Europäische Union

Beschluss (GASP) 2023/387 des Rates vom 20. Februar 2023 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace V“)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2023-02-21

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02023D0387 — DE — 21.02.2023 — 000.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS (GASP) 2023/387 DES RATES vom 20. Februar 2023 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace V“) (ABl. L 053 vom 21.2.2023, S. 19) Berichtigt durch: ►C1 Berichtigung, ABl. L 073 vom 10.3.2023, S.  67 ((GASP) 2023/387) ▼B BESCHLUSS (GASP) 2023/387 DES RATES vom 20. Februar 2023 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace V“) Artikel 1 (1)   Zur Umsetzung der Globalen Strategie der EU, des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates ( 1 ) in der durch den Beschluss (GASP) 2019/1560 des Rates geänderten Fassung ( 2 ) und der SALW-Strategie der EU von 2018 und zur Förderung von Frieden und Sicherheit werden für die von der Union zu unterstützenden Projektmaßnahmen folgende spezifische Ziele festgelegt: —  kontinuierliche Pflege eines benutzerfreundlichen globalen Informationsverwaltungssystems für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und dazugehörige Munition („iTrace“), die in Konfliktgebieten nachgewiesen werden, um politischen Entscheidungsträgern, Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den mit der Ausfuhrkontrolle konventioneller Waffen befassten Bediensteten sachdienliche Informationen zur Entwicklung wirksamer, faktengestützter Strategien und Projekte zur Bekämpfung der illegalen Verbreitung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition zur Verfügung zu stellen; —  Schulung und Anleitung nationaler Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten zur Entwicklung nachhaltiger nationaler Kapazitäten für die Ermittlung und Rückverfolgung illegaler konventioneller Waffen, zur Förderung der dauerhaften Zusammenarbeit mit dem iTrace-Projekt, zur besseren Ermittlung der Prioritäten für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM), zur wirksameren Formulierung der nationalen Anforderungen im Bereich der Waffenkontrolle und der Unterstützung bei der Strafverfolgung — insbesondere mit Unionsmitteln finanzierte Initiativen wie die Interpol-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iARMS) und die Tätigkeiten der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) — und zur Stärkung des Dialogs mit den EU-Missionen und -Initiativen; —  Erhöhung der Häufigkeit und Verlängerung der Dauer von Nachforschungen vor Ort zu konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition, die in Konfliktgebieten verschoben werden, als Reaktion auf deutliche Forderungen von Mitgliedstaaten und Delegationen der Union und zur Generierung von iTrace-Daten; —  maßgeschneiderte Unterstützung der in den Mitgliedstaaten für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden und der für Waffenkontrolle zuständigen politischen Entscheidungsträger, einschließlich wiederholter Besuche von Mitarbeitern des iTrace-Projekts in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten zu Konsultationszwecken, ein rund um die Uhr besetzter Helpdesk für die sofortige Beratung über Risikobewertung und Strategien zur Verhinderung der Umlenkung, die Pflege sicherer Desktop- und mobiler Dashboard-Anwendungen für eine sofortige Meldung einer Umlenkung von Waffen nach der Ausfuhr und die Durchführung von Überprüfungen nach erfolgter Lieferung durch Mitarbeiter des iTrace-Projekts auf Antrag an die Mitgliedstaaten; —  stärkere Sensibilisierung durch Einbindungsmaßnahmen zu den Ergebnissen des Projekts, Werben bei internationalen und nationalen politischen Entscheidungsträgern, Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen nationalen Behörden für den Zweck und die verfügbaren Funktionen von iTrace und Ausbau der internationalen Kapazität zur Überwachung der illegalen Verbreitung von konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition und dazugehörigem Material sowie zur Unterstützung der politischen Entscheidungsträger bei der Ermittlung der Schwerpunktbereiche für internationale Hilfe und Zusammenarbeit, und zur Verringerung des Risikos einer Umlenkung von konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition; —  Bereitstellung von Berichten im Bereich politischer Kernfragen, gestützt auf die bei den Untersuchungen vor Ort generierten und im iTrace-System dargestellten Daten, zu bestimmten Bereichen, die internationale Aufmerksamkeit erfordern, einschließlich der wichtigsten Muster des illegalen Handels mit konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition und zur regionalen Verteilung illegal gehandelter Waffen und dazugehöriger Munition und dazugehörigem Material, und —  anhaltende Rückverfolgung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten und nicht der EU angehörenden Staaten als wirksamstes Mittel zur möglichst weitgehenden Feststellung und Überprüfung der Mechanismen zur Umlenkung von konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition an unbefugte Nutzer; die Rückverfolgung wird ergänzt durch Folgeuntersuchungen, die vorrangig auf die Identifizierung der personellen, finanziellen und logistischen Netzwerke ausgerichtet sind, die hinter den illegalen Transfers konventioneller Waffen stehen. (2)   Eine detaillierte Beschreibung des Projekts ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten. Artikel 2 (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig. ▼C1 (2)   Die fachlich-technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt das Unternehmen „Conflict Armament Research“ (im Folgenden „CAR“). ▼B (3)   CAR nimmt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit CAR. Artikel 3 (1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts beträgt 6 200 000  EUR. Die geschätzten Gesamtmittel des von CAR und dem Deutschen Auswärtigen Amt kofinanzierten Gesamtprojekts belaufen sich auf 8 806 101,20  EUR. (2)   Die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung des in Absatz 1 genannten Betrags des finanziellen Bezugsrahmens. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit CAR. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass CAR zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird. (4)   Die Kommission strebt an, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem diese Vereinbarung geschlossen wird. Artikel 4 (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger ausführlicher Quartalsberichte von CAR über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat. Um den Rat bei der Evaluierung der aufgrund des vorliegenden Beschlusses erzielten Ergebnisse zu unterstützen, nimmt eine externe Einrichtung eine Bewertung der Wirkung des Projekts vor. (2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts. Artikel 5 (1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. (2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet jedoch sechs Monate nach seinem Inkrafttreten, falls innerhalb dieses Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist. ANHANG PROJEKTDOKUMENT Maßnahme zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace V“) Globaler Berichterstattungsmechanismus über konventionelle Waffen und dazugehörige Munition — iTrace 1.    Hintergrund und Begründung der Unterstützung durch die GASP 1.1. Dieser Beschluss stützt sich auf mehrere aufeinander folgende Beschlüsse des Rates zur Bekämpfung der destabilisierenden Auswirkungen der Umlenkung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition und des illegalen Handels damit in Konfliktgebieten, insbesondere auf die Beschlüsse 2013/698/GASP, (GASP) 2015/1908, (GASP) 2017/2283 und (GASP) 2019/2191, durch die der globale Berichterstattungsmechanismus über konventionelle Waffen und dazugehörige Munition „iTrace“ eingerichtet und verbessert wurde. Die unerlaubte Verbreitung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition trägt in erheblichem Maße dazu bei, die Stabilität von Staaten zu untergraben und Konflikte zu verschärfen, was eine ernsthafte Bedrohung des Friedens und der Sicherheit darstellt. In der SALW-Strategie der EU wird festgestellt, dass unerlaubte Feuerwaffen und SALW nach wie vor zu Instabilität und Gewalt in der Union, ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und der übrigen Welt beitragen. Unerlaubte Kleinwaffen schüren weltweit Terrorismus und Konflikte und laufen den Bemühungen der Union um Entwicklung, Krisenmanagement, humanitäre Hilfe und Stabilisierung in Teilen ihrer Nachbarschaft und in Afrika zuwider. Innerhalb der Union haben unerlaubte Feuerwaffen klare Auswirkungen auf die innere Sicherheit, indem sie der organisierten Kriminalität Vorschub leisten und Terroristen Möglichkeiten verschaffen, Anschläge auf europäischem Boden zu verüben. Die Aussagen der SALW-Strategie der EU werden durch die jüngsten Erkenntnisse des iTrace-Projekts in Afghanistan, in Irak, in Libyen, im Maghreb, in Syrien, in der Ukraine und im Jemen sowie andere Konflikte in der Nähe der Außengrenzen der Union bestätigt. Die nach dem Beschluss (GASP) 2019/2191 durchgeführten Maßnahmen haben iTrace als Initiative zur weltweiten Überwachung von Waffen in Konfliktgebieten bestätigt. Das iTrace-Projekt wurde in mehr als 40 von Konflikten betroffenen Staaten, unter anderem in Afrika, im Nahen Osten, in Zentralasien sowie in Süd- und Ostasien durchgeführt, und mit dem Projekt wurde das weltweit größte öffentliche Register für umgelenkte konventionelle Waffen und dazugehörige Munition eingerichtet, mit dem Staaten in ihren Bemühungen zur Aufdeckung und Bekämpfung von Umlenkungen entsprechend ihren Verpflichtungen gemäß Kriterium 7 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP (konsolidierte Fassung) und Artikel 11 des ATT unterstützt werden. Das Projekt sorgt für eine präzise Berichterstattung über die Umlenkung von Waffen und dazugehöriger Munition an bewaffnete Aufständische und terroristische Kräfte, die eine Gefahr für die Sicherheit der Union darstellen — einschließlich Al-Qaida im islamischen Maghreb und Da’esh/Islamischer Staat —, und unterrichtet die für die Ausfuhrkontrolle zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten vertraulich und schnell über die Risiken einer Umlenkung nach erfolgter Ausfuhr, indem es den Delegationen der EU und den diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten in Konfliktgebieten wichtige Informationen in Echtzeit über illegalen Waffenhandel und die Dynamik von Konflikten liefert. Durch eine ausgewogene und verantwortungsvolle Einbindung der globalen Nachrichtenmedien bewirkt es eine konsequente Sensibilisierung für Waffenkontrollen und Maßnahmen zur Verhinderung der Umlenkung. 1.2. Die Mitgliedstaaten wenden sich jedoch immer wieder mit der Bitte an das iTrace-Projekt, direkte persönliche Briefings der für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen nationalen Behörden (einschließlich häufiger Besuche in den Hauptstädten, insbesondere nach der Lockerung der COVID-19-Reisebeschränkungen) durchzuführen und auf bilateraler Ebene eine breitere Palette von Ressourcen für die für Waffenausfuhrkontrolle zuständigen politischen Entscheidungsträger der Mitgliedstaaten bereitzustellen. Ziel des vorliegenden Beschlusses ist es deshalb, das im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2019/2191 durchgeführte Projekt fortzusetzen, indem den politischen Entscheidungsträgern der Union, den Experten für Waffenkontrolle und den mit der Kontrolle von Waffenausfuhren befassten Bediensteten weiterhin systematisch erfasste sachdienliche Informationen bereitgestellt werden, die ihnen dabei helfen, zur Verbesserung der internationalen und regionalen Sicherheit wirksame, faktengestützte Strategien gegen die Umlenkung und unerlaubte Verbreitung konventioneller Waffen und der zugehörigen Munition zu entwickeln. Sie werden durch den vorliegenden Beschluss somit weiterhin dabei unterstützt, eine erfolgreiche Bekämpfungsstrategie mit geeigneten Präventivmaßnahmen zu verbinden, um gegen Angebot und Nachfrage im illegalen Markt vorzugehen und eine wirksame Kontrolle konventioneller Waffen in Drittstaaten zu gewährleisten. 1.3. Der vorliegende Beschluss sieht die kontinuierliche Pflege und weitere Verbesserung des öffentlich zugänglichen globalen iTrace-Systems für die Berichterstattung über Waffen vor. Die in dem Beschluss (GASP) 2019/2191 aufgeführten Projekte werden wie folgt verstärkt: 1) durch eine erhöhte Frequenz und längere Dauer von Missionen zur Erhebung von Daten über Lieferungen illegaler konventioneller Waffen in Konfliktgebiete; 2) durch maßgeschneiderte Pakete zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, bestehend aus direkten Konsultationen, den jeweils relevanten Daten und Ergebnisberichten, einem rund um die Uhr besetztem Helpdesk und der Beauftragung zur Überprüfung nach erfolgter Lieferung; und 3) durch Schulung und Anleitung der nationalen Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten, um illegale konventionelle Waffen, die in ihrem örtlichen Zuständigkeitsgebiet aufgefunden oder beschlagnahmt wurden, zurückzuverfolgen, Kapazitäten zur Verhinderung der Umlenkung, einschließlich der Rückverfolgungskapazitäten im Rahmen des Internationalen Rückverfolgungsinstruments (International Tracing Instrument — ITI), aufzubauen, die Verwaltung von Waffenbeständen, einschließlich des Führens von Verbleibnachweisen, zu verbessern und die Erhebung von iTrace-Daten zu steigern. 2.    Allgemeine Ziele Die nachstehend beschriebene Maßnahme wird die internationale Gemeinschaft weiter bei der Bekämpfung der destabilisierenden Auswirkungen der Umlenkung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition und des illegalen Handels damit unterstützen. Mit ihr werden den politischen Entscheidungsträgern, den Experten für Waffenkontrolle und den mit der Kontrolle von Waffenausfuhren befassten Bediensteten weiterhin sachdienliche Informationen bereitgestellt, die ihnen dabei helfen, zur Verbesserung der internationalen und regionalen Sicherheit wirksame, faktengestützte Strategien zur Bekämpfung der Umlenkung und der unerlaubten Verbreitung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition zu entwickeln. Die Maßnahme umfasst insbesondere a)  konkrete Informationen über die Umlenkung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition und den illegalen Handel damit, um die wirksame Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944 des Rates (konsolidierte Fassung), des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty — ATT), des VN-Aktionsprogramms über den unerlaubten Handel mit SALW und des Internationalen Rückverfolgungsinstruments (ITI) zu unterstützen; b)  eine individuell zugeschnittene Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Einschätzung und Minderung des Umlenkungsrisikos; c)  die Offenlegung von Routen und Organisationen, die an der Umlenkung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition in Konfliktgebiete oder an internationale terroristische Vereinigungen beteiligt sind, und die Lieferung von Nachweisen über Gruppen und Einzelpersonen, die am illegalen Handel mit diesen Waffen beteiligt sind, zur Unterstützung der nationalen rechtlichen Verfahren; d)  eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen VN-Organen, Missionen und anderen internationalen Organisationen im Bereich der Rückverfolgung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition und die Bereitstellung von Informationen zur unmittelbaren Unterstützung der bestehenden Überwachungsmechanismen, u. a. über die Interpol-Datenbank „iARMS“ und Europol, wobei letztere 2019 mit dem Unternehmen CAR eine Vereinbarung über den Informationsaustausch geschlossen hat; e)  die Bereitstellung einschlägiger Informationen zur Ermittlung vorrangiger Bereiche für eine internationale und regionale Zusammenarbeit und Hilfe zur wirksamen Bekämpfung der Umlenkung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition und des illegalen Handels damit, wie z. B. die Finanzierung von Projekten bezüglich der Sicherheit der Waffenarsenale und/oder des Grenzmanagements; f)  einen Mechanismus zur Unterstützung bei der Überwachung der Umsetzung des ATT, insbesondere zur Aufspürung der Umlenkung verbrachter konventioneller Waffen sowie zur Unterstützung von Regierungen bei der Bewertung des Umlenkungsrisikos vor der Ausfuhr konventioneller Waffen, insbesondere des Risikos der Umlenkung im Empfängerland oder der Wiederausfuhr unter unerwünschten Umständen, und g)  als Reaktion auf die sich wandelnden Bedrohungen für die Sicherheit der Union die Verbesserung der Fähigkeit von CAR, die Beweismittelketten von aufgefundenen Bestandteilen militärischer Ausrüstung zu dokumentieren, rückzuverfolgen und zu analysieren und diese Erkenntnisse den Mitgliedstaaten und den Organen und Agenturen der EU zu melden. 3.    Langfristige Nachhaltigkeit des Projekts und Ergebnisse Mit der Maßnahme wird ein dauerhafter Rahmen für eine nachhaltige Überwachung der illegalen Verbreitung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition errichtet. Es wird erwartet, dass der vorhandene waffenbezogene Informationsbestand erheblich erweitert und die gezielte Entwicklung einer wirksamen Kontrolle konventioneller Waffen und von Strategien zur Waffenausfuhrkontrolle, einschließlich Sanktionsregelungen, wesentlich unterstützt wird. Insbesondere wird im Rahmen des Projekts a)  das iTrace-Informationsverwaltungssystem weiter ausgebaut, das die langfristige Erhebung und Auswertung von Daten über illegale konventionelle Waffen sicherstellt; b)  den politischen Entscheidungsträgern und Experten im Bereich der Kontrolle konventioneller Waffen ein Instrument an die Hand gegeben, um wirksamere Strategien und vorrangige Bereiche für Unterstützung und Zusammenarbeit festzulegen, z. B. durch Ermittlung von Mechanismen für die subregionale oder regionale Zusammenarbeit, Koordinierung und gemeinsame Informationsnutzung, die eingerichtet oder verstärkt werden müssen, durch Ermittlung von nicht gesicherten nationalen Waffenarsenalen, unzulänglicher Bestandsverwaltung, Routen für die illegale Verbringung, Verstößen gegen Sanktionen, schwachen Grenzkontrollen und unzureichenden Strafverfolgungskapazitäten; c)  eine ausreichende Flexibilität bestehen, um strategisch relevante Informationen zu erzeugen, ungeachtet der sich rasch ändernden strategischen Anforderungen; d)  die Wirksamkeit internationaler Organisationen und Einzelpersonen im Bereich Waffenüberwachung erheblich gesteigert, indem ein kontinuierlich ausbaufähiger Mechanismus für den Informationsaustausch sowie technische Hilfe und Unterstützung in Bezug auf Kapazitäten bereitgestellt wird, und e)  in von Konflikten betroffenen Staaten eine nachhaltige nationale Kapazität aufgebaut, damit illegale konventionelle Waffen aufgespürt und zurückverfolgt werden und diese Staaten wirksamer in internationale Verfahren zur Waffenkontrolle und Strafverfolgung eingebunden werden können. 4.    Beschreibung der Maßnahme 4.1.    Projekt 1: Ausbau der technischen Kapazitäten zur Identifizierung und Rückverfolgung von Waffen 4.1.1.   Projektziel Die iTrace-Programme für Schulung und Anleitung vermitteln den nationalen Behörden in von Konflikten betroffenen Staaten Methoden und Kompetenzen, mit denen sie die Umlenkung konventioneller Waffen selbst erkennen und dagegen vorgehen können. Durch die Schulungen sollen die häufig nicht vorhandenen Kapazitäten zur Identifizierung und Rückverfolgung illegaler konventioneller Waffen verbessert werden, während mit der Anleitung den Mitarbeitern des iTrace-Projekts ermöglicht wird, kritische Kapazitätslücken in Echtzeit zu ermitteln und unverzüglich maßgeschneiderte Lösungen für ihre Schließung auszuarbeiten. Die iTrace-Programme für Schulung und Anleitung festigen zudem die Beziehungen zwischen dem iTrace-Projekt und den nationalen Behörden, was den Untersuchungsteams vor Ort einen umfassenderen Zugang zu beschlagnahmten und sichergestellten konventionellen Waffen ermöglicht, wodurch sämtliche Aspekte der Erhebung, Analyse und Meldung von Daten im Rahmen von iTrace verbessert werden. 4.1.2.   Vorteile für Waffenkontrollinitiativen der EU Die iTrace-Programme für Schulung und Anleitung sind eine Reaktion auf die Maßnahmen, die in der SALW-Strategie der EU aufgeführt sind, um „in Konfliktgebieten nationale Kapazitäten für das Aufspüren und die Rückverfolgung der Herkunft unerlaubter SALW und Munition“ zu unterstützen, und verbessern unmittelbar und mittelbar eine Vielzahl von Waffenkontrollinitiativen, die von den Mitgliedstaaten unterstützt werden. Zu den unmittelbaren Auswirkungen zählt die Unterstützung der nationalen Strafverfolgungsbehörden bei der Rückverfolgung von Kleinwaffen und leichten Waffen im Einklang mit dem Internationalen Rückverfolgungsinstrument, der Ausbau der nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Daten über zurückverfolgte Waffen im Rahmen des Indikators für das Ziel für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goal — SDG) 16.4.2 und die Unterstützung der Programme für die Verwaltung von Waffen- und Munitionsbeständen, die von Mitgliedstaaten eingeleitet wurden. Die mittelbaren Auswirkungen umfassen die Weitergabe von vor Ort gesammelten Informationen, wie z. B. die Unterrichtung der Mitgliedstaaten über die Risiken einer Umlenkung in Partnerländern, die Aufdeckung von Umlenkungen aus nationalen Lagerbeständen und die Bereitstellung dieser Informationen für von der Union unterstützte Programme für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (physical security and stockpile management —PSSM). 4.1.3.   Projekttätigkeiten Die Einheit für technische Unterstützung (TSU) von CAR bietet nationalen Behörden in den von Konflikten betroffenen Staaten, in denen das iTrace-Projekt tätig ist, Schulung und Anleitung an. Diese Schulung und Anleitung dient dazu, nationale Initiativen gegen die Umlenkung bereichsübergreifend zu fördern, indem Unterweisungen durchgeführt und Kapazitäten aufgebaut werden, die Folgendes betreffen: die Rüc

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.