Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2021/340 der Kommission vom 17. Dezember 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnungen (EU) 2019/2013, (EU) 2019/2014, (EU) 2019/2015, (EU) 2019/2016, (EU) 2019/2017 und (EU) 2019/2018 in Bezug auf die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von elektronischen Displays, Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern, Lichtquellen, Kühlgeräten, Haushaltsgeschirrspülern und Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32021R0340. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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d wie folgt geändert: a) Die Nummern 1 bis 5 erhalten folgende Fassung: „(1) eine allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung geeignete Beschreibung des Modells; (2) Verweise auf die angewandten harmonisierten Normen oder auf sonstige angewandte Messnormen; (3) besondere Vorkehrungen, die bei der Montage, Installation, Wartung und Prüfung des Modells zu treffen sind; (4) die Werte der in Tabelle 5 aufgeführten technischen Parameter; diese Werte gelten für die Zwecke des Nachprüfungsverfahrens nach Anhang IX als die angegebenen Werte; (5) die Angaben und die Ergebnisse der Berechnungen gemäß Anhang IV; (6) die Prüfbedingungen, sofern unter Nummer 2 nicht hinreichend beschrieben; (7) etwaige gleichwertige Modelle, einschließlich der Modellkennungen. Diese Angaben sind gleichzeitig die vorgeschriebenen besonderen Teile der technischen Dokumentation, die der Lieferant gemäß Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/1369 in die Datenbank eingeben muss.“ b) Tabelle 5 erhält folgende Fassung: „Tabelle 5 Technische Parameter des Modells und angegebene Werte   Parameter Parameter-Wert und Genauigkeit Einheit Angegebener Wert Allgemeines 1 Name oder Handelsmarke des Lieferanten TEXT     2 Modellkennung TEXT     3 Energieeffizienzklasse bei Standard-Dynamikumfang (SDR) [A/B/C/D/E/F/G] A — G   4 Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei Standard-Dynamikumfang (SDR) XXX,X W   5 Energieeffizienzklasse bei hohem Dynamikumfang (HDR), falls vorhanden [A/B/C/D/E/F/G] oder entfällt A — G   6 Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei hohem Dynamikumfang (HDR) XXX,X W   7 Leistungsaufnahme im Aus-Zustand X,X W   8 Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand X,X W   9 Leistungsaufnahme im vernetzten Bereitschaftsbetrieb X,X W   10 Art des elektronischen Displays [Fernsehgerät/Monitor/Signage-Display/sonstige] TEXT   11 Seitenverhältnis XX : XX     12 Bildschirmauflösung (Pixel) X × X     13 Bildschirmdiagonale XXX,X cm   14 Bildschirmdiagonale XX Zoll   15 Sichtbare Bildschirmfläche XXX,X dm2   16 Verwendete Panel-Technologie TEXT     17 Automatische Helligkeitsregelung (ABC) vorhanden [JA/NEIN]     18 Spracherkennungssensor vorhanden [JA/NEIN]     19 Anwesenheitssensor vorhanden [JA/NEIN]     20 Bildwiederholfrequenz (Normalkonfiguration) XXX Hz   21 Mindestens garantierte Verfügbarkeit von Software- und Firmware-Aktualisierungen (ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens nach Anhang II Buchstabe E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission): XX Jahre   22 Mindestens garantierte Verfügbarkeit von Ersatzteilen (ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens nach Anhang II Buchstabe E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission): XX Jahre   23 Mindestens garantierte Verfügbarkeit von Ersatzteilen (ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Inverkehrbringens nach Anhang II Buchstabe E Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission): XX Jahre     Mindestlaufzeit der vom Lieferanten angebotenen allgemeinen Garantie XX Jahre   Im Ein-Zustand 24 Spitzenweißluminanz in der maximalen Helligkeitskonfiguration XXXX cd/m2   25 Spitzenweißluminanz in der Normalkonfiguration XXXX cd/m2   26 Spitzenweißluminanzverhältnis (berechnet als Wert der ‚Spitzenweißluminanz in der Normalkonfiguration‘, dividiert durch den Wert der ‚Spitzenweißluminanz in der maximalen Helligkeitskonfiguration‘ und multipliziert mit 100) XX,X %   Abschaltautomatik 27 Dauer des Ein-Zustands bis zum automatischen Umschalten des elektronischen Displays in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Betriebszustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden XX:XX mm:ss   28 Für Fernsehgeräte: Dauer nach der letzten Nutzeraktion bis zum automatischen Umschalten des Fernsehgeräts in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Zustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden XX:XX mm:ss   29 Für Fernsehgeräte, die mit einem Anwesenheitssensor ausgestattet sind: Dauer ohne registrierte Anwesenheit bis zum automatischen Umschalten des Fernsehgeräts in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Zustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden XX:XX mm:ss   30 Für elektronische Displays außer Fernsehgeräten und Broadcast-Displays: Dauer ohne Registrierung einer Eingabe bis zum automatischen Umschalten des elektronischen Displays in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Zustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden XX:XX mm:ss   Für ABC Falls vorhanden und standardmäßig aktiviert 31 Prozentuale Verringerung der Leistungsaufnahme zwischen 100 Lux und 12 Lux Umgebungslicht infolge der ABC-Funktion XX,X %   32 Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei einem Umgebungslicht von 100 Lux am ABC-Sensor XXX,X W   33 Leistungsaufnahme im Ein-Zustand bei einem Umgebungslicht von 12 Lux am ABC-Sensor XXX,X W   34 Bildschirmluminanz bei einem Umgebungslicht von 100 Lux am ABC-Sensor (*1) XXX cd/m2   35 Bildschirmluminanz bei einem Umgebungslicht von 60 Lux am ABC-Sensor (*1) XXX cd/m2   36 Bildschirmluminanz bei einem Umgebungslicht von 35 Lux am ABC-Sensor (*1) XXX cd/m2   37 Bildschirmluminanz bei einem Umgebungslicht von 12 Lux am ABC-Sensor (*1) XXX cd/m2   Für das Netzteil 38 Art der Stromversorgung (Netzteil) Intern/Extern     39 Angabe der Norm (soweit zutreffend)   TEXT   40 Eingangsspannung XXX,X V   41 Ausgangsspannung XXX,X V   42 Eingangsstrom (max.) XXX,X A   43 Ausgangsstrom (min.) XXX,X A   c) Nummer 6 wird Nummer 9. d) Nummer 7 wird Nummer 10. e) Nummer 8 wird Nummer 11. 7. Anhang IX wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Die in diesem Anhang festgelegten Prüftoleranzen gelten nur für die Nachprüfung der angegebenen Werte durch die Behörden der Mitgliedstaaten und dürfen vom Lieferanten keinesfalls als zulässige Toleranzen für die Angabe der Werte in der technischen Dokumentation, die Interpretation dieser Werte zur Erreichung der Konformität oder zur Angabe besserer Leistungskennwerte verwendet werden. Die auf dem Label und dem Produktdatenblatt veröffentlichten Werte und Klassen dürfen für den Lieferanten nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation angegebenen Werte.“ b) In Absatz 3 wird die Wortfolge „Wenn die Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG prüfen“ ersetzt durch die Wortfolge „Im Rahmen der Prüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG“. c) Nummer 7 erhält folgende Fassung: „7. Nach der Entscheidung, dass das Modell die Anforderungen gemäß den Nummern 3 oder 6 oder Absatz 2 dieses Anhangs nicht erfüllt, übermitteln die Behörden des Mitgliedstaats den Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission unverzüglich alle relevanten Informationen.“ d) Tabelle 6 erhält folgende Fassung: „Tabelle 6 Prüftoleranzen Parameter Prüftoleranzen Leistungsaufnahme im Ein-Zustand (Pmeasured in Watt) Der ermittelte Wert (*3) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 7 % überschreiten. Leistungsaufnahme im Aus-Zustand, Bereitschaftszustand und vernetzten Bereitschaftsbetrieb in Watt, soweit zutreffend Der ermittelte Wert (*3) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 0,10 Watt überschreiten, wenn der angegebene Wert kleiner oder gleich 1,00 Watt ist, und um nicht mehr als 10 %, wenn der angegebene Wert größer als 1,00 Watt ist. Sichtbare Bildschirmfläche Der ermittelte Wert (*2) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 1 % oder 0,1 dm2 unterschreiten, wobei der jeweils niedrigere Wert ausschlaggebend ist. Sichtbare Bildschirmdiagonale in Zentimetern Der ermittelte Wert (*2) darf vom angegebenen Wert nicht um mehr als 1 cm abweichen. Bildschirmauflösung in horizontalen und vertikalen Pixeln Der ermittelte Wert (*2) darf vom angegebenen Wert nicht abweichen. Spitzenweißluminanz Der ermittelte Wert (*3) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 8 % unterschreiten. Dauer des Ein-Zustands bis zum automatischen Umschalten des elektronischen Displays in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Betriebszustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden. Der ermittelte Wert (*2) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 Sekunden überschreiten. Für Fernsehgeräte: Dauer nach der letzten Nutzeraktion bis zum automatischen Umschalten des Fernsehgeräts in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Zustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden. Der ermittelte Wert (*2) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 Sekunden überschreiten. Für Fernsehgeräte, die mit einem Anwesenheitssensor ausgestattet sind: Dauer ohne registrierte Anwesenheit bis zum automatischen Umschalten des Fernsehgeräts in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Zustand, in dem die geltenden Anforderungen an die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden. Der ermittelte Wert (*2) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 Sekunden überschreiten. Für elektronische Displays außer Fernsehgeräten und Broadcast-Displays: Dauer ohne Registrierung einer Eingabe bis zum automatischen Umschalten des elektronischen Displays in den Bereitschafts- oder Aus-Zustand oder einen anderen Zustand, in dem die geltenden Stromverbrauchsanforderungen für den Aus-Zustand oder Bereitschaftszustand nicht überschritten werden. Der ermittelte Wert (*2) darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 5 Sekunden überschreiten. (1)  Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an elektronische Displays gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 642/2009 der Kommission (siehe Seite 241 dieses Amtsblatts). (2)  Dieser Eintrag gilt nicht als relevant im Sinne des Artikels 2 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/1369. (3)  Änderungen dieses Eintrags gelten nicht als relevante Änderungen im Sinne des Artikels 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/1369. (4)  Nicht vom Lieferanten einzugeben, wenn der endgültige Inhalt dieser Zelle in der Produktdatenbank automatisch generiert wird.“ (*1)  Die für die ABC-Parameter genannten Luminanzwerte sind Richtwerte, und die Nachprüfung erfolgt anhand der für die ABC-Funktion geltenden Anforderungen.“ (*2)  Erfüllt der ermittelte Wert bei einem einzigen Exemplar die Anforderungen nicht, so erfüllen das Modell und alle gleichwertigen Modelle die Anforderungen dieser Verordnung nicht. (*3)  Werden gemäß Absatz 4 drei zusätzliche Exemplare geprüft, so ist der ermittelte Wert das arithmetische Mittel der bei diesen drei zusätzlichen Exemplaren ermittelten Werte.“ ANHANG II Die Anhänge I, IV, V, VI, VIII, IX und X der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2014 werden wie folgt geändert: 1. In Anhang I wird folgende Nummer 33 angefügt: „33. ‚angegebene Werte‘ bezeichnet die Werte, die der Lieferant für die zu beschreibenden, zu berechnenden oder zu messenden technischen Parameter gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1369 sowie gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d und Anhang VI der vorliegenden Verordnung für die Nachprüfung durch die Behörden der Mitgliedstaaten bereitstellt.“ 2. Anhang IV wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Wortlaut eingefügt: „Wird ein Parameter gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1369 und gemäß Anhang VI Tabelle 7 für Haushaltswaschmaschinen oder Anhang VI Tabelle 8 für Haushaltswaschtrockner angegeben, so muss der Lieferant den angegebenen Wert für die Berechnungen gemäß dem vorliegenden Anhang verwenden.“ b) Nummer 1 erhält folgende Fassung: „1.   NENNKAPAZITÄT VON HAUSHALTSWASCHTROCKNERN Die Nennkapazität von Haushaltswaschtrocknern wird unter Verwendung des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ gemessen. Bietet der Haushaltswaschtrockner einen durchlaufenden Betriebszyklus, so ist die Nennkapazität des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ die Nennkapazität für diesen Betriebszyklus. Bietet der Haushaltswaschtrockner keinen durchlaufenden Betriebszyklus, so ist die Nennkapazität des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ der niedrigere Wert zwischen der Nennkapazität (Waschen) des Programms ‚eco 40-60‘ und der Nennkapazität (Trocknen) des Trocknungszyklus, bei dem der Trocknungsgrad ‚schranktrocken‘ erreicht wird.“ c) Die Nummern 3 und 4 erhalten folgende Fassung: „3.   WASCHEFFIZIENZINDEX Der Wascheffizienzindex von Haushaltswaschmaschinen und des Waschzyklus von Haushaltswaschtrocknern (IW) sowie der Wascheffizienzindex des vollständigen Betriebszyklus von Haushaltswaschtrocknern (JW) werden unter Verwendung harmonisierter Normen, deren Nummern zu diesem Zweck im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen, berechnet und auf drei Dezimalstellen gerundet. Bei Haushaltswaschmaschinen mit einer auf dem Produktdatenblatt angegebenen Nennkapazität von mehr als 3 kg und bei Haushaltswaschtrocknern mit einer auf dem Produktdatenblatt angegebenen Nennkapazität (Waschen) von mehr als 3 kg ist der auf dem Produktdatenblatt angegebene Iw der niedrigste Wert der Werte des Wascheffizienzindex bei Nennkapazität (Waschen), des Wascheffizienzindex bei halber Nennkapazität (Waschen) und des Wascheffizienzindex bei einem Viertel der Nennkapazität (Waschen). Bei Haushaltswaschmaschinen mit einer Nennkapazität bis zu 3 kg und bei Haushaltswaschtrocknern mit einer Nennkapazität (Waschen) bis zu 3 kg ist der auf dem Produktdatenblatt angegebene IW der Wascheffizienzindex bei Nennkapazität. Bei Haushaltswaschtrocknern mit einer Nennkapazität von mehr als 3 kg ist der auf dem Produktdatenblatt angegebene JW der niedrigere der beiden Werte des Wascheffizienzindex bei Nennkapazität und des Wascheffizienzindex bei halber Nennkapazität. Bei Haushaltswaschtrocknern mit einer Nennkapazität von bis zu 3 kg ist der auf dem Produktdatenblatt angegebene JW der Wascheffizienzindex bei Nennkapazität. 4.   SPÜLWIRKUNG Die Spülwirkung von Haushaltswaschmaschinen und des Waschzyklus von Haushaltswaschtrocknern (IR)) sowie die Spülwirkung des vollständigen Betriebszyklus von Haushaltswaschtrocknern (JR) werden unter Verwendung harmonisierter Normen, deren Nummern zu diesem Zweck im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren, die auf dem Nachweis des Markers für lineares Alkylbenzolsulfonat (LAS) basieren, berechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet. Bei Haushaltswaschmaschinen mit einer Nennkapazität von mehr als 3 kg und bei Haushaltswaschtrocknern mit einer Nennkapazität (Waschen) von mehr als 3 kg ist der auf dem Produktdatenblatt angegebene IR der höchste der folgenden Werte: Spülwirkung bei Nennkapazität (Waschen), Spülwirkung bei halber Nennkapazität (Waschen) und Spülwirkung bei einem Viertel der Nennkapazität (Waschen). Für Haushaltswaschmaschinen mit einer Nennkapazität bis zu 3 kg und für Haushaltswaschtrockner mit einer Nennkapazität (Waschen) bis zu 3 kg wird auf dem Produktdatenblatt kein Wert für IR angegeben. Bei Haushaltswaschtrocknern mit einer Nennkapazität von mehr als 3 kg ist der auf dem Produktdatenblatt angegebene JR der höhere der folgenden Werte: Spülwirkung bei Nennkapazität und Spülwirkung bei halber Nennkapazität. Für Haushaltswaschtrockner mit einer Nennkapazität bis zu 3 kg wird auf dem Produktdatenblatt kein Wert für JR angegeben.“ d) Nummer 6 Punkt 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Der gewichtete Wasserverbrauch von Haushaltswaschtrocknern mit einer Nennkapazität (Waschen) bis zu 3 kg ist der Wasserverbrauch des Betriebszyklus ‚Waschen und Trocknen‘ bei Nennkapazität, der auf die nächste ganze Zahl gerundet wird.“ e) Nummer 7 erhält folgende Fassung: „7.   RESTFEUCHTE Die gewichtete Restfeuchte nach dem Waschen (D) einer Haushaltswaschmaschine und des Waschzyklus eines Haushaltswaschtrockners wird wie folgt in Prozent berechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet: Dabei gilt: Dfull ist die Restfeuchte des Programms ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität (Waschen) in Prozent, auf zwei Dezimalstellen gerundet; D1/2 ist die Restfeuchte des Programms ‚eco 40-60‘ bei halber Nennkapazität (Waschen) in Prozent, auf zwei Dezimalstellen gerundet; D1/4 ist die Restfeuchte des Programms ‚eco 40-60‘ bei einem Viertel der Nennkapazität (Waschen) in Prozent, auf zwei Dezimalstellen gerundet; A, B und C sind die Gewichtungsfaktoren gemäß Nummer 2.1 Buchstabe c.“ f) Nummer 9 erhält folgende Fassung: „9.   BETRIEBSARTEN MIT GERINGER LEISTUNGSAUFNAHME Soweit zutreffend, wird die Leistungsaufnahme im Aus-Zustand (Po), im Bereitschaftszustand (Psm) und bei Zeitvorwahl (Pds) gemessen, in W angegeben und auf zwei Dezimalstellen gerundet. Bei der Messung der Leistungsaufnahme in Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme ist Folgendes zu überprüfen und aufzuzeichnen: — Ist die Informationsanzeige aktiviert oder nicht? — Ist die Netzwerkverbindung aktiviert oder nicht? Verfügt eine Haushaltswaschmaschine oder ein Haushaltswaschtrockner über eine Knitterschutz-Funktion, so muss dieser Vorgang durch das Öffnen der Tür der Haushaltswaschmaschine oder des Haushaltswaschtrockners oder eine andere geeignete Maßnahme 15 Minuten vor der Messung der Leistungsaufnahme unterbrochen werden.“ g) Folgende Nummer 11 wird angefügt: „11.   SCHLEUDERDREHZAHL Die Schleuderdrehzahl von Haushaltswaschmaschinen und des Waschzyklus von Haushaltswaschtrocknern werden für das Programm ‚eco 40-60‘ bei Nennkapazität unter Verwendung harmonisierter Normen, deren Nummern zu diesem Zweck im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen, berechnet und auf die nächste ganze Zahl gerundet.“ 3. Anhang V wird wie folgt geändert: a) Tabelle 5 erhält folgende Fassung: „Tabelle 5 Inhalt, Aufbau und Format des Produktdatenblatts Name oder Handelsmarke des Lieferanten  (1) ,  (3) : Anschrift des Lieferanten  (1) ,  (3): Modellkennung  (1): Allgemeine Produktparameter: Parameter Wert Parameter Wert Nennkapazität  (2) (kg) x,x Abmessungen in cm (1) ,  (3) Höhe x Breite x Tiefe x Energieeffizienzindex (2) (EEIW) x,x Energieeffizienzklasse (2) [A/B/C/D/E/F/G]  (4) Wascheffizienzindex (2) x,xxx Spülwirkung (g/kg) (2) x,x Energieverbrauch in kWh pro Betriebszyklus für das Programm ‚eco 40-60‘ bei einer Kombination aus Voll- und Teilbefüllung. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der jeweiligen Nutzung des Geräts ab. x,xxx Wasserverbrauch in Litern pro Betriebszyklus für das Programm ‚eco 40-60‘ bei einer Kombination aus vollständiger Befüllung und Teilbefüllung. Der tatsächliche Wasserverbrauch hängt von der jeweiligen Nutzung des Geräts und vom Härtegrad des Wassers ab. x Höchste Temperatur in den behandelten Textilien (2) (°C) Nennkapazität x Gewichtete Restfeuchte (2) (%) x,x halbe Nennkapazität x Viertel der Nennkapazität x Schleuderdrehzahl (2) (U/min) Nennkapazität x Schleudereffizienzklasse (2) [A/B/C/D/E/F/G] (4) halbe Nennkapazität x Viertel der Nennkapazität x Programmdauer (2) (h:min) Nennkapazität x:xx Typ [Einbaugerät/freistehend] halbe Nennkapazität x:xx Viertel der Nennkapazität x:xx Luftschallemissionen im Schleudergang (2) (dB(A) re 1 pW) x Luftschallemissionsklasse (2) (Schleudergang) [A/B/C/D] (4) Aus-Zustand (W) (falls zutreffend) x,xx Bereitschaftszustand (W) (falls zutreffend) x,xx Zeitvorwahl (W) (falls zutreffend) x,xx vernetzter Bereitschaftsbetrieb (W) (falls zutreffend) x,xx Mindestlaufzeit der vom Lieferanten angebotenen Garantie  (1) ,  (3): Dieses Produkt ist so konzipiert, dass es während des Waschzyklus Silberionen freisetzt [JA/NEIN] Weitere Angaben  (1) ,  (3): Weblink zur Website des Lieferanten, auf der die Informationen gemäß Anhang II Nummer 9 der Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission (1) zu finden sind: b) Tabelle 6 erhält folgende Fassung: „Tabelle 6 Inhalt, Aufbau und Format des Produktdatenblatts Name oder Handelsmarke des Lieferanten  (5) ,  (8): Anschrift des Lieferanten  (5) ,  (8): Modellkennung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.