Europäische Union

Beschluss (GASP) 2024/645 des Rates vom 19. Februar 2024 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32024D0645. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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tützten Schulungen, die auf den Ergebnissen bereits durchgeführter Projekte aufbauen, in einem oder beiden der folgenden Bereiche: Umsetzung der Maßnahmen zur Biosicherheit im nationalen Plan zur Reaktion auf biologische Bedrohungen und/oder zur Prävention solcher Bedrohungen. — Maßnahme 1.5: Beitrag zur Ausarbeitung nationaler Leitlinien für den Schutz biologischer Agenzien vor versehentlicher oder vorsätzlicher Freisetzung sowie von nationalen Leitlinien für die buchmäßige Erfassung und Sicherung biologischer Agenzien bei Herstellung, Verwendung, Lagerung oder Transport sowie zu ihrem physische Schutz. — Maßnahme 1.6: Entwicklung und Bereitstellung von Unterstützung vor Ort auf einer Online-Plattform in spanischer Sprache, um den Staaten bei der Registrierung von Einrichtungen zu helfen, um ihnen die Zusammenstellung der im Rahmen der vertrauensbildenden Maßnahmen notwendigen Informationen, die der BWÜ-ISU zu übermitteln sind, zu erleichtern. Erwartete Projektergebnisse — Vorlage eines Bewertungsberichts mit Empfehlungen für jeden Staat und jede Stelle, — Durchführung mindestens einer Mission zur Unterstützung bei der Gesetzgebung pro Land, um bei der Ausarbeitung von Kontrolllisten und/oder den nationalen Plänen und/oder dem Entwurf einschlägiger Rechts-/Verwaltungsvorschriften Hilfe zu leisten, — Erstellung eines Verzeichnisses von Pathogenen gemäß einer Risikoeinstufung und/oder Ausarbeitung von Ausfuhrkontrolllisten gemäß den Bedürfnissen des Staates, — Ausarbeitung nationaler Pläne durch die Staaten unter Berücksichtigung der bestehenden Lücken und der Prioritäten, — Ausarbeitung von Leitlinien mit Maßnahmen zur buchmäßigen Erfassung und Sicherung biologischer Agenzien bei Herstellung, Nutzung, Lagerung oder Transport sowie zum physischen Schutz solcher Agenzien, — Schaffung von Online-Plattformen für Netzwerke zur Erleichterung des Kapazitätsaufbaus auf dem Gebiet der Biosicherheit. Ziel 2: Förderung der Einhaltung internationaler Regelungen durch Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen begünstigten Staaten und Unterstützung bei den im Zusammenhang mit den einschlägigen Übereinkommen über biologische Waffen zu übermittelnden Meldungen und Berichten. Unterstützende Maßnahmen — Maßnahme 2.1: Ermöglichung von bis zu drei Peer-Review-Verfahren mit besonderem Schwerpunkt unter anderem auf Durchführungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Biosicherheit, strategischen Handelskontrollen, dem Transport biologischer Agenzien. — Maßnahme 2.2: Durchführung von drei regionalen Workshops zu Peer-Review-Verfahren im Zusammenhang mit der Durchführung der Resolution 1540 (2004). — Maßnahme 2.3: Ausarbeitung und Veröffentlichung technischer Unterlagen über Maßnahmen im Zusammenhang mit „Peer Review“-Verfahren. — Maßnahme 2.4: Konzipierung und Ausarbeitung eines Schulungsmoduls unter Nutzung einer vor Kurzem entwickelten Plattform für offene Online-Kurse (MOOC-Plattform), um den nationalen Behörden Orientierungshilfen in der Frage zu bieten, wie die für die vertrauensbildenden Maßnahmen relevanten Informationen zu erheben und zusammenzustellen und der BWÜ-ISU zu übermitteln sind (zur Ergänzung der in dem 2015 von der BWÜ-ISU veröffentlichten Leitfaden für die Teilnahme an vertrauensbildenden Maßnahmen enthaltenen Informationen). — Maßnahme 2.5: Konzipierung einer regionalen/subregionalen Maßnahme zur Sensibilisierung für die Bedeutung und den potenziellen Nutzen der Übermittlung vertrauensbildender Maßnahmen an die BWÜ-ISU. — Maßnahme 2.6: Veranstaltung einer regionalen Konferenz zur Biosicherheit, unter anderem mit dem Ziel, die Koordinierung wichtiger nationaler Einrichtungen zu verbessern und den Informationsaustausch mit dem Hochschulsektor, Nichtregierungsorganisationen und anderen relevanten Interessenträgern voranzubringen. — Maßnahme 2.7: Veranstaltung einer regionalen Konferenz zum Stand der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) auf dem amerikanischen Kontinent, um für die Einhaltung der einschlägigen Regelungen zu sensibilisieren. Erwartete Projektergebnisse — Verstärkte Sensibilisierung für die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen gemäß der Resolution 1540 (2004) und dem BWÜ im öffentlichen und im privaten Sektor der begünstigten Staaten, — Ermöglichung von „Peer Review“-Verfahren für sechs begünstigte Länder, — Verbesserung der Koordinierung und der Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der begünstigten Staaten im Hinblick auf die Verfahren im Bereich der Biosicherheit, — Verschärfung der Sicherungsmaßnahmen für Material, das mit biologischen Waffen in Zusammenhang steht, in Freihandelszonen, — verstärkte Sensibilisierung für die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen gemäß dem BWÜ durch Übermittlung der relevanten Meldungen und Berichte sowie durch Teilnahme von Politikern an der Konferenz der Vertragsstaaten und an anderen internationalen Foren entsprechend dem Bedarf. Ziel 3: Ausarbeitung von Schulungsmaßnahmen zum Thema Biosicherheit in den begünstigten Staaten. Unterstützende Maßnahmen — Maßnahme 3.1: Organisation und Durchführung von bis zu acht Schulungsmaßnahmen zum Thema Biosicherheit im jeweiligen Land unter Befolgung des Ansatzes „Ausbildung der Ausbilder“. Bei den Schulungen zur Biosicherheit werden neben anderen Themen Sicherungsmaßnahmen für Pathogene mit hohem Gefahrenpotenzial und die entsprechenden synthetischen biologischen Stoffe und die zugehörige Biowissenschaftsinfrastruktur behandelt. In den Schulungskursen zur Biosicherheit wird der Aspekt des Risikomanagements ausführlich behandelt, ferner werden die Kurse die Förderung einer Biosicherheitskultur zum Thema haben. Themen wie Forschung mit Dual-Use-Potenzial, Anlass zu Besorgnis gebende Forschung mit Dual-Use-Potenzial und die Einrichtung von Aufsichtsmechanismen werden ebenfalls berücksichtigt. — Maßnahme 3.2: Einrichtung eines Netzwerks von Ausbildern für Biosicherheit in jedem begünstigten Land und in weiteren begünstigten Staaten. — Maßnahme 3.3: Konzipierung und Ausarbeitung eines Schulungsmoduls, basierend auf der bereits entwickelten MOOC-Plattform, mit dem Ziel, für Forschung mit Dual-Use-Potenzial, für Anlass zu Besorgnis gebende Forschung mit Dual-Use-Potenzial, für Ethik und Biowissenschaften, Verhaltenskodizes und mögliche Aufsichtsmechanismen zu sensibilisieren, um das Risiko des möglichen Missbrauchs von Material, Ausrüstungen und Informationen, einschließlich implizitem Wissen, während des Forschungsprozesses zu verringern. — Maßnahme 3.4: Organisation und Durchführung einer Planübung, der ein Szenario zugrunde liegt, das Maßnahmen zur Erhöhung der Biosicherheit oder die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren erforderlich macht (die Übung kann am Rande der Kurse zur Biosicherheit durchgeführt werden). Während dieser Übung werden Themen im Zusammenhang mit internationalen Normen, Produktketten, der Absonderung von gefährlichen Stoffen und dem Transportrisiko-Management erörtert. Erwartete Projektergebnisse — Einrichtung eines Netzes von Ausbildern und Fachleuten auf dem Gebiet der Biosicherheit in jedem Land, — Einführung von offenen Online-Kursen und Durchführung von acht Kursen, — Schulung von Wissenschaftlern in mit Biosicherheit befassten Stellen in den begünstigten Staaten, — Propagierung der IFBA-Zertifizierung (IFBA - International Federation of Biosafety Associations (Internationaler Dachverband der Vereinigungen für Biosicherheit)) bei den Teilnehmern an den Ausbildungsmaßnahmen und Gründung von Vereinigungen für Biosicherheit/Mikrobiologie. Ziel 4: Konsolidierung einer regionalen Gemeinschaft oder eines regionalen Netzwerks von Interessensträgern, indem in jedem begünstigten Land die aktive Mitwirkung von Vertretern des privaten und des öffentlichen Sektors in den einschlägigen mit Biosicherheit befassten internationalen Foren gefördert wird. Unterstützende Maßnahmen — Maßnahme 4.1: Im Rahmen dieses Projektes wird angestrebt, das kürzlich geschaffene Netzwerk von Fachleuten im Bereich Biowissenschaften zu erweitern. Darüber hinaus soll im Rahmen des Projektes die Interaktion zwischen diesen Fachleuten durch Online-Seminare, in denen verschiedene Themen im Zusammenhang mit ihrem Fachgebiet erörtert werden, gefördert und ein Raum zum Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen geschaffen werden. — Maßnahme 4.2: Förderung der Teilnahme von Fachleuten, hochrangigen Beamten und Technikern an internationalen, regionalen und sonstigen Foren, Veranstaltungen, Nebenveranstaltungen und Tagungen zum Thema Biosicherheit, die eine Erweiterung des Kenntnisstands und eine aktive Teilnahme ermöglichen. Erwartete Projektergebnisse — Schaffung eines Netzwerks von Ausbildern und Fachleuten auf dem Gebiet der Biosicherheit in der Region, — Verstärkte Sensibilisierung der hochrangigen Behörden und ihrer technischen Mitarbeiter, die mit der Ausarbeitung von Regulierungsmaßnahmen zur wirksamen Umsetzung der Resolution 1540 (2004) und des BWÜ befasst sind. 4.   Begünstigte Bei den direkt Begünstigten in den Empfängerländern handelt es sich um für die Gewährleistung der Biosicherheit zuständige nationale Einrichtungen und Behörden in elf lateinamerikanischen Ländern (Argentinien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay, Peru und Uruguay). 5.   Öffentlichkeitswirkung der Europäischen Union Der OAS/CICTE wird dafür sorgen, dass bei allen Projektmaßnahmen die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union auf vielfältige Art und Weise kenntlich gemacht wird. In Pressemitteilungen, sozialen Medien und Interviews in den neuen Medien für Veranstaltungen mit hoher Öffentlichkeitswirkung wird die Unterstützung durch die EU hervorgehoben. Sämtliche den begünstigten Ländern gestiftete Ausrüstungen, gedruckte Materialien oder Computersoftware werden als von der Union finanziert gekennzeichnet. Das an den Projekten beteiligte Personal wird das EU-Logo und/oder die EU-Fahne auf sämtlichen Kopfbedeckungen, Schutzanzügen oder Arbeitsuniformen als deutliches Markenzeichen tragen. Die Unterstützung durch die Union wird auf den OAS-Webseiten und in Veröffentlichungen der OAS mit Bezug zu dem Projekt und den geförderten Programmen deutlich öffentlich sichtbar gemacht. 6.   Dauer Für die Durchführung des Projekts ist ein Zeitrahmen von 36 Monaten vorgesehen. 7.   Allgemeiner Aufbau Die technische Durchführung des Projekts wird durch den OAS/CICTE im Rahmen seines für die Umsetzung der Resolution 1540 (2004) eingerichteten Programms erfolgen. 8.   Partner Der OAS/CICTE wird das Projekt in Partnerschaft mit den nationalen Behörden in den begünstigten Staaten und in Zusammenarbeit mit strategischen Partnern durchführen. 9.   Berichterstattung Für eine angemessene und rasche Überwachung und Bewertung werden jährlich Berichte über die erzielten Fortschritte und den Finanzstatus vorgelegt, und der OAS/CICTE wird eng mit dem Geber Kontakt halten. (1)  Global Health Security Index. Abrufbar unter: https://www.ghsindex.org/ (2)  Mapping Biosafety Level-3 Laboratories by Publications. Center for Security and Emerging Technology. August 2022. Abrufbar unter: CSET Mapping BSL3 Labs (3)  https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N22/725/80/PDF/N2272580.pdf?OpenElement (4)  https://bwc-ecbm.unog.ch (5)  Interaktiver Prototyp der Plattform: https://xd.adobe.com/view/68f5f48c-1813-4dff-8840-b5113a7c9a22-3da6/?fullscreen&hints=off ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/645/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.