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Amtsblatt |
DE Serie L |
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2024/645 |
20.2.2024 |
BESCHLUSS (GASP) 2024/645 DES RATES
vom 19. Februar 2024
zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen. |
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(2) |
Der Rat hat am 21. März 2022 ein Dokument mit dem Titel „Ein Strategischer Kompass für Sicherheit und Verteidigung“ gebilligt, in dem Bezug auf die andauernde Gefahr der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägermitteln genommen wird und in dem das Ziel der Union zum Ausdruck gebracht wird, konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele in den Bereichen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle zu verstärken. |
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(3) |
Die Union setzt die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen aktiv um und führt die in deren Kapitel III aufgeführten Maßnahmen durch, insbesondere die Maßnahmen zur Verstärkung, Umsetzung und Universalität des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ); ferner stellt sie Ressourcen für Projekte zur technischen Unterstützung sowie Expertise in Bezug auf ein breites Spektrum von Nichtverbreitungsmaßnahmen bereit und setzt sich für die Stärkung der Rolle des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN-Sicherheitsrat“) ein. |
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(4) |
Der VN-Sicherheitsrat hat am 28. April 2004 die Resolution 1540 (2004) (im Folgenden „Resolution 1540 (2004)“) verabschiedet, durch die allen Staaten verbindliche Verpflichtungen auferlegt wurden, mit denen nichtstaatliche Akteure vom Zugang zu Massenvernichtungswaffen und waffenrelevantem Material abgehalten und abgeschreckt werden sollen. Der VN-Sicherheitsrat hat ferner beschlossen, dass alle Staaten wirksame Maßnahmen ergreifen und durchsetzen müssen, um innerstaatliche Kontrollen zur Verhinderung der Verbreitung von nuklearen, chemischen und biologischen Waffen und ihren Trägersystemen einzurichten, einschließlich angemessener Kontrollen über verwandtes Material. Die in der Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrats festgelegten Ziele des VN-Sicherheitsrates wurden in der Resolution 2663 (2022) des VN-Sicherheitsrates bekräftigt. |
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(5) |
Der Rat hat 2017 und in der Folge im Jahr 2023 Beschlüsse zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) erlassen, nämlich die Beschlüsse (GASP) 2017/809 (1) und (GASP) 2023/654 (2). Mit der technischen Durchführung der Tätigkeiten nach dem Beschluss (GASP) 2023/654 wurde das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) in Zusammenarbeit mit den einschlägigen regionalen internationalen Organisationen, darunter die Organisation Amerikanischer Staaten (im Folgenden „OAS“), betraut. |
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(6) |
Die Union unterstützt zudem die Arbeit im Rahmen des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen und die Umsetzung dieses Übereinkommens, und zwar durch die Gemeinsamen Aktionen 2006/184/GASP (3) und 2008/858/GASP (4) des Rates sowie durch die Beschlüsse 2012/421/GASP (5), (GASP) 2016/51 (6) und (GASP) 2019/97 (7) des Rates. |
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(7) |
Im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen unterstützt der Beschluss (GASP) 2019/2108 des Rates (8) die Tätigkeiten der OAS zur Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrates erlassen. Diese Unterstützung durch die Union sollte fortgesetzt werden. |
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(8) |
Das Sekretariat des Interamerikanischen Ausschusses zur Bekämpfung des Terrorismus der Organisation Amerikanischer Staaten (im Folgenden „CICTE der OAS“) sollte mit der Verwaltung und Abwicklung der im Rahmen des vorliegenden Beschlusses durchzuführenden Projekte betraut werden. |
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(9) |
Das Sekretariat des CICTE der OAS sollte für eine effiziente Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen Organisationen und Einrichtungen sorgen, etwa mit der Gruppe für die Unterstützung der Durchführung des BWÜ, dem mit der Resolution 1540 (2004) des VN-Sicherheitsrates eingesetzten Ausschuss des VN-Sicherheitsrates, der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und der Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -material. Außerdem sollte das Sekretariat des CICTE der OAS für Komplementarität und Synergien der auf der Grundlage des vorliegenden Beschlusses durchgeführten Projekte mit einschlägigen abgeschlossenen und noch laufenden Projekten, mit Tätigkeiten in Lateinamerika, die von einzelnen Mitgliedstaaten der Union mitgetragen werden, und mit anderen von der Union in diesem Bereich geförderten Programmen sorgen, einschließlich des Stabilitäts- und Friedensinstruments und der Exzellenzzentren für die Eindämmung von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Im Einklang mit der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die am 12. Dezember 2003 angenommen wurde, unterstützt die Union die Tätigkeiten des CICTE der OAS weiterhin durch eine operative Maßnahme zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika.
(2) Die allgemeinen Ziele der in Absatz 1 genannten Maßnahme sind die Folgenden:
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a) |
Stärkung der bestehenden nationalen normativen Rahmen für die biologische Sicherheit in den begünstigten Staaten; |
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b) |
Förderung einer besseren Einhaltung internationaler Regelungen durch den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Staaten, indem innovative Maßnahmen wie „Peer Reviews“ durchgeführt werden und die teilnehmenden Staaten bei den im Zusammenhang mit den einschlägigen Übereinkommen über biologische Waffen zu übermittelnden Meldungen und Berichten unterstützt werden; |
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c) |
Stärkung der Kapazitäten des öffentlichen und des privaten Sektors zur Sicherung biologischer Waffen durch Schulungsmaßnahmen; |
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d) |
Schaffung einer regionalen Gemeinschaft bzw. eines regionalen Netzwerks der Akteure des öffentlichen und des privaten Sektors, die im Bereich der Biosicherheit tätig sind. |
(3) Eine ausführliche Beschreibung der in Absatz 1 genannten Maßnahme ist im Anhang enthalten.
Artikel 2
(1) Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) ist für die Durchführung dieses Beschlusses zuständig.
(2) Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahme übernimmt der CICTE der OAS.
(3) Der CICTE der OAS erfüllt die in Absatz 2 dieses Artikels genannte Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem CICTE der OAS.
Artikel 3
(1) Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahme beträgt 2 686 427 EUR.
(2) Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren verwaltet.
(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der Ausgaben, die aus dem in Absatz 1 genannten Bezugsrahmen finanziert werden. Hierzu schließt sie eine Finanzhilfevereinbarung mit dem CICTE der OAS. In der Finanzhilfevereinbarung wird festgehalten, dass der CICTE der OAS zu gewährleisten hat, dass dem Unionsbeitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.
(4) Die Kommission strebt an, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige Schwierigkeiten dabei und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.
Artikel 4
(1) Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Berichte des CICTE der OAS über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.
(2) Die Kommission stellt Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahme zur Verfügung.
Artikel 5
(1) Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Die Geltungsdauer des Beschlusses endet jedoch sechs Monate nach seinem Inkrafttreten, falls innerhalb dieses Zeitraums keine solche Vereinbarung geschlossen worden ist.
Geschehen zu Brüssel am 19. Februar 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES
(1) Beschluss (GASP) 2017/809 des Rates vom 11. Mai 2017 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen (ABl. L 121 vom 12.5.2017, S. 39).
(2) Beschluss (GASP) 2023/654 des Rates vom 20. März 2023 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen (ABl. L 81 vom 21.3.2023, S. 29).
(3) Gemeinsame Aktion 2006/184/GASP des Rates vom 27. Februar 2006 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ) im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 65 vom 7.3.2006, S. 51).
(4) Gemeinsame Aktion 2008/858/GASP des Rates vom 10. November 2008 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 302 vom 13.11.2008, S. 29).
(5) Beschluss 2012/421/GASP des Rates vom 23. Juli 2012 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ) im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 196 vom 24.7.2012, S. 61).
(6) Beschluss (GASP) 2016/51 des Rates vom 18. Januar 2016 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ) im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 12 vom 19.1.2016, S. 50).
(7) Beschluss (GASP) 2019/97 des Rates vom 21. Januar 2019 zur Unterstützung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 19 vom 22.1.2019, S. 11).
(8) Beschluss (GASP) 2019/2108 des Rates vom 9. Dezember 2019 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen (ABl. L 318 vom 10.12.2019, S. 123).
ANHANG
Unterstützung durch die Union zur Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Hintergrund
Gemäß der am 12. Dezember 2003 angenommenen Strategie der Europäischen Union (EU) gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, in der das Ziel einer Stärkung der Rolle des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und einer Erweiterung seiner Expertise zur Bewältigung der Herausforderungen durch die Proliferation verankert ist, hat die Union weiterhin die Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (im Folgenden „Resolution 1540 (2004)“) und der sich daran anschließenden Resolutionen unterstützt.
Die Umsetzung der Gemeinsamen Aktion des Rates zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) wurde vom Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) im Wege der technischen Durchführung früherer Projekte ausgeführt, da das Büro damit beauftragt war, dem Ausschuss des Sicherheitsrats nach Resolution 1540 (2004) und seinen Experten substanzielle und logistische Unterstützung zu leisten.
Kurzbeschreibung des Projekts
Mit dem vorliegenden Projekt „Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika“ (im Folgenden „Projekt“) soll im Einklang mit der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden „Resolution 1540 (2004)“) eine bessere Durchführung von Maßnahmen zur Biosicherheit in elf lateinamerikanischen Ländern (Argentinien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay, Peru und Uruguay) erreicht werden. Ferner soll das Projekt dazu dienen, die Fähigkeit dieser elf Länder zu erhöhen, wirksam für schwerwiegende Vorfälle, bei denen biologische Agenzien eine Rolle spielen, vorzusorgen und auf solche Vorfälle zu reagieren.
Im Rahmen des Projektes werden durch eine Kombination von Maßnahmen auf nationaler und auf regionaler Ebene Behörden sowie wichtige Vertreter des privaten Sektors, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zusammenkommen, um auf dem amerikanischen Kontinent für Biosicherheit zu sensibilisieren und die Kapazitäten auf dem Gebiet der Biosicherheit auszubauen. Konkret werden mit dem Projekt die folgenden vier Hauptziele verfolgt: 1) Stärkung der bestehenden nationalen normativen Rahmen (einschließlich Vorschriften und Normen), 2) Verbesserung der Einhaltung internationaler Regelungen durch Ermutigung zur Übermittlung der gemäß diesen internationalen Regelungen erforderlichen nationalen Berichte; 3) Ausarbeitung von Schulungsmaßnahmen und von Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und 4) Förderung einer regionalen Gemeinschaft bzw. eines regionalen Netzwerks der Interessenträger des öffentlichen und des privaten Sektors, die im Bereich der Biosicherheit tätig sind.
1. Einleitung und Ziele
1.1. Einleitung
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat im Jahr 2004 die Resolution 1540 (im Folgenden „Resolution 1540 (2004)“) angenommen, um der Bedrohung entgegenzuwirken, die davon ausgeht, dass nukleare, chemische und biologische Waffen, dazugehöriges Material und ihre Trägersysteme in die Hände von nichtstaatlichen Akteuren gelangen könnten. Nach der Resolution 1540 (2004) müssen alle Staaten unter anderem wirksame Maßnahmen ergreifen und durchsetzen, um innerstaatliche Kontrollen zur Verhinderung der Verbreitung von nuklearen, chemischen und biologischen Waffen und ihren Trägersystemen einzurichten. Nach Absatz 3 Buchstaben a und b des Beschlussteils der Resolution zählen dazu Maßnahmen, um angemessene Kontrollen einzurichten und wirksame Maßnahmen auszuarbeiten und aufrechtzuerhalten, um über die Herstellung, die Verwendung, die Lagerung und den Transport solcher Gegenstände Buch zu führen und ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Eine Möglichkeit für Staaten, ihren Verpflichtungen gemäß der Resolution 1540 (2004) nachzukommen, besteht darin, Vertragspartei der wichtigsten Nichtverbreitungsübereinkommen zu werden und die Verpflichtungen gemäß diesen Übereinkommen umzusetzen. Das Übereinkommen über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (im Folgenden „BWÜ“) beispielsweise ist 1975 in Kraft getreten und wurde von fast allen Mitgliedstaaten der OAS ratifiziert. Im BWÜ ist festgelegt, dass jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens nach Maßgabe der in seiner Verfassung vorgesehenen Verfahren alle erforderlichen Maßnahmen trifft, um die Entwicklung, die Herstellung, die Lagerung, den Erwerb oder das Behalten von Agenzien, Toxinen, Waffen, Ausrüstungen und Einsatzmitteln zu verbieten und zu verhindern; dies schließt die Durchführung von auf Artikel IV bezogenen Labormaßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren ein.
Zwar sind die für eine Teilnahme an diesem Projekt vorgeschlagenen Staaten vielfach bereits Vertragsparteien dieser wichtigen internationalen Übereinkommen, dennoch fehlt es ihnen häufig an den innerstaatlichen rechtlichen Rahmen und Regelungsrahmen, die erforderlich sind, um ihren Verpflichtungen aus dem BWÜ und den damit zusammenhängenden Durchführungsinstrumenten in vollem Umfang nachkommen zu können. Hinzu kommt, dass der Ausschuss nach Resolution 1540 (2004) anlässlich seiner letzten umfassenden Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen gemäß der Resolution 1540 (2004) durch die Staaten ein Abschlussdokument veröffentlicht hat, aus dem hervorgeht, dass die Verpflichtungen gemäß der Resolution 1540 (2004) weltweit in einem relativ geringen Maß eingehalten werden und das Maß der Einhaltung auf dem amerikanischen Kontinent noch geringer ist.
So war beispielsweise bei Maßnahmen im Zusammenhang mit biologischen Waffen weltweit eine geringfügige Verbesserung beim Grad der Umsetzung zu verzeichnen, wohingegen der Grad der Umsetzung in Lateinamerika und in der Karibik-Region gering ist: nur 19 % der Maßnahmen im Zusammenhang mit biologischen Waffen wurden ergriffen.
Die jüngsten Daten des Global Health Security Index (1) lassen ebenfalls auf ein vergleichbar geringes Maß der Einhaltung schließen. Besonders besorgniserregend ist es, dass für mehrere Laboratorien der Biosicherheitsstufe 3 (2) und Laboratorien für Tierversuche der Biosicherheitsstufe 4 (gemäß den Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit) in der Region gilt, dass sie wirksame Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren nicht vollständig umgesetzt haben. Und in den für eine Teilnahme am vorliegenden Projekt vorgeschlagenen Staaten werden derzeit mindestens zwei weitere Laboratorien der Biosicherheitsstufe 4 gebaut.
Vor diesem Hintergrund wird in dem Abschlussbericht zu der vom Ausschuss nach Resolution 1540 (2004) vorgenommenen umfassenden Überprüfung festgestellt, dass die vollständige und wirksame Umsetzung der Resolution 1540 (2004) durch die Mitgliedstaaten ein langfristiges Ziel bleibt und dass viele der OAS-Staaten bei der Verwirklichung dieses Ziels der Unterstützung bedürfen (3). Daher gelangte der Ausschuss zu dem Schluss, dass die Staaten dringend tätig werden sollten, um Maßnahmen im Bereich der Buchführung über Material im Zusammenhang mit biologischen Waffen und die Gewährleistung ihrer Sicherheit zu erlassen.
Eine weitere Möglichkeit zur Bewertung der Umsetzung der Biosicherheitsstandards ist das Maß, in dem die vertrauensbildenden Maßnahmen im Kontext des BWÜ durchgeführt werden. Diese Maßnahmen, die 1986 von den Vertragsstaaten des BWÜ vereinbart wurden, zielen darauf ab, das Aufkommen von Unklarheiten, Zweifeln und Verdachtsmomenten zu verhindern oder zu verringern und die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet friedlicher biologischer Tätigkeiten zu verbessern. Im Jahr 2022 haben jedoch nur zehn der 34 OAS-Mitgliedstaaten der Gruppe für die Unterstützung der Durchführung des BWÜ (im Folgenden „BWÜ-ISU“ (BTWC Implementation Support Unit)) ihre vertrauensbildenden Maßnahmen übermittelt (4).
Das mangelnde Engagement der Regierungen in der Region für Fragen der Biosicherheit resultiert aus einer Kombination von Faktoren, darunter ein unzureichendes Bewusstsein der Politiker für die von weitreichenden Biosicherheitsvorfällen ausgehende Bedrohung und die potenziellen Kosten eines solchen Vorfalls, sicherheitsbezogene Prioritäten, die um die knappen Ressourcen auf nationaler Ebene konkurrieren und die mit der Entwicklung einer integrierten nationalen Vorbereitung und Reaktionsfähigkeit auf Biosicherheitsvorfälle verbundenen Herausforderungen.
Ein Vorfall, bei dem — sei es durch einen Akteur, der eine Zielpopulation schädigen will, oder durch natürlich eintretende Umstände — ein pathogenes Agens vorsätzlich verbreitet wird, hat das Potenzial, erhebliche soziale, wirtschaftliche und politische Folgen nach sich zu ziehen. Ein Beispiel hierfür ist die unverhältnismäßig hohe Zahl von Todesopfern, zu der der weltweite H1N1-Ausbruch 2009 auf dem amerikanischen Kontinent geführt hat; hierdurch wird die Anfälligkeit der Region verdeutlicht. Ebenso könnte gegenwärtig eine Grippepandemie mit potenziell hohen Krankheits- und Sterberaten entstehen, wenn das Virus der hoch pathogenen Aviären Influenza (HPAI) wirksam und nachhaltig von Mensch zu Mensch übertragen werden könnte. Deshalb stellt diese Tierseuche nach wie vor eine große Gesundheitsbedrohung dar, die modernste Präventionsmaßnahmen und eine stetige Verbesserung der bestehenden Eindämmungsmaßnahmen notwendig macht.
Diese Herausforderungen machen deutlich, dass in der OAS-Region eine koordinierte Reaktion auf Biosicherheitsvorfälle erforderlich ist. An einer solchen Reaktion sollten zahlreiche Akteure einschließlich Ministerien (Gesundheit, Landwirtschaft, Sicherheit, Justiz, Verteidigung, Nachrichtendienste, Verkehr, auswärtige Angelegenheiten, internationaler Handel, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie usw.), Strafverfolgungsbehörden und anderer Ersteinsatzkräfte, Einrichtungen des privaten Sektors (insbesondere Industrie und Wissenschaft) und der Zivilgesellschaft beteiligt sein.
1.2. Ziele
Ziel dieses auf drei Jahre angelegte Projekts ist es, im Einklang mit der Resolution 1540 (2004) die Biosicherheit in elf lateinamerikanischen Ländern zu stärken, unter anderem durch die Einführung und Durchsetzung wirksamer Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung biologischer Waffen.
Den Maßnahmen, die in Abschnitt 5 näher erläutert werden, liegen die folgenden vier Hauptziele zugrunde:
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Stärkung der bestehenden nationalen normativen Rahmen für die biologische Sicherheit in den begünstigten Staaten, |
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Förderung einer besseren Einhaltung der internationalen Regelungen durch den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Staaten, indem innovative Maßnahmen wie „Peer Reviews“ durchgeführt werden und die teilnehmenden Länder bei den im Zusammenhang mit den einschlägigen Übereinkommen über biologische Waffen zu übermittelnden Meldungen und Berichten unterstützt werden, |
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Stärkung der Kapazitäten des öffentlichen und des privaten Sektors zur Sicherung biologischer Waffen durch Schulungsmaßnahmen, |
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Schaffung einer regionalen Gemeinschaft bzw. eines regionalen Netzwerks der Akteure des öffentlichen und des privaten Sektors, die im Bereich der Biosicherheit tätig sind. |
2. Auswahl der Durchführungsstelle und Koordinierung mit anderen wichtigen Finanzierungsinitiativen
2.1. Durchführungsstelle — die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS)
Der Interamerikanische Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus der Organisation Amerikanischer Staaten (im Folgenden „OAS/CICTE“) unterstützt seit 2005 die Nichtverbreitungsanstrengungen auf dem amerikanischen Kontinent. 2010 hat der OAS/CICTE das konkrete Mandat erhalten, die Mitgliedstaaten der Organisation bei der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) zu unterstützen. Seitdem hat der OAS/CICTE die Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise unterstützt: bei der Ausarbeitung nationaler Aktionspläne für die Umsetzung der Resolution 1540 (2004), durch die Stärkung der Rechts- und Regelungsrahmen, durch den Aufbau von Kapazitäten zur Verhinderung und Bekämpfung von illegalem Handel und Schmuggel mit Kernmaterial sowie radiologischem, chemischem und biologischem Material, durch die Förderung des Austauschs wirksamer Verfahren durch Nutzung der Peer-Review-Methode und die Erleichterung der Koordinierung auf politischer Ebene, um Bereiche für die regionale und subregionale Zusammenarbeit zu ermitteln.
Der OAS/CICTE hat seit 2009 mehrere nationale Krisenmanagementübungen für biologische Vorfälle geleitet, die darauf abzielten, das Bewusstsein für Biosicherheitsbedrohungen zu schärfen und Beamte und Vertreter von Agenturen und Organisationen zusammenzubringen, um ihnen zu vermitteln, wie sie ihre Reaktionen auf einen Biosicherheitsvorfall koordinieren. Daraufhin haben mehrere OAS-Mitgliedstaaten konkret die Unterstützung des CICTE angefordert, um nationale Noteinsatzpläne für Biosicherheit auszuarbeiten oder zu aktualisieren.
Zuletzt hat der CICTE ein von der EU finanziertes auf drei Jahre angelegtes Projekt mit dem Titel „Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen“ durchgeführt (Beschluss (GASP) 2019/2108 des Rates). Durch diese bahnbrechende Initiative wurde die Einführung wirksamer Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung biologischer Waffen und ihrer Trägersysteme in acht lateinamerikanischen Ländern (Argentinien, Chile, Dominikanische Republik, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay und Uruguay) maßgeblich gefördert. Der CICTE hat zudem dazu beigetragen, dass in Uruguay kürzlich ein Dekret verabschiedet und in Paraguay ein Gesetzentwurf gebilligt wurde; ferner hat der CICTE Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften in Argentinien und Kolumbien geleistet, die Dominikanische Republik im Zusammenhang mit Gesetzgebungsvorschlägen beraten und Chile bei einem Gesetz über die strategische Kontrolle sicherheitsrelevanter Handelsgeschäfte beraten, das derzeit überarbeitet wird.
Darüber hinaus hat der OAS/CICTE mit Unterstützung der Vereinigten Staaten kürzlich zwei weitere mit der Thematik in Zusammenhang stehende Projekte durchgeführt. Das eine Projekt mit dem Titel „Strengthening Strategic Control Regimes in Latin America and the Caribbean (2020-2021 Phase One)“ (Stärkung der Regelungen zur strategischen Kontrolle in Lateinamerika und der Karibik (2020-2021 Phase Eins) zielte darauf ab, für strengere Kontrollen bei der Weitergabe sicherheitsrelevanter Güter, einschließlich biologischer und chemischer Agenzien, zu sorgen. Das zweite Projekt mit dem Titel „Countering Illicit Trade of CBRN (Chemical, Biological, Radiological and Nuclear) materials in Free Trade Zones of Latin America“ (Bekämpfung des illegalen Handels mit CBRN-Stoffen in den Freihandelszonen Lateinamerikas) wurde 2022 durchgeführt, um die Verbreitung von Material und Technologie im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen in sechs lateinamerikanischen Ländern (Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko, Panama und Paraguay), die vier Freihandelszonen angehören, zu verhindern und zu bekämpfen, indem die Lieferketten gesichert und optimiert und die strategischen Handelskontrollen verstärkt wurden.
Diese und weitere Anstrengungen, die unternommen wurden, um die Vorbereitung auf Biosicherheitsvorfälle und die Fähigkeit zur Reaktion auf solche Vorfälle zu verbessern, haben zu wichtigen Ergebnissen geführt. So hat der OAS/CICTE ein Netzwerk geschaffen, dem mehr als 240 politische und technische Fachleute (einschließlich Wissenschaftlern und Laborpersonal) aus der gesamten Region angehören, die derzeit im Online- oder im Präsenz-Modus geschult werden. Durch dieses neue Projekt wird der OAS/CICTE auf dem bestehenden Netzwerk aufbauen und den Zugang zu einer von der OAS geschaffenen Plattform propagieren, die Kontakte, Veröffentlichungen, Büchereien, Aktivitäten und Veranstaltungen von internationalen Organisationen, Denkfabriken und Nicht-Regierungsorganisationen unter anderem zum Thema Biosicherheit usw. bietet (5). Netzwerke dieser Art haben sich als entscheidend für einen raschen Informationsaustausch erwiesen.
Der regionale Rahmen der OAS bringt aufgrund des transnationalen Charakters der Bedrohungen, die notwendigerweise einer Zusammenarbeit zwischen Nachbarländern erfordern, um diese Herausforderungen zu bewältigen, einen komparativen Vorteil mit sich. Der Rahmen trägt außerdem dazu bei, Effizienz zu gewährleisten und Doppelarbeit zu vermeiden. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem OAS/CICTE und dem Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) ist der durch die Resolution 1540 (2004) eingesetzte Hemisphären-Koordinator für Amerika seit 2017 in den Räumlichkeiten des OAS/CICTE untergebracht. Diese entscheidende Führungsrolle hat es dem OAS/CICTE ermöglicht, sich federführend für ein besseres regionales Verständnis der Bedeutung der Resolution einzusetzen und federführend bei der nationalen und regionalen Umsetzung der Maßnahmen gemäß der Resolution tätig zu sein.
In dieser Hinsicht bietet die OAS als führende regional Organisation auf dem amerikanischen Kontinent einzigartige Voraussetzungen in dieser Hemisphäre, um mit ihrem bestehende Netzwerk nationaler Kontaktstellen, ihrer umfassende Präsenz in der gesamten Region und ihrer Fähigkeit, vor Ort mit den vorgeschlagenen begünstigten Ländern zusammenzuarbeiten, Effizienz zu zeigen. Im Hinblick auf die politische Entwicklung wird der OAS/CICTE weiterhin durch wichtige politische Gremien innerhalb der OAS, wie beispielsweise den Ausschuss für hemisphärische Sicherheit des Ständigen Rates der OAS, sowie durch die regelmäßigen jährlichen Sitzungen des CICTE tätig sein.
Mit dem nachstehend dargelegten Vorschlag sollen die vorstehend beschriebenen Anstrengungen fortgesetzt werden; ferner soll durch ihn weiter dazu beigetragen werden, in der Region den Stand der Vorsorge zu verbessern und die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der Biosicherheit voranzubringen.
2.2. Koordinierung mit anderen wichtigen Finanzierungsinitiativen
Generell koordiniert der OAS/CICTE seine Tätigkeiten mit anderen Agenturen und Organisationen, die Mittel sowohl von denselben als auch verschiedenen Geberregierungen und internationalen Einrichtungen erhalten.
Zwischen dem OAS/CICTE, dem Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), einschließlich dessen Regionalzentrum in Lateinamerika UNLIREC, und der Sachverständigengruppe des mit der Resolution 1540 (2004) eingesetzten Ausschusses besteht seit langem eine strategische Partnerschaft, um die technische Hilfe und den Kapazitätsaufbau in der Region im Zusammenhang mit der Resolution 1540 (2004) zu straffen und zu erleichtern.
Der OAS/CICTE arbeitet bereits eng mit Organisationen zusammen, die von der Europäischen Union bei Tätigkeiten, die mit im Rahmen dieses Projektes vorgeschlagen Aktivitäten im Zusammenhang stehen, unterstützt werden. Ergänzend zu den vorstehend aufgeführten Organisationen und Einrichtungen seien die Gruppe für die Unterstützung der Durchführung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ-ISU), das Regionalzentrum für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (UNLIREC) und die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) genannt. Die Koordinierung mit diesen Stellen wird von einem Verwaltungsteam am Sitz der OAS durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Anstrengungen einander ergänzen, um Doppelarbeit zu vermeidenund um dafür zu sorgen, dass die Projekttätigkeiten mit den Verpflichtungen nach der Resolution 1540 (2004) und dem BWÜ abgestimmt werden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen richten sich an Politiker und Gesetzgeber sowie an Biowissenschaftler im öffentlichen und im privaten Sektor, die auf dem Gebiet der Biosicherheit tätig sind. Die Maßnahmen umfassen Schulungen im Präsensmodus in den begünstigten Ländern sowie ein Online-Schulungsangebot, um noch mehr Begünstigte in der Region zu erreichen. Für hochspezialisierte Schulungen und Aufgaben kann die OAS auch Verträge über kurzfristige Unterstützung (z. B. durch Experten, Ausbilder und Forscher) schließen; ferner wird sie mit ihren Partnern in diesen Bereichen (einschließlich BWÜ-ISU, UNODA, WOAH, der EU sowie der Wissenschaft) zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass das Personal alle technischen Anforderungen erfüllt, wobei sie, soweit möglich, auf die Reservelisten dieser Organisationen zurückgreift.
Das Projekt ist zudem eindeutig mit dem Beschluss des Rates der Europäischen Union von 2019 zur Unterstützung der Umsetzung des BWÜ außerhalb der EU vereinbar, da durch das Projekt ein Beitrag zur Verringerung der Gefahr einer Verbreitung von biologischen Waffen in der Region geleistet wird. Hierfür würde durch das Projekt dazu beigetragen, sicherzustellen, dass die Rechts- und Regelungsrahmen der Regierungen geeignet sind, den raschen Fortschritten in der Biowissenschaft Rechnung zu tragen, und dass sie die geltenden internationalen Standards erfüllen.
Da bei der umfassenden Überprüfung 2022 eindeutig festgestellt wurde, dass das Maß und der Umfang der Schutzmaßnahmen und der Maßnahmen zur buchmäßigen Erfassung in der Region nach wie vor gering sind, sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um in der Region die Biosicherheit weiter zu erhöhen. Insbesondere durch den Finanzbeitrag der Europäischen Union konnten bedeutende Fortschritte erzielt werden, es bleibt jedoch noch viel zu tun. Die neue Programmphase würde dazu beitragen, auf den zahlreichen bereits erzielten Ergebnissen aufzubauen, weitere Länder in der Region einzubeziehen und die nachhaltige Wirkung der bereits getätigten bedeutenden finanziellen und technischen Investitionen zu gewährleisten.
3. Projektbeschreibung
3.1. Beschreibung
Im Rahmen des Projekts werden nationale Behörden, Vertreter der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft sowie internationale Experten aus bis zu elf lateinamerikanischen Staaten zusammenkommen, um zu prüfen, welche Schritte unternommen werden können, um die Fähigkeiten auf dem Gebiet der biologischen Sicherheit in der Region zu stärken. Mit dem Projekt sollen die bisherigen Erfahrungen des Sekretariats mit der Arbeit an diesen Fragen auf dem amerikanischen Kontinent sowie sein gut etabliertes Netz von Kontakten und Partnern (einschließlich der Fachleute, die an dem Projekt zur Biosicherheit, das von 2019-2024 durchgeführt wurde, beteiligt waren) wirksam genutzt werden.
Bei dem Projekt wird ein zweigleisiger Ansatz verfolgt, in den sowohl die nationalen als auch die subregionalen Maßnahmen einbezogen werden. Im Mittelpunkt der Anstrengungen auf nationaler Ebene wird die Zusammenarbeit mit einzelnen OAS-Mitgliedstaaten stehen, mit dem Ziel, die nationalen Kapazitäten zu verbessern, Rechts- und Verwaltungsvorschriften auszuarbeiten und länderspezifische Aktionspläne zur Stärkung der operativen Fähigkeiten aufzustellen. Auf regionaler Ebene werden sich die Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau auf die Förderung des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren sowie auf die Festlegung der strukturellen, inhaltlichen und funktionalen Parameter nach einem regionalen Ansatz konzentrieren.
Darüber hinaus soll mit dem Projekt als Teil des regionalen Ansatzes ein „Peer-Review“-Prozess flankiert werden, der in den jüngsten Jahren entwickelt wurde und in dessen Rahmen sich die Staaten auf eine freiwillige Zusammenarbeit verständigen, um ihre Stärken und Schwächen bei der Umsetzung der Verpflichtungen aus der Resolution 1540 (2004) gegenseitig zu bewerten und wirksame Verfahren und Bereiche für eine fortgesetzte bilaterale Zusammenarbeit zu ermitteln. Nach den in der Region erfolgreich durchgeführten drei Peer-Review-Verfahren im Rahmen der Resolution 1540 (2004) zwischen Chile und Kolumbien (2017), der Dominikanischen Republik und Panama (2019) und zwischen Paraguay und Uruguay (2019), dem Folge-Verfahren zwischen der Dominikanischen Republik und Panama (2022) und den im Jahr 2023 vorgesehenen Verfahren zwischen Mexiko, Brasilien und Chile (September/Oktober 2023) sowie zwischen Uruguay und Chile (Oktober 2023) soll im Rahmen des Projekts angestrebt werden, zusätzliche Peer-Review-Verfahren mit diesen Staaten einzuleiten. Bei einigen dieser zusätzlichen Peer-Review-Verfahren würde bei Ländern, die bisher noch nicht an einem solchen Verfahren teilgenommen haben, ein besonderer Schwerpunkt (z. B. strategische Handelskontrolle und/oder Ausrichtung auf biologische Gefahren) gesetzt.
Schließlich soll das Projekt dazu dienen, die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu fördern und zu verbessern und bewährte Verfahren sowie die Praxis der Veröffentlichung technischer Unterlagen (zusätzlich zu den von den Staaten vorgelegten Abschlussberichten) zu fördern, um die bei den Peer-Review-Verfahren erzielten Fortschritte zu erfassen.
3.2. Methodik
3.2.1. Organisationsstruktur
Das Projekt wird vom Interamerikanischen Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS/CICTE) in Abstimmung mit den unterstützten OAS-Mitgliedstaaten durchgeführt. Das OAS/CICTE-Managementteam für dieses Projekt wird aus drei Mitarbeitern und einem Verwaltungs-/Finanzunterstützungsassistenten am Sitz der OAS in Washington (DC) bestehen und in Abstimmung mit externen Mitarbeitern, die je nach den durchzuführenden speziellen Tätigkeiten unter Vertrag genommen werden, unter der allgemeinen Aufsicht und Leitung des Exekutivsekretärs des CICTE tätig sein.
Wie bereits erwähnt wird dem externen Vertragspersonal auch ein Rechtssachverständiger sowie ein technischer Spezialist für Kapazitätsaufbau angehören. Für hochspezialisierte Schulungen und Aufgaben kann die OAS auch Verträge über kurzfristige Unterstützung (durch Experten, Ausbilder und Forscher) von Expertenlisten anderer technischer Partnerorganisationen — einschließlich BWÜ-ISU, UNODA, WOAH und Europäische Union — schließen.
Das OAS/CICTE-Programm-Managementteam wird sich direkt mit den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, die bereits zuvor Unterstützung im Rahmen der Resolution 1540 (2004) beantragt haben, abstimmen. In mehreren Fällen kann die OAS bestehende Kooperationsvereinbarungen nutzen, um die Mitgliedstaaten in denjenigen Bereichen der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) zu unterstützen, die die Grundlage für die technische Unterstützung bilden werden.
3.2.2. Technischer Ansatz
Ersuchen um gesetzgeberische und technische Unterstützung erfordern eine erste Bewertung und die Analyse der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die von einem Rechtsspezialisten in Abstimmung mit dem Projektmanagementteam und den zuständigen Behörden in den begünstigten Ländern im Wege von Missionen zur gesetzgeberischen und technischen Unterstützung durchgeführt wird, um spezifische Lücken und Länderprioritäten zu ermitteln. Die im Zuge des vorhergehenden Projekts zur Biosicherheit erzielten Ergebnisse und gewonnenen Erkenntnisse werden als Grundlage für künftige Schulungen dienen. Das regionale Netzwerk, das aus dem Kreis der Teilnehmer an den im Präsenzmodus durchgeführten Kursen und an den offenen Online-Kursen (MOOC) geschaffen wurde, wird auch genutzt, um aktuelle technische Informationen über Biosicherheit zu verbreiten, mit dem Ziel, ein Diskussionsforum für diese Themen zu schaffen und die regionale Zusammenarbeit zu verbessern.
Die Tätigkeiten zur Förderung und Verbesserung der Zusammenarbeit auf nationaler Ebene würden Folgendes umfassen:
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Analyse der bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den begünstigten Ländern zur Ermittlung spezifischer Lücken, |
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Aufstellung und Verabschiedung von Kontrolllisten für biologische Agenzien und Toxine (auf der Grundlage eines Kriteriums für biologische Sicherheit je nach der Risikoeinstufung für Pathogene) sowie von Ausfuhrkontrolllisten, |
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Ausarbeitung und Annahme eines nationalen Notfallplans für die Reaktion auf biologische Bedrohungen, |
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Ausarbeitung nationaler Leitlinien für den Schutz biologischer Agenzien vor versehentlicher oder vorsätzlicher Freisetzung, einschließlich geeigneter wirksamer Maßnahmen zur buchmäßigen Erfassung und Sicherung solcher Agenzien bei Herstellung, Verwendung, Lagerung oder Transport sowie zu ihrem physische Schutz, |
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Ausarbeitung von Leitlinien zur Erfassung, Zusammenstellung und Übermittlung der von der BWÜ-ISU angeforderten Informationen zu vertrauensbildenden Maßnahmen. |
Die Tätigkeiten zur Förderung und Verbesserung der Zusammenarbeit auf regionaler Ebene würden Folgendes umfassen:
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Entwicklung von Folgemaßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zu Kooperationstätigkeiten für Länder in der Region, die an Peer-Review-Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) teilgenommen haben, |
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Einführung zusätzlicher Peer-Review-Verfahren mit einem besonderen Schwerpunkt auf den Verpflichtungen gemäß der Resolution 1540 (2004) im Zusammenhang mit biologischen Waffen, |
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Ausbau des regionalen Netzwerks von Fachkräften, die sich mit Fragen der Biosicherheit befassen möchten, |
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Ausarbeitung und Veröffentlichung technischer Unterlagen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Peer-Review-Verfahren. |
Der OAS/CICTE führt in jedem der begünstigten Länder Schulungskurse zum Thema Biosicherheit durch, um die technische und gesetzgeberische Hilfe und die Maßnahmen zur regionalen Zusammenarbeit, die in diesem Projekt vorgesehen sind, zu unterstützen. Die Schulungskurse werden auf früheren Maßnahmen aufbauen, von internationalen Experten durchgeführt und vom OAS/CICTE-Managementteam koordiniert. Die Kurse dienen auch dem Kapazitätsaufbau, der Einsetzung einer Gruppe von Ausbildern sowie der Schaffung von Netzwerken von Fachleuten aus den verschiedenen wissenschaftlichen Einrichtungen der begünstigten Länder. Diese Gruppen von Experten werden in der Lage sein, Kenntnisse, bewährte Laborpraktiken, Techniken und Methoden des Biorisikomanagements in Laboratorien und Forschungseinrichtungen weiter zu verbreiten.
Der OAS/CICTE wird mit Wissenschaftlern und Forschern zusammenarbeiten, um einen bereits bestehenden Online-Kurs für Laborpersonal und Politiker weiterzuführen. Die Weiterführung dieses Kurses wird zur Verbesserung der derzeitigen Ressourcen für die weitere Wissensweitergabe und Sensibilisierung für Biosicherheit und Bioethik unter Wissenschaftlern, Lehrern, Studierenden und Forschern in den Biowissenschaften und anderen relevanten Interessenträgern beitragen. Darüber hinaus wird der OAS/CICTE neue MOOC-Module oder Kurse zu den Themen verantwortungsvolle Wissenschaft, Forschung mit Dual-Use-Potenzial, Anlass zu Besorgnis gebende Forschung mit Dual-Use-Potenzial und Aufsichtsmechanismen ausarbeiten.
Und schließlich werden während der Missionen zur technischen und gesetzgeberischen Unterstützung und den Tätigkeiten auf regionaler und subregionaler Ebene, die im Vorschlag vorgesehen sind, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Sensibilisierung für Biosicherheit, die Resolution 1540 (2004) und die Umsetzung des BWÜ unter politischen Entscheidungsträgern, Parlamentsabgeordneten und Vertretern der Wirtschaft durchgeführt.
3.2.3. Geschlechtsspezifische Perspektive
Der OAS/CICTE spielt im Rahmen seines Programms zur Resolution 1540 (2004) eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Aufbau von Kapazitäten zur Umsetzung der Resolution 1540 (2004) und zur Bekämpfung der Proliferation sowie zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter. Alle diese Ergebnisse tragen zur Verwirklichung der VN-Nachhaltigkeitsziele bei und ergänzen die Bemühungen der OAS-Mitgliedstaaten um die Umsetzung der einschlägigen Instrumente auf den Gebieten globale Abrüstung und Nichtverbreitungssysteme.
Der OAS/CICTE wird bestrebt sein, die Gleichstellung der Geschlechter bei den Einstellungsverfahren zur Unterstützung der begünstigten Länder sicherzustellen und diese darin zu bestärken, Frauen in allen Phasen des Projekts an wichtigen Stellen einzusetzen. Es werden besondere Anstrengungen unternommen, um eine geschlechtsspezifische Perspektive aufzunehmen und Frauen in den Mittelpunkt der erörterten Themen zu stellen.
Darüber hinaus unterstützt der OAS/CICTE Maßnahmen zu Diversität, Chancengleichheit, Inklusion und Barrierefreiheit durch eine „Institutional Policy on Gender Equality, Diversity, and Human Rights“ (Institutionelle Politik zur Gleichstellung der Geschlechter, zu Diversität und Menschenrechten) sowie durch einen Kommunikationsleitfaden, der darauf ausgelegt ist, dass bei allen Maßnahmen, Programmen, Projekten und Arbeitsverfahren verschiedene Gruppen, einschließlich schutzbedürftiger Gruppen, berücksichtigt werden und visuell repräsentiert sind. Jedes Projekt durchläuft ein förmliches dienststellenübergreifendes Freigabeverfahren („clearance process“), bei dem OAS-Experten für dieses Thema Rückmeldungen geben, die von den Projektdurchführenden zu berücksichtigen sind.
Der OAS/CICTE verfolgt außerdem eine institutionelle Politik gegen sexuelle Belästigung. Bevor mit der Durchführung einer Maßnahme begonnen wird, übergibt der OAS/CICTE allen Beteiligten (einschließlich der hochrangigen Vertreter von Regierungsbehörden) einen Verhaltenskodex, um während der gesamten Programmdurchführung Achtung, Würde und Inklusivität zu gewährleisten und dazu zu ermutigen, Verhaltensweisen zu melden, die dazu führen, dass Personen sich unbehaglich fühlen.
3.2.4. Externe Koordinierung
Über die Koordinierung und Zusammenarbeit mit nationalen Behörden in der gesamten Region hinaus wird sich die OAS mit anderen Institutionen und Organisationen während der Durchführung des Projekts koordinieren und mit ihnen zusammenarbeiten. Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen sind möglicherweise in der Lage, Unterstützung zu speziellen Aspekten zu leisten und zur Förderung der Initiative in der Region beizutragen:
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der gemäß der Resolution 1540 (2004) eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrates und seine Sachverständigengruppe, |
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das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (United Nations Office for Disarmament Affairs, UNODA), einschließlich der Gruppe für die Unterstützung der Durchführung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ-ISU), |
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das Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (UN-LIREC), |
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die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO), einschließlich der Panamerikanischen Gesundheitsorganisation (PAHO), |
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die Weltorganisation für Tiergesundheit (World Organization for Animal Health, WOAH), |
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Organisationen der Zivilgesellschaft, Hochschulen und Organisationen des Privatsektors, deren Ziele mit den Zielen dieses Vorschlags übereinstimmen, darunter auch die Sandia National Laboratories, das James Martin Center for Nonproliferation Studies – CNS (James-Martin-Zentrum für Nichtverbreitungsstudien), das Johns Hopkins Center for Health Security (John-Hopkins-Zentrum für Gesundheitssicherheit), die International Federation of Biosafety Associations (IFBA (Internationaler Dachverband der Vereinigungen für Biosicherheit)) sowie weitere nationale Verbände für Biosicherheit in den begünstigten Ländern. |
3.3. Projektziele und Maßnahmen
Ziel 1: Stärkung der bestehenden nationalen normativen Rahmen für die biologische Sicherheit in allen im Rahmen des Projekts begünstigten Staaten.
Unterstützende Maßnahmen
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Maßnahme 1.1: Überprüfung der bestehenden Rechts- und Regelungsrahmen in jedem begünstigten Staat zur Ermittlung von Lücken und vorrangigen Bereichen, in denen Bedarf besteht. |
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Maßnahme 1.2: Bei Bedarf Leistung von Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung, Aktualisierung oder Erstellung von nationalen Plänen und Kontrolllisten sowie zur Aktualisierung oder Erstellung nationaler Krisenreaktions- /Notfallpläne für Biosicherheitsvorfälle. |
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Maßnahme 1.3: Durchführung einer technischen Bewertung in jedem begünstigten Staat unter Beteiligung wichtiger nationaler Interessenträger, um den im Zusammenhang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) und des BWÜ bestehenden Bedarf zu bewerten und die in diesem Zusammenhang bestehenden Lücken zu ermitteln; diese Bewertung wird in einen Bewertungsbericht einfließen. |
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Maßnahme 1.4: Ermöglichung von bedarfs- und ressourcengestützten Schulungen, die auf den Ergebnissen bereits durchgeführter Projekte aufbauen, in einem oder beiden der folgenden Bereiche: Umsetzung der Maßnahmen zur Biosicherheit im nationalen Plan zur Reaktion auf biologische Bedrohungen und/oder zur Prävention solcher Bedrohungen. |
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Maßnahme 1.5: Beitrag zur Ausarbeitung nationaler Leitlinien für den Schutz biologischer Agenzien vor versehentlicher oder vorsätzlicher Freisetzung sowie von nationalen Leitlinien für die buchmäßige Erfassung und Sicherung biologischer Agenzien bei Herstellung, Verwendung, Lagerung oder Transport sowie zu ihrem physische Schutz. |
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Maßnahme 1.6: Entwicklung und Bereitstellung von Unterstützung vor Ort auf einer Online-Plattform in spanischer Sprache, um den Staaten bei der Registrierung von Einrichtungen zu helfen, um ihnen die Zusammenstellung der im Rahmen der vertrauensbildenden Maßnahmen notwendigen Informationen, die der BWÜ-ISU zu übermitteln sind, zu erleichtern. |
Erwartete Projektergebnisse
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Vorlage eines Bewertungsberichts mit Empfehlungen für jeden Staat und jede Stelle, |
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Durchführung mindestens einer Mission zur Unterstützung bei der Gesetzgebung pro Land, um bei der Ausarbeitung von Kontrolllisten und/oder den nationalen Plänen und/oder dem Entwurf einschlägiger Rechts-/Verwaltungsvorschriften Hilfe zu leisten, |
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Erstellung eines Verzeichnisses von Pathogenen gemäß einer Risikoeinstufung und/oder Ausarbeitung von Ausfuhrkontrolllisten gemäß den Bedürfnissen des Staates, |
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Ausarbeitung nationaler Pläne durch die Staaten unter Berücksichtigung der bestehenden Lücken und der Prioritäten, |
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Ausarbeitung von Leitlinien mit Maßnahmen zur buchmäßigen Erfassung und Sicherung biologischer Agenzien bei Herstellung, Nutzung, Lagerung oder Transport sowie zum physischen Schutz solcher Agenzien, |
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Schaffung von Online-Plattformen für Netzwerke zur Erleichterung des Kapazitätsaufbaus auf dem Gebiet der Biosicherheit. |
Ziel 2: Förderung der Einhaltung internationaler Regelungen durch Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen begünstigten Staaten und Unterstützung bei den im Zusammenhang mit den einschlägigen Übereinkommen über biologische Waffen zu übermittelnden Meldungen und Berichten.
Unterstützende Maßnahmen
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Maßnahme 2.1: Ermöglichung von bis zu drei Peer-Review-Verfahren mit besonderem Schwerpunkt unter anderem auf Durchführungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Biosicherheit, strategischen Handelskontrollen, dem Transport biologischer Agenzien. |
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Maßnahme 2.2: Durchführung von drei regionalen Workshops zu Peer-Review-Verfahren im Zusammenhang mit der Durchführung der Resolution 1540 (2004). |
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Maßnahme 2.3: Ausarbeitung und Veröffentlichung technischer Unterlagen über Maßnahmen im Zusammenhang mit „Peer Review“-Verfahren. |
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Maßnahme 2.4: Konzipierung und Ausarbeitung eines Schulungsmoduls unter Nutzung einer vor Kurzem entwickelten Plattform für offene Online-Kurse (MOOC-Plattform), um den nationalen Behörden Orientierungshilfen in der Frage zu bieten, wie die für die vertrauensbildenden Maßnahmen relevanten Informationen zu erheben und zusammenzustellen und der BWÜ-ISU zu übermitteln sind (zur Ergänzung der in dem 2015 von der BWÜ-ISU veröffentlichten Leitfaden für die Teilnahme an vertrauensbildenden Maßnahmen enthaltenen Informationen). |
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Maßnahme 2.5: Konzipierung einer regionalen/subregionalen Maßnahme zur Sensibilisierung für die Bedeutung und den potenziellen Nutzen der Übermittlung vertrauensbildender Maßnahmen an die BWÜ-ISU. |
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Maßnahme 2.6: Veranstaltung einer regionalen Konferenz zur Biosicherheit, unter anderem mit dem Ziel, die Koordinierung wichtiger nationaler Einrichtungen zu verbessern und den Informationsaustausch mit dem Hochschulsektor, Nichtregierungsorganisationen und anderen relevanten Interessenträgern voranzubringen. |
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Maßnahme 2.7: Veranstaltung einer regionalen Konferenz zum Stand der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) auf dem amerikanischen Kontinent, um für die Einhaltung der einschlägigen Regelungen zu sensibilisieren. |
Erwartete Projektergebnisse
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Verstärkte Sensibilisierung für die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen gemäß der Resolution 1540 (2004) und dem BWÜ im öffentlichen und im privaten Sektor der begünstigten Staaten, |
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Ermöglichung von „Peer Review“-Verfahren für sechs begünstigte Länder, |
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Verbesserung der Koordinierung und der Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der begünstigten Staaten im Hinblick auf die Verfahren im Bereich der Biosicherheit, |
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Verschärfung der Sicherungsmaßnahmen für Material, das mit biologischen Waffen in Zusammenhang steht, in Freihandelszonen, |
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verstärkte Sensibilisierung für die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen gemäß dem BWÜ durch Übermittlung der relevanten Meldungen und Berichte sowie durch Teilnahme von Politikern an der Konferenz der Vertragsstaaten und an anderen internationalen Foren entsprechend dem Bedarf. |
Ziel 3: Ausarbeitung von Schulungsmaßnahmen zum Thema Biosicherheit in den begünstigten Staaten.
Unterstützende Maßnahmen
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Maßnahme 3.1: Organisation und Durchführung von bis zu acht Schulungsmaßnahmen zum Thema Biosicherheit im jeweiligen Land unter Befolgung des Ansatzes „Ausbildung der Ausbilder“. Bei den Schulungen zur Biosicherheit werden neben anderen Themen Sicherungsmaßnahmen für Pathogene mit hohem Gefahrenpotenzial und die entsprechenden synthetischen biologischen Stoffe und die zugehörige Biowissenschaftsinfrastruktur behandelt. In den Schulungskursen zur Biosicherheit wird der Aspekt des Risikomanagements ausführlich behandelt, ferner werden die Kurse die Förderung einer Biosicherheitskultur zum Thema haben. Themen wie Forschung mit Dual-Use-Potenzial, Anlass zu Besorgnis gebende Forschung mit Dual-Use-Potenzial und die Einrichtung von Aufsichtsmechanismen werden ebenfalls berücksichtigt. |
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Maßnahme 3.2: Einrichtung eines Netzwerks von Ausbildern für Biosicherheit in jedem begünstigten Land und in weiteren begünstigten Staaten. |
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Maßnahme 3.3: Konzipierung und Ausarbeitung eines Schulungsmoduls, basierend auf der bereits entwickelten MOOC-Plattform, mit dem Ziel, für Forschung mit Dual-Use-Potenzial, für Anlass zu Besorgnis gebende Forschung mit Dual-Use-Potenzial, für Ethik und Biowissenschaften, Verhaltenskodizes und mögliche Aufsichtsmechanismen zu sensibilisieren, um das Risiko des möglichen Missbrauchs von Material, Ausrüstungen und Informationen, einschließlich implizitem Wissen, während des Forschungsprozesses zu verringern. |
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Maßnahme 3.4: Organisation und Durchführung einer Planübung, der ein Szenario zugrunde liegt, das Maßnahmen zur Erhöhung der Biosicherheit oder die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren erforderlich macht (die Übung kann am Rande der Kurse zur Biosicherheit durchgeführt werden). Während dieser Übung werden Themen im Zusammenhang mit internationalen Normen, Produktketten, der Absonderung von gefährlichen Stoffen und dem Transportrisiko-Management erörtert. |
Erwartete Projektergebnisse
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Einrichtung eines Netzes von Ausbildern und Fachleuten auf dem Gebiet der Biosicherheit in jedem Land, |
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Einführung von offenen Online-Kursen und Durchführung von acht Kursen, |
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Schulung von Wissenschaftlern in mit Biosicherheit befassten Stellen in den begünstigten Staaten, |
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Propagierung der IFBA-Zertifizierung (IFBA - International Federation of Biosafety Associations (Internationaler Dachverband der Vereinigungen für Biosicherheit)) bei den Teilnehmern an den Ausbildungsmaßnahmen und Gründung von Vereinigungen für Biosicherheit/Mikrobiologie. |
Ziel 4: Konsolidierung einer regionalen Gemeinschaft oder eines regionalen Netzwerks von Interessensträgern, indem in jedem begünstigten Land die aktive Mitwirkung von Vertretern des privaten und des öffentlichen Sektors in den einschlägigen mit Biosicherheit befassten internationalen Foren gefördert wird.
Unterstützende Maßnahmen
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Maßnahme 4.1: Im Rahmen dieses Projektes wird angestrebt, das kürzlich geschaffene Netzwerk von Fachleuten im Bereich Biowissenschaften zu erweitern. Darüber hinaus soll im Rahmen des Projektes die Interaktion zwischen diesen Fachleuten durch Online-Seminare, in denen verschiedene Themen im Zusammenhang mit ihrem Fachgebiet erörtert werden, gefördert und ein Raum zum Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen geschaffen werden. |
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Maßnahme 4.2: Förderung der Teilnahme von Fachleuten, hochrangigen Beamten und Technikern an internationalen, regionalen und sonstigen Foren, Veranstaltungen, Nebenveranstaltungen und Tagungen zum Thema Biosicherheit, die eine Erweiterung des Kenntnisstands und eine aktive Teilnahme ermöglichen. |
Erwartete Projektergebnisse
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Schaffung eines Netzwerks von Ausbildern und Fachleuten auf dem Gebiet der Biosicherheit in der Region, |
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Verstärkte Sensibilisierung der hochrangigen Behörden und ihrer technischen Mitarbeiter, die mit der Ausarbeitung von Regulierungsmaßnahmen zur wirksamen Umsetzung der Resolution 1540 (2004) und des BWÜ befasst sind. |
4. Begünstigte
Bei den direkt Begünstigten in den Empfängerländern handelt es sich um für die Gewährleistung der Biosicherheit zuständige nationale Einrichtungen und Behörden in elf lateinamerikanischen Ländern (Argentinien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay, Peru und Uruguay).
5. Öffentlichkeitswirkung der Europäischen Union
Der OAS/CICTE wird dafür sorgen, dass bei allen Projektmaßnahmen die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union auf vielfältige Art und Weise kenntlich gemacht wird. In Pressemitteilungen, sozialen Medien und Interviews in den neuen Medien für Veranstaltungen mit hoher Öffentlichkeitswirkung wird die Unterstützung durch die EU hervorgehoben. Sämtliche den begünstigten Ländern gestiftete Ausrüstungen, gedruckte Materialien oder Computersoftware werden als von der Union finanziert gekennzeichnet. Das an den Projekten beteiligte Personal wird das EU-Logo und/oder die EU-Fahne auf sämtlichen Kopfbedeckungen, Schutzanzügen oder Arbeitsuniformen als deutliches Markenzeichen tragen. Die Unterstützung durch die Union wird auf den OAS-Webseiten und in Veröffentlichungen der OAS mit Bezug zu dem Projekt und den geförderten Programmen deutlich öffentlich sichtbar gemacht.
6. Dauer
Für die Durchführung des Projekts ist ein Zeitrahmen von 36 Monaten vorgesehen.
7. Allgemeiner Aufbau
Die technische Durchführung des Projekts wird durch den OAS/CICTE im Rahmen seines für die Umsetzung der Resolution 1540 (2004) eingerichteten Programms erfolgen.
8. Partner
Der OAS/CICTE wird das Projekt in Partnerschaft mit den nationalen Behörden in den begünstigten Staaten und in Zusammenarbeit mit strategischen Partnern durchführen.
9. Berichterstattung
Für eine angemessene und rasche Überwachung und Bewertung werden jährlich Berichte über die erzielten Fortschritte und den Finanzstatus vorgelegt, und der OAS/CICTE wird eng mit dem Geber Kontakt halten.
(1) Global Health Security Index. Abrufbar unter: https://www.ghsindex.org/
(2) Mapping Biosafety Level-3 Laboratories by Publications. Center for Security and Emerging Technology. August 2022. Abrufbar unter: CSET Mapping BSL3 Labs
(3) https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N22/725/80/PDF/N2272580.pdf?OpenElement
(4) https://bwc-ecbm.unog.ch
(5) Interaktiver Prototyp der Plattform: https://xd.adobe.com/view/68f5f48c-1813-4dff-8840-b5113a7c9a22-3da6/?fullscreen&hints=off
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/645/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)