Europäische Union

2001/271/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. Dezember 1999 zur Festsetzung von Geldbußen wegen unrichtiger und entstellter Angaben in einer Anmeldung und unrichtiger Angaben in Beantwortung von Auskunftsverlangen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Sache Nr. IV/M.1610 — Deutsche Post/trans-o-flex) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(1999) 4502)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32001D0271. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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mmern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (5) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (6) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (7) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (8) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (9) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (10) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (11) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (12) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (13) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (14) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (15) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (16) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (17) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (18) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (19) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (20) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (21) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (22) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (23) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (24) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (25) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (26) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (27) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (28) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (29) Siehe dazu näher nächsten Abschnitt. (30) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (31) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (32) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (33) Siehe dazu den Konsortialvertrag. (34) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (35) Die der Kommission übermittelte Satzung der trans-o-flex AG vom 6. April 1998 sieht sechs Aufsichtsratsmitglieder vor. Die der Kommission übermittelten Listen der Mitglieder für die Jahre 1995-1997 schwanken zwischen 14 und 20 Mitgliedern. (36) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (37) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (38) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (39) Dies steht offenbar mit der am selben Tage beschlossenen Kapitalerhöhung für trans-o-flex in Verbindung, Einzelheiten siehe dort. (40) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (41) "Because it was clear from the beginning that Industrial Information would hold the shares in trans-o-flex only for a limited period of time and that [Herr R](42)(42) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. would try to sell these shares expecting a reasonable profit, it had been agreed between Deutsche Post and Industrial Information that Industrial Information has put-option obliging Deutsche Post to honour in case Industrial Information wanted to sell its interests in trans-o-flex." (Da von Anfang an klar war, dass Industrial Information die Anteile an trans-o-flex nur für einen begrenzten Zeitraum halten würde und [Herr R.](43)(43) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. versuchen würde, diese Anteile mit einem angemessenen Gewinn zu verkaufen, wurde zwischen der Deutschen Post und Industrial Information eine Put-Option im Interesse von Industrial Information für den Fall vereinbart, dass diese ihrer Anteile an trans-o-flex verkaufen möchte.) (44) Für Einzelheiten siehe folgenden Abschnitt. (45) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (46) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (47) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (48) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (49) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (50) Diese Ergänzungsvereinbarung bezog sich auch auf einen Verlustübernahme- und Darlehensvertrag. (51) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (52) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (53) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (54) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (55) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (56) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (57) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (58) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (59) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (60) Siehe dazu näher B.II.3.b). (61) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (62) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (63) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (64) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (65) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (66) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (67) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (68) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (69) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (70) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (71) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (72) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (73) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (74) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (75) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (76) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (77) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (78) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (79) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (80) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (81) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (82) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (83) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (84) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (85) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (86) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (87) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (88) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (89) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (90) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (91) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (92) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (93) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (94) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (95) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (96) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (97) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (98) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (99) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (100) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (101) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (102) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (103) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (104) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (105) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (106) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (107) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (108) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (109) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (110) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (111) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (112) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (113) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (114) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (115) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (116) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (117) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (118) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (119) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (120) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (121) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (122) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (123) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (124) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (125) Teile der vorliegende Entscheidung wurden so abgefasst, dass vertrauliche Angaben nicht offengelegt werden; diese Teile stehen in eckigen Klammern und sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. (126) Teile der vorliegend

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.