Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission vom 16. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Informationen, die von Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft zu den Einzelheiten von Verbriefungen bereitzustellen sind (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020R1224. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen
Weitere gespeicherte Fassungen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

iefungszweckgesellschaft (SSSP)   Servicer (SERV)   Backup-Servicer (BSER)   Backup-Servicer — Vermittler (BSRF)   Special Servicer (SSRV)   Zeichner (SUBS)   Zinsswap-Anbieter (IRSP)   Backup-Zinsswap-Anbieter (BIPR)   Währungsswap-Anbieter (CSPR)   Backup-Währungsswap-Anbieter (CSPR)   Abschlussprüfer (AUDT)   Berater (CNSL)   Treuhänder (TRUS)   Investoren-Vertreter (REPN)   Zeichner (UNDR)   Arrangeur (ARRG)   Händler (DEAL)   Manager (MNGR)   Kreditbrief-Aussteller (LCPR)   Multi-Seller-Conduit (MSCD)   Verbriefungszweckgesellschaft (SSPE)   Liquiditäts- oder Liquidationsstelle (LQAG)   Anteilseigner des Conduit/der Verbriefungszweckgesellschaft (EQOC)   Anbieter kurzfristiger Deckungslinien (SWNG)   Anlaufkredit- oder Leasing-Anbieter (SULP)   Repogeschäft-Gegenpartei (RAGC)   Cash-Manager (CASM)   Einzugskontobank (CACB)   Sicherheitenkontobank (COLA)   Anbieter von nachrangigen Darlehen (SBLP)   CLO-Manager (CLOM)   Portfolioberater (PRTA)   Substitutionsstelle (SUBA)   Sonstige (OTHR) NEIN NEIN SEAP5 Niederlassungsland der Gegenpartei Land, in dem die Gegenpartei niedergelassen ist. NEIN NEIN SEAP6 Ratingschwelle für die Gegenpartei Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Ratingschwelle für die Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben. Im Falle mehrerer Ratings sind sämtliche Ratings im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. NEIN JA SEAP7 Rating der Gegenpartei Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier das Rating der Gegenpartei zum Datenstichtag anzugeben. Im Falle mehrerer Ratingschwellen sind sämtliche Ratingschwellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. NEIN JA SEAP8 Rechtsträgerkennung der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmt Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die Rechtsträgerkennung der die Gegenpartei bewertenden Stelle (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) zum Datenstichtag anzugeben. Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. NEIN JA SEAP9 Name der Stelle, die das Gegenpartei-Rating vornimmt Falls für die von dieser Gegenpartei in der Verbriefung erbrachten Dienstleistungen ein auf Ratings basierenden Schwellenwert festgelegt wurde, ist hier die vollständige Bezeichnung des Anbieters des Gegenpartei-Ratings zum Datenstichtag anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. Im Falle mehrerer Ratings sind die Rechtsträgerkennungen sämtlicher Ratings vornehmender Stellen im XML-Schema anzugeben. Gibt es keine solche Ratingschwelle, ist ND5 anzugeben. NEIN JA Sonstige Angaben SEAO1 Eindeutige Kennung Im Feld SEAS1 ausgewiesene eindeutige Kennung. NEIN NEIN SEAO2 Zeilennummer sonstiger Angaben Angabe der Zeilennummer für sonstige Angaben. NEIN NEIN SEAO3 Sonstige Angaben. Sonstige Angaben, Zeile für Zeile. NEIN NEIN

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.