Europäische Union

Beschluss des Rates vom 14. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses 98/481/EG zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank 2023/C 275/08

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Konsolidierungsdatum: 2023-08-04

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02023D0804(02) — DE — 04.08.2023 — 000.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS DES RATES ►C1  vom 25. Juli 2023  ◄ zur Änderung des Beschlusses 98/481/EG zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank (ABl. C 275 vom 4.8.2023, S. 19) Berichtigt durch: ►C1 Berichtigung, ABl. C 281 vom 10.8.2023, S.  23 (2023/C) ▼B BESCHLUSS DES RATES ▼C1 vom 25. Juli 2023 ▼B zur Änderung des Beschlusses 98/481/EG zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank 2023/C 275/08 Artikel 1 Artikel 1 des Beschlusses 98/481/EG erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird als der externe Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank für die Geschäftsjahre 2023 bis 2024 anerkannt.“ Artikel 2 Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam. Artikel 3 Dieser Beschluss ist an die EZB gerichtet.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.