Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2021/340 der Kommission vom 17. Dezember 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnungen (EU) 2019/2013, (EU) 2019/2014, (EU) 2019/2015, (EU) 2019/2016, (EU) 2019/2017 und (EU) 2019/2018 in Bezug auf die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von elektronischen Displays, Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern, Lichtquellen, Kühlgeräten, Haushaltsgeschirrspülern und Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32021R0340. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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 (5): Allgemeine Produktparameter: Parameter Wert Parameter Wert Nennkapazität (kg) Nennkapazität (7) x,x Abmessungen in cm (5) ,  (8) Höhe x Nennkapazität (Waschen)  (6) x,x Breite x Tiefe x Energieeffizienzindex EEIW  (6) x,x Energieeffizienzklasse EEIW  (6) [A/B/C/D/E/F/G] (9) EEIWD  (7) x,x EEIWD  (7) [A/B/C/D/E/F/G] (9) Wascheffizienzindex IW  (6) x,xxx Spülwirkung (g/kg trockener Textilien) IR  (6) x,x JW  (7) x,xxx JR  (7) x,x Energieverbrauch in kWh pro Waschzyklus des Haushaltswaschtrockners unter Verwendung des Programms ‚eco 40-60‘ und einer Kombination aus vollständiger Befüllung und Teilbefüllung. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der jeweiligen Nutzung des Geräts ab. x,xxx Energieverbrauch in kWh pro Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ des Haushaltswaschtrockners bei einer Kombination aus vollständiger Befüllung und Teilbefüllung. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der jeweiligen Nutzung des Geräts ab. x,xxx Wasserverbrauch in Litern pro Betriebszyklus für das Programm ‚eco 40-60‘ bei einer Kombination aus vollständiger Befüllung und Teilbefüllung. Der tatsächliche Wasserverbrauch hängt von der jeweiligen Nutzung des Geräts und vom Härtegrad des Wassers ab. x Wasserverbrauch in Litern pro Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ des Haushaltswaschtrockners bei einer Kombination aus vollständiger Befüllung und Teilbefüllung. Der tatsächliche Wasserverbrauch hängt von der jeweiligen Nutzung des Geräts und vom Härtegrad des Wassers ab. x Höchste Temperatur in den behandelten Textilien (°C) beim Waschzyklus des Haushaltswaschtrockners unter Verwendung des Programms ‚eco 40-60‘ Nennkapazität (Waschen) x Höchste Temperatur in den behandelten Textilien (°C) beim Waschzyklus des Haushaltswaschtrockners unter Verwendung des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ Nennkapazität x halbe Nennkapazität x Viertel der Nennkapazität x halbe Nennkapazität x Schleuderdrehzahl (U/min) (6) Nennkapazität (Waschen) x Gewichtete Restfeuchte (%) (6) x,x halbe Nennkapazität x Viertel der Nennkapazität x Dauer des Programms ‚eco 40-60‘ (h:min) Nennkapazität (Waschen) x:xx Schleudereffizienzklasse (6) [A/B/C/D/E/F/G] (9) halbe Nennkapazität x:xx Viertel der Nennkapazität x:xx Luftschallemissionen während des Schleudergangs im Waschzyklus des Programms ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität (Waschen) (dB(A) re 1 pW) x Dauer des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ (h:min) Nennkapazität x:xx halbe Nennkapazität x:xx Typ [Einbaugerät/freistehend] Luftschallemissionsklasse für den Schleudergang des Programms ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität (Waschen) [A/B/C/D] (9) Aus-Zustand (W) (falls zutreffend) x,xx Bereitschaftszustand (W) (falls zutreffend) x,xx Zeitvorwahl (W) (falls zutreffend) x,xx vernetzter Bereitschaftsbetrieb (W) (falls zutreffend) x,xx Mindestlaufzeit der vom Lieferanten angebotenen Garantie  (5) ,  (8): Dieses Produkt ist so konzipiert, dass es während des Waschzyklus Silberionen freisetzt [JA/NEIN] Weitere Angaben  (5) ,  (8): Weblink zur Website des Lieferanten, auf der die Informationen gemäß Anhang II Nummer 9 der Verordnung (EU) 2019/2023 zu finden sind: 4. Anhang VI wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 erhält folgende Fassung: „1. Bei Haushaltswaschmaschinen muss die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d genannte technische Dokumentation Folgendes umfassen: a) eine allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung geeignete Beschreibung des Modells; b) Verweise auf die angewandten harmonisierten Normen oder auf sonstige angewandte Messnormen; c) besondere Vorkehrungen, die bei der Montage, Installation, Wartung und Prüfung des Modells zu treffen sind; d) die Werte der in Tabelle 7 aufgeführten technischen Parameter; diese Werte gelten für die Zwecke des Nachprüfungsverfahrens nach Anhang IX als die angegebenen Werte; e) die Angaben und die Ergebnisse der Berechnungen gemäß Anhang IV; f) die Prüfbedingungen, sofern unter Buchstabe b nicht hinreichend beschrieben; g) etwaige gleichwertige Modelle, einschließlich der Modellkennungen. Diese Angaben sind gleichzeitig die vorgeschriebenen besonderen Teile der technischen Dokumentation, die der Lieferant gemäß Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/1369 in die Datenbank eingeben muss. Tabelle 7 Technische Parameter des Modells und zugehörige angegebene Werte für Haushaltswaschmaschinen PARAMETER ANGEGEBENER WERT EINHEIT Nennkapazität für das Programm ‚eco 40-60‘ in Intervallen von 0,5 kg (c) X,X kg Energieverbrauch des Programms ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität (EW,full) X,XXX kWh/Betriebszyklus Energieverbrauch des Programms ‚eco 40-60‘ bei halber Nennkapazität (EW,½) X,XXX kWh/Betriebszyklus Energieverbrauch des Programms ‚eco 40-60‘ bei einem Viertel der Nennkapazität (EW,1/4) X,XXX kWh/Betriebszyklus Gewichteter Energieverbrauch des Programms ‚eco 40-60‘ (EW) X,XXX kWh/Betriebszyklus Standardmäßiger Energieverbrauch des Programms ‚eco 40-60‘ (SCEW) X,XXX kWh/Betriebszyklus Energieeffizienzindex (EEIW) X,X — Wasserverbrauch des Programms ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität (WW,full) X,X Liter/Betriebszyklus Wasserverbrauch des Programms ‚eco 40-60‘ bei halber Nennkapazität (WW,½) X,X Liter/Betriebszyklus Wasserverbrauch des Programms ‚eco 40-60‘ bei einem Viertel der Nennkapazität (WW,1/4) X,X Liter/Betriebszyklus Gewichteter Wasserverbrauch (WW) X Liter/Betriebszyklus Wascheffizienzindex des Programms ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität (Iw) X,XXX — Wascheffizienzindex des Programms ‚eco 40-60‘ bei halber Nennkapazität (Iw) X,XXX — Wascheffizienzindex des Programms ‚eco 40-60‘ bei einem Viertel der Nennkapazität (Iw) X,XXX — Spülwirkung des Programms ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität (IR) X,X g/kg Spülwirkung des Programms ‚eco 40-60‘ bei halber Nennkapazität (IR) X,X g/kg Spülwirkung des Programms ‚eco 40-60‘ bei einem Viertel der Nennkapazität (IR) X,X g/kg Dauer des Programms ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität (tw) X:XX h:min Dauer des Programms ‚eco 40-60‘ bei halber Nennkapazität (tw) X:XX h:min Dauer des Programms ‚eco 40-60‘ bei einem Viertel der Nennkapazität (tw) X:XX h:min Temperatur, die in der Wäsche während des Programms ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität für mindestens 5 Minuten erreicht wird (T) X °C Temperatur, die in der Wäsche während des Programms ‚eco 40-60‘ bei halber Nennkapazität für mindestens 5 Minuten erreicht wird (T) X °C Temperatur, die in der Wäsche während des Programms ‚eco 40-60‘ bei einem Viertel der Nennkapazität für mindestens 5 Minuten erreicht wird (T) X °C Schleuderdrehzahl im Schleudergang des Programms ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität (S) X U/min Schleuderdrehzahl im Schleudergang des Programms ‚eco 40-60‘ bei halber Nennkapazität (S) X U/min Schleuderdrehzahl im Schleudergang des Programms ‚eco 40-60‘ bei einem Viertel der Nennkapazität (S) X U/min Gewichtete Restfeuchte (D) X,X % Luftschallemissionen während des Programms ‚eco 40-60‘ (Schleudergang) X dB(A) re 1 pW Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (Po) (falls zutreffend) X,XX W Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand (Psm) (falls zutreffend) X,XX W Werden im Bereitschaftszustand Informationen angezeigt? Ja/Nein — Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand (Psm) im vernetzten Bereitschaftsbetrieb (falls zutreffend) X,XX W Leistungsaufnahme bei Zeitvorwahl (Pds) (falls zutreffend) X,XX W“ b) Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. Bei Haushaltswaschtrocknern muss die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d genannte technische Dokumentation Folgendes umfassen: a) eine allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung geeignete Beschreibung des Modells; b) Verweise auf die angewandten harmonisierten Normen oder sonstige angewandte Messnormen; c) besondere Vorkehrungen, die bei der Montage, Installation, Wartung und Prüfung des Modells zu treffen sind; d) die Werte der in Tabelle 8 aufgeführten technischen Parameter; diese Werte gelten für die Zwecke des Nachprüfungsverfahrens nach Anhang IX als die angegebenen Werte; e) die Angaben und die Ergebnisse der Berechnungen gemäß Anhang IV; f) die Prüfbedingungen, sofern unter Buchstabe b nicht hinreichend beschrieben; g) etwaige gleichwertige Modelle, einschließlich der Modellkennungen. Diese Angaben sind gleichzeitig die vorgeschriebenen besonderen Teile der technischen Dokumentation, die der Lieferant gemäß Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/1369 in die Datenbank eingeben muss. Tabelle 8 Technische Parameter des Modells und zugehörige angegebene Werte für Haushaltswaschtrockner PARAMETER ANGEGEBENER WERT EINHEIT Nennkapazität für den Waschzyklus in Intervallen von 0,5 kg (c) X,X kg Nennkapazität für den Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ in Intervallen von 0,5 kg (d) X,X kg Energieverbrauch des Programms ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität (Waschen) (EW,full) X,XXX kWh/Betriebszyklus Energieverbrauch des Programms ‚eco 40-60‘ bei halber Nennkapazität (Waschen) (EW,½) X,XXX kWh/Betriebszyklus Energieverbrauch des Programms ‚eco 40-60‘ bei einem Viertel der Nennkapazität (Waschen) (EW,1/4) X,XXX kWh/Betriebszyklus Gewichteter Energieverbrauch des Programms ‚eco 40-60‘ (EW) X,XXX kWh/Betriebszyklus Standardmäßiger Energieverbrauch des Programms ‚eco 40-60‘ (SCEW) X,XXX kWh/Betriebszyklus Energieeffizienzindex des Waschzyklus (EEIW) X,X — Energieverbrauch des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ bei Nennkapazität (EWD,full) X,XXX kWh/Betriebszyklus Energieverbrauch des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ bei halber Nennkapazität (EWD,½) X,XXX kWh/Betriebszyklus Gewichteter Energieverbrauch des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ (EWD) X,XXX kWh/Betriebszyklus Standardmäßiger Energieverbrauch des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ (SCEWD) X,XXX kWh/Betriebszyklus Energieeffizienzindex des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ (EEIWD) X,X — Wasserverbrauch des Programms ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität (Waschen) (WW,full) X,X Liter/Betriebszyklus Wasserverbrauch des Programms ‚eco 40-60‘ bei halber Nennkapazität (Waschen) (WW,½) X,X Liter/Betriebszyklus Wasserverbrauch des Programms ‚eco 40-60‘ bei einem Viertel der Nennkapazität (Waschen) (WW,1/4) X,X Liter/Betriebszyklus Gewichteter Wasserverbrauch des Waschzyklus (WW) X Liter/Betriebszyklus Wasserverbrauch des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ bei Nennkapazität (WWD,full) X,X Liter/Betriebszyklus Wasserverbrauch des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ bei halber Nennkapazität (WWD,½) X,X Liter/Betriebszyklus Gewichteter Wasserverbrauch des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ (WWD) X Liter/Betriebszyklus Wascheffizienzindex des Programms ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität (Waschen) (Iw) X,XXX — Wascheffizienzindex des Programms ‚eco 40-60‘ bei halber Nennkapazität (Waschen) (Iw) X,XXX — Wascheffizienzindex des Programms ‚eco 40-60‘ bei einem Viertel der Nennkapazität (Waschen) (Iw) X,XXX — Wascheffizienzindex des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ bei Nennkapazität (Jw) X,XXX — Wascheffizienzindex des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ bei halber Nennkapazität (Jw) X,XXX — Spülwirkung des Programms ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität (Waschen) (IR) X,X g/kg Spülwirkung des Programms ‚eco 40-60‘ bei halber Nennkapazität (Waschen) (IR) X,X g/kg Spülwirkung des Programms ‚eco 40-60‘ bei einem Viertel der Nennkapazität (Waschen) (IR) X,X g/kg Spülwirkung des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ bei Nennkapazität (JR) X,X g/kg Spülwirkung des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ bei halber Nennkapazität (JR) X,X g/kg Dauer des Programms ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität (Waschen) (tw) X:XX h:min Dauer des Programms ‚eco 40-60‘ bei halber Nennkapazität (Waschen) (tw) X:XX h:min Dauer des Programms ‚eco 40-60‘ bei einem Viertel der Nennkapazität (Waschen) (tw) X:XX h:min Dauer des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ bei Nennkapazität (tWD) X:XX h:min Dauer des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ bei halber Nennkapazität (tWD) X:XX h:min Temperatur, die in der Wäsche während des Programms ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität (Waschen) für mindestens 5 Minuten erreicht wird (T) X °C Temperatur, die in der Wäsche während des Programms ‚eco 40-60‘ bei halber Nennkapazität (Waschen) für mindestens 5 Minuten erreicht wird (T) X °C Temperatur, die in der Wäsche während des Programms ‚eco 40-60‘ bei einem Viertel der Nennkapazität (Waschen) für mindestens 5 Minuten erreicht wird (T) X °C Temperatur, die in der Wäsche während des Waschgangs im Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ bei Nennkapazität für mindestens 5 Minuten erreicht wird (T) X °C Temperatur, die in der Wäsche während des Waschgangs im Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ bei halber Nennkapazität für mindestens 5 Minuten erreicht wird (T) X °C Schleuderdrehzahl im Schleudergang des Programms ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität (Waschen) (S) X U/min Schleuderdrehzahl im Schleudergang des Programms ‚eco 40-60‘ bei halber Nennkapazität (Waschen) (S) X U/min Schleuderdrehzahl im Schleudergang des Programms ‚eco 40-60‘ bei einem Viertel der Nennkapazität (Waschen) (S) X U/min Gewichtete Restfeuchte nach dem Waschen (D) X,X % Endfeuchte nach dem Trocknen X,X % Luftschallemissionen während des Programms ‚eco 40-60‘ (Schleudergang) X dB(A) re 1 pW Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (Po) (falls zutreffend) X,XX W Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand (Psm) (falls zutreffend) X,XX W Werden im Bereitschaftszustand Informationen angezeigt? Ja/Nein - Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand (Psm) im vernetzten Bereitschaftsbetrieb (falls zutreffend) X,XX W Leistungsaufnahme bei Zeitvorwahl (Pds) (falls zutreffend) X,XX W“ 5. Anhang VIII Nummer 1 erhält folgende Fassung: „1. Das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g bereitgestellte Label ist auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Label gut sichtbar und leserlich ist, und die Proportionen müssen der in Anhang III festgelegten Größe entsprechen. Das Label kann mithilfe einer geschachtelten Anzeige angezeigt werden, wobei das für den Zugang zum Label verwendete Bild den Vorgaben unter Nummer 2 entsprechen muss. Bei einer geschachtelten Anzeige muss das Label beim ersten Mausklick auf das Bild, beim ersten Maus-Rollover über das Bild bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen erscheinen.“ 6. Anhang IX wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Die in diesem Anhang festgelegten Prüftoleranzen gelten nur für die Nachprüfung der angegebenen Werte durch die Behörden der Mitgliedstaaten und dürfen vom Lieferanten keinesfalls als zulässige Toleranzen für die Angabe der Werte in der technischen Dokumentation, die Interpretation dieser Werte zur Erreichung der Konformität oder zur Angabe besserer Leistungskennwerte verwendet werden. Die auf dem Label und dem Produktdatenblatt veröffentlichten Werte und Klassen dürfen für den Lieferanten nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation angegebenen Werte.“ b) In Absatz 3 wird die Wortfolge „Wenn die Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG prüfen“ ersetzt durch die Wortfolge „Im Rahmen der Prüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG“. c) Nummer 7 erhält folgende Fassung: „7. Nach der Entscheidung, dass das Modell die Anforderungen gemäß den Nummern 3 oder 6 oder Absatz 2 dieses Anhangs nicht erfüllt, übermitteln die Behörden des Mitgliedstaats den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission unverzüglich alle relevanten Informationen.“ d) Tabelle 9 erhält folgende Fassung: „Tabelle 9 Prüftoleranzen Parameter Prüftoleranzen EW,full, EW,½, EW,1/4, EWD,full, EWD,½ Der ermittelte Wert (*1) darf den für EW,full, EW,½, EW,1/4, EWD,full und EWD,½ angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % überschreiten. Gewichteter Energieverbrauch (EW und EWD) Der ermittelte Wert (*1) darf den für EW bzw. EWD angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % überschreiten. WW,full, WW,½ WW,1/4, WWD,full, WWD,½ Der ermittelte Wert (*1) darf den für WW,full, WW,½ WW,1/4, WWD,full und WWD,½ angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % überschreiten. Gewichteter Wasserverbrauch (WW und WWD) Der ermittelte Wert (*1) darf den für WW bzw. WWD angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % überschreiten. Wascheffizienzindex (IW und JW) für alle relevanten Beladungen Der ermittelte Wert (*1) darf den für IW bzw. Jw angegebenen Wert nicht um mehr als 8 % unterschreiten. Spülwirkung (IR und JR) für alle relevanten Beladungen Der ermittelte Wert (*1) darf den für IR bzw. JR angegebenen Wert nicht um mehr als 1,0 g/kg überschreiten. Dauer des Programms oder des Betriebszyklus (tW und tWD) für alle relevanten Beladungen Der ermittelte Wert (*1) der Programm- oder Betriebszyklusdauer darf den für tW bzw. tWD angegebenen Wert nicht um mehr als 5 % oder mehr als 10 Minuten überschreiten, wobei der jeweils niedrigere Wert ausschlaggebend ist. Höchste Temperatur in den behandelten Textilien (T) während des Waschzyklus für alle relevanten Beladungen Der ermittelte Wert (*1) darf den für T angegebenen Wert nicht um mehr als 5 K unterschreiten und den für T angegebenen Wert nicht um mehr als 5 K überschreiten. Gewichtete Restfeuchte nach dem Waschen (D) Der ermittelte Wert (*1) darf den für D angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % überschreiten. Endfeuchte nach dem Trocknen für alle relevanten Beladungen Der ermittelte Wert (*1) darf 3,0 % nicht überschreiten. Schleuderdrehzahl (S) für alle relevanten Beladungen Der ermittelte Wert (*1) darf den für S angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (Po) Der ermittelte Wert (*1) der Leistungsaufnahme Po darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 0,10 W überschreiten. Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand (Psm) Wenn der angegebene Wert größer als 1,00 W ist, darf der ermittelte Wert (*1) der Leistungsaufnahme Psm den angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % überschreiten; wenn der angegebene Wert kleiner oder gleich 1,00 W ist, darf der ermittelte Wert der Leistungsaufnahme Psm den angegebenen Wert nicht um mehr als 0,10 W überschreiten. Leistungsaufnahme bei Zeitvorwahl (Pds) Wenn der angegebene Wert größer als 1,00 W ist, darf der ermittelte Wert (*1) der Leistungsaufnahme Pds den angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % überschreiten; wenn der angegebene Wert kleiner oder gleich 1,00 W ist, darf der ermittelte Wert der Leistungsaufnahme Pds den angegebenen Wert nicht um mehr als 0,10 W überschreiten. Luftschallemissionen Der ermittelte Wert (*1) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 2 dB(A) re 1 pW überschreiten. 7. Anhang X Buchstabe f erhält folgende Fassung: „f) die Restfeuchte nach dem Waschen wird als gewichteter Durchschnitt entsprechend der Nennkapazität jeder einzelnen Trommel berechnet;“. (1)  Dieser Eintrag gilt nicht als relevant im Sinne des Artikels 2 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/1369. (2)  Angaben für das Programm ‚eco 40-60‘. (3)  Änderungen dieses Eintrags gelten nicht als relevante Änderungen im Sinne des Artikels 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/1369. (4)  Nicht vom Lieferanten einzugeben, wenn der endgültige Inhalt dieser Zelle in der Produktdatenbank automatisch generiert wird. (5)  Dieser Eintrag gilt nicht als relevant im Sinne des Artikels 2 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/1369. (6)  Angaben für das Programm ‚eco 40-60‘. (7)  Angaben für den Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘. (8)  Änderungen dieses Eintrags gelten nicht als relevante Änderungen im Sinne des Artikels 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/1369. (9)  Nicht vom Lieferanten einzugeben, wenn der endgültige Inhalt dieser Zelle in der Produktdatenbank automatisch generiert wird.“ (*1)  Werden gemäß Absatz 4 drei zusätzliche Exemplare geprüft, so ist der ermittelte Wert das arithmetische Mittel der bei diesen drei zusätzlichen Exemplaren ermittelten Werte.“ ANHANG III Die Anhänge I, III, IV, V, VI und IX der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015 werden wie folgt geändert: 1. Anhang I Nummer 42 erhält folgende Fassung: „42. ‚angegebene Werte‘ bezeichnet die Werte, die der Lieferant für die zu beschreibenden, zu berechnenden oder zu messenden technischen Parameter gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1369 sowie gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d und Anhang VI der vorliegenden Verordnung für die Nachprüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten bereitstellt;“. 2. Anhang III wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Das Label muss — mindestens 36 mm breit und 72 mm hoch sein (Label mit Standardgröße); — im Falle kleiner Labels (Breite unter 36 mm) mindestens 20 mm breit und 54 mm hoch sein.“ b) Nummer 2.3 Buchstabe e Gedankenstrich 6 erhält folgende Fassung: „6. Die rechteckige Umrandung des Labels und die inneren Trennlinien müssen 0,5 pt stark und zu 100 % schwarz sein;“. 3. Anhang IV wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) in radiologischen und nuklearmedizinischen Anlagen, die den in der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates (1) aufgeführten Strahlenschutznormen unterliegen; (1)  Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung (ABl. L 13 vom 17.1.2014, S. 1).“;" b) Unter Nummer 3 wird folgender Buchstabe l angefügt: „l) Inkandeszenz-Lichtquellen mit einer elektrischen Schnittstelle, die aus einem Schienenkontakt, einer Metalllasche, einem Kabel, einem Litzendraht, einem metrischen Gewinde oder einem Stiftsockel besteht oder eine nicht genormte kundenbezogene Form aufweist, und die speziell für industrielle oder professionelle Elektro-Heizausrüstung ausgelegt und ausschließlich dafür vermarktet werden (z. B. Streckblasformen in der PET-Industrie, 3D-Drucker, Fertigungsverfahren der Fotovoltaik- und Elektronikbranche, Aushärten von Klebstoffen, Tinten, Lacken und Beschichtungen);“; c) Folgende Nummer 4 wird angefügt: „4. Licht

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.