Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/2684 der Europäischen Zentralbank vom 21. November 2023 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2024 (EZB/2023/28)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2024-09-27

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02023D2684 — DE — 27.09.2024 — 001.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS (EU) 2023/2684 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. November 2023 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2024 (EZB/2023/28) (ABl. L 2684 vom 28.11.2023, S. 1) Geändert durch:     Amtsblatt   Nr. Seite Datum ►M1 BESCHLUSS (EU) 2024/2486 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK  vom 10. September 2024   L 2486 1 19.9.2024 ►M2 BESCHLUSS (EU) 2024/2546 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK  vom 19. September 2024   L 2546 1 27.9.2024 ▼B BESCHLUSS (EU) 2023/2684 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. November 2023 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2024 (EZB/2023/28) Artikel 1 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung. Artikel 2 Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2024 Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2024, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:   Umfang der zur Ausgabe genehmigten Euro-Münzen im Jahr 2024 Umlaufmünzen Sammlermünzen (nicht für den Umlauf bestimmt) Umfang der Ausgabe von Münzen (Mio. EUR) (Mio. EUR) (Mio. EUR) Belgien 22,40 0,30 22,70 Deutschland 419,00 172,00 591,00 Estland 12,60 0,46 13,06 Irland 32,36 0,50 32,86 ▼M1 Griechenland 129,9 0,68 130,58 ▼B Spanien 280,47 40,00 320,47 Frankreich 334,00 60,00 394,00 Italien 268,81 4,88 273,69 Zypern 6,50 0,01 6,51 ▼M1 Kroatien 42,78 0,31 43,09 ▼B Lettland 7,90 0,20 8,10 Litauen 12,00 0,48 12,48 Luxemburg 13,50 0,32 13,82 ▼M2 Malta 6,70 4,25 10,95 ▼B Niederlande 34,00 1,00 35,00 Österreich 128,50 176,76 305,26 Portugal 74,60 1,70 76,30 Slowenien 22,00 1,00 23,00 ▼M1 Slowakei 18,00 2,50 20,50 ▼B Finnland 10,00 5,00 15,00 ▼M2 Total 1 876,02 472,35 2 348,37 ▼B Artikel 3 Wirksamwerden Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam. Artikel 4 Adressaten Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.