Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission vom 16. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Informationen, die von Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft zu den Einzelheiten von Verbriefungen bereitzustellen sind (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020R1224. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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13 Abschlag („Haircut“) Angabe des gemäß den Verbriefungsunterlagen (auf den derzeitigen ausstehenden Kapitalsaldo) anzuwendenden Abschlags auf diese Sicherheit in %. NEIN JA SESI14 Aktueller Zinsindex Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):   MuniAAA (MAAA)   FutureSWAP (FUSW)   LIBID (LIBI)   LIBOR (LIBO)   SWAP (SWAP)   US-Treasury (TREA)   Euribor (EURI)   Pfandbriefe (PFAN)   EONIA (EONA)   EONIASwaps (EONS)   EURODOLLAR (EUUS)   EuroSwiss (EUCH)   TIBOR (TIBO)   ISDAFIX (ISDA)   GCFRepo (GCFR)   STIBOR (STBO)   BBSW (BBSW)   JIBAR (JIBA)   BUBOR (BUBO)   CDOR (CDOR)   CIBOR (CIBO)   MOSPRIM (MOSP)   NIBOR (NIBO)   PRIBOR (PRBO)   TELBOR (TLBO)   WIBOR (WIBO)   Basissatz der Bank of England (BOER)   Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)   Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)   Sonstige (OTHR) NEIN JA SESI15 Laufzeit des aktuellen Zinsindexes Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:   Eintägig (OVNG)   Intradaday (INDA)   1 Tag (DAIL)   1 Woche (WEEK)   2 Wochen (TOWK)   1 Monat (MNTH)   2 Monate (TOMN)   3 Monate (QUTR)   4 Monate (FOMN)   6 Monate (SEMI)   12 Monate (YEAR)   Auf Anfrage (ONDE)   Sonstige (OTHR) NEIN JA SESI16 Aktueller Zinssatz auf Bareinlagen Bei Sicherungsinstrumenten in Form von Bareinlagen Angabe des aktuellen Zinssatzes für diese Einlagen. Bei mehreren Einlagenkonten je Währung ist der gewichtete durchschnittliche aktuelle Zinssatz anzugeben, wobei als Gewicht der aktuelle Saldo der Bareinlagen in den jeweiligen Konten verwendet wird. NEIN JA SESI17 Name der Gegenpartei des Repo-Geschäfts Bei Sicherheiten, die Bestandteil eines Pensionsgeschäfts sind, Angabe der vollständigen juristischen Bezeichnung der Gegenpartei der Verbriefung. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN JA SESI18 Rechtsträgerkennung der Gegenpartei des Repo-Geschäfts Bei Sicherheiten, die Bestandteil eines Pensionsgeschäfts sind, Angabe der Rechtsträgerkennung der Gegenpartei, bei der die Bareinlagen hinterlegt werden (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). NEIN JA SESI19 Fälligkeitstermin des Repo-Geschäfts Bei Sicherheiten, die Bestandteil eines Pensionsgeschäfts sind, Angabe des Fälligkeitsdatums der Verbriefung. NEIN JA Sonstige Angaben SESO1 Eindeutige Kennung Im Feld SESS1 ausgewiesene eindeutige Kennung. NEIN NEIN SESO2 Zeilennummer sonstiger Angaben Angabe der Zeilennummer für sonstige Angaben. NEIN NEIN SESO3 Sonstige Angaben. Sonstige Angaben, Zeile für Zeile. NEIN NEIN ANHANG XV INSIDERINFORMATIONEN ODER ANGABEN ZU SIGNIFIKANTEN EREIGNISSEN — VERBRIEFUNG FORDERUNGSGEDECKTER GELDMARKTPAPIERE Feld-code Bezeichnung des feldes Inhalt der meldung ND1-ND4 zulässig? ND5 zulässig? Angaben zum Programm SEAS1 Eindeutige Kennung — ABCP-Programm Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 diesem ABCP-Programm zugewiesene eindeutige Kennung. NEIN NEIN SEAS2 Datenstichtag Datenstichtag für diese Meldung. Wenn die Daten zusammen mit Daten über zugrunde liegende Risikopositionen und Anlegerberichte übermittelt werden, muss dieses Datum mit dem Datenstichtag übereinstimmen, der in den Meldebögen für die zugrunde liegende Risikoposition und den Anlegerbericht angegeben wurde. NEIN NEIN SEAS3 Nicht mehr STS Erfüllt das ABCP-Programm nicht mehr die STS-Anforderungen? Wenn das ABCP-Programm nie STS-Status hatte, ist ND5 anzugeben. NEIN JA SEAS4 Abhilfemaßnahmen Haben zuständige Behörden in Bezug auf diese Verbriefung Abhilfemaßnahmen ergriffen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben. NEIN JA SEAS5 Administrative Schritte Haben zuständige Behörden administrative Schritte in Bezug auf diese Verbriefung unternommen? Ist die Verbriefung keine STS-Verbriefung, so ist ND5 anzugeben. NEIN JA SEAS6 Wesentliche Änderung der Unterlagen der Transaktion. Beschreibung wesentlicher Änderungen an den Transaktionsunterlagen, einschließlich Bezeichnung und Positionscode (gemäß Anhang I Tabelle 3), sowie ausführliche Beschreibung der Änderungen. NEIN JA SEAS7 Anwendbares Recht Recht des Landes, dem das Programm unterliegt. NEIN NEIN SEAS8 Dauer der Liquiditätsfazilität Zeitraum der Deckung des Programms durch die Liquiditätsfazilität auf Programmebene (in Tagen). NEIN JA SEAS9 Deckung der Liquiditätsfazilität Maximaler Finanzierungsbetrag (als Prozentanteil der zugrunde liegenden Risikopositionen des Programms), der durch die Liquiditätsfazilität auf Programmebene gedeckt ist. NEIN JA SEAS10 Deckungsintervall der Liquiditätsfazilität Maximale Anzahl von Tagen vor Beginn der Finanzierung des Geschäfts durch die Liquiditätsfazilität auf Programmebene infolge der Auslösung eines Triggers und der dadurch bewirkten Auszahlungen aus der Liquiditätsfazilität. NEIN JA SEAS11 Fälligkeitstermin der Liquiditätsfazilität Datum, zu dem die Liquiditätsfazilität auf Programmebene endet. NEIN JA SEAS12 Ziehungen im Rahmen der Liquiditätsfazilität Wenn die Verbriefung mit einer Liquiditätsfazilität auf Programmebene verbunden ist, Bestätigung, ob in dem Zeitraum, der am letzten Zinszahlungsdatum endet, eine Ziehung unter der Liquiditätsfazilität stattgefunden hat oder nicht. NEIN JA SEAS13 Gesamtemissionen Ausstehende Gesamtemissionen des Programms, umgerechnet in EUR. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN NEIN SEAS14 Maximalemission Gibt es eine Obergrenze für Emissionen des ABCP-Programms, so ist diese hier anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA Angaben zur Transaktion SEAR1 Eindeutige Kennung — ABCP-Programm Angabe der gleichen eindeutigen Kennung des ABCP-Programms wie in Feld SEAS1. NEIN NEIN SEAR2 Eindeutige Kennung — ABCP-Transaktion Von der meldenden Stelle gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1224 dieser ABCP-Transaktion zugewiesene eindeutige Kennung. NEIN NEIN SEAR3 Anzahl der Programme zur Finanzierung der Transaktion Anzahl der ABCP-Programme, die diese Transaktion finanzieren. NEIN NEIN SEAR4 Nicht mehr STS Erfüllt die ABCP-Transaktion nicht mehr die STS-Anforderungen? Wenn die ABCP-Transaktion nie STS-Status hatte, ist ND5 anzugeben. NEIN JA SEAR5 Originator als Kunde des Programmsponsors Standen Originator und Programmsponsor zum Zeitpunkt der Übertragung von Vermögenswerten in einer Kundenbeziehung? NEIN NEIN SEAR6 Gewährung von Sicherungsrechten Hat die betreffende Verbriefungszweckgesellschaft/das insolvenzgeschützte Tochterunternehmen des Originators dem Käufer (Verbriefungszweckgesellschaft) Sicherungsrechte an ihren Vermögenswerten eingeräumt? NEIN NEIN SEAR7 Einnahmen Summe der Einnahmen des Originators in der Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (d. h. Jahresbeginn bis dato oder vorangehende 12 Monate) Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA SEAR8 Betriebliche Aufwendungen Summe der betrieblichen Aufwendungen des Originators in der Periode, die durch die letzte Ergebnisrechnung abgedeckt wird (d. h. Jahresbeginn bis dato oder vorangehende 12 Monate) Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA SEAR9 Umlaufvermögen Umlaufvermögen des Originators (mit Fälligkeit innerhalb der nächsten 12 Monate oder nach geltendem Rechnungslegungsstandard) gemäß der letzten Ergebnisrechnung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA SEAR10 Barmittel Kassenbestände des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA SEAR11 Marktgängige Wertpapiere Marktgängige Wertpapiere des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA SEAR12 Forderungen Forderungen des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA SEAR13 Kurzfristige Verbindlichkeiten Kurzfristige Verbindlichkeiten des Originators (mit Fälligkeit innerhalb der nächsten 12 Monate oder nach geltendem Rechnungslegungsstandard) gemäß der letzten Ergebnisrechnung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA SEAR14 Gesamtschulden Gesamtschulden des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA SEAR15 Gesamtkapital Gesamtkapital des Originators gemäß der letzten Ergebnisrechnung. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA SEAR16 Währung des Abschlusses Die in der Finanzberichterstattung in den Feldern SEAR7 — SEAR15 verwendete Währung. NEIN JA SEAR17 Ebene der Unterstützung durch den Sponsor Auf welcher Ebene leistet der Sponsor Unterstützung:   Transaktionsebene (TRXN)   Programmebene (PRGM)   Sonstige (OTHR) NEIN JA SEAR18 Art der Unterstützung durch den Sponsor Leistet der Sponsor volle Unterstützung für diese Transaktion? NEIN JA SEAR19 Dauer der Liquiditätsfazilität Zeitraum der Deckung der Transaktion durch die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene (in Tagen). NEIN JA SEAR20 Aus der Liquiditätsfazilität in Anspruch genommener Betrag Aus der Liquiditätsfazilität zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Stichtag für die Übermittlung dieser Daten in Anspruch genommener Betrag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA SEAR21 Deckung der Liquiditätsfazilität Maximaler Finanzierungsbetrag (als Prozentanteil der zugrunde liegenden Risikopositionen der Transaktion), der durch die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene gedeckt ist. NEIN JA SEAR22 Deckungsintervall der Liquiditätsfazilität Maximale Anzahl von Tagen vor Beginn der Finanzierung der Transaktion durch die Liquiditätsfazilität infolge der Auslösung eines Triggers und der dadurch bewirkten Auszahlungen aus der Liquiditätsfazilität. NEIN JA SEAR23 Art der Liquiditätsfazilität Art der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene:   Kauf von Vermögenswerten (PURC)   Pensionsgeschäfte (RPAG)   Darlehensfazilität (LOFA)   Beteiligungsvertrag (PAGR)   Sonstige (OTHR) NEIN JA SEAR24 Fälligkeitstermin der Pensionsgeschäfte der Liquiditätsfazilität Nutzt die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene Pensionsgeschäfte, so ist das Datum anzugeben, an dem das entsprechende Pensionsgeschäft ausläuft. NEIN JA SEAR25 Währung der Liquiditätsfazilität Angabe der Währung, in der Mittel aus der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene gezogen werden können. NEIN JA SEAR26 Fälligkeitstermin der Liquiditätsfazilität Datum, zu dem die Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene endet. NEIN JA SEAR27 Name des Anbieters der Liquiditätsfazilität Vollständige juristische Bezeichnung des Anbieters der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN JA SEAR28 Rechtsträgerkennung des Anbieters der Liquiditätsfazilität Angabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters der Liquiditätsfazilität auf Transaktionsebene (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). NEIN JA SEAR29 Übersicherung/Nachrangige Beteiligungen Anteil der nachrangigen Beteiligungen an den zugrunde liegenden Risikopositionen, die vom Verkäufer verkauft werden (oder vom Verkäufer gewährter Nachlass auf den Kaufpreis der zugrunde liegenden Risikopositionen). Falls der Anteil der nachrangigen Beteiligungen je nach zugrunde liegender Risikoposition schwankt, ist die Mindestübersicherung sämtlicher zugrunde liegender Risikopositionen anzugeben. NEIN NEIN SEAR30 Überschussmarge der Transaktion Angabe des Betrags der nach Anwendung aller derzeit anwendbaren Zahlungen, Kosten, Gebühren usw. verbleibenden Mittel („Überschussmarge“). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN NEIN SEAR31 Name des Kreditbrief-Ausstellers Vollständige juristische Bezeichnung des Kreditbrief-Ausstellers. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN JA SEAR32 Rechtsträgerkennung des Kreditbrief-Ausstellers Angabe der Rechtsträgerkennung des Kreditbrief-Ausstellers der Transaktion (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). NEIN JA SEAR33 Währung des Kreditbriefs Angabe der Währung des Kreditbriefs. NEIN JA SEAR34 Maximale Sicherung durch den Kreditbrief Maximaler Deckungsgrad durch den Kreditbrief der Sicherungsvereinbarung, ausgedrückt als Prozentanteil der zugrunde liegenden Risikopositionen. NEIN JA SEAR35 Name des Garantiegebers Angabe der vollständigen juristischen Bezeichnung des Garantiegebers unter Berücksichtigung von Vereinbarungen, in denen ein Institut sich zum Kauf ausgefallener Forderungen des Verkäufers verpflichtet. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN JA SEAR36 Rechtsträgerkennung des Garantiegebers Angabe der Rechtsträgerkennung des Garantiegebers (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) unter Berücksichtigung von Vereinbarungen, durch die ein Institut sich zum Kauf ausgefallener Forderungen des Verkäufers verpflichtet. NEIN JA SEAR37 Maximale Deckung durch die Garantie Höchstbetrag der Deckung gemäß Garantie/Kaufvertrag. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA SEAR38 Währung der Garantie Angabe der Währung, in der Mittel aus der Garantie bereitgestellt werden. NEIN JA SEAR39 Fälligkeitstermin der Garantie Datum, zu dem die Garantie endet. NEIN JA SEAR40 Art der Forderungsübertragung Angabe der Art der Übertragung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf den Käufer. „True-Sale“-Verkauf (1) Besichertes Darlehen (2) Sonstige (3) NEIN NEIN SEAR41 Fälligkeitstermin der Pensionsgeschäfte Datum, an dem Pensionsgeschäfte zur Übertragung der zugrunde liegenden Risikopositionen auf den Käufer außer Kraft treten. NEIN JA SEAR42 Gekaufter Betrag Betrag zugrunde liegender Risikopositionen, die zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Stichtag für die Übermittlung dieser Daten bei dieser Transaktion vom Originator gekauft wurden. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN NEIN SEAR43 Maximale Finanzierungsgrenze Maximale Obergrenze für Finanzierungen, die dem Originator im Rahmen der Transaktion zum Datenstichtag Verfügung gestellt werden können. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA SEAR44 Referenzzinssatz des Zinsswaps Beschreibung der Art des Referenzzinssatzes, an den die zahlende Komponente des Swaps gekoppelt ist: Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist die Art des zuletzt abgeschlossenen Zinsswaps anzugeben. MuniAAA (MAAA) FutureSWAP (FUSW) LIBID (LIBI) LIBOR (LIBO) SWAP (SWAP) US-Treasury (TREA) Euribor (EURI) Pfandbriefe (PFAN) EONIA (EONA) EONIASwaps (EONS) EURODOLLAR (EUUS) EuroSwiss (EUCH) TIBOR (TIBO) ISDAFIX (ISDA) GCFRepo (GCFR) STIBOR (STBO) BBSW (BBSW) JIBAR (JIBA) BUBOR (BUBO) CDOR (CDOR) CIBOR (CIBO) MOSPRIM (MOSP) NIBOR (NIBO) PRIBOR (PRBO) TELBOR (TLBO) WIBOR (WIBO) Basissatz der Bank of England (BOER) Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR) Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR) Sonstige (OTHR) NEIN JA SEAR45 Fälligkeit des Zinsswaps Angabe des Fälligkeitstermins des Zinsswaps. Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Fälligkeitstermin des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben. NEIN JA SEAR46 Nominalbetrag des Zinsswaps Nominalbetrag des Zinsswaps auf Transaktionsebene. Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist der Nominalbetrag des letzten Zinsswaps anzugeben. NEIN JA SEAR47 Währung der zahlenden Komponente des Währungsswaps Angabe der von der zahlenden Komponente des Swaps genutzten Währung. Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist die Art des zuletzt abgeschlossenen Währungsswaps anzugeben. NEIN JA SEAR48 Währung der empfangenden Komponente des Währungsswaps Angabe der von der empfangenden Komponente des Swaps genutzten Währung. Bei mehreren Swapgeschäften in der Transaktion ist die Art des zuletzt abgeschlossenen Währungsswaps anzugeben. NEIN JA SEAR49 Wechselkurs des Währungsswaps Wechselkurs, der für einen Währungsswap auf Transaktionsebene festgelegt wurde Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Wechselkurs des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben. NEIN JA SEAR50 Fälligkeit des Währungsswaps Angabe des Fälligkeitstermins des Währungsswaps auf Transaktionsebene. Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Fälligkeitstermin des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben. NEIN JA SEAR51 Nominalbetrag des Währungsswaps Angabe des Nominalbetrags des Währungsswaps auf Transaktionsebene. Bei mehreren Swaps in der Transaktion ist der Nominalbetrag des zuletzt abgeschlossenen Swaps anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA Angaben zu Tranche/Anleihe SEAT1 Eindeutige Kennung — ABCP-Programm Angabe der gleichen eindeutigen Kennung des ABCP-Programms wie in Feld SEAS1. NEIN NEIN SEAT2 Ursprüngliche Kennung der Anleihe Ursprüngliche eindeutige Kennung, die dem Instrument zugewiesen wurde. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN SEAT3 Neue Kennung der Anleihe Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SEAT2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in Feld SEAT2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN SEAT4 Internationale Wertpapierkennnummer Sofern anwendbar, ISIN-Code dieses Instruments. NEIN JA SEAT5 Art der Tranche/Anleihe Auswahl der am besten zutreffenden Beschreibung des Rückzahlungsprofils des Instruments:   Hard bullet (d. h. fester Fälligkeitstermin) (HBUL)   Soft bullet (d. h. geplanter Fälligkeitstermin kann bis zum gesetzlichen Fälligkeitstermin verlängert werden) (SBUL)   Planmäßige Tilgung (d. h. Rückzahlung des Kapitalbetrags an planmäßigen Tilgungsdaten) (SAMO)   Kontrollierte Tilgung (d. h. Kapitalrückzahlung ab einem spezifischen Zeitpunkt) (CAMM)   Sonstige (OTHR) NEIN NEIN SEAT6 Emissionsdatum Datum, an dem dieses Instrument emittiert wurde. NEIN NEIN SEAT7 Gesetzliche Fälligkeit Datum, bis zu dem dieses Instrument zurückgezahlt werden muss, um nicht in Verzug zu geraten. NEIN JA SEAT8 Währung Währung, auf die das Instrument lautet. NEIN NEIN SEAT9 Aktueller Kapitalsaldo Nennwert dieses Instruments nach dem aktuellen Kapitalrückzahlungsdatum. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN NEIN SEAT10 Aktueller Kupon Kupon des Instruments in Basispunkten. NEIN NEIN SEAT11 Aktueller Zinsindex Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):   MuniAAA (MAAA)   FutureSWAP (FUSW)   LIBID (LIBI)   LIBOR (LIBO)   SWAP (SWAP)   US-Treasury (TREA)   Euribor (EURI)   Pfandbriefe (PFAN)   EONIA (EONA)   EONIASwaps (EONS)   EURODOLLAR (EUUS)   EuroSwiss (EUCH)   TIBOR (TIBO)   ISDAFIX (ISDA)   GCFRepo (GCFR)   STIBOR (STBO)   BBSW (BBSW)   JIBAR (JIBA)   BUBOR (BUBO)   CDOR (CDOR)   CIBOR (CIBO)   MOSPRIM (MOSP)   NIBOR (NIBO)   PRIBOR (PRBO)   TELBOR (TLBO)   WIBOR (WIBO)   Basissatz der Bank of England (BOER)   Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)   Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)   Sonstige (OTHR) NEIN JA SEAT12 Laufzeit des aktuellen Zinsindexes Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:   Eintägig (OVNG)   Intradaday (INDA)   1 Tag (DAIL)   1 Woche (WEEK)   2 Wochen (TOWK)   1 Monat (MNTH)   2 Monate (TOMN)   3 Monate (QUTR)   4 Monate (FOMN)   6 Monate (SEMI)   12 Monate (YEAR)   Auf Anfrage (ONDE)   Sonstige (OTHR) NEIN JA SEAT13 Zinszahlungshäufigkeit Häufigkeit, mit der bei diesem Instrument Zinsen fällig sind:   Monatlich (MNTH)   Vierteljährlich (QUTR)   Halbjährlich (SEMI)   Jährlich (YEAR)   Sonstige (OTHR) NEIN NEIN SEAT14 Aktuelle Bonitätsverbesserung Aktuelle Bonitätsverbesserung des Instruments, berechnet gemäß Festlegung von Originator/Sponsor/Verbriefungszweckgesellschaft. NEIN NEIN SEAT15 Bonitätsverbesserungsformel Beschreibung/Angabe der Formel zur Berechnung der Bonitätsverbesserung der Anleihe. NEIN JA Angaben zum Konto SEAA1 Eindeutige Kennung — ABCP-Transaktion Angabe der gleichen eindeutigen Kennung der Transaktion wie in Feld SEAR2. NEIN NEIN SEAA2 Ursprüngliche Kennung des Kontos Ursprüngliche Kennung des Kontos. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN SEAA3 Neue Kennung des Kontos Wenn die ursprüngliche Kennung des Feldes SEAA2 in diesem Feld nicht übernommen werden kann, ist hier die neue Kennung einzugeben. Wenn sich die Kennung nicht geändert hat, ist dieselbe Kennung einzugeben wie in SEAA2. Die meldende Stelle darf diese eindeutige Kennung nicht ändern. NEIN NEIN SEAA4 Kontotyp Kontotyp:   Rücklagenkonto („Barreserve“) (CARE)   „Commingling Reserve“-Konto (CORE)   Verrechnungskonto („Set-off Reserve“) (SORE)   Liquiditätsfazilität (LQDF)   Marginkonto („Margin Account“) (MGAC)   Sonstiges Konto (OTHR) NEIN NEIN SEAA5 Zielsaldo Höhe der Mittel, die bei voller Finanzierung gemäß den Verbriefungsunterlagen auf dem betreffenden Konto eingezahlt wären. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA SEAA6 Tatsächlicher Saldo Saldo der Einlagen auf dem betreffenden Konto am Periodenende. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN NEIN SEAA7 Amortisationskonto Amortisiert das Konto während der Laufzeit der Verbriefung? NEIN NEIN Angaben zur Gegenpartei SEAP1 Eindeutige Kennung — ABCP-Transaktion Angabe der gleichen eindeutigen Kennung der Transaktion wie in Feld SEAR2. NEIN NEIN SEAP2 Rechtsträgerkennung der Gegenpartei Angabe der Rechtsträgerkennung der Gegenpartei (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). NEIN NEIN SEAP3 Name der Gegenpartei Vollständige juristische Bezeichnung der Gegenpartei. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN NEIN SEAP4 Art der Gegenpartei Art der Gegenpartei:   Kontoführende Bank (ABNK)   Backup-Konto-Bank (ABNK)   Kontoführende Bank — Vermittler (ABFC)   Kontoführende Bank — Garantiegeber (ABGR)   Sicherheitenverwalter (COLL)   Zahlstelle (PAYA)   Berechnungsstelle (CALC)   Verwaltungsstelle (ADMI)   Verwaltungsunterbeauftragter (ADSA)   Transferstelle (RANA)   Verifizierungsstelle (VERI)   Sicherheitsstelle (SECU)   Anbieter von Kassenvorschüssen (CAPR)   Sicherungsgeber (COLL)   Anbieter von garantierten Beteiligungsverträgen (GICP)   Darlehensanbieter für Versicherungspolicen (IPCP)   Anbieter von Liquiditätsfazilitäten (LQFP)   Anbieter von Backup-Liquiditätsfazilitäten (BLQP)   Sparhypotheken-Partei (SVMP)   Emittent (ISSR)   Originator (ORIG)   Verkäufer (SELL)   Sponsor der Verbr

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.