Europäische Union

Beschluss (GASP) 2024/645 des Rates vom 19. Februar 2024 zur Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen

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Quellenkennung: 32024D0645. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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lten, das Bewusstsein für Biosicherheitsbedrohungen zu schärfen und Beamte und Vertreter von Agenturen und Organisationen zusammenzubringen, um ihnen zu vermitteln, wie sie ihre Reaktionen auf einen Biosicherheitsvorfall koordinieren. Daraufhin haben mehrere OAS-Mitgliedstaaten konkret die Unterstützung des CICTE angefordert, um nationale Noteinsatzpläne für Biosicherheit auszuarbeiten oder zu aktualisieren. Zuletzt hat der CICTE ein von der EU finanziertes auf drei Jahre angelegtes Projekt mit dem Titel „Unterstützung der Erhöhung der Biosicherheit in Lateinamerika im Einklang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen“ durchgeführt (Beschluss (GASP) 2019/2108 des Rates). Durch diese bahnbrechende Initiative wurde die Einführung wirksamer Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung biologischer Waffen und ihrer Trägersysteme in acht lateinamerikanischen Ländern (Argentinien, Chile, Dominikanische Republik, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay und Uruguay) maßgeblich gefördert. Der CICTE hat zudem dazu beigetragen, dass in Uruguay kürzlich ein Dekret verabschiedet und in Paraguay ein Gesetzentwurf gebilligt wurde; ferner hat der CICTE Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften in Argentinien und Kolumbien geleistet, die Dominikanische Republik im Zusammenhang mit Gesetzgebungsvorschlägen beraten und Chile bei einem Gesetz über die strategische Kontrolle sicherheitsrelevanter Handelsgeschäfte beraten, das derzeit überarbeitet wird. Darüber hinaus hat der OAS/CICTE mit Unterstützung der Vereinigten Staaten kürzlich zwei weitere mit der Thematik in Zusammenhang stehende Projekte durchgeführt. Das eine Projekt mit dem Titel „Strengthening Strategic Control Regimes in Latin America and the Caribbean (2020-2021 Phase One)“ (Stärkung der Regelungen zur strategischen Kontrolle in Lateinamerika und der Karibik (2020-2021 Phase Eins) zielte darauf ab, für strengere Kontrollen bei der Weitergabe sicherheitsrelevanter Güter, einschließlich biologischer und chemischer Agenzien, zu sorgen. Das zweite Projekt mit dem Titel „Countering Illicit Trade of CBRN (Chemical, Biological, Radiological and Nuclear) materials in Free Trade Zones of Latin America“ (Bekämpfung des illegalen Handels mit CBRN-Stoffen in den Freihandelszonen Lateinamerikas) wurde 2022 durchgeführt, um die Verbreitung von Material und Technologie im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen in sechs lateinamerikanischen Ländern (Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko, Panama und Paraguay), die vier Freihandelszonen angehören, zu verhindern und zu bekämpfen, indem die Lieferketten gesichert und optimiert und die strategischen Handelskontrollen verstärkt wurden. Diese und weitere Anstrengungen, die unternommen wurden, um die Vorbereitung auf Biosicherheitsvorfälle und die Fähigkeit zur Reaktion auf solche Vorfälle zu verbessern, haben zu wichtigen Ergebnissen geführt. So hat der OAS/CICTE ein Netzwerk geschaffen, dem mehr als 240 politische und technische Fachleute (einschließlich Wissenschaftlern und Laborpersonal) aus der gesamten Region angehören, die derzeit im Online- oder im Präsenz-Modus geschult werden. Durch dieses neue Projekt wird der OAS/CICTE auf dem bestehenden Netzwerk aufbauen und den Zugang zu einer von der OAS geschaffenen Plattform propagieren, die Kontakte, Veröffentlichungen, Büchereien, Aktivitäten und Veranstaltungen von internationalen Organisationen, Denkfabriken und Nicht-Regierungsorganisationen unter anderem zum Thema Biosicherheit usw. bietet (5). Netzwerke dieser Art haben sich als entscheidend für einen raschen Informationsaustausch erwiesen. Der regionale Rahmen der OAS bringt aufgrund des transnationalen Charakters der Bedrohungen, die notwendigerweise einer Zusammenarbeit zwischen Nachbarländern erfordern, um diese Herausforderungen zu bewältigen, einen komparativen Vorteil mit sich. Der Rahmen trägt außerdem dazu bei, Effizienz zu gewährleisten und Doppelarbeit zu vermeiden. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem OAS/CICTE und dem Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) ist der durch die Resolution 1540 (2004) eingesetzte Hemisphären-Koordinator für Amerika seit 2017 in den Räumlichkeiten des OAS/CICTE untergebracht. Diese entscheidende Führungsrolle hat es dem OAS/CICTE ermöglicht, sich federführend für ein besseres regionales Verständnis der Bedeutung der Resolution einzusetzen und federführend bei der nationalen und regionalen Umsetzung der Maßnahmen gemäß der Resolution tätig zu sein. In dieser Hinsicht bietet die OAS als führende regional Organisation auf dem amerikanischen Kontinent einzigartige Voraussetzungen in dieser Hemisphäre, um mit ihrem bestehende Netzwerk nationaler Kontaktstellen, ihrer umfassende Präsenz in der gesamten Region und ihrer Fähigkeit, vor Ort mit den vorgeschlagenen begünstigten Ländern zusammenzuarbeiten, Effizienz zu zeigen. Im Hinblick auf die politische Entwicklung wird der OAS/CICTE weiterhin durch wichtige politische Gremien innerhalb der OAS, wie beispielsweise den Ausschuss für hemisphärische Sicherheit des Ständigen Rates der OAS, sowie durch die regelmäßigen jährlichen Sitzungen des CICTE tätig sein. Mit dem nachstehend dargelegten Vorschlag sollen die vorstehend beschriebenen Anstrengungen fortgesetzt werden; ferner soll durch ihn weiter dazu beigetragen werden, in der Region den Stand der Vorsorge zu verbessern und die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der Biosicherheit voranzubringen. 2.2.   Koordinierung mit anderen wichtigen Finanzierungsinitiativen Generell koordiniert der OAS/CICTE seine Tätigkeiten mit anderen Agenturen und Organisationen, die Mittel sowohl von denselben als auch verschiedenen Geberregierungen und internationalen Einrichtungen erhalten. Zwischen dem OAS/CICTE, dem Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), einschließlich dessen Regionalzentrum in Lateinamerika UNLIREC, und der Sachverständigengruppe des mit der Resolution 1540 (2004) eingesetzten Ausschusses besteht seit langem eine strategische Partnerschaft, um die technische Hilfe und den Kapazitätsaufbau in der Region im Zusammenhang mit der Resolution 1540 (2004) zu straffen und zu erleichtern. Der OAS/CICTE arbeitet bereits eng mit Organisationen zusammen, die von der Europäischen Union bei Tätigkeiten, die mit im Rahmen dieses Projektes vorgeschlagen Aktivitäten im Zusammenhang stehen, unterstützt werden. Ergänzend zu den vorstehend aufgeführten Organisationen und Einrichtungen seien die Gruppe für die Unterstützung der Durchführung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ-ISU), das Regionalzentrum für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (UNLIREC) und die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) genannt. Die Koordinierung mit diesen Stellen wird von einem Verwaltungsteam am Sitz der OAS durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Anstrengungen einander ergänzen, um Doppelarbeit zu vermeidenund um dafür zu sorgen, dass die Projekttätigkeiten mit den Verpflichtungen nach der Resolution 1540 (2004) und dem BWÜ abgestimmt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen richten sich an Politiker und Gesetzgeber sowie an Biowissenschaftler im öffentlichen und im privaten Sektor, die auf dem Gebiet der Biosicherheit tätig sind. Die Maßnahmen umfassen Schulungen im Präsensmodus in den begünstigten Ländern sowie ein Online-Schulungsangebot, um noch mehr Begünstigte in der Region zu erreichen. Für hochspezialisierte Schulungen und Aufgaben kann die OAS auch Verträge über kurzfristige Unterstützung (z. B. durch Experten, Ausbilder und Forscher) schließen; ferner wird sie mit ihren Partnern in diesen Bereichen (einschließlich BWÜ-ISU, UNODA, WOAH, der EU sowie der Wissenschaft) zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass das Personal alle technischen Anforderungen erfüllt, wobei sie, soweit möglich, auf die Reservelisten dieser Organisationen zurückgreift. Das Projekt ist zudem eindeutig mit dem Beschluss des Rates der Europäischen Union von 2019 zur Unterstützung der Umsetzung des BWÜ außerhalb der EU vereinbar, da durch das Projekt ein Beitrag zur Verringerung der Gefahr einer Verbreitung von biologischen Waffen in der Region geleistet wird. Hierfür würde durch das Projekt dazu beigetragen, sicherzustellen, dass die Rechts- und Regelungsrahmen der Regierungen geeignet sind, den raschen Fortschritten in der Biowissenschaft Rechnung zu tragen, und dass sie die geltenden internationalen Standards erfüllen. Da bei der umfassenden Überprüfung 2022 eindeutig festgestellt wurde, dass das Maß und der Umfang der Schutzmaßnahmen und der Maßnahmen zur buchmäßigen Erfassung in der Region nach wie vor gering sind, sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um in der Region die Biosicherheit weiter zu erhöhen. Insbesondere durch den Finanzbeitrag der Europäischen Union konnten bedeutende Fortschritte erzielt werden, es bleibt jedoch noch viel zu tun. Die neue Programmphase würde dazu beitragen, auf den zahlreichen bereits erzielten Ergebnissen aufzubauen, weitere Länder in der Region einzubeziehen und die nachhaltige Wirkung der bereits getätigten bedeutenden finanziellen und technischen Investitionen zu gewährleisten. 3.   Projektbeschreibung 3.1.   Beschreibung Im Rahmen des Projekts werden nationale Behörden, Vertreter der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft sowie internationale Experten aus bis zu elf lateinamerikanischen Staaten zusammenkommen, um zu prüfen, welche Schritte unternommen werden können, um die Fähigkeiten auf dem Gebiet der biologischen Sicherheit in der Region zu stärken. Mit dem Projekt sollen die bisherigen Erfahrungen des Sekretariats mit der Arbeit an diesen Fragen auf dem amerikanischen Kontinent sowie sein gut etabliertes Netz von Kontakten und Partnern (einschließlich der Fachleute, die an dem Projekt zur Biosicherheit, das von 2019-2024 durchgeführt wurde, beteiligt waren) wirksam genutzt werden. Bei dem Projekt wird ein zweigleisiger Ansatz verfolgt, in den sowohl die nationalen als auch die subregionalen Maßnahmen einbezogen werden. Im Mittelpunkt der Anstrengungen auf nationaler Ebene wird die Zusammenarbeit mit einzelnen OAS-Mitgliedstaaten stehen, mit dem Ziel, die nationalen Kapazitäten zu verbessern, Rechts- und Verwaltungsvorschriften auszuarbeiten und länderspezifische Aktionspläne zur Stärkung der operativen Fähigkeiten aufzustellen. Auf regionaler Ebene werden sich die Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau auf die Förderung des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren sowie auf die Festlegung der strukturellen, inhaltlichen und funktionalen Parameter nach einem regionalen Ansatz konzentrieren. Darüber hinaus soll mit dem Projekt als Teil des regionalen Ansatzes ein „Peer-Review“-Prozess flankiert werden, der in den jüngsten Jahren entwickelt wurde und in dessen Rahmen sich die Staaten auf eine freiwillige Zusammenarbeit verständigen, um ihre Stärken und Schwächen bei der Umsetzung der Verpflichtungen aus der Resolution 1540 (2004) gegenseitig zu bewerten und wirksame Verfahren und Bereiche für eine fortgesetzte bilaterale Zusammenarbeit zu ermitteln. Nach den in der Region erfolgreich durchgeführten drei Peer-Review-Verfahren im Rahmen der Resolution 1540 (2004) zwischen Chile und Kolumbien (2017), der Dominikanischen Republik und Panama (2019) und zwischen Paraguay und Uruguay (2019), dem Folge-Verfahren zwischen der Dominikanischen Republik und Panama (2022) und den im Jahr 2023 vorgesehenen Verfahren zwischen Mexiko, Brasilien und Chile (September/Oktober 2023) sowie zwischen Uruguay und Chile (Oktober 2023) soll im Rahmen des Projekts angestrebt werden, zusätzliche Peer-Review-Verfahren mit diesen Staaten einzuleiten. Bei einigen dieser zusätzlichen Peer-Review-Verfahren würde bei Ländern, die bisher noch nicht an einem solchen Verfahren teilgenommen haben, ein besonderer Schwerpunkt (z. B. strategische Handelskontrolle und/oder Ausrichtung auf biologische Gefahren) gesetzt. Schließlich soll das Projekt dazu dienen, die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu fördern und zu verbessern und bewährte Verfahren sowie die Praxis der Veröffentlichung technischer Unterlagen (zusätzlich zu den von den Staaten vorgelegten Abschlussberichten) zu fördern, um die bei den Peer-Review-Verfahren erzielten Fortschritte zu erfassen. 3.2.   Methodik 3.2.1.   Organisationsstruktur Das Projekt wird vom Interamerikanischen Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS/CICTE) in Abstimmung mit den unterstützten OAS-Mitgliedstaaten durchgeführt. Das OAS/CICTE-Managementteam für dieses Projekt wird aus drei Mitarbeitern und einem Verwaltungs-/Finanzunterstützungsassistenten am Sitz der OAS in Washington (DC) bestehen und in Abstimmung mit externen Mitarbeitern, die je nach den durchzuführenden speziellen Tätigkeiten unter Vertrag genommen werden, unter der allgemeinen Aufsicht und Leitung des Exekutivsekretärs des CICTE tätig sein. Wie bereits erwähnt wird dem externen Vertragspersonal auch ein Rechtssachverständiger sowie ein technischer Spezialist für Kapazitätsaufbau angehören. Für hochspezialisierte Schulungen und Aufgaben kann die OAS auch Verträge über kurzfristige Unterstützung (durch Experten, Ausbilder und Forscher) von Expertenlisten anderer technischer Partnerorganisationen — einschließlich BWÜ-ISU, UNODA, WOAH und Europäische Union — schließen. Das OAS/CICTE-Programm-Managementteam wird sich direkt mit den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, die bereits zuvor Unterstützung im Rahmen der Resolution 1540 (2004) beantragt haben, abstimmen. In mehreren Fällen kann die OAS bestehende Kooperationsvereinbarungen nutzen, um die Mitgliedstaaten in denjenigen Bereichen der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) zu unterstützen, die die Grundlage für die technische Unterstützung bilden werden. 3.2.2.   Technischer Ansatz Ersuchen um gesetzgeberische und technische Unterstützung erfordern eine erste Bewertung und die Analyse der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die von einem Rechtsspezialisten in Abstimmung mit dem Projektmanagementteam und den zuständigen Behörden in den begünstigten Ländern im Wege von Missionen zur gesetzgeberischen und technischen Unterstützung durchgeführt wird, um spezifische Lücken und Länderprioritäten zu ermitteln. Die im Zuge des vorhergehenden Projekts zur Biosicherheit erzielten Ergebnisse und gewonnenen Erkenntnisse werden als Grundlage für künftige Schulungen dienen. Das regionale Netzwerk, das aus dem Kreis der Teilnehmer an den im Präsenzmodus durchgeführten Kursen und an den offenen Online-Kursen (MOOC) geschaffen wurde, wird auch genutzt, um aktuelle technische Informationen über Biosicherheit zu verbreiten, mit dem Ziel, ein Diskussionsforum für diese Themen zu schaffen und die regionale Zusammenarbeit zu verbessern. Die Tätigkeiten zur Förderung und Verbesserung der Zusammenarbeit auf nationaler Ebene würden Folgendes umfassen: — Analyse der bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften in den begünstigten Ländern zur Ermittlung spezifischer Lücken, — Aufstellung und Verabschiedung von Kontrolllisten für biologische Agenzien und Toxine (auf der Grundlage eines Kriteriums für biologische Sicherheit je nach der Risikoeinstufung für Pathogene) sowie von Ausfuhrkontrolllisten, — Ausarbeitung und Annahme eines nationalen Notfallplans für die Reaktion auf biologische Bedrohungen, — Ausarbeitung nationaler Leitlinien für den Schutz biologischer Agenzien vor versehentlicher oder vorsätzlicher Freisetzung, einschließlich geeigneter wirksamer Maßnahmen zur buchmäßigen Erfassung und Sicherung solcher Agenzien bei Herstellung, Verwendung, Lagerung oder Transport sowie zu ihrem physische Schutz, — Ausarbeitung von Leitlinien zur Erfassung, Zusammenstellung und Übermittlung der von der BWÜ-ISU angeforderten Informationen zu vertrauensbildenden Maßnahmen. Die Tätigkeiten zur Förderung und Verbesserung der Zusammenarbeit auf regionaler Ebene würden Folgendes umfassen: — Entwicklung von Folgemaßnahmen zum Kapazitätsaufbau und zu Kooperationstätigkeiten für Länder in der Region, die an Peer-Review-Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) teilgenommen haben, — Einführung zusätzlicher Peer-Review-Verfahren mit einem besonderen Schwerpunkt auf den Verpflichtungen gemäß der Resolution 1540 (2004) im Zusammenhang mit biologischen Waffen, — Ausbau des regionalen Netzwerks von Fachkräften, die sich mit Fragen der Biosicherheit befassen möchten, — Ausarbeitung und Veröffentlichung technischer Unterlagen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Peer-Review-Verfahren. Der OAS/CICTE führt in jedem der begünstigten Länder Schulungskurse zum Thema Biosicherheit durch, um die technische und gesetzgeberische Hilfe und die Maßnahmen zur regionalen Zusammenarbeit, die in diesem Projekt vorgesehen sind, zu unterstützen. Die Schulungskurse werden auf früheren Maßnahmen aufbauen, von internationalen Experten durchgeführt und vom OAS/CICTE-Managementteam koordiniert. Die Kurse dienen auch dem Kapazitätsaufbau, der Einsetzung einer Gruppe von Ausbildern sowie der Schaffung von Netzwerken von Fachleuten aus den verschiedenen wissenschaftlichen Einrichtungen der begünstigten Länder. Diese Gruppen von Experten werden in der Lage sein, Kenntnisse, bewährte Laborpraktiken, Techniken und Methoden des Biorisikomanagements in Laboratorien und Forschungseinrichtungen weiter zu verbreiten. Der OAS/CICTE wird mit Wissenschaftlern und Forschern zusammenarbeiten, um einen bereits bestehenden Online-Kurs für Laborpersonal und Politiker weiterzuführen. Die Weiterführung dieses Kurses wird zur Verbesserung der derzeitigen Ressourcen für die weitere Wissensweitergabe und Sensibilisierung für Biosicherheit und Bioethik unter Wissenschaftlern, Lehrern, Studierenden und Forschern in den Biowissenschaften und anderen relevanten Interessenträgern beitragen. Darüber hinaus wird der OAS/CICTE neue MOOC-Module oder Kurse zu den Themen verantwortungsvolle Wissenschaft, Forschung mit Dual-Use-Potenzial, Anlass zu Besorgnis gebende Forschung mit Dual-Use-Potenzial und Aufsichtsmechanismen ausarbeiten. Und schließlich werden während der Missionen zur technischen und gesetzgeberischen Unterstützung und den Tätigkeiten auf regionaler und subregionaler Ebene, die im Vorschlag vorgesehen sind, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Sensibilisierung für Biosicherheit, die Resolution 1540 (2004) und die Umsetzung des BWÜ unter politischen Entscheidungsträgern, Parlamentsabgeordneten und Vertretern der Wirtschaft durchgeführt. 3.2.3.   Geschlechtsspezifische Perspektive Der OAS/CICTE spielt im Rahmen seines Programms zur Resolution 1540 (2004) eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Aufbau von Kapazitäten zur Umsetzung der Resolution 1540 (2004) und zur Bekämpfung der Proliferation sowie zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter. Alle diese Ergebnisse tragen zur Verwirklichung der VN-Nachhaltigkeitsziele bei und ergänzen die Bemühungen der OAS-Mitgliedstaaten um die Umsetzung der einschlägigen Instrumente auf den Gebieten globale Abrüstung und Nichtverbreitungssysteme. Der OAS/CICTE wird bestrebt sein, die Gleichstellung der Geschlechter bei den Einstellungsverfahren zur Unterstützung der begünstigten Länder sicherzustellen und diese darin zu bestärken, Frauen in allen Phasen des Projekts an wichtigen Stellen einzusetzen. Es werden besondere Anstrengungen unternommen, um eine geschlechtsspezifische Perspektive aufzunehmen und Frauen in den Mittelpunkt der erörterten Themen zu stellen. Darüber hinaus unterstützt der OAS/CICTE Maßnahmen zu Diversität, Chancengleichheit, Inklusion und Barrierefreiheit durch eine „Institutional Policy on Gender Equality, Diversity, and Human Rights“ (Institutionelle Politik zur Gleichstellung der Geschlechter, zu Diversität und Menschenrechten) sowie durch einen Kommunikationsleitfaden, der darauf ausgelegt ist, dass bei allen Maßnahmen, Programmen, Projekten und Arbeitsverfahren verschiedene Gruppen, einschließlich schutzbedürftiger Gruppen, berücksichtigt werden und visuell repräsentiert sind. Jedes Projekt durchläuft ein förmliches dienststellenübergreifendes Freigabeverfahren („clearance process“), bei dem OAS-Experten für dieses Thema Rückmeldungen geben, die von den Projektdurchführenden zu berücksichtigen sind. Der OAS/CICTE verfolgt außerdem eine institutionelle Politik gegen sexuelle Belästigung. Bevor mit der Durchführung einer Maßnahme begonnen wird, übergibt der OAS/CICTE allen Beteiligten (einschließlich der hochrangigen Vertreter von Regierungsbehörden) einen Verhaltenskodex, um während der gesamten Programmdurchführung Achtung, Würde und Inklusivität zu gewährleisten und dazu zu ermutigen, Verhaltensweisen zu melden, die dazu führen, dass Personen sich unbehaglich fühlen. 3.2.4.   Externe Koordinierung Über die Koordinierung und Zusammenarbeit mit nationalen Behörden in der gesamten Region hinaus wird sich die OAS mit anderen Institutionen und Organisationen während der Durchführung des Projekts koordinieren und mit ihnen zusammenarbeiten. Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen sind möglicherweise in der Lage, Unterstützung zu speziellen Aspekten zu leisten und zur Förderung der Initiative in der Region beizutragen: — der gemäß der Resolution 1540 (2004) eingesetzte Ausschuss des Sicherheitsrates und seine Sachverständigengruppe, — das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (United Nations Office for Disarmament Affairs, UNODA), einschließlich der Gruppe für die Unterstützung der Durchführung des Übereinkommens über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (BWÜ-ISU), — das Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (UN-LIREC), — die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO), einschließlich der Panamerikanischen Gesundheitsorganisation (PAHO), — die Weltorganisation für Tiergesundheit (World Organization for Animal Health, WOAH), — Organisationen der Zivilgesellschaft, Hochschulen und Organisationen des Privatsektors, deren Ziele mit den Zielen dieses Vorschlags übereinstimmen, darunter auch die Sandia National Laboratories, das James Martin Center for Nonproliferation Studies – CNS (James-Martin-Zentrum für Nichtverbreitungsstudien), das Johns Hopkins Center for Health Security (John-Hopkins-Zentrum für Gesundheitssicherheit), die International Federation of Biosafety Associations (IFBA (Internationaler Dachverband der Vereinigungen für Biosicherheit)) sowie weitere nationale Verbände für Biosicherheit in den begünstigten Ländern. 3.3.   Projektziele und Maßnahmen Ziel 1: Stärkung der bestehenden nationalen normativen Rahmen für die biologische Sicherheit in allen im Rahmen des Projekts begünstigten Staaten. Unterstützende Maßnahmen — Maßnahme 1.1: Überprüfung der bestehenden Rechts- und Regelungsrahmen in jedem begünstigten Staat zur Ermittlung von Lücken und vorrangigen Bereichen, in denen Bedarf besteht. — Maßnahme 1.2: Bei Bedarf Leistung von Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung, Aktualisierung oder Erstellung von nationalen Plänen und Kontrolllisten sowie zur Aktualisierung oder Erstellung nationaler Krisenreaktions- /Notfallpläne für Biosicherheitsvorfälle. — Maßnahme 1.3: Durchführung einer technischen Bewertung in jedem begünstigten Staat unter Beteiligung wichtiger nationaler Interessenträger, um den im Zusammenhang mit der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) und des BWÜ bestehenden Bedarf zu bewerten und die in diesem Zusammenhang bestehenden Lücken zu ermitteln; diese Bewertung wird in einen Bewertungsbericht einfließen. — Maßnahme 1.4: Ermöglichung von bedarfs- und ressourcenges

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.