Europäische Union

Beschluss (GASP) 2023/387 des Rates vom 20. Februar 2023 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace V“)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2023-02-21

Quellenkennung: 32023D0387. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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kverfolgung, Kennzeichnung und Nachweisführung in Bezug auf beschlagnahmte und aufgefundene illegale konventionelle Waffen gemäß den im Rahmen des ITI festgelegten Verfahren und die Bewertungen der PSSM, die darauf ausgerichtet sind, Umlenkungsrisiken bereits am Entstehungsort zu ermitteln und anzugehen. CAR wird bedarfsorientierte Fachschulungen zur gesamten Bandbreite der oben aufgeführten Tätigkeiten für lokale Partner und gegebenenfalls Personal für Friedensunterstützung, einschließlich Missionen der VN und der EU sowie Gruppen oder Gremien der VN zur Überwachung von Sanktionen, durchführen. In diesem Zusammenhang wird das iTrace-Projekt weiterhin unmittelbar auf die Maßnahme reagieren, die in der SALW-Strategie der EU von 2018 aufgeführt ist, in der gefordert wird, dass die EU „die Arbeit der VN-Gremien, die Waffenembargos überwachen,“ unterstützt und geprüft wird‚ „wie der Zugang zu deren Erkenntnissen über die Umlenkung von Waffen sowie über unerlaubte Feuerwaffen und SALW zum Zweck der Waffenausfuhrkontrollen verbessert werden kann“. Die Schulungen im Rahmen des iTrace-Projekts werden sich auf eine Reihe von Dienstleistungen, die seit 2014 von CAR angeboten werden, stützen, was von wesentlicher Bedeutung ist, um lokale Partner in von Konflikten betroffenen Staaten unterstützen, den VN-Gremien helfen und auch den iTrace-Untersuchungsteams vor Ort einen besseren Zugang sicherstellen zu können. Im Rahmen des Projekts werden Mitarbeiter aus den Untersuchungsteams vor Ort und der Einheit für technische Unterstützung (TSU) für Schulungen mit steigendem technischen Niveau eingesetzt, was Folgendes einschließt: a)  eine Einführung in die Erhebung von Daten über konventionelle Waffen mit Bezugnahme auf spezifische Fälle; b)  grundlegende Methoden zur Identifizierung von konventionellen Waffen und zur effizienten Dokumentation; c)  standardisierte Verfahren für die Erhebung von Beweismitteln und die Beweismittelkette; d)  Anforderungen bei weiträumigen, regionalen und internationalen Untersuchungen; e)  die Umsetzung des Internationalen Rückverfolgungsinstruments; gegebenenfalls erhalten die Behörden in den Partnerländern Schulungen und werden ermutigt, Ersuchen um Rückverfolgung zu initiieren; f)  internationale Rückverfolgung von Waffen und Waffenrückverfolgungssysteme (insbesondere Interpol und Europol); die Nutzung von „Big Data“ und Trendanalysen; und g)  Möglichkeiten für technische Hilfe (international) und Strafverfolgungseinsätze. Diese Tätigkeiten werden neben den Untersuchungen vor Ort im Rahmen von iTrace durchgeführt; dazu gehören auch gemeinsam mit nationalen Behörden durchgeführte Untersuchungen (Anleitung). Sie werden zudem die kontinuierliche Schulung und Rezertifizierung des Personals von CAR umfassen, das für die vorgesehene Schulung und Anleitung erforderlich ist. 4.1.4.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts erfolgt Folgendes: a)  Nationale Behörden werden dazu ermutigt, iTrace-Untersuchungsteams vor Ort einen besseren Zugang zu gewähren; damit wird wiederholten Bitten entsprochen, dass iTrace-Teams technische Hilfe leisten und eine Kapazität für gemeinsame Untersuchungen bilden sollen, und damit werden mehr iTrace-Daten erhoben; b)  die Kapazität nationaler Regierungen, die unter den Auswirkungen der Umlenkung konventioneller Waffen leiden, jedoch nicht über die Instrumente zur Identifizierung und Meldung umgeleiteter konventioneller Waffen verfügen, wird konkret unterstützt; oft wird dadurch in dem Land eine wirksamere Verwaltung konventioneller Waffen eingeleitet, wodurch wiederum die Umsetzung des ATT, des ITI, des VN-Aktionsprogramms und des SDG 16.4.2 sowie die PSSM-Programmplanung und Kontakte zu internationalen Strafverfolgungsbehörden, einschließlich Interpol (iARMS) und Europol, unterstützt werden; c)  ein vertiefter Dialog wird gefördert; insbesondere werden wichtige Akteure für andere von der Union unterstützte Initiativen ermittelt, z. B. Beziehungen zwischen der EU-Mission und der Regierung des aufnehmenden Landes, und Initiativen wie der PSSM-Programmplanung wird Dynamik verliehen, z. B. von der Union unterstützten Projekten für die Verwaltung von Lagerbeständen. 4.1.5.   Indikatoren für die Projektdurchführung Bis zu 40 Besuche vor Ort zu Schulungs- und Anleitungszwecken, mit Schwerpunkt auf wiederholten Besuchen zur Unterstützung nationaler Behörden beim Aufbau ihrer Rückverfolgungskapazität. Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.1.6.   Begünstigte des Projekts Die Schulung und Anleitung im Rahmen von iTrace sind von direktem Nutzen für die nationalen Akteure in von Konflikten betroffenen Staaten, einschließlich Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaften. Das Programm wird den nationalen Dialog mit von der Union finanzierten und anderen Waffenkontrollinitiativen indirekt unterstützen, indem die Nutzung internationaler Rückverfolgbarkeitsmechanismen, einschließlich des iARMS-Systems von Interpol und Europol, gefördert und die Mitwirkung an von der Union unterstützten Projekten für die Verwaltung von Lagerbeständen und anderen Projekten zur SALW-Kontrolle erleichtert wird. 4.2.    Projekt 2: Pflege des iTrace-System mit Echtzeit-Belegen über umgelenkte und illegal gehandelte konventionelle Waffen und dazugehörige Munition und sonstige relevante Informationen 4.2.1.   Projektziel Im Rahmen des Projekts werden weiterhin Untersuchungen vor Ort über die Verschiebung von konventionellen Waffen und Munition in Konfliktgebieten durchgeführt. Prioritäten des Projekts werden Länder sein, die sich den Mitgliedstaaten als besonders problematisch darstellen, einschließlich u. a. Afghanistan, Irak, Libyen, Mali, Südsudan, Somalia, Syrien, Ukraine und Jemen. Diese Untersuchungen vor Ort werden konkrete Belege dafür erbringen, dass umgelenkte konventionelle Waffen in die Hände von Aufständischen und terroristischen Kräften gelangt sind, was andernfalls für externe Beobachter (einschließlich der Waffen ausführenden Mitgliedstaaten der EU) nicht erkennbar wäre. CAR wird die vorherige Zustimmung der EU-Gruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“ (COARM) einholen, bevor es umfassend in allen Ländern tätig wird, in denen bislang keine iTrace-Untersuchungen vor Ort oder keine iTrace-Programme für Schulung und Anleitung durchgeführt wurden. CAR wird mithilfe neuer Technologien und fortgeschrittener Kriminaltechnik eine Reihe von Tätigkeiten vor Ort ausführen, darunter eine verbesserte Fotodokumentation, eine forensische Auswertung und die Wiederherstellung unkenntlich gemachter Markierungen. CAR hat nachgewiesen, dass mit diesen Methoden rückverfolgbare Informationen über zuvor nicht rückverfolgbare Waffen und Munition und nicht rückverfolgbares dazugehöriges Material gewonnen werden, die es ermöglichen, Untersuchungen zu immer mehr illegalem Material durchzuführen, bei dem die Identifizierungsinformationen entfernt wurden, um die Herkunft zu verschleiern. Mit den daraus resultierenden Daten werden die Mitgliedstaaten die Umlenkungen, die illegalen Transfers und die von den Händlern zu ihrer Verschleierung angewandten Methoden allgemein besser verstehen und werden ihre Kapazitäten zur Unterbindung des illegalen Handels erheblich verbessert. 4.2.2.   Vorteile für Waffenkontrollinitiativen der EU Die Untersuchungen im Rahmen von iTrace dienen als dynamische Referenzgröße in Bezug auf umgeleitete konventionelle Waffen in von Konflikten betroffenen Staaten. Diese Referenzgröße ist ein kontinuierlicher Maßstab für die Wirksamkeit von Übereinkünften über die Kontrolle von Waffen, zu deren Einhaltung sich die Mitgliedstaaten verpflichtet haben; dazu zählt unter anderem der Gemeinsame Standpunkt 2008/944/GASP des Rates (konsolidierte Fassung), das ATT, das VN-Aktionsprogramm und die SALW-Strategie der EU von 2018. Die gründliche Dokumentation von Konfliktwaffen dient auch als Ausgangspunkt für die formelle Rückverfolgung konventioneller Waffen und für umfassende Untersuchungen zu Konfliktfinanzierung und Netzwerken für Waffenlieferungen. 4.2.3.   Projekttätigkeiten Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Tätigkeiten durchgeführt: a)  Entsendung von qualifizierten Waffenexperten, damit diese vor Ort untersuchen, inwieweit aus von Konflikten betroffenen Staaten stammende illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition illegal wieder in Umlauf gebracht wurden; b)  Analyse, Sichtung und Überprüfung der Belege über konventionelle Waffen und dazugehörige Munition sowie über ihre Benutzer, einschließlich u. a. einer Fotodokumentation, einer forensischen Auswertung und der Wiederherstellung unkenntlich gemachter Markierungen von Waffen, ihrer Bestandteile und inneren und äußeren Markierungen, von Verpackungen und von beigefügten Versandpapieren in Kombination mit den Ergebnissen der Untersuchungen vor Ort (Benutzer, Lieferanten und Transferwege); c)  Hochladen aller gesammelten und gesichteten Belege in das Informationsverwaltungssystem von iTrace und — nach Überprüfung — in das Online-Kartierungsportal von iTrace; d)  Ermittlung und Unterstützung von Partnern vor Ort, um sicherzustellen, dass für iTrace während der gesamten Dauer der vorgeschlagenen Aktion und auch danach ununterbrochen Daten erhoben werden; e)  kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Regierungen in der EU mit dem Ziel, vorab nationale Kontaktstellen zu benennen und ein Koordinierungsverfahren festzulegen, um die Reichweite der CAR-Untersuchungen zu klären und mögliche Interessenkonflikte noch vor Beginn der Untersuchungen aus dem Weg zu räumen. Das Projekt wird in Stufen während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.2.4.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts erfolgt Folgendes: a)  Vor Ort wird Beweismaterial für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und dazugehörige Munition in Konfliktregionen gesammelt; b)  anhand der von CAR, von Organisationen, die mit CAR eine Vereinbarung über den Informationsaustausch geschlossen haben, und, je nach Bedarf, von anderen Organisationen stammenden Belege für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und dazugehörige Munition werden über alle Regionen hinweg Fälle von unerlaubtem Waffenhandel geprüft und dokumentiert; c)  es werden konkrete visuelle und materielle Belege für umgelenkte oder illegal gehandelte konventionelle Waffen und dazugehörige Munition geliefert, einschließlich Fotoaufnahmen von Gegenständen, ihrer Bestandteile, Seriennummern, Herstellerkennzeichen, Kisten, Ladelisten, Versandpapieren und Unterlagen über den Endverbleib sowie im Wege einer forensischen Auswertung und der Wiederherstellung unkenntlich gemachter Markierungen beschaffter Informationen; d)  es werden Berichte über illegale Tätigkeiten generiert, die unter anderem Angaben über Schmuggelrouten und die an der Umlenkung oder dem illegalen Transfer beteiligten Akteure und Finanzierungs- und Unterstützungsnetze sowie Bewertungen der mitverantwortlichen Faktoren (wie unter anderem eine ineffiziente Verwaltung und Sicherung der Waffenbestände sowie absichtliche, vom Staat organisierte illegale Liefernetze) enthalten; e)  die vorgenannten Belege werden in das Informationsverwaltungssystem von iTrace und zugehörige Instrumenten hochgeladen. 4.2.5.   Indikatoren für die Projektdurchführung Bis zu 75 Einsätze vor Ort (erforderlichenfalls auch von längerer Dauer) während des gesamten vierjährigen Projektzeitraums mit dem Ziel, Belege zu generieren, die in das Informationsverwaltungssystem und Online-Kartierungsportal von iTrace hochgeladen werden können. Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.2.6.   Begünstigte des Projekts iTrace wird weiterhin immer umfangreichere Informationen liefern, die sich ausdrücklich in erster Linie an die nationalen Entscheidungsträger für Rüstungskontrollpolitik und an für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständige Behörden in der EU sowie an die Organe, Agenturen und Missionen der EU richten. Diese Begünstigten der EU werden auch über von iTrace bereitgestellte sichere Desktop- und mobile Plattformen Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten. Öffentliche Informationen werden auch weiterhin für alle Begünstigten der EU sowie Begünstigte außerhalb der EU, wie etwa nationale Entscheidungsträger für Rüstungskontrollpolitik und für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständige Behörden in Drittstaaten, und für nichtstaatliche Forschungseinrichtungen, Interessenorganisationen und internationale Nachrichtenmedien zugänglich sein. 4.3.    Projekt 3: Maßgeschneiderte Unterstützung der in den Mitgliedstaaten für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden, der für Waffenkontrolle zuständigen politischen Entscheidungsträger und der betroffenen Interessenträger 4.3.1.   Projektziel Im Rahmen des Projekts wird den Mitgliedstaaten, den für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden, den für Waffenkontrolle zuständigen politischen Entscheidungsträgern und den betroffenen Interessenträgern eine kohärente bilaterale Unterstützung gewährt, einschließlich regelmäßiger persönlicher Besuche und maßgeschneiderter Berichterstattung, die auf ihre spezifischen Interessensgebiete bei der Kontrolle von Waffen und auf ihre Informationsanforderungen zugeschnitten sein wird. Die von den für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen werden mit der gebotenen Achtung und Vertraulichkeit behandelt werden. CAR wird zudem weiterhin mit einer Reihe von für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen nationalen Behörden von Drittstaaten in Verbindung bleiben. Durch diese Beziehungen werden mehrere entscheidende Aspekte der internationalen Anstrengungen unterstützt, die darauf ausgerichtet sind, die Umlenkung von konventionellen Waffen und den illegalen Handel damit zu bekämpfen und internationale Maßnahmen gegen die Umlenkung zu verstärken, einschließlich durch a)  Übermittlung detaillierter Angaben und Belege zu dokumentierten Umlenkungsfällen an die für Ausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden, und b)  Unterstützung oder Bereitstellung einer Post-Shipment-/Post-Delivery-Überprüfungskapazität für die Mitgliedstaaten auf offiziellen Antrag der für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen nationalen Behörden in der EU. 4.3.2   Vorteile für Waffenkontrollinitiativen der EU Regelmäßige Besuche des iTrace-Projektteams in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten ermöglichen bilaterale Gespräche über sensible Themen (d. h. Umlenkung nach der Ausfuhr), erlauben es den Mitgliedstaaten, sich direkt in die Konzeption von iTrace und seiner Ergebnisse (Richtung und Umfang der Untersuchungen und Arten der Berichterstattung) einzubringen und tragen zur Entwicklung vertrauensbildender Maßnahmen (d. h. die iTrace-Prozesse „Vorausmeldung“ („advance notification“) und „Gegendarstellungsrecht“ („right of reply“)) bei. Ganz entscheidend ist, dass die Informationsarbeit für die Mitgliedstaaten in iTrace ein Forum bietet für die oftmals nuanciert geführte Erörterung der nationalen Herausforderungen und Chancen, die mit dem Kriterium 7 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates (konsolidierte Fassung) und den Verpflichtungen nach Artikel 11 des ATT verbunden sind. Im Rahmen früherer iTrace-Projekte (Projekte I bis IV) waren die Informationsbesuche von entscheidender Bedeutung für das Verständnis der Informationsanforderungen der Mitgliedstaaten, sei es in allgemeiner Hinsicht (d. h. „Wie ist Ihre Einschätzung der Bedrohungslage in Bezug auf Waffen, die zu einem bestimmten Schauplatz eines bewaffneten Konflikts gelangen“) oder in für das iTrace-Projekt spezifischen Aspekten (d. h. „Wir benötigen eine Übersichtstafel („Dashboard“), die uns sofort in Bezug auf alle im Inland hergestellten Waffen alarmiert, die von iTrace-Teams vor Ort dokumentiert werden.“). 4.3.3.   Projekttätigkeiten Im Rahmen dieses Projekts werden die folgenden Tätigkeiten durchgeführt: a)  wiederholte Besuche von iTrace-Teams bei den zuständigen Behörden in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten zwecks Erläuterung von Aspekten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Umlenkung und zwecks Berichterstattung über ihre Untersuchungen; b)  Fortführung des Betriebs eines 24-Stunden-Helpdesks für eine sofortige Beratung in Bezug auf die Umlenkungsbekämpfung oder potenziell negative Pressebehauptungen infolge nicht überprüfter Meldungen Dritter; c)  Pflege, Sicherung und Verbesserung des globalen iTrace-Systems für die Berichterstattung über Waffen, einschließlich der Entwicklung technologischer Innovationen; d)  Pflege — für die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten — von „Online Dashboards“ für das Streaming verschlüsselter Daten aus dem Informationsverwaltungssystem von iTrace; diese ermöglichen eine besondere Kennzeichnung („red flagging“) von wegen Umlenkung von konventionellen Waffen bereits aufgefallenen Akteuren, ein Profiling der mit einem hohen Risiko behafteten Endbestimmungsorte und die Echtzeit-Meldung von Umlenkungen von im Inland hergestellten Waffen, und e)  Unterstützung der Mitgliedstaaten bei oder Durchführung der Post-Delivery-Endverbleibskontrolle (Überprüfung) durch vor Ort eingesetzte iTrace-Untersuchungsteams, auf offiziellen Antrag der für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.3.4.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts erfolgt Folgendes: a)  Unterstützung der für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf deren Antrag hin bei der Aufdeckung von Umlenkungen nach erfolgter Ausfuhr; b)  Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der Analyse des Umlenkungsrisikos, die von den für die Genehmigung von Waffenausfuhren zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates (konsolidierte Fassung) und dem ATT) vor der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen durchgeführt wird; c)  Bereitstellung einer Post-Shipment-Überprüfungskapazität für die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf deren Antrag; d)  Unterstützung der Entscheidungsträger für Waffenkontrolle in den Mitgliedstaaten durch Bereitstellung von Echtzeit-Informationen über Trends bei der Umlenkung und dem illegalen Handel zwecks Förderung des einzelstaatlichen Engagements für die internationale Politikgestaltung, und e)  gegebenenfalls Unterstützung der nationalen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bei strafrechtlichen Ermittlungen, auf deren Antrag. 4.3.5.   Indikatoren für die Projektdurchführung Pflege von online Dashboards, die ein Streaming von Informationen aus gesicherten Partitionen des iTrace-Systems an die nationalen Behörden des Mitgliedstaats gewährleisten. Einrichtung eines vom Personal des iTrace-Projekts betreuten Helpdesks zur umfassenden Unterstützung der in den Mitgliedstaaten für die Waffenausfuhrkontrolle zuständigen Behörden und der Entscheidungsträger für Waffenkontrolle. Bis zu 45 Besuche in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten auf deren Antrag. Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.3.6.   Begünstigte des Projekts Alle interessierten Mitgliedstaaten, wobei Besuche in den Hauptstädten und Post-Shipment-Überprüfungsmissionen auf Antrag durchgeführt werden. 4.4.    Projekt 4: Informationsarbeit, politische Beratung und internationale Koordinierung 4.4.1.   Projektziel Im Rahmen des Projekts sollen den politischen Entscheidungsträgern auf internationaler und nationaler Ebene, den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen und den für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden die Vorzüge von iTrace aufgezeigt und von ihnen genutzt werden, auch als Grundlage für weitere Entwicklungen. CAR wird dies durch entsprechende Informationsarbeit und politische Beratung erreichen. Diese Initiativen werden auch dafür ausgelegt, den Informationsaustausch weiter zu koordinieren und weitere dauerhafte Partnerschaften mit Einzelpersonen und Organisationen aufzubauen, die Informationen generieren können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können. 4.4.2.   Vorteile für Waffenkontrollinitiativen der Union Im Rahmen des Projekts sollen auf zahlreichen Konferenzen und Veranstaltungen und bei zahlreichen Verfahren die Unterstützung der Union für das iTrace-Projekt bekundet und die Rolle des Projekts bei der Bereitstellung konkreter Informationen zur Unterstützung internationaler Waffenkontrollinitiativen aufgezeigt werden. Bei den bisherigen iTrace-Projekten (I bis IV) hat sich herausgestellt, dass die internationale Informationsarbeit und politisches Engagement bei Folgendem eine entscheidende Rolle spielt: 1) Gestaltung der internationalen Agenda für internationale Waffenkontrollverfahren und 2) Schaffung von Möglichkeiten für die Zusammenarbeit von Staaten außerhalb der EU mit dem iTrace-Projekt und ganz allgemein den EU-Waffenkontrollinitiativen. 4.4.3.   Projekttätigkeiten Die folgenden Tätigkeiten werden — unter Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Tätigkeiten, beispielsweise im Rahmen des ATT-Outreach — im Zuge dieses Projekts durchgeführt werden: a)  CAR wird sein umfassendes diplomatisches Engagement aufrechterhalten, um iTrace und seine Ergebnisse sichtbar zu machen, sie zu nutzen und darauf aufzubauen, wobei Folgendes hervorgehoben wird: 1) seine konkreten Vorzüge bei der Überwachung der Umsetzung des ATT, des VN-Aktionsprogramms, des ITI und der einschlägigen multilateralen und regionalen Sanktionsregelungen sowie anderer einschlägiger internationaler Übereinkünfte; 2) sein Nutzen bei der Ermittlung der Bereiche, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und 3) sein Nutzen als Mechanismus zur Erstellung von Risikoprofilen für die für Waffenausfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden und anderen relevanten Interessenträger; b)  die Tätigkeit der Mitarbeiter des iTrace-Projekts wird dazu beitragen, formelle Vereinbarungen über den Informationsaustausch, durch die Informationen generiert werden können, die in das iTrace-System hochgeladen werden können, zu fördern und auszubauen und politischen Entscheidungsträgern dabei helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, um Politik und Praxis zu verbessern. Das Projekt wird während des gesamten dreijährigen iTrace-Projektzeitraums durchgeführt. 4.4.4.   Projektergebnisse Im Rahmen des Projekts erfolgt Folgendes: a)  Politischen Entscheidungsträgern, die auf nationaler und internationaler Ebene mit der Umsetzung der Übereinkünfte über die Kontrolle konventioneller Waffen und die Waffenausfuhrkontrolle (ATT, VN-Aktionsprogramm und andere einschlägige internationale Übereinkünfte) befasst sind, werden der Nutzen und die Auswirkungen von iTrace und das Konzept der Dokumentierung, der Sammlung und des Austauschs von Daten über die Umlenkung vorgestellt, und die Umsetzung der Übereinkünfte wird unterstützt; b)  relevante Informationen werden bereitgestellt, die den politischen Entscheidungsträgern und den Experten für die Kontrolle konventioneller Waffen helfen, die Bereiche zu ermitteln, in denen ein besonders großer Bedarf an internationaler Hilfe und Zusammenarbeit besteht, und effiziente Strategien gegen die Umlenkung von Waffen zu entwickeln; c)  die für Waffenausfuhrgenehm

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.