Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/79 der Kommission vom 12. September 2016 zur Festlegung detaillierter technischer Anforderungen und Prüfverfahren für die EG-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systeme, von auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen selbstständigen technischen eCall-Einheiten und Bauteilen und zur Ergänzung und Änderung der Verordnung (EU) 2015/758 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Ausnahmen und die anzuwendenden Normen (Text von Bedeutung für den EWR. )

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2025-11-17

Quellenkennung: 32017R0079. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen
Weitere gespeicherte Fassungen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

igkeit F = ± 1 · 10– 6 kHz Genauigkeit D = (0,1 .. 0,5) dB Geräuscharmer Verstärker Frequenzspektrum: 1 200 .. 1 700 MHz Geräuschkoeffizient: nicht mehr als 2,0 dB Verstärkungskoeffizient: 24 dB   Dämpfungsglied 1 Dynamikbereich: (0 .. 11) dB Genauigkeit ± 0,5 dB Dämpfungsglied 2 Dynamikbereich: (0 .. 110) dB Genauigkeit ± 0,5 dB Stromversorgung Spannungsbereich bei Gleichstrom: von 0,1 bis 30 Volt Genauigkeit V = ± 3 % Stromstärke der Ausgangsspannung: mindestens 3 Ampere Genauigkeit A = ± 1 % Anmerkung: Es ist zulässig, andere ähnliche Ausrüstungstypen zu verwenden, die die Bestimmung der Merkmale mit der erforderlichen Genauigkeit ermöglichen. 2.1.7. Sofern nicht anders angegeben befolgt die Simulation des GNSS-Signals das in Abbildung 1 gezeigte Muster bei wolkenlosen Witterungsverhältnissen. Abbildung 1 Definition wolkenloser Witterungsverhältnisse Gebiet Elevationsbereich (Grad) Azimutbereich (Grad) A 0-5 0-360 Hintergrund Bereich aus Gebiet A Text von Bild Rückwärts Links Rechts Vorwärts Dämpfung: x1 dB Dämpfung x2 dB 2.1.8. Diagramm wolkenloser Witterungsverhältnisse — Dämpfung:   0 dB A – 100 dB oder Signal ausgeschaltet 2.2.   Prüfverfahren 2.2.1.   Prüfung der Erstellung von NMEA-0183-Datensätzen. 2.2.1.1. Verbindungen gemäß Abbildung 2 herstellen. Abbildung 2 Diagramm des Prüfstands Text von Bild Stromversorgung Adapter Signal- simulator eCall PC 2.2.1.2. Vorbereiten und Einschalten des eCall. Einrichten des GNSS-Empfängers mithilfe des Betriebshandbuchs und der Entwicklersoftware für den Empfang von Signalen von Galileo, GPS und SBAS. Einrichten des GNSS-Empfängers für das Senden von NMEA-0183-Datensätzen (RMC-, GGA-, VTG-, GSA- und GSV-Datensätze). 2.2.1.3. Einrichten des Simulators gemäß dem Simulator-Benutzerhandbuch. Initialisieren des Simulatorskripts mit den Parametern in Tabelle 2 für Galileo-, GPS- und SBAS-Signale. Tabelle 2 Wichtigste Parameter des Simulationsskripts für statisches Szenario Simulierter Parameter Wert Prüfdauer, Std.:Min.:Sek. 01:00:00 Ausgangsfrequenz 1 Hertz eCall-Standort Jeder spezifizierte Landpunkt zwischen 80 °N und 80 °S im Koordinatensystem WGS-84 Troposphäre: Vom GNSS-Simulator vorgegebenes Standardmodell Ionosphäre: Vom GNSS-Simulator vorgegebenes Standardmodell PDOP-Wert im Prüfintervall 2,0 ≤ PDOP ≤ 2,5 Simulierte Signale — Galileo (E1-Frequenzband OS); — GPS (L1-Frequenzband C/A -Code); — kombiniert Galileo/GPS/SBAS. Signalstärke:   —  GNSS Galileo; minus 135 dBm; —  GNSS GPS. minus 138,5 dBm; Zahl der simulierten Satelliten: — mindestens 6 Galileo-Satelliten; — mindestens 6 GPS-Satelliten; — mindestens 2 SBAS-Satelliten; 2.2.1.4. Mittels einer entsprechenden seriellen Schnittstelle die Verbindung zwischen dem eCall und dem PC herstellen. Kontrolle der Möglichkeit, Navigationsangaben über das NMEA-0183-Protokoll zu empfangen. Der Wert von Feld 6 des GGA-Datensatzes wird auf „2“ gesetzt. 2.2.1.5. Prüfergebnisse gelten als gelungen, wenn Navigationsangaben über das NMEA-0183-Protokoll von allen eCall-Prüfstücken empfangen werden. 2.2.1.6. Die Prüfung der NMEA-0183-Datensätze und die Bewertung der Positionsgenauigkeit in autonomem statischem Modus kann kombiniert werden. 2.2.2.   Bewertung der Positionsgenauigkeit in autonomem statischem Modus. 2.2.2.1. Verbindungen gemäß Abbildung 2 herstellen. 2.2.2.2. Vorbereiten und Einschalten des eCall. Mithilfe von Entwicklersoftware sicherstellen, dass der GNSS-Empfänger für den Empfang von kombinierten Galileo-, GPS- und SBAS-Signalen eingerichtet ist. Einrichten des GNSS-Empfängers für die Wiedergabe von Datensätzen nach dem NMEA-0183-Protokoll (GGA-, RMC-, VTG-, GSA- und GSV-Datensätze). 2.2.2.3. Einrichten des Simulators gemäß dem Benutzerhandbuch. Beginn der Simulation von kombinierten Galileo-, GPS- und SBAS-Signalskripten mit den festgelegten Parametern in Tabelle 2. 2.2.2.4. Einrichten der Aufnahme von NMEA-0183-Datensätzen nach Empfang der Navigationsdaten. Bis das Simulationsskript vollständig ist, werden die NMEA-0183-Datensätze vom GNSS-Empfänger in einer Datei abgelegt. 2.2.2.5. Nach Empfang der Navigationsdaten Einrichten der Aufnahme von NMEA-0183-Datensätzen, die vom GNSS-Empfänger bis zur Fertigstellung des Simulationsskripts in einer Datei abgelegt wurden. 2.2.2.6. Koordinaten extrahieren: Breitengrad (B) und Längengrad (L), die in GGA-(RMC-)Datensätzen enthalten sind. 2.2.2.7. Berechnung der systematischen Ungenauigkeit der Koordinatenbestimmung bei stationären Intervallen nach Formel (1) und (2), z. B. für die Breitengradkoordinate (B): (1) ΔB(j) = B(j) – Btruej , (2) , —  Btruej ist der tatsächliche Wert der Koordinate B zum Zeitpunkt j in Bogensekunden. —  B(j) ist der vom GNSS-Empfänger bestimmte Wert der Koordinate B zum Zeitpunkt j in Bogensekunden. —  N ist die Zahl der GGA- (RMC-)Datensätze, die während der Prüfung des GNSS-Empfängers empfangen wurden. 2.2.2.8. Auf diese Weise wird auch die systematische Ungenauigkeit der Koordinate L (Längengrad) berechnet. 2.2.2.9. Berechnung des Werts der Standardabweichung (SD) nach Formel (3) für Koordinate B: (3) , 2.2.2.10. Auf diese Weise wird auch der SD-Wert der Koordinate L (Längengrad) berechnet. 2.2.2.11. Umrechnung der berechneten Koordinaten und SD-Werte der Längen- und Breitengradbestimmung von Bogensekunden in Meter nach den Formeln (4) — (5). 2.2.2.12. Für den Breitengrad: (4-1) , (4-2) , 2.2.2.13. Für den Längengrad: (5-1) , (5-2) , — а — Große Halbachse der Ellipse, Meter — e — erste Exzentrizität, [0-1] — φ — bestimmter Wert des Längengrads, Radiant. 2.2.2.14. Berechnung des Fehlers bei der horizontalen Position nach Formel (6): (6) , 2.2.2.15. Wiederholung der Prüfverfahren nach Absatz 2.2.2.3-2.2.2.14 für GNSS-Galileo-Signale mit Simulationsparametern gemäß Tabelle 2. 2.2.2.16. Wiederholung der Prüfverfahren nach Absatz 2.2.2.3-2.2.2.14 für GPS-GNSS-Signale mit Simulationsparametern gemäß Tabelle 2. 2.2.2.17. Wiederholung der Prüfverfahren nach Absatz 2.2.2.3-2.2.2.16 mit anderen eCall-Prüfstücken, die für die Prüfung bereitgestellt werden. 2.2.2.18. Bestimmung der für alle eCall-Prüfstücke erhaltenen Durchschnittswerte nach (6). 2.2.2.19. Prüfergebnisse gelten als zufriedenstellend, wenn die Fehler bei der horizontalen Position nach der Definition in Formel (6), die mit eCall-Prüfstücken erzielt werden, 15 Meter bei wolkenlosen Witterungsverhältnissen bei Konfidenzniveau 0,95 Wahrscheinlichkeit für alle Simulationsskripts nicht überschreiten. 2.2.3.   Bewertung der Positionsgenauigkeit in autonomem dynamischem Modus. 2.2.3.1. Wiederholung der Prüfverfahren in Absatz 2.2.2; Absätze 2.2.2.15-2.2.2.16 jedoch mit Simulationsskript für Manövrierbewegungen gemäß Tabelle 3. Tabelle 3 Wichtigste Parameter des Simulationsskripts für Manövrierbewegung Simulierter Parameter Wert Prüfdauer, Std.:Min.:Sek. 01:00:00 Ausgangsfrequenz 1 Hertz eCall-Standort Jeder spezifizierte Landpunkt zwischen den Breitengraden 80 °N und 80 °S im Koordinatensystem WGS-84 Bewegungsmodell: Manövrierbewegung —  Geschwindigkeit, km/h 140 —  Wendekreis, Meter 500 —  Beschleunigung im Wendekreis, Meter/Sekunde2 0,2 Troposphäre: Vom GNSS-Simulator vorgegebenes Standardmodell Ionosphäre: Vom GNSS-Simulator vorgegebenes Standardmodell PDOP-Wert im Prüfintervall 2,0 ≤ PDOP ≤ 2,5 Simulierte Signale Kombiniert Galileo/GPS/SBAS. Signalstärke:   —  GNSS Galileo; minus 135 dBm; —  GNSS GPS. minus 138,5 dBm. Zahl der simulierten Satelliten: — mindestens 6 Galileo-Satelliten; — mindestens 6 GPS-Satelliten; — mindestens 2 SBAS-Satelliten. 2.2.3.2. Bestimmung der für alle eCall-Prüfstücke erhaltenen Durchschnittswerte nach (6). 2.2.3.3. Prüfergebnisse gelten als zufriedenstellend, wenn die Fehler bei der horizontalen Position, die mit eCall-Prüfstücken erzielt werden, 15 Meter bei wolkenlosen Witterungsverhältnissen bei Konfidenzniveau 0,95 Wahrscheinlichkeit nicht überschreiten. 2.2.4.   Bewegung in Schattenbereichen, Bereichen mit periodischem Empfang von Navigationssignalen und Straßenschluchten. 2.2.4.1. Wiederholung der in Absatz 2.2.3 beschriebenen Prüfverfahren für das Simulationsskript für Bewegung in Schattenbereichen und Bereichen mit periodischem Empfang von Navigationssignalen (nach Tabelle 4) mit einem Signalmuster entsprechend einer Straßenschlucht nach Abbildung 3. Tabelle 4 Wichtigste Parameter der Bewegung in Schattenbereichen und Bereichen mit periodischem Empfang von Navigationssignalen Simulierter Parameter Wert Prüfdauer, Std.:Min.:Sek. 01:00:00 Ausgangsfrequenz 1 Hertz eCall-Standort Jeder spezifizierte Landpunkt zwischen den Breitengraden 80 °N und 80 °S im Koordinatensystem WGS-84 Bewegungsmodell: Manövrierbewegung —  Geschwindigkeit, km/h 140 —  Wendekreis, Meter 500 —  Beschleunigung im Wendekreis, Meter/Sekunde2 0,2 Sichtbarkeit von Satelliten:   —  Intervalle der Sichtbarkeit von Signalen, in Sekunden; 300 —  Intervalle des Fehlens von Signalen, in Sekunden; 600 Troposphäre: Vom GNSS-Simulator vorgegebenes Standardmodell Ionosphäre: Vom GNSS-Simulator vorgegebenes Standardmodell PDOP-Wert im Prüfintervall 3,5 ≤ PDOP ≤ 4,0 Simulierte Signale Kombiniert Galileo/GPS/SBAS. Signalstärke:   —  GNSS Galileo; minus 135 dBm; —  GNSS GPS. minus 138,5 dBm; Zahl der simulierten Satelliten: — mindestens 6 Galileo-Satelliten; — mindestens 6 GPS-Satelliten; — mindestens 2 SBAS-Satelliten. Abbildung 3 Definition der Straßenschlucht Gebiet Elevationsbereich (Grad) Azimutbereich (Grad) A 0-5 0-360 B 5-30 210-330 C 5-30 30-150 Hintergrund Bereich aus Gebiet A, B, C Text von Bild Rückwärts Rechts Links Dämpfung: x3 dB Vorwärts Dämpfung: x1 dB Dämpfung x2 dB 2.2.4.2. Diagramm der Straßenschlucht — Dämpfung:   0 dB B – 40 dB C – 40 dB A – 100 dB oder Signal ausgeschaltet 2.2.4.3. Prüfergebnisse gelten als zufriedenstellend, wenn die Fehler bei der horizontalen Position, die mit eCall-Prüfstücken erzielt werden, 40 Meter bei Straßenschluchtbedingungen bei Konfidenzniveau 0,95 Wahrscheinlichkeit nicht überschreiten. 2.2.5.   Kaltstartzeit bis zur ersten Positionsbestimmung. 2.2.5.1. Vorbereiten und Einschalten des eCall. Mithilfe von Entwicklersoftware sicherstellen, dass der GNSS-Empfänger für den Empfang von kombinierten Galileo- und GPS-Signalen eingerichtet ist. 2.2.5.2. Löschen aller Standort-, Geschwindigkeits-, Zeit-, Almanach- und Ephemeridendaten aus dem GNSS-Empfänger. 2.2.5.3. Einrichten des Simulators gemäß dem Simulator-Benutzerhandbuch. Initialisieren des Simulatorskripts mit den Parametern in Tabelle 2 für Galileo- und GPS- Signale mit Signalpegel minus 130 dBm. 2.2.5.4. Messung des Zeitintervalls zwischen dem Beginn der Signalsimulation und den ersten Navigationsdaten mithilfe einer Stoppuhr. 2.2.5.5. Die Prüfverfahren nach Absatz 2.2.5.2-2.2.5.4 mindestens zehnmal durchführen. 2.2.5.6. Berechnung der durchschnittlich benötigten Zeit bis zur ersten Positionsbestimmung im Kaltstartmodus auf der Grundlage von Messungen für alle für die Prüfung bereitgestellten eCall-Prüfstücke. 2.2.5.7. Die Prüfergebnisse gelten als positiv, wenn die Durchschnittswerte der nach Absatz 2.2.5.6 berechneten Zeit bis zur ersten Positionsbestimmung für Signalpegel bis minus 130 dBm für alle simulierten Signale 60 Sekunden nicht überschreiten. 2.2.5.8. Wiederholung des Prüfverfahrens nach Absatz 2.2.5.1-2.2.5.5 mit Signalpegel minus 140 dBm. 2.2.5.9. Die Prüfergebnisse nach Absatz 2.2.5.8 gelten als positiv, wenn die Durchschnittswerte der nach Absatz 2.2.5.6 berechneten Zeit bis zur ersten Positionsbestimmung für Signalpegel bis minus 140 dBm für alle simulierten Signale 300 Sekunden nicht überschreiten. 2.2.6.   Prüfung des Wiederempfangs von Verfolgungssignalen nach Ausblenden von 60 Sekunden Dauer. 2.2.6.1. Vorbereitung und Einschalten des eCalls nach dem Betriebshandbuch. Mithilfe von Entwicklersoftware sicherstellen, dass der GNSS-Empfänger für den Empfang von kombinierten Galileo- und GPS-Signalen eingerichtet ist. 2.2.6.2. Einrichten des Simulators gemäß dem Simulator-Benutzerhandbuch. Initialisieren des Simulatorskripts mit den Parametern in Tabelle 2 für Galileo- und GPS- Signale mit Signalpegel minus 130 dBm. 2.2.6.3. 15 Minuten warten und sicherstellen, dass der GNSS-Empfänger die eCall-Position berechnet hat. 2.2.6.4. Trennen des GNSS-Antennenkabels von dem eCall und nach 60 Sekunden wieder anschließen. Bestimmung der Dauer zwischen dem Zeitpunkt des Anschlusses des Kabels und der Wiederherstellung der Satellitenverfolgung und Berechnung der Navigationsdaten. 2.2.6.5. Das Prüfverfahren nach Absatz 2.2.6.4 mindestens zehnmal wiederholen. 2.2.6.6. Berechnung des Durchschnittswertes der Dauer der Wiederherstellung der Satellitensignale durch den eCall für alle durchgeführten Messungen und alle für die Prüfung bereitgestellten eCall-Prüfstücke. 2.2.6.7. Das Prüfergebnis gilt als positiv, wenn die Durchschnittswerte der Wiederherstellungszeit nach dem 60 Sekunden dauernden Ausblenden, gemessen nach Absatz 2.2.6.6, 20 Sekunden nicht überschreiten. 2.2.7.   Prüfung der GNSS-Empfangsempfindlichkeit im Kaltstartmodus, Verfolgungsmodus und Wiederherstellungsszenario. 2.2.7.1. Einschalten des vektoriellen Netzwerkanalysators. Kalibrieren des vektoriellen Netzwerksanalysators nach dessen Betriebshandbuch. 2.2.7.2. Erstellen des Diagramms nach Abbildung 4. Abbildung 4 Diagramm der Pfadkalibrierung Text von Bild Dämpfer 2 0…110 dB Rauscharmer Verstärker Dämpfer 1 0…110 dB Vektoriller Netzwerkanalysator 2.2.7.3. Signalpfaddämpfung an den Dämpfern auf null einstellen. Messung des Frequenzgangs für einen gegebenen Signalpfad des E1/L1-Bands von Galileo bzw. GPS. Aufzeichnung des durchschnittlichen Pfadübertragungsfaktors in [dB] in diesem Frequenzband. 2.2.7.4. Errichten des in Abbildung 5 gezeigten Kreislaufs. Abbildung 5 Anordnung für die Bewertung der Empfindlichkeit des GNSS-Moduls Text von Bild Signal- simulator eCall Stromversorgung Personal Computer Rauscharmer Verstärker Dämpfer 2 0…110 dB Dämpfer 1 0…11 dB 2.2.7.5. Vorbereitung und Einschalten des eCalls nach dem Betriebshandbuch. Mithilfe von Entwicklersoftware sicherstellen, dass der GNSS-Empfänger für den Empfang von Galileo- und GPS-Signalen eingerichtet ist. Bereinigen der RAM des GNSS-Empfängers, sodass der „Kaltstart“-Modus des GNSS-Empfängers des eCall hergestellt wird. Prüfen, dass die Positions-, Geschwindigkeits- und Zeitdaten zurückgesetzt sind. 2.2.7.6. Vorbereiten des GNSS-Signal-Simulators nach dessen Betriebshandbuch. Starten des Galileo- und GPS-Signal-Simulationsskripts mit den in Tabelle 2 enthaltenen Parametern. Ausgangsleistungspegel des Simulators auf minus 144 dBm einstellen. 2.2.7.7. Messung des Zeitintervalls zwischen dem Beginn der Signalsimulation und dem ersten Ergebnis für Navigationsdaten mithilfe einer Stoppuhr. 2.2.7.8. Signaldämpfung an den Dämpfern so einstellen, dass das Signal am eCall-Antenneneingang minus 155 dBm entspricht. 2.2.7.9. Mithilfe einer Stoppuhr überprüfen, dass eCall mindestens 600 Sekunden lang noch Navigationsdaten bereitstellt. 2.2.7.10. Signalpfaddämpfung an den Dämpfern so einstellen, dass das Signal am eCall-Antenneneingang minus 150 dBm entspricht. 2.2.7.11. Trennen des GNSS-Antennenkabels von dem eCall und nach 20 Sekunden wieder anschließen. 2.2.7.12. Bestimmung der Dauer zwischen dem Zeitpunkt des Anschlusses des Kabels und der Wiederherstellung der Satellitenverfolgung und Berechnung der Navigationsdaten. 2.2.7.13. Das Prüfergebnis gilt als positiv, wenn —  der Zeitwert bis zur ersten Positionsbestimmung in „Kaltstartmodus“, gemessen nach Absatz 2.2.7.7, 3 600 Sekunden bei Signalpegel am Antenneneingang des eCalls von minus 144 dBm bei allen eCall-Prüfstücken nicht überschreitet; —  die GNSS-Navigationsdaten mindestens 600 Sekunden bei Signalpegel am Antenneneingang des eCalls von minus 155 dBm, gemessen nach Absatz 2.2.7.9 bei allen eCall-Prüfstücken zur Verfügung stehen; —  und die Wiederherstellung von GNSS-Signalen und die Berechnung der Navigationsdaten bei Signalpegel am Antenneneingang des eCalls von minus 150 dBm möglich ist und das in Absatz 2.2.7.12 gemessene Zeitintervall 60 Sekunden bei allen eCall-Prüfstücken nicht überschreitet. ANHANG VII Selbsttest des bordeigenen Systems 1.   Anforderungen 1.1. Folgende Anforderungen gelten für Fahrzeuge mit eingebautem bordeigenem eCall-System, selbstständigen technischen eCall-Einheiten und (fakultativ) für Bauteile. 1.2. Leistungsanforderungen 1.2.1. Das eCall-System führt bei jedem Systemstart einen Selbsttest durch. 1.2.2. Die Selbsttestfunktion überprüft mindestens die in der Tabelle aufgeführten Punkte. 1.2.3. Eine Warnung in Form einer Kontrollleuchte oder eines Warnhinweises in einem gemeinsamen Feld hat bei einer von der Selbsttestfunktion festgestellten Störung zu erfolgen. 1.2.3.1. Die Anzeige muss so lange aufrechterhalten werden, wie die Störung besteht. 1.2.3.2. Sie kann vorübergehend ausgeschaltet werden, wird aber bei jedem Einschalten der Zündung oder des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs wiederholt. 1.3. Dokumentationsanforderungen 1.3.1. ▼M1 Der Hersteller stellt dem technischen Dienst und der Typgenehmigungsbehörde Unterlagen gemäß der Tabelle zur Verfügung, die für jeden Punkt das zu dessen Überprüfung angewandte technische Prinzip angibt. ▼B Tabelle Dokumentvorlage für Selbsttestfunktion Punkt Technische Grundsätze für die Überwachung Elektronisches Steuergerät des eCall-Systems ist in funktionsfähigem Zustand (z. B. kein internes Hardwareversagen, Prozessor/Speicher ist bereit, Logikfunktion im erwarteten Standardzustand)   ►M1  Mobilfunkantenne ist angeschlossen ◄   Mobilfunknetz-Kommunikationsausrüstung ist in funktionsfähigem Zustand (kein internes Hardwareversagen, reagiert)   ►M1  GNSS-Antenne ist angeschlossen ◄   GNSS-Empfänger ist funktionsfähig (kein internes Hardwareversagen, Ergebnisse im erwarteten Bereich)   Aufprall-Steuereinheit ist angeschlossen   Keine Kommunikationsausfälle (Busverbindungsausfall) einschlägiger Bauteile in dieser Tabelle   SIM-Karte ist vorhanden (dieser Punkt trifft nur zu, wenn eine auswechselbare SIM-Karte benutzt wird)   Stromversorgung ist angeschlossen   Stromversorgung ist ausreichend geladen (Schwelle im Ermessen des Herstellers)   2.   Prüfverfahren 2.1.   Selbsttest-Funktionsüberprüfung ▼M1 2.1.1. Folgende Prüfung wird — separat für jeden der in der Tabelle aufgeführten Punkte — an dem Fahrzeug mit eingebautem bordeigenem eCall-System gemäß Artikel 5, an der selbstständigen technischen eCall-Einheit gemäß Artikel 7 oder dem Bauteil, das für die Zwecke der Prüfung Teil eines vollständigen Systems wird, gemäß Artikel 6 durchgeführt. 2.1.2. Simulieren einer Störung des eCall-Systems durch Einführen eines kritischen Versagens, die von der Selbsttestfunktion überwacht werden, nach den technischen Unterlagen des Herstellers. Der Hersteller legt eine Liste der Prüfungen und eine Beschreibung, wie diese ausgelöst werden, vor. ▼B 2.1.3. Einschalten des eCall-Systems (z. B. durch Einschalten der Zündung oder ggf. Betätigen des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs) und sicherstellen, dass die Störungs-Kontrollleuchte kurz danach aufleuchtet. 2.1.4. Ausschalten des eCall-Systems (z. B. durch Ausschalten der Zündung oder ggf. des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs) und Wiederherstellen des normalen Betriebs. 2.1.5. Einschalten des eCall-Systems und sicherstellen, dass die Störungs-Kontrollleuchte nicht aufleuchtet oder erlischt kurz nachdem sie aufgeleuchtet war. ►M1  Bei Versagen, die vom technischen Dienst nicht simuliert oder eingeführt werden können, müssen die Hersteller dem technischen Dienst eine Dokumentation vorlegen, in der das Prüfverfahren und die Prüfergebnisse beschrieben sind. ◄ 3.   Änderung des Typs des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems oder der selbstständigen technischen Einheit ▼M1 3.1. Stellt der Hersteller einen Antrag auf Überprüfung oder Erweiterung einer geltenden Typgenehmigung zum Zwecke der Aufnahme einer alternativen GNSS-Antenne, eines elektronischen Steuergeräts, einer Mobilfunknetzantenne und/oder eines Bauteils für die Stromversorgung, so ist keine erneute Prüfung von Bauteilen des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems erforderlich. um den Anforderungen dieses Anhangs zu entsprechen, vorausgesetzt, diese typgenehmigten Bauteile weisen mindestens die gleichen Funktionsmerkmale auf und fallen gemäß Artikel 6 Absatz 3 unter diesen Anhang. ▼M1 4.   Technische Anforderungen zur Ermöglichung der regelmäßigen technischen Überwachung 4.1.   Zweck Zweck ist es, folgende Merkmale des eCall-Systems zu überprüfen: a)  seinen ordnungsgemäßen Betriebszustand durch eine optische Überprüfung des Status des Fehlerwarnsignals nach der Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs und einer Prüfung von Glühbirnen. Wenn das Fehlerwarnsignal nur in einem gemeinsamen Bereich angezeigt wird (der Bereich, in dem zwei oder mehr Informationsfunktionen bzw. -symbole angezeigt werden können, dies jedoch nicht gleichzeitig), muss vor der Überprüfung des Zustands des Fehlerwarnsignals geprüft werden, ob der gemeinsame Bereich funktionsfähig ist; b)  die Fehlerfreiheit des minimalen Datensatzes (durch Erstellen und Auslesen des aktuellen MSD), das korrekte Funktionieren und den einwandfreien Zustand der eCall-Bauteile und der Reservebatterie (falls zutreffend) durch die Verwendung einer elektronischen Fahrzeugschnittstelle; c)  die Integrität der Software durch externe Überprüfung von Versionsinformationen, Hashwerten und Systemkonfigurationen anhand von Referenzdaten; d)  die korrekte Funktionsfähigkeit der Sprechverbindung durch Audio-Echo- und Lautsprechertests über die Fahrzeugschnittstelle. 4.2.   Anforderungen 4.2.1. Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-System muss in der Lage sein, die Informationen für die Durchführung der Prüfverfahren gemäß Anhang I Abschnitt 3 Nummer 7.13 der Richtlinie 2014/45/EU über die elektronische Fahrzeugschnittstelle bereitzustellen. 4.2.2. Der Hersteller stellt die technischen Informationen zur Verfügung, die die Anweisungen für das Auslesen der Informationen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.