeichen. Beispiele: — ‚[] % Ihrer Anlage, bevor sie an Sie ausgezahlt wird‘ — ‚Wir berechnen keine Ausstiegsgebühr für dieses Produkt, [die Person, die Ihnen das Produkt verkauft, kann jedoch eine Gebühr berechnen]‘ (Wenn Ausstiegskosten nur unter bestimmten Umständen anfallen) — ‚Diese Kosten fallen nur an, wenn (Erläuterung der Umstände oder Darstellung eines Beispiels in höchstens 200 Zeichen)‘ Bei Versicherungsanlageprodukten, bei denen Ausstiegskosten nur beim Ausstieg vor der empfohlenen Haltedauer anfallen, wird in der rechten Spalte ‚Nicht zutreffend‘ angegeben und zusätzlich zu den vorstehenden Beschreibungen wird die folgende Erklärung in die Spalte eingefügt:‚Unter Ausstiegskosten wird in der nächsten Spalte ‚Nicht zutreffend‘ angegeben, da sie nicht anfallen, wenn Sie das Produkt bis zum Ende der empfohlenen Haltedauer halten‘ [] EUR (PRIP) oder [] % (IBIP) Laufende Kosten [pro Jahr]   Verwaltungsgebühren und sonstige Verwaltungs- oder Betriebskosten [Beschreibung der Grundlage in höchstens 150 Zeichen. Beispiel: ‚[] % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr‘]. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten des letzten Jahres. [] EUR (PRIP) oder [] % (IBIP) Transaktionskosten [] % des Werts Ihrer Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung der Kosten, die anfallen, wenn wir die zugrunde liegenden Anlagen für das Produkt kaufen oder verkaufen. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab, wie viel wir kaufen und verkaufen. [] EUR (PRIP) oder [] % (IBIP) Zusätzliche Kosten unter bestimmten Bedingungen   Erfolgsgebühren [und Carried Interest] [[Beschreibung der Kosten in höchstens 300 Zeichen]. Der tatsächliche Betrag hängt davon ab, wie gut sich Ihre Anlage entwickelt. Die vorstehende Schätzung der kumulierten Kosten enthält den Durchschnitt der letzten fünf Jahre.] oder [Für dieses Produkt wird keine Erfolgsgebühr berechnet]. [] EUR (PRIP) oder [] % (IBIP) (Sofern zutreffend):  ‚Je nach Anlagebetrag fallen unterschiedliche Kosten an [Erläuterung der Umstände oder Darstellung eines Beispiels in höchstens 150 Zeichen]‘ Bei PRIIP mit verschiedenen Anlageoptionen verwenden PRIIP-Hersteller für die Darstellung der Kosten die Tabellen 1 und 2 dieses Anhangs, die für alle PRIIP mit Ausnahme der in Anhang VI Artikel 13 Buchstabe b und Nummer 76c genannten PRIIP gelten, und weisen für die Zahlen in jeder Tabelle, sofern relevant, die Kostenspanne aus. Bei PRIIP mit einer empfohlenen Haltedauer von höchstens einem Jahr lautet die Bezeichnung der prozentualen Kostenquote in den Tabellen 1 und 2 ‚Auswirkungen der Kosten‘ anstatt ‚Jährliche Auswirkungen der Kosten‘, und die Fußnote nach Tabelle 1 lautet wie folgt: ‚Diese Angaben veranschaulichen die Auswirkungen der Kosten bei einer Haltedauer von höchstens einem Jahr. Dieser Prozentsatz kann nicht direkt mit den Zahlen über die Auswirkungen der Kosten anderer PRIIP verglichen werden‘. Bei

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.