02023D0804(02) — DE — 04.08.2023 — 000.001


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►B

BESCHLUSS DES RATES

►C1  vom 25. Juli 2023  ◄

zur Änderung des Beschlusses 98/481/EG zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank

(ABl. C 275 vom 4.8.2023, S. 19)


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. C 281 vom 10.8.2023, S.  23 (2023/C)




▼B

BESCHLUSS DES RATES

▼C1

vom 25. Juli 2023

▼B

zur Änderung des Beschlusses 98/481/EG zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank

2023/C 275/08



Artikel 1

Artikel 1 des Beschlusses 98/481/EG erhält folgende Fassung:

„Artikel 1

Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird als der externe Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank für die Geschäftsjahre 2023 bis 2024 anerkannt.“

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die EZB gerichtet.