Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2015/2195 der Kommission vom 9. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2021-05-20

Quellenkennung: 32015R2195. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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2 226 2 949 3 765 4 366 4 968 150,3 601,33 21,48 Spanien 1 552 2 199 2 860 3 894 4 514 5 133 154,8 619,17 22,11 Finnland 1 806 2 587 3 351 4 537 5 260 5 982 180,6 722,5 25,80 Frankreich 1 771 2 533 3 295 4 451 5 162 5 873 177,8 711 25,39 Vereinigtes Königreich 1 972 2 820 3 668 4 950 5 737 6 525 196,9 787,67 28,13 Ungarn 1 255 1 790 2 324 3 223 3 727 4 231 126,1 504,33 18,01 Griechenland 1 402 2 000 2 598 3 674 4 251 4 828 144,2 576,83 20,60 Irland 1 788 2 559 3 330 4 493 5 210 5 927 179,3 717,3 25,62 Island 1 614 2 312 3 011 4 062 4 710 5 358 162 648 23,14 Liechtenstein 1 978 2 817 3 656 4 968 5 758 6 547 197,4 789,5 28,20 Litauen 1 145 1 639 2 133 2 912 3 420 3 882 115,6 462,3 16,51 Luxemburg 1 501 2 148 2 794 3 802 4 406 5 010 151 604 21,57 Lettland 1 204 1 721 2 238 3 104 3 589 4 074 121,2 484,8 17,32 Malta 1 315 1 883 2 452 3 362 3 891 4 420 132,3 529 18,89 Niederlande 1 597 2 350 3 058 4 144 4 805 5 466 165,3 661,2 23,61 Norwegen 2 129 3 035 3 942 5 341 6 189 7 036 211,9 847,7 30,27 Polen 1 232 1 758 2 284 3 174 3 669 4 165 123,9 495,5 17,70 Portugal 1 371 1 959 2 548 3 492 4 041 4 591 137,4 549,5 19,63 Rumänien 1 056 1 507 1 958 2 745 3 170 3 596 106,3 425,3 15,19 Schweden 1 771 2 533 3 288 4 452 5 161 5 871 177,3 709,3 25,33 Slowenien 1 363 1 945 2 526 3 465 4 011 4 556 136,3 545,3 19,48 Slowakei 1 293 1 850 2 408 3 308 3 827 4 346 129,8 519,2 18,54 Türkei 1 194 1 706 2 218 3 071 3 552 4 033 120,3 481 17,18 Schweiz 1 879 2 579 3 279 4 670 5 370 6 070 175,0 700,0 25,00 Kroatien 1 157 1 589 2 021 2 953 3 385 3 817 108 432 15,43 (1)    SA = Zusätzliche Woche. (2)    MA = Zusätzlicher Monat. (3)    GA = Zusätzlicher Tag. 3.6    Vergütungen für Vorstellungsgespräche Bestimmungsort Entfernung (km) Betrag (EUR) Reise und Unterkunft Tagegeld EU-28 oder Island und Norwegen 0-50 0 50/Tag (> 12 Stunden) 25/0,5 Tag (> 6-12 Stunden)) Maximal 3 Tage > 50-250 100 > 250-500 250 > 500 350 3.7    Vergütung für die Aufnahme eines Praktikums in einem anderen Mitgliedstaat (Umzugskosten) Bestimmungsland Betrag (EUR) Österreich 1 025 Belgien 970 Bulgarien 635 Kroatien 675 Zypern 835 Tschechien 750 Dänemark 1 270 Estland 750 Finnland 1 090 Frankreich 1 045 Deutschland 940 Griechenland 910 Ungarn 655 Island 945 Irland 1 015 Italien 995 Lettland 675 Litauen 675 Luxemburg 970 Malta 825 Niederlande 950 Norwegen 1 270 Polen 655 Portugal 825 Rumänien 635 Slowakei 740 Slowenien 825 Spanien 890 Schweden 1 090 Vereinigtes Königreich 1 060 3.8    Tägliche Kosten für die Unterkunft (in EUR)     Tagegelder für Teilnehmer Tagegelder für Personal Ländergruppe Land (Tag 1 bis Tag 14) (Tag 15 bis Tag 60) (Tag 1 bis Tag 14) (Tag 15 bis Tag 60) Gruppe A Vereinigtes Königreich 90 63 128 90 Gruppe B Dänemark 86 60 128 90 Gruppe C Niederlande 83 58 128 90   Schweden 83 58 128 90 Gruppe D Zypern 77 54 112 78   Finnland 77 54 112 78   Luxemburg 77 54 112 78 Gruppe E Österreich 74 52 112 78   Belgien 74 52 112 78   Bulgarien 74 52 112 78   Tschechien 74 52 112 78 Gruppe F Griechenland 70 49 112 78   Ungarn 70 49 112 78   Schweiz 70 49 112 78   Liechtenstein 70 49 112 78   Norwegen 70 49 112 78   Polen 70 49 112 78   Rumänien 70 49 112 78   Türkei 70 49 112 78 Gruppe G Deutschland 67 47 96 67   Spanien 67 47 96 67   Lettland 67 47 96 67   Nordmazedonien 67 47 96 67   Malta 67 47 96 67   Slowakei 67 47 96 67 Gruppe H Kroatien 58 41 80 56   Estland 58 41 80 56   Litauen 58 41 80 56   Slowenien 58 41 80 56 Gruppe I Frankreich 80 56 112 78   Irland 80 56 128 90   Island 80 56 112 78 Gruppe L Portugal 64 45 96 67 ▼M8 ANHANG VII Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an die Slowakei 1.    Definition von standardisierten Einheitskosten Art der Vorhaben Bezeichnung des Indikators Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren Beträge (in EUR) 1.  Berufliche Aus- und Weiterbildung im Bereich Fremdsprachen im Rahmen des operationellen Programms „Humanressourcen“ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachsen 2, 3 und 4 45 Minuten Fremdsprachenunterricht pro Beschäftigten Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, einschließlich der direkten Personalkosten der Schulung Anzahl der geleisteten Unterrichtsstunden von je 45 Minuten Fremdsprachenunterricht pro Beschäftigten 8,53 2.  Erwerb des Europäischen Computer-Führerscheins (ECDL-Zertifikat) im Rahmen des operationellen Programms „Humanressourcen“ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachsen 1, 2 und 3 ECDL-Zertifikat Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, einschließlich der direkten Personalkosten der Prüfung und der Ausstellung des Zertifikats Anzahl der erteilten ECDL-Zertifikate, nach Profil und Modul (1) Bezeichnung des Zertifikats Preis ECDL-Profil — 1 Prüfung Grundlagen/Standard 31,50 ECDL-Profil — 2 Prüfungen Grundlagen/Standard 59,00 ECDL-Profil — 3 Prüfungen Grundlagen/Standard 76,50 ECDL-Profil — 4 Prüfungen Grundlagen/Standard 92,00 ECDL-Profil — 5 Prüfungen Grundlagen/Standard 111,50 ECDL-Profil — 6 Prüfungen Grundlagen/Standard 127,00 ECDL-Profil — 7 Prüfungen Grundlagen/Standard 142,50 ECDL-Profil — 8 Prüfungen Grundlagen/Standard 63,00 ECDL-Profil — 1 Prüfung Fortgeschritten 39,10 ECDL-Profil — 2 Prüfungen Fortgeschritten 74,30 ECDL-Profil — 3 Prüfungen Fortgeschritten 99,40 ECDL-Profil — 4 Prüfungen Fortgeschritten 122,50 3.  Inklusion in Kindergärten, Grundschulen und Sekundarschulen im Rahmen des operationellen Programms „Humanressourcen“ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachse 1 „Bildung“ und Prioritätsachse 5 „Integration marginalisierter Roma-Gemeinschaften“ Besetzung neu geschaffener oder bestehender aus dem ESF finanzierter Stellen in Inklusionsteams Direkte Lohnkosten Indirekte Kosten Dauer der Besetzung neu geschaffener oder bestehender aus dem ESF finanzierter Stellen in Inklusionsteams in Monaten Schulpsychologe —1 353 pro Monat Sonderpädagoge/Sozialpädagoge —1 559 pro Monat 4.  Inklusion in Kindergärten, Grundschulen und Sekundarschulen im Rahmen des operationellen Programms „Humanressourcen“ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachse 1 „Bildung“ und Prioritätsachse 5 „Integration marginalisierter Roma-Gemeinschaften“ Besetzung neu geschaffener oder bestehender aus dem ESF finanzierter Stellen für pädagogische Hilfskräfte Direkte Lohnkosten Indirekte Kosten Dauer der Besetzung neu geschaffener oder bestehender aus dem ESF finanzierter Stellen für pädagogische Hilfskräfte in Monaten 1 115 pro Monat 5.  Eingliederung von Kindern in Kindergärten und Grundschulen im Rahmen des operationellen Programms „Humanressourcen“ (2014SK05M0OP001) Besetzung neu geschaffener oder bestehender aus dem ESF finanzierter Stellen für Hilfslehrkräfte Direkte Lohnkosten Indirekte Kosten Dauer der Besetzung neu geschaffener oder bestehender aus dem ESF finanzierter Stellen für Hilfslehrkräfte in Monaten 1 062 pro Monat 6.  Ausbildung von Lehr- und Fachpersonal im Rahmen des operationellen Programms „Humanressourcen“ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachse „Bildung“ Eine Stunde der Teilnahme an einer berufsbildenden Maßnahme für Lehr- und Fachpersonal Direkte Gehaltskosten des Ausbilders und Löhne der Teilnehmer Indirekte Kosten Anzahl der besuchten Stunden pro Teilnehmer einer berufsbildenden Maßnahme für Lehr- und Fachpersonal Gruppe von 20 Teilnehmern: 10,10 pro besuchter Stunde pro Teilnehmer Gruppe von 12 Teilnehmern: 10,65 pro besuchter Stunde pro Teilnehmer 7.  Ausbildung von zukünftigen Hochschuldozenten im Rahmen des operationellen Programms „Humanressourcen“ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachse „Bildung“ Eine Stunde Analyse durch einen ausbildenden Dozenten einer direkten Lehrtätigkeitseinheit eines Studenten (Klassenunterricht) oder einer direkten Lehrtätigkeit (schulische Einrichtung) Direkte Lohnkosten Materialen und Verwaltungskosten Anzahl der Stunden der direkten Analyse der direkten Lehrtätigkeit von Studenten Lehreinheit (Klassenunterricht) oder der direkten Lehrtätigkeit (schulische Einrichtung) 9,66 pro Stunde 8.  „Teaching Clubs“ (2) im Rahmen des operationellen Programms „Humanressourcen“ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachse „Bildung“ Eine Stunde der Teilnahme von Lehrkräften (3) an einem „Teaching Club“ Direkte Lohnkosten Indirekte Kosten Zahl der Stunden der Teilnahme von Lehrkräften an einem „Teaching Club“ 11,20 9.  Erteilung von zusätzlichen Schulunterrichtsstunden (4) im Rahmen des operationellen Programms „Humanressourcen“ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachse „Bildung“ 1.  Eine Stunde durch einen Grundschullehrer erteilten zusätzlichen Unterrichts 2.  Eine Stunde durch einen Sekundarschullehrer erteilten zusätzlichen Unterrichts Direkte Gehaltskosten und indirekte Kosten 1.  Anzahl der durch einen Grundschullehrer erteilten zusätzlichen Unterrichtsstunden 2.  Anzahl der durch einen Sekundarschullehrer erteilten zusätzlichen Unterrichtsstunden 1.  12,45 2.  13,20 (1)    Zwei mögliche Module: 1) Grundlagen/Standard und 2) Fortgeschritten. (2)    Ein „Teaching Club“ muss aus mindestens 3 und höchstens 10 Mitgliedern bestehen und jede Clubsitzung darf höchstens 3 Stunden dauern. „Teaching Clubs“, ungeachtet dessen, ob sie schriftliche Ergebnisberichte erstellen oder nicht, können maximal 30 Stunden pro Semester für die Teilnahme jedes Mitglieds am Club geltend machen. „Teaching Clubs“, die schriftliche Ergebnisberichte erstellen, können maximal 50 Stunden pro Semester für die Erstellung ihrer schriftlichen Ergebnisberichte geltend machen. (3)    Die Teilnahme an den „Teaching Clubs“ ist streng auf die folgenden Kategorien von Lehrkräften im Sinne der Paragraphen 3 und 12 des Gesetzes Nr. 317/2009 beschränkt: Lehrkräfte, Hilfslehrkräfte, Erzieher und Lehrkräfte/Ausbilder in der praktischen Ausbildung. (4)    Zusätzliche Schulunterrichtsstunden sind von der Schule angebotene Unterrichtsstunden, zusätzlich zu den üblicherweise aus dem Staatshaushalt finanzierten Unterrichtsstunden. Eine zusätzliche Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten und besteht aus 45 Minuten Unterricht plus 15 Minuten Vor- oder Nachbereitung. Zusätzliche Unterrichtsstunden können pro Schuljahr und pro Schule bis zu folgendem Höchstmaß angeboten werden: — 12 Unterrichtsstunden wöchentlich für Primarschulen — Stufe I — 15 Unterrichtsstunden wöchentlich für Primarschulen — Stufe II — 33 Unterrichtsstunden wöchentlich für Sekundarschulen 2.    Anpassung der Beträge Der Satz für die Einheitskosten 3 und 4 kann angepasst werden, um Änderungen der Gehälter für Schulpsychologen, Sonderpädagogen und Sozialpädagogen widerzuspiegeln, die auf nationaler Ebene gemäß Gesetz Nr. 553/2003 über die Vergütung von Bediensteten, die Tätigkeiten von öffentlichem Interesse ausüben, festgelegt sind. Der Satz der Einheitskosten 5 kann im Einklang mit Änderungen der tarifvertraglichen Vergütung für Hilfslehrkräfte gemäß Paragraph 9a Abschnitt 3 der Regierungsverordnung Nr. 630/2008 der Slowakischen Republik zur Festlegung der Einzelheiten für die Verteilung der Mittel aus dem Staatshaushalt auf Schulen und Schuleinrichtungen angepasst werden. Der Satz der Einheitskosten 7 kann im Einklang mit Änderungen der Leitlinien für die Zuweisung von Zuschüssen aus dem Staatshaushalt an öffentliche Hochschuleinrichtungen gemäß Gesetz Nr. 131/2002 über Hochschuleinrichtungen angepasst werden. Der Satz der Einheitskosten 8 und 9 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Gehaltskosten in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Gehaltskosten und einen Pauschalbetrag für indirekte Kosten. Die Anpassungen werden anhand von Änderungen der Gehälter für Primar- und Sekundarschullehrer vorgenommen, die auf nationaler Ebene gemäß Paragraph 28 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 553/2003 über die Vergütung von Bediensteten, die Tätigkeiten von öffentlichem Interesse ausüben, festgelegt sind. ▼M9 ANHANG VIII Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Deutschland 1.    Definition von standardisierten Einheitskosten Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren Beträge (in EUR) 1.  Schulung im Bereich der inklusiven Schulentwicklung: Weiterbildung für Lehrkräfte mit Führungsaufgaben Prioritätsachse B OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Erfolgreiche Absolventen der Schulung. Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Anzahl der Teilnehmer, die — an mindestens 51 der geplanten 60 Stunden teilgenommen haben (an Pflichtveranstaltungen oder bei der Unterstützung des Prozesses an den Schulen) und — eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben 4 702,60 2.  Schulung im Bereich der inklusiven Schulentwicklung: Schulung für das Lehrerkollegium Prioritätsachse B OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Teilnehmer des Workshops zur inklusiven Schulentwicklung Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Anzahl der Teilnehmer, die den achtstündigen Workshop besucht und eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben 33,32 3.  Schulung im Bereich der inklusiven Schulentwicklung: Weiterbildung für Klassenlehrer Prioritätsachse B OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Erfolgreiche Absolventen der Schulung. Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Anzahl der Teilnehmer, die — an mindestens 153 der geplanten 180 Stunden teilgenommen und — eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben 11 474,14 4.  Schulung im Bereich der inklusiven Schulentwicklung: Weiterbildung im Bereich des praxisorientierten Lernens Prioritätsachse B OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Erfolgreiche Absolventen der Schulung. Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Anzahl der Teilnehmer, die — an mindestens 26 der geplanten 30 Stunden teilgenommen und — eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben 1 698,24 5.  Schulung im Bereich der inklusiven Schulentwicklung: Weiterbildung für Erzieher Prioritätsachse B OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Erfolgreiche Absolventen der Schulung. Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Anzahl der Teilnehmer, die — an mindestens 36 der geplanten 42 Stunden (Seminare mit externen Ausbildern und Prozessunterstützung) teilgenommen und — eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben 246,20 6.  Schulung von Lehrkräften der Berufsschulen: Technische und didaktische Fachschulung Prioritätsachse B OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Erfolgreiche Absolventen der Schulung. Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Anzahl der Teilnehmer, die — an mindestens 104 der geplanten 120 Stunden Pflichtveranstaltungen und — an mindestens 51 der geplanten 60 Stunden Kleingruppenarbeit teilgenommen und — im Selbststudium erfolgreich und planmäßig alle Aufgaben erfüllt und — die aufgrund dieser drei Kriterien eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben 14 678,40 7.  Schulung von Lehrkräften der Berufsschulen: Schulung zur Förderung junger Menschen mit Migrationshintergrund beim Erlernen der deutschen Sprache Prioritätsachse B OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Erfolgreiche Absolventen der Schulung. Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Anzahl der Teilnehmer, die — an mindestens 80 der geplanten 96 Stunden Pflichtveranstaltungen und — an sechs Stunden individueller Beratung teilgenommen und — im Selbststudium erfolgreich und planmäßig alle Aufgaben erfüllt und — die aufgrund dieser drei Kriterien eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben 7 268,34 8.  Schulung von Lehrkräften der Berufsschulen: Schulung zur individuellen Betreuung junger Menschen in sehr heterogenen Lerngruppen Prioritätsachse B OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Erfolgreiche Absolventen der Schulung. Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Anzahl der Teilnehmer, die — an mindestens 104 der geplanten 120 Stunden Pflichtveranstaltungen und — an mindestens 51 der geplanten 60 Stunden Kleingruppenarbeit teilgenommen und — im Selbststudium erfolgreich und planmäßig alle Aufgaben erfüllt und — die aufgrund dieser drei Kriterien eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben 14 105,51 9.  Schulung im Bereich der inklusiven Schulentwicklung: Weiterbildung für Lehrkräfte an regionalen Schulen und Gesamtschulen in Bezug auf allgemeine sprachliche und interkulturelle Bildung Prioritätsachse C OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Erfolgreiche Absolventen der Schulung. Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Anzahl der Teilnehmer, die — an mindestens 153 der geplanten 180 Stunden der Schulung teilgenommen und — eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben 12 393,97 10.  Schulung im Bereich der inklusiven Schulentwicklung: Weiterbildung für die Schulleitung in berufsbildenden Schulen im Hinblick auf die Umsetzung inklusiver Lehr- und Lernkonzepte Prioritätsachse C OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Erfolgreiche Absolventen der Schulung. Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Anzahl der Teilnehmer, die — an mindestens 72 der geplanten 84 Stunden Pflichtveranstaltungen und — an mindestens 51 der geplanten 60 Stunden Kleingruppenarbeit teilgenommen und — im Selbststudium erfolgreich und planmäßig alle Aufgaben erfüllt und — die aufgrund dieser drei Kriterien eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben 12 588,14 11.  Schulung im Bereich der inklusiven Schulentwicklung: Weiterbildung für Lehrkräfte in berufsbildenden Schulen in Bezug auf inklusive Konzepte für die Unterrichtsplanung Prioritätsachse C OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Erfolgreiche Absolventen der Schulung. Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Anzahl der Teilnehmer, die — an mindestens 104 der geplanten 120 Stunden Pflichtveranstaltungen und — an mindestens 51 der geplanten 60 Stunden Kleingruppenarbeit teilgenommen und — im Selbststudium erfolgreich und planmäßig alle Aufgaben erfüllt und — die aufgrund dieser drei Kriterien eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben 13 704,25 12.  Vorhaben im Rahmen des Programms „4.3 Beschäftigungsberatungszentren“ OP 2014DE05SFOP010 — Nordrhein-Westfalen Bereitstellung von Beratungsdiensten für Personen, die keine Arbeitsstelle haben oder gefährdet sind, ihre Arbeitsstelle zu verlieren Die Beratung erfolgt u. a. zur weiteren beruflichen Entwicklung der Personen, ihrer Qualifikationen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie ihrer wirtschaftlichen und psychosozialen Lage Alle Kosten des Vorhabens Anzahl der Monate (1) der erbrachten Beratungsleistung in einem Beschäftigungsberatungszentrum aufgeschlüsselt nach Mitarbeiterkategorie Kategorie PP3 (hochrangige Projektkooperation): 8 526,32 Kategorie PP4 (Projektkooperation): 7 702,71 13.  Vorhaben im Rahmen des Programms „3.1 Unternehmensberatung zu Fachkräftesicherung, Potenzialberatung“ OP 2014DE05SFOP010 — Nordrhein-Westfalen Beratungsdienstleistungen für Unternehmen in den folgenden Bereichen: — Arbeitsorganisation — demografischer Wandel — Gesundheit — Digitalisierung oder — Beratung zur Entwicklung von Kompetenzen und zu Qualifikationen Alle Kosten des Vorhabens Anzahl der Beratungstage (2) für ein Unternehmen 1 000 (1)    Anteilige Angabe möglich — der Monatssatz darf durch 30 dividiert werden, um Tagessätze zu erhalten. (2)    Ein Beratungstag umfasst acht Stunden. Es werden nur halbe oder ganze Tage berücksichtigt. 2.    Anpassung der Beträge Die Beträge für Einheitskosten 12 (Beschäftigungsberatungszentren) können im Einklang mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und Änderungen der Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherung und/oder Umlagen angepasst werden. ▼M8 ANHANG IX Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen an die Niederlande 1.    Definition von standardisierten Einheitskosten Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren Beträge (in EUR) 1.  Resozialisierungsvorhaben für Strafgefangene der Justizvollzugsanstalten Prioritätsachse 1 OP 2014NL05SFOP001 Investitionspriorität: 9i — Aktive Inklusion Dauer der Teilnahme eines Strafgefangenen während des Interventionszeitraums (1) im Bereich der Justizvollzugsanstalten in Kalendertagen (GW) Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Teilnahme des Strafgefangenen im Interventionszeitraum in Kalendertagen 14,50 2.  Resozialisierungsmaßnahmen für Strafgefangene in der forensischen Pflege (Forzo) Prioritätsachse 1 OP 2014NL05SFOP001 Investitionspriorität: 9i — Aktive Inklusion Dauer der Teilnahme eines Strafgefangenen während des Interventionszeitraums im Bereich der forensischen Pflege in Kalendertagen (Forzo) Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Teilnahme des Strafgefangenen im Interventionszeitraum in Kalendertagen 21,00 3.  Resozialisierungsmaßnahmen für jugendliche Straftäter und Jugendliche, die per Gerichtsurteil unter Jugendarrest gestellt wurden Prioritätsachse 1 OP 2014NL05SFOP001 Investitionspriorität: 9i — Aktive Inklusion Dauer der Teilnahme der jugendlichen Straftäter und Jugendlichen während des Interventionszeitraums im Bereich jugendliche Straftäter oder zivilrechtlich unter Vormundschaft stehende Jugendliche in Kalendertagen Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Dauer der Teilnahme eines jugendlichen Straftäters und eines Jugendlichen im Interventionszeitraum (Kalendertage) 26,50 4.  Berufsberatungsmaßnahmen für

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.